{"id":"bgbl1-2018-17-2","kind":"bgbl1","year":2018,"number":17,"date":"2018-05-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/17#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2018-17-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2018/bgbl1_2018_17.pdf#page=6","order":2,"title":"Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung","law_date":"2018-05-16T00:00:00Z","page":570,"pdf_page":6,"num_pages":46,"content":["570             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018\nSechste Verordnung\nzur Änderung der Europawahlordnung\nVom 16. Mai 2018\nAuf Grund des § 25 Absatz 2 des Europawahlgeset-             e) Die Angabe zu Anlage 2A wird wie folgt gefasst:\nzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 10 des Geset-\nzes vom 7. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3749) geändert                 „Anlage 2A\nworden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zustän-             (zu § 17a Absatz 2)\ndigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002                     Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis\n(BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom                  für Unionsbürger und Merkblatt zum Antrag“.\n14. März 2018 (BGBl. I S. 374) verordnet das Bundes-\nministerium des Innern, für Bau und Heimat:                  2. § 10 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:\n„(2) Den Mitgliedern der Wahlausschüsse kann\nArtikel 1                              für die Teilnahme an einer nach § 5 einberufenen\nÄnderung der                              Sitzung und den Mitgliedern der Wahlvorstände\nEuropawahlordnung                             für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro\nfür den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen\nDie Europawahlordnung in der Fassung der Be-\nMitglieder gewährt werden. Es ist auf ein Tagegeld\nkanntmachung vom 2. Mai 1994 (BGBl. I S. 957), die\nnach Absatz 1 anzurechnen.“\nzuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Dezem-\nber 2013 (BGBl. I S. 4335) geändert worden ist, wird         3. § 15 wird wie folgt geändert:\nwie folgt geändert:\na) In Absatz 1 wird im Satzteil vor Nummer 1 die\n1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:                  Angabe „35“ durch die Angabe „42“ ersetzt.\na) Die Angabe zu § 50 wird wie folgt gefasst:\nb) Absatz 7 wird wie folgt geändert:\n„§ 50 Stimmabgabe von Wählern mit Behinde-\nrungen“.                                             aa) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:\nb) Die Angabe zu § 78 wird wie folgt gefasst:                       „Bei Rückkehr einer nach § 6 Absatz 1 Satz 1\nNummer 2 Buchstabe b des Europawahlge-\n„§ 78 Datenschutzrechtliche Spezialregelungen“.\nsetzes oder nach § 6 Absatz 2 des Europa-\nc) Die Angabe zu Anlage 1 wird wie folgt gefasst:                   wahlgesetzes in Verbindung mit § 12 Ab-\n„Anlage 1                                                        satz 2 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes\n(zu § 17 Absatz 6)                                               wahlberechtigten Person in das Wahlgebiet\nkann die Gemeindebehörde soweit erforder-\nAntrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis                   lich die Abgabe einer Versicherung an Eides\nvon wahlberechtigten Deutschen, die in die Bun-                  statt zum Nachweis ihrer Wahlberechtigung\ndesrepublik Deutschland zurückkehren – Erst-                     entsprechend § 17 Absatz 6 Satz 1 verlan-\nund Zweitausfertigung – und Merkblatt zum An-                    gen.“\ntrag“.\nd) Die Angabe zu Anlage 2 wird wie folgt gefasst:              bb) In Satz 1 und dem neuen Satz 3 wird jeweils\ndas Wort „Abs.“ durch das Wort „Absatz“\n„Anlage 2                                                        ersetzt.\n(zu § 17 Absatz 5)\n4. § 17 wird wie folgt geändert:\nAntrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis\nvon wahlberechtigten Deutschen, die im Aus-              a) In Absatz 1 Satz 4 werden die Wörter „behinder-\nland leben – Erst- und Zweitausfertigung – und              ter Wahlberechtigter“ durch die Wörter „Wahlbe-\nMerkblatt zum Antrag“.                                      rechtigter mit Behinderungen“ ersetzt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018                  571\nb) Absatz 6 wird wie folgt geändert:                     10. In § 39 Absatz 1 Satz 3 wird das Wort „behinderten“\ndurch die Wörter „Menschen mit Behinderungen“\naa) Satz 1 wird wie folgt gefasst:\nersetzt.\n„Kehrt ein nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Num-         11. § 49 wird wie folgt geändert:\nmer 2 Buchstabe b des Europawahlgesetzes\noder nach § 6 Absatz 2 des Europawahlge-             a) Nach Absatz 2 Satz 1 wird folgender Satz einge-\nsetzes in Verbindung mit § 12 Absatz 2                   fügt:\nSatz 1 des Bundeswahlgesetzes Wahlbe-                    „In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder\nrechtigter in das Wahlgebiet zurück und mel-             gefilmt werden.“\ndet er sich dort nach dem Stichtag nach § 15         b) Absatz 6 Satz 1 wird wie folgt geändert:\nAbsatz 1, aber vor Beginn der Einsichtsfrist\nfür das Wählerverzeichnis nach § 4 des Eu-               aa) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 1a\nropawahlgesetzes in Verbindung mit § 17                      eingefügt:\nAbsatz 1 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes                       „1a. sich auf Verlangen des Wahlvorstandes\nfür eine Wohnung an, so wird er in das Wäh-                       nicht ausweisen kann oder die zur\nlerverzeichnis der Gemeinde des Zuzugsor-                         Feststellung der Identität erforderlichen\ntes nur auf Antrag nach Anlage 1 eingetra-                        Mitwirkungshandlungen verweigert,“.\ngen, mit dem er der Gemeindebehörde ge-                  bb) In Nummer 4 wird nach dem Wort „hat“ das\ngenüber durch Abgabe einer Versicherung                      Wort „oder“ durch ein Komma ersetzt.\nan Eides statt den Nachweis für seine Wahl-\nberechtigung erbringt und erklärt, dass er               cc) In Nummer 5 wird nach den Wörtern „verse-\nnoch keinen anderen Antrag auf Eintragung                    hen hat“ das Wort „oder“ gestrichen.\nin das Wählerverzeichnis im Wahlgebiet oder              dd) Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 5a\nin einem anderen Mitgliedstaat der Euro-                     eingefügt:\npäischen Union gestellt hat.“                                „5a. für den Wahlvorstand erkennbar in der\nbb) In Satz 3 werden nach dem Wort „Wählerver-                         Wahlkabine fotografiert oder gefilmt hat\nzeichnis“ die Wörter „durch Übersendung                           oder“.\nder Zweitausfertigung des Antrages nach          12. In der Überschrift zu § 50 und in § 59 Absatz 3\nAnlage 1, auf der die Eintragung in das Wäh-         Satz 2 werden jeweils die Wörter „behinderter Wäh-\nlerverzeichnis vermerkt ist,“ eingefügt.             ler“ durch die Wörter „von Wählern mit Behinderun-\n5. § 17a wird wie folgt geändert:                               gen“ ersetzt.\n13. § 78 wird wie folgt gefasst:\na) In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „behinder-\nter Wahlberechtigter“ durch die Wörter „Wahlbe-                                    „§ 78\nrechtigter mit Behinderungen“ ersetzt.                          Datenschutzrechtliche Spezialregelungen\nb) In Absatz 9 wird die Angabe „2“ durch die An-                (1) Das Recht auf Auskunft über die im Wähler-\ngabe „3“ und jeweils das Wort „Abs.“ durch das            verzeichnis enthaltenen personenbezogenen Daten\nWort „Absatz“ ersetzt.                                    nach Artikel 15 Absatz 1 und das Recht auf Erhalt\neiner Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 der Verord-\n6. In § 17b Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „2“ durch\nnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments\ndie Angabe „3“ ersetzt.\nund des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz na-\n7. Nach § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 wird folgende             türlicher Personen bei der Verarbeitung personen-\nNummer 5a eingefügt:                                         bezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur\nAufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-\n„5a. die Belehrung, dass nach § 6 Absatz 4 des\nGrundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1;\nEuropawahlgesetzes jeder Wahlberechtigte\nL 314 vom 22.11.2016, S. 72) werden dadurch ge-\nsein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich\nwährleistet, dass die betroffene Person unter den\nausüben kann,“.\nVoraussetzungen des § 4 des Europawahlgesetzes\n8. In § 26 Absatz 1 Satz 4 werden die Wörter „behin-            in Verbindung mit § 17 des Bundeswahlgesetzes\nderter Wahlberechtigter“ durch die Wörter „Wahlbe-           und § 20 dieser Verordnung Einsicht in das Wähler-\nrechtigter mit Behinderungen“ ersetzt.                       verzeichnis nehmen sowie unter den Voraussetzun-\n9. § 38 wird wie folgt geändert:                                gen des § 20 Absatz 3 Auszüge aus dem Wähler-\nverzeichnis anfertigen kann.\na) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:\n(2) Hinsichtlich der im Wählerverzeichnis enthal-\n„(2) Zur Verwendung von Stimmzettelschab-              tenen personenbezogenen Daten werden das Recht\nlonen wird die rechte obere Ecke des Stimmzet-            auf Berichtigung nach Artikel 16 und das Recht auf\ntels gelocht oder abgeschnitten. Muster der               Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 der\nStimmzettel werden unverzüglich nach ihrer Fer-           Verordnung (EU) 2016/679 nach Maßgabe des § 15\ntigstellung den Blindenvereinen, die ihre Bereit-         Absatz 8 und des § 21 ausgeübt. Hinsichtlich der in\nschaft zur Herstellung von Stimmzettelschablo-            Wahlvorschlägen enthaltenen personenbezogenen\nnen erklärt haben, zur Verfügung gestellt.“               Daten werden das Recht auf Berichtigung nach Ar-\ntikel 16 und das Recht auf Einschränkung der Ver-\nb) In Absatz 4 wird das Wort „rot“ durch das Wort\narbeitung nach Artikel 18 der Verordnung (EU)\n„hellrot“ ersetzt.\n2016/679 im Zeitraum vom Ablauf der Frist für die\nc) Absatz 5 Satz 2 wird aufgehoben.                          Einreichung der Wahlvorschläge bis zum Ablauf des","572              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018\nWahltages nach Maßgabe des § 13 des Europa-                             Deutschland mit. Nicht zu berücksichtigen\nwahlgesetzes ausgeübt.                                                  ist ein Aufenthalt im Vereinigten König-\n(3) Die Information der betroffenen Person im                        reich Großbritannien und Nordirland nach\nSinne von Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679                       dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50\nüber die für die Führung des Wählerverzeichnisses                       Absatz 3 EUV die Verträge dort keine An-\nund für die Erteilung eines Wahlscheins verarbeite-                     wendung mehr finden. Anträge nach § 6\nten personenbezogenen Daten erfolgt durch die                           Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b EuWG,\nBekanntmachung nach § 19.“                                              die aus diesem Grund die Voraussetzun-\ngen nicht erfüllen, sind in Anträge nach\n14. § 80 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:                                   § 6 Absatz 2 EuWG umzudeuten.“\n„(2) Für die Abnahme der nach § 15 Absatz 7                  dd) Die bisherige Fußnote *) wird Fußnote 2.\nSatz 2, § 17 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 1,\n§ 17a Absatz 4 und § 32 Absatz 3 Nummer 2 ab-                c) Das Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in\nzugebenden Versicherung an Eides statt ist die je-              das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende\nweilige Gemeindebehörde zuständig.“                             Deutsche (noch Anlage 2) erhält die aus dem An-\nhang 6 zu dieser Verordnung ersichtliche Fas-\n15. In § 81 Absatz 5 wird nach dem Wort „Anlagen“ die\nsung.\nAngabe „1,“ eingefügt.\n16. In § 1 Absatz 1 Satz 2, § 32 Absatz 6 Satz 1, § 79       19. Die Anlage 2A (zu § 17a Absatz 2) wird wie folgt\nAbsatz 1 und § 86 Satz 2 werden jeweils die Wörter           geändert:\n„des Innern“ durch die Wörter „des Innern, für Bau           a) Die Vorderseite des Antrags auf Eintragung in\nund Heimat“ ersetzt.                                            das Wählerverzeichnis wird wie folgt geändert:\n17. Die Anlage 1 (zu § 17 Absatz 6) wird wie folgt ge-              aa) Im Feld unter der Überschrift werden nach\nfasst:                                                              den Wörtern „Bitte – füllen Sie den Antrag“\na) Die Vorderseite des Antrags auf Eintragung in                    die Wörter „in zweifacher Ausfertigung“ ge-\ndas Wählerverzeichnis – Erst- und Zweitausfer-                  strichen.\ntigung – erhält jeweils die aus dem Anhang 1 zu\nbb) Bei Erläuterungspunkt 10 werden die Wörter\ndieser Verordnung ersichtliche Fassung, wobei\n„einem anderem Mitgliedstaat“ durch die\nbei der Zweitausfertigung das Wort „Erstausfer-\nWörter „den übrigen Mitgliedstaaten“ ersetzt\ntigung“ durch das Wort „Zweitausfertigung“ er-\nund nach dem Punkt am Ende der Fußno-\nsetzt wird.\ntenhinweis „*)“ eingefügt.\nb) Die Rückseite der Erstausfertigung erhält die aus\ndem Anhang 2 zu dieser Verordnung ersichtliche              cc) Bei Erläuterungspunkt 13 werden nach dem\nFassung.                                                        Wort „Antragstellers“ die Wörter „/der An-\ntragstellerin“ eingefügt.\nc) Die Rückseite der Zweitausfertigung erhält die\naus dem Anhang 3 zu dieser Verordnung ersicht-              dd) Die Fußnote wird wie folgt gefasst:\nliche Fassung.                                                  „*) Auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinan-\nd) Das Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in                        derfolgender Aufenthalt in den genann-\ndas Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem                        ten Gebieten angerechnet. Nicht zu be-\nAusland (noch Anlage 1) erhält die aus dem An-                      rücksichtigen ist ein Aufenthalt im Verei-\nhang 4 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.                   nigten Königreich Großbritannien und\n18. Die Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5) wird wie folgt ge-                      Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem\nändert:                                                                 nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge\ndort keine Anwendung mehr finden.“\na) Die Vorderseite des Antrags auf Eintragung in\ndas Wählerverzeichnis – Erst- und Zweitausfer-           b) Die Rückseite des Antrags auf Eintragung in das\ntigung – erhält jeweils die aus dem Anhang 5 zu             Wählerverzeichnis wird wie folgt geändert:\ndieser Verordnung ersichtliche Fassung, wobei               aa) In Randnummer 5 wird nach dem Wort „Uni-\nbei der Zweitausfertigung das Wort „Erstausfer-                 on“ der Fußnotenhinweis „*)“ eingefügt.\ntigung“ durch das Wort „Zweitausfertigung“ er-\nsetzt wird.                                                 bb) Die Fußnote wird wie folgt gefasst:\nb) Die Rückseite des Antrags auf Eintragung in das                  „*) Auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinan-\nWählerverzeichnis – Erstausfertigung – wird wie                     derfolgender Aufenthalt in den genann-\nfolgt geändert:                                                     ten Gebieten angerechnet. Nicht zu be-\naa) In Randnummer 6.1 wird nach dem Wort                            rücksichtigen ist ein Aufenthalt im Verei-\n„Union“ der Fußnotenhinweis „1)“ eingefügt.                     nigten Königreich Großbritannien und\nNordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem\nbb) In Randnummer 6.2 wird der Fußnotenhin-                         nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Ver-\nweis „*)“ durch den Fußnotenhinweis „2)“ er-                    träge dort keine Anwendung mehr fin-\nsetzt.                                                          den.“\ncc) Die Fußnote 1 wird wie folgt gefasst:                c) Das Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in\n„1) Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 EuWG zählt                 das Wählerverzeichnis für Unionsbürger (noch\ndabei auch ein unmittelbar vorausgehen-             Anlage 2A) erhält die aus dem Anhang 7 zu dieser\nder Aufenthalt in der Bundesrepublik                Verordnung ersichtliche Fassung.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018                573\n20. Anlage 2B (zu § 17a Absatz 5) wird wie folgt geän-           b) Auf der Rückseite des Wahlbriefumschlags wird\ndert:                                                           in Satz 4 nach dem Wort „dort“ der Fußnotenhin-\nweis „6)“ eingefügt.\na) In der Überschrift wird das Wort „Wahlen“ durch\ndas Wort „Wahl“ und                                       c) Nach Fußnote 5 wird folgende Fußnote 6 einge-\nfügt:\nb) die Angabe „2014“ jeweils durch die Angabe\n„2019“ ersetzt.                                              „6) Kann von der Ausgabestelle durch eine ab-\nweichende Adresse ersetzt werden (z. B.\n21. Die Anlage 3 (zu § 18 Absatz 1) erhält die aus dem                  wenn vorderseitig angegebene Anschrift\nAnhang 8 zu dieser Verordnung ersichtliche Fas-                     Postfachadresse ist).“\nsung.\nd) Der neuen Fußnote 6 wird folgende Fußnote 7\n22. Die Anlage 4 (zu § 18 Absatz 2) erhält die aus dem              angefügt:\nAnhang 9 zu dieser Verordnung ersichtliche Fas-                 „7) Die Maschinenlesbarkeit ist sicherzustellen\nsung.                                                               durch ein hellrotes Papier nach dem Farb-\n23. In Anlage 5 (zu § 19 Absatz 1) werden in Nummer 5                   modell CMYK 0/60/15/0 auf Naturpapier (in-\nim letzten Satz die Wörter „behinderter Wahlbe-                     klusive Recycling-Papier) und Beachtung fol-\nrechtigter“ durch die Wörter „Wahlberechtigter mit                  gender Faktoren der Papierbeschaffenheit:\nBehinderungen“ ersetzt.                                             1. Papierflächengewicht: mindestens 70g/qm\n24. Die Anlage 6 (zu § 19 Absatz 2) wird wie folgt ge-                  2. Druckqualität und Kontrast: Abriebfestig-\nändert:                                                                keit der in dunkler Schrift aufgebrachten\nAufschrift, die sich mit deutlichem Kontrast\na) In Nummer 1.1 wird nach dem Wort „Union“ der\nabheben muss\nFußnotenhinweis „1)“ eingefügt.\n3. Fluoreszenz: In Papier und Druckfarbe\nb) Die Fußnote 1 wird wie folgt gefasst:                               dürfen keine optischen Aufheller oder an-\n„1) Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im                  dere fluoreszierenden Bestandteile, die\nVereinigten Königreich Großbritannien und                      strahlen, enthalten sein.