{"id":"bgbl1-2017-23-4","kind":"bgbl1","year":2017,"number":23,"date":"2017-05-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/23#page=20","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2017-23-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2017/bgbl1_2017_23.pdf#page=20","order":4,"title":"Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes","law_date":"2017-04-27T00:00:00Z","page":980,"pdf_page":20,"num_pages":9,"content":["980              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 4. Mai 2017\nVerordnung\nzur Änderung von Rechtsvorschriften\nzur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes\nVom 27. April 2017\nAuf Grund der §§ 27 und 42 Absatz 1 und 3, der §§ 126 und 166b des Bundesentschädigungsgesetzes, von\ndenen § 27 durch Artikel I Nummer 19 des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315), § 42 Absatz 1\nund 3 durch Artikel I Nummer 31 Buchstabe a und c des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) und\n§ 126 durch Artikel I Nummer 74 des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) geändert und § 166b\ndurch Artikel I Nummer 99 des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) eingefügt worden ist, ver-\nordnet die Bundesregierung:\nArtikel 1\nÄnderung der Ersten Verordnung\nzur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes\nDie Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 13. April 1966 (BGBl. I S. 292,\n393), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 421) geändert worden ist, wird wie\nfolgt geändert:\n1. In § 5 Absatz 2 Nummer 2 wird nach den Wörtern „560 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma\nersetzt und werden nach den Wörtern „590 Euro monatlich“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die\nWörter „ab 1. September 2016 ein höherer Betrag als 620 Euro monatlich“ eingefügt.\n2. In § 7 Absatz 1 Nummer 2 wird nach den Wörtern „560 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma\nersetzt und werden nach den Wörtern „590 Euro monatlich“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die\nWörter „ab 1. September 2016 ein höherer Betrag als 620 Euro monatlich“ eingefügt.\n3. In § 13 Absatz 5 wird nach der Angabe „560 Euro“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und werden nach\nder Angabe „590 Euro“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. September 2016 von\n620 Euro“ eingefügt.\n4. In § 18 Nummer 4 wird nach den Wörtern „560 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und\nwerden nach den Wörtern „590 Euro monatlich“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab\n1. September 2016 ein höherer Betrag als 620 Euro monatlich“ eingefügt.\n5. § 19 Absatz 1 wird wie folgt geändert:\na) In Nummer 4 wird nach den Wörtern „560 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und\nwerden nach den Wörtern „590 Euro monatlich“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab\n1. September 2016 von mehr als 620 Euro monatlich,“ eingefügt.\nb) In Nummer 5 wird nach den Wörtern „560 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und\nwerden nach den Wörtern „590 Euro monatlich“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab\n1. September 2016 von mehr als 620 Euro monatlich“ eingefügt.\n6. § 21a wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.8.2014\nbis\n31.8.2016\nEuro“.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 4. Mai 2017           981\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.9.2016\nEuro\n1 066\n1 066\n537\n405\n298\n268\n537\n800\n537“.\n7. Die Anlage 1 zu § 10 (Besoldungsübersicht) wird wie folgt geändert:\na) In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nEinfacher            Mittlerer             Gehobener            Höherer\nDienst               Dienst                Dienst               Dienst\nEuro                 Euro                  Euro                 Euro\n„ab 1.9.2016           29 729               36 661                49 010               64 117“.\nb) In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nEinfacher            Mittlerer             Gehobener            Höherer\nDienst               Dienst                Dienst               Dienst\nEuro                 Euro                  Euro                 Euro\n„ab 1.9.2016           19 819               24 441                32 673               42 745“.\nc) In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nEinfacher            Mittlerer             Gehobener            Höherer\nDienst               Dienst                Dienst               Dienst\nEuro                 Euro                  Euro                 Euro\n„ab 1.9.2016           11 892               14 664                19 608               25 644“.\nd) In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nEinfacher            Mittlerer             Gehobener            Höherer\nDienst               Dienst                Dienst               Dienst\nEuro                 Euro                  Euro                 Euro\n„ab 1.9.2016           5 940                7 332                 9 804                12 828“.\nArtikel 2\nÄnderung der Zweiten Verordnung\nzur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes\nDie Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 31. März 1966 (BGBl. I\nS. 285), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 421) geändert worden ist, wird\nwie folgt geändert:\n1. In § 15 Absatz 5 wird nach der Angabe „560 Euro“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und werden nach\nder Angabe „590 Euro“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. September 2016 von\n620 Euro“ eingefügt.\n2. In § 15a Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe „580 Euro“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und werden\nnach der Angabe „610 Euro“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. September 2016 von\nmindestens 640 Euro“ eingefügt.","982             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 4. Mai 2017\n3. § 21a wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.8.2014\nbis\n31.8.2016\nEuro“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.9.2016\nEuro\n541\n673\n802\n937\n1 068\n1 333“.\n4. § 21b wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.8.2014\nbis\n31.8.2016\nEuro“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.9.2016\nEuro\n1 245“.