{"id":"bgbl1-2018-30-2","kind":"bgbl1","year":2018,"number":30,"date":"2018-08-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/30#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2018-30-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2018/bgbl1_2018_30.pdf#page=6","order":2,"title":"Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 50 Euro (Goldmünze Kontrabass)","law_date":"2018-08-02T00:00:00Z","page":1322,"pdf_page":6,"num_pages":1,"content":["1322           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 15. August 2018\nBekanntmachung\nüber die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 50 Euro\n(Goldmünze „Kontrabass“)\nVom 2. August 2018\nGemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes                  gehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen\nvom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die              Durchmesser von 22 Millimetern und eine Masse von\nBundesregierung beschlossen, eine 50 Euro-Goldmünze          7,78 Gramm.\n„Kontrabass“ prägen zu lassen. Die Münze bildet\nden Auftakt einer fünfteiligen Serie „Musikinstrumente“         Der Entwurf stammt von dem Künstler Erich Ott aus\n(2018 – 2022, eine Ausgabe pro Jahr) zur Würdigung           München.\ndes deutschen Musikinstrumentenbaus, der seit dem               Die Bildseite zeigt den Kontrabass als wichtiges\nMittelalter eine herausragende Stellung in Europa ein-       Orchesterinstrument, das repräsentativ in das Münz-\nnimmt.                                                       rund gesetzt ist.\nDie Auflage der Münze beträgt maximal 105 000\nStück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münz-           Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug\nstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münz-             „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und\nzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe         Wertbezeichnung, die Jahreszahl 2018, die zwölf\n(Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in           Europasterne sowie – je nach Prägestätte – das Münz-\nStempelglanzausführung geprägt.                              zeichen „A“ (Berlin), „D“ (München), „F“ (Stuttgart),\n„G“ (Karlsruhe) oder „J“ (Hamburg).\nDie Münze wird ab dem 10. August 2018 in den\nVerkehr gebracht. Sie besteht aus Gold mit einem Fein-          Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.\nBerlin, den 2. August 2018\nDer Bundesminister der Finanzen\nOlaf Scholz"]}