“\nNordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach       28. Die Anlage 14 (zu § 32 Absatz 3) wird wie folgt ge-\nArtikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort            ändert:\nkeine Anwendung mehr finden.“\na) In dem Formblatt für eine Unterstützungsunter-\nc) In Nummer 1.2 wird der bisherige Fußnotenhin-                schrift werden nach der letzten Textzeile rechts-\nweis „1)“ gestrichen und nach den Wörtern „be-               bündig die Wörter „Datenschutzhinweise auf\ntroffen sind;“ der Fußnotenhinweis „2)“ angefügt.            der Rückseite“ angefügt.\nd) Die Fußnote 2 wird wie folgt gefasst:                     b) Dem Formblatt für eine Unterstützungsunter-\nschrift wird die aus dem Anhang 10 zu dieser\n„2) Zu berücksichtigen ist auch eine frühere                 Verordnung ersichtliche Rückseite angefügt.\nWohnung oder ein früherer Aufenthalt in\ndem in Artikel 3 des Einigungsvertrages ge-      29. Die Anlage 15 (zu § 32 Absatz 4 Nummer 1) wird\nnannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-            wie folgt geändert:\nVorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und              a) In der Zustimmungserklärung mit den Versiche-\nThüringen zuzüglich des Gebiets des frühe-              rungen an Eides statt werden nach der letzten\nren Berlin (Ost)).“                                     Textzeile rechtsbündig die Wörter „Daten-\nschutzhinweise auf der Rückseite“ angefügt.\ne) Die bisherige Fußnote 2 wird Fußnote 3.\nb) Der Zustimmungserklärung mit den Versicherun-\n25. Die Anlage 6A (zu § 19 Absatz 3) wird wie folgt ge-             gen an Eides statt wird die aus dem Anhang 11\nändert:                                                         zu dieser Verordnung ersichtliche Rückseite an-\na) In Nummer 3 wird nach dem Wort „Union“ der                   gefügt.\nFußnotenhinweis „1)“ eingefügt.                       30. Die Anlage 16 (zu § 32 Absatz 4 Nummer 2) wird\nb) Die Fußnote 1 wird wie folgt gefasst:                     wie folgt geändert:\na) In der Bescheinigung der Wählbarkeit für Deut-\n„ 1) Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im\nsche werden nach der letzten Textzeile rechts-\nVereinigten Königreich Großbritannien und\nbündig die Wörter „Datenschutzhinweise auf\nNordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach\nder Rückseite“ angefügt.\nArtikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort\nkeine Anwendung mehr finden.“                        b) Der Bescheinigung der Wählbarkeit für Deutsche\nwird die aus dem Anhang 12 zu dieser Verord-\n26. In Anlage 8 (zu § 25) werden nach den Wörtern                   nung ersichtliche Rückseite angefügt.\n„Unterschrift des Wählers“ die Wörter „/der Wäh-\nlerin“ eingefügt.                                        31. Die Anlage 16A (zu § 32 Absatz 4 Nummer 2a) wird\nwie folgt geändert:\n27. Die Anlage 10 (zu § 27 Absatz 3 und § 38 Absatz 4)\na) Die Bescheinigung der Wohnung/des sonstigen\nwird wie folgt geändert:\ngewöhnlichen Aufenthaltes sowie des Nichtaus-\na) Unter der Überschrift „Vorderseite des Wahl-                 schlusses von der Wählbarkeit für Unionsbürger\nbriefumschlags“ wird das Wort „rot“ durch die                erhält die aus dem Anhang 13 zu dieser Verord-\nWörter „hellrot (maschinenlesbar)7)“ ersetzt.                nung ersichtliche Fassung.","574             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018\nb) Der Bescheinigung der Wohnung/des sonstigen          33. In Anlage 23 (zu § 41 Absatz 1) wird in Nummer 3 im\ngewöhnlichen Aufenthaltes sowie des Nichtaus-            letzten Absatz nach dem letzten Satz folgender\nschlusses von der Wählbarkeit für Unionsbürger           Satz angefügt:\nwird die aus dem Anhang 14 zu dieser Verord-             „In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder ge-\nnung ersichtliche Rückseite angefügt.                    filmt werden.“\n32. Die Anlage 16B (zu § 32 Absatz 4 Nummer 2b) wird        34. Die Anlage 25 (zu § 65 Absatz 1) erhält die aus dem\nwie folgt geändert:                                         Anhang 16 zu dieser Verordnung ersichtliche Fas-\na) In der Versicherung an Eides statt eines Unions-         sung.\nbürgers – Erstausfertigung – werden nach der         35. Die Anlage 27 (zu § 68 Absatz 5) erhält die aus dem\nletzten Textzeile rechtsbündig die Wörter „Daten-        Anhang 17 zu dieser Verordnung ersichtliche Fas-\nschutzhinweise auf der Rückseite“ angefügt.              sung.\nb) Der Versicherung an Eides statt eines Unions-                                Artikel 2\nbürgers – Erstausfertigung – wird die aus dem\nAnhang 15 zu dieser Verordnung ersichtliche                                Inkrafttreten\nRückseite angefügt.                                     Diese Verordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.\nBerlin, den 16. Mai 2018\nDer Bundesminister\ndes Innern, für Bau und Heimat\nHorst Seehofer","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018                                       575\nAnhang 1 zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a\nAnlage 1\n(zu § 17 Absatz 6)\n①    Antrag\nauf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen,\ndie in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren\n– Erstausfertigung –\n②   An die Gemeindebehörde                                              Bitte\n– füllen Sie den Antrag in zweifacher Ausfertigung in Druck- oder\n.......................................................               Maschinenschrift aus,\n– beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Rand-\n.......................................................\nnummern,\n– das Zutreffende ankreuzen        ⌧\nFamilienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen\nMein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland1) bei der Meldebehörde\ngemeldet war,\n⃞ ist unverändert           ⃞ lautete damals:\nGeburtsdatum              Tag        Monat             Jahr           E-Mail: (für Rückfragen)\n③   Meine derzeitige Wohnung                                                                   besteht seit (Meldedatum):\n(vollständige Wohnanschrift am Zuzugsort im Inland)\nTag        Monat             Jahr\n.................................................................................\n..............................................................................................................................\n④   Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und\nzuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne:\nvom                          bis zum                            (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)\nvom                          bis zum                            (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)\n⑤   und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung)                    nach (Ort, Staat)\n⑥   Ich bin im Besitz eines            Ausweis-Nummer:                                                            ausgestellt am:\n⃞ Personalausweises\nvon (ausstellende Behörde)\n⃞ Reisepasses\n⑦ Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt:\n⑧ ⃞ Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes.\n⃞ Ich habe das 18. Lebensjahr vollendet.                    oder       ⃞ Ich werde das 18. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden.\n⑨ ⃞ Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.\n⑩ ⃞ Ich werde am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine\nWohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.2)\noder\n⑪ ⃞      Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und            oder       ⃞ Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittel-\nnach Vollendung meines 14. Lebensjahres                              bar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der\nmindestens 3 Monate ununterbrochen in der                            Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen\nBundesrepublik Deutschland eine Wohnung                              betroffen.1)\ninnegehabt oder mich sonst gewöhnlich auf-                           In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen,\ngehalten.                                                            gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen.\n⑫ ⃞     Ich habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Europawahl in der Bundesrepublik\nDeutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gestellt.\nMir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt,\nund wer unbefugt wählt oder dies versucht.\nIch werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht\nteilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte.\n⑬    ...............................................................................................................................\nDatum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname)\n⑭   Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben\ndes Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen.\n...............................................................................................................................\nDatum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname)\n1\n) Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet\n(Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).\n2\n) Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 EuWG zählt dabei auch ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mit. Nicht zu berücksichtigen ist ein\nAufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge\ndort keine Anwendung mehr finden.","576                    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018\nAnhang 2 zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b\nWird von der Gemeindebehörde ausgefüllt.\nRückseite\nder Erstausfertigung\nMuster für amtliche Vermerke\n1      Zuständigkeit der Gemeindebehörde                             ⃞ ja\n⃞ Nein. Urschriftlich zuständigkeitshalber abgegeben an die Gemeindebehörde\n(Name der Gemeindebehörde)\nBegründung\n(Ort, Datum)                                                  Im Auftrag (Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)\n2      Antragseingang\nam (Datum)\n21. Tag vor der Wahl                                  Antragseingang\n=                                                      ⃞ verspätet            ⃞ rechtzeitig\n3      Status als Deutscher nachgewiesen                                                      ⃞ nein                 ⃞ ja\n4      18. Lebensjahr am Wahltag vollendet                                                    ⃞ nein                 ⃞ ja\n5      Wahlausschlussgrund                                                                   ⃞ vorhanden             ⃞ nicht vorhanden\n⃞ § 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG               ⃞ § 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG            ⃞ § 6a Absatz 1 Nummer 3 EuWG\n6      Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen\n6.1    Am Wahltag seit mindestens 3 Monaten Aufenthalt im Gebiet der übrigen                  ⃞ nein                 ⃞ ja\nMitgliedstaaten der Europäischen Union1)\n6.2    oder mindestens dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt in der Bundes-               ⃞ nein                 ⃞ ja\nrepublik Deutschland\ninnerhalb der letzten 25 Jahre                                                         ⃞ nein                 ⃞ ja\nnach Vollendung des 14. Lebensjahres                                                  ⃞ nein                  ⃞ ja\n6.3    Antragsteller hat aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar                       ⃞ nein                 ⃞ ja\nVertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik\nDeutschland erworben und ist von ihnen betroffen2)\n7      Wahlrechtsvoraussetzungen               § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buch-             ⃞ nein                 ⃞ ja\nerfüllt nach                            stabe b EuWG\n§ 6 Absatz 2 EuWG i. V. m. § 12 Absatz 2       ⃞ nein                 ⃞ ja\nSatz 1 Nummer 1 BWG\n§ 6 Absatz 2 EuWG i. V. m. § 12 Absatz 2       ⃞ nein                 ⃞ ja\nSatz 1 Nummer 2 BWG\n8      Erledigung des Antrages\n⃞ Eintragung in das Wählerverzeichnis                        Bezeichnung des Wahlbezirks\n⃞ Übersendung der Zweitausfertigung des\nAntrages an den Bundeswahlleiter\nam (Datum)\n⃞ Zurückweisung (s. Anlage)\n1\n) Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 EuWG zählt dabei auch ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mit. Nicht zu berücksichtigen ist ein Auf-\nenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort\nkeine Anwendung mehr finden. Anträge nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b EuWG, die aus diesem Grund die Voraussetzungen nicht\nerfüllen, sind in Anträge nach § 6 Absatz 2 EuWG umzudeuten.\n2\n) Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet\n(Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018            577\nAnhang 3 zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c\nRückseite der\nZweitausfertigung\nDatenerfassung für den Bundeswahlleiter\nStatistisches Bundesamt\nZweigstelle Bonn\nPostfach 17 03 77\n53029 Bonn\nVom Antragsteller nicht abzusenden.\nWird von der Gemeindebehörde übersandt.\nBetreff: Register nach § 17 Absatz 6 EuWO\nName und Anschrift der Gemeindebehörde:\n...................................................................................................................\nDer Antragsteller wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen.\n..................................................................\nOrt, Datum\nIm Auftrag\n..................................................................\n(Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)","578               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018\nAnhang 4 zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe d\nnoch Anlage 1\n(zu § 17 Absatz 6)\nMerkblatt\nzu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis\nfür Rückkehrer aus dem Ausland\n①    Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer\nWahlberechtigte können an der Wahl zum Europäischen Parlament grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundes-\nrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.\nWahlberechtigt sind nach § 6 Europawahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die\nam Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen\nsind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst\ngewöhnlich aufhalten.\nDeutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine\nWohnung gemeldet sind, sind wahlberechtigt sofern sie\n– entweder am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union\n(siehe hierzu die Erläuterung unter ⑩) eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben, wobei\nnach § 6 Absatz 1 Satz 2 Europawahlgesetz auch ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mitzählt.\n– oder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland\neine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre\nzurückliegt,\n– oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik\nDeutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Siehe hierzu auch die Erläuterungen unter ⑩.\nKehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben und in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Zeit nicht für eine Wohnung\ngemeldet waren, in das Inland zurück und melden sich hier wieder für eine Wohnung an (Rückkehrer aus dem Ausland), gilt\nfür die Erforderlichkeit und Art der Antragstellung Folgendes:\n– Wer in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrt und sich hier vor dem 42. Tag vor der Wahl für eine Wohnung\nanmeldet, braucht und darf keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, weil er, wie jeder im Inland\ngemeldete Wahlberechtigte, von Amts wegen am Zuzugsort von der Gemeindebehörde in das Wählerverzeichnis ein-\ngetragen wird.\n– Wer sich nach dem 42. Tag, aber vor dem 21. Tag vor der Wahl anmeldet, wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde\nam Zuzugsort in der Bundesrepublik Deutschland nur auf Antrag nach Anlage 1 (zu § 17 Absatz 6 Europawahlordnung)\nfür Rückkehrer eingetragen.\nWer bereits vor seiner Rückkehr vom Ausland aus einen Antrag nach Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5 Europawahlordnung) für\nim Ausland lebende Deutsche gestellt hatte, hat sein Wahlrecht in der Gemeinde auszuüben, in der er aufgrund seiner\nAntragstellung in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist.\n– Wer sich erst nach dem 21. Tag vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland anmelden wird, muss bereits vor seiner\nRückkehr in die Bundesrepublik Deutschland vom Ausland aus bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen\nGemeindebehörde den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5 Europawahl-\nordnung) für im Ausland lebende Deutsche stellen, weil er sonst nicht mehr in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.\nFür jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt (in Erst- und Zweitausfertigung) auszufüllen. Sammelanträge sind nicht\nmöglich.\n②    Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland\nnach Anlage 1 (zu § 17 Absatz 6 Europawahlordnung) zu richten ist, ist die Gemeindebehörde in der Bundesrepublik\nDeutschland, in der der Wahlberechtigte nach seiner Rückkehr seinen Wohnsitz anmeldet.\n③    Aktuelle Wohnanschrift im Inland (Zuzugsort).\n④    Anzugeben ist die vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland1) zuletzt mindestens drei Monate ununterbrochen\ninnegehabte und bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung. Wurde diese Dreimonatsfrist nur durch das Innehaben weiterer\ngemeldeter Wohnungen erfüllt, so sind auch diese anzugeben.\nWenn der Antragsteller sich in der Bundesrepublik Deutschland1) gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung\ngemeldet zu sein, bitte statt der Anschrift angeben: „Mein Aufenthalt ist bekannt der . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .“\n(Angabe der Gemeindebehörde, der der gewöhnliche Aufenthalt zuletzt angezeigt oder sonst nachgewiesen war).\nVon Seeleuten, die zuletzt auf einem Seeschiff gemustert waren, das die Bundesflagge zu führen berechtigt war, und danach\nnur noch auf Schiffen unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des letzten deutschen Schiffes,\nName des Reeders, Sitz des Reeders (Ort, Land).\n⑤    Von Seeleuten hier mit folgenden Angaben auszufüllen: Datum der letzten Abmusterung von einem Seeschiff, das die deut-\nsche Flagge zu führen berechtigt war, Name und Nationalität des Seeschiffes unter fremder Flagge.\n⑥    Angaben nur für e i n Dokument erforderlich.\n⑦    Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum Euro-\npäischen Parlament nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden. Auf die\nStrafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. Wenn eine der Voraussetzungen\nder Wahlberechtigung bis zum Wahltage fortfällt, muss der Antrag zurückgenommen werden.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018                                  579\n⑧      Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Personen, die\n1. die deutsche Staatsangehörigkeit oder\n2. als Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen oder als deren in den Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten oder Abkömm-\nlinge auf Grund ihrer Aufnahme in Deutschland nach § 4 Absatz 3 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) vor Aus-\nstellung der Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder 2 BVFG, mit der sie nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes\ndie deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, vorübergehend die Rechtsstellung als (Status-)Deutsche ohne deutsche\nStaatsangehörigkeit\nbesitzen.