{"id":"bgbl1-2018-36-8","kind":"bgbl1","year":2018,"number":36,"date":"2018-10-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/36#page=48","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2018-36-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2018/bgbl1_2018_36.pdf#page=48","order":8,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung","law_date":"2018-10-24T00:00:00Z","page":1768,"pdf_page":48,"num_pages":36,"content":["1768          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nErste Verordnung\nzur Änderung der Personenstandsverordnung\nVom 24. Oktober 2018\nAuf Grund des § 73 des Personenstandsgesetzes              6. § 30 wird wie folgt gefasst:\nvom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), der zuletzt durch                                  „§ 30\nArtikel 1 Nummer 21 des Gesetzes vom 17. Juli 2017\n(BGBl. I S. 2522) geändert worden ist, in Verbindung mit                           Umwandlung einer\n§ 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes                           Lebenspartnerschaft in eine Ehe\nvom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Orga-                 Für die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft\nnisationserlass vom 14. März 2018 (BGBl. I S. 374) ver-          in eine Ehe gelten die §§ 28 und 29 entsprechend.\nordnet das Bundesministerium des Innern, für Bau und             Die Niederschrift über die Umwandlung einer\nHeimat im Benehmen mit dem Bundesministerium der                 Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist mit einem For-\nJustiz und für Verbraucherschutz:                                mular nach dem Muster der Anlage 10 zu fertigen;\ndas Formular ist dem Beurkundungssachverhalt\nArtikel 1                                anzupassen und kann programmgerecht eingerich-\ntet werden, soweit dies im Einzelfall notwendig ist.“\nÄnderung der                            7. § 31 wird wie folgt geändert:\nPersonenstandsverordnung\na) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:\nDie Personenstandsverordnung vom 22. November\n„(2) Hat sich keines der in Absatz 1 genann-\n2008 (BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch Artikel 2 des\nten Merkmale des Lebens gezeigt, gilt die Lei-\nGesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2522) geändert\nbesfrucht als ein tot geborenes Kind im Sinne\nworden ist, wird wie folgt geändert:\ndes § 21 Absatz 2 des Gesetzes, wenn\n1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:                   1. das Gewicht des Kindes             mindestens\na) Die Angabe zu § 30 wird wie folgt gefasst:                       500 Gramm beträgt oder\n2. das Gewicht des Kindes unter 500 Gramm\n„§ 30  Umwandlung einer Lebenspartnerschaft                     beträgt, aber die 24. Schwangerschaftswoche\nin eine Ehe“.\nerreicht wurde,\nb) Die Angabe zu § 42 wird wie folgt gefasst:                   im Übrigen als Fehlgeburt. Eine Fehlgeburt wird\n„§ 42  Familienrechtliche Zuordnung im Perso-               nicht im Personenstandsregister beurkundet. Sie\nnenstandseintrag“.                                   kann von einer Person, der bei Lebendgeburt die\nPersonensorge zugestanden hätte, dem Stan-\n2. § 10 Absatz 1 Satz 3 wird gestrichen.                           desamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die\nFehlgeburt erfolgte, angezeigt werden. In die-\n3. In § 12 werden die Wörter „Erfassung und“ gestri-\nsem Fall erteilt das Standesamt dem Anzeigen-\nchen.\nden auf Wunsch eine Bescheinigung mit einem\n4. § 16 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst:                    Formular nach dem Muster der Anlage 11.“\nb) Absatz 3 wird aufgehoben.\n„Der Registernummer wird für die Darstellung des\nHaupteintrags im elektronischen Personenstands-              c) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3 und wie\nregister die Folgenummer „0“ angefügt.“                         folgt gefasst:\n5. § 17 Satz 1 wird wie folgt gefasst:                                „(3) Eine Fehlgeburt ist abweichend von Ab-\nsatz 2 Satz 2 als ein tot geborenes Kind zu beur-\n„Der Registernummer wird für die Darstellung von                kunden, wenn sie Teil einer Mehrlingsgeburt ist,\nFolgebeurkundungen im elektronischen Personen-                  bei der mindestens ein Kind nach Absatz 1 oder 2\nstandsregister eine Folgenummer, beginnend mit                  zu beurkunden ist; § 21 Absatz 2 des Gesetzes\nder laufenden Nummer 1 angefügt.“                               gilt entsprechend.“","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018             1769\n8. § 41 wird wie folgt gefasst:                                 dokumentiert, wobei weibliche Annehmende als\n„§ 41                               „Mutter“ und männliche Annehmende als „Vater“\nin dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeich-\nSammlung der\nnung eingetragen werden. Soweit annehmende\nBeschlüsse über Todeserklärungen\nPersonen weder dem männlichen noch dem weib-\n(1) In die Sammlung der Beschlüsse über Todes-            lichen Geschlecht angehören, sind sie als „Eltern-\nerklärungen und gerichtliche Feststellung der To-            teil“ zu bezeichnen.\ndeszeit sind nur Ausfertigungen von rechtskräftigen\n(4) Im Eheregister werden den Ehegatten die\ngerichtlichen Entscheidungen aufzunehmen. Wurde\nNummern „1.“ und „2.“ zugeordnet und männliche\neine in der Sammlung enthaltene gerichtliche Ent-\nPersonen als „Ehemann“, weibliche Personen als\nscheidung geändert oder aufgehoben, ist auch eine\n„Ehefrau“ in dem Datenfeld für die familienrecht-\nAusfertigung des Änderungs- oder Aufhebungsbe-\nliche Bezeichnung eingetragen. Soweit Personen\nschlusses aufzunehmen.\nweder dem männlichen noch dem weiblichen Ge-\n(2) Die Sammlung nach Absatz 1 kann elektro-              schlecht angehören, sind sie als „Ehepartner“ zu\nnisch geführt werden. Die elektronische Führung              bezeichnen.\nerfolgt durch eine ersetzende Digitalisierung der\n(5) Im Lebenspartnerschaftsregister werden den\nBeschlüsse als Bilddatei. Aus den Beschlüssen\nPartnern die Nummern „1.“ und „2.“ zugeordnet\nkönnen Daten, die zur eindeutigen Identifizierung,\nund männliche Personen als „Lebenspartner“,\nzum Auffinden eines Beschlusses und zur Erstel-\nweibliche Personen als „Lebenspartnerin“ in dem\nlung einer Bescheinigung nach Absatz 3 erforder-\nDatenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung\nlich sind, in das elektronische Suchverzeichnis des\neingetragen. Soweit Personen weder dem männ-\nStandesamts I in Berlin übernommen werden.\nlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören,\n(3) Aus der Sammlung der Beschlüsse über To-              sind sie als „Lebenspartner“ zu bezeichnen.\ndeserklärungen und gerichtliche Feststellung der\n(6) Im Sterberegister wird der letzte männliche\nTodeszeit erteilt das Standesamt I in Berlin den\nEhegatte der verstorbenen Person als „Ehemann“\nnach den §§ 62 bis 66 des Gesetzes Berechtigten\nund der letzte weibliche Ehegatte als „Ehefrau“ in\nauf Antrag Bescheinigungen oder beglaubigte Ab-\ndem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeich-\nschriften der Ausfertigung der gerichtlichen Ent-\nnung eingetragen. Der letzte männliche Lebens-\nscheidung oder beglaubigte Ausdrucke der elektro-\npartner der verstorbenen Person wird als „Lebens-\nnisch gespeicherten gerichtlichen Entscheidung;\npartner“ und der letzte weibliche Lebenspartner als\ndie Glaubhaftmachung eines berechtigten Interes-\n„Lebenspartnerin“ in dem Datenfeld für die familien-\nses ist ausreichend.\nrechtliche Bezeichnung eingetragen. Soweit Perso-\n(4) Die Absätze 2 und 3 sind entsprechend für             nen weder dem männlichen noch dem weiblichen\ndas bis zum 31. Dezember 2008 geführte Buch für              Geschlecht angehören, sind sie als „Ehepartner“\nTodeserklärungen anzuwenden.“                                oder „Lebenspartner“ zu bezeichnen.“\n9. Nach § 41 wird folgender § 42 eingefügt:                 10. Dem § 47 wird folgender Absatz 4 angefügt:\n„§ 42                                  „(4) Bei unrichtigen und fehlenden Elementbe-\nFamilienrechtliche                         zeichnungen oder familienrechtlichen Bezeichnun-\nZuordnung im Personenstandseintrag                   gen kann die Eintragung nach § 47 Absatz 1 des\n(1) In den Personenstandseinträgen wird den               Gesetzes durch eine Folgebeurkundung richtig ge-\nEhegatten und Lebenspartnern, den Eltern des Kin-            stellt werden. Gleiches gilt auch bei der Fortführung\ndes und dem letzten Ehegatten oder Lebenspartner             von Hinweisen. Derartige Richtigstellungen bedür-\nder verstorbenen Person ein Datenfeld für die fami-          fen keiner Mitteilung nach den Absätzen 1 und 2.“\nlienrechtliche Bezeichnung zugeordnet. Die Felder        11. § 56 Absatz 3 wird aufgehoben.\nerhalten fortlaufende Nummern, beginnend mit der         12. In § 58 Absatz 1 wird der Satzteil vor Nummer 1 wie\nNummer 1. und stellen die Verbindung zu den Hin-             folgt gefasst:\nweisen des Registereintrags her.\n„Das Standesamt, das die Eheschließung oder die\n(2) Im Geburtenregister wird bei der Erstbeur-            Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe\nkundung der Geburt der Person, die das Kind ge-              beurkundet, im Falle der Nummer 6 die Anmeldung\nboren hat, die Nummer „1.“ zugeordnet und sie                der Eheschließung entgegennimmt, hat dies mitzu-\nwird in dem Datenfeld für die familienrechtliche Be-         teilen:“.\nzeichnung als „Mutter“ eingetragen. Der Person,\nderen Vaterschaft zu dem Kind nach § 1592 des            13. § 59 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:\nBürgerlichen Gesetzbuches besteht, wird die Num-                „(1) Das Standesamt, das die Begründung einer\nmer „2.“ zugeordnet und sie wird in dem Datenfeld            Lebenspartnerschaft nach § 35 des Gesetzes beur-\nfür die familienrechtliche Bezeichnung als „Vater“           kundet, hat dies mitzuteilen:\neingetragen. Satz 1 gilt auch für Personen, die we-          1. dem Standesamt, das die Geburtseinträge für\nder dem männlichen noch dem weiblichen Ge-                       die Lebenspartner führt,\nschlecht zugeordnet sind. Satz 2 gilt für Personen,\ndie weder dem männlichen noch dem weiblichen                 2. dem Standesamt, das den Ehe- oder Lebens-\nGeschlecht zugeordnet sind, nur dann, wenn sich                  partnerschaftseintrag der letzten Ehe oder Le-\ndie Vaterschaft aus § 1592 Nummer 3 BGB ergibt.                  benspartnerschaft für die Lebenspartner führt,\n(3) Die Annahme eines Kindes wird im Geburten-            3. dem Standesamt I in Berlin,\nregister ausschließlich in einer Folgebeurkundung            4. der Meldebehörde.“","1770          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\n14. Die Anlagen 1 bis 10 werden wie folgt gefasst:\n„Anlage 1\n(zu § 11)\nDatenfelder in den Personenstandsregistern\nNr.                   