{"id":"bgbl1-2017-78-4","kind":"bgbl1","year":2017,"number":78,"date":"2017-12-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/78#page=22","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2017-78-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2017/bgbl1_2017_78.pdf#page=22","order":4,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce (E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung  EComKflAusbV)","law_date":"2017-12-13T00:00:00Z","page":3926,"pdf_page":22,"num_pages":9,"content":["3926            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 78, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2017\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce\n(E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung – EComKflAusbV)*\nVom 13. Dezember 2017\nAuf Grund des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsge-                                      Abschnitt 1\nsetzes, der zuletzt durch Artikel 436 Nummer 1 der Ver-                         Gegenstand, Dauer und\nordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geän-                      Gliederung der Berufsausbildung\ndert worden ist, verordnet das Bundesministerium für\nWirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bun-\n§1\ndesministerium für Bildung und Forschung:\nStaatliche\nAnerkennung des Ausbildungsberufes\nInhaltsübersicht\nDer Ausbildungsberuf des Kaufmanns im E-Com-\nAbschnitt 1                           merce und der Kauffrau im E-Commerce wird nach\n§ 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich an-\nGegenstand, Dauer und                        erkannt.\nGliederung der Berufsausbildung\n§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes                                             §2\n§ 2 Dauer der Berufsausbildung                                                   Dauer der Berufsausbildung\n§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmen-\nplan\nDie Berufsausbildung dauert drei Jahre.\n§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild\n§ 5 Ausbildungsplan\n§3\nGegenstand der\nBerufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan\nAbschnitt 2\n(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindes-\nAbschlussprüfung                          tens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) genann-\nten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Von der\n§  6     Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt\nOrganisation der Berufsausbildung, wie sie im Aus-\n§  7     Inhalt von Teil 1\nbildungsrahmenplan vorgegeben ist, darf abgewichen\n§  8     Prüfungsbereich von Teil 1\nwerden, wenn und soweit betriebspraktische Beson-\n§  9     Inhalt von Teil 2\nderheiten oder Gründe, die in der Person des oder der\n§ 10     Prüfungsbereiche von Teil 2\nAuszubildenden liegen, die Abweichung erfordern.\n§ 11     Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im E-Commerce\n§ 12     Prüfungsbereich Kundenkommunikation im E-Commerce             (2) Die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fer-\n§ 13     Prüfungsbereich Fachgespräch zu einem projektbezoge-       tigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermit-\nnen Prozess im E-Commerce                                  telt werden, dass die Auszubildenden die berufliche\n§ 14     Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde               Handlungsfähigkeit nach § 1 Absatz 3 des Berufsbil-\n§ 15     Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für      dungsgesetzes erlangen. Die berufliche Handlungs-\ndas Bestehen der Abschlussprüfung                          fähigkeit schließt insbesondere selbständiges Planen,\nDurchführen und Kontrollieren ein.\nAbschnitt 3\n§4\nSchlussvorschrift                                               Struktur der\nBerufsausbildung, Ausbildungsberufsbild\n§ 16     Inkrafttreten\n(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:\nAnlage:    Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum\nKaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im               1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und\nE-Commerce                                                   Fähigkeiten sowie\n2. integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse\n* Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des\n§ 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der        und Fähigkeiten.\ndamit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in\nder Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rah-\nmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst im amtlichen    Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufs-\nTeil des Bundesanzeigers veröffentlicht.                          