{"id":"bgbl1-2018-36-3","kind":"bgbl1","year":2018,"number":36,"date":"2018-10-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/36#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2018-36-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2018/bgbl1_2018_36.pdf#page=5","order":3,"title":"Dritte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung","law_date":"2018-10-16T00:00:00Z","page":1725,"pdf_page":5,"num_pages":33,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018           1725\nDritte Verordnung\nzur Änderung der Anzeigenverordnung\nVom 16. Oktober 2018\nEs verordnet auf Grund                                       Geschäftsleiter zu bestellen und eine Person zur Ein-\nzelvertretung des Instituts in dessen gesamtem Ge-\n– des § 24 Absatz 4 Satz 1, 2 und 4 des Kreditwesen-\nschäftsbereich zu ermächtigen, sowie über den Voll-\ngesetzes, von denen Satz 1 zuletzt durch Artikel 2\nzug, die Aufgabe oder die Änderung einer solchen\nNummer 12 Buchstabe a und d des Gesetzes vom\nAbsicht haben\n10. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2091) geändert, Satz 2\ndurch Artikel 6 Nummer 7 Buchstabe b des Gesetzes            1. Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichts-\nvom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) eingefügt und                behörde ist, das Formular „Personelle Verände-\nSatz 4 durch Artikel 6 Nummer 7 Buchstabe b des                  rungen bei den Geschäftsleitern“ nach Anlage 1\nGesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) geän-               und\ndert worden ist, auch in Verbindung mit § 2c Absatz 1        2. Institute, bei denen die Europäische Zentralbank\nSatz 2 und 3 des Kreditwesengesetzes, die zuletzt                Aufsichtsbehörde ist, das Formular „Personelle\ndurch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuch-                 Veränderungen bei den Geschäftsleitern“ nach\nstabe bb und cc des Gesetzes vom 12. März 2009                   Anlage 8\n(BGBl. I S. 470) geändert worden sind, und mit § 32\nzu verwenden.\nAbsatz 1 Satz 2 und 3 des Kreditwesengesetzes, von\ndenen Satz 2 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 59 des              (2) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15\nGesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) ge-           des Kreditwesengesetzes über die Bestellung eines\nändert worden ist, die Bundesanstalt für Finanz-             Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Ver-\ndienstleistungsaufsicht im Einvernehmen mit der              waltungs- oder Aufsichtsorgans haben\nDeutschen Bundesbank und nach Anhörung der                   1. Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichts-\nSpitzenverbände der Institute und auf Grund                      behörde ist, das Formular „Personelle Verände-\n– des § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Kreditwe-                  rungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans“\nsengesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 58               nach Anlage 2 und\nBuchstabe b Doppelbuchstabe bb des Gesetzes                  2. Institute, bei denen die Europäische Zentralbank\nvom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) geändert wor-              Aufsichtsbehörde ist, das Formular „Personelle\nden ist, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-            Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichts-\naufsicht im Benehmen mit der Deutschen Bundes-                   organs“ nach Anlage 9\nbank,                                                        zu verwenden.“\njeweils in Verbindung mit § 1 Nummer 5 der Verord-           2. § 5b wird wie folgt geändert:\nnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass                 a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:\nvon Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für\nFinanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002                                        „§ 5b\n(BGBl. 2003 I S. 3), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 2                          Erklärungen der nach\nder Verordnung vom 25. Januar 2018 (BGBl. I S. 184)                          § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15\ngeändert worden ist:                                                    des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden\nPersonen und des anzeigenden Instituts“.\nArtikel 1                              b) Absatz 1 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1 wird wie\nDie Anzeigenverordnung vom 19. Dezember 2006                     folgt gefasst:\n(BGBl. I S. 3245), die zuletzt durch Artikel 24 Absatz 30           „Ein Institut, bei dem die Bundesanstalt Auf-\ndes Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) ge-                sichtsbehörde ist, hat den Anzeigen der Absicht\nändert worden ist, wird wie folgt geändert:                         einer Bestellung oder Ermächtigung nach § 24\nAbsatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen nach\n1. § 5 Absatz 1 und 2 wird wie folgt gefasst:\n§ 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengeset-\n„(1) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 1                 zes eine Erklärung der dort genannten Personen\ndes Kreditwesengesetzes über die Absicht, einen                 beizufügen, ob nach deren Kenntnis“.","1726            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nc) Es werden die folgenden Absätze 4 und 5 ange-           5. § 10a wird wie folgt gefasst:\nfügt:\n„§ 10a\n„(4) Ein Institut, bei dem die Europäische Zen-\nAnzeigen nach\ntralbank Aufsichtsbehörde ist, hat den Anzeigen\n§ 24 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes\nder Absicht einer Bestellung oder Ermächtigung\n(Weitere Tätigkeiten der Mitglieder\nnach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen\neines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans\nnach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesen-\neines CRR-Instituts von erheblicher Bedeutung)\ngesetzes einen „Fragebogen zur Beurteilung der\nfachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverläs-             Für Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des Kreditwe-\nsigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbar-           sengesetzes haben die Mitglieder von Verwaltungs-\nkeit – durch das beaufsichtigte Unternehmen               oder Aufsichtsorganen von CRR-Instituten, die von\nauszufüllen“ nach Anlage 10 beizufügen.                   erheblicher Bedeutung im Sinne des § 25d Absatz 3\n(5) Ein Institut, bei dem die Europäische Zen-        Satz 8 des Kreditwesengesetzes sind, von Finanz-\ntralbank Aufsichtsbehörde ist, hat den Anzeigen           holding-Gesellschaften und von gemischten Finanz-\nder Absicht einer Bestellung oder Ermächtigung            holding-Gesellschaften\nnach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen              1. bei denen die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde\nnach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesen-                ist, das Formular „Weitere Tätigkeiten von Mit-\ngesetzes zudem einen von der angezeigten Per-                gliedern eines Verwaltungs- oder Aufsichtsor-\nson vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten              gans“ nach Anlage 6 und\n„Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qua-\n2. bei denen die Europäische Zentralbank Auf-\nlifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und aus-\nsichtsbehörde ist, das Formular „Weitere Tätig-\nreichenden zeitlichen Verfügbarkeit – durch die\nkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- oder\nangezeigte Person auszufüllen“ nach Anlage 11\nAufsichtsorgans“ nach Anlage 12\nbeizufügen.“\nzu verwenden.“\n3. § 5e wird wie folgt gefasst:\n„§ 5e                          6. § 11 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:\nAnzeigen nach § 24 Absatz 1                        „(1) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 3 Satz 1\nNummer 2 und 15a des Kreditwesengesetzes                 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes haben die Ge-\n(Ausscheiden von Personen)                     schäftsleiter und die Personen, die die Geschäfte ei-\nner Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemisch-\n(1) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2               ten Finanzholding-Gesellschaft führen,\ndes Kreditwesengesetzes haben\n1. bei der die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde ist,\n1. Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichts-             das Formular „Nebentätigkeiten von Geschäfts-\nbehörde ist, das Formular „Personelle Verände-               leitern eines Instituts und Personen, die die Ge-\nrungen bei den Geschäftsleitern“ nach Anlage 1               schäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder ei-\nund                                                          ner gemischten Finanzholding-Gesellschaft tat-\n2. Institute, bei denen die Europäische Zentralbank              sächlich führen“ nach Anlage 6 und\nAufsichtsbehörde ist, das Formular „Personelle\n2. bei der die Europäische Zentralbank Aufsichtsbe-\nVeränderungen bei den Geschäftsleitern“ nach\nhörde ist, das Formular „Nebentätigkeiten von\nAnlage 8\nGeschäftsleitern eines Instituts und Personen,\nzu verwenden. In dem Formular sind jeweils die                   die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesell-\nGründe für das Ausscheiden oder für die Entziehung               schaft oder einer gemischten Finanzholding-\nder Befugnis anzugeben.                                          Gesellschaft tatsächlich führen“ nach Anlage 12\n(2) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15a             zu verwenden.“\ndes Kreditwesengesetzes haben\n7. § 14 wird wie folgt geändert:\n1. Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichts-\nbehörde ist, das Formular „Personelle Verände-            a) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:\nrungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans“                    „(4) Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit der\nnach Anlage 2 und                                            Geschäftsleiter und der Mitglieder des Verwal-\n2. Institute, bei denen die Europäische Zentralbank              tungs- oder Aufsichtsorgans sind,\nAufsichtsbehörde ist, das Formular „Personelle               1. soweit die Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des\nVeränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichts-                   Kreditwesengesetzes durch die Bundesanstalt\norgans“ nach Anlage 9                                            erteilt wird, die in § 5b Absatz 1 und 2 Num-\nzu verwenden. In dem Formular sind jeweils die                       mer 2 und in den §§ 5c, 5d und 5f vorgesehe-\nGründe für das Ausscheiden anzugeben.“                               nen Erklärungen, Angaben und Unterlagen,\nund,\n4. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:\n2. soweit die Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des\n„(3) Für die Berechnung des Anteils der Stimm-\nKreditwesengesetzes durch die Europäische\nrechte gelten § 33 Absatz 1 in Verbindung mit einer\nZentralbank erteilt wird, die in § 5b Absatz 4\nRechtsverordnung nach Absatz 5, § 34 Absatz 1\nund 5 und in den §§ 5c, 5d und 5f vorgesehe-\nund 2, § 35 Absatz 1 bis 3 in Verbindung mit einer\nnen Erklärungen, Angaben und Unterlagen\nRechtsverordnung nach Absatz 6 und § 36 des\nWertpapierhandelsgesetzes entsprechend.“                         einzureichen.“","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018            1727\nb) Absatz 6 wird wie folgt gefasst:                             gans nach § 25c Absatz 2 und § 25d Absatz 3\noder Absatz 3a des Kreditwesengesetzes sind,\n„(6) Zur Beurteilung der zur Leitung des Insti-\ntuts erforderlichen fachlichen Eignung der Inha-             1. soweit die Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des\nber und der Geschäftsleiter und zur Beurteilung                  Kreditwesengesetzes durch die Bundesanstalt\nder erforderlichen Sachkunde der Mitglieder des                  erteilt wird, die in § 5b Absatz 2 Nummer 4\nVerwaltungs- oder Aufsichtsorgans sind,                          und 5 genannten Angaben zu machen, und,\n1. soweit die Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des               2. soweit die Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des\nKreditwesengesetzes durch die Bundesanstalt                  Kreditwesengesetzes durch die Europäische\nerteilt wird, die in § 5a genannten Unterlagen,              Zentralbank erteilt wird, die in § 5b Absatz 4\nund,                                                         und 5 genannten Unterlagen einzureichen.“\n8. Die Anlagen werden wie folgt geändert:\n2. soweit die Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des\nKreditwesengesetzes durch die Europäische             a) Die Anlagen 1 bis 2a und 6 erhalten die aus dem\nZentralbank erteilt wird, die in § 5a und § 5b           Anhang 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fas-\nAbsatz 4 und 5 genannten Unterlagen                      sung.\neinzureichen.“                                            b) Die Anlagen 8 bis 12 werden angefügt und erhal-\nten die aus dem Anhang 2 zu dieser Verordnung\nc) Absatz 6a wird wie folgt gefasst:                            ersichtliche Fassung.\n„(6a) Zur Beurteilung der ausreichenden zeit-\nlichen Verfügbarkeit und der Einhaltung der Man-                                 Artikel 2\ndatsbegrenzungen der Geschäftsleiter und der              Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\nMitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsor-          in Kraft.\nBonn, den 16. Oktober 2018\nDer Präsident\nder Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht\nF. Hufeld","1728             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nAnhang 1 zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a\nAnlage 1\n(zu § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 5e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AnzV)\nPVGLSI\nPersonelle Veränderungen\nbei den Geschäftsleitern von Instituten und bei Personen, die die Geschäfte\neiner Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen\n– Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –\n(Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWG und nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 5 KWG)\nBundesanstalt für                                    Deutsche Bundesbank                          wird durch die BBk ausgefüllt\nFinanzdienstleistungsaufsicht                        Hauptverwaltung\nIdentnummer\nGeschäftsleiter(in)1\nIdentnummer des Instituts2\n1.   Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft\nFirma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ                                   BAK-Nr. (sechsstellig); Identnr. (achtstellig)\n2.   Angaben zur Person\n□ Herr              □ Frau\nNachname, sämtliche Vornamen                           Geburtsname\nGeburtsdatum                                           Geburtsort                                 Staatsangehörigkeit\nWohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)\n3.   Angaben zur Tätigkeit\nGesellschaftsrechtliche Funktion3\n4.   Absicht der Bestellung\nBeschluss des                                                              vom:\n□    – Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)\n– Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)\n– Absicht der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-\nGesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG)\nmit Wirkung vom\n□    – Änderung der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)\n– Änderung der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)\nneuer Zeitpunkt:\n□    – Aufgabe der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)\n– Aufgabe der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)\nZeitpunkt der Aufgabe:                                            Grund der Aufgabe:","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018                                      1729\n5.   Vollzug der Bestellung\n□    – Vollzug der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)\n– Vollzug der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)\n– Vollzug der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-\nGesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG)\nmit Wirkung vom\n6.   Ausscheiden\n□    – Ausscheiden eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG)\n– Entziehung der Befugnis zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG)\n– Ausscheiden einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft\ntatsächlich geführt hat (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 2 oder Satz 5 KWG)\nmit Wirkung vom\nGrund des Ausscheidens:\n7.   Bemerkungen\nSachbearbeiter(in)                                Telefon-Nr.                      E-Mail\nOrt/Datum                                                                          Firma/Unterschrift\n1\noder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten\nFinanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt\n2\noder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft\n3\nbeispielsweise Vorstandsmitglied, Geschäftsführer, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsleiter-Vertreter im Verhinderungsfall, Prokurist","1730             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nAnlage 2\n(zu § 5 Abs. 2 Nr. 1, § 5e Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AnzV)\nPVVALSI\nPersonelle Veränderungen\ndes Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans von Instituten und\nFinanzholding-Gesellschaften oder gemischten Finanzholding-Gesellschaften\n– Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –\n(Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 und 15a KWG und § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 und 5, Satz 5 KWG)\nBundesanstalt für                                    Deutsche Bundesbank                       wird durch die BBk ausgefüllt\nFinanzdienstleistungsaufsicht                        Hauptverwaltung\nIdentnummer\nMitglied des Aufsichtsrats1\nIdentnummer des Instituts2\n1.   Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft\nFirma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ                           BAK-Nummer (sechsstellig); Identnr. (achtstellig)\n2.   Art der Anzeige\n□    – Bestellung eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts\n(§ 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG)\n– Bestellung eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Finanzholding-\nGesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 KWG)\n□    – Ausscheiden eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts\n(§ 24 Abs. 1 Nr. 15a KWG)\n– Ausscheiden eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Finanzholding-\nGesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 5 KWG)\n3.   Angaben zur Person\n□ Herr              □ Frau\nNachname, sämtliche Vornamen                           Geburtsname\nGeburtsdatum                                           Geburtsort                              Staatsangehörigkeit\nWohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)\n4.   Angaben zur Tätigkeit\n□    Wurde bestellt mit Wirkung vom\n□    Scheidet aus mit Wirkung vom\nzum/als:\nGesellschaftsrechtliche Funktion3\nGrund des Ausscheidens","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018                                       1731\n5.   Bemerkungen\nSachbearbeiter(in)                                 Telefon-Nr.                       E-Mail\nOrt/Datum                                                                            Firma/Unterschrift\n1\noder Verwaltungsratsmitglied oder Beiratsmitglied\n2\noder Finanzholding-Gesellschaft oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft\n3\nbeispielsweise Aufsichtsratsmitglied, Verwaltungsratsmitglied, Aufsichtsratsvorsitzende(r), Verwaltungsratsvorsitzende(r), Beiratsmitglied","1732              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nAnlage 2a\n(zu § 5b Abs. 3 AnzV)\nPVZLSI\nAngaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit\nund zu weiteren Mandaten im Geltungsbereich des Kreditwesengesetzes\nder Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters, der zur Einzelvertretung des Instituts ermächtigten Person,\nder Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft\ntatsächlich führen soll oder des (stellvertretenden) Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans\n– Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –\n1.    Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft\nFirma und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ                    BAK-Nr. (sechsstellig); Identnr. (achtstellig)\n2.    Angaben zur Person\n□ Herr               □ Frau\nNachname, sämtliche Vornamen                           Geburtsname\nGeburtsdatum                                           Geburtsort                                      Staatsangehörigkeit\nWohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)\n3.    Angaben zur Tätigkeit\n□     –  Geschäftsleiter(in)\n–  zur Einzelvertretung des Instituts ermächtigte Person\n–  Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll\n–  Person, die die Geschäfte der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll\n□     – Mitglied des Verwaltungsrats\n– Mitglied des Aufsichtsrats\n– Mitglied des Beirats\n4.    Angaben zur Zuverlässigkeit\nIch erkläre hiermit, dass nach meiner Kenntnis\na) weder derzeit gegen mich ein Strafverfahren (umfasst Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren) wegen eines\nVerbrechens oder Vergehens geführt wird noch zu einem früheren Zeitpunkt ein derartiges Verfahren geführt und mit einer\nVerurteilung oder Einstellung gemäß den §§ 153 und 153a StPO abgeschlossen wurde;\nb) weder derzeit gegen mich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder vergleichbares Verfahren im Zusammenhang mit einer\nunternehmerischen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit geführt wird noch zu einem früheren Zeitpunkt ein derartiges Verfahren\nmit einer Geldbuße oder sonstigen Sanktion abgeschlossen wurde;\nc) gegen mich keine Aufsichtsbehörde eine gewerberechtliche Zuverlässigkeits- oder Eignungsprüfung oder ein aufsichtliches\nVerfahren zum Erlass von Maßnahmen eingeleitet oder durchgeführt hat;\nd) weder eine durch eine öffentliche Stelle auf mich oder auf ein von mir geleitetes Unternehmen oder Gewerbe lautende Zulas-\nsung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Bewilligung), Mitgliedschaft oder Registereintragung versagt, aufgehoben, zurück-\ngenommen, widerrufen oder gelöscht wurde noch mir in sonstiger Weise die Ausübung eines Berufes, der Betrieb eines\nGewerbes oder die Vertretung oder Führung der Geschäfte untersagt wurde oder ein entsprechendes Verfahren geführt wird;\ne) weder ich noch ein von mir geleitetes Unternehmen als Schuldner ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe einer\neidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse oder ein vergleichbares Verfahren verwickelt bin/ist oder war.\nFalls die vorstehende Erklärung nicht uneingeschränkt abgegeben werden kann, sondern ein Sachverhalt gemäß den Buchstaben a\nbis e positiv einschlägig ist, sind Angaben zum entsprechenden Verfahren zu machen und ggf. auf einem gesonderten Blatt\nauszuführen. Kopien der Urteile, Beschlüsse, Bescheide oder sonstiger Dokumente über die Verfahren sind beizufügen.\nIn der Erklärung können Strafverfahren unberücksichtigt bleiben\n– die mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurden oder\n– die wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt wurden oder\n– die mit einem Freispruch beendet worden sind oder\n– bei denen eine ergangene Eintragung im BZR entfernt oder getilgt wurde oder\n– die gemäß § 53 BZRG nicht angegeben werden müssen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018                         1733\nEintragungen, die gemäß § 153 GewO aus dem Gewerbezentralregister zu tilgen sind, können unerwähnt bleiben.\nDie nach den §§ 153 und 153a StPO eingestellten Strafverfahren sind dagegen anzugeben.\nVergleichbare Sachverhalte nach anderen Rechtsordnungen sind ebenfalls anzugeben.\nBehörde mit Sitz            Aktenzeichen                Gegenstand              Verfahrensstand                 Datum\nIch erkläre hiermit, dass ich nach meiner Kenntnis\nmit keinem Mitglied der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des Instituts, der Finanzholding-Gesell-\nschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft, dessen/deren Mutter- oder Tochterunternehmen in einem Angehörigkeits-\nverhältnis im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB stehe.\nFalls die vorstehende Erklärung nicht abgegeben werden kann, sind Angaben zur Person, zu deren Funktion im Unternehmen und\nzum Angehörigkeitsverhältnis zu machen und ggf. auf einem gesonderten Blatt auszuführen.\nAngehörigkeitsverhältnis\nUnternehmen,\nName des/der Angehörigen                                                                       im Sinne des\nFunktion des Angehörigen\n§ 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB\nIch erkläre hiermit, dass\nich oder ein von mir geleitetes Unternehmen nach meiner Kenntnis keine Geschäftsbeziehungen zu dem Institut, der Finanzhol-\nding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft sowie dessen/deren Mutter- oder Tochterunternehmen unter-\nhalte/unterhält, aus denen sich eine gewisse wirtschaftliche Abhängigkeit ergeben kann;\nkein naher Angehöriger nach meiner Kenntnis Geschäftsbeziehungen zu dem Institut, der Finanzholding-Gesellschaft oder der\ngemischten Finanzholding-Gesellschaft sowie dessen/deren Mutter- oder Tochterunternehmen unterhält, aus denen sich eine\ngewisse wirtschaftliche Abhängigkeit ergeben kann. Nahe Angehörige sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Partner in\neiner Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern; andere Verwandte, mit denen der Erklärende in einem Haushalt lebt.\nFalls die vorstehende Erklärung nicht abgegeben werden kann, sind Angaben zu Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen und\nggf. zum Angehörigkeitsverhältnis zu machen und ggf. auf einem gesonderten Blatt auszuführen.\nBetreffende Person                                    Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen\n5.   Angaben zu weiteren Tätigkeiten als Geschäftsleiter/in und als Mitglied in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen\n□    Es werden keine weiteren Tätigkeiten als Geschäftsleiter(in) und keine weiteren Mandate als Mitglied eines Verwaltungs- oder\nAufsichtsorgans ausgeübt.\n□    Es werden folgende weitere Tätigkeiten als Geschäftsleiter(in) ausgeübt (ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen):\nAngaben zur Mandatshöchst-\nName des               Organ,                              unter Aufsicht\nzahlberechnung (als eines zu zählen;\nUnternehmens,         Funktion im          tätig seit           der BaFin\nnicht zu berücksichtigen), ggf. auf\nSitz               Organ                                   ja/nein\neinem gesonderten Blatt ausführen\n□    Es werden folgende weitere Tätigkeiten als Mitglied in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen ausgeübt (ggf. auf einem gesonderten\nBlatt ausführen):\nAngaben zur Mandatshöchst-\nName des               Organ,                              unter Aufsicht\nzahlberechnung (als eines zu zählen;\nUnternehmens,         Funktion im        Mitglied seit          der BaFin\nnicht zu berücksichtigen), ggf. auf\nSitz               Organ                                   ja/nein\neinem gesonderten Blatt ausführen","1734           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\n6.   Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit\nIch versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. Über nachträglich auftretende Änderungen werde ich unver-\nzüglich in Schriftform gegenüber der Bundesanstalt berichten. Ich bin mir bewusst, dass unvollständige oder falsche Angaben in\nder Selbstauskunft die persönliche Zuverlässigkeit berühren können.\nOrt/Datum                                                        eigenhändige Unterschrift","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018                                     1735\nAnlage 6\n(zu § 10a Nr. 1, § 11 Abs. 1 Nr. 1 AnzV)\nNTLSI\nNebentätigkeiten von Geschäftsleitern\neines Instituts und Personen, die die Geschäfte einer\nFinanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen\n– Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –\n(Anzeige nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)\nWeitere Tätigkeiten von Mitgliedern\neines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher\nBedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft\n– Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –\n(Anzeige nach § 24 Abs. 2a KWG)\nBundesanstalt für                                    Deutsche Bundesbank                                    wird durch die BBk ausgefüllt\nFinanzdienstleistungsaufsicht                        Hauptverwaltung\nIdentnummer\nGeschäftsleiter(in)1\nIdentnummer des Instituts2\n1.    Angaben zur Person\n□ Herr             □ Frau\nNachname, sämtliche Vornamen\nGeburtsdatum                                          Geburtsort\nWohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)\n2.    Art der Anzeige\n□     – Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern/innen eines Instituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-\nGesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen\n(§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)\n□     – Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- und Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher\nBedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft\n(§ 24 Abs. 2a KWG)\n3.    Angaben zur Tätigkeit (Unternehmen im Geltungsbereich des KWG; ohne anzuzeigende Nebentätigkeit oder anzu-\nzeigende weitere Tätigkeit)\n□\nals Geschäftsleiter(in) tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/der Finanzholding-Gesellschaft/   BAK-Nummer (sechsstellig)\nder gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ)                                     Identnr. (achtstellig)\n□\nals Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/       BAK-Nummer (sechsstellig)\nder Finanzholding-Gesellschaft/der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ)      Identnr. (achtstellig)\nals Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/       BAK-Nummer (sechsstellig)\nder Finanzholding-Gesellschaft/der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ)      Identnr. (achtstellig)\nals Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/       BAK-Nummer (sechsstellig)\nder Finanzholding-Gesellschaft/der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ)      Identnr. (achtstellig)\n(ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)","1736              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\n4.    