Datenfelder                          Anmerkungen                                      Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                        Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\nAllgemeine Registerangaben\nfür alle Register\n0001   Name des Standesamts                                                              X                                          X\n0010   Standesamtsnummer                        z. B. 06412001 für das Standes-          X                                          X\namt Frankfurt/Main, ggf. ergänzt\num ein Suffix für ein verwaltetes\nStandesamt\n0011   Art des Registers                        G = Geburtenregister                     X                                          X\nE = Eheregister\nL = Lebenspartnerschaftsregister\nS = Sterberegister\n0012   Eintragsnummer                           z. B. „334“ für die 334. Beurkun-        X                                          X\ndung einer Geburt eines Jahres;\nbei Stilllegung des Eintrags z. B.\n334-1 für die erneute Beurkun-\ndung zu dieser Eintragsnummer\n0013   Jahr des Eintrags                        Bei Nacherfassung Jahr der ur-           X                                          X\nsprünglichen Beurkundung\n0014   Nummer der Folgebeurkundung              Beispiel: „3“ für die 3. Folgebeur-                      X\nkundung zu einem Haupteintrag\n0020   Anlass der Beurkundung                   z. B. Geburt, Namensänderung,            X               X\nVaterschaftsanerkennung, Wie-\nderannahme des Geburtsnamens,\nBerichtigung\n0030   Anlass eines Hinweises                   z. B. Eheschließung des Kindes,                                           X\nLebenspartnerschaft des Kindes,\nKind des Kindes, Tod des Kindes,\nWiederverheiratung, Ehe des Ver-\nstorbenen\n0040   Datum der Wirksamkeit                    Wirksamkeit einer Folgebeurkun-                          X\ndung\n0045   Datum der Stilllegung                    Wirksamkeit einer Stilllegung des                                                              1)\nPersonenstandseintrags\n0048   Sperrvermerk                                                                                                                            1)\n0049   Datum Sperrvermerk                       Datum des Fristablaufs eines                                                                   1)\nSperrvermerks\n0050   Ort der Beurkundung                                                               X               X\n0051   Datum der Beurkundung                                                             X               X","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018                                                                    1771\nNr.                        Datenfelder                                     Anmerkungen                                          Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                         Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\n0052     Name der Urkundsperson                                                                               X               X\n0053     Funktionsbezeichnung                                 Unterscheidung nach männlichen                  X               X\noder weiblichen Standesbeamten\n1\nDie Datenfelder unterliegen folgenden Beschränkungen:\n1) = Datenfeld ist nicht Bestandteil des Personenstandseintrags und steht nur systemseitig als Funktion zur Verfügung.\n2) = Datenfeld steht ab 1. November 2013 zur Verfügung.\n3) = Datenfeld steht ausschließlich für die Nacherfassung von Alt- und Übergangsbeurkundungen zur Verfügung.\n4) = Datenfeld steht ab 1. November 2018 zur Verfügung.\n5) = Datenfeld steht nicht mehr für Eingaben zur Verfügung.","1772          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nNr.                     Datenfelder                      Anmerkungen                                   Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                        Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\nGeburtenregister\nAngaben zur Geburt\n1040   Tag der Geburt                                                               X               X                          X\n1041   Stunde und Minute der Geburt                                                 X               X\n1050   Ort der Geburt                                                               X               X                          X\n1051   Geburtsort, Ortsteil                    Bei landesrechtlicher Vorgabe        X               X\n1052   Geburtsort, Straße                                                           X               X\n1053   Geburtsort, Hausnummer                                                       X               X                                     2)\n1055   Nähere Kennzeichnung des Ortes          Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.       X               X                                     2)\n1057   Staat der Geburt                        Nur bei Geburt im Ausland            X               X                          X\n1090   Art der Geburt                          Nur bei Totgeburt                    X               X\nAngaben zum Kind\n1101   Familienname/Geburtsname                Angabe des aktuellen Geburts-        X               X                          X\nnamens des Kindes\n1102   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen      X               X\nNamensform des Familiennamens\n1105   Vornamen                                                                     X               X                          X\n1106   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen      X               X\nNamensform des Vornamens\n1119   Recht der Namensführung                 Verweis auf maßgebliches Recht                                        X\ndes Kindes\n1120   Geschlecht                                                                   X               X\n1130   Religion/Weltanschauung                                                      X               X\n1180   Deutsche Staatsangehörigkeit            Nur Erwerb nach § 4 Abs. 3 StAG                                       X\n1199   Familiennamensführung nicht nachgewie- Nur bei nicht nachgewiesener          X\nsen                                    Identität der Eltern\nAngaben zu den Eltern\n1.                                      Die Nummer dient der Zuordnung       X               X                X                    4)\nvon Hinweisen und Folgebeur-\nkundungen im Registerausdruck\nund in der Geburtsurkunde\n1200   Familienrechtliche Bezeichnung          Es können die Bezeichnungen          X               X                                     4)\n„Mutter“ oder „Vater“ angegeben\nwerden; bei Folgebeurkundungen\nsind Personen, die weder dem\nmännlichen noch dem weiblichen\nGeschlecht angehören, als\n„Elternteil“ anzugeben,\nBeispiel: „1. Mutter“","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018                                            1773\nNr.                     Datenfelder                      Anmerkungen                                   Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                         Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\n1201   Familienname                                                                 X               X                          X\n1202   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen      X               X\nNamensform des Familiennamens\n1203   Geburtsname                                                                  X               X                          X\n1204   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen      X               X\nNamensform des Geburtsnamens\n1205   Vornamen                                                                     X               X                          X\n1206   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen      X               X\nNamensform des Vornamens\n1230   Religion/Weltanschauung                                                      X               X\n1240   Tag der Geburt                                                                                                X\n1250   Ort der Geburt                                                                                                X\n1255   Nähere Kennzeichnung des Ortes          Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.                                        X                     2)\n1257   Staat der Geburt                        Nur bei Geburt im Ausland                                             X\n1270   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung                                                  X\n1271   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                       X\n1275   Registernummer                          Beispiel: G 399/2010                                                  X\n1280   Staatsangehörigkeit                                                                                           X\n1299   Identität nicht nachgewiesen            Nur bei nicht nachgewiesener         X               X\nIdentität\n2.                                      Die Nummer dient der Zuordnung       X               X                X                     4)\nvon Hinweisen und Folgebeur-\nkundungen im Registerausdruck\nund in der Geburtsurkunde\n1300   Familienrechtliche Bezeichnung          Es können die Bezeichnungen          X               X                                      4)\n„Mutter“ oder „Vater“ angegeben\nwerden; bei Folgebeurkundungen\nsind Personen, die weder dem\nmännlichen noch dem weiblichen\nGeschlecht angehören, als\n„Elternteil“ anzugeben,\nBeispiel: 2. Vater“\n1301   Familienname                                                                 X               X                          X\n1302   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen      X               X\nNamensform des Familiennamens\n1303   Geburtsname                                                                  X               X                          X\n1304   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen      X               X\nNamensform des Geburtsnamens\n1305   Vornamen                                                                     X               X                          X\n1306   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen      X               X\nNamensform des Vornamens\n1330   Religion/Weltanschauung                                                      X               X\n1340   Tag der Geburt                                                                                                X","1774          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nNr.                     