{"id":"bgbl1-2017-29-5","kind":"bgbl1","year":2017,"number":29,"date":"2017-05-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/29#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2017-29-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2017/bgbl1_2017_29.pdf#page=13","order":5,"title":"Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 50 Euro (Goldmünze Lutherrose)","law_date":"2017-05-15T00:00:00Z","page":1221,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 29, ausgegeben zu Bonn am 24. Mai 2017               1221\nBekanntmachung\nüber die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 50 Euro\n(Goldmünze „Lutherrose“)\nVom 15. Mai 2017\nGemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom               Der Entwurf stammt von der Künstlerin Adelheid\n16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundes-        Fuss aus Geltow.\nregierung beschlossen, zur Würdigung des 500. Refor-\nDie Bildseite zeigt die Lutherrose als wichtiges Sym-\nmationsjubiläums eine Gedenkmünze zu 50 Euro aus\nbol für Martin Luthers Theologie und damit für die Be-\nGold prägen zu lassen.\ndeutung der Reformation. Die Elemente der Lutherrose\nDie Auflage der Münze beträgt 150 000 Stück.            (Kreuz, Herz, Blüte und Ring) erscheinen in einer außer-\nDie Münze wird zu gleichen Teilen in den Münz-             ordentlich sensibel und sorgfältig gestalteten Verbin-\nstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münz-           dung.\nzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe\n(Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in            Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug\nStempelglanzausführung geprägt.                            „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und\nWertbezeichnung, die Jahreszahl 2017, die zwölf Euro-\nDie Münze wird ab dem 24. Mai 2017 in den Verkehr\npasterne sowie – je nach Prägestätte – das Münz-\ngebracht. Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt\nzeichen „A“ (Berlin), „D“ (München), „F“ (Stuttgart),\nvon 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durch-\n„G“ (Karlsruhe) oder „J“ (Hamburg).\nmesser von 20 Millimetern und eine Masse von 7,78\nGramm.                                                        Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.\nBerlin, den 15. Mai 2017\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäuble"]}