{"id":"bgbl1-2018-16-1","kind":"bgbl1","year":2018,"number":16,"date":"2018-05-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/16#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2018-16-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2018/bgbl1_2018_16.pdf#page=2","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung","law_date":"2018-05-07T00:00:00Z","page":542,"pdf_page":2,"num_pages":2,"content":["542             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 15. Mai 2018\nVerordnung\nzur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und -Organisationsverordnung\nVom 7. Mai 2018\nAuf Grund des § 64 Absatz 10 Satz 1 Nummer 1 des Wertpapierhandelsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 3a\nNummer 3 Buchstabe b des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) neu gefasst worden ist, verordnet das\nBundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:\nArtikel 1\nDie Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und -Organisationsverordnung vom 17. Oktober 2017 (BGBl. I\nS. 3566) wird wie folgt geändert:\n1. Dem § 4 Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:\n„(3) Für Aktien, die zum Zeitpunkt der Anlageberatung am organisierten Markt gehandelt werden, kann an-\nstelle des Informationsblattes nach § 64 Absatz 2 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes ein standardisiertes\nInformationsblatt nach § 64 Absatz 2 Satz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes zur Verfügung gestellt werden. Das\nstandardisierte Informationsblatt erhält die aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtliche Form.“\n2. Folgende Anlage wird angefügt:\n„Anlage\n(zu § 4 Absatz 3)\nStandardisiertes Informationsblatt\nfür Aktien am organisierten Markt\nnach § 64 Absatz 2 Satz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes\nDieses Informationsblatt informiert Sie in allgemeiner Weise über die wesentlichen Eigenschaften einer Aktie,\ndie an einem organisierten Markt gehandelt wird.\nUnter einem organisierten Markt versteht man deutsche oder europäische Handelsplätze (Börsen), die von\nstaatlichen Stellen genehmigt, geregelt und überwacht werden. Die Aktiengesellschaften, deren Aktien dort\nzum Handel zugelassen werden, müssen detaillierten Veröffentlichungspflichten genügen. Bei vielen Aktien-\ngesellschaften finden Sie Informationen wie Halbjahres- und Jahresfinanzberichte sowie Mitteilungen über kurs-\nrelevante Ereignisse auf ihren Internetseiten, zum Beispiel unter „Investor Relations“.\nBitte informieren Sie sich über die speziellen Chancen und Risiken einer bestimmten Aktie, zum Beispiel auf den\nInternetseiten der jeweiligen Aktiengesellschaft, oder fragen Sie Ihre Anlageberaterin oder Ihren Anlageberater.\nWas ist eine Aktie?\nEine Aktie ist ein Wertpapier, mit dem Sie einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft erwerben. Mit\ndem Kauf einer Aktie werden Sie Aktionärin bzw. Aktionär dieser Aktiengesellschaft in Höhe des Kapitalanteils\nIhrer Aktien. Sie nehmen durch Ihre Aktien an der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens über Kurs-\nsteigerungen und Dividendenzahlungen teil, tragen aber auch Verluste mit, im Extremfall bis zur Höhe Ihrer\nAnlage.\nFür wen sind Aktien eine mögliche Anlageform?\nAktien kommen für Sie als Anlage in Betracht, wenn Sie\n– über Grundkenntnisse der Aktienmärkte verfügen,\n– sich unmittelbar an einem Unternehmen beteiligen wollen,\n– die mit einer Aktie verbundenen Chancen nutzen möchten sowie\n– bereit und in der Lage sind, die Risiken einer Aktienanlage zu tragen.\nWelche Rechte sind mit einer Aktie verbunden?\nWenn Sie eine Aktie kaufen, überlassen Sie der Aktiengesellschaft Ihr Geld auf unbestimmte Zeit, es wird Ihnen\nalso nicht etwa zu einem bestimmten Fälligkeitstermin zurückgezahlt. Durch den Verkauf Ihrer Aktien können\nSie sich aus Ihrer Beteiligung an einer Aktiengesellschaft lösen.\nMit einer Aktie sind verschiedene Rechte verbunden. Die Rechte können je nach Aktiengattung unterschiedlich\nsein: Stammaktien sind der Regelfall; mit ihnen sind die Rechte verbunden, die im Aktiengesetz und in der\nSatzung der Aktiengesellschaft festgeschrieben sind (siehe dazu Punkte 1 bis 3), zum Beispiel Stimm- und\nBezugsrechte. Daneben gibt es Vorzugsaktien: Diese gewähren bestimmte Vorzüge, zum Beispiel einen erhöh-\nten Dividendenanspruch, allerdings entfällt in der Regel das Stimmrecht.