\n⑨      Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen,\n1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,\n2. derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt\nist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Absatz 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetz-\nbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst,\n3. wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen\nKrankenhaus befindet.\n⑩      Das Kästchen ist anzukreuzen, wenn alle dort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen.\nDies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewöhnlich\naufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Europawahlgesetz zählt auch ein\nAufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mit.\nAußer der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark,\nEstland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Öster-\nreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes\nKönigreich Großbritannien und Nordirland (entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 des EU-Ver-\ntrags vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Wahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 des EU-Vertrags die Verträge auf das Vereinigte\nKönigreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden2)) und Zypern.\n⑪      Das linke Kästchen ist anzukreuzen, wenn alle dort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin\nzutreffen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Bundesrepublik Deutschland gewöhnlich auf-\ngehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Vergleiche die Erläuterungen unter ④ Absatz 2.\nDas rechte Kästchen ist anzukreuzen, wenn nicht alle der beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen auf den\nAntragsteller/die Antragstellerin zutreffen (zum Beispiel weil er/sie niemals eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland\ninnehatte oder ein Fortzug länger als 25 Jahre zurückliegt), er/sie aber statt dessen aus anderen, vergleichbaren Gründen\npersönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat\nund gegenwärtig von ihnen betroffen ist.1)\nIn diesen Fällen ist auf einem gesonderten Blatt zu begründen, wodurch und in welcher Weise der Antragsteller/die Antrag-\nstellerin persönlich und unmittelbar (auf Grund eigener Erfahrung) Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bun-\ndesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist. Zum Beleg können dem Antrag Unterlagen\nbeigefügt werden.\nWahlberechtigt können beispielsweise folgende dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige sein (für die nicht\nbereits die bei den anderen Kästchen genannten Voraussetzungen zutreffen):\n– Ortskräfte an deutschen Auslandsvertretungen, deutsche Mitarbeiter an Goetheinstituten, an den deutschen geisteswis-\nsenschaftlichen Instituten im Ausland, an deutschen Auslandsschulen, bei den Auslandsbüros der politischen Stiftungen,\nder deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder der Auslandshandelskammern sowie Korrespondenten deutscher Me-\ndien;\n– sogenannte Grenzpendler, die ihre Arbeits- oder Dienstleistung regelmäßig im Inland erbringen;\n– Auslandsdeutsche, die durch ein Engagement in deutschen Verbänden, Parteien und sonstigen Organisationen in erheb-\nlichem Umfang am politischen und gesellschaftlichen Leben der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen.\n⑫      Niemand darf an der Wahl zum Europäischen Parlament mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine\nstrafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Europawahl mehrfach beteiligen würde.\n⑬      Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig\noder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst\nauszufüllen und abzugeben, bedienen sich dabei der Hilfe einer anderen Person. Diese hat auch den Antrag und die Ver-\nsicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Vergleiche im Übrigen\ndie Erläuterungen unter ⑭.\n⑭      Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter ⑬ genannten Gründe der Hilfe einer anderen\nPerson, hat diese die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen\nVersicherung an Eides statt wird hingewiesen.\n1\n) Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet\n(Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).\n2\n) Das Wahlrecht der Auslandsdeutschen nach § 6 Absatz 2 Europawahlgesetz bleibt unberührt.","580                  Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018\nAnhang 5 zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a\nAnlage 2\n(zu § 17 Absatz 5)\n①        Antrag\nauf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen,\ndie im Ausland leben, und Wahlscheinantrag\n– Erstausfertigung –\n②     An die Gemeindebehörde                                                                               Bitte\n– füllen Sie den Antrag in zweifacher Ausfertigung in Druck-\n.......................................................                                                   oder Maschinenschrift aus,\n.......................................................                                              – beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Rand-\nnummern,\nBUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND                                                                            – das Zutreffende ankreuzen                                  ⌧\nFamilienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen\nMein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland1) bei der Meldebehörde\ngemeldet war,\n⃞ ist unverändert             ⃞ lautete damals:\nGeburtsdatum               Tag               Monat                             Jahr                       E-Mail: (für Rückfragen)\n③     Meine derzeitige Wohnung (vollständige Wohnanschrift im Ausland)\n④     Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und\nzuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne:\nvom                             bis zum                                                         (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)\nvom                             bis zum                                                         (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)\n⑤     und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung)                                                    nach (Ort, Staat)\n⑥     Ich bin im Besitz eines                    Ausweis-Nummer:                                                                                                                      ausgestellt am:\n⃞ Personalausweises\nvon (ausstellende Behörde)\n⃞ Reisepasses\n⑦ Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt:\n⑧ ⃞ Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes.\n⃞ Ich habe das 18. Lebensjahr vollendet.                                                 oder             ⃞ Ich werde das 18. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden.\n⑨ ⃞ Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.\n⑩ ⃞ Ich werde am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung\ninnegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.2)\noder\n⑪ ⃞        Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und                                         oder             ⃞ Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittel-\nnach Vollendung meines 14. Lebensjahres                                                                     bar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der\nmindestens 3 Monate ununterbrochen in der                                                                   Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen\nBundesrepublik Deutschland eine Wohnung                                                                     betroffen.1)\ninnegehabt oder mich sonst gewöhnlich auf-                                                                  In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen,\ngehalten.                                                                                                   gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen.\n⑫ ⃞       Ich nehme an der Wahl zum Europäischen Parlament in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union teil und\nhabe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament in der\nBundesrepublik Deutschland gestellt.\nMir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt\noder unbefugt wählt oder unbefugt zu wählen versucht.\nIch werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht\nteilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte.\n⑬ ⃞ Die Wahlunterlagen sollen an meine oben angegebene derzeitige Wohnung übersandt werden.\n⃞ Die Wahlunterlagen sollen mir an folgende Anschrift übersandt werden:\n(Straße, Hausnummer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(Postleitzahl, Ort, Staat) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n⑭      ...............................................................................................................................\nDatum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname)\n⑮     Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben\ndes Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen.\n...............................................................................................................................\nDatum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname)\n1\n) Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet\n(Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).\n2\n) Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 EuWG zählt dabei auch ein unmittelbar vorhergehender Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mit. Nicht\nzu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50\nAbsatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018                          581\nAnhang 6 zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c\nnoch Anlage 2\n(zu § 17 Absatz 5)\nMerkblatt\nzu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis\nfür im Ausland lebende Deutsche\nWahlberechtigte, die in der Bundesrepublik Deutschland noch für eine Wohnung gemeldet sind, dürfen den Antrag nicht stellen.\n①   Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis vom Ausland aus\nWahlberechtigte können an der Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur\nteilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.\nWahlberechtigt sind nach § 6 Europawahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die\nam Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen\nsind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst\ngewöhnlich aufhalten.\nDeutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine\nWohnung gemeldet sind, werden nur auf förmlichen Antrag (amtliches Formblatt) und nur nach Abgabe einer Versicherung\nan Eides statt in ein Wählerverzeichnis eingetragen, sofern sie\n– entweder am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union\n(siehe hierzu die Erläuterung unter ⑩) eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben, wobei\nauf die Dreimonatsfrist ein unmittelbar vorausgehender Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland angerechnet wird,\n– oder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland\neine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre\nzurückliegt,\n– oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik\nDeutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.1) Siehe hierzu auch die Erläuterungen unter ⑪.\nFür jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt (in Erst- und Zweitausfertigung) auszufüllen. Sammelanträge sind nicht\nmöglich. Der Antrag sollte frühestmöglich gestellt werden; er muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der\nzuständigen Gemeindebehörde persönlich und handschriftlich unterzeichnet im Original eingegangen sein. Die Antragsfrist\nkann nicht verlängert werden. Der in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte erhält über die Eintragung keine\nBenachrichtigung. Ihm werden – bei frühestmöglicher Antragstellung – der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ca. 1 Mo-\nnat vor dem Wahltag übersandt.\nIm Falle des Fortzuges aus der Bundesrepublik Deutschland1) ist zu beachten:\n– Wer bereits vor dem 42. Tage vor der Wahl aus der Bundesrepublik Deutschland1) fortgezogen ist, muss seine Eintragung\nin das Wählerverzeichnis beantragen.\n– Wer erst nach dem 42. Tage vor der Wahl fortzieht, d. h. sich erst nach diesem Termin abmeldet, braucht diesen Antrag\nnicht zu stellen. In diesem Falle erfolgt von Amts wegen die Eintragung in das Wählerverzeichnis seiner Fortzugsgemeinde.\nKehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben und in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Zeit nicht für eine Wohnung\ngemeldet waren, in das Inland zurück und melden sich hier wieder für eine Wohnung an (Rückkehrer aus dem Ausland), gilt\nfür die Erforderlichkeit und Art der Antragstellung Folgendes:\n– Wer in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrt und sich hier vor dem 42. Tag vor der Wahl für eine Wohnung\nanmeldet, braucht und darf keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, weil er, wie jeder im Inland\ngemeldete Wahlberechtigte, von Amts wegen am Zuzugsort von der Gemeindebehörde in das Wählerverzeichnis einge-\ntragen wird.\n– Wer sich nach dem 42. Tag, aber vor dem 21. Tag vor der Wahl anmeldet, wird in das Wählerverzeichnis der Gemein-\ndebehörde am Zuzugsort in der Bundesrepublik Deutschland nur auf Antrag nach Anlage 1 (zu § 17 Absatz 6 Europa-\nwahlordnung) für Rückkehrer eingetragen. Wer bereits vor seiner Rückkehr vom Ausland aus einen Antrag nach Anlage 2\n(zu § 17 Absatz 5 Europawahlordnung) für im Ausland lebende Deutsche gestellt hatte, hat sein Wahlrecht in der Gemeinde\nauszuüben, in der er aufgrund seiner Antragstellung in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist.\n– Wer sich erst nach dem 21. Tag vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland anmelden wird, muss bereits vor seiner\nRückkehr in die Bundesrepublik Deutschland vom Ausland aus bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Ge-\nmeindebehörde den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5 Europawahlordnung)\nfür im Ausland lebende Deutsche stellen, weil er sonst nicht mehr in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.\n②   Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Deutsche, die im Ausland\nleben nach Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5 Europawahlordnung) zu richten ist, ist die Gemeindebehörde der letzten – gemel-\ndeten – Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland1).\nFür Deutsche, die nie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet waren, ist die zuständige Behörde das Bezirksamt Mitte\nvon Berlin, Bezirkswahlamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin.\nFür Seeleute, die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen sind, gelten Sonderbestimmungen nach § 16\nAbsatz 2 Nummer 4 der Europawahlordnung (EuWO).\n③   Von Seeleuten, die auf einem Schiff unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des Schiffes,\nName des Reeders, Sitz des Reeders (Ort und Staat).\n④   Anzugeben ist die vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland1) zuletzt mindestens drei Monate ununterbrochen\ninnegehabte und bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung. Wurde diese Dreimonatsfrist nur durch das Innehaben weiterer\ngemeldeter Wohnungen erfüllt, so sind auch diese anzugeben.","582               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018\nWenn der Antragsteller sich in der Bundesrepublik Deutschland1) gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung\ngemeldet zu sein, bitte statt der Anschrift angeben: „Mein Aufenthalt ist bekannt der . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .“\n(Angabe der Gemeindebehörde, der der gewöhnliche Aufenthalt zuletzt angezeigt oder sonst nachgewiesen war).\nVon Seeleuten (siehe die Erläuterungen unter ③), die zuletzt auf einem Seeschiff gemustert waren, das die Bundesflagge zu\nführen berechtigt war, und danach nur noch auf Schiffen unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen:\nName des letzten deutschen Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort, Land).\n⑤   Von Seeleuten (siehe die Erläuterungen unter ③) hier mit folgenden Angaben auszufüllen: Datum der letzten Abmusterung von\neinem Seeschiff, das die deutsche Flagge zu führen berechtigt war, Name und Nationalität des Seeschiffes unter fremder Flagge.\n⑥   Angaben nur für e i n Dokument erforderlich.\n⑦   Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum Euro-\npäischen Parlament nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden. Auf die\nStrafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. Wenn eine der Voraussetzungen\nder Wahlberechtigung bis zum Wahltage fortfällt, muss der Antrag zurückgenommen werden.\n⑧   Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Personen, die\n1. die deutsche Staatsangehörigkeit oder\n2. als Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen oder als deren in den Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten oder Abkömm-\nlinge auf Grund ihrer Aufnahme in Deutschland nach § 4 Absatz 3 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) vor Ausstel-\nlung der Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder 2 BVFG, mit der sie nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes die\ndeutsche Staatsangehörigkeit erwerben, vorübergehend die Rechtsstellung als (Status-)Deutsche ohne deutsche Staats-\nangehörigkeit\nbesitzen.\n⑨   Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen,\n1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,\n2. derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt\nist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Absatz 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetz-\nbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst,\n3. wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen\nKrankenhaus befindet.\n⑩   Außer der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark,\nEstland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Öster-\nreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes\nKönigreich Großbritannien und Nordirland (entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 des EU-Ver-\ntrags vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Wahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 des EU-Vertrags die Verträge auf das Vereinigte\nKönigreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden2)) und Zypern.\n⑪   Das linke Kästchen ist anzukreuzen, wenn alle dort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin\nzutreffen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Bundesrepublik Deutschland gewöhnlich auf-\ngehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Vergleiche die Erläuterungen unter ④ Absatz 2.