Datenfelder                      Anmerkungen                                    Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                        Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\n1350   Ort der Geburt                                                                                                 X\n1355   Nähere Kennzeichnung des Ortes          Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.                                         X                    2)\n1357   Staat der Geburt                        Nur bei Geburt im Ausland                                              X\n1370   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung                                                   X\n1371   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                        X\n1375   Registernummer                          Beispiel: G 1499/2009                                                  X\n1380   Staatsangehörigkeit                                                                                            X\n1399   Identität nicht nachgewiesen            Nur bei nicht nachgewiesener          X               X\nIdentität\nEheschließung der Eltern\n1440   Tag der Eheschließung                                                                                          X\n1450   Ort der Eheschließung                                                                                          X\n1457   Staat der Eheschließung                 Nur bei Eheschließung im Ausland                                       X\n1470   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung                                                   X\n1471   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                        X\n1475   Registernummer                          Beispiel: E 67/2009                                                    X\nEhe des Kindes\n1540   Tag der Eheschließung                                                                                          X\n1550   Ort der Eheschließung                                                                                          X\n1555   Nähere Kennzeichnung des Ortes          Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.                                         X                    2)\n1557   Staat der Eheschließung                 Nur bei Eheschließung im Ausland                                       X\n1570   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung                                                   X\n1571   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                        X\n1575   Registernummer                          Beispiel: E 288/2030                                                   X\n1590   Art der Eheauflösung                    Beispiel: Scheidung oder Tod                                           X                    3)\n1591   Datum der Eheauflösung                  Wirksamkeitsdatum oder Todes-                                          X                    3)\ntag\n1592   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung                                                   X                    3)\n1593   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                        X                    3)\n1595   Registernummer/Aktenzeichen                                                                                    X                    3)\nLebenspartnerschaft des Kindes\n1640   Tag der Begründung                                                                                             X\n1650   Ort der Begründung                                                                                             X\n1655   Nähere Kennzeichnung des Ortes          Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.                                         X                    2)\n1657   Staat der Begründung                    Nur bei Begründung im Ausland                                          X","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018                                               1775\nNr.                       Datenfelder                        Anmerkungen                                  Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                         Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\n1670   Registerbehörde                             Funktionsbezeichnung                                                 X\n1671   Behördenname                                Ortsbezeichnung                                                      X\n1675   Registernummer                              Beispiel: L 12/2009                                                  X\n1690   Art der Auflösung der Lebenspartnerschaft Beispiel: Aufhebung oder Tod                                           X                     3)\n1691   Datum der Auflösung                         Wirksamkeitsdatum oder Todes-                                        X                     3)\ntag\n1692   Registerbehörde                             Funktionsbezeichnung                                                 X                     3)\n1693   Behördenname                                Ortsbezeichnung                                                      X                     3)\n1695   Registernummer/Aktenzeichen                                                                                      X                     3)\nKind des Kindes\n1701   Familienname                                Angabe des aktuellen Geburts-                                        X\nnamens des Kindes\n1705   Vornamen                                                                                                         X\n1740   Tag der Geburt                                                                                                   X\n1750   Ort der Geburt                                                                                                   X\n1755   Nähere Kennzeichnung des Ortes              Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.                                       X                     2)\n1757   Staat der Geburt                            Nur bei Geburt im Ausland                                            X\n1770   Registerbehörde                             Funktionsbezeichnung                                                 X\n1771   Behördenname                                Ortsbezeichnung                                                      X\n1775   Registernummer                              Beispiel: G 475/2031                                                 X\n1790   Art der Geburt                              Nur bei Totgeburt                                                    X                     2)\nTestamentsverzeichnis\n1890   Testamentsverzeichnisnummer                                                                                      X                     5)\nTod, Todeserklärung, Feststellung der\nTodeszeit des Kindes\n1940   Todestag                                    Datum aus Sterbeeintrag                                              X\n1942   Sterbezeitraum                              Zeitraum umfasst Datum des                                           X\nletzten Tages lebend und Datum\ndes Tages, an dem die Person\nmit Sicherheit tot war\n1950   Sterbeort                                                                                                        X\n1955   Nähere Kennzeichnung des Ortes              Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.                                       X                     2)\n1957   Sterbeort, Staat                            Nur bei Tod im Ausland                                               X\n1960   Todeserklärung, gerichtliche Feststellung   Beschlussdatum                                                       X                     2)\nder Todeszeit\n1962   Festgestellter Todestag                     Datum                                                                X                     2)\n1963   Festgestellte Todeszeit                     Uhrzeit                                                              X                     2)","1776          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nNr.                   Datenfelder                        Anmerkungen                                   Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                        Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\n1964   Staat                                   Nur bei Todeserklärung im Aus-                                        X\nland\n1965   Aufhebung der Todeserklärung            Beschlussdatum                                                        X                    2)\n1970   Registerbehörde/Gericht                 Funktionsbezeichnung                                                  X\n1971   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                       X\n1975   Registernummer/Aktenzeichen                                                                                   X","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018                                             1777\nNr.                   Datenfelder                        Anmerkungen                                    Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                         Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\nEheregister\nAngaben zur Ehe\n2040   Tag der Eheschließung                   Ggf. Tag der Umwandlung einer         X                                          X\nLebenspartnerschaft in eine Ehe\n2050   Ort der Eheschließung                   Ggf. Ort der Umwandlung einer         X                                          X\nLebenspartnerschaft in eine Ehe\n2051   Ort der Eheschließung, Ortsteil         Bei landesrechtlicher Vorgabe         X               X                                      2)\n2055   Nähere Kennzeichnung des Ortes          Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.        X                                                      2)\n2057   Staat der Eheschließung                 Nur bei Eheschließung im Ausland      X                                          X\nAngaben zur Lebenspartnerschaft bei\nUmwandlung in eine Ehe\n2060   Tag der Begründung der Lebenspartner-   Tag der Begründung einer zu           X               X                          X           4)\nschaft                                  dieser Ehe umgewandelten\nLebenspartnerschaft\n2070   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung                                                   X                     4)\n2071   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                        X                     4)\n2075   Registernummer                                                                                                 X                     4)\n2078   Namensbestimmung                        Gemeinsamer Familienname ist                                           X\nName des Ehegatten zu 1., zu 2.