{"id":"bgbl1-2017-66-10","kind":"bgbl1","year":2017,"number":66,"date":"2017-10-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/66#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2017-66-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2017/bgbl1_2017_66.pdf#page=15","order":10,"title":"Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Störfall-Verordnung","law_date":"2017-10-02T00:00:00Z","page":3527,"pdf_page":15,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 66, ausgegeben zu Bonn am 6. Oktober 2017                                                                                           3527\nBerichtigung\nder Bekanntmachung der Neufassung der Störfall-Verordnung\nVom 2. Oktober 2017\nIn der Bekanntmachung der Neufassung der Störfall-Verordnung vom 15. März 2017 (BGBl. I S. 483) ist die\nNeufassung wie folgt zu berichtigen:\n1. Anhang VI Teil 2 Nummer 5.2.3 muss wie folgt lauten:\n„5.2.3  Sachschäden:                                                                                                     ⃞ ja                                     ⃞      nein\nArt: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Geschätzte Kosten: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . “.\n2. Anhang VI Teil 2 Nummer 5.2.4 muss wie folgt lauten:\n„5.2.4  Umweltschäden:                                                                                                   ⃞ ja                                     ⃞      nein\nArt: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Umfang: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nGeschätzte Kosten: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . “.\nBonn, den 2. Oktober 2017\nBundesministerium\nfür Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit\nIm Auftrag\nGeorg Arens\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 2 Absatz 3 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III,\nGliederungsnummer 114-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 4 des\nGesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird auf folgende im Bundesanzeiger\n(www.bundesanzeiger.de) verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nTag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                                   Fundstelle\nInkrafttretens\n1. 9. 2017     Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Hundertdreiundvierzigs-\nten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest-\nlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumenten-\nflugregeln zum und vom Flughafen Heringsdorf)                                                                   BAnz AT 12.09.2017 V1                                  7. 12. 2017\nFNA: 96-1-2-143\n1. 9. 2017     Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Hundertsiebenundfünf-\nzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest-\nlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumenten-\nflugregeln zum und vom Flughafen Schwerin-Parchim)                                                              BAnz AT 13.09.2017 V1                                  7. 12. 2017\nFNA: 96-1-2-157\n1. 9. 2017     Zweite Verordnung zur Änderung der Zweihundertdreiundfünf-\nzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest-\nlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumenten-\nflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Neubrandenburg)                                                        BAnz AT 14.09.2017 V1                                  7. 12. 2017\nFNA: 96-1-2-253"]}