\nSie haben insbesondere folgende Rechte:\n1. Stimmrecht und Auskunftsrecht:\nSie können an der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft teilnehmen und dort abstimmen sowie Auskünfte\nverlangen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 15. Mai 2018            543\n2. Recht auf Gewinnanteil (Dividende):\nErwirtschaftet das Unternehmen einen (Bilanz-)Gewinn, kann die Hauptversammlung des Unternehmens beschlie-\nßen, diesen an die Aktionärinnen und Aktionäre auszuzahlen. Sie haben dann im Regelfall Anspruch auf einen\nAnteil an diesem Gewinn gemäß Ihrer Beteiligung am Grundkapital, sofern die Satzung nichts Abweichendes\nbestimmt. Voraussetzung ist, dass Sie die Aktien an dem für den Bezug der Dividende relevanten Stichtag halten.\n3. Bezugsrecht:\nWird das Grundkapital einer Aktiengesellschaft erhöht, werden neue Aktien ausgegeben. Wenn Sie bereits\nAktien dieser Aktiengesellschaft haben, sind Sie berechtigt, neue Aktien zu kaufen. Damit können Sie Ihren\nAnteil am Grundkapital konstant halten. Allerdings kann dieses Bezugsrecht durch einen Beschluss der Haupt-\nversammlung ausgeschlossen werden.\nWelche Chancen bietet eine Aktie?\nDurch den Kauf einer Aktie haben Sie die Möglichkeit, Kursgewinne zu erzielen. Liegt der Kurs zum Zeitpunkt\ndes Verkaufs der Aktie höher als zum Zeitpunkt des Kaufs, können Sie einen Gewinn erzielen. Außerdem er-\nhalten Sie eine Dividende, wenn die Hauptversammlung beschließt, eine Dividende auszuzahlen.\nWelche Risiken gehen Sie ein, wenn Sie eine Aktie kaufen?\n1. Bonitäts-/Emittentenrisiko:\nDie Aktiengesellschaft kann insolvent werden, das heißt, sie hat zu hohe Schulden oder ist zahlungsunfähig.\nDann können Sie unter Umständen das gesamte Geld verlieren, das Sie eingesetzt haben (Totalverlust).\n2. Kursveränderungsrisiko:\nDer Marktpreis der Aktie (Kurs) hängt von Angebot und Nachfrage ab und kann fallen, wenn sich der Aktien-\nmarkt als Folge der allgemeinen Entwicklung des Marktes negativ entwickelt, zum Beispiel weil sich die Kon-\njunktur- oder Branchenaussichten verschlechtern. Gründe für den Kursverlust können auch unternehmensspe-\nzifisch sein. Beispiele dafür sind verschlechterte Geschäftsaussichten oder verfehlte Ertragsziele.\n3. Dividendenrisiko:\nDie Aktiengesellschaft zahlt keine Dividende aus oder die Dividende ist geringer als erwartet. Das kann zum\nBeispiel der Fall sein, wenn die Aktiengesellschaft keinen oder einen geringeren Gewinn macht als erwartet oder\nwenn die Hauptversammlung beschließt, keinen Gewinn auszuzahlen.\n4. Währungsrisiko:\nWenn eine Aktie in einer anderen Währung als in Euro an der Börse notiert ist, beeinflusst der Wechselkurs\nzusätzlich Ihren Gewinn oder Verlust.\n5. Risiko der Einstellung der Börsennotierung/des Widerrufs der Zulassung:\nDie Aktiengesellschaft kann die Börsennotierung einstellen oder die Zulassung zum Börsenhandel widerrufen.\nDann können Sie die Aktie unter Umständen gar nicht mehr oder nur mit großen Preisabschlägen verkaufen.\nWann können Sie Aktien kaufen oder verkaufen?\nAktien, die an einem organisierten Markt gehandelt werden, können in der Regel an jedem Börsentag ge- oder\nverkauft werden.\nEs kann zu Schwierigkeiten beim Verkauf oder zu größeren Preisabschlägen kommen, wenn es keinen ausrei-\nchenden börslichen Handel der Aktie gibt.\nWelche Kosten fallen an?\nSie erhalten neben diesem Informationsblatt eine formalisierte Kostenaufstellung. Diese enthält Informationen\nzu den anfallenden Kosten und Nebenkosten für den Kauf oder Verkauf einer Aktie und gegebenenfalls für ein\nWertpapierdepot (Depotentgelt). Durch einen Vergleich von Preisverzeichnissen können Kosten vermieden oder\nreduziert werden. Die Kosten vermindern eine sich möglicherweise ergebende Rendite.“\nArtikel 2\nInkrafttreten\nDiese Verordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.\nBerlin, den 7. Mai 2018\nDer Bundesminister der Finanzen\nOlaf Scholz"]}