bildes gebündelt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 78, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2017             3927\n(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgeben-                                    §8\nden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:                           Prüfungsbereich von Teil 1\n1. Online-Vertriebskanal auswählen und einsetzen,                (1) Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungs-\n2. Waren- oder Dienstleistungssortiment mitgestalten          bereich Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbah-\nund online bewirtschaften,                                nung statt.\n3. Beschaffung unterstützen,                                     (2) Im Prüfungsbereich Sortimentsbewirtschaftung\nund Vertragsanbahnung soll der Prüfling nachweisen,\n4. Vertragsanbahnung im Online-Vertrieb gestalten,            dass er in der Lage ist,\n5. Verträge aus dem Online-Vertrieb abwickeln,                1. das Waren- oder Dienstleistungssortiment im\nOnline-Vertrieb kunden- und serviceorientiert mitzu-\n6. Kundenkommunikation gestalten,\ngestalten und zu bewirtschaften,\n7. Online-Marketing entwickeln und umsetzen und\n2. die Beschaffung von Waren oder Dienstleistungen\n8. kaufmännische Steuerung und Kontrolle nutzen.                  für den Online-Vertrieb zu unterstützen,\n(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermit-     3. Vertragsanbahnungen im Online-Vertrieb zu gestal-\ntelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:            ten und Vertragsabschlüsse herbeizuführen und\n1. Berufsbildung sowie arbeits- und sozialrechtliche          4. rechtliche Regelungen bei der Sortimentsbewirt-\nVorschriften,                                                 schaftung und der Vertragsanbahnung einzuhalten.\n2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,             (3) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein.\nDer Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.\n3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\n(4) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.\n4. Umweltschutz,\n§9\n5. Bedeutung und Struktur des E-Commerce,\nInhalt von Teil 2\n6. Kommunikation und Kooperation und\n(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf\n7. projektorientierte Arbeitsweisen im E-Commerce.\n1. die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertig-\nkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie\n§5\n2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr-\nAusbildungsplan                             stoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan ge-\nDie Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der                nannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten\nAusbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmen-               entspricht.\nplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubil-            (2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertig-\ndende einen Ausbildungsplan zu erstellen.                     keiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegen-\nstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur inso-\nAbschnitt 2                            weit einbezogen werden, als es für die Feststellung der\nAbschlussprüfung                             beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.\n§ 10\n§6\nPrüfungsbereiche von Teil 2\nZiel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt\nTeil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden\n(1) Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob       Prüfungsbereichen statt:\nder Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben\n1. Geschäftsprozesse im E-Commerce,\nhat.\n2. Kundenkommunikation im E-Commerce,\n(2) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen\n1 und 2.                                                      3. Fachgespräch zu einem projektbezogenen Prozess\nim E-Commerce sowie\n(3) Teil 1 soll in der Mitte des zweiten Ausbildungs-\njahres durchgeführt werden, Teil 2 am Ende der Berufs-        4. Wirtschafts- und Sozialkunde.\nausbildung.