Angaben zur anzuzeigenden Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen\n□     Institut (Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 KWG oder Finanzdienstleistungsinstitut                □    sonstiges Unternehmen\ngem. § 1 Abs. 1a KWG), Finanzholding- oder gemischte Finanzholding-Gesell-\nschaft gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 und 21 CRR, Zahlungsinstitut gem. § 1 Abs. 1\nNr. 1 ZAG, E-Geld-Institut gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 ZAG)\n□     Beginn der zusätzlichen Tätigkeit\nmit Wirkung vom\n□     Beendigung der zusätzlichen Tätigkeit\n□     als Geschäftsleiter/in           □   als Mitglied                    □     als Mitglied                     □    als Mitglied\ndes Aufsichtsrats                     des Verwaltungsrats                   des Beirats3\nFirma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat;                                            wird durch die BBk ausgefüllt\nRegister-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung4; Wirtschaftszweig;\nIdentnummer (falls bekannt)                                                                                       Kreditnehmereinheit-Nr. des\nUnternehmens\nIdentnummer des\nUnternehmens\n5.    Angaben zur Berechnung der höchstens zulässigen Anzahl an Mandaten\n(Angabe von weiteren Mandaten bei Unternehmen, die nicht dem KWG unterliegen; Mandate, die als ein Mandat\ngelten; Mandate, die nicht zu berücksichtigen sind; ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)\n6.    Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit (ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)\nOrt/Datum                                                                               eigenhändige Unterschrift\n1\noder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten\nFinanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt, oder des Mitglieds eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheb-\nlicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft\n2\noder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft\n3\nMandate in Beiräten sind anzugeben, wenn die Aufgaben und Befugnisse des Beirats denen eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans entspre-\nchen und gesetzlich, per Satzung oder Gesellschaftsvertrag geregelt sind.\n4\nSofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind\nebenfalls anzugeben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018                             1737\nAnhang 2 zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b\nAnlage 8\n(zu § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 5e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AnzV)\nPVGSI\nPersonelle Veränderungen\nbei den Geschäftsleitern von Instituten und bei Personen, die die Geschäfte\neiner Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen\n– Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank –\n(Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWG und nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 5 KWG)\nBundesanstalt für                                    Deutsche Bundesbank                                wird durch die BBk ausgefüllt\nFinanzdienstleistungsaufsicht                        Hauptverwaltung\nIdentnummer\nGeschäftsleiter(in)1\nIdentnummer des Instituts2\n1.   Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft\nFirma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ, Rechtsträgerkennung                                     BAK-Nr. (sechsstellig)\n2.   Angaben zur Person\n□ Herr              □ Frau\nNachname, sämtliche Vornamen\n3.   Angaben zur Tätigkeit\nGesellschaftsrechtliche Funktion3\n4.   Absicht der Bestellung\nBeschluss des                                                                    vom:\n□    – Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)\n– Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)\n– Absicht der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-\nGesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG)\nmit Wirkung vom\n□    – Änderung der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)\n– Änderung der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)\nneuer Zeitpunkt:\n□    – Aufgabe der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)\n– Aufgabe der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)\nZeitpunkt der Aufgabe:                                                   Grund der Aufgabe:","1738             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\n5.   Vollzug der Bestellung\n□    – Vollzug der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)\n– Vollzug der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)\n– Vollzug der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-\nGesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG)\nmit Wirkung vom\n6.   Ausscheiden\n□    – Ausscheiden eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG)\n– Entziehung der Befugnis zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG)\n– Ausscheiden einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft\ntatsächlich geführt hat (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 2 oder Satz 5 KWG)\nmit Wirkung vom\nGrund des Ausscheidens:\n7.   Anlagen\n□    Anlage 1 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen\nVerfügbarkeit – durch das beaufsichtigte Unternehmen auszufüllen –\n□    Anlage 2 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen\nVerfügbarkeit – durch die angezeigte Person auszufüllen –\n□    Lebenslauf\n□    Auszug aus dem Gewerbezentralregister\n□    Satzung des Unternehmens (soweit der Bundesanstalt keine aktuelle Version vorliegt)\n□    Überblick über die aktuelle Zusammensetzung der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des\nUnternehmens\n□    Sonstiges:\nSachbearbeiter(in)                                Telefon-Nr.                      E-Mail\nOrt/Datum                                                                          Firma/Unterschrift\n1\noder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanz-\nholding-Gesellschaft tatsächlich führt\n2\noder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft\n3\nbeispielsweise Vorstandsmitglied, Geschäftsführer, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsleiter-Vertreter im Verhinderungsfall, Prokurist","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018                            1739\nAnlage 9\n(zu § 5 Abs. 2 Nr. 2, § 5e Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AnzV)\nPVVASI\nPersonelle Veränderungen\ndes Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans von Instituten und\nFinanzholding-Gesellschaften oder gemischten Finanzholding-Gesellschaften\n– Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank –\n(Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 und 15a KWG und § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 und 5, Satz 5 KWG)\nBundesanstalt für                                    Deutsche Bundesbank                                wird durch die BBk ausgefüllt\nFinanzdienstleistungsaufsicht                        Hauptverwaltung\nIdentnummer\nMitglied des Aufsichtsrats1\nIdentnummer des Instituts2\n1.   Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft\nFirma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ, Rechtsträgerkennung                                 BAK-Nummer (sechsstellig)\n2.   Art der Anzeige\n□    – Bestellung eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts (§ 24\nAbs. 1 Nr. 15 KWG)\n– Bestellung eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Finanzholding-\nGesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 oder Satz 5 KWG)\n□    – Ausscheiden eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts (§ 24\nAbs. 1 Nr. 15a KWG)\n– Ausscheiden eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Finanzholding-\nGesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 5 oder Satz 5 KWG)\n3.   Angaben zur Person\n□ Herr              □ Frau\nNachname, sämtliche Vornamen\n4.   Angaben zur Tätigkeit\n□    Wurde bestellt mit Wirkung vom\n□    Scheidet aus mit Wirkung vom\nzum/als:\nGesellschaftsrechtliche Funktion3\nGrund des Ausscheidens","1740             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\n5.   Bemerkungen\n6.   Anlagen\n□    Anlage 1 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen\nVerfügbarkeit – durch das beaufsichtigte Unternehmen auszufüllen –\n□    Anlage 2 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen\nVerfügbarkeit – durch die angezeigte Person auszufüllen –\n□    Lebenslauf\n□    Auszug aus dem Gewerbezentralregister\n□    Satzung des Unternehmens (soweit der Bundesanstalt keine aktuelle Version vorliegt)\n□    Überblick über die aktuelle Zusammensetzung der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs-/Aufsichtsorgans des Unternehmens\n□    Sonstiges:\nSachbearbeiter(in)                                 Telefon-Nr.                       E-Mail\nOrt/Datum                                                                            Firma/Unterschrift\n1\noder Verwaltungsratsmitglied oder Beiratsmitglied\n2\noder Finanzholding-Gesellschaft oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft\n3\nbeispielsweise Aufsichtsratsmitglied, Verwaltungsratsmitglied, Aufsichtsratsvorsitzende(r), Verwaltungsratsvorsitzende(r), Beiratsmitglied","Anlage 10\n(zu § 5b Abs. 4 AnzV)\nPVFU\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nAnlage 1 zur Anzeige            □ nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG                         □ nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG                                 vom:\n□ nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG     □ nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 oder Satz 5 KWG\nInstitut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholdinggesellschaft                  Name der Person\n(= beaufsichtigtes Unternehmen)\nFragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit\n– durch das beaufsichtigte Unternehmen auszufüllen –\n1.   