\n5. Die Anlage zu den §§ 13 und 14 (Besoldungsübersicht) wird wie folgt geändert:\na) In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nbis zum       ab             ab          ab             ab        ab\nvoll-         voll-          voll-       voll-          voll-     voll-\nendeten       endetem        endetem     endetem        endetem   endetem\n25.           25.            30.         35.            40.       45.\nLebens-       Lebens-        Lebens-     Lebens-        Lebens-   Lebens-\njahr          jahr           jahr        jahr           jahr      jahr\nEuro          Euro           Euro        Euro           Euro      Euro\n„ab 1.9.2016             24 816        25 824         26 772      27 780         28 740    29 724“.\nb) In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nbis zum       ab             ab          ab             ab        ab\nvoll-         voll-          voll-       voll-          voll-     voll-\nendeten       endetem        endetem     endetem        endetem   endetem\n25.           25.            30.         35.            40.       45.\nLebens-       Lebens-        Lebens-     Lebens-        Lebens-   Lebens-\njahr          jahr           jahr        jahr           jahr      jahr\nEuro          Euro           Euro        Euro           Euro      Euro\n„ab 1.9.2016             25 920        28 068         30 228      32 388         34 524    36 660“.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 4. Mai 2017                983\nc) In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nbis zum        ab               ab            ab           ab         ab\nvoll-          voll-            voll-         voll-        voll-      voll-\nendeten        endetem          endetem       endetem      endetem    endetem\n25.            25.              30.           35.          40.        45.\nLebens-        Lebens-          Lebens-       Lebens-      Lebens-    Lebens-\njahr           jahr             jahr          jahr         jahr       jahr\nEuro           Euro             Euro          Euro         Euro       Euro\n„ab 1.9.2016               31 284         34 020           36 768        39 492       42 228     44 976“.\nd) In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nbis zum        ab            ab               ab           ab         ab        ab\nvoll-          voll-         voll-            voll-        voll-      voll-     voll-\nendeten        endetem       endetem          endetem      endetem    endetem   endetem\n25.            25.           30.              35.          40.        45.       50.\nLebens-        Lebens-       Lebens-          Lebens-      Lebens-    Lebens-   Lebens-\njahr           jahr          jahr             jahr         jahr       jahr      jahr\nEuro           Euro          Euro             Euro         Euro       Euro      Euro\n„ab 1.9.2016       40 620         43 824        46 956           50 148       53 328     56 520    59 688“.\nArtikel 3\nÄnderung der Dritten Verordnung\nzur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes\nDie Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 28. April 1966 (BGBl. I S. 300),\ndie zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 421) geändert worden ist, wird wie folgt\ngeändert:\n1. § 22a wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.8.2014\nbis\n31.8.2016\nEuro“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.9.2016\nEuro\n2 388“.\n2. § 24 Absatz 4 wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.8.2014\nbis\n31.8.2016\nEuro“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.9.2016\nEuro\n702“.\n3. Dem § 33 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:\n„Die seit dem 1. August 2014 geltenden Rentenbeträge werden ab dem 1. September 2016 um 4,6 Prozent\nerhöht, wobei der Höchstbetrag von 2 388 Euro nicht überschritten werden darf.“","984              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 4. Mai 2017\n4. § 33a wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.8.2014\nbis\n31.8.2016\nEuro“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.9.2016\nEuro\n2 388“.\n5. § 34 Absatz 3 wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.8.2014\nbis\n31.8.2016\nEuro“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.9.2016\nEuro\n1 209\n1 522\n126“.\n6. § 35 wird wie folgt geändert:\na) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\naa) In Satz 1 werden die Wörter „ab 1. August 2014“ durch die Wörter „bis 31. August 2016“ ersetzt, wird der\nPunkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:\n„ab 1. September 2016          1 101 Euro.“\nbb) In Satz 2 werden die Wörter „ab 1. August 2014“ durch die Wörter „bis 31. August 2016“ ersetzt, wird der\nPunkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:\n„ab 1. September 2016          126 Euro.“\nb) In Absatz 4 werden die Wörter „ab 1. August 2014“ durch die Wörter „bis 31. August 2016“ ersetzt, wird der\nPunkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:\n„ab 1. September 2016          395 Euro.“\nc) In Absatz 5 werden die Wörter „ab 1. August 2014“ durch die Wörter „bis 31. August 2016“ ersetzt, wird der\nPunkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:\n„ab 1. September 2016          518 Euro.“\n7. § 38a wird wie folgt geändert:\na) Dem Absatz 1 wird folgende Spalte angefügt:\n„ab\n1.9.2016\nEuro\n756“.\nb) Dem Absatz 2 wird folgende Spalte angefügt:\n„ab\n1.9.2016\nEuro\n581“.\nc) Dem Absatz 3 wird folgende Spalte angefügt:\n„ab\n1.9.2016\nEuro\n290“.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 4. Mai 2017           985\n8. Die Anlage 4 zu den §§ 15 und 17 (Besoldungsübersicht) wird wie folgt geändert:\na) In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\nEuro                        Euro                    Euro\n„ab 1.9.2016                 26 784                      28 747                  29 729“.\nb) In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\nEuro                        Euro                    Euro\n„ab 1.9.2016                 30 218                      34 514                  36 661“.\nc) In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\nEuro                        Euro                    Euro\n„ab 1.9.2016                 36 755                      42 228                  44 969“.\nd) In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum               Bis zum                 Bis zum           Ab\nvollendeten           vollendeten             vollendeten       vollendetem\n35.                   