\n§ 11\n§7                                                    Prüfungsbereich\nGeschäftsprozesse im E-Commerce\nInhalt von Teil 1\n(1) Im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im\nTeil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf             E-Commerce soll der Prüfling nachweisen, dass er in\n1. die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 15 Aus-        der Lage ist,\nbildungsmonate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse         1. komplexe Arbeitsaufträge handlungsorientiert zu\nund Fähigkeiten sowie                                         bearbeiten,\n2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr-        2. fachliche und wirtschaftliche Zusammenhänge zu\nstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan ge-             analysieren, Lösungen für Aufgabenstellungen zu\nnannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten             entwickeln und dabei Instrumente der kaufmänni-\nentspricht.                                                   schen Steuerung und Kontrolle zu nutzen,","3928          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 78, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2017\n3. wirtschaftliche und technische Entwicklungen im            6. projektorientierte Arbeitsweisen im E-Commerce an-\nHinblick auf ihre Relevanz für den E-Commerce                 zuwenden und\neinzuschätzen,                                            7. Kommunikations- und Kooperationsbedingungen zu\n4. englischsprachige Informationen und Fachbegriffe               berücksichtigen.\nsituationsbezogen zu nutzen und                              (2) Für den Nachweis nach Absatz 1 ist eines der\n5. rechtliche Regelungen bei den Geschäftsprozessen           folgenden Gebiete zugrunde zu legen:\nim E-Commerce einzuhalten.\n1. Auswählen und Einsetzen eines Online-Vertriebs-\n(2) Für den Nachweis nach Absatz 1 sind folgende               kanals,\nGebiete zugrunde zu legen:\n2. Optimieren von Nutzungsprozessen im E-Commerce,\n1. Einsatz eines Online-Vertriebskanals und Optimie-\n3. Entwickeln und Umsetzen von Online-Marketing\nrung der Nutzung,\noder\n2. zielgruppenorientiertes und produktbezogenes On-\nline-Marketing sowie                                      4. Nutzen der kaufmännischen Steuerung und Kon-\ntrolle.\n3. sortiments-, nutzungs- und kundenbezogene und\nergebnisorientierte Analyse und Steuerung der Pro-        Das Gebiet wird von dem oder der Ausbildenden fest-\nzesse im E-Commerce.                                      gelegt.\n(3) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein.           (3) Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fach-\nDer Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.        gespräch geführt.\n(4) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.                     (4) Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fach-\ngespräch hat der Prüfling zu dem nach Absatz 2 fest-\n§ 12                               gelegten Gebiet eigenständig im Ausbildungsbetrieb\neine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die\nPrüfungsbereich\neigenständige Durchführung ist von dem oder der\nKundenkommunikation im E-Commerce\nAusbildenden zu bestätigen.\n(1) Im Prüfungsbereich Kundenkommunikation im\n(5) Zu der praxisbezogenen Aufgabe hat der Prüfling\nE-Commerce soll der Prüfling nachweisen, dass er in\neinen Report zu erstellen. In dem Report hat er die\nder Lage ist,\nAufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das\n1. Kundenanliegen lösungsorientiert zu bearbeiten,            Vorgehen und das Ergebnis der praxisbezogenen Auf-\n2. bei der Vertragserfüllung entstehende Störungen zu         gabe zu beschreiben und den Prozess zu reflektieren,\nbearbeiten,                                               der zu dem Ergebnis geführt hat. Der Report darf\nhöchstens drei Seiten umfassen.\n3. Rückabwicklungsprozesse zu organisieren,\n(6) Den Report soll der Prüfling mit einer Anlage er-\n4. Kommunikationskanäle auszuwählen und zu steu-\ngänzen. Die Anlage besteht aus Visualisierungen zu der\nern,\npraxisbezogenen Aufgabe. Sie darf höchstens fünf\n5. Schnittstellen von Kommunikationskanälen zu be-            Seiten umfassen.\nrücksichtigen,\n(7) Der Report und die Anlage sowie die Bestätigung\n6. Kommunikation mit Kunden und Kundinnen ziel-               über die eigenständige Durchführung nach Absatz 4\ngruppenorientiert und situationsgerecht zu gestal-        Satz 2 müssen der zuständigen Stelle spätestens am\nten, auszuwerten und zu optimieren und                    ersten Tag von Teil 2 der Abschlussprüfung vorliegen.\n7. rechtliche Regelungen bei der Kundenkommunika-                (8) Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer\ntion im E-Commerce einzuhalten.                           Darstellung der praxisbezogenen Aufgabe und des\n(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein.        Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet. Ausge-\nDer Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.        hend von der praxisbezogenen Aufgabe und dem dazu\n(3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.                   