Angaben zur Tätigkeit\na. Bitte geben Sie an, welche Tätigkeit die angezeigte Person innehat/innehaben soll\n□    Mitglied des Verwaltungs-/Aufsichtsorgans                                             □    Geschäftsleiter(in)\n□    Vorsitzende(r) des Prüfungsausschusses                                                □    Vorsitzende(r) des Vorstands/des Geschäftsleitungsorgans\n□    Vorsitzende(r) des Vergütungskontrollausschusses                                      □    stellvertretende(r) Geschäftsleiter(in)\n□    Vorsitzende(r) des Risikoausschusses                                                  □    Verhinderungsvertreter (nach Sparkassenrecht)\n□    Vorsitzende(r) des Nominierungsausschusses                                            □    Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts\n□    Vorsitzende(r) des Verwaltungs-/Aufsichtsorgans                                       □    Leitungsorgan einer Finanzholding-Gesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft\n□    sonstige Position (bitte näher erläutern)\nb. Bitte geben Sie möglichst genau an, mit welchen Hauptaufgaben und Verpflichtungen die Tätigkeit in dem beaufsichtigten Unternehmen verbunden ist und wie viele Mitarbeiterinnen und\nMitarbeiter der Person unterstellt sein werden\nBitte geben Sie an, ob und welchen Ausschüssen/Unterausschüssen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans oder des Vorstands die Person angehört/angehören wird und beschreiben\nSie diese:\n1741","1742\nc.   Bitte geben Sie nachfolgende Informationen zur Bestellung der Person:\nBestellung zum:                                                                                      (Planmäßige) Amtszeit:\nWird die bestellte Person eine andere Person ersetzen?                                               □   JA\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\n□   NEIN\nFalls JA, wen und warum?\nIst die Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG, § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG oder § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1    □   JA\noder 4 i. V. m. Satz 5 KWG unverzüglich erstattet?\n□   NEIN\nFalls NEIN, bitte begründen:\nIn welchem Verhältnis stehen die Person und das beaufsichtigte Unternehmen (nach der Bestellung) zueinander?\n□    Dienstvertragsverhältnis\n□    Arbeitnehmer/in\n□    Sonstiges – bitte erläutern –\nd.   Wird die Person vor Aufnahme der Tätigkeit oder im ersten Jahr ihrer Tätigkeit eine spezielle   □   JA\nSchulung erhalten?\n□   NEIN\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher:\nSchulungsinhalte                                 Veranstalter (interne Schulung oder Name des        Beginn:                                    Ende:\nexternen Veranstalters)\n2.    Interessenkonflikte\nWenn die angezeigte Person in Anlage 2 dieser Anzeige Erklärungen zu potentiellen Interessenkonflikten abgegeben hat, teilen Sie bitte mit, durch welche Maßnahmen der Interessenkonflikt\n(unabhängig davon, ob dieser als wesentlich oder nicht wesentlich zu betrachten ist) verhindert, abgeschwächt oder gelöst werden soll. Bitte fügen Sie entsprechende Unterlagen (z. B. Satzung,\nGeschäftsordnung) bei.","3.   Kollektive Eignung\n1. Wie ist die Person im Hinblick auf die kollektive Eignung der Geschäftsleitung/des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des beaufsichtigten Unternehmens einzuordnen? Bitte erläutern Sie, warum\ndie (beabsichtigte) Bestellung die kollektive Eignung des Organs ergänzt. Bitte nehmen Sie dabei ggf. auf das Ergebnis der jüngsten Selbsteinschätzung der kollektiven Eignung des Organs Bezug.\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\n2. Bitte erläutern Sie allgemein die Schwächen, soweit diese in Bezug auf die Zusammensetzung der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans festgestellt wurden:\n3. Wie wird die Person dazu beitragen, einige oder alle unter Nummer 2 genannten Schwächen zu beheben?\n4.   Weitere Informationen/Anmerkungen\nErklärung des beaufsichtigten Unternehmens\nDer Unterzeichner/die Unterzeichnerin bestätigt, dass\n□    die im vorliegenden Fragebogen getätigten Angaben nach seinem/ihrem besten Wissen und Gewissen zutreffend und vollständig sind;\n□    das beaufsichtigte Unternehmen die Bundesanstalt bei Eintritt einer wesentlichen Änderung bezüglich der getätigten Angaben unverzüglich informieren wird;\n□    das beaufsichtigte Unternehmen sämtliche zur Beurteilung der fachlichen Eignung oder Sachkunde, Zuverlässigkeit und zeitlichen Verfügbarkeit der Person notwendigen Informationen angefordert\nund bei der Entscheidung, die Person als fachlich geeignet oder sachkundig, zuverlässig und ausreichend zeitlich verfügbar zu betrachten, ausreichend berücksichtigt hat;\n□    die Beschreibung der Funktion, die die Person innehat/innehaben soll, diejenigen Aspekte der Aktivitäten des beaufsichtigten Unternehmens, für die die Person zuständig ist/sein soll, zutreffend\nwiedergibt;\n□    das beaufsichtigte Unternehmen auf Grundlage sorgfältiger Erkundigungen und unter Bezugnahme auf die in § 25c Abs. 1 und 2 KWG oder § 25d Abs. 1 bis 3 KWG bzw. § 2d Abs. 1 KWG\ngeregelten Eignungskriterien der Auffassung ist, dass die angezeigte Person fachlich geeignet oder sachkundig, zuverlässig und ausreichend zeitlich verfügbar ist;\n□    das beaufsichtigte Unternehmen die angezeigte Person auf die gesetzlichen Verpflichtungen, die mit der Funktion, die die Person innehat/innehaben soll, hingewiesen hat.\nDatum, Unterschrift\nErläuterungen:\nAllgemeines:\n– Die Europäische Zentralbank strebt eine einheitliche Verwaltungspraxis bei der Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit der Leitungsorgane der beaufsichtigten Unternehmen der am\neinheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) teilnehmenden Mitgliedsstaaten an. Dies erfordert eine Harmonisierung der der Beurteilung zugrunde liegenden Informationen. Der vorliegende\nFragebogen fußt insofern auf dem durch das Supervisory Board der Europäischen Zentralbank am 3. August 2016 verabschiedeten „Fit and Proper Questionnaire“. Unbeschadet der Harmo-\n1743\nnisierung der durch die Unternehmen und Personen abzugebenden Informationen legt die Europäische Zentralbank bei der „Fit&Proper“-Beurteilung der Leitungsorgane von deutschen Unter-\nnehmen die gesetzlichen Anforderungen des Kreditwesengesetzes zugrunde.","– Der Fragebogen ist von anzeigenden Instituten oder Finanzholding-Gesellschaften oder gemischten Finanzholdinggesellschaften zu verwenden. Im Fragebogen wird zur besseren Lesbarkeit der\nBegriff „beaufsichtigtes Unternehmen“ verwendet.                                                                                                                                                       1744\n– Der Fragebogen ist sorgfältig und vollständig auszufüllen.\n– Der vollständig ausgefüllte Fragebogen ist der Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG, § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG, § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 5 KWG oder § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 i. V. m.\nSatz 5 KWG beizufügen. Eine separate Einreichung ist grundsätzlich möglich.\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nZu 1. Angaben zur Tätigkeit:\nZu c: Informationen zur Bestellung der Person:\n– In der Regel handelt es sich bei den Verträgen der Geschäftsleiter um Dienstverträge. Soweit eine andere Vertragsgestaltung vorliegt, ist „Sonstiges“ zu wählen und entsprechend zu erläutern.\n– Für ein Mitglied eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans, das kein Arbeitnehmervertreter nach den jeweiligen Mitbestimmungsgesetzen ist, ist regelmäßig die Option „Sonstiges“ auszuwählen.\nBei dieser Option sollten weitere Erläuterungen (z. B. geborenes Mitglied, Vertreter/in des Anteilseigners) gegeben werden.\n– Die nach dem KWG vorgeschriebenen Anzeigen sind unverzüglich zu erstatten. Die Bundesanstalt geht regelmäßig davon aus, dass eine Anzeige nicht mehr unverzüglich erfolgt ist, sobald ein\nZeitraum von vier Wochen nach Entscheidung des zuständigen Organs überschritten ist.\nZu Erklärung des beaufsichtigten Unternehmens:\n– Zur Erstattung der Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 1, § 24 Abs. 1 Nr. 15, § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1, Satz 5, § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4, Satz 5 KWG ist das beaufsichtigte Unternehmen verpflichtet. Die\nAbgabe der Erklärungen des beaufsichtigten Unternehmens kann, unbeschadet der Vertretungsbefugnis nach außen durch das für die Bestellung der angezeigten Person berechtigte Organ\nerfolgen.\n– Eine wesentliche Änderung ist eine Änderung, die sich auf die fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit oder ausreichende zeitliche Verfügbarkeit der angezeigten Person auswirken kann. Soweit\ndie Änderung nicht in Erfüllung der Anzeigepflichten nach dem KWG gemeldet wird (z. B. die Annahme eines weiteren Mandats), erfolgt die Information grundsätzlich durch das beaufsichtigte\nUnternehmen.","Anlage 11\n(zu § 5b Abs. 5 AnzV)\nPVFP\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nAnlage 2 zur Anzeige            □ nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG                       □ nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG                      vom:\n□ nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG   □ nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 oder Satz 5 KWG\nInstitut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholdinggesellschaft                Name der Person\n(beaufsichtigtes Unternehmen)\nFragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit\n– durch die angezeigte Person auszufüllen –\n1.   