{"id":"bgbl1-2017-15-5","kind":"bgbl1","year":2017,"number":15,"date":"2017-03-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/15#page=25","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2017-15-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2017/bgbl1_2017_15.pdf#page=25","order":5,"title":"Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung","law_date":"2017-03-24T00:00:00Z","page":585,"pdf_page":25,"num_pages":36,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017              585\nElfte Verordnung\nzur Änderung der Bundeswahlordnung\nVom 24. März 2017\nAuf Grund des § 52 Absatz 1 des Bundeswahlgeset-           3. § 16 wird wie folgt geändert:\nzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes           a) In Absatz 1 wird im Satzteil vor Nummer 1 die\nvom 12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1501) geändert worden                 Angabe „35“ durch die Angabe „42“ ersetzt.\nist, verordnet das Bundesministerium des Innern:\nb) In Absatz 7 wird nach Satz 1 folgender Satz ein-\nArtikel 1                                   gefügt:\nÄnderung der                                  „Soweit dies für die Prüfung der Wahlberechti-\nBundeswahlordnung                                 gung eines Rückkehrers im Sinne des § 12 Ab-\nsatz 2 Satz 3 Bundeswahlgesetz erforderlich ist,\nDie Bundeswahlordnung in der Fassung der Be-                     kann die Gemeindebehörde die Abgabe einer\nkanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376),                  Versicherung an Eides statt zum Nachweis der\ndie zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Mai              Wahlberechtigung des Rückkehrers entspre-\n2013 (BGBl. I S. 1255) geändert worden ist, wird wie                chend § 18 Absatz 6 Satz 1 verlangen.“\nfolgt geändert:\n4. § 18 wird wie folgt geändert:\n1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:\na) In Absatz 1 Satz 4 wird das Wort „behinderter“\na) Die Angabe zu § 57 wird wie folgt gefasst:                  gestrichen und werden nach dem Wort „Wahl-\n„§ 57 Stimmabgabe von Wählern mit Behinde-                  berechtigter“ die Wörter „mit Behinderungen“\nrungen“.                                             eingefügt.\nb) Die Angabe zu Anlage 1 wird wie folgt gefasst:           b) Absatz 6 wird wie folgt geändert:\n„Anlage 1                                                   aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst:\n(zu § 18 Absatz 6)                                              „Kehrt ein Wahlberechtigter nach § 12 Ab-\nAntrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis                  satz 2 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes in\nvon Wahlberechtigten nach § 12 Absatz 2 Bun-                    das Wahlgebiet zurück und meldet er sich\ndeswahlgesetz, die in die Bundesrepublik                        dort nach dem Stichtag nach § 16 Absatz 1,\nDeutschland zurückkehren, sowie Versicherung                    aber vor Beginn der Einsichtsfrist für das\nan Eides statt – Erst- und Zweitausfertigung –                  Wählerverzeichnis nach § 17 Absatz 1 Satz 2\nund Merkblatt zum Antrag“.                                      Bundeswahlgesetz für eine Wohnung an, so\nwird er in das Wählerverzeichnis der Ge-\n2. § 10 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:                              meinde des Zuzugsortes nur auf Antrag\n„(2) Den Mitgliedern der Wahlausschüsse kann                    nach Anlage 1 eingetragen, mit dem er der\nfür die Teilnahme an einer nach § 5 einberufenen                   Gemeindebehörde gegenüber durch Abgabe\nSitzung und den Mitgliedern der Wahlvorstände                      einer Versicherung an Eides statt den Nach-\nfür den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro                weis für seine Wahlberechtigung erbringt\nfür den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen                und erklärt, dass er noch keinen anderen An-\nMitglieder gewährt werden. Es ist auf ein Tagegeld                 trag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis\nnach Absatz 1 anzurechnen.“                                        gestellt hat.“","586             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017\nbb) In Satz 3 werden nach dem Wort „Wählerver-        11. In der Überschrift zu § 57 und in § 66 Absatz 3\nzeichnis“ die Wörter „durch Übersendung              Satz 2 werden jeweils die Wörter „behinderter Wäh-\nder Zweitausfertigung des Antrages nach              ler“ durch die Wörter „von Wählern mit Behinderun-\nAnlage 1, auf der die Eintragung in das              gen“ ersetzt.\nWählerverzeichnis vermerkt ist,“ eingefügt.\n12. In § 78 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 werden die Wör-\n5. Nach § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 wird folgende             ter „zum Jahresende“ gestrichen.\nNummer 5a eingefügt:\n13. § 87 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:\n„5a. die Belehrung, dass nach § 14 Absatz 4 des\nBundeswahlgesetzes jeder Wahlberechtigte                  „(2) Für die nach §§ 16 Absatz 7 Satz 2, 18 Ab-\nsein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich           satz 5 Satz 1, 18 Absatz 6 Satz 1 und § 34 Absatz 4\nausüben kann,“.                                        Nummer 2 Satz 2 abzugebende Versicherung an\nEides statt ist die jeweilige Gemeindebehörde zur\n6. § 20 Absatz 2 wird wie folgt geändert:                       Abnahme zuständig.“\na) In Satz 1 werden im Satzteil vor Nummer 1 die\n14. In § 88 Absatz 5 wird nach dem Wort „Anlagen“ die\nWörter „und berufskonsularischen“ gestrichen.\nAngabe „1,“ eingefügt.\nb) Satz 2 wird wie folgt gefasst:\n15. Die Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6) wird wie folgt ge-\n„Die Bekanntmachung ist nach Anlage 6 von den             fasst:\nBotschaften durch mindestens eine deutsch-\nsprachige Anzeige in einer überregionalen Ta-             a) Die Vorderseite des Antrags auf Eintragung in\nges- oder Wochenzeitung vorzunehmen; zusätz-                  das Wählerverzeichnis – Erst- und Zweitausfer-\nlich kann der Inhalt der Bekanntmachung von                   tigung – erhält jeweils die aus dem Anhang 1 zu\nden Berufskonsulaten, wenn dies nach den                      dieser Verordnung ersichtliche Fassung, wobei\nörtlichen Verhältnissen angezeigt ist, durch                  bei der Zweitausfertigung das Wort „Erstausfer-\ndeutschsprachige Anzeigen in regionalen Tages-                tigung“ durch das Wort „Zweitausfertigung“ er-\nzeitungen sowie von den Botschaften und Be-                   setzt wird.\nrufskonsulaten im Internet veröffentlicht wer-            b) Die Rückseite der Erstausfertigung erhält die aus\nden.“                                                         dem Anhang 2 zu dieser Verordnung ersichtliche\n7. In § 27 Absatz 1 Satz 4 erster Halbsatz wird das                 Fassung.\nWort „behinderter“ gestrichen und werden nach                c) Die Rückseite der Zweitausfertigung erhält die\ndem Wort „Wahlberechtigter“ die Wörter „mit Be-                  aus dem Anhang 3 zu dieser Verordnung ersicht-\nhinderungen“ eingefügt.                                          liche Fassung.\n8. § 45 wird wie folgt geändert:\nd) Das Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in\na) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:                              das Wählerverzeichnis und zu der Versicherung\n„(2) Zur Verwendung von Stimmzettelschab-                  an Eides statt (noch Anlage 1) erhält die aus dem\nlonen wird die rechte obere Ecke des Stimmzet-                Anhang 4 zu dieser Verordnung ersichtliche Fas-\ntels gelocht oder abgeschnitten. Muster der                   sung.\nStimmzettel werden unverzüglich nach ihrer Fer-       16. Die Anlage 2 (zu § 18 Absatz 5) wird wie folgt ge-\ntigstellung den Blindenvereinen, die ihre Bereit-         ändert:\nschaft zur Herstellung von Stimmzettelschablo-\nnen erklärt haben, zur Verfügung gestellt.“               a) Der Überschrift der Vorderseite des Antrags auf\nEintragung in das Wählerverzeichnis – Erst- und\nb) In Absatz 4 wird das Wort „rot“ durch das Wort\nZweitausfertigung – werden die Wörter „für im\n„hellrot“ ersetzt.\nAusland lebende Deutsche“ angefügt.\nc) Absatz 5 Satz 2 wird aufgehoben.\nb) Das Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in\n9. In § 46 Absatz 1 Satz 3 wird das Wort „behinderten“              das Wählerverzeichnis und zu der Versicherung\ndurch die Wörter „Menschen mit Behinderungen“                    an Eides statt (noch Anlage 2) erhält die aus dem\nersetzt.                                                         Anhang 5 zu dieser Verordnung ersichtliche Fas-\n10. § 56 wird wie folgt geändert:                                    sung.\na) In Absatz 2 wird nach Satz 1 folgender Satz ein-      17. Die Anlage 3 (zu § 19 Absatz 1) erhält die aus dem\ngefügt:                                                   Anhang 6 zu dieser Verordnung ersichtliche Fas-\n„In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder           sung.\ngefilmt werden.“                                      18. Die Anlage 4 (zu § 19 Absatz 2) erhält die aus dem\nb) Absatz 6 Satz 1 wird wie folgt geändert:                  Anhang 7 zu dieser Verordnung ersichtliche Fas-\naa) In Nummer 4 wird nach dem Wort „hat“ das              sung.