erstellten Report entwickelt der Prüfungsausschuss für\ndas nach Absatz 2 Satz 2 festgelegte Gebiet das\n§ 13                               fallbezogene Fachgespräch so, dass die in Absatz 1\ngenannten Anforderungen nachgewiesen werden kön-\nPrüfungsbereich                          nen.\nFachgespräch zu einem\nprojektbezogenen Prozess im E-Commerce                     (9) Das fallbezogene Fachgespräch dauert höchs-\ntens 20 Minuten.\n(1) Im Prüfungsbereich Fachgespräch zu einem pro-\njektbezogenen Prozess im E-Commerce soll der Prüf-               (10) Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling\nling nachweisen, dass er in der Lage ist,                     im fallbezogenen Fachgespräch erbringt. Nicht be-\nwertet werden die Durchführung der praxisbezogenen\n1. berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen,\nAufgabe, der Report und die Anlage.\n2. Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern,\n3. Lösungswege zu entwickeln,                                                           § 14\n4. kunden- und serviceorientiert zu handeln,                                      Prüfungsbereich\n5. praxisbezogene Aufgaben unter Berücksichtigung                         Wirtschafts- und Sozialkunde\nwirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zu-           (1) Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozial-\nsammenhänge zu planen, durchzuführen und aus-             kunde soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage\nzuwerten,                                                 ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 78, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2017              3929\nZusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzu-              2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausrei-\nstellen und zu beurteilen.                                        chend“,\n(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein.        3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit\nDer Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.            mindestens „ausreichend“ und\n(3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.                   4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenü-\ngend“.\n§ 15\n(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem\nGewichtung der                            der Prüfungsbereiche „Geschäftsprozesse im E-Com-\nPrüfungsbereiche und Anforderungen                   merce“, „Kundenkommunikation im E-Commerce“ oder\nfür das Bestehen der Abschlussprüfung                 „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche\n(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche         Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn\nsind wie folgt zu gewichten:                                  1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausrei-\n1. Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung                chend“ bewertet worden ist und\nmit                                      25 Prozent,      2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen\n2. Geschäftsprozesse im                                           der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.\nE-Commerce mit                           30 Prozent,      Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prü-\n3. Kundenkommunikation im                                     fungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Er-\nE-Commerce mit                           15 Prozent,      gebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhält-\n4. Fachgespräch zu einem                                      nis 2:1 zu gewichten.\nprojektbezogenen Prozess im\nE-Commerce mit                     20 Prozent sowie                           Abschnitt 3\n5. Wirtschafts- und Sozialkunde mit          10 Prozent.                      Schlussvorschrift\n(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die\nPrüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:                                      § 16\n1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindes-                             Inkrafttreten\ntens „ausreichend“,                                          Diese Verordnung tritt am 1. August 2018 in Kraft.\nBerlin, den 13. Dezember 2017\nDie Bundesministerin\nfür Wirtschaft und Energie\nIn Vertretung\nRainer Baake","3930         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 78, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2017\nAnlage\n(zu § 3 Absatz 1)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce\nAbschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nZeitliche Richtwerte\nLfd.              