{"id":"bgbl1-2018-27-8","kind":"bgbl1","year":2018,"number":27,"date":"2018-07-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/27#page=30","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2018-27-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2018/bgbl1_2018_27.pdf#page=30","order":8,"title":"Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Goldmünze Uhu der Serie Heimische Vögel)","law_date":"2018-07-02T00:00:00Z","page":1210,"pdf_page":30,"num_pages":1,"content":["1210             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 23. Juli 2018\nBekanntmachung\nüber die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro\n(Goldmünze „Uhu“ der Serie „Heimische Vögel“)\nVom 2. Juli 2018\nGemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom                 Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von\n16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundes-          999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser\nregierung beschlossen, in den Jahren 2016 bis 2021 eine      von 17,5 Millimetern und eine Masse von 3,89 Gramm.\nSerie von Goldmünzen im Nennwert von 20 Euro zum             Der Münzrand ist geriffelt.\nThema „Heimische Vögel“ prägen zu lassen. Im Jahr\n2018 wird die Ausgabe mit der Münze „Uhu“ fortge-               Der Entwurf stammt von der Künstlerin Adelheid Fuss\nsetzt. Die Münze wird ab dem 21. Juni 2018 in den Ver-       aus Geltow.\nkehr gebracht.\nAuf der Bildseite wird ein Uhu dargestellt.\nDie limitierte Auflage der 20-Euro-Goldmünze „Uhu“\nbeträgt maximal 200 000 Stück. Die Münze wird zu                Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug\ngleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzei-          „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Euro-\nchen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münz-       pasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung so-\nzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg        wie die Jahreszahl „2018“ und – je nach Münzstätte –\n(Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.         das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.\nBerlin, den 2. Juli 2018\nDer Bundesminister der Finanzen\nOlaf Scholz"]}