\nWort „oder“ durch ein Komma ersetzt.             19. In Anlage 5 (zu § 20 Absatz 1) wird in Nummer 1\nbb) In Nummer 5 wird nach den Wörtern „ver-               Satz 4 vor den Wörtern „§ 51 Absatz 1 des Bundes-\nsehen hat“ das Wort „oder“ gestrichen.               meldegesetzes“ das Wort „den“ gestrichen.\ncc) Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 5a             20. Die Anlage 11 (zu § 28 Absatz 3 und § 45 Absatz 4)\neingefügt:                                           wird wie folgt geändert:\n„5a. für den Wahlvorstand erkennbar in der           a) Unter der Überschrift „Vorderseite des Wahl-\nWahlkabine fotografiert oder gefilmt hat            briefumschlags“ wird das Wort „rot“ durch die\noder“.                                              Wörter „hellrot (maschinenlesbar)7)“ ersetzt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017               587\nb) Auf der Rückseite des Wahlbriefumschlags wird                     3. Fluoreszenz: In Papier und Druckfarbe\nin Satz 4 nach dem Wort „dort“ der Fußnotenhin-                      dürfen keine optischen Aufheller oder an-\nweis „6)“ eingefügt.                                                 dere fluoreszierenden Bestandteile, die\nc) Nach Fußnote 5 wird folgende Fußnote 6 einge-                        strahlen, enthalten sein.“\nfügt:                                                  21. In Anlage 27 (zu § 48 Absatz 1) wird in Nummer 3 im\n„6) Kann von der Ausgabestelle durch eine ab-              letzten Absatz nach dem letzten Satz folgender\nweichende Adresse ersetzt werden (z. B.                Satz angefügt:\nwenn vorderseitig angegebene Anschrift                 „In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder ge-\nPostfachadresse ist).“                                 filmt werden.“\nd) Der neuen Fußnote 6 wird folgende Fußnote 7\n22. Die Anlage 29 (zu § 72 Absatz 1) erhält die aus dem\nangefügt:\nAnhang 8 zu dieser Verordnung ersichtliche Fas-\n„7) Die Maschinenlesbarkeit ist sicherzustellen            sung.\ndurch ein hellrotes Papier nach dem Farb-\n23. Die Anlage 31 (zu § 75 Absatz 5) erhält die aus dem\nmodell CMYK 0/60/15/0 auf Naturpapier\nAnhang 9 zu dieser Verordnung ersichtliche Fas-\n(inklusive Recycling-Papier) und Beachtung\nsung.\nfolgender Faktoren der Papierbeschaffenheit:\n1. Papierflächengewicht: mindestens 70 g/qm                                 Artikel 2\n2. Druckqualität und Kontrast: Abriebfestig-\nInkrafttreten\nkeit der in dunkler Schrift aufgebrachten\nAufschrift, die sich mit deutlichem Kon-          Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\ntrast abheben muss                             in Kraft.\nBerlin, den 24. März 2017\nDer Bundesminister des Innern\nThomas de Maizière","588               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017\nAnhang 1 zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a\nAnlage 1\n(zu § 18 Absatz 6)\n①   Antrag\nauf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 20…\ngemäß § 18 Absatz 6 der Bundeswahlordnung für Rückkehrer aus dem Ausland\n– Erstausfertigung –\n②    An die Gemeindebehörde                                             Bitte\n– füllen Sie den Antrag in zweifacher Ausfertigung in Druck- oder\n.......................................................              Maschinenschrift aus,\n– beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Rand-\n.......................................................\nnummern,\n– das Zutreffende ankreuzen         ⌧\nFamilienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen\nMein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland*) bei der Meldebehörde\ngemeldet war,\n⃞ ist unverändert          ⃞ lautete damals:\nGeburtsdatum              Tag        Monat             Jahr          E-Mail: (für Rückfragen)\n③    Meine derzeitige Wohnung\n(vollständige Wohnanschrift am Zuzugsort im Inland)                                        besteht seit (Meldedatum):\nTag        Monat             Jahr\n.................................................................................\n..............................................................................................................................\n④    Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland*) mindestens 3 Monate ununterbrochen und\nzuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne:\nvom                          bis zum                           (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)\nvom                          bis zum                           (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)\n⑤    und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung)                   nach (Ort, Staat)\n⑥    Ich bin im Besitz eines            Ausweis-Nummer:                                                            ausgestellt am:\n⃞ Personalausweises\nvon (ausstellende Behörde)\n⃞ Reisepasses\n⑦ Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt:\n⑧ ⃞ Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes.\n⃞ Ich habe das 18. Lebensjahr vollendet.                   oder      ⃞ Ich werde das 18. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden.\n⑨ ⃞ Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.\n⑩ ⃞ Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und\nnach Vollendung meines 14. Lebensjahres\noder      ⃞ Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittel-\nbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der\nmindestens 3 Monate ununterbrochen in der                           Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen\nBundesrepublik Deutschland*) eine Wohnung                           betroffen.\ninnegehabt oder mich sonst gewöhnlich auf-                          In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen,\ngehalten.                                                           gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen.\n⑪ ⃞ Ich habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Deutschen Bundestag gestellt.\nMir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt,\nund wer unbefugt wählt oder dies versucht.\nIch werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht\nteilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte.\n⑫\n...............................................................................................................................\nDatum, Unterschrift des Antragstellers (Vor- und Familienname)\n⑬    Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben\ndes Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen.\n...............................................................................................................................\nDatum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname)\n*) Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet\n(Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017                                   589\nAnhang 2 zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b\nWird von der Gemeindebehörde ausgefüllt.\nRückseite\nder Erstausfertigung\nMuster für amtliche Vermerke\n1     Zuständigkeit der Gemeindebehörde                             ⃞ ja\n⃞ Nein. Urschriftlich zuständigkeitshalber abgegeben an die Gemeindebehörde\n(Gemeindebehörde)\nBegründung\n(Ort, Datum)                                                  Im Auftrag (Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)\n2     Antragseingang\nam (Datum)\n21. Tag vor der Wahl                                   Antragseingang\n=                                                      ⃞ verspätet            ⃞ rechtzeitig\n3     Status als Deutscher nachgewiesen                                                      ⃞ nein                 ⃞ ja\n4     18. Lebensjahr am Wahltag vollendet                                                    ⃞ nein                 ⃞ ja\n5     Wahlausschlussgrund                                                                    ⃞ vorhanden            ⃞ nicht vorhanden\n⃞ § 13 Nummer 1 BWG               ⃞ § 13 Nummer 2 BWG             ⃞ § 13 Nummer 3 BWG\n6     Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen\n6.1   Mindestens dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt                                   ⃞ nein                 ⃞ ja\nin der Bundesrepublik Deutschland*)\ninnerhalb der letzten 25 Jahre                                                         ⃞ nein                 ⃞ ja\nnach Vollendung des 14. Lebensjahres                                                   ⃞ nein                 ⃞ ja\n6.2   Antragsteller hat aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar                       ⃞ nein                 ⃞ ja\nVertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik\nDeutschland erworben und ist von ihnen betroffen\n7     Wahlrechtsvoraussetzungen               § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BWG              ⃞ nein                 ⃞ ja\nerfüllt nach\n§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BWG              ⃞ nein                 ⃞ ja\n8     Erledigung des Antrages\n⃞ Eintragung in das Wählerverzeichnis                         Bezeichnung des Wahlbezirks\n⃞ Übersendung der Zweitausfertigung des\nAntrages an den Bundeswahlleiter\nam (Datum)\n⃞ Zurückweisung (s. Anlage)\n*) Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet\n(Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).","590               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017\nAnhang 3 zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe c\nRückseite der\nZweitausfertigung\nDatenerfassung für den Bundeswahlleiter\nStatistisches Bundesamt\nZweigstelle Bonn\nPostfach 17 03 77\n53029 Bonn\nVom Antragsteller nicht abzusenden.