Angaben zur Person\nName                                                                                     Bei Namensänderung\nAkademischer Titel                                                                       Früherer akademischer Titel\nName                                                                                     Früherer Name\nVorname                                                                                  Früherer Vorname\nWeitere Vornamen                                                                         Frühere weitere Vornamen\nDatum und Grund der Namensänderung\nWohnsitz                                                                                 Weiterer Wohnsitz\nStraße                                                                                   Straße\nPostleitzahl, Ort                                                                        Postleitzahl, Ort\nLand                                                                                     Land\nDort gemeldet seit:                                                                      Dort gemeldet seit:\nGeburtsdatum                                                                             Personalausweisnummer/Reisepassnummer\nGeburtsort                                                                               Ausgestellt in (Land):\nStaatsangehörigkeit                                                                      Gültig bis:\nTelefonnummer (einschl. Ländervorwahl)                                                   E-Mail-Adresse                                                             1745","1746\nFrühere im Finanzsektor im In- und Ausland erteilte/nicht erteilte Genehmigungen und durchgeführte „Fit&Proper“-Beurteilungen\nBeginn der                    Ende der\nBeteiligte Behörde         Beteiligtes Unternehmen       Tätigkeit/Funktion                                                                  Datum der Beurteilung       Ergebnis der Beurteilung\nTätigkeit/Funktion           Tätigkeit/Funktion\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nBitte erläutern Sie die Gründe für die oben angeführte Nichterteilung oder negative „Fit&Proper“-Beurteilungen:\n2.   Angaben zur Zuverlässigkeit\na. Wird derzeit gegen Sie ein Strafverfahren (umfasst Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren,       □ JA\nHauptverfahren) wegen eines Verbrechens oder Vergehens geführt oder wurde zu einem\nfrüheren Zeitpunkt ein derartiges Verfahren geführt und mit einer Verurteilung oder Einstellung   □ NEIN\ngemäß den §§ 153 und 153a StPO abgeschlossen?\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Behörde mit Sitz, Aktenzeichen, Gegenstand, Verfahrensstand, (voraussichtliche) Strafe, Datum der Verurteilung oder Einstellung,\nFührung seit dem Delikt, Einsicht in Bezug auf das Verhalten, sonstige mildernde oder erschwerende Umstände\nb. Wird derzeit gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder vergleichbares Verfahren im         □ JA\nZusammenhang mit einer unternehmerischen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit geführt oder\nwurde zu einem früheren Zeitpunkt ein derartiges Verfahren mit einer Geldbuße oder sonstigen      □ NEIN\nSanktion abgeschlossen?\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Behörde mit Sitz, Aktenzeichen, Gegenstand, Verfahrensstand, (voraussichtliche) Höhe des Bußgeldes oder Art der Sanktion, Datum des\nVerfahrensabschlusses, Führung seit dem Verfahrensabschluss, Einsicht in Bezug auf das Verhalten, sonstige mildernde oder erschwerende Umstände\nc. Wurden Ihnen in der Vergangenheit Disziplinarmaßnahmen auferlegt oder drohen Ihnen aktuell        □ JA\nDisziplinarstrafen? Dies schließt das Verbot der Ausübung einer Geschäftsführerfunktion und die\nEntlassung aus einer Vertrauensposition ein.                                                      □ NEIN\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher:","d. Waren oder sind Sie oder ein von Ihnen geleitetes Unternehmen als Schuldner/in in ein            □ JA\nInsolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder\nein vergleichbares Verfahren verwickelt?                                                         □ NEIN\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher:\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\ne. Wurde eines oder wurden mehrere der in Abschnitt 2 erwähnten Verfahren außergerichtlich oder     □ JA\nim Rahmen einer alternativen Streitbeilegung (z. B. durch Mediation) geregelt?\n□ NEIN\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher:\nf. Wurden Sie Ihres Wissens nach jemals in einem Verzeichnis unzuverlässiger Schuldner geführt?     □ JA\nHaben Sie Ihres Wissens nach bei einer anerkannten Kreditauskunftsdatei einen Negativeintrag?\nIst ein Vollstreckungstitel wegen derartiger Schulden gegen Sie ergangen?                        □ NEIN\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher:\ng. Wurde in der Vergangenheit eine durch eine öffentliche Stelle auf Sie oder auf ein von Ihnen     □ JA\ngeleitetes Unternehmen oder Gewerbe lautende Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Kon-\nzession, Bewilligung), Mitgliedschaft oder Registereintragung versagt, aufgehoben, zurück-       □ NEIN\ngenommen, widerrufen oder gelöscht oder wurde Ihnen in sonstiger Weise die Ausübung eines\nBerufes, der Betrieb eines Gewerbes oder die Vertretung oder Führung der Geschäfte\nuntersagt? Wird nach Ihrem Wissen derzeit ein entsprechendes Verfahren geführt?\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher:\nh. Hat in der Vergangenheit oder gegenwärtig eine Aufsichtsbehörde eine gewerberechtliche           □ JA\nZuverlässigkeits- oder Eignungsprüfung oder ein aufsichtliches Verfahren zum Erlass von\nMaßnahmen eingeleitet oder durchgeführt? Bitte nennen Sie Verfahren, soweit sie unter 1. nicht   □ NEIN\nbereits angegeben wurden.\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher: Bitte geben Sie dabei an: Behörde mit Sitz, Aktenzeichen, Gegenstand, Verfahrensstand, Ergebnis der Prüfung, Art der Maßnahme\ni. Hat die Geschäftsleitung oder das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan des beaufsichtigten           □ JA\nUnternehmens sich Ihres Wissens nach jemals in Bezug auf kritische Aspekte ihrer Zuver-\nlässigkeit beraten?                                                                              □ NEIN\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher: Bitte geben Sie dabei den Inhalt und das Ergebnis der Beratungen an.\n1747","3.   Erfahrung\na. Ausbildung/Studium                                                                                                                                                                       1748\nOffizieller Abschluss/                                                                                                          Ausbildungsstätte (Universität, Hochschule,\nStudiengang/Ausbildung                     Datum des Abschlusses\nNachweis der beruflichen Qualifikation                                                                                                      berufsbildende Einrichtung usw.)\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nb. Praktische Erfahrungen im Bank-/Finanzbereich\nOrganisation,                   Anzahl der unterstellten                             Tätig von        Tätig bis          Grund des\nPosition             Hauptaufgaben                                 Größe                                Wesentliche Inhalte\nUnternehmen                       Mitarbeiter(innen)                               (Monat/Jahr)     (Monat/Jahr)        Ausscheidens\nc. Sonstige relevante Erfahrungen in leitender Position außerhalb des Finanzsektors (als Mitglied eines Leitungsorgans oder der ersten oder zweiten Führungsebene)\nOrganisation,                   Anzahl der unterstellten                             Tätig von        Tätig bis          Grund des\nPosition             Hauptaufgaben                                 Größe                                Wesentliche Inhalte\nUnternehmen                       Mitarbeiter(innen)                               (Monat/Jahr)     (Monat/Jahr)        Ausscheidens\nd. Sonstige relevante Erfahrungen außerhalb des Finanzsektors (z. B. wissenschaftliche oder juristische Tätigkeit, Tätigkeit im Bereich IT, Ingenieurs- oder Personalwesen, politische\nÄmter, sonstige nicht gewerbliche Tätigkeit)\nOrganisation,                   Anzahl der unterstellten                             Tätig von        Tätig bis          Grund des\nPosition             Hauptaufgaben                                 Größe                                Wesentliche Inhalte\nUnternehmen                       Mitarbeiter(innen)                               (Monat/Jahr)     (Monat/Jahr)        Ausscheidens","Allgemeine Erfahrung im Bankwesen gemäß EBA-Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen vom 22. November\n2012 (EBA/GL/2012/06)\n1. Finanzmärkte                                                                                    □ umfassend     □ eher umfassend\n□ eher gering   □ gering\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\n2. Regulierungsrahmen und Regulierungsanforderungen                                                □ umfassend     □ eher umfassend\n□ eher gering   □ gering\n3. Strategische Planung und Verständnis der Geschäftsstrategie eines Kreditinstituts oder seines   □ umfassend     □ eher umfassend\nGeschäftsplans und dessen Umsetzung\n□ eher gering   □ gering\n4. Risikomanagement (Ermittlung, Beurteilung, Überwachung, Kontrolle und Minderung der             □ umfassend     □ eher umfassend\nwichtigsten Risikotypen eines Kreditinstituts, einschließlich Ihrer Verantwortlichkeiten)\n□ eher gering   □ gering\n5. Beurteilung der Wirksamkeit von Vorkehrungen eines Kreditinstituts, um eine wirksame            □ umfassend     □ eher umfassend\nGovernance, Aufsicht und Kontrolle zu schaffen\n□ eher gering   □ gering\n6. Interpretation der Finanzinformationen eines Kreditinstituts und die auf diese Informationen    □ umfassend     □ eher umfassend\ngestützte Ermittlung von Themenschwerpunkten sowie von geeigneten Kontrollen und\nMaßnahmen                                                                                       □ eher gering   □ gering\ne.   Sonstiges Fachwissen (bitte ausführen)\n4.    Interessenkonflikte\na. Haben Sie eine enge persönliche Beziehung                                                       □ JA\n– zu einem Mitglied der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des\nbeaufsichtigten Unternehmens oder dessen Mutter- oder Tochterunternehmen?                  □ NEIN\n– zu einer Person, die eine bedeutende Beteiligung an dem beaufsichtigten Unternehmen\ninnehat?