\noder Doppelname\nAngaben zu den Ehegatten\n1.                                      Diese Elementbezeichnung dient        X               X                X                     4)\nder Zuordnung der weiteren\nDatenfelder sowie der Hinweise\nund Folgebeurkundungen im\nRegisterausdruck und in der\nEheurkunde\n2100   Familienrechtliche Bezeichnung          Es können die Bezeichnungen           X               X                                      4)\n„Ehefrau“ oder „Ehemann“ ange-\ngeben werden; Personen, die we-\nder dem männlichen noch dem\nweiblichen Geschlecht angehö-\nren, sind als „Ehepartner“ anzu-\ngeben,\nBeispiel: „1. Ehemann“\n2101   Familienname (vor Eheschließung)                                              X               X                          X\n2102   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen       X               X\nNamensform des Familiennamens\n2103   Geburtsname (vor Eheschließung)                                               X               X                          X\n2104   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen       X               X\nNamensform des Geburtsnamens\n2105   Vornamen (vor Eheschließung)                                                  X               X                          X","1778          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nNr.                     Datenfelder                      Anmerkungen                                    Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                        Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\n2106   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen       X               X\nNamensform des Vornamens\n2111   Familienname in der Ehe                                                       X               X                          X\n2112   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen       X               X\nNamensform des Familiennamens\n2113   Geburtsname in der Ehe                                                        X               X                          X\n2114   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen       X               X\nNamensform des Geburtsnamens\n2115   Vornamen in der Ehe                                                           X               X                          X          2)\n2116   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen       X               X                                     2)\nNamensform des Vornamens\n2119   Recht der Namensführung                 Verweis auf maßgebliches Recht                                         X\n2120   Geschlecht                                                                    X               X                                     2)\n2130   Religion/Weltanschauung                                                       X               X\n2140   Tag der Geburt                                                                X               X                          X\n2150   Ort der Geburt                                                                X               X\n2155   Nähere Kennzeichnung des Ortes          Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.        X               X                                     2)\n2157   Staat der Geburt                        Nur bei Geburt im Ausland             X               X\n2170   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung                                                   X\n2171   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                        X\n2175   Registernummer                                                                                                 X\n2180   Staatsangehörigkeit                                                                                            X\n2.                                      Diese Elementbezeichnung dient        X               X                X                    4)\nder Zuordnung der weiteren\nDatenfelder sowie der Hinweise\nund Folgebeurkundungen im\nRegisterausdruck und in der\nEheurkunde\n2200   Familienrechtliche Bezeichnung          Es können die Bezeichnungen           X               X                                     4)\n„Ehefrau“ oder „Ehemann“ ange-\ngeben werden; Personen, die\nweder dem männlichen noch dem\nweiblichen Geschlecht angehö-\nren, sind als „Ehepartner“ anzu-\ngeben,\nBeispiel: „2. Ehefrau“\n2201   Familienname (vor Eheschließung)                                              X               X                          X\n2202   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen       X               X\nNamensform des Familiennamens\n2203   Geburtsname (vor Eheschließung)                                               X               X                          X\n2204   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen       X               X\nNamensform des Geburtsnamens\n2205   Vornamen (vor Eheschließung)                                                  X               X                          X","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018                                             1779\nNr.                     Datenfelder                      Anmerkungen                                    Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                         Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\n2206   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen       X               X\nNamensform des Vornamens\n2211   Familienname in der Ehe                                                       X               X                          X\n2212   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen       X               X\nNamensform des Familiennamens\n2213   Geburtsname in der Ehe                                                        X               X                          X\n2214   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen       X               X\nNamensform des Geburtsnamens\n2215   Vornamen in der Ehe                                                           X               X                          X           2)\n2216   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen       X               X                                      2)\nNamensform des Vornamens\n2219   Recht der Namensführung                 Verweis auf maßgebliches Recht                                         X\n2220   Geschlecht                                                                    X               X                                      2)\n2230   Religion/Weltanschauung                                                       X               X\n2240   Tag der Geburt                                                                X               X                          X\n2250   Ort der Geburt                                                                X               X\n2255   Nähere Kennzeichnung des Ortes          Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.        X               X                                      2)\n2257   Staat der Geburt                        Nur bei Geburt im Ausland             X               X\n2270   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung                                                   X\n2271   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                        X\n2275   Registernummer                                                                                                 X\n2280   Staatsangehörigkeit                                                                                            X\nAuflösung der Ehe\n2390   Art der Eheauflösung                    Beispiel: Scheidung, Aufhebung,                       X\nTod, Wiederverheiratung nach\nTodeserklärung\n2391   Datum der Eheauflösung                  Wirksamkeitsdatum                                     X\n2392   Behörde                                 Funktionsbezeichnung                                                   X\n2393   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                        X\n2395   Registernummer/Aktenzeichen                                                                                    X\nTod, Todeserklärung, Feststellung der\nTodeszeit zu 1.\n2440   Todestag                                Datum aus Sterbeeintrag                               X\n2442   Sterbezeitraum                          Zeitraum umfasst Datum des                            X\nletzten Tages lebend und Datum\ndes Tages, an dem die Person mit\nSicherheit tot war\n2450   Sterbeort                                                                                     X\n2455   Nähere Kennzeichnung des Ortes          Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.                        X                                      2)","1780          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nNr.                       Datenfelder                        Anmerkungen                                    Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                        Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\n2457   Sterbeort, Staat                            Nur bei Tod im Ausland                                X\n2460   Todeserklärung, gerichtliche Feststellung   Beschlussdatum                                        X\nder Todeszeit\n2462   Festgestellter Todestag                     Datum                                                 X                                     2)\n2463   Festgestellte Todeszeit                     Uhrzeit                                               X                                     2)\n2464   Staat                                       Nur bei Todeserklärung im Aus-                                         X\nland\n2465   Aufhebung der Todeserklärung                Beschlussdatum                                        X\n2470   Registerbehörde/Gericht                     Funktionsbezeichnung                                                   X\n2471   Behördenname                                Ortsbezeichnung                                                        X\n2475   Registernummer/Aktenzeichen                                                                                        X\nTod, Todeserklärung, Feststellung der\nTodeszeit zu 2.\n2540   Todestag                                    Datum aus Sterbeeintrag                               X\n2542   Sterbezeitraum                              Zeitraum umfasst Datum des                            X\nletzten Tages lebend und Datum\ndes Tages, an dem die Person mit\nSicherheit tot war\n2550   Sterbeort                                                                                         X\n2555   Nähere Kennzeichnung des Ortes              Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.                        