{"id":"bgbl1-2017-47-1","kind":"bgbl1","year":2017,"number":47,"date":"2017-07-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/47#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2017-47-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2017/bgbl1_2017_47.pdf#page=2","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21)","law_date":"2017-07-13T00:00:00Z","page":2346,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["2346 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 19. Juli 2017\nGesetz\nzur Änderung des Grundgesetzes\n(Artikel 21)\nVom 13. Juli 2017\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz\nbeschlossen; Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:\nArtikel 1\nÄnderung des Grundgesetzes\nArtikel 21 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der im\nBundesgesetzblatt III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten\nFassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2014\n(BGBl. I S. 2438) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:\n1. Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben.\n2. Nach Absatz 2 werden die folgenden Absätze 3 und 4 eingefügt:\n„(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger\ndarauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu\nbeeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik\nDeutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlos-\nsen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche\nBegünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.\n(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über\nden Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das\nBundesverfassungsgericht.“\n3. Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 5.\nArtikel 2\nInkrafttreten\nDieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetz-\nblatt zu verkünden.\nBerlin, den 13. Juli 2017\nDer Bundespräsident\nSteinmeier\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister des Innern\nThomas de Maizière\nDer Bundesminister\nder Justiz und für Verbraucherschutz\nHeiko Maas\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäuble"]}