\nDas rechte Kästchen ist anzukreuzen, wenn nicht alle der beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen auf den\nAntragsteller/die Antragstellerin zutreffen (zum Beispiel weil er/sie niemals eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland\ninnehatte oder ein Fortzug länger als 25 Jahre zurückliegt), er/sie aber statt dessen aus anderen, vergleichbaren Gründen\npersönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat\nund gegenwärtig von ihnen betroffen ist.1)\nIn diesen Fällen ist auf einem gesonderten Blatt zu begründen, wodurch und in welcher Weise der Antragsteller/die Antrag-\nstellerin persönlich und unmittelbar (aufgrund eigener Erfahrung) Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundes-\nrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist. Zum Beleg können dem Antrag Unterlagen\nbeigefügt werden.\nWahlberechtigt können beispielsweise folgende dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige sein (für die nicht\nbereits die beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen zutreffen):\n– Ortskräfte an deutschen Auslandsvertretungen, deutsche Mitarbeiter an Goetheinstituten, an den deutschen geisteswis-\nsenschaftlichen Instituten im Ausland, an deutschen Auslandsschulen, bei den Auslandsbüros der politischen Stiftungen,\nder deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder der Auslandshandelskammern sowie Korrespondenten deutscher Me-\ndien;\n– sogenannte Grenzpendler, die ihre Arbeits- oder Dienstleistung regelmäßig im Inland erbringen;\n– Auslandsdeutsche, die durch ein Engagement in deutschen Verbänden, Parteien und sonstigen Organisationen in erheb-\nlichem Umfang am politischen und gesellschaftlichen Leben der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen.\nDie Antragstellung hat bei der Gemeinde zu erfolgen, bei der der Antragsteller/die Antragstellerin zu einem früheren Zeit-\npunkt gemeldet war, unabhängig davon, wie lange der Fortzug zurückliegt. Auslandsdeutsche, die nie in der Bundesrepublik\nDeutschland gemeldet waren, müssen ihren Antrag beim Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkswahlamt, Müllerstraße 146,\n13353 Berlin, stellen.\n⑫   Niemand darf an der Wahl zum Europäischen Parlament mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine\nstrafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Wahl zum Europäischen Parlament in mehreren Mitgliedstaaten der\nEuropäischen Union oder mehrfach in der Bundesrepublik Deutschland beteiligen würde.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018                                   583\n⑬      Die Stimmabgabe kann auch in einem Wahlraum vor einem Wahlvorstand in dem Gebiet (Kreis oder Kreisfreie Stadt) erfolgen,\nin dem der Wahlschein gültig ist. Dann ist der Wahlschein dem Wahlvorstand auszuhändigen.\n⑭      Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig\noder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst\nauszufüllen und abzugeben, können sich dabei der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese hat auch den Antrag und die\nVersicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Siehe im Übrigen\ndie Erläuterungen unter ⑮.\n⑮      Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter ⑭ genannten Gründe der Hilfe einer anderen\nPerson, hat diese die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen\nVersicherung an Eides statt wird hingewiesen.\n1\n) Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet\n(Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).\n2\n) Das Wahlrecht der Auslandsdeutschen nach § 6 Absatz 2 Europawahlgesetz bleibt unberührt.","584                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018\nAnhang 7 zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe c\nnoch Anlage 2A\n(zu § 17a Absatz 2)\nMerkblatt\nzu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis\nfür Unionsbürger\nDer Antrag darf nur von wahlberechtigten Unionsbürgern, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder\nsich sonst gewöhnlich aufhalten (und die nicht gleichzeitig Deutsche sind), ausgefüllt werden.\n①    Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis\nUnionsbürger können an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland\ngrundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.\nUnionsbürger mit Wohnung oder sonstigem gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland werden erstmalig\nnur auf förmlichen Antrag (amtliches Formblatt) und nur nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt in ein Wählerver-\nzeichnis eingetragen, wenn sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung oder ihren sonstigen gewöhnlichen\nAufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben. Auf die\nDreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet.\nFür jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich. Der Antrag sollte frü-\nhestmöglich gestellt werden; er muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde\nunterschrieben im Original eingegangen sein. Die Antragsfrist kann nicht verlängert werden.\nIst ein wahlberechtigter Unionsbürger bereits auf seinen Antrag hin bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 13. Juni\n1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland\neingetragen worden, so ist bei künftigen Wahlen ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts\nwegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn der Unionsbürger bis zum\n21. Tag vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde beantragt, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden.\nDieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis der Unionsbürger wieder einen Antrag auf\nEintragung in das Wählerverzeichnis stellt. Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik\nDeutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.\n②    Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag zu richten ist, ist die Gemeindebehörde, bei der der Unionsbürger in der\nBundesrepublik Deutschland für eine Wohnung gemeldet ist – bei mehreren Wohnungen die für die Hauptwohnung zustän-\ndige Gemeindebehörde.\nFür Unionsbürger, die sich in der Bundesrepublik Deutschland sonst gewöhnlich aufhalten, ohne eine Wohnung innezuhaben,\nund für Seeleute gelten Sonderbestimmungen nach § 17a Absatz 3 der Europawahlordnung (EuWO).\n③    Angaben nur für e i n Dokument erforderlich.\n④    Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum Euro-\npäischen Parlament nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden. Auf die\nStrafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. Wenn eine der Voraussetzungen\nder Wahlberechtigung bis zu diesem oder einem künftigen Wahltag fortfällt oder am Wahltag nicht vorliegt, muss der Antrag\nzurückgenommen bzw. die Gemeindebehörde hierüber unterrichtet werden.\n⑤    Staatsangehörigkeit des Herkunftsmitgliedstaates der Europäischen Union.\n⑥    Unionsbürger, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind, siehe unter          ②   genannten\nAbsatz 2.\n⑦    Anzugeben ist die Gebietskörperschaft (Gemeinde/Stadt)/der Wahlkreis des Herkunftsmitgliedstaates, in deren/dessen Wäh-\nlerverzeichnis oder, sofern ein solches nicht geführt wird, in deren/dessen Melderegister der Unionsbürger gegebenenfalls\nzuletzt eingetragen war, und wann der Herkunftsmitgliedstaat wohin verlassen wurde.\n⑧    Nach Artikel 13 der Richtlinie 93/109/EG tauschen die Mitgliedstaaten untereinander die Informationen aus, die notwendig\nsind, um eine mehrfache Stimmabgabe bei den Wahlen zum Europäischen Parlament zu verhindern. Hierfür übermittelt der\nBundeswahlleiter auf der Grundlage dieses Antrags dem Herkunftsmitgliedstaat die Informationen über dessen Staatsange-\nhörige, die in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, damit der Herkunftsmitgliedstaat geeignete Maßnahmen zur Ver-\nhinderung einer doppelten Stimmabgabe treffen kann. Einige Mitgliedstaaten benötigen hierfür besondere Angaben zu ihren\nStaatsangehörigen.\nFolgende besondere Angaben zu ihren Staatsangehörigen sind in den einzelnen Mitgliedstaaten zusätzlich erforderlich:\nBelgien: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter      ③ identisch)\nBulgarien: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch); bulgarische zehn-\nstellige persönliche Identifikationsnummer\nDänemark: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter        ③ identisch)\nEstland: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch)\nFinnland: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch)\nFrankreich: keine\nGriechenland: Name des Vaters und der Mutter\nIrland: keine","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018                            585\nItalien: keine\nKroatien: keine\nLettland: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter        ③ identisch)\nLitauen: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter ③ identisch)\nLuxemburg: keine\nMalta: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter         ③ identisch)\nNiederlande: keine\nÖsterreich: keine\nPolen: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter         ③ identisch); Name des Vaters und\nder Mutter\nPortugal: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter           ③    identisch); Wahlnummer;\nName des Vaters und der Mutter\nRumänien: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter         ③ identisch)\nSchweden: schwedische zwölfstellige persönliche Registrierungsnummer\nSlowakei: keine\nSlowenien: slowenische dreizehnstellige persönliche Identifikationsnummer\nSpanien: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter         ③ identisch); zweiter Nachname\nTschechische Republik: keine\nUngarn: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter          ③ identisch)\nVereinigtes Königreich: keine\n(Dies entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 EUV vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Europa-\nwahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwen-\ndung mehr finden.)\nZypern: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter          ③ identisch); Wahlnummer\n⑨ Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 2 Nummer 2 des Europawahlgesetzes ein Unionsbürger\nausgeschlossen, wenn er in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (Herkunfts-\nmitgliedstaat), infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament\nnicht besitzt.\n⑩ Außer der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark,\nEstland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Öster-\nreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes\nKönigreich (entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 EUV vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der\nWahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwen-\ndung mehr finden) und Zypern.\nDie Voraussetzung ist auch bei einem dreimonatigen aufeinanderfolgenden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und\neinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erfüllt.\n⑪ Niemand darf an der Wahl zum Europäischen Parlament mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine\nstrafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Wahl zum Europäischen Parlament in mehreren Mitgliedstaaten der Eu-\nropäischen Union oder mehrfach in der Bundesrepublik Deutschland beteiligen würde. Die Gemeindebehörde unterrichtet den\nBundeswahlleiter über die Eintragung eines Unionsbürgers in das Wählerverzeichnis, der diese Information an die zuständige\nStelle des Herkunftsmitgliedstaates weiterleitet, damit ggf. eine Stimmabgabe dieses Unionsbürgers in mehreren Mitglied-\nstaaten verhindert werden kann.\n⑫ Eine Eintragung von Amts wegen bei künftigen Europawahlen erfolgt nach Maßgabe von § 17b der Europawahlordnung\n(EuWO). Unionsbürger können bei Wahlen zum Europäischen Parlament bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der\nzuständigen Gemeindebehörde schriftlich beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für\nalle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis der Unionsbürger wieder einen Antrag auf Eintragung in das Wäh-\nlerverzeichnis stellt. Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein\nerneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.\n⑬ Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig\noder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst\nauszufüllen und abzugeben, können sich dabei der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese hat auch den Antrag und die\nVersicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Siehe im Übrigen\ndie Erläuterungen unter ⑭.\n⑭ Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter ⑬ genannten Gründe der Hilfe einer anderen\nPerson, hat diese die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen\nVersicherung an Eides statt wird hingewiesen.","Anlage 3\nStadt Bonn                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             586\nDie Oberbürgermeisterin4)\nWahlbenachrichtigung\nfür die Wahl zum Europäischen Parlament2)\n(zu § 18 Absatz 1)\nFreimachungs-\nvermerk7)\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018\nWahltag: Sonntag, der …………………………7), Wahlzeit: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr\nWahlraum4)                                                Wahlbezirk/\nSchulgebäude Agnesstraße 1                                Nummer im Wählerverzeichnis\n53225 Bonn                                                316/00345\nbarrierefrei/nicht barrierefrei5)                                                                                                        ggf. Weisung zum Sendungsverbleib bei\nUnzustellbarkeit und Umzug8)\nAuskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer: …… / …………………,\nAnhang 8 zu Artikel 1 Nummer 21\nzu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte unter der Telefonnummer: …… / …………………6)\nSehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,\nSie sind im Wählerverzeichnis eingetragen und können im oben angegebenen Wahlraum wählen. Bringen                                3)   Herrn/Frau\nWahlbenachrichtigung1)\nSie dazu bitte diese Wahlbenachrichtigung mit und halten Sie Ihren Personalausweis – Unionsbürger: Ihren\n. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7)\nIdentitätsausweis – oder Reisepass bereit. Sie dürfen Ihr Wahlrecht nur persönlich und nur einmal ausüben.\n........................................................\nWenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum Ihres Kreises/Ihrer kreisfreien Stadt wählen\nwollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der                                         ........................................................\nRückseite stellen. Er kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch)\ngestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer,\nPostleitzahl, Ort) anzugeben; auch dann soll die unten mitgeteilte Nummer im Wählerverzeichnis\nangegeben werden. Der Antrag kann bei der zuständigen Gemeindebehörde abgegeben oder in einem\nfrankierten Umschlag übersandt werden. Wahlscheinanträge werden von der Gemeindebehörde nur bis\nzum ………7) 18.00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum\nWahltag um 15.00 Uhr.\nDer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Sie\nkönnen ihn auch persönlich bei der Gemeindebehörde abholen. Wer für einen anderen einen Wahlschein\nbeantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen.\nMit freundlichen Grüßen\nStadt Bonn\nDie Oberbürgermeisterin\n1                                                                                                      5\n) Muster für die Versendung der Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite ist ein Vordruck für den       ) Für jeden Wahlraum ist – ggf. durch Piktogramm – eine Angabe zur Barrierefreiheit anzufügen.\nWahlscheinantrag (Anlage 4) aufzudrucken.                                                        6\n) Z. B. bundesweite Telefonnummer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, DBSV\n2\n) Muster der Wahlbenachrichtigung kann ggf. auch für zeitgleiche Landtags- und Kommunalwahlen      7\n) Wird von der Gemeindebehörde beim Druck der Wahlbenachrichtigungen eingesetzt.\nverwendet werden.\n8\n3\n) Die Rücksendung der Wahlbenachrichtigung bei Unzustellbarkeit und die Nachsendung der Wahl-\n) Die Nummer im Wählerverzeichnis und die Nummer des Wahlbezirks können in die Anschrift auf-            benachrichtigung bei Umzug des Wahlberechtigten mit Mitteilung der neuen Anschrift an die Ge-\ngenommen werden.                                                                                       meindebehörde (früher Vorausverfügung), ist durch die Beauftragung eines entsprechenden Ver-\n4\n) Bei Verwendung des Kartenformats sind Absender- und Wahlraumadresse im oberen Drittel der              sendungsprodukts beim jeweiligen Postdienstleister möglich. Die genaue Formulierung der Wei-\nWahlbenachrichtigung zu positionieren, um maschinelle Falschauslesungen durch den Post-                sung ist von der Gemeindebehörde in Absprache mit dem jeweiligen Postdienstleister einzutra-\ndienstleister zu vermeiden.                                                                            gen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018                                                                                                                                  587\nAnhang 9 zu Artikel 1 Nummer 22\nAnlage 4\n(zu § 18 Absatz 2)\nRückseite der Wahlbenachrichtigung\nWahlscheinantrag1)\n(Wahlscheinantrag bitte bei der Gemeindebehörde abgeben\noder bei Postversand im frankierten Umschlag absenden)\nWahlscheinantrag nur ausfüllen, unterschreiben und\nabsenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern                                                                                    Für amtliche\nin einem anderen Wahlbezirk Ihres Kreises/Ihrer                                                                                        Vermerke\nkreisfreien Stadt oder durch Briefwahl wählen wollen.\nAn die\nGemeindebehörde2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n................................................................\n................................................................\n................................................................\nAntrag auf Erteilung eines Wahlscheins\nfür die umseitig angegebene Wahl2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(Nachstehende Angaben bitte in Druckschrift)\nIch beantrage die Erteilung eines Wahlscheins3)                                                                    ⃞ für mich                                              ⃞ als Vertreter für nebenstehend\ngenannte Person.\nFamilienname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          Eine schriftliche Vollmacht\nVornamen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      oder beglaubigte Abschrift zum\nNachweis meiner Berechtigung\nGeburtsdatum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          zur Antragstellung füge ich\ndiesem Antrag bei.4)\nAnschrift: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   Die Vollmacht kann mit diesem\nFormular erteilt werden (siehe\n...........................................................................................\nerstes Kästchen unten).\n(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)\nDer Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen3)\n⃞ soll an meine obige Anschrift geschickt werden.