X                                     2)\n2557   Sterbeort, Staat                            Nur bei Tod im Ausland                                X\n2560   Todeserklärung, gerichtliche Feststellung   Beschlussdatum                                        X\nder Todeszeit\n2562   Festgestellter Todestag                     Datum                                                 X                                     2)\n2563   Festgestellte Todeszeit                     Uhrzeit                                               X                                     2)\n2564   Staat                                       Nur bei Todeserklärung im Aus-                                         X\nland\n2565   Aufhebung der Todeserklärung                Beschlussdatum                                        X\n2570   Registerbehörde/Gericht                     Funktionsbezeichnung                                                   X\n2571   Behördenname                                Ortsbezeichnung                                                        X\n2575   Registernummer/Aktenzeichen                                                                                        X\nNeue Ehe zu 1.\n2640   Tag der Eheschließung                                                                                             X\n2650   Ort der Eheschließung                                                                                             X\n2657   Staat der Eheschließung                     Nur bei Eheschließung im Ausland                                       X\n2670   Registerbehörde                             Funktionsbezeichnung                                                   X\n2671   Behördenname                                Ortsbezeichnung                                                       X\n2675   Registernummer                                                                                                    X","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018                                             1781\nNr.                   Datenfelder                        Anmerkungen                                    Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                         Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\nNeue Ehe zu 2.\n2740   Tag der Eheschließung                                                                                          X\n2750   Ort der Eheschließung                                                                                          X\n2757   Staat der Eheschließung                 Nur bei Eheschließung im Ausland                                       X\n2770   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung                                                   X\n2771   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                        X\n2775   Registernummer                                                                                                 X\nNeue Lebenspartnerschaft zu 1.\n2840   Tag der Begründung                                                                                             X\n2850   Ort der Begründung                                                                                             X\n2857   Staat der Begründung                    Nur bei Begründung im Ausland                                          X\n2870   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung                                                   X\n2871   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                        X\n2875   Registernummer                                                                                                 X\nNeue Lebenspartnerschaft zu 2.\n2940   Tag der Begründung                                                                                             X\n2950   Ort der Begründung                                                                                             X\n2957   Staat der Begründung                    Nur bei Begründung im Ausland                                          X\n2970   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung                                                   X\n2971   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                        X\n2975   Registernummer                                                                                                 X","1782          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nNr.                   Datenfelder                          Anmerkungen                                   Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                        Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\nLebenspartnerschafts-\nregister\nAngaben zur Lebenspartnerschaft\n3040   Tag der Begründung                                                             X                                          X\n3050   Ort der Begründung                                                             X                                          X\n3051   Ort der Begründung, Ortsteil              Bei landesrechtlicher Vorgabe        X               X                                     2)\n3055   Nähere Kennzeichnung des Ortes            Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.       X                                                     2)\n3057   Staat der Begründung                      Nur bei Begründung im Ausland        X                                          X\n3070   Behörde der Begründung                    Angabe einer vom Standesamt          X\nabweichenden Begründungs-\nbehörde\n3078   Namensbestimmung                          Gemeinsamer Familienname ist                                          X\nName des Lebenspartners zu 1.,\nzu 2. oder Doppelname\nAngaben zu den Lebenspartnern\n1.                                        Diese Elementbezeichnung dient       X               X                X                    4)\nder Zuordnung der weiteren\nDatenfelder sowie der Hinweise\nund Folgebeurkundungen im\nRegisterausdruck und in der\nLebenspartnerschaftsurkunde\n3100   Familienrechtliche Bezeichnung            Es können die Bezeichnungen          X               X                                     4)\n„Lebenspartner“ oder „Lebens-\npartnerin“ angegeben werden;\nPersonen, die weder dem männ-\nlichen noch dem weiblichen\nGeschlecht angehören, sind als\n„Lebenspartner“ anzugeben,\nBeispiel: „1. Lebenspartner“\n3101   Familienname (vor Begründung)                                                  X               X                          X\n3102   Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen      X               X\nNamensform des Familiennamens\n3103   Geburtsname (vor Begründung)                                                   X               X                          X\n3104   Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen      X               X\nNamensform des Geburtsnamens\n3105   Vornamen (vor Begründung)                                                      X               X                          X\n3106   Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen      X               X\nNamensform des Vornamens\n3111   Familienname in der Lebenspartnerschaft                                        X               X                          X\n3112   Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen      X               X\nNamensform des Familiennamens\n3113   Geburtsname in der Lebenspartnerschaft                                         X               X                          X\n3114   Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen      X               X\nNamensform des Geburtsnamens","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018                                              1783\nNr.                     Datenfelder                        Anmerkungen                                   Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                         Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\n3115   Vornamen in der Lebenspartnerschaft                                            X               X                          X           2)\n3116   Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen      X               X                                      2)\nNamensform des Vornamens\n3119   Recht der Namensführung                   Verweis auf maßgebliches Recht                                        X\n3120   Geschlecht                                                                     X               X                                      2)\n3130   Religion/Weltanschauung                                                        X               X\n3140   Tag der Geburt                                                                 X               X                          X\n3150   Ort der Geburt                                                                 X               X\n3155   Nähere Kennzeichnung des Ortes            Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.       X               X                                      2)\n3157   Staat der Geburt                          Nur bei Geburt im Ausland            X               X\n3170   Registerbehörde                           Funktionsbezeichnung                                                  X\n3171   Behördenname                              Ortsbezeichnung                                                       X\n3175   Registernummer                                                                                                  X\n3180   Staatsangehörigkeit                                                                                             X\n2.                                        Diese Elementbezeichnung dient       X               X                X                     4)\nder Zuordnung der weiteren\nDatenfelder sowie der Hinweise\nund Folgebeurkundungen im\nRegisterausdruck und in der\nLebenspartnerschaftsurkunde\n3200   Familienrechtliche Bezeichnung            Es können die Bezeichnungen          X               X                                      4)\n„Lebenspartner“ oder „Lebens-\npartnerin“ angegeben werden;\nPersonen, die weder dem männ-\nlichen noch dem weiblichen\nGeschlecht angehören, sind als\n„Lebenspartner“ anzugeben,\nBeispiel: „2. Lebenspartner“\n3201   Familienname (vor Begründung)                                                  X               X                          X\n3202   Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen      X               X\nNamensform des Familiennamens\n3203   Geburtsname (vor Begründung)                                                   X               X                          X\n3204   Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen      X               X\nNamensform des Geburtsnamens\n3205   Vornamen (vor Begründung)                                                      X               X                          X\n3206   Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen      X               X\nNamensform des Vornamens\n3211   Familienname in der Lebenspartnerschaft                                        X               X                          X\n3212   Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen      X               X\nNamensform des Familiennamens\n3213   Geburtsname in der Lebenspartnerschaft                                         X               X                          X\n3214   Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen      X               X\nNamensform des Geburtsnamens","1784          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nNr.                       