{"id":"bgbl1-2017-66-3","kind":"bgbl1","year":2017,"number":66,"date":"2017-10-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/66#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2017-66-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2017/bgbl1_2017_66.pdf#page=5","order":3,"title":"Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2018, 2019 und 2020 (Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung  EStSchlEV)","law_date":"2017-09-27T00:00:00Z","page":3517,"pdf_page":5,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 66, ausgegeben zu Bonn am 6. Oktober 2017           3517\nVerordnung\nüber die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung\ndes Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2018, 2019 und 2020\n(Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung – EStSchlEV)\nVom 27. September 2017\nAuf Grund des § 3 Absatz 3 in Verbindung mit Ab-         § 7 Absatz 2 des Zerlegungsgesetzes festgestellte\nsatz 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes, von denen          Gemeinde. Personell veranlagte Einkommensteuerfälle\nAbsatz 1 zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom           gehen nicht in die Ermittlung der Schlüsselzahlen ein.\n8. Mai 2012 (BGBl. I S. 1030) geändert worden ist, ver-     Bei den nichtveranlagten Arbeitnehmerfällen mit Lohn-\nordnet das Bundesministerium der Finanzen:                  steuerabzug geht der Kinderfreibetrag nicht in die\nErmittlung der Schlüsselzahlen ein.\n§1\nDie Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommen-                                   §3\nsteuer für das Jahr 2013 ist für die Ermittlung der             Die Schlüsselzahlen sind auf acht Stellen nach dem\nSchlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils      Komma zu berechnen und auf die siebte Stelle nach\nan der Einkommensteuer für die Jahre 2018, 2019 und         dem Komma zu runden.\n2020 maßgebend. Bei der Ermittlung der Schlüssel-\nzahlen wird die Einkommensteuer nach § 51a des Ein-                                    §4\nkommensteuergesetzes zugrunde gelegt. Sofern keine\nAngabe zur Einkommensteuer nach § 51a des Ein-                  In den Fällen der kommunalen Neugliederung sind\nkommensteuergesetzes vorliegt, wird die tarifliche          die Schlüsselzahlen der betroffenen Gemeinden von\nEinkommensteuer nach § 32a Absatz 1 und 5 des Ein-          dem auf die Neugliederung folgenden Jahr an neu fest-\nkommensteuergesetzes verwendet, bei nichtveranlagten        zusetzen. Tritt die Neugliederung mit Beginn des Jah-\nsteuerpflichtigen Personen ist die einbehaltene Lohn-       res in Kraft, ist die Schlüsselzahl zu diesem Zeitpunkt\nsteuer maßgebend.                                           neu festzusetzen. Bei der Neufestsetzung sind die\nSchlüsselzahlen der betroffenen Gemeinden den neu-\n§2                                oder umgebildeten Gemeinden im Verhältnis der in sie\naufgenommenen Einwohner und Einwohnerinnen zuzu-\nFür die Zurechnung der Steuerbeträge an die Ge-\nrechnen.\nmeinden ist der Wohnsitz der steuerpflichtigen Person\nzum Zeitpunkt der Abgabe der Einkommensteuererklä-\nrung 2013 oder zum Zeitpunkt der Erstveranlagung                                       §5\nmaßgebend; bei mehreren Wohnsitzen ist der Haupt-               Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft\nwohnsitz maßgebend. Hat die steuerpflichtige Person         und am 31. Dezember 2020 außer Kraft. Gleichzeitig\nkeinen Wohnsitz, ist der gewöhnliche Aufenthalt maß-        tritt die Verordnung über die Ermittlung der Schlüssel-\ngebend. In Fällen, in denen von Arbeitnehmern oder          zahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der\nArbeitnehmerinnen keine Einkommensteuererklärung            Einkommensteuer für die Jahre 2015, 2016 und 2017\nabgegeben wird, gilt als Wohnsitzgemeinde die nach          vom 23. September 2014 (BGBl. I S. 1554) außer Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBerlin, den 27. September 2017\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäuble"]}