Teil des                                 Zu vermittelnde                     in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten     1. bis 15. 16. bis 36.\nMonat       Monat\n1                    2                                           3                                   4\n1   Online-Vertriebskanal         a) Online-Vertriebskanäle nach Leistungsumfang, Leis-\nauswählen und einsetzen          tungsfähigkeit, Einsatzbereichen und Wirtschaftlich-\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 1)          keit unterscheiden und auswählen\nb) Nutzerverhalten auswerten und Verbesserungsvor-\nschläge für den Online-Vertrieb ableiten\nc) Prozessabläufe analysieren und Konzept für anwen-\nderfreundliche Benutzeroberfläche weiterentwickeln\nd) rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben,\ninsbesondere zu Informationspflichten, Wettbewerbs-\nrecht, Markenschutz, Urheberrecht und Datenschutz,\nbeim Einsatz des Online-Vertriebskanals einhalten                    16\ne) technische und organisatorische Voraussetzungen\nund Rahmenbedingungen für den Einsatz neuer\nOnline-Vertriebskanäle im Zusammenhang mit unter-\nschiedlichen Geschäftsmodellen einschätzen und\nMaßnahmen ableiten\nf) bei der Weiterentwicklung und Optimierung der Sys-\nteme des Online-Vertriebs mit internen und externen\nDienstleistern kooperieren, Dienstleistungsumfang\ndefinieren und Leistungserbringung kontrollieren\n2   Waren- oder Dienstleistungs- a) Produktdaten zu Waren oder Dienstleistungen be-\nsortiment mitgestalten und       schaffen, ergänzen und aufbereiten\nonline bewirtschaften\nb) Produkte kategorisieren, einstellen und verkaufs-\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 2)\nfördernd präsentieren\nc) rechtliche Regelungen, insbesondere zu Informa-\ntionspflichten, Wettbewerbsrecht, Markenschutz, Ur-\nheberrecht und Datenschutz, bei der Gestaltung des       16\nSortiments einhalten\nd) Serviceleistungen und Zusatzangebote im Online-\nVertriebssystem hinterlegen und Angebotsregeln\nfestlegen\ne) Bezahlsysteme auswählen und einsetzen\nf) Potenziale anderer Vertriebskanäle beurteilen und\nMöglichkeiten der Nutzung prüfen\ng) Testmethoden zur laufenden Optimierung des Nut-\nzungsprozesses einsetzen und Ergebnisse auswer-\nten\n8\nh) qualitätssichernde Maßnahmen anwenden\ni) bei Preiskalkulationen mitwirken\nj) Vorschläge für die kunden- und ertragsorientierte\nWeiterentwicklung des Sortiments erarbeiten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 78, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2017                3931\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                  Zu vermittelnde                           in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten           1. bis 15. 16. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                         4\n3   Beschaffung unterstützen      a) Nachfrage nach Waren oder Dienstleistungen im\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 3)          Online-Vertriebskanal ermitteln und Schlussfolgerun-\ngen für Beschaffung ableiten\nb) für den Online-Vertrieb relevante Produktdaten fest-\nlegen und deren Bereitstellung sicherstellen                   10\nc) Waren- oder Datenfluss als Händler oder Vermittler\nsicherstellen,       Bestandsführung         unterstützen,\nSchwachstellen analysieren und Prozesse optimieren\nd) Absatzzahlen für die Beschaffung aufbereiten\n4   Vertragsanbahnung im          a) Übersicht der ausgewählten Waren oder Dienst-\nOnline-Vertrieb gestalten        leistungen dem Kunden oder der Kundin bereitstellen\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 4)\nb) Kundendaten- und Zahlungsdatenerfassung benut-\nzerfreundlich gestalten\nc) Kundendaten und Zahlungsdaten erheben und im\nSystem verarbeiten\nd) Maßnahmen zur Verhinderung von Zahlungsausfällen\neinsetzen\ne) Bezahlverfahren kundenbezogen bereitstellen\nf) Wege der Übermittlung und Bereitstellung von Waren             17\noder Dienstleistungen auswählen und dem Kunden\noder der Kundin anbieten\ng) rechtliche Regelungen, insbesondere zum Daten-\nschutz, zu allgemeinen Geschäftsbedingungen und\nzum Fernabsatz, einhalten\nh) Vertragsangebot des Kunden oder der Kundin erfas-\nsen und Bedingungen der Vertragserfüllung prüfen\ni) Auftragsdaten für den Kunden oder die Kundin ver-\nständlich darstellen und für nachfolgende Prozesse\nbereitstellen\n5   Verträge aus dem Online-      a) sicherstellen, dass der Kunde oder die Kundin über\nVertrieb abwickeln               das Zustandekommen des Vertrags informiert wird\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 5)                                                                          4\nb) bei Störungen der Datenübermittlung