Datenfelder                        Anmerkungen                                    Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                        Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\n3215   Vornamen in der Lebenspartnerschaft                                               X               X                          X          2)\n3216   Ausländische Namensart                      Bezeichnung einer ausländischen       X               X                                     2)\nNamensform des Vornamens\n3219   Recht der Namensführung                     Verweis auf maßgebliches Recht                                         X\n3220   Geschlecht                                                                        X               X                                     2)\n3230   Religion/Weltanschauung                                                           X               X\n3240   Tag der Geburt                                                                    X               X                          X\n3250   Ort der Geburt                                                                    X               X\n3255   Nähere Kennzeichnung des Ortes              Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.        X               X                                     2)\n3257   Staat der Geburt                            Nur bei Geburt im Ausland             X               X\n3270   Registerbehörde                             Funktionsbezeichnung                                                   X\n3271   Behördenname                                Ortsbezeichnung                                                        X\n3275   Registernummer                                                                                                     X\n3280   Staatsangehörigkeit                                                                                                X\nAuflösung oder Umwandlung der\nLebenspartnerschaft in eine Ehe\n3390   Art der Auflösung                           Beispiel: Aufhebung, Tod, Todes-                      X\nerklärung, Feststellung der\nTodeszeit, Umwandlung in Ehe\n3391   Datum der Auflösung                         Wirksamkeitsdatum                                     X\n3392   Behörde                                     Funktionsbezeichnung                                                   X\n3393   Behördenname                                Ortsbezeichnung                                                        X\n3395   Registernummer/Aktenzeichen                                                                                        X\nTod, Todeserklärung, Feststellung der\nTodeszeit zu 1.\n3440   Todestag                                    Datum aus Sterbeeintrag                               X\n3442   Sterbezeitraum                              Zeitraum umfasst Datum des                            X\nletzten Tages lebend und Datum\ndes Tages, an dem die Person mit\nSicherheit tot war\n3450   Sterbeort                                                                                         X\n3455   Nähere Kennzeichnung des Ortes              Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.                        X                                     2)\n3457   Sterbeort, Staat                            Nur bei Tod im Ausland                                X\n3460   Todeserklärung, gerichtliche Feststellung   Beschlussdatum                                        X\nder Todeszeit\n3462   Festgestellter Todestag                     Datum                                                 X                                     2)\n3463   Festgestellte Todeszeit                     Uhrzeit                                               X                                     2)\n3464   Staat                                       Nur bei Todeserklärung im Aus-                                         X\nland","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018                                                 1785\nNr.                       Datenfelder                        Anmerkungen                                    Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                         Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\n3465   Aufhebung der Todeserklärung                Beschlussdatum                                        X\n3470   Registerbehörde/Gericht                     Funktionsbezeichnung                                                   X\n3471   Behördenname                                Ortsbezeichnung                                                        X\n3475   Registernummer/Aktenzeichen                                                                                        X\nTod, Todeserklärung, Feststellung der\nTodeszeit zu 2.\n3540   Todestag                                    Datum aus Sterbeeintrag                               X\n3542   Sterbezeitraum                              Zeitraum umfasst Datum des                            X\nletzten Tages lebend und Datum\ndes Tages, an dem die Person mit\nSicherheit tot war\n3550   Sterbeort                                                                                         X\n3555   Nähere Kennzeichnung des Ortes              Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.                        X                                      2)\n3557   Sterbeort, Staat                            Nur bei Tod im Ausland                                X\n3560   Todeserklärung, gerichtliche Feststellung   Beschlussdatum                                        X\nder Todeszeit\n3562   Festgestellter Todestag                     Datum                                                 X                                      2)\n3563   Festgestellte Todeszeit                     Uhrzeit                                               X                                      2)\n3564   Staat                                       Nur bei Todeserklärung im Aus-                                         X\nland\n3565   Aufhebung der Todeserklärung                Beschlussdatum                                        X\n3570   Registerbehörde/Gericht                     Funktionsbezeichnung                                                   X\n3571   Behördenname                                Ortsbezeichnung                                                        X\n3575   Registernummer/Aktenzeichen                                                                                        X\nNeue Ehe zu 1.\n3640   Tag der Eheschließung                                                                                              X\n3650   Ort der Eheschließung                                                                                              X\n3657   Staat der Eheschließung                     Nur bei Eheschließung im Ausland                                       X\n3670   Registerbehörde                             Funktionsbezeichnung                                                   X\n3671   Behördenname                                Ortsbezeichnung                                                        X\n3675   Registernummer                                                                                                     X\nNeue Ehe zu 2.\n3740   Tag der Eheschließung                                                                                              X\n3750   Ort der Eheschließung                                                                                              X\n3757   Staat der Eheschließung                     Nur bei Eheschließung im Ausland                                       X\n3770   Registerbehörde                             Funktionsbezeichnung                                                   X","1786          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nNr.                   Datenfelder                        Anmerkungen                                   Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                        Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\n3771   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                       X\n3775   Registernummer                                                                                                X\nNeue Lebenspartnerschaft zu 1.\n3840   Tag der Begründung                                                                                            X\n3850   Ort der Begründung                                                                                            X\n3857   Staat der Begründung                    Nur bei Begründung der Lebens-                                        X\npartnerschaft im Ausland\n3870   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung                                                  X\n3871   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                       X\n3875   Registernummer                                                                                                X\nNeue Lebenspartnerschaft zu 2.\n3940   Tag der Begründung                                                                                            X\n3950   Ort der Begründung                                                                                            X\n3957   Staat der Begründung                    Nur bei Begründung der Lebens-                                        X\npartnerschaft im Ausland\n3970   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung                                                  X\n3971   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                       X\n3975   Registernummer                                                                                                X","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018                                             1787\nNr.                       