45.                     50.               50.\nLebensjahr            Lebensjahr              Lebensjahr        Lebensjahr\nEuro                  Euro                    Euro              Euro\n„ab 1.9.2016           46 980                53 333                  56 511            59 687“.\n9. Die Anlage 5c zu § 22 (Besoldungsübersicht Rente) wird wie folgt geändert:\na) Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                   Bis zum                Ab\nvollendeten               vollendeten            vollendetem\n35.                       45.                    45.\nLebensjahr                Lebensjahr             Lebensjahr\nEuro                      Euro                   Euro\n„ab 1.9.2016                 26 784                    28 747                 29 729“.\nbb) In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                   Bis zum                Ab\nvollendeten               vollendeten            vollendetem\n35.                       45.                    45.\nLebensjahr                Lebensjahr             Lebensjahr\nEuro                      Euro                   Euro\n„ab 1.9.2016                 12 053                    18 686                 21 702“.\ncc) In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                   Bis zum                Ab\nvollendeten               vollendeten            vollendetem\n35.                       45.                    45.\nLebensjahr                Lebensjahr             Lebensjahr\nEuro                      Euro                   Euro\n„ab 1.9.2016                 8 040                     12 456                 14 472“.","986            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 4. Mai 2017\ndd) In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\nEuro                        Euro                    Euro\n„ab 1.9.2016              670                         1 038                   1 206“.\nb) Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\nEuro                        Euro                    Euro\n„ab 1.9.2016              30 218                      34 514                  36 661“.\nbb) In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\nEuro                        Euro                    Euro\n„ab 1.9.2016              13 598                      22 434                  26 763“.\ncc) In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\nEuro                        Euro                    Euro\n„ab 1.9.2016              9 060                       14 952                  17 844“.\ndd) In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\nEuro                        Euro                    Euro\n„ab 1.9.2016              755                         1 246                   1 487“.\nc) Abschnitt 3 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\nEuro                        Euro                    Euro\n„ab 1.9.2016              36 755                      42 228                  44 969“.\nbb) In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\nEuro                        Euro                    Euro\n„ab 1.9.2016              16 540                      27 448                  32 827“.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 4. Mai 2017           987\ncc) In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                   Bis zum                 Ab\nvollendeten               vollendeten             vollendetem\n35.                       45.                     45.\nLebensjahr                Lebensjahr              Lebensjahr\nEuro                      Euro                    Euro\n„ab 1.9.2016                11 028                    18 300                  21 888“.\ndd) In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                   Bis zum                 Ab\nvollendeten               vollendeten             vollendetem\n35.                       45.                     45.\nLebensjahr                Lebensjahr              Lebensjahr\nEuro                      Euro                    Euro\n„ab 1.9.2016                919                       1 525                   1 824“.\nd) Abschnitt 4 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum            Bis zum                  Bis zum           Ab\nvollendeten        vollendeten              vollendeten       vollendetem\n35.                45.                      50.               50.\nLebensjahr         Lebensjahr               Lebensjahr        Lebensjahr\nEuro               Euro                     Euro              Euro\n„ab 1.9.2016          46 980             53 333                   56 511            59 687“.\nbb) In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum            Bis zum                  Bis zum           Ab\nvollendeten        vollendeten              vollendeten       vollendetem\n35.                45.                      50.               50.\nLebensjahr         Lebensjahr               Lebensjahr        Lebensjahr\nEuro               Euro                     Euro              Euro\n„ab 1.9.2016          16 584             29 333                   38 993            42 975“.\ncc) In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum            Bis zum                  Bis zum           Ab\nvollendeten        vollendeten              vollendeten       vollendetem\n35.                45.                      50.               50.\nLebensjahr         Lebensjahr               Lebensjahr        Lebensjahr\nEuro               Euro                     Euro              Euro\n„ab 1.9.2016          11 052             19 560                   25 992            28 656“.\ndd) In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.8.2014“ durch die Angabe „bis 31.8.2016“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum            Bis zum                  Bis zum           Ab\nvollendeten        vollendeten              vollendeten       vollendetem\n35.                45.                      50.               50.\nLebensjahr         Lebensjahr               Lebensjahr        Lebensjahr\nEuro               Euro                     Euro              Euro\n„ab 1.9.2016          921                1 630                    2 166             2 388“.","988 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 4. Mai 2017\nArtikel 4\nInkrafttreten\nDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBerlin, den 27. April 2017\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäuble"]}