\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher:\n1749","1750\nb. Betreiben Sie oder ein von Ihnen geleitetes Unternehmen in bedeutendem Umfang Geschäfte            □ JA\nmit dem beaufsichtigten Unternehmen oder dessen Mutter- oder Tochterunternehmen?\n□ NEIN\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Art und Gegenstand des Geschäfts sowie die beiderseitigen Verpflichtungen; Name des Unternehmens; Zeitraum der\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nGeschäftsbeziehung\nc. Treten Sie als Partei (direkt oder indirekt) in einem Gerichtsverfahren gegen das beaufsichtigte   □ JA\nUnternehmen oder dessen Mutter- oder Tochterunternehmen auf?\n□ NEIN\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Gegenstand und Stand der Gerichtsverfahren, beteiligte Unternehmen\nd. Haben oder hatten Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person in den letzten zwei           □ JA\nJahren berufliche oder bedeutende geschäftliche Beziehungen zu dem beaufsichtigten\nUnternehmen, dessen Mutter- oder Tochterunternehmen oder einem Konkurrenzunterneh-                 □ NEIN\nmen?\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie im Falle einer aktiven Geschäftsbeziehung an, welchen (finanziellen) Wert die Beziehung für das betreffende Unternehmen des Mitglieds oder seine\nengen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen hat.\ne. Haben Sie (persönlich oder durch ein eng mit Ihnen verbundenes Unternehmen) oder eine              □ JA\nIhnen persönlich nahestehende Person ein wesentliches finanzielles Interesse (z. B. durch\nBeteiligungen, durch sonstiges Investment) an dem beaufsichtigten Unternehmen, dessen              □ NEIN\nMutter- oder Tochterunternehmen, einem Kunden oder einem Konkurrenzunternehmen des\nbeaufsichtigten Unternehmens?\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte anhand der nachstehenden Tabelle näher:\nUmfang des\nfinanziellen Interesses\nHauptgeschäftsfelder                     Beziehung zwischen\nName des Unternehmens                                                                                                        relevanter Zeitraum                       (in % des Kapitals\ndes Unternehmens                         den Unternehmen\nund der Stimmrechte\noder Höhe der Investition)","f. Vertreten Sie in irgendeiner Weise einen Anteilseigner des beaufsichtigten Unternehmens oder   □ JA\ndessen Mutter- oder Tochterunternehmen?\n□ NEIN\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte anhand der nachstehenden Tabelle näher:\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nName des Anteilseigners                            Beteiligung (in % des Kapitals oder der Stimmrechte)                Art der Vertretung\ng. Haben Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person wesentliche finanzielle Ver-          □ JA\npflichtungen gegenüber dem beaufsichtigten Unternehmen, dessen Mutter- oder Tochter-\nunternehmen?                                                                                   □ NEIN\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte anhand der nachstehenden Tabelle näher:\nName des Anteilseigners                            Beteiligung (in % des Kapitals oder der Stimmrechte)                Art der Vertretung\nh. Haben oder hatten Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person in den letzten zwei       □ JA\nJahren eine Position mit hohem politischem Einfluss inne (auf Bundes-, Landes- oder\nkommunaler Ebene)?                                                                             □ NEIN\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher:\nVerhältnis zwischen der Position\n(oder der Organisation oder dem Unternehmen,\nArt der Position, Name des Inhabers                                  Spezifische, mit dieser Position\nin dem die Position bekleidet wird)\n(soweit es sich um eine andere Person als Sie selbst handelt)               verbundene Befugnisse und Verpflichtungen\nund dem beaufsichtigten Unternehmen,\ndessen Mutter- oder Tochterunternehmen\n1751","1752\ni. Haben Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person weitere Verbindungen oder             □ JA\nEngagements oder Positionen inne, die von den vorstehenden Fragen nicht erfasst werden und\ndie den Interessen des beaufsichtigten Unternehmens schaden könnten?                           □ NEIN\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei z. B. Art, Gegenstand, Zeitraum, Verhältnis zu dem beaufsichtigten Unternehmen an:\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\n5.   Zeitliche Verfügbarkeit und Mandatsbeschränkungen\na. Welcher Zeitaufwand ist für die angezeigte Tätigkeit erforderlich?\nb. Wurde Ihnen durch eine zuständige Behörde die Genehmigung erteilt, ein zusätzliches Mandat     □ JA\nin einem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan innezuhaben?\n□ NEIN\nc. Übersicht über Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und sonstige berufliche Tätigkeiten.\nBitte geben Sie zuerst das angezeigte Mandat an, danach alle Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und zuletzt alle sonstigen beruflichen Tätigkeiten.\na)             b)                c)           d)                  e)              f)              g)                 h)             i)               j)            k)           l)\nUnternehmen Land                 Beschreibung Größe des           Funktion        Privilegierte   Zusätzliche        Zeitaufwand    Mandatsdauer     Zusätzliche   Anzahl der   Zusätzliche\n(bitte                           des          Unternehmens        innerhalb       Zählweise       Verpflich-         pro Woche      (von – bis)      Anmerkungen   Sitzungen    Informationen\nmarkieren Sie                    Geschäfts-                       des Unter-      oder Nicht-     tungen             (in Stunden)                                  pro Jahr\nbörsennotierte                   feldes des                       nehmens:        berücksich-     (z. B. Mitglied-   und pro Jahr\nUnternehmen                      Unternehmens                     Geschäfts-      tigung des      schaft in          (in Tagen)\nmit einem *)                                                      leiter(in)/     Mandats         Ausschüssen,       unter\nVerwaltungs-                    Vorsitz-           Einrechnung\noder                            funktion)          zusätzlicher\nAufsichts-                                         Verpflich-\norgan/                                             tungen\nSonstiges\n(bitte\nbeschreiben)\nd. Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Geschäftsleitermandate (unter Anwendung der\nprivilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate)\ne. Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen (unter\nAnwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate)","f. Bitte erläutern Sie bei Anwendung der privilegierten Zählweise, ob zwischen den Unternehmen Synergien bestehen und ob es darauf gründende Überschneidungen in Bezug auf den Zeitaufwand für\ndie Ausübung der Mandate gibt:\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\ng. Gesamtaufwand pro Woche in Stunden für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat\nh. Gesamtaufwand pro Jahr in Tagen für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat\n6.   Weitere Informationen/Anmerkungen\nErklärung der Person\nDer Unterzeichner/die Unterzeichnerin\n□     bestätigt, dass die Angaben nach seinem/ihrem besten Wissen und Gewissen zutreffend und vollständig sind;\n□     bestätigt, dass er/sie das beaufsichtigte Unternehmen bei Eintritt einer wesentlichen Änderung bezüglich der getätigten Angaben unverzüglich informiert;\n□     bestätigt, dass er/sie sich der Verpflichtungen bewusst ist, die sich aus den für seine/ihre Funktion relevanten europäischen und nationalen Rechtsvorschriften sowie internationalen Standards\nergeben, einschließlich der Verordnungen, Leitfäden, Leitlinien sowie sonstige von der Europäischen Zentralbank, der Bundesanstalt und der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA)\nveröffentlichten Regelungen oder Richtlinien. Er/sie bestätigt seine/ihre Absicht, diese stets nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten.\nDatum, Unterschrift\nErläuterungen:\nAllgemeines:\n– Die Europäische Zentralbank strebt eine einheitliche Verwaltungspraxis bei der Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit der Leitungsorgane der beaufsichtigten Unternehmen der am\neinheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) teilnehmenden Mitgliedsstaaten an. Dies erfordert eine Harmonisierung der der Beurteilung zugrunde liegenden Informationen. Der vorliegende\nFragebogen fußt insofern auf dem durch das Supervisory Board der Europäischen Zentralbank am 3. August 2016 verabschiedeten „Fit and Proper Questionnaire“. Unbeschadet der Harmo-\nnisierung der durch die Unternehmen und Personen abzugebenden Informationen legt die Europäische Zentralbank bei der „Fit&Proper“-Beurteilung der Leitungsorgane von deutschen Unter-\nnehmen die Regelungen des Kreditwesengesetzes zugrunde.\n– Der Begriff „beaufsichtigtes Unternehmen“ umfasst das anzeigende Institut oder die anzeigende Finanzholding-Gesellschaft oder die anzeigende gemischte Finanzholdinggesellschaft und wird\nzur besseren Lesbarkeit verwendet.\n– Der Fragebogen ist sorgfältig und vollständig auszufüllen.\n1753\n– Der vollständig ausgefüllte Fragebogen ist durch das beaufsichtigte Unternehmen der Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG, § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG, § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 5 KWG\noder § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 i. V. m. Satz 5 KWG beizufügen; eine separate Einreichung ist grundsätzlich möglich.","Zu 1. Angaben zur Person:\n– Zum Finanzsektor zählen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute, Versicherungsunternehmen und weitere, durch die national zuständige Finanzdienstleistungsaufsicht             1754\nbeaufsichtigte Unternehmen.\n– Soweit Sie über frühere „Fit&Proper“-Beurteilungen nicht persönlich schriftlich informiert wurden, sind die Felder nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen.\nZu 2. Angaben zur Zuverlässigkeit:\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\n– Soweit Verfahren oder Sachverhalte anzugeben sind, sind Kopien der Urteile, Beschlüsse, Bescheide oder sonstiger Dokumente zu den Verfahren beizufügen.\n– In der Erklärung können Strafverfahren unberücksichtigt bleiben\n– die mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurden oder\n– die wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt wurden oder\n– die mit einem Freispruch beendet worden sind oder\n– bei denen eine ergangene Eintragung im BZR entfernt oder getilgt wurde oder\n– die gemäß § 53 BZRG nicht angegeben werden müssen.\nDie nach den §§ 153 und 153a StPO eingestellten Strafverfahren sind dagegen anzugeben.\n– Eintragungen, die gemäß § 153 GewO aus dem Gewerbezentralregister zu tilgen sind, können unerwähnt bleiben.\n– Vergleichbare Sachverhalte nach anderen Rechtsordnungen sind ebenfalls anzugeben.\n– Soweit die unter 2.f anzugebenden Eintragungen entfernt oder getilgt sind, können sie unberücksichtigt bleiben.\nZu 4. Interessenkonflikte:\n– Die unter 4.d anzugebenden und zu erläuternden beruflichen Beziehungen umfassen z. B. leitende oder gehobene Tätigkeiten in den betreffenden Unternehmen.\n– Eine enge persönliche Beziehung (4.a) und eine persönlich nahestehende Person (4.d, 4.e, 4.g bis 4.i) umfassen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Partner in einer Lebensgemeinschaft,\nKinder, Eltern sowie andere Verwandte, mit denen Sie in einem Haushalt leben.\n– Die Wesentlichkeit eines finanziellen Interesses oder einer finanziellen Verpflichtung (4.e, 4.f) hängt davon ab, welchen (finanziellen) Wert das Interesse oder die Verpflichtung für die finanziellen\nRessourcen der Person darstellt. Als nicht wesentlich werden grundsätzlich die folgenden Interessen und Verpflichtungen erachtet:\n– alle nicht bevorrechtigten (d. h. unter standardmäßigen Marktbedingungen der betreffenden Bank) besicherten persönlichen Kredite (wie private Hypotheken), die ordnungsgemäß bedient\nwerden,\n– alle sonstigen nicht bevorrechtigten ordnungsgemäß bedienten Kredite unter 200 000 €, besichert oder unbesichert,\n– aktuelle Beteiligungen von höchstens 1 % oder sonstige Investments von entsprechendem Wert.\nZu 5. Zeitliche Verfügbarkeit und Mandatsbeschränkungen:\n– Bei der Angabe des zeitlichen Aufwands sind bei Mandaten in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen nicht nur die reinen Sitzungszeiten, sondern auch Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der\nSitzungen, die Mitarbeit in Ausschüssen und ggf. Reisezeiten zu veranschlagen. Ferner ist in die Betrachtung einzubeziehen, dass eine Tätigkeit als Verwaltungs- oder Aufsichtsorganmitglied\nauch außerhalb der regelmäßigen Sitzungen zeitlichen Aufwand verursacht, der sich in besonderen Situationen des Unternehmens unvorhersehbar erhöhen kann.\n– Soweit Mandate privilegiert gezählt oder bei der höchstens zulässigen Anzahl an Mandaten nicht zu berücksichtigen sind, sind in der Tabelle zu 5.c die Gründe anzugeben und durch Beifügung\nweiterer Unterlagen (z. B. aussagekräftige Darstellung der Struktur einer Institutsgruppe, Kopie der Satzung) zu belegen.\nZu Erklärung der Person:\n– Eine wesentliche Änderung ist eine Änderung, die sich auf die fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit oder ausreichende zeitliche Verfügbarkeit der angezeigten Person auswirken kann. Soweit\ndie Änderung nicht in Erfüllung der Anzeigepflichten nach dem KWG gemeldet wird (z. B. die Annahme eines weiteren Mandats), erfolgt die Information grundsätzlich durch das beaufsichtigte\nUnternehmen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018                      1755\nAnlage 12\n(zu § 10a Nr. 2, § 11 Abs. 1 Nr. 2 AnzV)\nNTSI\nNebentätigkeiten von Geschäftsleitern\neines Instituts und Personen, die die Geschäfte einer\nFinanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen\n– Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank –\n(Anzeige nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)\nWeitere Tätigkeiten von Mitgliedern\neines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher\nBedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft\n– Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank –\n(Anzeige nach § 24 Abs. 2a KWG)\nBundesanstalt für                                 Deutsche Bundesbank                            wird durch die BBk ausgefüllt\nFinanzdienstleistungsaufsicht                     Hauptverwaltung\nIdentnummer\nGeschäftsleiter(in)1\nIdentnummer des Instituts2\n1.  Angaben zur Person\n□ Herr             □ Frau\nNachname, sämtliche Vornamen\nGeburtsdatum                                       Geburtsort\nWohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)\n2.  Art der Anzeige\n□   – Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Instituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesell-\nschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen\n(§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)\n□   – Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- und Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher\nBedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft\n(§ 24 Abs. 2a KWG)\n3.  Angaben zur anzuzeigenden Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen\n□   Institut (Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 KWG oder Finanzdienstleistungsinstitut   □   sonstiges Unternehmen\ngem. § 1 Abs. 1a KWG), Finanzholding- oder gemischte Finanzholding-Gesell-\nschaft gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 und 21 CRR, Zahlungsinstitut gem. § 1 Abs. 1\nNr. 1 ZAG, E-Geld-Institut gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 ZAG)\n□   Beginn der zusätzlichen Tätigkeit\nmit Wirkung vom\n□   Beendigung der zusätzlichen Tätigkeit\n□   als Geschäftsleiter(in)       □     als Mitglied              □   als Mitglied               □    als Mitglied\ndes Aufsichtsrats             des Verwaltungsrats             des Beirats3","1756             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nFirma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat;                                            wird durch die BBk ausgefüllt\nRegister-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung4; Wirtschaftszweig;\nIdentnummer (falls bekannt)                                                                                       Kreditnehmereinheit-Nr. des\nUnternehmens\nIdentnummer des\nUnternehmens\n4.    Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit und zu Mandatsbeschränkungen5\n□     Hierzu ist Anlage 1 beigefügt.\nOrt/Datum                                                                               eigenhändige Unterschrift\n1\noder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten\nFinanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt, oder des Mitglieds eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheb-\nlicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft\n2\noder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft\n3\nMandate in Beiräten sind anzugeben, wenn die Aufgaben und Befugnisse des Beirats denen eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans entspre-\nchen und gesetzlich, per Satzung oder Gesellschaftsvertrag geregelt sind.\n4\nSofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind\nebenfalls anzugeben.\n5\nNur bei Aufnahme einer Tätigkeit auszufüllen.","Anlage 1 – Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit und zu Mandatsbeschränkungen\na. Welcher Zeitaufwand ist für die angezeigte Tätigkeit erforderlich?\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018\nb. Wurde Ihnen durch eine zuständige Behörde die Genehmigung erteilt, ein zusätzliches Mandat     □ JA\nin einem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan innezuhaben?\n□ NEIN\nc. Übersicht über Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und sonstige berufliche Tätigkeiten.\nBitte geben Sie zuerst das angezeigte Mandat an, danach alle Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und zuletzt alle sonstigen beruflichen Tätigkeiten.\na)             b)                c)           d)                  e)              f)              g)                 h)             i)             j)            k)             l)\nUnternehmen Land                 Beschreibung Größe des           Funktion        Privilegierte   Zusätzliche        Zeitaufwand    Mandatsdauer   Zusätzliche   Anzahl der     Zusätzliche\n(bitte                           des          Unternehmens        innerhalb des   Zählweise       Verpflich-         pro Woche      (von – bis)    Anmerkungen   Sitzungen      Informationen\nmarkieren Sie                    Geschäfts-                       Unter-          oder Nicht-     tungen             (in Stunden)                                pro Jahr\nbörsennotierte                   feldes des                       nehmens:        berücksich-     (z. B. Mitglied-   und pro Jahr\nUnternehmen                      Unternehmens                     Geschäfts-      tigung des      schaft in          (in Tagen)\nmit einem *)                                                      leiter(in)/     Mandats         Ausschüssen,       unter\nVerwaltungs-                    Vorsitz-           Einrechnung\noder                            funktion)          zusätzliche\nAufsichts-                                         Verpflich-\norgan/                                             tungen\nSonstiges\n(bitte\nbeschreiben)\nd. Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Geschäftsleitermandate (unter Anwendung der\nprivilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate)\ne. Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen (unter\nAnwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate)\nf. Bitte erläutern Sie bei Anwendung der privilegierten Zählweise, ob zwischen den Unternehmen Synergien bestehen und ob es darin begründete Überschneidungen in Bezug auf den Zeitaufwand für\ndie Ausübung der Mandate gibt:\ng. Gesamtaufwand pro Woche in Stunden für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat\nh. Gesamtaufwand pro Jahr in Tagen für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat                                                                                                                  1757"]}