\n⃞ soll an mich an folgende Anschrift geschickt werden:\n.................................................................................................................................\n(Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, ggf. Staat)\n⃞ wird abgeholt.\n...............................................................................................................................\n(Datum)                            (Unterschrift des Wahlberechtigten oder – bei Vertretung – des Bevollmächtigten)\nVollmacht des Wahlberechtigten\nIch bevollmächtige3)\n⃞ zur Stellung des Antrags auf Erteilung eines Wahlscheins\n⃞ zur Abholung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen\n.................................................................................................................................\n(Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)\nMir ist bekannt, dass der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen durch die von mir benannte Person nur abgeholt werden\ndarf, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt (die Eintragung der bevollmächtigten Person in diesen Antrag genügt) und von\nder bevollmächtigten Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.\n.................................................................................................................................\n(Datum)                                                                                      (Unterschrift des Wahlberechtigten)\nErklärung des Bevollmächtigten\n(nicht vom Wahlberechtigten auszufüllen)\nHiermit versichere ich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,\n(Name, Vorname)\ndass ich nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme vertrete und bestätige den Erhalt der Unterlagen.\n.................................................................................................................................\n(Datum)                                                                                      (Unterschrift des Bevollmächtigten)\n1\n) Muster für den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.\n2\n) Angaben sind von der Gemeinde voreinzutragen.\n3\n) Zutreffendes bitte ankreuzen.\n4\n) Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist (§ 26\nAbsatz 3 Europawahlordnung).","588                  Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018\nAnhang 10 zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b\nAnlage 14\n(zu § 32 Absatz 3)\nRückseite\ndes Formblatts für eine Unterstützungsunterschrift\nInformationen zum Datenschutz\nFür die mit Ihrer Unterstützungsunterschrift angegebenen personenbezogenen Daten gilt:\n1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, die Mindestzahl von Unterstützungsunterschriften für Wahlvor-\nschläge nach § 9 Absatz 5 Europawahlgesetz nachzuweisen.\nDie Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 9\nAbsatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 9, 11, 13 und 14 Europawahlgesetz und den\n§§ 32, 33, 34 Europawahlordnung.\n2. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen.\nIhre Unterstützungsunterschrift für den Wahlvorschlag der Partei oder der sonstigen politischen Vereinigung ist jedoch nur mit\ndiesen Angaben gültig.\n3. Verantwortlich für die Verarbeitung der mit Ihrer Unterstützungsunterschrift angegebenen personenbezogenen Daten ist die\nUnterstützungsunterschriften sammelnde Partei oder sonstige politische Vereinigung ( . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . )1).\nNach Einreichung der Unterstützungsunterschriften beim Bundeswahlleiter ist der Bundeswahlleiter (Postanschrift: Bundes-\nwahlleiter, Statistisches Bundesamt, 65180 Wiesbaden; E-Mail: post@bundeswahlleiter.de) für die Verarbeitung der personen-\nbezogenen Daten verantwortlich.\nVerantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bei der Erstellung der Wahlrechtsbescheinigung ist die\nGemeindebehörde, bei der Sie mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.\n4. Empfänger der personenbezogenen Daten ist der Bundeswahlausschuss (Postanschrift: c/o Bundeswahlleiter, siehe oben\nNummer 3).\nIm Falle von Wahleinsprüchen können auch der Deutsche Bundestag, die sonstigen nach dem Wahlprüfungsgesetz am Ver-\nfahren Beteiligten sowie das Bundesverfassungsgericht, in anderen Fällen auch andere Gerichte Empfänger der personen-\nbezogenen Daten sein.\n5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 83 Absatz 2 Europawahlordnung: Formblätter\nmit Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu vernichten, wenn\nnicht der Bundeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas anderes anordnet oder sie für\ndie Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.\n6. Nach Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen über die Verarbeitung Ihrer personen-\nbezogenen Daten Auskunft verlangen.\n7. Nach Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen die Berichtigung Ihrer personen-\nbezogenen Daten verlangen. Dadurch wird Ihre Unterstützungsunterschrift nicht zurückgenommen.\n8. Nach Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen die unverzügliche Löschung Ihrer per-\nsonenbezogenen Daten verlangen, soweit Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden nicht\nmehr notwendig sind und die Speicherfrist abgelaufen ist, Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden\noder der Verantwortliche zur Löschung verpflichtet ist. Dadurch wird Ihre Unterstützungsunterschrift nicht zurückgenommen.\n9. Nach Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen statt der Löschung die Einschränkung\nder Verarbeitung verlangen, soweit Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden nicht mehr\nnotwendig sind oder Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Sie können die Einschränkung der\nVerarbeitung auch dann verlangen, wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre personenbezogenen Daten unrichtig sind. Durch\neinen Antrag auf Einschränkung der Verarbeitung wird Ihre Unterstützungsunterschrift nicht zurückgenommen.\n10. Beschwerden können Sie an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Postanschrift: Die\nBundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstr. 30, 53117 Bonn; E-Mail: poststelle@bdfi.\nbund.de) oder an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten und gegebenenfalls an den Datenschutzbeauftragten des\njeweils für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (siehe oben Nummer 3) richten.\n11. Sie können diese Informationen auch auf der Homepage des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de ansehen.\n1\n) Name und Kontaktdaten sind von der Partei oder der sonstigen politischen Vereinigung einzutragen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018                                                                      589\nAnhang 11 zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b\nAnlage 15\n(zu § 32 Absatz 4 Nummer 1)\nRückseite\nder Zustimmungserklärung mit den Versicherungen an Eides statt\nInformationen zum Datenschutz\nFür die mit Ihrer Zustimmungserklärung angegebenen personenbezogenen Daten gilt:\n1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, Ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber oder Ersatz-\nbewerber nach § 9 Absatz 3 Europawahlgesetz nachzuweisen.\nDie Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 9\nAbsatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 9, 11, 13 und 14 Europawahlgesetz und den\n§§ 32, 33, 34 Europawahlordnung.\nIhre personenbezogenen Daten werden auch für die öffentliche Bekanntmachung der vom Bundeswahlausschuss zugelasse-\nnen Wahlvorschläge nach § 14 Absatz 5 Europawahlgesetz in Verbindung mit § 37 Europawahlordnung und für die Erstellung\nder Stimmzettel nach § 15 Europawahlgesetz in Verbindung mit § 38 Europawahlordnung verarbeitet.\n2. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen.\nDie Zustimmungserklärung ist aber nur mit diesen Angaben gültig.\n3. Verantwortlich für die Verarbeitung der mit Ihrer Zustimmungserklärung angegebenen personenbezogenen Daten ist die den\nWahlvorschlag einreichende Partei oder sonstige politische Vereinigung ( . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . )1).\nNach Einreichung des Wahlvorschlags beim Bundeswahlleiter ist der Bundeswahlleiter (Postanschrift: Bundeswahlleiter,\nStatistisches Bundesamt, 65180 Wiesbaden; E-Mail: post@bundeswahlleiter.de) für die Verarbeitung der personenbezogenen\nDaten verantwortlich.\n4. Empfänger der personenbezogenen Daten sind der Bundeswahlausschuss (Postanschrift: c/o Bundeswahlleiter, siehe oben\nNummer 3) und die Landeswahlleiter.\nIm Falle von Wahleinsprüchen können auch der Deutsche Bundestag, die sonstigen nach dem Wahlprüfungsgesetz am Ver-\nfahren Beteiligten sowie das Bundesverfassungsgericht, in anderen Fällen auch andere Gerichte Empfänger der personen-\nbezogenen Daten sein.\nDie personenbezogenen Daten in den vom Bundeswahlausschuss zugelassenen Wahlvorschlägen werden öffentlich bekannt\ngemacht und können zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (§ 79 Europawahlordnung).\n5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 83 Absatz 3 Europawahlordnung: Wahlunter-\nlagen können 60 Tage vor der Wahl des neuen Europäischen Parlaments vernichtet werden. Der Landeswahlleiter kann zu-\nlassen, dass die Unterlagen früher vernichtet werden, soweit sie nicht für ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren oder für\ndie Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.\n6. Nach Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen über die Verarbeitung Ihrer personen-\nbezogenen Daten Auskunft verlangen.\n7. Nach Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen die Berichtigung Ihrer personenbezo-\ngenen Daten verlangen. Dadurch wird Ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber oder Ersatzbewerber nicht zurück-\ngenommen. Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge bis zum Ablauf des Wahltages können Sie die\nBerichtigung Ihrer personenbezogenen Daten nur unter den Voraussetzungen des § 13 Europawahlgesetz verlangen.\n8. Nach Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen die unverzügliche Löschung Ihrer\npersonenbezogenen Daten verlangen, soweit Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden\nnicht mehr notwendig sind und die Speicherfrist abgelaufen ist, Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet\nwurden oder der Verantwortliche zur Löschung verpflichtet ist. Dadurch wird Ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber\noder Ersatzbewerber nicht zurückgenommen.\n9. Nach Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen statt der Löschung die Einschränkung\nder Verarbeitung verlangen, soweit Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden nicht mehr\nnotwendig sind oder Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Sie können die Einschränkung der\nVerarbeitung auch dann verlangen, wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre personenbezogenen Daten unrichtig sind. Nach\nAblauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge bis zum Ablauf des Wahltages können Sie die Einschränkung der\nVerarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nur unter den Voraussetzungen des § 13 Europawahlgesetz verlangen. Durch\neinen Antrag auf Einschränkung der Verarbeitung wird Ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber oder Ersatzbewerber\nnicht zurückgenommen.\n10. Beschwerden können Sie an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Postanschrift: Die\nBundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstr. 30, 53117 Bonn; E-Mail: poststelle@bdfi.\nbund.de) oder an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten und gegebenenfalls an den Datenschutzbeauftragten des\njeweils für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (siehe oben Nummer 3) richten.\n11. Sie können diese Informationen auch auf der Homepage des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de ansehen.\n1\n) Name und Kontaktdaten sind von der Partei oder der sonstigen politischen Vereinigung einzutragen.","590                  Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018\nAnhang 12 zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe b\nAnlage 16\n(zu § 32 Absatz 4 Nummer 2)\nRückseite\nder Bescheinigung der Wählbarkeit für Deutsche\nInformationen zum Datenschutz\nFür die in Ihren Angaben auf der Vorderseite enthaltenen personenbezogenen Daten gilt:\n1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, Ihre Wählbarkeit nach § 6b Europawahlgesetz nachzuweisen.\nDie Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 9\nAbsatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 6b, 11, 13 und 14 Europawahlgesetz und den\n§§ 32, 33, 34 Europawahlordnung.\n2. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen.\nDie Wählbarkeitsbescheinigung ist jedoch nur mit diesen Angaben gültig.\n3. Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf der Vorderseite sind die Wählbarkeitsbescheinigung\neinreichende Partei oder sonstige politische Vereinigung ( . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . )1) und die Gemeindebehörde,\nbei der Sie mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.\nNach Einreichung der Wählbarkeitsbescheinigung beim Bundeswahlleiter ist der Bundeswahlleiter (Postanschrift: Bundes-\nwahlleiter, Statistisches Bundesamt, 65180 Wiesbaden; E-Mail: post@bundeswahlleiter.de) verantwortlich.\n4. Empfänger der personenbezogenen Daten ist der Bundeswahlausschuss (Postanschrift: c/o Bundeswahlleiter, siehe oben\nNummer 3).\nIm Falle von Wahleinsprüchen können auch der Deutsche Bundestag, die sonstigen nach dem Wahlprüfungsgesetz am Ver-\nfahren Beteiligten sowie das Bundesverfassungsgericht, in anderen Fällen auch andere Gerichte Empfänger der personen-\nbezogenen Daten sein.\n5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 83 Absatz 3 Europawahlordnung: Wahlunter-\nlagen können 60 Tage vor der Wahl des neuen Europäischen Parlaments vernichtet werden. Der Landeswahlleiter kann\nzulassen, dass die Unterlagen früher vernichtet werden, soweit sie nicht für ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren oder\nfür die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.\n6. Nach Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen über die Verarbeitung Ihrer personen-\nbezogenen Daten Auskunft verlangen.\n7. Nach Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen die Berichtigung Ihrer personen-\nbezogenen Daten verlangen. Dadurch wird die ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung nicht ungültig. Nach Ablauf der Frist\nfür die Einreichung der Wahlvorschläge bis zum Ablauf des Wahltages können Sie die Berichtigung Ihrer personenbezogenen\nDaten nur unter den Voraussetzungen des § 13 Europawahlgesetz verlangen.\n8. Nach Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen die unverzügliche Löschung Ihrer\npersonenbezogenen Daten verlangen, soweit Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden\nnicht mehr notwendig sind und die Speicherfrist abgelaufen ist, Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet\nwurden oder der Verantwortliche zur Löschung verpflichtet ist. Dadurch wird die ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung nicht\nungültig.\n9. Nach Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen statt der Löschung die Einschränkung\nder Verarbeitung verlangen, soweit Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden nicht mehr\nnotwendig sind oder Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Sie können die Einschränkung der\nVerarbeitung auch dann verlangen, wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre personenbezogenen Daten unrichtig sind. Nach\nAblauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge bis zum Ablauf des Wahltages können Sie die Einschränkung der\nVerarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nur unter den Voraussetzungen des § 13 Europawahlgesetz verlangen. Durch\neinen Antrag auf Einschränkung der Verarbeitung wird die ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung nicht ungültig.\n10. Beschwerden können Sie an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Postanschrift: Die\nBundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstr. 30, 53117 Bonn; E-Mail: poststelle@bdfi.\nbund.de) oder an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten und gegebenenfalls an den Datenschutzbeauftragten des\njeweils für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (siehe oben Nummer 3) richten.\n11. Sie können diese Informationen auch auf der Homepage des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de ansehen.\n1\n) Name und Kontaktdaten sind von der Partei oder der sonstigen politischen Vereinigung einzutragen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018                                                                                                                       591\nAnhang 13 zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe a\nAnlage 16A\n(zu § 32 Absatz 4 Nummer 2a)\nBescheinigung\nder Wohnung/des sonstigen gewöhnlichen Aufenthaltes\nsowie\ndes Nichtausschlusses von der Wählbarkeit für Unionsbürger\nfür die Wahl zum Europäischen Parlament am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nHerr/Frau\nFamilienname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nVornamen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nGeburtsdatum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nStaatsangehörigkeit: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nAnschrift (Hauptwohnung)\nStraße, Hausnummer: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nPostleitzahl, Wohnort: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nist nach den heute vorliegenden Erkenntnissen in der Bundesrepublik Deutschland nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen\n(§ 6b Absatz 4 Nummer 1 oder 3 des Europawahlgesetzes) und hat hier seine/ihre Wohnung oder seinen/ihren sonstigen gewöhn-\nlichen Aufenthalt.\n. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(Ort)                                                    (Datum)                                                                                      Die Gemeindebehörde\n(Dienstsiegel)\n....................................................\nIch bin damit einverstanden, dass für mich eine Bescheinigung der Wohnung/des sonstigen gewöhnlichen Aufenthalts sowie des\nNichtausschlusses von der Wählbarkeit eingeholt wird.*)\n........................................                                                               .................................................................................\n(Datum)                                                                          (Persönliche und handschriftliche Unterschrift des Bewerbers/Ersatzbewerbers)\n*) Wenn der Bewerber/Ersatzbewerber die Bescheinigung selbst einholt, streichen.\nDatenschutzhinweise auf der Rückseite","592                  Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018\nAnhang 14 zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b\nAnlage 16A\n(zu § 32 Absatz 4 Nummer 2a)\nRückseite\nder Bescheinigung der Wohnung/des sonstigen gewöhnlichen Aufenthalts\nsowie des Nichtausschlusses von der Wählbarkeit für Unionsbürger\nInformationen zum Datenschutz\nFür die in Ihren Angaben auf der Vorderseite enthaltenen personenbezogenen Daten gilt:\n1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, die nach § 11 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b Europawahl-\ngesetz erforderliche Bescheinigung der Wohnung oder des sonstigen gewöhnlichen Aufenthalts sowie des Nichtausschlusses\nvon der Wählbarkeit nachzuweisen.