Datenfelder                    Anmerkungen                                    Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                         Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\nSterberegister\nAngaben zum Sterbefall\n4140   Todestag                                Datum                                 X               X                          X\n4141   Todeszeit                               Uhrzeit                               X               X\n4142   Sterbezeitraum (Datumsangaben)          Zeitraum umfasst Datum des            X               X                          X\nletzten Tages lebend und Datum\ndes Tages, an dem die Person mit\nSicherheit tot war\n4143   Sterbezeitraum (Uhrzeitangaben)         Zeitraum umfasst die Uhrzeit am       X               X\nletzten Tag lebend und Uhrzeit\nam Tag, an dem die Person mit\nSicherheit tot war\n4144   Todeszeit (nicht exakt)                 Nur in Ergänzung zu Feld 4141,        X               X                                      2)\nwenn Uhrzeit des Todes nur\nungefähr (gegen … Uhr) feststeht\n4150   Sterbeort                               Bei unbekanntem Sterbeort auch        X               X                          X\nAuffindungsort\n4151   Sterbeort, Ortsteil                     Bei landesrechtlicher Vorgabe         X               X\n4152   Sterbeort, Straße                                                             X               X\n4153   Sterbeort, Hausnummer                                                         X               X\n4155   Nähere Kennzeichnung des Ortes          Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.        X               X                                      2)\n4157   Sterbeort, Staat                        Nur bei Sterbefall im Ausland         X               X                          X\n4199   Tot aufgefunden                         Nur bei Nacherfassung                 X               X\nAngaben zur verstorbenen Person\n4201   Familienname                                                                  X               X                          X\n4202   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen       X               X\nNamensform des Familiennamens\n4203   Geburtsname                                                                   X               X                          X\n4204   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen       X               X\nNamensform des Geburtsnamens\n4205   Vornamen                                                                      X               X                          X\n4206   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen       X               X\nNamensform des Vornamens\n4220   Geschlecht                                                                    X               X                                      2)\n4230   Religion/Weltanschauung                                                       X               X\n4240   Tag der Geburt                                                                X               X                          X\n4250   Ort der Geburt                                                                X               X\n4255   Nähere Kennzeichnung des Ortes          Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.        X               X                                      2)\n4257   Staat der Geburt                        Nur bei Geburt im Ausland             X               X\n4270   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung                                                   X","1788          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nNr.                       Datenfelder                    Anmerkungen                                    Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                        Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\n4271   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                        X\n4275   Registernummer                                                                                                 X\n4290   Anschrift, Straße                                                             X               X\n4291   Anschrift, Hausnummer                                                         X               X\n4293   Anschrift, Ort                                                                X               X\n4294   Anschrift, Ortsteil                     Bei landesrechtlicher Vorgabe         X               X\n4297   Anschrift, Staat                        Nur bei Wohnort im Ausland            X               X\n4299   Identität nicht nachgewiesen            Nur bei nicht nachgewiesener          X               X\nIdentität\nFamilienstand der verstorbenen Person\n4300   Familienstand                                                                 X               X\n4300A Familienrechtliche Bezeichnung               Es können die Bezeichnungen           X               X                                     4)\n„Ehefrau“, „Ehemann“, „Lebens-\npartner“ oder „Lebenspartnerin“\nangegeben werden; Personen,\ndie weder dem männlichen noch\ndem weiblichen Geschlecht an-\ngehören, sind als „Ehepartner“\noder „Lebenspartner“ anzugeben,\nBeispiel: „Lebenspartnerin“\n4301   Familienname des Ehegatten, Ehe- oder                                         X               X\nLebenspartners\n4302   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen       X               X\nNamensform des Familiennamens\n4303   Geburtsname des Ehegatten, Ehe- oder                                          X               X\nLebenspartners\n4304   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen       X               X\nNamensform des Geburtsnamens\n4305   Vornamen des Ehegatten, Ehe- oder                                             X               X\nLebenspartners\n4306   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen       X               X\nNamensform des Vornamens\n4399   Identität nicht nachgewiesen            Nur bei nicht nachgewiesener          X               X\nIdentität\nEhe der verstorbenen Person\n4450   Tag der Eheschließung                                                                                          X\n4450   Ort der Eheschließung                                                                                          X\n4455   Nähere Kennzeichnung des Ortes          Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.                                         X                    2)\n4457   Staat der Eheschließung                 Nur bei Eheschließung im Ausland                                       X\n4470   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung                                                   X\n4471   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                        X\n4475   Registernummer                                                                                                 X","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018                                               1789\nNr.                   Datenfelder                            Anmerkungen                                  Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                         Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\n4477   Führungsort Heiratseintrag                  Bei Eheschließung bis zum                                            X\n31.12.2008 (§ 15a PStG a. F.)\nLebenspartnerschaft der verstorbenen\nPerson\n4540   Tag der Begründung                                                                                               X\n4550   Ort der Begründung                                                                                               X\n4555   Nähere Kennzeichnung des Ortes              Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.                                       X                     2)\n4557   Staat der Begründung                        Nur bei Begründung im Ausland                                        X\n4570   Registerbehörde                             Funktionsbezeichnung                                                 X\n4571   Behördenname                                Ortsbezeichnung                                                      X\n4575   Registernummer                                                                                                   X\nTodeserklärung, gerichtliche Feststel-\nlung der Todeszeit der verstorbenen\nPerson\n4660   Todeserklärung, gerichtliche Feststellung   Beschlussdatum                                                       X\nder Todeszeit\n4662   Festgestellter Todestag                     Datum                                                                X\n4663   Festgestellte Todeszeit                     Uhrzeit                                                              X\n4664   Staat                                       Nur bei Todeserklärung im Aus-                                       X\nland\n4665   Aufhebung der Todeserklärung                Beschlussdatum                                                       X\n4670   Behörde/Gericht                             Funktionsbezeichnung                                                 X\n4671   Behördenname                                Ortsbezeichnung                                                      X\n4675   Registernummer/Aktenzeichen                                                                                      X","1790             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nAnlage 2\n(zu den §§ 11, 19, 48, 65)\nEheregister\nStandesamt, Nummer\nRegisternummer\nAnlass der Beurkundung\nOrt, Tag der Eheschließung\nTag der Begründung der\nLebenspartnerschaft1\n1. (Ehemann, Ehefrau, Ehepartner)\nFamilienname vor der Ehe\nGeburtsname vor der Ehe\nVorname(n) vor der Ehe\nGeschlecht\nOrt, Tag der Geburt\nReligion\nFamilienname in der Ehe\nGeburtsname in der Ehe\nVorname(n) in der Ehe\n2. (Ehefrau, Ehemann, Ehepartner)\nFamilienname vor der Ehe\nGeburtsname vor der Ehe\nVorname(n) vor der Ehe\nGeschlecht\nOrt, Tag der Geburt\nReligion\nFamilienname in der Ehe\nGeburtsname in der Ehe\nVorname(n) in der Ehe\nOrt, Tag der Beurkundung\nUrkundsperson\nHinweise\nRegisternummer\nZu 1.\nGeburtseintrag\nStaatsangehörigkeit\nRecht Namensführung\nZu 2.\nGeburtseintrag\nStaatsangehörigkeit\nRecht Namensführung\nZu 1. und 2.\nNamensbestimmung\nLebenspartnerschaftseintrag\n1\nLeittext erscheint nur, wenn es der Beurkundungssachverhalt erfordert.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018             1791\nFolgebeurkundung\nEheregister\nStandesamt, Nummer\nRegisternummer2\nAnlass der Beurkundung\nBeurkundete Daten3\nOrt, Tag der Beurkundung\nUrkundsperson\nHinweise\nRegisternummer\nHinweisdaten\n2\nRegisternummer unter Hinzufügung der fortlaufenden Nummer der Folgebeurkundung nach § 17 PStV.