\nWird von der Gemeindebehörde übersandt.\nBetreff: Register nach § 18 Abs. 6 BWO\nName und Anschrift der Gemeindebehörde:\n...................................................................................................................\nDer Antragsteller wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen.\nDie Gemeinde gehört zum Wahlkreis:\n.............................. .......................................................................................................\nNummer                          und Name des Wahlkreises\n..................................................................\nOrt, Datum\nIm Auftrag\n..................................................................\n(Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017                                                          591\nAnhang 4 zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe d\nnoch Anlage 1\n(zu § 18 Absatz 6)\nMerkblatt\nzu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis\nund zu der Versicherung an Eides statt\nfür Rückkehrer aus dem Ausland\n① Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer\nWahlberechtigte können an der Wahl zum Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundes-\nrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.\nWahlberechtigt sind nach § 12 Absatz 1 Bundeswahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grund-\ngesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht aus-\ngeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder\nsich sonst gewöhnlich aufhalten.\nDeutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine\nWohnung gemeldet sind, sind wahlberechtigt sofern sie\n– entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik\nDeutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger\nals 25 Jahre zurückliegt,\n– oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik\nDeutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Siehe hierzu auch die Erläuterungen unter ⑩.\nKehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben und in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Zeit nicht für eine Wohnung\ngemeldet waren, in das Inland zurück und melden sich hier wieder für eine Wohnung an (Rückkehrer aus dem Ausland), gilt\nfür die Erforderlichkeit und Art der Antragstellung Folgendes:\n– Wer in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrt und sich hier vor dem 42. Tag vor der Wahl für eine Wohnung\nanmeldet, braucht und darf keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, weil er, wie jeder im Inland\ngemeldete Wahlberechtigte, von Amts wegen am Zuzugsort von der Gemeindebehörde in das Wählerverzeichnis ein-\ngetragen wird.\n– Wer sich nach dem 42. Tag, aber vor dem 21. Tag vor der Wahl anmeldet, wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde\nam Zuzugsort in der Bundesrepublik Deutschland nur auf Antrag nach Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6 Bundeswahlordnung)\nfür Rückkehrer eingetragen.\nWer bereits vor seiner Rückkehr vom Ausland aus einen Antrag nach Anlage 2 (zu § 18 Absatz 5 Bundeswahlordnung) für\nim Ausland lebende Deutsche gestellt hatte, hat sein Wahlrecht in der Gemeinde auszuüben, in der er aufgrund seiner\nAntragstellung in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist.\n– Wer sich erst nach dem 21. Tag vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland anmelden wird, muss bereits vor seiner\nRückkehr in die Bundesrepublik Deutschland vom Ausland aus bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen\nGemeindebehörde den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2 (zu § 18 Absatz 5 Bundeswahl-\nordnung) für im Ausland lebende Deutsche stellen, weil er sonst nicht mehr in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.\nFür jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt (in Erst- und Zweitausfertigung) auszufüllen. Sammelanträge sind nicht\nmöglich.\n② Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland\nnach Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6 Bundeswahlordnung) zu richten ist, ist die Gemeindebehörde in der Bundesrepublik\nDeutschland, in der der Wahlberechtigte nach seiner Rückkehr seinen Wohnsitz anmeldet.\n③ Aktuelle Wohnanschrift im Inland (Zuzugsort).\n④ Anzugeben ist die vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland*) zuletzt mindestens drei Monate ununterbrochen\ninnegehabte und bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung. Wurde diese Dreimonatsfrist nur durch das Innehaben weiterer\ngemeldeter Wohnungen erfüllt, so sind auch diese anzugeben.\nWenn der Antragsteller sich in der Bundesrepublik Deutschland*) gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung\ngemeldet zu sein, bitte statt der Anschrift angeben: „Mein Aufenthalt ist bekannt der . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .“\n(Angabe der Gemeindebehörde, der der gewöhnliche Aufenthalt zuletzt angezeigt oder sonst nachgewiesen war).\nVon Seeleuten, die zuletzt auf einem Seeschiff gemustert waren, das die Bundesflagge zu führen berechtigt war, und danach\nnur noch auf Schiffen unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des letzten deutschen Schiffes,\nName des Reeders, Sitz des Reeders (Ort, Land).\n⑤ Von Seeleuten hier mit folgenden Angaben auszufüllen: Datum der letzten Abmusterung von einem Seeschiff, das die deut-\nsche Flagge zu führen berechtigt war, Name und Nationalität des Seeschiffes unter fremder Flagge.\n⑥ Angaben nur für e i n Dokument erforderlich.\n⑦ Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum\nDeutschen Bundestag nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden.\nAuf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. Wenn eine der Voraus-\nsetzungen der Wahlberechtigung bis zum Wahltage fortfällt, muss der Antrag zurückgenommen werden.","592                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017\n⑧     Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Personen, die\n1. die deutsche Staatsangehörigkeit oder\n2. als Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen oder als deren in den Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten oder Abkömm-\nlinge auf Grund ihrer Aufnahme in Deutschland nach § 4 Absatz 3 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) vor Aus-\nstellung der Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder 2 BVFG, mit der sie nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes\ndie deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, vorübergehend die Rechtsstellung als (Status-) Deutsche ohne deutsche\nStaatsangehörigkeit\nbesitzen.\n⑨     Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen,\n1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,\n2. derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt\nist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Absatz 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetz-\nbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst,\n3. wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen\nKrankenhaus befindet.\n⑩     Kehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben, nach dem 42. Tag vor der Wahl in das Inland zurück und melden sich hier für\neine Wohnung an, so sind sie nicht in die am 42. Tag vor der Wahl erstellten Wählerverzeichnisse eingetragen und müssen die\nEintragung in das Wählerverzeichnis nach den Voraussetzungen für im Ausland lebende Deutsche beantragen.\nDas linke Kästchen ist anzukreuzen, wenn alle dort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin\nzutreffen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Bundesrepublik Deutschland*) gewöhnlich\naufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Vergleiche die Erläuterungen unter ④ Absatz 2.\nDas rechte Kästchen ist anzukreuzen, wenn nicht alle der beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen auf den\nAntragsteller/die Antragstellerin zutreffen (zum Beispiel weil er/sie niemals eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland\ninne hatte oder ein Fortzug länger als 25 Jahre zurückliegt), er/sie aber statt dessen aus anderen, vergleichbaren Gründen\npersönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat\nund gegenwärtig von ihnen betroffen ist.\nIn diesen Fällen ist auf einem gesonderten Blatt zu begründen, wodurch und in welcher Weise der Antragsteller/die Antrag-\nstellerin persönlich und unmittelbar (auf Grund eigener Erfahrung) Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bun-\ndesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist. Zum Beleg können dem Antrag Unterlagen\nbeigefügt werden.\nWahlberechtigt können beispielsweise folgende dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige sein (für die nicht\nbereits die beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen zutreffen):\n– Ortskräfte an deutschen Auslandsvertretungen, deutsche Mitarbeiter an Goetheinstituten, an den deutschen geistes-\nwissenschaftlichen Instituten im Ausland, an deutschen Auslandsschulen, bei den Auslandsbüros der politischen Stiftun-\ngen, der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder der Auslandshandelskammern sowie Korrespondenten deutscher\nMedien;\n– Sogenannte Grenzpendler, die ihre Arbeits- oder Dienstleistung regelmäßig im Inland erbringen;\n– Auslandsdeutsche, die durch ein Engagement in deutschen Verbänden, Parteien und sonstigen Organisationen in erheb-\nlichem Umfang am politischen und gesellschaftlichen Leben der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen.\n⑪     Niemand darf an der Wahl zum Deutschen Bundestag mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine\nstrafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Bundestagswahl mehrfach beteiligen würde.\n⑫     Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig\noder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst\nauszufüllen und abzugeben, bedienen sich dabei der Hilfe einer anderen Person. Diese hat auch den Antrag und die\nVersicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Vgl. im Übrigen\ndie Erläuterungen unter ⑬.\n⑬     Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter ⑫ genannten Gründe der Hilfe einer anderen\nPerson, hat diese die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen\nVersicherung an Eides statt wird hingewiesen.\n*) Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet\n(Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017                                                          593\nAnhang 5 zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b\nnoch Anlage 2\n(zu § 18 Absatz 5)\nMerkblatt\nzu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis\nund zu der Versicherung an Eides statt\nfür im Ausland lebende Deutsche\nWahlberechtigte, die in der Bundesrepublik Deutschland noch für eine Wohnung gemeldet sind, dürfen den Antrag nicht stellen.\n①   Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis vom Ausland aus\nWahlberechtigte können an der Wahl zum Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesre-\npublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.\nWahlberechtigt sind nach § 12 Absatz 1 Bundeswahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grund-\ngesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht aus-\ngeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder\nsich sonst gewöhnlich aufhalten.\nDeutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine\nWohnung gemeldet sind, werden nur auf förmlichen Antrag (amtliches Formblatt) und nur nach Abgabe einer Versicherung\nan Eides statt in ein Wählerverzeichnis eingetragen, sofern sie\n– entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik\nDeutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger\nals 25 Jahre zurückliegt,\n– oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik\nDeutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Siehe hierzu auch die Erläuterungen unter ⑩.\nFür jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt (in Erst- und Zweitausfertigung) auszufüllen. Sammelanträge sind nicht\nmöglich. Der Antrag sollte frühestmöglich gestellt werden; er muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zu-\nständigen Gemeindebehörde persönlich und handschriftlich unterzeichnet im Original eingegangen sein. Die Antragsfrist\nkann nicht verlängert werden. Der in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte erhält über die Eintragung keine\nBenachrichtigung. Ihm werden – bei frühestmöglicher Antragstellung – der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ca. 1 Mo-\nnat vor dem Wahltag übersandt.\nIm Falle des Fortzuges aus der Bundesrepublik Deutschland*) ist zu beachten:\n– Wer bereits vor dem 42. Tage vor der Wahl aus der Bundesrepublik Deutschland*) fortgezogen ist, muss seine Eintragung in\ndas Wählerverzeichnis beantragen.\n– Wer erst nach dem 42. Tage vor der Wahl fortzieht, d.h. sich erst nach diesem Termin abmeldet, braucht diesen Antrag\nnicht zu stellen. In diesem Falle erfolgt von Amts wegen die Eintragung in das Wählerverzeichnis seiner Fortzugsgemeinde.\nKehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben und in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Zeit nicht für eine Wohnung\ngemeldet waren, in das Inland zurück und melden sich hier wieder für eine Wohnung an (Rückkehrer aus dem Ausland), gilt\nfür die Erforderlichkeit und Art der Antragstellung Folgendes:\n– Wer in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrt und sich hier vor dem 42. Tag vor der Wahl für eine Wohnung\nanmeldet, braucht und darf keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, weil er, wie jeder im Inland\ngemeldete Wahlberechtigte, von Amts wegen am Zuzugsort von der Gemeindebehörde in das Wählerverzeichnis einge-\ntragen wird.\n– Wer sich nach dem 42. Tag, aber vor dem 21. Tag vor der Wahl anmeldet, wird in das Wählerverzeichnis der Gemein-\ndebehörde am Zuzugsort in der Bundesrepublik Deutschland nur auf Antrag nach Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6 Bundes-\nwahlordnung) für Rückkehrer eingetragen. Wer bereits vor seiner Rückkehr vom Ausland aus einen Antrag nach Anlage 2\n(zu § 18 Absatz 5 Bundeswahlordnung) für im Ausland lebende Deutsche gestellt hatte, hat sein Wahlrecht in der\nGemeinde auszuüben, in der er aufgrund seiner Antragstellung in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist.\n– Wer sich erst nach dem 21. Tag vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland anmelden wird, muss bereits vor seiner\nRückkehr in die Bundesrepublik Deutschland vom Ausland aus bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen\nGemeindebehörde den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2 (zu § 18 Absatz 5 Bundeswahl-\nordnung) für im Ausland lebende Deutsche stellen, weil er sonst nicht mehr in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.\n②   Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Deutsche, die im Ausland\nleben nach Anlage 2 (zu § 18 Absatz 5 Bundeswahlordnung) zu richten ist, ist die Gemeindebehörde der letzten\n– gemeldeten – Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland*).\nFür Deutsche, die nie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet waren, die Behörde der Gemeinde, mit der sie im Sinne\ndes § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes am engsten verbunden sind; die insoweit maßgeblichen\nTatsachen sind glaubhaft zu machen (siehe hierzu die Erläuterungen unter ⑩).\nFür Seeleute, die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen sind, gelten Sonderbestimmungen nach § 17\nAbsatz 2 Nummer 5 der Bundeswahlordnung (BWO).\n③   Von Seeleuten, die auf einem Schiff unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des Schiffes,\nName des Reeders, Sitz des Reeders (Ort und Staat).\n④   Anzugeben ist die vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland*) zuletzt mindestens drei Monate ununterbrochen\ninnegehabte und bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung. Wurde diese Dreimonatsfrist nur durch das Innehaben weiterer\ngemeldeter Wohnungen erfüllt, so sind auch diese anzugeben.\nWenn der Antragsteller sich in der Bundesrepublik Deutschland*) gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung\ngemeldet zu sein, bitte statt der Anschrift angeben: „Mein Aufenthalt ist bekannt der . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .“\n(Angabe der Gemeindebehörde, der der gewöhnliche Aufenthalt zuletzt angezeigt oder sonst nachgewiesen war).\nVon Seeleuten (siehe die Erläuterungen unter ③), die zuletzt auf einem Seeschiff gemustert waren, das die Bundesflagge zu\nführen berechtigt war, und danach nur noch auf Schiffen unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen:\nName des letzten deutschen Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort, Land).","594                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017\n⑤     Von Seeleuten (siehe die Erläuterungen unter ③) hier mit folgenden Angaben auszufüllen: Datum der letzten Abmusterung\nvon einem Seeschiff, das die deutsche Flagge zu führen berechtigt war, Name und Nationalität des Seeschiffes unter fremder\nFlagge.\n⑥     Angaben nur für e i n Dokument erforderlich.\n⑦     Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum Deut-\nschen Bundestag nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden. Auf die\nStrafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. Wenn eine der Voraussetzungen\nder Wahlberechtigung bis zum Wahltage fortfällt, muss der Antrag zurückgenommen werden.\n⑧     Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Personen, die\n1. die deutsche Staatsangehörigkeit oder\n2. als Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen oder als deren in den Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten oder Abkömm-\nlinge auf Grund ihrer Aufnahme in Deutschland nach § 4 Absatz 3 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) vor Ausstel-\nlung der Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder 2 BVFG, mit der sie nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes die\ndeutsche Staatsangehörigkeit erwerben, vorübergehend die Rechtsstellung als (Status-) Deutsche ohne deutsche Staats-\nangehörigkeit\nbesitzen.\n⑨     Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen,\n1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,\n2. derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt\nist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Absatz 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetz-\nbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst,\n3. wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen\nKrankenhaus befindet.