\nDie Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 9\nAbsatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 6b, 11, 13 und 14 Europawahlgesetz und den\n§§ 32, 33, 34 Europawahlordnung.\n2. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen.\nDie Bescheinigung der Wohnung oder des sonstigen gewöhnlichen Aufenthalts ist jedoch nur mit diesen Angaben gültig.\n3. Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf der Vorderseite sind die Bescheinigung der Wohnung\noder des sonstigen gewöhnlichen Aufenthalts einreichende Partei oder sonstige politische Vereinigung ( . . . . . . . . . . . . . . . . . . )1)\nund die Gemeindebehörde, bei der Sie mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.\nNach Einreichung der Wählbarkeitsbescheinigung beim Bundeswahlleiter ist der Bundeswahlleiter (Postanschrift: Bundes-\nwahlleiter, Statistisches Bundesamt, 65180 Wiesbaden; E-Mail: post@bundeswahlleiter.de) verantwortlich.\n4. Empfänger der personenbezogenen Daten ist der Bundeswahlausschuss (Postanschrift: c/o Bundeswahlleiter, siehe oben\nNummer 3).\nIm Falle von Wahleinsprüchen können auch der Deutsche Bundestag, die sonstigen nach dem Wahlprüfungsgesetz am Ver-\nfahren Beteiligten sowie das Bundesverfassungsgericht, in anderen Fällen auch andere Gerichte Empfänger der personen-\nbezogenen Daten sein.\n5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 83 Absatz 3 Europawahlordnung: Wahlunter-\nlagen können 60 Tage vor der Wahl des neuen Europäischen Parlaments vernichtet werden. Der Landeswahlleiter kann\nzulassen, dass die Unterlagen früher vernichtet werden, soweit sie nicht für ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren oder\nfür die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.\n6. Nach Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen über die Verarbeitung Ihrer personen-\nbezogenen Daten Auskunft verlangen.\n7. Nach Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen die Berichtigung Ihrer personen-\nbezogenen Daten verlangen. Dadurch wird die ausgestellte Bescheinigung der Wohnung oder des sonstigen gewöhnlichen\nAufenthalts nicht ungültig. Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge bis zum Ablauf des Wahltages können\nSie die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten nur unter den Voraussetzungen des § 13 Europawahlgesetz verlangen.\n8. Nach Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen die unverzügliche Löschung Ihrer\npersonenbezogenen Daten verlangen, soweit Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden\nnicht mehr notwendig sind und die Speicherfrist abgelaufen ist, Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet\nwurden oder der Verantwortliche zur Löschung verpflichtet ist. Dadurch wird die ausgestellte Bescheinigung der Wohnung\noder des sonstigen gewöhnlichen Aufenthalts nicht ungültig.\n9. Nach Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen statt der Löschung die Einschränkung\nder Verarbeitung verlangen, soweit Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden nicht mehr\nnotwendig sind oder Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Sie können die Einschränkung der\nVerarbeitung auch dann verlangen, wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre personenbezogenen Daten unrichtig sind. Nach\nAblauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge bis zum Ablauf des Wahltages können Sie die Einschränkung der\nVerarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nur unter den Voraussetzungen des § 13 Europawahlgesetz verlangen. Durch\neinen Antrag auf Einschränkung der Verarbeitung wird die ausgestellte Bescheinigung der Wohnung oder des sonstigen\ngewöhnlichen Aufenthalts nicht ungültig.\n10. Beschwerden können Sie an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Postanschrift: Die\nBundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstr. 30, 53117 Bonn; E-Mail: poststelle@bdfi.\nbund.de) oder an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten und gegebenenfalls an den Datenschutzbeauftragten des\njeweils für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (siehe oben Nummer 3) richten.\n11. Sie können diese Informationen auch auf der Homepage des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de ansehen.\n1\n) Name und Kontaktdaten sind von der Partei oder der sonstigen politischen Vereinigung einzutragen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018                                                           593\nAnhang 15 zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe b\nAnlage 16B\n(zu § 32 Absatz 4 Nummer 2b)\nRückseite\nder Versicherung an Eides statt eines Unionsbürgers\n– Erstausfertigung –\nInformationen zum Datenschutz\nFür die in Ihren Angaben auf der Vorderseite enthaltenen personenbezogenen Daten gilt:\n1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, die nach § 11 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c erforderliche\nVersicherung an Eides statt nachzuweisen.\nDie Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 9\nAbsatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 6b, 11, 13 und 14 Europawahlgesetz und\nden §§ 32, 33, 34 Europawahlordnung.\n2. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen.\nDie Versicherung an Eides statt ist jedoch nur mit diesen Angaben gültig.\n3. Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf der Vorderseite ist die den Wahlvorschlag einreichende\nPartei oder sonstige politische Vereinigung ( . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . )1).\nNach Einreichung des Wahlvorschlags beim Bundeswahlleiter ist der Bundeswahlleiter (Postanschrift: Bundeswahlleiter,\nStatistisches Bundesamt, 65180 Wiesbaden; E-Mail: post@bundeswahlleiter.de) verantwortlich.\n4. Empfänger der personenbezogenen Daten sind der Bundeswahlausschuss (Postanschrift: c/o Bundeswahlleiter, siehe oben\nNummer 3) und die von Ihrem Herkunftsmitgliedstaat benannte Kontaktstelle.\nIm Falle von Wahleinsprüchen können auch der Deutsche Bundestag, die sonstigen nach dem Wahlprüfungsgesetz am Ver-\nfahren Beteiligten sowie das Bundesverfassungsgericht, in anderen Fällen auch andere Gerichte Empfänger der personen-\nbezogenen Daten sein.\n5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 83 Absatz 3 Europawahlordnung: Wahlunter-\nlagen können 60 Tage vor der Wahl des neuen Europäischen Parlaments vernichtet werden. Der Landeswahlleiter kann\nzulassen, dass die Unterlagen früher vernichtet werden, soweit sie nicht für ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren oder\nfür die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.\n6. Nach Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen über die Verarbeitung Ihrer personen-\nbezogenen Daten Auskunft verlangen.\n7. Nach Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen die Berichtigung Ihrer personen-\nbezogenen Daten verlangen. Dadurch wird Ihre Versicherung an Eides statt nicht zurückgenommen. Nach Ablauf der Frist\nfür die Einreichung der Wahlvorschläge bis zum Ablauf des Wahltages können Sie die Berichtigung Ihrer personenbezogenen\nDaten nur unter den Voraussetzungen des § 13 Europawahlgesetz verlangen.\n8. Nach Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen die unverzügliche Löschung Ihrer\npersonenbezogenen Daten verlangen, soweit Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden\nnicht mehr notwendig sind und die Speicherfrist abgelaufen ist, Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet\nwurden oder der Verantwortliche zur Löschung verpflichtet ist. Dadurch wird Ihre Versicherung an Eides statt nicht zurück-\ngenommen.\n9. Nach Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen statt der Löschung die Einschränkung\nder Verarbeitung verlangen, soweit Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden nicht mehr\nnotwendig sind oder Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Sie können die Einschränkung der\nVerarbeitung auch dann verlangen, wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre personenbezogenen Daten unrichtig sind. Nach\nAblauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge bis zum Ablauf des Wahltages können Sie die Einschränkung der\nVerarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nur unter den Voraussetzungen des § 13 Europawahlgesetz verlangen. Durch\neinen Antrag auf Einschränkung der Verarbeitung wird Ihre Versicherung an Eides statt nicht zurückgenommen.\n10. Beschwerden können Sie an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Postanschrift: Die\nBundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstr. 30, 53117 Bonn; E-Mail: poststelle@bdfi.\nbund.de) oder an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten und gegebenenfalls an den Datenschutzbeauftragten des\njeweils für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (siehe oben Nummer 3) richten.\n11. Sie können diese Informationen auch auf der Homepage des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de ansehen.\n1\n) Name und Kontaktdaten sind von der Partei oder der sonstigen politischen Vereinigung einzutragen.","594               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018\nAnhang 16 zu Artikel 1 Nummer 34\nAnlage 25\n(zu § 65 Absatz 1)\nGemeinde:                                                                                  (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\nKreis:                                                                                     ⃞ Allgemeiner Wahlbezirk\nLand:                                                                                      ⃞ Sonderwahlbezirk\n⃞ Wahlbezirk mit beweglichem Wahlvorstand\nWahlbezirk-Nr.:\n(Name oder Nummer)\nDiese Wahlniederschrift ist vollständig auszufüllen\nund bei Punkt 5.6 von allen Mitgliedern des Wahl-\nvorstandes zu unterschreiben.\nWahlniederschrift\nüber die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk\nbei der Wahl zum Europäischen Parlament\nam . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n1.       Wahlvorstand\nZu der Wahl zum Europäischen Parlament waren für den Wahlbezirk vom Wahlvorstand erschienen:\nFamilienname                                  Vornamen                                                            Funktion\n1.                                                                                                     als Wahlvorsteher\n2.                                                                                                     als stellv. Wahlvorsteher\n3.                                                                                                     als Schriftführer\n4.                                                                                                     als Beisitzer\n5.                                                                                                     als Beisitzer\n6.                                                                                                     als Beisitzer\n7.                                                                                                     als Beisitzer\n8.                                                                                                     als Beisitzer\n9.                                                                                                     als Beisitzer\nAnstelle der nicht erschienenen oder ausgefallenen Mitglieder des Wahlvorstandes ernannte der Wahlvor-\nsteher folgende anwesende oder herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitgliedern des Wahlvorstandes und\nwies sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über\ndie ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin:\nFamilienname                                  Vornamen                                                             Uhrzeit\n1.\n2.\n3.\nAls Hilfskräfte waren zugezogen:\nFamilienname                                  Vornamen                                                            Aufgabe\n1.\n2.\n3.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018                     595\n2.  Wahlhandlung\n2.1 Eröffnung der Wahlhandlung\nDer Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung\ndamit, dass er die anwesenden Mitglieder des\nWahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unpar-\nteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Ver-\nschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen\nTätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten\nhinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises\nan alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit\nsicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.\nAbdrucke des Europawahlgesetzes, des Bundes-\nwahlgesetzes und der Europawahlordnung lagen\nim Wahlraum vor.\n2.2 Vorbereitung des Wahlraums\nDamit die Wähler die Stimmzettel unbeobachtet\nkennzeichnen konnten, waren im Wahlraum Wahl-\nkabinen oder Tische mit Sichtblenden oder\nNebenräume, die nur vom Wahlraum aus betretbar\nwaren, hergerichtet:\n(Bitte eintragen:)\nZahl der Wahlkabinen oder Tische mit Sicht-\nblenden:\n..................................................\nZahl der Nebenräume:\n..........................\nVom Tisch des Wahlvorstandes konnten die Wahl-\nkabinen oder Tische mit Sichtblenden oder Ein-\ngänge zu den Nebenräumen überblickt werden.\n2.3 Vorbereitung der Wahlurne\nDer Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahl-\nurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und\nleer war.\nSodann wurde die Wahlurne                                (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ versiegelt.\n⃞ verschlossen; der Wahlvorsteher nahm den\nSchlüssel in Verwahrung.\n2.4 Beginn der Stimmabgabe\nMit der Stimmabgabe wurde um                             (Bitte eintragen:)\n. . . . . . . . Uhr . . . . . . . Minuten begonnen.\n2.5 Berichtigungen aufgrund nachträglich ausge-\nstellter Wahlscheine\nVor Beginn der Stimmabgabe:                              (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ Ein Verzeichnis über nachträglich ausgestellte\nWahlscheine lag nicht vor. Das Wählerver-\nzeichnis war nicht zu berichtigen.\n⃞ Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der\nWahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach\ndem Verzeichnis der nachträglich erteilten\nWahlscheine, indem er bei den Namen der\nnachträglich mit Wahlscheinen versehenen\nWahlberechtigten in der Spalte für die Stimm-\nabgabe den Vermerk „Wahlschein“ oder den\nBuchstaben „W“ eintrug. Der Wahlvorsteher\nberichtigte auch die Zahlen der Abschluss-\nbescheinigung der Gemeindebehörde; diese\nBerichtigung wurde von ihm abgezeichnet.","596        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018\nWährend der Stimmabgabe:                                ⃞ Der Wahlvorsteher berichtigte das Wähler-\nverzeichnis später aufgrund der durch die\nGemeindebehörde am Wahltag erfolgten Mit-\nteilungen über die noch am Wahltag an er-\nkrankte Wahlberechtigte erteilten Wahlschei-\nne, indem er bei den Namen der noch am\nWahltag mit Wahlscheinen versehenen Wahl-\nberechtigten in der Spalte für die Stimm-\nabgabe den Vermerk „Wahlschein“ oder den\nBuchstaben „W“ eintrug. Der Wahlvorsteher\nberichtigte auch die Zahlen der Abschluss-\nbescheinigung der Gemeindebehörde; diese\nBerichtigung wurde von ihm abgezeichnet.\n2.6 Ungültigkeit von Wahlscheinen                           (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ Der Wahlvorstand hat eine Mitteilung über die\nUngültigkeit von Wahlscheinen nicht erhalten.\n⃞ Der Wahlvorstand wurde vom\n..............................................\nunterrichtet, dass folgende(r) Wahlschein(e)\nfür ungültig erklärt worden ist/sind:\n..............................................\n(Bitte Vor- und Familienname des Wahlschein-\ninhabers sowie Wahlschein-Nummer eintragen)\n2.7 Beweglicher Wahlvorstand\nIm Wahlbezirk                                           (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ war kein beweglicher Wahlvorstand tätig.\n(Weiter bei Punkt 2.8)\n⃞ war ein beweglicher Wahlvorstand tätig.\n(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\nIm Wahlbezirk befindet sich\n⃞ das kleinere Krankenhaus/Alten- oder\nPflegeheim\n.............................................. ,\n(Bezeichnung)\n⃞ das Kloster\n.............................................. ,\n(Bezeichnung)\n⃞ die sozialtherapeutische Anstalt\n.............................................. ,\n(Bezeichnung)\n⃞ die Justizvollzugsanstalt\n.............................................. ,\n(Bezeichnung)\nfür das/die die Gemeinde die Stimmabgabe vor\neinem beweglichen Wahlvorstand zugelassen hat.\nDie personelle Zusammensetzung des/der be-\nweglichen Wahlvorstandes/Wahlvorstände für die\neinzelne(n) Anstalt(en) (drei Mitglieder des Wahl-\nvorstandes einschließlich des Wahlvorstehers\noder seines Stellvertreters) ist aus den dieser\nNiederschrift als\nAnlagen Nr. . . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . .\nbeigefügten besonderen Niederschriften ersicht-\nlich.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018              597\nDer bewegliche Wahlvorstand begab sich zu der\nvon der Gemeindebehörde bestimmten Wahlzeit\nin die Einrichtung(en) und übergab dort den Wahl-\nberechtigten die Stimmzettel. Er wies die Wahlbe-\nrechtigten, die sich bei der Stimmabgabe der Hilfe\neiner anderen Person bedienen wollten, darauf hin,\ndass sie auch ein von ihnen bestimmtes Mitglied\ndes Wahlvorstandes als Hilfsperson in Anspruch\nnehmen können. Die Wähler hatten die Möglich-\nkeit, den Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeich-\nnen.\nNach Prüfung der Wahlscheine warfen die Wähler\nihre gefalteten Stimmzettel in die vom beweg-\nlichen Wahlvorstand mitgebrachte verschlossene\nWahlurne. Soweit ein Wähler es wünschte, warf\nder Wahlvorsteher oder sein Stellvertreter den ge-\nfalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Der beweg-\nliche Wahlvorstand vereinnahmte die Wahlscheine\nund brachte nach Schluss der Stimmabgabe die\nverschlossene Wahlurne und die eingenommenen\nWahlscheine unverzüglich in den Wahlraum zu-\nrück. Hier verblieb die verschlossene Wahlurne\nbis zum Schluss der Wahlhandlung unter ständiger\nAufsicht des Wahlvorstandes.\n2.8  Beweglicher Wahlvorstand im Sonderwahlbezirk\nIm Sonderwahlbezirk                                      (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ war kein beweglicher Wahlvorstand tätig.\n⃞ begab sich ein beweglicher Wahlvorstand in\ndie Krankenzimmer und verfuhr wie unter 2.7\nbeschrieben.\n2.9  Besondere Vorfälle während der Wahlhandlung              (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ waren nicht zu verzeichnen.\n⃞ waren zu verzeichnen. Über die besonderen\nVorfälle (z. B. Zurückweisung von Wählern in\nden Fällen des § 49 Absatz 6 und 7 und des\n§ 52 der Europawahlordnung) wurden Nieder-\nschriften angefertigt, die als Anlagen\nNr. ……… bis ……… beigefügt sind.\n2.10 Ablauf der Wahlzeit\nUm 18.00 Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf\nder Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch\ndie im Wahlraum anwesenden Wahlberechtigten\nzur Stimmabgabe zugelassen. Der Zutritt zum\nWahlraum wurde so lange gesperrt, bis der letzte\nder anwesenden Wähler seine Stimme abgegeben\nhatte. Sodann wurde die Öffentlichkeit wieder\nhergestellt.