{"id":"bgbl1-2017-28-3","kind":"bgbl1","year":2017,"number":28,"date":"2017-05-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/28#page=26","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2017-28-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2017/bgbl1_2017_28.pdf#page=26","order":3,"title":"Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht","law_date":"2017-05-15T00:00:00Z","page":1194,"pdf_page":26,"num_pages":1,"content":["1194            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 19. Mai 2017\nVierte Verordnung\nzur Änderung der Verordnung\nüber die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht\nVom 15. Mai 2017\nAuf Grund des § 5 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit            gliedern mit Funktionen in einem vertretungs-\nSatz 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes vom             berechtigten Organ eines der Finanzdienstleis-\n22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), von denen Satz 3 durch          tungsaufsicht unterliegenden Unternehmens soll\nArtikel 2 Nummer 4 des Gesetzes vom 28. November                  nicht erfolgen. § 6 Absatz 5 bleibt unberührt.“\n2012 (BGBl. I S. 2369) und durch Artikel 20 Nummer 1           c) In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „Buchstabe f“\ndes Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981) geän-             durch die Angabe „Buchstabe d“ ersetzt.\ndert worden ist, verordnet das Bundesministerium der\nFinanzen im Benehmen mit dem Verwaltungsrat der             2. In § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 wird das Komma\nBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:               am Ende durch ein Semikolon ersetzt.\n3. In § 5 Satz 2 wird die Angabe „Abs. 4 Satz 2“ durch\nArtikel 1                             die Angabe „Absatz 4 Satz 3 zweiter Halbsatz“\nDie Anlage zur Verordnung über die Satzung der              ersetzt.\nBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom         4. In § 6 Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „Buchstabe f“\n29. April 2002 (BGBl. I S. 1499), die zuletzt durch Arti-      durch die Angabe „Buchstabe d“ ersetzt.\nkel 8 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I           5. § 8 wird wie folgt geändert:\nS. 3171) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:\na) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 3 Abs. 3,\n1. § 3 wird wie folgt geändert:                                   Abs. 4 Satz 3 und Abs. 5“ durch die Angabe „§ 3\na) In Absatz 1 Satz 3 werden das Wort „Kapitalanla-            Absatz 3, Absatz 4 Satz 4 und Absatz 5“ ersetzt.\ngegesellschaften“ durch das Wort „Kapitalver-            b) Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:\nwaltungsgesellschaften“ und die Angabe „Buch-\nstabe f“ durch die Angabe „Buchstabe d“ ersetzt.            aa) Im Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe\n„Abs. 2“ durch die Angabe „Absatz 2“ ersetzt.\nb) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:\nbb) In Nummer 8 werden die Wörter „Gesamtver-\n„(2) Dem Bundesministerium ist vor einer                      band der Versicherungswirtschaft e.V.“ durch\nBestellung ein Lebenslauf des zu bestellenden                    die Wörter „Gesamtverband der Deutschen\nMitglieds vorzulegen. Eine gleichzeitige Mitglied-               Versicherungswirtschaft e.V.“ ersetzt.\nschaft oder Funktion als Stellvertreter in einem\nvertretungsberechtigten Organ sowie die Zuge-         6. In § 8a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 werden die Wör-\nhörigkeit als Mitglied oder stellvertretendes Mit-       ter „für Ernährung, Landwirtschaft und“ durch die\nglied zu einem Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder         Wörter „der Justiz und für“ ersetzt.\nentsprechenden Organ eines der Finanzdienst-\nleistungsaufsicht unterliegenden oder sonstigen                               Artikel 2\ngewerblichen Unternehmens ist dem Bundes-                Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\nministerium anzuzeigen. Eine Bestellung von Mit-      in Kraft.\nBerlin, den 15. Mai 2017\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäuble"]}