\n⑩     Das linke Kästchen ist anzukreuzen, wenn alle dort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin\nzutreffen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Bundesrepublik Deutschland*) gewöhnlich\naufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Vergleiche die Erläuterungen unter ④ Absatz 2.\nDas rechte Kästchen ist anzukreuzen, wenn nicht alle der beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen auf den\nAntragsteller/die Antragstellerin zutreffen (zum Beispiel weil er/sie niemals eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland\ninne hatte oder ein Fortzug länger als 25 Jahre zurückliegt), er/sie aber statt dessen aus anderen, vergleichbaren Gründen\npersönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat\nund gegenwärtig von ihnen betroffen ist.\nIn diesen Fällen ist auf einem gesonderten Blatt zu begründen, wodurch und in welcher Weise der Antragsteller/die Antrag-\nstellerin persönlich und unmittelbar (auf Grund eigener Erfahrung) Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bun-\ndesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist. Zum Beleg können dem Antrag Unterlagen\nbeigefügt werden.\nWahlberechtigt können beispielsweise folgende dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige sein (für die nicht\nbereits die beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen zutreffen):\n– Ortskräfte an deutschen Auslandsvertretungen, deutsche Mitarbeiter an Goetheinstituten, an den deutschen geisteswis-\nsenschaftlichen Instituten im Ausland, an deutschen Auslandsschulen, bei den Auslandsbüros der politischen Stiftungen,\nder deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder der Auslandshandelskammern sowie Korrespondenten deutscher\nMedien;\n– Sogenannte Grenzpendler, die ihre Arbeits- oder Dienstleistung regelmäßig im Inland erbringen;\n– Auslandsdeutsche, die durch ein Engagement in deutschen Verbänden, Parteien und sonstigen Organisationen in erheb-\nlichem Umfang am politischen und gesellschaftlichen Leben der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen.\nDie Antragstellung hat bei der Gemeinde zu erfolgen, bei der der Antragsteller/die Antragstellerin zu einem früheren Zeit-\npunkt gemeldet war, unabhängig davon, wie lange der Fortzug zurück liegt. Auslandsdeutsche, die nie in der Bundesrepublik\nDeutschland gemeldet waren, müssen ihren Antrag bei der Gemeinde stellen, mit der sie in Bezug auf ihre Vertrautheit mit und\nBetroffenheit von den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland am engsten verbunden sind. Dies ist\nebenfalls zu begründen.\n⑪     Niemand darf an der Wahl zum Deutschen Bundestag mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine\nstrafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Bundestagswahl mehrfach beteiligen würde.\n⑫     Die Stimmabgabe kann auch in einem Wahlraum vor einem Wahlvorstand in dem Wahlkreis erfolgen, in dem der Wahlschein\ngültig ist. Dann ist der Wahlschein dem Wahlvorstand auszuhändigen.\n⑬     Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig\noder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst\nauszufüllen und abzugeben, bedienen sich dabei der Hilfe einer anderen Person. Diese hat auch den Antrag und die\nVersicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Vgl. im Übrigen\ndie Erläuterungen unter ⑭.\n⑭     Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter ⑬ genannten Gründe der Hilfe einer anderen\nPerson, hat diese die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen\nVersicherung an Eides statt wird hingewiesen.\n*) Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet\n(Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).","Stadt Bonn\nDie Oberbürgermeisterin4)\nWahlbenachrichtigung\nfür die Wahl zum Deutschen Bundestag2)                                                                                                                                     Freimachungs-\nvermerk7)\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017\nWahltag: Sonntag, der …………………………7), Wahlzeit: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr\nWahlraum4)                                               Wahlbezirk/\nSchulgebäude Agnesstraße 1                               Nummer im Wählerverzeichnis\n53225 Bonn                                               316 / 00345\nbarrierefrei/nicht barrierefrei5)                                                                                                       ggf. Weisung zum Sendungsverbleib bei\nUnzustellbarkeit und Umzug8)\nAnhang 6 zu Artikel 1 Nummer 17\nAuskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer: …… / …………………,\nzu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte unter der Telefonnummer: …… / …………………6)\nSehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,\nWahlbenachrichtigung1)\nSie sind im Wählerverzeichnis eingetragen und können im unten angegebenen Wahlraum wählen.                                        3)   Herrn/Frau\nBringen Sie dazu bitte diese Wahlbenachrichtigung mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder                                         . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7)\nReisepass bereit. Sie dürfen Ihr Wahlrecht nur persönlich und nur einmal ausüben.\nWenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum in Ihrem Wahlkreis wählen wollen, müssen Sie                                    ........................................................\neinen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite stellen. Er kann                                  ........................................................\nauch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind\nFamilienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzuge-\nben; auch dann soll die unten mitgeteilte Nummer im Wählerverzeichnis angegeben werden. Der Antrag\nkann bei der zuständigen Gemeindebehörde abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt\nwerden. Wahlscheinanträge werden von der Gemeindebehörde nur bis zum ………7) 18.00 Uhr\nentgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr.\nDer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Sie\nkönnen ihn auch persönlich bei der Gemeindebehörde abholen. Wer für einen anderen einen Wahlschein\nbeantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen.\nMit freundlichen Grüßen\nStadt Bonn\nDie Oberbürgermeisterin\n1)                                                                                                    5)\nMuster für die Versendung der Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite ist ein Vordruck für den        Für jeden Wahlraum ist – ggf. durch Piktogramm – eine Angabe zur Barrierefreiheit anzufügen.\nWahlscheinantrag (Anlage 4) aufzudrucken.                                                        6)\nZ. B. bundesweite Telefonnummer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, DBSV\nAnlage 3\n2)\nMuster der Wahlbenachrichtigung kann ggf. auch für zeitgleiche Landtags- und Kommunalwahlen      7)\nWird von der Gemeindebehörde beim Druck der Wahlbenachrichtigungen eingesetzt.\nverwendet werden.\n8)\n3)\nDie Rücksendung der Wahlbenachrichtigung bei Unzustellbarkeit und die Nachsendung der\nDie Nummer im Wählerverzeichnis und die Nummer des Wahlbezirks können in die Anschrift                Wahlbenachrichtigung bei Umzug des Wahlberechtigten mit Mitteilung der neuen Anschrift an\naufgenommen werden.                                                                                   die Gemeindebehörde (früher Vorausverfügung), ist durch die Beauftragung eines entsprechenden\n(zu § 19 Absatz 1)\n4)\nBei Verwendung des Kartenformats sind Absender- und Wahlraumadresse im oberen Drittel                 Versendungsprodukts beim jeweiligen Postdienstleister möglich. Die genaue Formulierung\nder Wahlbenachrichtigung zu positionieren, um maschinelle Falschauslesungen durch den                 der Weisung ist von der Gemeindebehörde in Absprache mit dem jeweiligen Postdienstleister\nPostdienstleister zu vermeiden.                                                                       einzutragen.\n595","596                   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017\nAnhang 7 zu Artikel 1 Nummer 18\nAnlage 4\n(zu § 19 Absatz 2)\nRückseite der Wahlbenachrichtigung\nWahlscheinantrag1)\n(Wahlscheinantrag bitte bei der Gemeindebehörde abgeben\noder bei Postversand im frankierten Umschlag absenden)\nWahlscheinantrag nur ausfüllen, unterschreiben und\nabsenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern                                                                                    Für amtliche\nin einem anderen Wahlbezirk Ihres Wahlkreises oder                                                                                     Vermerke\ndurch Briefwahl wählen wollen.\nAn die\nGemeindebehörde2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n................................................................\n................................................................\n................................................................\nAntrag auf Erteilung eines Wahlscheins\nfür die umseitig angegebene Wahl2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(Nachstehende Angaben bitte in Druckschrift)\nIch beantrage die Erteilung eines Wahlscheins3)                                                                   ⃞ für mich                                               ⃞ als Vertreter für nebenstehend\ngenannte Person.