\nUm ……… Uhr ……… Minuten\nerklärte der Wahlvorsteher die Wahl für ge-\nschlossen.\nVom Wahltisch wurden alle nicht benutzten\nStimmzettel entfernt.","598         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018\n3.  Ermittlung und Feststellung des Wahler-\ngebnisses im Wahlbezirk\n3.1 Leitung der Ergebnisfeststellung; Öffnung der\nWahlurne\nDie Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnis-\nses wurden unmittelbar im Anschluss an die\nStimmabgabe und ohne Unterbrechung unter der\nLeitung des Wahlvorstehers/des stellvertretenden\nWahlvorstehers vorgenommen.\nZunächst wurde die Wahlurne geöffnet; die\nStimmzettel wurden entnommen.\nSie wurden mit dem Inhalt der Wahlurne(n) des/der\nbeweglichen Wahlvorstandes/Wahlvorstände ver-\nmischt.                                                  (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ ja\n(kann nur zutreffen, wenn ein beweglicher\nWahlvorstand tätig war; siehe dazu oben\nPunkt 2.7 und 2.8)\n⃞ nein\n(kann nur zutreffen, wenn kein beweglicher\nWahlvorstand tätig war; siehe dazu oben\nPunkt 2.7 und 2.8)\nDer Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die\nWahlurne leer war.\n3.2 Zahl der Wähler\na) Sodann wurden die Stimmzettel gezählt.\nDie Zählung ergab                                     (Bitte Zahl eintragen:)\n………… Stimmzettel (= Wähler insgesamt)\nDiese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei   B\neintragen.\nb) Daraufhin wurden die im Wählerverzeichnis ein-\ngetragenen Stimmabgabevermerke gezählt.\nDie Zählung ergab                                     (Bitte Zahl eintragen:)\n………… Stimmabgabevermerke\nc) Dann wurden die eingenommenen Wahlscheine\ngezählt.\nDie Zählung ergab                                     ………… Wahlscheine (= Wähler mit Wahlschein)\nDiese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei B1\neintragen.\nb) + c) zusammen ergab                                …………… Personen.\n(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ Die Gesamtzahl b) + c) stimmte mit der Zahl\nder Stimmzettel unter a) überein.\n⃞ Die Gesamtzahl b) + c) war\num …………… (Anzahl) größer\num …………… (Anzahl) kleiner\nals die Zahl der Stimmzettel.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018                599\nDie Verschiedenheit, die auch bei wiederholter\nZählung bestehen blieb, erklärt sich aus folgen-\nden Gründen:\n(Bitte erläutern:)\n..................................................\n..................................................\n..................................................\n..................................................\n3.3   Zahl der Wahlberechtigten\nDer Schriftführer übertrug aus der Bescheinigung\nüber den Abschluss des Wählerverzeichnisses               die Zahl der Wahlberechtigten hinten in Ab-\nschnitt 4 unter\nA1 + A2       der Wahlniederschrift.\nSofern der Wahlvorsteher Berichtigungen auf-\ngrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine\nvorgenommen hat (siehe Abschnitt 2.5), ist die\nberichtigte Zahl einzutragen.\n3.4   Zählung der Stimmen; Stimmzettelstapel\nNunmehr bildeten mehrere Beisitzer unter Aufsicht\ndes Wahlvorstehers folgende Stimmzettelstapel\nund behielten sie unter Aufsicht:\n3.4.1 a) die nach den Wahlvorschlägen getrennten\nStapel mit den Stimmzetteln mit zweifelsfrei\ngültiger Stimme,\nb) einen Stapel mit den ungekennzeichneten\nStimmzetteln\nc) einen Stapel mit den Stimmzetteln, die Anlass\nzu Bedenken gaben und über die später vom\nWahlvorstand Beschluss zu fassen war.\nDer Stapel zu c) wurde ausgesondert und von\neinem vom Wahlvorsteher dazu bestimmten Bei-\nsitzer in Verwahrung genommen.\n3.4.2 Die Beisitzer, die die nach Wahlvorschlägen ge-\nordneten Stapel zu a) unter ihrer Aufsicht hatten,\nübergaben die einzelnen Stapel zu a) in der Rei-\nhenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimm-\nzettel nacheinander zu einem Teil dem Wahlvor-\nsteher, zum anderen Teil seinem Stellvertreter.\nDiese prüften, ob die Kennzeichnung der Stimm-\nzettel eines jeden Stapels gleich lautete und sag-\nten zu jedem Stapel laut an, für welchen Wahlvor-\nschlag er Stimmen enthielt. Gab ein Stimmzettel\ndem Wahlvorsteher oder seinem Stellvertreter An-\nlass zu Bedenken, so fügten sie den Stimmzettel\ndem Stapel zu c) bei.\nNunmehr prüfte der Wahlvorsteher den Stapel zu\nb) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln, die\nihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Ver-\nwahrung hatte, übergeben wurden. Der Wahl-\nvorsteher sagte jeweils an, dass die Stimme\nungültig ist.","600           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018\nDanach zählten je zwei vom Wahlvorsteher be-\nstimmte Beisitzer nacheinander je einen der zu a)\nund b) gebildeten Stapel unter gegenseitiger Kon-        (Zwischensummenbildung I)\ntrolle durch und ermittelten\ndie Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge            = Zeilen D1, D2, D3, D4 usw. in Abschnitt 4\nabgegebenen Stimmen sowie\ndie Zahl der ungültigen Stimmen.                         = Zeile C in Abschnitt 4\nDie so ermittelten Stimmenzahlen wurden als\nZwischensummen I (ZS I) vom Schriftführer\nhinten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen ein-\ngetragen.                                                ⃞ (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)\n3.4.3 Die Zählungen nach 3.4.2 verliefen wie folgt:            (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ Unstimmigkeiten bei den Zählungen haben\nsich nicht ergeben.\n⃞ Da sich zahlenmäßige Abweichungen erga-\nben, zählten die beiden Beisitzer den betref-\nfenden Stapel nacheinander erneut.\nDanach ergab sich Übereinstimmung zwischen\nden Zählungen.                                           ⃞ (Bitte durch Ankreuzen bestätigen)\n3.4.4 Zum Schluss entschied der Wahlvorstand über              (Zwischensummenbildung ZS II)\ndie Gültigkeit der Stimmen, die auf den übrigen in\ndem Stapel zu c) ausgesonderten Stimmzetteln\nabgegeben worden waren. Der Wahlvorsteher\ngab die Entscheidung mündlich bekannt und\nsagte jeweils bei gültigen Stimmen an, für welchen\nWahlvorschlag die Stimme abgegeben worden\nwar. Er vermerkte auf der Rückseite jedes Stimm-\nzettels, ob und für welchen Wahlvorschlag die\nStimme für gültig oder ungültig erklärt worden war,\nund versah die Stimmzettel mit fortlaufenden\nNummern.\nDie so ermittelten gültigen oder ungültigen Stim-\nmen wurden als Zwischensummen II (ZS II) vom\nSchriftführer hinten in Abschnitt 4 eingetragen.         ⃞ (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)\n3.4.5 Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der\nungültigen Stimmen sowie der gültigen Stimmen\njeweils für die einzelnen Wahlvorschläge zusam-\nmen. Zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer\nüberprüften die Zusammenzählung.\n3.5   Sammlung und Beaufsichtigung der Stimm-\nzettel\nDie vom Wahlvorsteher bestimmten Beisitzer sam-\nmelten\na) die Stimmzettel getrennt nach den Wahl-\nvorschlägen, denen die Stimmen zugefallen\nwaren,\nb) die ungekennzeichneten Stimmzettel und","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018                                                       601\nc) die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken ge-\ngeben hatten,\nje für sich und behielten sie unter Ihrer Aufsicht.\nDie in c) bezeichneten Stimmzettel sind als An-\nlagen unter den fortlaufenden Nummern\n. . . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . .   beigefügt.\n3.6        Feststellung und Bekanntgabe des Wahler-\ngebnisses\nDas im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahl-\nniederschrift enthaltene Ergebnis wurde vom\nWahlvorstand als das Wahlergebnis im Wahlbezirk\nfestgestellt und vom Wahlvorsteher mündlich\nbekannt gegeben.                                                   ⃞ (Bitte durch Ankreuzen bestätigen)\n4.         Wahlergebnis\n(Wahlniederschrift und Vordruck für die Schnell-\nKennbuchstaben für die Zahlenangaben                           meldung sind aufeinander abgestimmt. Die einzel-\nnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die\nSchnellmeldung (siehe Punkt 5.3) bei demselben\nKennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der\nWahlniederschrift bezeichnet sind.)\nA1           Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis\nohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein)1)                 ..................................................\nA2           Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis\nmit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein)1)                  ..................................................\nA1 + A2 im Wählerverzeichnis insgesamt\neingetragene Wahlberechtigte1)                       ..................................................\nB            Wähler insgesamt\n[vgl. oben 3.2 a)]                                   ..................................................\nB1            darunter Wähler mit Wahlschein\n[vgl. oben 3.2 c)]                                   ..................................................\n1\n) Sofern der Wahlvorsteher Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine vorgenommen hat (siehe Abschnitt 2.5) sind die\nZahlen der berichtigten Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses bei          A1 , A2          und     A1 + A2            einzutragen.","602                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018\nErgebnis der Wahl im Wahlbezirk\nSumme                C       +       D       muss mit  B  übereinstimmen.\nZS I             ZS II Insgesamt\nC     Ungültige Stimmen\nGültige Stimmen:\nVon den gültigen Stimmen entfielen auf den\nWahlvorschlag\n(Wahlvorschläge in der im Stimmzettel aufgeführten                                             ZS I             ZS II Insgesamt\nReihenfolge mit Kurzbezeichnung und Kennwort – laut\nStimmzettel –)\nD1    1. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nD2    2. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nD3    3. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nD4    4. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nusw.\nD     Gültige Stimmen insgesamt","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018                                                     603\n5.  Abschluss der Wahlergebnisfeststellung\n5.1 Besondere Vorkommnisse bei der Ergebnis-\nfeststellung\nBei der Ermittlung und Feststellung des Wahl-\nergebnisses waren als besondere Vorkommnisse\nzu verzeichnen:                                           ..................................................\n..................................................\nDer Wahlvorstand fasste in diesem Zusammen-\nhang folgende Beschlüsse:                                 ..................................................\n..................................................\n5.2 Erneute Zählung\n(Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist\nder gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.)\nDas/Die Mitglied(er) des Wahlvorstandes                   ...................................................\n(Vor- und Familienname)\nbeantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlnieder-\nschrift eine erneute Zählung der Stimmen, weil            ...................................................\n...................................................\n...................................................\n(Angabe der Gründe)\nDaraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Ab-\nschnitt 3.4) wiederholt. Das in Abschnitt 4 der\nWahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis für\nden Wahlbezirk wurde                                     (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt\n⃞ berichtigt\n(Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4\nmit anderer Farbe oder auf andere Weise\nkenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben\nbitte nicht löschen oder radieren.)\nund vom Wahlvorsteher mündlich bekannt ge-\ngeben.\n5.3 Schnellmeldung\nDas Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den\nVordruck für die Schnellmeldung nach dem Muster\nder Anlage 24 zur Europawahlordnung übertragen\nund                                                      auf schnellstem Wege (z. B. telefonisch)\n..................................................\n(Bitte Art der Übermittlung eintragen) an\n. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . übermittelt.\n(Bitte Empfänger eintragen)\n5.4 Anwesenheit des Wahlvorstandes\nWährend der Wahlhandlung waren immer mindes-\ntens drei, während der Ermittlung und Feststellung\ndes Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder\ndes Wahlvorstandes, darunter jeweils der Wahlvor-\nsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter,\nanwesend.","604         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018\n5.5 Öffentlichkeit der Wahlhandlung und Ergebnis-\nfeststellung\nDie Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Fest-\nstellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.\n5.6 Versicherung zur Richtigkeit der Niederschrift\nVorstehende Niederschrift wurde von den Mit-\ngliedern des Wahlvorstandes genehmigt und von\nihnen unterschrieben.\nOrt und Datum\nDer Wahlvorsteher                                        Die übrigen Beisitzer\nDer Stellvertreter\nDer Schriftführer","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018                                             605\n5.7 Verweigerung der Unterschrift und Angabe von\nGründen\nDas/Die Mitglied(er) des Wahlvorstandes                                              ...................................................\n(Vor- und Familienname)\nverweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahl-\nniederschrift, weil                                                                  ...................................................\n...................................................\n...................................................\n(Angabe der Gründe)\n5.8 Bündelung von Stimmzetteln und Wahlscheinen\nNach Schluss des Wahlgeschäfts wurden alle\nStimmzettel und Wahlscheine, die nicht dieser\nWahlniederschrift als Anlagen beigefügt sind, wie\nfolgt geordnet, gebündelt und in Papier verpackt:                                    a) Ein Paket mit den nach Wahlvorschlägen ge-\nordneten und gebündelten Stimmzetteln,\nb) ein Paket mit den ungekennzeichneten Stimm-\nzetteln,\nc) ein Paket mit den eingenommenen Wahlschei-\nnen sowie\nd) ein Paket mit den unbenutzten Stimmzetteln.\nDie Pakete zu a) bis c) wurden versiegelt und mit\ndem Namen der Gemeinde, der Nummer des\nWahlbezirks und der Inhaltsangabe versehen.\n5.9 Übergabe der Wahlunterlagen\nDem Beauftragten der Gemeindebehörde wurden                                          am ……………………, um ……… Uhr, übergeben\n– diese Wahlniederschrift mit Anlagen,\n– die Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben,\n– das Wählerverzeichnis,\n– die Wahlurne – mit Schloss und Schlüssel –\nsowie\n– alle sonstigen dem Wahlvorstand von der Ge-\nmeinde zur Verfügung gestellten Gegenstände\nund Unterlagen.\nDer Wahlvorsteher\n...................................................\nVom Beauftragten der Gemeindebehörde wurde die Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten\nAnlagen am . . . . . . . . . . . . . . . . ., um . . . . . . . . . . . . . . . . . Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen.\n....................................................\n(Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)\nAchtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den\nweiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.","606                  Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018\nAnhang 17 zu Artikel 1 Nummer 35\nAnlage 27\n(zu § 68 Absatz 5)\nBriefwahlvorstand-Nr.:                                                                           Diese Wahlniederschrift ist vollständig auszu-\nfüllen und bei Punkt 5.6 von allen Mitgliedern\nGemeinde(n)1):                                                                                   des Briefwahlvorstandes zu unterschreiben.\nKreis1):\nLand:\nWahlniederschrift\nüber die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl\nbei der Wahl zum Europäischen Parlament\nam . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n1.          Briefwahlvorstand\nZu der Wahl zum Europäischen Parlament waren zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der\nBriefwahl vom Briefwahlvorstand erschienen:\nFamilienname                                     Vornamen                                                         Funktion\n1.                                                                                                        als Briefwahlvorsteher\n2.                                                                                                        als stellv. Briefwahlvorsteher\n3.                                                                                                        als Schriftführer\n4.                                                                                                        als Beisitzer\n5.                                                                                                        als Beisitzer\n6.                                                                                                        als Beisitzer\n7.                                                                                                        als Beisitzer\n8.                                                                                                        als Beisitzer\n9.                                                                                                        als Beisitzer\nAnstelle der nicht erschienenen oder ausgefallenen Mitglieder des Briefwahlvorstandes ernannte der Brief-\nwahlvorsteher folgende anwesende oder herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitgliedern des Briefwahl-\nvorstandes und wies sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur\nVerschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin:\nFamilienname                                     Vornamen                                                          Uhrzeit\n1.\n2.\n3.\nAls Hilfskräfte waren zugezogen:\nFamilienname                                     Vornamen                                                          Aufgabe\n1.\n2.\n3.\n1\n) Eintragung je nachdem, ob der Briefwahlvorstand auf der Ebene eines Kreises oder einer oder mehrerer Gemeinden eingesetzt ist.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018                 607\n2.  Zulassung der Wahlbriefe\n2.1 Eröffnung der Wahlhandlung\nDer Briefwahlvorsteher eröffnete die Wahlhand-           (Bitte Uhrzeit eintragen:)\nlung um\ndamit, dass er die anwesenden Mitglieder des             …………… Uhr …………… Minuten\nBriefwahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur un-\nparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur\nVerschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amt-\nlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegen-\nheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hin-\nweises an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätig-\nkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.