für die Ver-\ntragserfüllung Maßnahmen ergreifen\nc) bei der Vertragserfüllung entstehende Störungen\nbearbeiten und dabei die rechtlichen und betrieb-\nlichen Vorgaben einhalten                                                   8\nd) waren- oder dienstleistungsbezogene Rückabwick-\nlungsprozesse organisieren\n6   Kundenkommunikation           a) Kommunikationskanäle auswählen, einsetzen und\ngestalten                        die Auswahl auf Grundlage des Kundenverhaltens\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 6)          anpassen\nb) Kundenanliegen aufnehmen und bearbeiten\nc) rechtliche Regelungen, insbesondere zum Daten-\nschutz, bei der Kundenkommunikation und bei deren\nAuswertung einhalten\n13\nd) Schnittstellen von Kommunikationskanälen berück-\nsichtigen\ne) Kommunikation zielgruppenorientiert, verkaufsför-\ndernd und situationsgerecht gestalten, unter Berück-\nsichtigung betrieblicher Vorgaben auswerten und\ndiese Auswertung bei der Gestaltung und Optimie-\nrung des Sortiments berücksichtigen","3932        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 78, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2017\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                  Zu vermittelnde                    in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten    1. bis 15. 16. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                  4\n7   Online-Marketing entwickeln  a) zielgruppen- und produktgruppengerechte Online-\nund umsetzen                    Marketingmaßnahmen entwickeln und dabei ins-\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 7)         besondere Neukundengewinnung, Bestandskunden-\nbindung und Kundenreaktivierung berücksichtigen\nb) Nutzungs- und Kundendaten zum Zweck der zielge-\nrichteten Werbeansprache über Online-Werbekanäle\nerheben und verarbeiten sowie Handlungsvorschläge\nentwickeln\nc) Inhalt für verschiedene Online-Werbekanäle und\n-formate auswählen und bereitstellen sowie Umset-\nzungsvarianten testen und auswerten\nd) Instrumente des Online-Marketings einsetzen, die\nErstellung und Ausspielung von Werbung organisie-\nren sowie die Platzierung der Online-Werbung prüfen                  18\ne) die Ausgestaltung der Kontaktstrecke von der Wer-\nbung bis zum Kauf (Customer Journey) im Online-\nVertriebskanal planen und optimieren\nf) den Werbeerfolg unter Kosten-Nutzen-Aspekten\nmessen und Maßnahmen ableiten\ng) rechtliche Regelungen des Online-Marketings ein-\nhalten, insbesondere zu Informationspflichten, Wett-\nbewerbsrecht, Markenschutz, Urheberrecht und\nDatenschutz\nh) Marketingmaßnahmen von Wettbewerbern beobach-\nten und auswerten sowie Verbesserungsvorschläge\nfür den Betrieb ableiten\n8   Kaufmännische Steuerung      a) Ergebnisse der Kosten-und-Leistungs-Rechnung\nund Kontrolle nutzen            analysieren und Schlussfolgerungen ableiten\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 8)\nb) Informationen des externen Rechnungswesens für\nSteuerungs- und Kontrollprozesse nutzen\nc) betriebliche, insbesondere nutzungs- und sorti-\nmentsbezogene Kennzahlen zum Online-Vertrieb\nermitteln und bewerten sowie Schlussfolgerungen\nableiten\nd) Statistiken erstellen und auswerten\ne) Kundenwertanalysen durchführen und Schlussfolge-\nrungen ableiten                                                      16\nf) betriebliche Prozesse, insbesondere bei Online-Ver-\ntriebs- und Kommunikationskanälen sowie bei der\nVertragsabwicklung, analysieren, Schlussfolgerungen\nableiten, Maßnahmen vorschlagen und an deren\nUmsetzung mitwirken\ng) Kennzahlen der waren- oder dienstleistungsbezoge-\nnen Reklamationen, Widerrufe, Rücktritte, Retouren\noder Stornierungen sowie daraus folgende Rück-\nabwicklungen analysieren und Schlussfolgerungen\nableiten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 78, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2017             3933\nAbschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                   Zu vermittelnde                       in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten       1. bis 15. 16. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                             3                                     4\n1   Berufsbildung sowie arbeits-   a) wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbil-\nund sozialrechtliche Vor-         dungsvertrages darstellen, Rechte und Pflichten aus\nschriften                         dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben\n(§ 4 Absatz 3 Nummer 1)           der Beteiligten im dualen System beschreiben\nb) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbil-\ndungsordnung vergleichen\nc) arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vor-\nschriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif-\nund Arbeitszeitregelungen beachten\nd) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären\ne) Chancen und Anforderungen des lebensbegleitenden\nLernens für die berufliche und persönliche Entwick-\nlung begründen und die eigenen Kompetenzen wei-\nterentwickeln\nf) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des\nselbstgesteuerten Lernens anwenden und beruflich\nrelevante Informationsquellen nutzen\ng) berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmög-\nlichkeiten darstellen\n2   Aufbau und Organisation        a) die Rechtsform und den organisatorischen Aufbau\ndes Ausbildungsbetriebes          des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und\n(§ 4 Absatz 3 Nummer 2)           Zuständigkeiten sowie die Zusammenhänge zwi-\nschen den Geschäftsprozessen erläutern\nb) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner\nBeschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufs-\nvertretungen und Gewerkschaften nennen                 während\nc) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be-          der  gesamten\ntriebsverfassungsrechtlichen Organe des Ausbil-        Ausbildung\ndungsbetriebes beschreiben\n3   Sicherheit und Gesundheits-    a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am\nschutz bei der Arbeit             Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Ver-\n(§ 4 Absatz 3 Nummer 3)           meidung der Gefährdung ergreifen\nb) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü-\ntungsvorschriften anwenden\nc) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie\nerste Maßnahmen einleiten\nd) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an-\nwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden be-\nschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung\nergreifen\n4   Umweltschutz                   Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen\n(§ 4 Absatz 3 Nummer 4)        im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbeson-\ndere\na) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-\ndungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz\nan Beispielen erklären\nb) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des\nUmweltschutzes anwenden\nc) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho-\nnenden Energie- und Materialverwendung nutzen\nd) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer\numweltschonenden Entsorgung zuführen","3934        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 78, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2017\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                 Zu vermittelnde                      in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      1. bis 15. 16. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                           3                                    4\n5   Bedeutung und Struktur des   a) die Funktion des E-Commerce für die Gesamtwirt-\nE-Commerce                      schaft und für die Gesellschaft erläutern\n(§ 4 Absatz 3 Nummer 5)\nb) Einflüsse der digitalen Infrastruktur, des Geschäfts-\nmodells, der Vertriebswege und Kommunikations-\nkanäle, der Sortiments- und Preisgestaltung sowie\ndes Standortes auf die Stellung des Ausbildungs-                       4\nbetriebes am Markt einschätzen\nc) rechtliche und technische Entwicklungen verfolgen\nund Auswirkungen auf Systeme und Prozesse des\nOnline-Vertriebs ableiten\nd) bei der Entwicklung neuer Geschäftsideen mitwirken\n6   Kommunikation und            a) situationsgerecht und zielorientiert kommunizieren\nKooperation                     sowie Ergebnisse dokumentieren\n(§ 4 Absatz 3 Nummer 6)\nb) Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage\nerfolgreichen Handelns berücksichtigen                     4\nc) soziokulturelle Unterschiede im Arbeitsprozess be-\nrücksichtigen\nd) Ursachen von Konflikten und Kommunikations-\nstörungen erkennen und zu deren Lösung beitragen\ne) deutsche und englische Fachbegriffe anwenden\nf) im Ausbildungsbetrieb übliche englischsprachige In-                    8\nformationen auswerten\ng) Informationen einholen und Auskünfte erteilen, auch\nin englischer Sprache\n7   Projektorientierte Arbeits-  a) Projekte planen, strukturieren, koordinieren, umset-\nweisen im E-Commerce            zen und auswerten\n(§ 4 Absatz 3 Nummer 7)\nb) Informations- und Kommunikationsstrukturen für die\nProjektarbeit einrichten und nutzen\n14\nc) Projektabläufe an veränderte Anforderungen anpas-\nsen\nd) Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren und\npräsentieren sowie Schlussfolgerungen ableiten"]}