\nFamilienname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          Eine schriftliche Vollmacht\nVornamen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      oder beglaubigte Abschrift zum\nNachweis meiner Berechtigung\nGeburtsdatum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          zur Antragstellung füge ich\ndiesem Antrag bei.4)\nAnschrift: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   Die Vollmacht kann mit diesem\n...........................................................................................                                                                                 Formular erteilt werden (siehe\n(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)\n1. Kästchen unten).\nDer Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen3)\n⃞ soll an meine obige Anschrift geschickt werden.\n⃞ soll an mich an folgende Anschrift geschickt werden:\n.................................................................................................................................\n(Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, ggf. Staat)\n⃞ wird abgeholt.\n...............................................................................................................................\n(Datum)                            (Unterschrift des Wahlberechtigten oder – bei Vertretung – des Bevollmächtigten)\nVollmacht des Wahlberechtigten\nIch bevollmächtige3)\n⃞ zur Stellung des Antrags auf Erteilung eines Wahlscheins\n⃞ zur Abholung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen\n.................................................................................................................................\n(Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)\nMir ist bekannt, dass der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen durch die von mir benannte Person nur abgeholt werden darf,\nwenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt (die Eintragung der bevollmächtigten Person in diesen Antrag genügt) und von der\nbevollmächtigten Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.\n.................................................................................................................................\n(Datum)                                                                                      (Unterschrift des Wahlberechtigten)\nErklärung des Bevollmächtigten\n(nicht vom Wahlberechtigten auszufüllen)\nHiermit versichere ich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,\n(Name, Vorname)\ndass ich nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme vertrete und bestätige den Erhalt der Unterlagen.\n.................................................................................................................................\n(Datum)                                                                                      (Unterschrift des Bevollmächtigten)\n1)\nMuster für den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.\n2)\nAngaben sind von der Gemeinde voreinzutragen.\n3)\nZutreffendes bitte ankreuzen.\n4)\nWer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist (§ 27\nAbsatz 3 Bundeswahlordnung).","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017                                                597\nAnhang 8 zu Artikel 1 Nummer 22\nAnlage 29\n(zu § 72 Absatz 1)\nGemeinde:                                                                                  (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\nKreis:                                                                                     ⃞ Allgemeiner Wahlbezirk\nWahlkreis:                                                                                 ⃞ Sonderwahlbezirk\n⃞ Wahlbezirk mit beweglichem Wahlvorstand\nLand:\nWahlbezirk-Nr.:                                                                              Diese Wahlniederschrift ist vollständig auszufüllen\n(Name oder Nummer)                                                                           und bei Punkt 5.6 von allen Mitgliedern des Wahl-\nvorstandes zu unterschreiben.\nWahlniederschrift\nüber die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk\nder Wahl zum Deutschen Bundestag\nam . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n1.       Wahlvorstand\nZu der Bundestagswahl waren für den Wahlbezirk vom Wahlvorstand erschienen:\nFamilienname                                  Vornamen                                                            Funktion\n1.                                                                                                     als Wahlvorsteher\n2.                                                                                                     als stellv. Wahlvorsteher\n3.                                                                                                     als Schriftführer\n4.                                                                                                     als Beisitzer\n5.                                                                                                     als Beisitzer\n6.                                                                                                     als Beisitzer\n7.                                                                                                     als Beisitzer\n8.                                                                                                     als Beisitzer\n9.                                                                                                     als Beisitzer\nAnstelle der nicht erschienenen oder ausgefallenen Mitglieder des Wahlvorstandes ernannte der Wahlvor-\nsteher folgende anwesende oder herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitgliedern des Wahlvorstandes und\nwies sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über\ndie ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin:\nFamilienname                                  Vornamen                                                             Uhrzeit\n1.\n2.\n3.\nAls Hilfskräfte waren zugezogen:\nFamilienname                                  Vornamen                                                            Aufgabe\n1.\n2.\n3.","598        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017\n2.  Wahlhandlung\n2.1 Eröffnung der Wahlhandlung\nDer Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung\ndamit, dass er die anwesenden Mitglieder des\nWahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unpar-\nteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Ver-\nschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen\nTätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten\nhinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises\nan alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit\nsicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.\nAbdrucke des Bundeswahlgesetzes und der Bun-\ndeswahlordnung lagen im Wahlraum vor.\n2.2 Vorbereitung des Wahlraums\nDamit die Wähler die Stimmzettel unbeobachtet\nkennzeichnen konnten, waren im Wahlraum Wahl-\nkabinen oder Tische mit Sichtblenden oder Ne-\nbenräume, die nur vom Wahlraum aus betretbar\nwaren, hergerichtet:\n(Bitte eintragen:)\nZahl der Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblen-\nden:\n..................................................\nZahl der Nebenräume:\n..........................\nVom Tisch des Wahlvorstandes konnten die Wahl-\nkabinen oder Tische mit Sichtblenden oder Ein-\ngänge zu den Nebenräumen überblickt werden.\n2.3 Vorbereitung der Wahlurne\nDer Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahl-\nurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und\nleer war.\nSodann wurde die Wahlurne                               (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ versiegelt.\n⃞ verschlossen; der Wahlvorsteher nahm den\nSchlüssel in Verwahrung.\n2.4 Beginn der Stimmabgabe\nMit der Stimmabgabe wurde um                            (Bitte eintragen:)\n. . . . . . . . Uhr . . . . . . . Minuten begonnen.\n2.5 Berichtigungen aufgrund nachträglich ausge-\nstellter Wahlscheine\nVor Beginn der Stimmabgabe:                             (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ Ein Verzeichnis über nachträglich ausgestellte\nWahlscheine lag nicht vor. Das Wählerver-\nzeichnis war nicht zu berichtigen.\n⃞ Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der\nWahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach\ndem Verzeichnis der nachträglich erteilten\nWahlscheine, indem er bei den Namen der\nnachträglich mit Wahlscheinen versehenen\nWahlberechtigten in der Spalte für die Stimm-\nabgabe den Vermerk „Wahlschein“ oder den\nBuchstaben „W“ eintrug. Der Wahlvorsteher\nberichtigte auch die Zahlen der Abschluss-\nbescheinigung der Gemeindebehörde; diese\nBerichtigung wurde von ihm abgezeichnet.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017                                                              599\nWährend der Stimmabgabe:                               ⃞ Der Wahlvorsteher berichtigte das Wähler-\nverzeichnis später aufgrund der durch die\nGemeindebehörde am Wahltag erfolgten Mit-\nteilungen über die noch am Wahltag an er-\nkrankte Wahlberechtigte erteilten Wahlschei-\nne, indem er bei den Namen der noch am\nWahltag mit Wahlscheinen versehenen Wahl-\nberechtigten in der Spalte für die Stimm-\nabgabe den Vermerk „Wahlschein“ oder\nBuchstaben „W“ eintrug. Der Wahlvorsteher\nberichtigte auch die Zahlen der Abschluss-\nbescheinigung der Gemeindebehörde; diese\nBerichtigung wurde von ihm abgezeichnet.