\nAbdrucke des Europawahlgesetzes, des Bundes-\nwahlgesetzes und der Europawahlordnung lagen\nim Wahlraum vor.\n2.2 Vorbereitung der Wahlurne\nDer Briefwahlvorstand stellte fest, dass sich die\nWahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand\nund leer war.\nSodann wurde die Wahlurne                                (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ versiegelt.\n⃞ verschlossen; der Briefwahlvorsteher nahm\nden Schlüssel in Verwahrung.\n2.3 Anzahl Wahlbriefe; Ungültigkeit von\nWahlscheinen\nDer Briefwahlvorstand stellte weiter fest, dass ihm      (Bitte die zuständige Stelle eintragen:)\nvon/vom                                                   ..................................................\n(Bitte Anzahl eintragen:)\n…………… Wahlbriefe übergeben worden sind.\nDer Briefwahlvorstand stellte weiter fest, dass ihm      (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ eine Mitteilung, dass keine Wahlscheine für\nungültig erklärt worden sind, übergeben wor-\nden ist\n⃞ ……………… (Anzahl) Verzeichnis/Verzeich-\nnisse der für ungültig erklärten Wahlscheine\nübergeben worden ist/sind\n⃞ ……………… (Anzahl) Nachtrag/Nachträge\nzu diesem/n Verzeichnis/Verzeichnissen über-\ngeben worden ist/sind.\nDie in dem/den Verzeichnis/Verzeichnissen der für\nungültig erklärten Wahlscheine und in dem/den\nNachträgen zu diesem/n Verzeichnis/Verzeichnis-\nsen aufgeführten Wahlbriefe wurden ausgesondert\nund später dem Briefwahlvorstand zur Beschluss-\nfassung vorgelegt (siehe unten unter Punkt 2.5).\n2.4 Am Wahltag eingegangene Wahlbriefe\nDie Wahlbriefe, die am Wahltag bei der auf dem\nWahlbriefumschlag angegebenen Stelle noch vor\nSchluss der Wahlzeit eingegangen waren, wurden\ndem Briefwahlvorstand überbracht.                        (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ Nein, es wurden keine noch vor Schluss der\nWahlzeit eingegangenen Wahlbriefe über-\nbracht.\n(weiter bei Punkt 2.5)\n⃞ Ja, es wurden noch vor Schluss der Wahlzeit\neingegangene Wahlbriefe überbracht.\n(Bitte die weiteren Eintragungen vornehmen:)\nEin Beauftragter des/der\n..............................................\nüberbrachte um ……… Uhr ………… Minuten\nweitere …………… (Anzahl) Wahlbriefe.","608          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018\n2.5   Zulassung, Beanstandung und Zurückweisung\nvon Wahlbriefen\n2.5.1 Ein vom Briefwahlvorsteher bestimmtes Mitglied\ndes Briefwahlvorstandes öffnete die Wahlbriefe\nnacheinander, entnahm ihnen den Wahlschein\nund den Stimmzettelumschlag und übergab beide\ndem Briefwahlvorsteher.\n2.5.2 Es wurden                                               (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ keine Wahlbriefe beanstandet.\nNachdem weder der Wahlschein noch der\nStimmzettelumschlag zu beanstanden war,\nwurde der Stimmzettelumschlag ungeöffnet\nin die Wahlurne gelegt. Die Wahlscheine wur-\nden gesammelt.\n(weiter bei Punkt 3.)\n⃞ insgesamt        …………… (Anzahl)         Wahlbriefe\nbeanstandet.\n(weiter bei Punkt 2.5.3)\n2.5.3 Von den beanstandeten Wahlbriefen wurden durch          (Bitte in den zutreffenden Fallgruppen die jewei-\nBeschluss zurückgewiesen                                lige Anzahl an zurückgewiesenen Wahlbriefen ein-\ntragen:)\n……… Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag\nkein oder kein gültiger Wahlschein beige-\nlegen hat,\n……… Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag\nkein Stimmzettelumschlag beigefügt war,\n……… Wahlbriefe, weil weder der Wahlbriefum-\nschlag noch der Stimmzettelumschlag\nverschlossen waren,\n……… Wahlbriefe, weil der Wahlbriefumschlag\nmehrere Stimmzettelumschläge, aber nicht\ndie gleiche Anzahl gültiger und mit der\nvorgeschriebenen Versicherung an Eides\nstatt versehener Wahlscheine enthält,\n……… Wahlbriefe, weil der Wähler oder die Hilfs-\nperson die vorgeschriebene Versicherung\nan Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahl-\nschein nicht unterschrieben hat,\n……… Wahlbriefe, weil kein amtlicher Stimm-\nzettelumschlag benutzt worden war,\n……… Wahlbriefe, weil ein Stimmzettelumschlag\nbenutzt worden war, der offensichtlich in\neiner das Wahlgeheimnis gefährdenden\nWeise von den übrigen abwich oder einen\ndeutlich fühlbaren Gegenstand enthalten\nhat.\nInsgesamt: …………… (Anzahl) Wahlbriefe\nDie zurückgewiesenen Wahlbriefe wurden samt\nInhalt ausgesondert, mit einem Vermerk über\nden Zurückweisungsgrund versehen, wieder ver-\nschlossen, fortlaufend nummeriert und der Wahl-\nniederschrift beigefügt.\n2.5.4 Nach besonderer Beschlussfassung wurden bean-           (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\nstandete Wahlbriefe zugelassen.\n⃞ Nein.\n(weiter bei Punkt 3.)\n⃞ Ja. Es wurden insgesamt\n…………… (Anzahl) Wahlbriefe nach beson-\nderer Beschlussfassung zugelassen. Der/die\nStimmzettelumschlag/Stimmzettelumschläge\nwurde/n ungeöffnet in die Wahlurne gelegt. Die\nWahlscheine wurden gesammelt. War Anlass\nder Beschlussfassung der Wahlschein, so\nwurde dieser der Wahlniederschrift beigefügt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018                 609\n3.    Ermittlung und Feststellung des\nBriefwahlergebnisses\n3.1   Öffnung der Wahlurne\nNachdem alle bis 18:00 Uhr eingegangenen Wahl-\nbriefe geöffnet, die Stimmzettelumschläge ent-            (Bitte Uhrzeit eintragen:)\nnommen und in die Wahlurne gelegt worden\nwaren, wurde die Wahlurne um                              …………… Uhr …………… Minuten geöffnet.\nDie Stimmzettelumschläge wurden entnommen.\nDer Briefwahlvorsteher überzeugte sich, dass die\nWahlurne leer war.\n3.2   Zahl der Wähler\n3.2.1 Sodann wurden die Stimmzettelumschläge unge-\nöffnet gezählt.\n(Bitte Zahl eintragen:)\nDie Zählung ergab                                         …………… Stimmzettelumschläge (= Wähler)\nDiese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei Kennbuch-\nstabe B = Wähler insgesamt, zugleich B1\neintragen.\n3.2.2 Danach wurden die Wahlscheine gezählt.                    (Bitte Zahl eintragen:)\nDie Zählung ergab                                         …………… Wahlscheine.\n(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der\nWahlscheine stimmte überein.\n(weiter bei Punkt 3.2.3)\n⃞ Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der\nWahlscheine stimmte nicht überein.\nDie Verschiedenheit, die auch bei wiederhol-\nter Zählung bestehen blieb, erklärt sich aus\nfolgenden Gründen:\n..............................................\n..............................................\n..............................................\n..............................................\n3.2.3 Der Schriftführer übertrug die Zahl der Wähler in\nAbschnitt 4 Kennbuchstabe B der Wahlnieder-\nschrift.\n3.3   Zählung der Stimmen; Stimmzettelstapel\nNunmehr öffneten mehrere Beisitzer unter Aufsicht\ndes Briefwahlvorstehers die Stimmzettelumschlä-\nge, nahmen die Stimmzettel heraus, bildeten da-\nraus die folgenden Stapel und behielten sie unter\nAufsicht:\n3.3.1 a) die nach den Wahlvorschlägen getrennten\nStapel mit den Stimmzetteln mit zweifelsfrei\ngültiger Stimme,\nb) einen Stapel mit leeren Stimmzettelumschlä-\ngen und den ungekennzeichneten Stimm-\nzetteln,\nc) einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen,\ndie mehrere Stimmzettel enthalten, sowie","610           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018\nd) einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen und\nStimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben\nund über die später vom Briefwahlvorstand\nBeschluss zu fassen war.\nDie beiden Stapel zu c) und d) wurden ausge-\nsondert und von einem vom Briefwahlvorste-\nher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung\ngenommen.\n3.3.2 Die Beisitzer, die die nach Wahlvorschlägen ge-\nordneten Stapel zu a) unter ihrer Aufsicht hatten,\nübergaben die einzelnen Stapel zu a) in der Rei-\nhenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel\nnacheinander zu einem Teil dem Briefwahlvorste-\nher, zum anderen Teil seinem Stellvertreter. Diese\nprüften, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel ei-\nnes jeden Stapels gleich lautete und sagten zu je-\ndem Stapel laut an, für welchen Wahlvorschlag er\nStimmen enthielt. Gab ein Stimmzettel dem Brief-\nwahlvorsteher oder seinem Stellvertreter Anlass zu\nBedenken, so fügten sie den Stimmzettel dem\nStapel zu d) bei.\nNunmehr prüfte der Briefwahlvorsteher den Stapel\nzu b) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln\nund den leeren Stimmzettelumschlägen, die ihm\nhierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwahrung\nhatte, übergeben wurden. Der Briefwahlvorsteher\nsagte jeweils an, dass die Stimme ungültig ist.\nDanach zählten je zwei vom Briefwahlvorsteher\nbestimmte Beisitzer nacheinander je einen der zu\na) und b) gebildeten Stapel unter gegenseitiger          (Zwischensummenbildung I)\nKontrolle durch und ermittelten\ndie Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge            = Zeilen D1, D2, D3, D4 usw. in Abschnitt 4\nabgegebenen Stimmen sowie\ndie Zahl der ungültigen Stimmen.                         = Zeile C in Abschnitt 4\nDie so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwi-\nschensummen I (ZS I) vom Schriftführer hinten in\nAbschnitt 4 in den genannten Zeilen eingetragen.         ⃞ (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)\n3.3.3 Die Zählungen nach 3.3.2 verliefen wie folgt:            (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ Unstimmigkeiten bei den Zählungen haben\nsich nicht ergeben.\n⃞ Da sich zahlenmäßige Abweichungen erga-\nben, zählten die beiden Beisitzer den betref-\nfenden Stapel nacheinander erneut.\nDanach ergab sich Übereinstimmung zwischen\nden Zählungen.                                           ⃞ (Bitte durch Ankreuzen bestätigen)\n3.3.4 Zum Schluss entschied der Briefwahlvorstand\nüber die Gültigkeit der Stimmen, die auf den übri-\ngen in den Stapeln zu c) und d) ausgesonderten\nStimmzetteln abgegeben worden waren. Der Brief-\nwahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich be-\nkannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen, für\nwelchen Wahlvorschlag die Stimme abgegeben\nworden war. Er vermerkte auf der Rückseite jedes\nStimmzettels, ob und für welchen Wahlvorschlag\ndie Stimme für gültig oder ungültig erklärt worden\nwar, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden\nNummern.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018                                       611\nDie so ermittelten gültigen oder ungültigen Stim-\nmen wurden als Zwischensummen II (ZS II) vom\nSchriftführer hinten in Abschnitt 4 eingetragen.          ⃞ (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)\n3.3.5 Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der\nungültigen Stimmen sowie der gültigen Stimmen\njeweils für die einzelnen Wahlvorschläge zusam-\nmen. Zwei vom Briefwahlvorsteher bestimmte Bei-\nsitzer überprüften die Zusammenzählung.\n3.4   Sammlung und Beaufsichtigung der\nStimmzettel\nDie vom Briefwahlvorsteher bestimmten Beisitzer\nsammelten\na) die Stimmzettel, getrennt nach den Wahlvor-\nschlägen, denen die Stimmen zugefallen wa-\nren,\nb) die leer abgegebenen Stimmzettelumschläge\nund die ungekennzeichneten Stimmzettel,\nc) die Stimmzettelumschläge, die Anlass zu Be-\ndenken gegeben hatten, mit den zugehörigen\nStimmzetteln,\ndie Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gege-\nben hatten und\ndie Stimmzettelumschläge         mit   mehreren\nStimmzetteln,\nje für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht.       Die in c) bezeichneten Stimmzettelumschläge und\nStimmzettel sind als Anlagen unter den fortlaufen-\nden Nummern\n. . . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . .\nbeigefügt.\n3.5   Feststellung und Bekanntgabe des Briefwahl-\nergebnisses\nDas im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahl-\nniederschrift enthaltene Ergebnis wurde vom Brief-\nwahlvorstand als das Briefwahlergebnis festge-\nstellt und vom Briefwahlvorsteher mündlich be-\nkannt gegeben.\n4.    Wahlergebnis\n(Wahlniederschrift und Vordruck für die Schnell-\nKennbuchstaben für die Zahlenangaben                  meldung sind aufeinander abgestimmt. Die einzel-\nnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die\nSchnellmeldung (siehe Punkt 5.3) bei demselben\nKennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der\nWahlniederschrift bezeichnet sind.)\nB      Wähler insgesamt [vgl. oben 3.2.1]\nzugleich\nB1      Wähler mit Wahlschein                             ..................................................","612                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018\nErgebnis der Wahl im Wahlbezirk\nSumme                C       +       D       muss mit  B  übereinstimmen.\nZS I             ZS II Insgesamt\nC     Ungültige Stimmen\nGültige Stimmen:\nVon den gültigen Stimmen entfielen auf den\nWahlvorschlag\n(Wahlvorschläge in der im Stimmzettel aufgeführten                                             ZS I             ZS II Insgesamt\nReihenfolge mit Kurzbezeichnung und Kennwort – laut\nStimmzettel –)\nD1    1. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nD2    2. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nD3    3. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nD4    4. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nusw.\nD     Gültige Stimmen insgesamt","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018                                                            613\n5.  Abschluss der Wahlergebnisfeststellung\n5.1 Besondere Vorkommnisse bei der Ergebnis-\nfeststellung\nBei der Ermittlung und Feststellung des Wahler-\ngebnisses waren als besondere Vorkommnisse zu              ..................................................\nverzeichnen:                                               ..................................................\n..................................................\nDer Briefwahlvorstand fasste in diesem Zusam-\nmenhang folgende Beschlüsse:                               ..................................................\n..................................................\n5.2 Erneute Zählung\n(Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist\nder gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.)\nDas/Die Mitglied(er) des Briefwahlvorstandes               ...................................................\n(Vor- und Familienname)\nbeantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlnieder-\nschrift eine erneute Zählung der Stimmen, weil             ...................................................\n...................................................\n...................................................\n(Angabe der Gründe)\nDaraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Ab-\nschnitt 3.3) wiederholt. Das in Abschnitt 4 der\nWahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis für\nden Wahlbezirk wurde                                      (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt\n⃞ berichtigt\n(Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4\nmit anderer Farbe oder auf andere Weise\nkenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben\nnicht löschen oder radieren.)\nund vom Briefwahlvorsteher mündlich bekannt\ngegeben.\n5.3 Schnellmeldung\nDas Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den\nVordruck für die Schnellmeldung nach dem Muster\nder Anlage 24 zur Europawahlordnung übertragen\nund                                                       auf schnellstem Wege (z. B. telefonisch)\n...................................................\n(Bitte Art der Übermittlung eintragen)\nan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(Bitte Empfänger eintragen)\nübermittelt.\n5.4 Anwesenheit des Briefwahlvorstandes\nWährend der Wahlhandlung waren immer mindes-\ntens drei, während der Ermittlung und Feststellung\ndes Briefwahlergebnisses mindestens fünf Mit-\nglieder des Briefwahlvorstandes, darunter jeweils\nder Briefwahlvorsteher und der Schriftführer oder\nihre Stellvertreter, anwesend.\n5.5 Öffentlichkeit der Wahlbriefzulassung und\nErgebnisfeststellung\nDie Zulassung der Wahlbriefe sowie die Ermittlung\nund die Feststellung des Wahlergebnisses waren\nöffentlich.\n5.6 Versicherung zur Richtigkeit der Niederschrift\nVorstehende Niederschrift wurde von den Mit-\ngliedern des Wahlvorstandes genehmigt und von\nihnen unterschrieben.","614        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018\nOrt und Datum\nDer Briefwahlvorsteher                                  Die übrigen Beisitzer\nDer Stellvertreter\nDer Schriftführer","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018                                                                 615\n5.7 Verweigerung der Unterschrift und Angabe von\nGründen\nDas/Die Mitglied(er) des Briefwahlvorstandes                                          ...................................................\n(Vor- und Familienname)\nverweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlnie-\nderschrift, weil                                                                      ...................................................\n...................................................\n...................................................\n(Angabe der Gründe)\n5.8 Bündelung von Stimmzetteln, Stimmzettel-\numschlägen und Wahlscheinen\nNach Schluss des Wahlgeschäfts wurden alle\nStimmzettel, Stimmzettelumschläge und Wahl-\nscheine, die nicht dieser Wahlniederschrift als\nAnlagen beigefügt sind, wie folgt geordnet, ge-\nbündelt und in Papier verpackt:                                                      a) Ein Paket mit den nach Wahlvorschlägen ge-\nordneten und gebündelten Stimmzetteln,\nb) ein Paket mit den ungekennzeichneten Stimm-\nzetteln,\nc) ein Paket mit den leer abgegebenen Stimm-\nzettelumschlägen sowie\nd) ein Paket mit den eingenommenen Wahlschei-\nnen.\nDie Pakete wurden versiegelt und mit der Nummer\ndes Briefwahlvorstandes sowie der Inhaltsangabe\nversehen.\n5.9 Übergabe der Wahlunterlagen\nDem Beauftragten des/der                                                             (Bitte eintragen, z. B. Gemeindebehörde)\n..................................................\nwurden                                                                               am . . . . . . . . . . . . , um . . . . . . . . . . . . Uhr, übergeben\n– diese Wahlniederschrift mit Anlagen,\n– die Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben,\n– das/die Verzeichnis/Verzeichnisse der für un-\ngültig erklärten Wahlscheine samt Nachträgen/\ndie Mitteilung, dass Wahlscheine nicht für un-\ngültig erklärt worden sind,\n– die Wahlurne – mit Schloss und Schlüssel –\nsowie\n– alle sonstigen dem Briefwahlvorstand von\ndem/der\n(Bitte eintragen, z. B. Gemeindebehörde)\n..............................................\nzur Verfügung gestellten Gegenstände und\nUnterlagen.\nDer Briefwahlvorsteher\n..................................................\nVom Beauftragten des/der . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wurde die Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten\nAnlagen am . . . . . . . . . . . . . . . . ., um . . . . . . . . . . . . . . . . . Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen.\n....................................................\n(Unterschrift des Beauftragten)\nAchtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den\nweiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind."]}