\n3\nEs werden alle Beurkundungsdaten des Eintrags mit den nach der Folgebeurkundung aktualisierten Daten angegeben.","1792         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nAnlage 3\n(zu den §§ 11, 19, 48, 65)\nLebenspartnerschaftsregister\nStandesamt, Nummer\nRegisternummer\nAnlass der Beurkundung\nOrt, Tag der Begründung der\nLebenspartnerschaft\n1. (Lebenspartner, Lebenspartnerin)\nFamilienname\nvor der Begründung\nGeburtsname\nvor der Begründung\nVorname(n)\nvor der Begründung\nGeschlecht\nOrt, Tag der Geburt\nReligion\nFamilienname\nin der Lebenspartnerschaft\nGeburtsname\nin der Lebenspartnerschaft\nVorname(n)\nin der Lebenspartnerschaft\n2. (Lebenspartner, Lebenspartnerin)\nFamilienname\nvor der Begründung\nGeburtsname\nvor der Begründung\nVorname(n)\nvor der Begründung\nGeschlecht\nOrt, Tag der Geburt\nReligion\nFamilienname\nin der Lebenspartnerschaft\nGeburtsname\nin der Lebenspartnerschaft\nVorname(n)\nin der Lebenspartnerschaft\nOrt, Tag der Beurkundung\nUrkundsperson\nHinweise\nRegisternummer\nZu 1.\nGeburtseintrag\nStaatsangehörigkeit\nRecht Namensführung","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018             1793\nZu 2.\nGeburtseintrag\nStaatsangehörigkeit\nRecht Namensführung\nZu 1. und 2.\nNamensbestimmung\nFolgebeurkundung\nLebenspartnerschaftsregister\nStandesamt, Nummer\nRegisternummer1\nAnlass der Beurkundung\nBeurkundete Daten2\nOrt, Tag der Beurkundung\nUrkundsperson\nHinweise\nRegisternummer\nHinweisdaten\n1\nRegisternummer unter Hinzufügung der fortlaufenden Nummer der Folgebeurkundung nach § 17 PStV.\n2\nEs werden alle Beurkundungsdaten des Eintrags mit den nach der Folgebeurkundung aktualisierten Daten angegeben.","1794         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nAnlage 4\n(zu den §§ 11, 19, 48, 65)\nGeburtenregister\nStandesamt, Nummer\nRegisternummer\nAnlass der Beurkundung\nTag, Uhrzeit der Geburt\nOrt der Geburt\nKind\nGeburtsname\nVorname(n)\nGeschlecht\nReligion\n1. (Mutter)\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nReligion\n2. (Vater)\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nReligion\nOrt, Tag der Beurkundung\nUrkundsperson\nHinweise\nRegisternummer\nZu 1. und 2.\nOrt, Tag der Eheschließung\nEheeintrag\nZu 1.\nOrt, Tag der Geburt\nGeburtseintrag\nStaatsangehörigkeit\nZu 2.\nOrt, Tag der Geburt\nGeburtseintrag\nStaatsangehörigkeit\nKind\nStaatsangehörigkeit\nRecht Namensführung","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018             1795\nFolgebeurkundung\nGeburtenregister\nStandesamt, Nummer\nRegisternummer1\nAnlass der Beurkundung\nBeurkundete Daten2\nOrt, Tag der Beurkundung\nUrkundsperson\nHinweise\nRegisternummer\nHinweisdaten\n1\nRegisternummer unter Hinzufügung der fortlaufenden Nummer der Folgebeurkundung nach § 17 PStV.\n2\nEs werden alle Beurkundungsdaten des Eintrags mit den nach der Folgebeurkundung aktualisierten Daten angegeben.","1796            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nAnlage 5\n(zu den §§ 11, 19, 48, 65)\nSterberegister\nStandesamt, Nummer\nRegisternummer\nAnlass der Beurkundung\nTag, Uhrzeit des Todes\nOrt des Todes\nVerstorbene Person\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nGeschlecht\nOrt, Tag der Geburt\nLetzter Wohnsitz\nReligion\nFamilienstand\n(Ehemann, Ehefrau, Ehepartner, Lebenspartner, Lebenspartnerin)\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nOrt, Tag der Beurkundung\nUrkundsperson\nHinweise\nRegisternummer\nVerstorbene Person\nGeburtseintrag\nOrt, Tag der Eheschließung1\nEheeintrag1\nFührungsort Heiratseintrag\nFolgebeurkundung\nSterberegister\nStandesamt, Nummer\nRegisternummer2\nAnlass der Beurkundung\nBeurkundete Daten3\nOrt, Tag der Beurkundung\nUrkundsperson\nHinweise\nRegisternummer\nHinweisdaten\n1\nBei Begründung einer Lebenspartnerschaft ist der Leittext an den Beurkundungssachverhalt anzupassen.\n2\nRegisternummer unter Hinzufügung der fortlaufenden Nummer der Folgebeurkundung nach § 17 PStV.\n3\nEs werden alle Beurkundungsdaten des Eintrags mit den nach der Folgebeurkundung aktualisierten Daten angegeben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018                  1797\nAnlage 6\n(zu den §§ 48, 70)\nEheurkunde\nStandesamt\nRegisternummer\nOrt, Tag der Eheschließung\n1. (Ehemann, Ehefrau, Ehepartner)1\nFamilienname vor der Ehe\nGeburtsname vor der Ehe\nVorname(n) vor der Ehe\nOrt, Tag der Geburt\nReligion2\nFamilienname in der Ehe3\nGeburtsname in der Ehe3\nVorname(n) in der Ehe3\n2. (Ehefrau, Ehemann, Ehepartner)1\nFamilienname vor der Ehe\nGeburtsname vor der Ehe\nVorname(n) vor der Ehe\nOrt, Tag der Geburt\nReligion2\nFamilienname in der Ehe3\nGeburtsname in der Ehe3\nVorname(n) in der Ehe3\nWeitere Angaben aus dem Register2\nOrt, Tag                                                                            Siegel\nUrkundsperson\n(Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung)\nGeburtseintrag Zu 1.                                                             Zu 2.\n1\nJeweilige familienrechtliche Bezeichnung gemäß Eheregister.\n2\nLeittext erscheint nur, wenn es der Beurkundungssachverhalt erfordert.\n3\nNach der Auflösung der Ehe werden die Wörter „in der Ehe“ durch die Wörter „nach Eheauflösung“ ersetzt.","1798             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nAnlage 7\n(zu den §§ 48, 70)\nLebenspartnerschaftsurkunde\nStandesamt\nRegisternummer\nOrt, Tag der Begründung\n1. (Lebenspartner, Lebenspartnerin)1\nFamilienname\nvor der Lebenspartnerschaft\nGeburtsname\nvor der Lebenspartnerschaft\nVorname(n)\nvor der Lebenspartnerschaft\nOrt, Tag der Geburt\nReligion2\nFamilienname\nin der Lebenspartnerschaft3\nGeburtsname\nin der Lebenspartnerschaft3\nVorname(n)\nin der Lebenspartnerschaft3\n2. (Lebenspartner, Lebenspartnerin)1\nFamilienname\nvor der Lebenspartnerschaft\nGeburtsname\nvor der Lebenspartnerschaft\nVorname(n)\nvor der Lebenspartnerschaft\nOrt, Tag der Geburt\nReligion2\nFamilienname\nin der Lebenspartnerschaft3\nGeburtsname\nin der Lebenspartnerschaft3\nVorname(n)\nin der Lebenspartnerschaft3\nWeitere Angaben aus dem Register2\nOrt, Tag                                                                      Siegel\nUrkundsperson\n(Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung)\nGeburtseintrag Zu 1.                                                           Zu 2.\n1\nJeweilige familienrechtliche Bezeichnung gemäß Lebenspartnerschaftsregister.\n2\nLeittext erscheint nur, wenn es der Beurkundungssachverhalt erfordert.\n3\nLeittext wird bei Auflösung der Lebenspartnerschaft entsprechend angepasst.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018              1799\nAnlage 8\n(zu den §§ 48, 70)\nGeburtsurkunde\nStandesamt\nRegisternummer\nOrt, Tag der Geburt\nKind\nGeburtsname\nVorname(n)\nGeschlecht\nReligion1\n1. (Mutter, Elternteil)\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nReligion1\n2. (Vater, Elternteil)\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nReligion1\nWeitere Angaben aus dem Register1\nOrt, Tag                                                                        Siegel\nUrkundsperson\n(Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung)\n1\nLeittext erscheint nur, wenn es der Beurkundungssachverhalt erfordert.","1800             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nAnlage 9\n(zu den §§ 48, 70)\nSterbeurkunde\nStandesamt\nRegisternummer\nTag, Uhrzeit des Todes\nOrt des Todes\nVerstorbene Person\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nLetzter Wohnsitz\nOrt, Tag der Geburt\nReligion1\nFamilienstand\n(Ehemann, Ehefrau, Ehepartner, Lebenspartner, Lebenspartnerin)2\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nOrt, Tag                                                                   Siegel\nUrkundsperson\n(Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung)\n1\nLeittext erscheint nur, wenn es der Beurkundungssachverhalt erfordert.\n2\nJeweilige familienrechtliche Bezeichnung gemäß Sterberegister.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018                              1801\nAnlage 10\n(zu § 29)\nNiederschrift über die Eheschließung\nStandesamt\nOrt, Tag\nVor dem unterzeichnenden Standesbeamten erschienen heute zur Eheschließung (bei bestehender Lebenspart-\nnerschaft, begründet am …, Standesamt …, Reg. Nr. L …/…)1\n1.\nVorname(n)\nFamilienname\nGeburtsname\nGeschlecht\nStaatsangehörigkeit\nReligion\nwohnhaft in\nGeburtstag, Geburtsort\nStandesamt, Registernummer\nausgewiesen durch\nund 2.\nVorname(n)\nFamilienname\nGeburtsname\nGeschlecht\nStaatsangehörigkeit\nReligion\nwohnhaft in\nGeburtstag, Geburtsort\nStandesamt, Registernummer\nausgewiesen durch\nAls Zeugen waren anwesend:1\nWeiterhin erschien als Dolmetscher für die …………… Sprache:1\nEr wurde über die Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides statt belehrt. Er erklärte – unter Berufung auf\nseinen allgemein geleisteten Eid –, dass er treu und gewissenhaft übertragen werde.1\nDer Standesbeamte fragte die Eheschließenden, ob sich seit der Anmeldung ihrer Eheschließung Änderungen\nergeben haben, die ihre tatsächlichen Verhältnisse der Ehevoraussetzungen betreffen. Auf die Frage des Stan-\ndesbeamten erklärten die Eheschließenden, dass keine entsprechenden Änderungen eingetreten sind.\nSodann fragte der Standesbeamte die Eheschließenden einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander\neingehen wollen. Die Eheschließenden bejahten diese Frage.\nDer Standesbeamte sprach aus, dass sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute seien.\n1\nAbschnitt/Klammerinhalt erscheint nur, wenn der Beurkundungssachverhalt es verlangt. Die Angaben sind entsprechend zu streichen oder zu\nergänzen.","1802        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nZur Namensführung in der Ehe gaben die Ehegatten keine/folgende1 Erklärung ab:\nDadurch ergibt sich folgende Namensführung in der Ehe:\n1. (Ehemann/Ehefrau/Ehepartner)1\nFamilienname\nVorname(n)\nGeburtsname\n2. (Ehefrau/Ehemann/Ehepartner)1\nFamilienname\nVorname(n)\nGeburtsname\nVorgelesen [in deutscher und …………… Sprache]1 genehmigt und unterschrieben\nSiegel\nUrkundsperson“.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018        1803\n15. Anlage 13 wird Anlage 11 und wie folgt gefasst:\n„Anlage 11\n(zu § 31 Absatz 2)\nBescheinigung\nnach § 31 Absatz 2 der Personenstandsverordnung (PStV)\nStandesamt\nKind\nvorgesehener Familienname\nvorgesehene(r) Vorname(n)\nGeschlecht\nGeburtstag                                (§ 31 Absatz 2 PStV)\nGeburtsort\nMutter\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nReligion\nVater\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nReligion\nOrt, Tag                                                                    Siegel\nUrkundsperson\n(Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung)       “.\nArtikel 2\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\nDiese Verordnung tritt am 1. November 2018 in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBerlin, den 24. Oktober 2018\nDer Bundesminister\ndes Innern, für Bau und Heimat\nHorst Seehofer"]}