\n2.6 Ungültigkeit von Wahlscheinen                          (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ Der Wahlvorstand hat eine Mitteilung über die\nUngültigkeit von Wahlscheinen nicht erhalten.\n⃞ Der Wahlvorstand wurde vom\n..............................................\nunterrichtet, dass folgende(r) Wahlschein(e)\nfür ungültig erklärt worden ist/sind:\n..............................................\n(Bitte Vor- und Familienname des Wahlschein-\ninhabers sowie Wahlschein-Nummer eintragen)\n2.7 Beweglicher Wahlvorstand\nIm Wahlbezirk                                          (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ war kein beweglicher Wahlvorstand tätig.\n(Weiter bei Punkt 2.8)\n⃞ war ein beweglicher Wahlvorstand tätig.\n(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\nIm Wahlbezirk befindet sich\n⃞ das kleinere Krankenhaus/Alten- oder\nPflegeheim\n. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .,\n(Bezeichnung)\n⃞ das Kloster\n. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .,\n(Bezeichnung)\n⃞ die sozialtherapeutische Anstalt\n. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .,\n(Bezeichnung)\n⃞ die Justizvollzugsanstalt\n. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .,\n(Bezeichnung)\nfür das/die die Gemeinde die Stimmabgabe vor\neinem beweglichen Wahlvorstand zugelassen hat.\nDie personelle Zusammensetzung des/der be-\nweglichen Wahlvorstandes/Wahlvorstände für die\neinzelne(n) Anstalt(en) (drei Mitglieder des Wahl-\nvorstandes einschließlich des Wahlvorstehers\noder seines Stellvertreters) ist aus den dieser\nNiederschrift als\nAnlagen Nr. . . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . .\nbeigefügten besonderen Niederschriften ersicht-\nlich.","600         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017\nDer bewegliche Wahlvorstand begab sich zu der\nvon der Gemeindebehörde bestimmten Wahlzeit\nin die Einrichtung(en) und übergab dort den Wahl-\nberechtigten die Stimmzettel. Er wies die Wahlbe-\nrechtigten, die sich bei der Stimmabgabe der Hilfe\neiner anderen Person bedienen wollten, darauf hin,\ndass sie auch ein von ihnen bestimmtes Mitglied\ndes Wahlvorstandes als Hilfsperson in Anspruch\nnehmen können. Die Wähler hatten die Möglich-\nkeit, den Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeich-\nnen.\nNach Prüfung der Wahlscheine warfen die Wähler\nihre gefalteten Stimmzettel in die vom beweg-\nlichen Wahlvorstand mitgebrachte verschlossene\nWahlurne. Soweit ein Wähler es wünschte, warf\nder Wahlvorsteher oder sein Stellvertreter den ge-\nfalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Der beweg-\nliche Wahlvorstand vereinnahmte die Wahlscheine\nund brachte nach Schluss der Stimmabgabe die\nverschlossene Wahlurne und die eingenommenen\nWahlscheine unverzüglich in den Wahlraum zu-\nrück. Hier verblieb die verschlossene Wahlurne\nbis zum Schluss der Wahlhandlung unter ständiger\nAufsicht des Wahlvorstandes.\n2.8  Beweglicher Wahlvorstand im Sonderwahlbezirk\nIm Sonderwahlbezirk                                     (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ war kein beweglicher Wahlvorstand tätig.\n⃞ begab sich ein beweglicher Wahlvorstand in\ndie Krankenzimmer und verfuhr wie unter 2.7\nbeschrieben.\n2.9  Besondere Vorfälle während der Wahlhandlung             (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ waren nicht zu verzeichnen.\n⃞ waren zu verzeichnen. Über die besonderen\nVorfälle (z .B. Zurückweisung von Wählern in\nden Fällen des § 56 Absatz 6 und 7 und des\n§ 59 der Bundeswahlordnung) wurden Nie-\nderschriften angefertigt, die als Anlagen\nNr. ……… bis ……… beigefügt sind.\n2.10 Ablauf der Wahlzeit\nUm 18.00 Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf\nder Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch\ndie im Wahlraum anwesenden Wahlberechtigten\nzur Stimmabgabe zugelassen. Der Zutritt zum\nWahlraum wurde so lange gesperrt, bis der letzte\nder anwesenden Wähler seine Stimme abgegeben\nhatte. Sodann wurde die Öffentlichkeit wieder\nhergestellt.\nUm ……… Uhr ……… Minuten\nerklärte der Wahlvorsteher die Wahl für ge-\nschlossen.\nVom Wahltisch wurden alle nicht benutzten\nStimmzettel entfernt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017            601\n3.  Ermittlung und Feststellung des Wahler-\ngebnisses im Wahlbezirk\n3.1 Leitung der Ergebnisfeststellung; Öffnung der\nWahlurne\nDie Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnis-\nses wurden unmittelbar im Anschluss an die\nStimmabgabe und ohne Unterbrechung unter der\nLeitung des Wahlvorstehers/des stellvertretenden\nWahlvorstehers vorgenommen.\nZunächst wurde die Wahlurne geöffnet; die\nStimmzettel wurden entnommen.\nSie wurden mit dem Inhalt der Wahlurne(n) des/der\nbeweglichen Wahlvorstandes/Wahlvorstände ver-\nmischt.                                                 (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ ja\n(kann nur zutreffen, wenn ein beweglicher\nWahlvorstand tätig war; siehe dazu oben\nPunkt 2.7 und 2.8)\n⃞ nein\n(kann nur zutreffen, wenn kein beweglicher\nWahlvorstand tätig war, siehe dazu oben\nPunkt 2.7 und 2.8)\nDer Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die\nWahlurne leer war.\n3.2 Zahl der Wähler\na) Sodann wurden die Stimmzettel gezählt.\nDie Zählung ergab                                    (Bitte Zahl eintragen:)\n………… Stimmzettel (= Wähler insgesamt)\nDiese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei   B\neintragen.\nb) Daraufhin wurden die im Wählerverzeichnis ein-\ngetragenen Stimmabgabevermerke gezählt.\nDie Zählung ergab                                    (Bitte Zahl eintragen:)\n………… Stimmabgabevermerke\nc) Dann wurden die eingenommenen Wahlscheine\ngezählt.\nDie Zählung ergab                                    ………… Wahlscheine (= Wähler mit Wahlschein)\nDiese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei B1\neintragen.\nb) + c) zusammen ergab                               …………… Personen.\n(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ Die Gesamtzahl b) + c) stimmte mit der Zahl\nder Stimmzettel unter a) überein.\n⃞ Die Gesamtzahl b) + c) war\num …………… (Anzahl) größer\num …………… (Anzahl) kleiner\nals die Zahl der Stimmzettel.","602           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017\nDie Verschiedenheit, die auch bei wiederholter\nZählung bestehen blieb, erklärt sich aus folgen-\nden Gründen:\n(Bitte erläutern:)\n..................................................\n..................................................\n..................................................\n..................................................\n3.3   Zahl der Wahlberechtigten\nDer Schriftführer übertrug aus der Bescheinigung\nüber den Abschluss des Wählerverzeichnisses              die Zahl der Wahlberechtigten hinten in Ab-\nschnitt 4 unter\nA1 + A2       der Wahlniederschrift.\nSofern der Wahlvorsteher Berichtigungen auf-\ngrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine\nvorgenommen hat (siehe Abschnitt 2.5), ist die\nberichtigte Zahl einzutragen.\n3.4   Zählung der Stimmen; Stimmzettelstapel\nNunmehr bildeten mehrere Beisitzer unter Aufsicht\ndes Wahlvorstehers folgende Stimmzettelstapel\nund behielten sie unter Aufsicht:\n3.4.1 a) Die nach den Landeslisten getrennten Stapel\nmit den Stimmzetteln, auf denen die Erst- und\nZweitstimme zweifelsfrei gültig für den Be-\nwerber und die Landesliste derselben Partei\nabgegeben worden war\nb) einen gemeinsamen Stapel mit\n– den Stimmzetteln, auf denen die Erst- und\ndie Zweitstimme zweifelsfrei gültig für\nBewerber und Landeslisten verschiedener\nWahlvorschlagsträger abgegeben worden\nwaren             und\n– den Stimmzetteln, auf denen nur die Erst-\noder nur die Zweitstimme jeweils zweifelsfrei\ngültig und die andere Stimme nicht ab-\ngegeben worden war,\nc) einen Stapel mit den ungekennzeichneten\nStimmzetteln\nd) einen Stapel mit den Stimmzetteln, die Anlass\nzu Bedenken gaben und über die später vom\nWahlvorstand Beschluss zu fassen war.\nDer Stapel zu d) wurde ausgesondert und von\neinem vom Wahlvorsteher dazu bestimmten Bei-\nsitzer in Verwahrung genommen.\n3.4.2 Die Beisitzer, die die nach Landeslisten geord-\nneten Stapel zu a) unter ihrer Aufsicht hatten,\nübergaben die einzelnen Stapel zu a) in der Rei-\nhenfolge der Landeslisten auf dem Stimmzettel\nnacheinander zu einem Teil dem Wahlvorsteher,\nzum anderen Teil seinem Stellvertreter. Diese prüf-\nten, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel eines\njeden Stapels gleich lautete und sagten zu jedem\nStapel laut an, für welchen Bewerber und für wel-\nche Landesliste er Stimmen enthielt. Gab ein\nStimmzettel dem Wahlvorsteher oder seinem Stell-\nvertreter Anlass zu Bedenken, so fügten sie den\nStimmzettel dem Stapel zu d) bei.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017          603\nNunmehr prüfte der Wahlvorsteher den Stapel\nzu c) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln,\ndie ihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Ver-\nwahrung hatte, übergeben wurden. Der Wahlvor-\nsteher sagte an, dass hier beide Stimmen ungültig\nsind.\nDanach zählten je zwei vom Wahlvorsteher be-\nstimmte Beisitzer nacheinander je einen der zu a)\nund c) gebildeten Stapel unter gegenseitiger Kon-        (Zwischensummenbildung I)\ntrolle durch und ermittelten\ndie Zahl der für die einzelnen Bewerber                  = Zeilen D1, D2, D3 usw. in Abschnitt 4\ndie Zahl der für die einzelnen Landeslisten              = Zeilen F1, F2, F3 usw. in Abschnitt 4\nabgegebenen Stimmen sowie\ndie Zahl der ungültigen Erststimmen und                  = Zeile C in Abschnitt 4\ndie Zahl der ungültigen Zweitstimmen.                    = Zeile E in Abschnitt 4\nDie so ermittelten Stimmenzahlen wurden als\nZwischensummen I (ZS I) vom Schriftführer\nhinten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen ein-\ngetragen.                                                ⃞ (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)\n3.4.3   Sodann übergab der Beisitzer, der den nach b)\ngebildeten Stapel unter seiner Aufsicht hatte, den\nStapel dem Wahlvorsteher.\n3.4.3.1 Der Wahlvorsteher legte die Stimmzettel zunächst\ngetrennt nach Zweitstimmen für die einzelnen Lan-\ndeslisten und las bei jedem Stimmzettel laut vor,\nfür welche Landesliste die Zweitstimme abgege-\nben worden war. Bei den Stimmzetteln, auf denen\nnur die Erststimme abgegeben worden war, sagte\ner an, dass die nicht abgegebene Zweitstimme un-\ngültig ist, und bildete daraus einen weiteren Sta-\npel. Stimmzettel, die dem Wahlvorsteher Anlass zu\nBedenken gaben, fügte er dem Stapel zu d) bei.\nDanach zählten je zwei vom Wahlvorsteher be-\nstimmte Beisitzer nacheinander die vom Wahl-\nvorsteher gebildeten Stapel unter gegenseitiger          (Zwischensummenbildung II – Zweitstimmen –)\nKontrolle durch und ermittelten\ndie Zahl der für die einzelnen Landeslisten ab-          = Zeilen F1, F2, F3 usw. in Abschnitt 4\ngegebenen Stimmen\nsowie\ndie Zahl der ungültigen Zweitstimmen.                    = Zeile E in Abschnitt 4\nDie so ermittelten Stimmenzahlen wurden als\nZwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer\nhinten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen ein-\ngetragen.                                                ⃞ (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)","604            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017\n3.4.3.2 Anschließend ordnete der Wahlvorsteher die\nStimmzettel aus dem Stapel zu b) neu, und zwar\nnach den für die einzelnen Bewerber abgegebenen\nErststimmen. Dabei wurde entsprechend 3.4.3.1           (Zwischensummenbildung II – Erststimmen –)\nverfahren und\ndie Zahl der für die einzelnen Bewerber abge-           = Zeilen D1, D2, D3 usw. in Abschnitt 4\ngebenen Stimmen\nsowie\ndie Zahl der ungültigen Erststimmen                     = Zeile C in Abschnitt 4\nermittelt.\nDie so ermittelten Stimmenzahlen wurden als\nZwischensummen (ZS II) vom Schriftführer\nhinten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen ein-\ngetragen.                                               ⃞ (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)\n3.4.4   Die Zählungen nach 3.4.2 und 3.4.3 verliefen wie\nfolgt:                                                  (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ Unstimmigkeiten bei den Zählungen haben\nsich nicht ergeben.\n⃞ Da sich zahlenmäßige Abweichungen erga-\nben, zählten die beiden Beisitzer den betref-\nfenden Stapel nacheinander erneut.\nDanach ergab sich Übereinstimmung zwischen\nden Zählungen.                                          ⃞ (Bitte durch Ankreuzen bestätigen)\n3.4.5   Zum Schluss entschied der Wahlvorstand über die         (Zwischensummenbildung ZS III)\nGültigkeit der Stimmen, die auf den übrigen in dem\nStapel zu d) ausgesonderten Stimmzetteln abge-\ngeben worden waren. Der Wahlvorsteher gab die\nEntscheidung mündlich bekannt und sagte jeweils\nbei gültigen Stimmen an, für welchen Bewerber\noder für welche Landesliste die Stimme abgege-\nben worden war. Er vermerkte auf der Rückseite\njedes Stimmzettels, ob beide Stimmen oder nur\ndie Erststimme oder nur die Zweitstimme für gültig\noder ungültig erklärt worden waren, und versah die\nStimmzettel mit fortlaufenden Nummern.\nDie so ermittelten gültigen oder ungültigen Stim-\nmen wurden als Zwischensummen III (ZS III)\nvom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 eingetra-\ngen.                                                    ⃞ (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)\n3.4.6   Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der\nungültigen Erst- und Zweitstimmen sowie der gül-\ntigen Stimmen jeweils für die einzelnen Wahlvor-\nschläge zusammen. Zwei vom Wahlvorsteher\nbestimmte Beisitzer überprüften die Zusammen-\nzählung.\n3.5     Sammlung und Beaufsichtigung der Stimm-\nzettel\nDie vom Wahlvorsteher bestimmten Beisitzer sam-\nmelten\na) die Stimmzettel, auf denen die Erst- und die\nZweitstimme oder nur die Erststimme abgege-\nben worden waren, getrennt nach den Bewer-\nbern, denen die Erststimme zugefallen war,\nb) die Stimmzettel, auf denen nur die Zweit-\nstimme abgegeben worden war, getrennt nach\nden Wahlvorschlägen, denen die Stimmen zu-\ngefallen waren,\nc) die ungekennzeichneten Stimmzettel und","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017                                                       605\nd) die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken ge-\ngeben hatten,\nje für sich und behielten sie unter Ihrer Aufsicht.\nDie in d) bezeichneten Stimmzettel sind als An-\nlagen unter den fortlaufenden Nummern\n. . . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . .   beigefügt.\n3.6       Feststellung und Bekanntgabe des Wahler-\ngebnisses\nDas im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahl-\nniederschrift enthaltene Ergebnis wurde vom\nWahlvorstand als das Wahlergebnis im Wahlbezirk\nfestgestellt und vom Wahlvorsteher mündlich\nbekannt gegeben.                                                   ⃞ (Bitte durch Ankreuzen bestätigen)\n4.        Wahlergebnis\n(Wahlniederschrift und Vordruck für die Schnell-\nKennbuchstaben für die Zahlenangaben                           meldung sind aufeinander abgestimmt. Die einzel-\nnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die\nSchnellmeldung (siehe Punkt 5.3) bei demselben\nKennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der\nWahlniederschrift bezeichnet sind.)\nA1           Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis\nohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein)1)                 ..................................................\nA2           Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis\nmit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein)1)                  ..................................................\nA1 + A2 im Wählerverzeichnis insgesamt\neingetragene Wahlberechtigte1)                       ..................................................\nB            Wähler insgesamt\n[vgl. oben 3.2 a)]                                   ..................................................\nB1           darunter Wähler mit Wahlschein\n[vgl. oben 3.2 c)]                                   ..................................................\n1)\nSofern der Wahlvorsteher Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine vorgenommen hat (siehe Abschnitt 2.5) sind die\nZahlen der berichtigten Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses bei          A1 , A2          und     A1 + A2            einzutragen.","606              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017\nErgebnis der Wahl im Wahlkreis (Erststimmen)\nSumme                C       +       D       muss mit  B übereinstimmen.\nZS I         ZS II     ZS III Insgesamt\nC     Ungültige Erststimmen\nGültige Erststimmen:\nVon den gültigen Erststimmen entfielen auf\nden Bewerber\n(Vor- und Familienname des Bewerbers sowie Kurzbe-                                          ZS I         ZS II     ZS III Insgesamt\nzeichnung der Partei/bei anderen Kreiswahlvorschlägen\ndas Kennwort – laut Stimmzettel –)\nD1    1. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nD2    2. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nD3    3. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nD4    4. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nusw.\nD     Gültige Erststimmen insgesamt\nErgebnis der Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen)\nSumme                E       +       F       muss mit  B übereinstimmen.\nZS I         ZS II     ZS III Insgesamt\nE     Ungültige Zweitstimmen\nGültige Zweitstimmen:\nVon den gültigen Zweitstimmen entfielen auf\ndie Landesliste der                                                                         ZS I         ZS II     ZS III Insgesamt\n(Kurzbezeichnung der Partei – laut Stimmzettel –)\nF1    1. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nF2    2. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nF3    3. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nF4    4. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nusw.\nF     Gültige Zweitstimmen insgesamt","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017                                                    607\n5.  Abschluss der Wahlergebnisfeststellung\n5.1 Besondere Vorkommnisse bei der Ergebnis-\nfeststellung\nBei der Ermittlung und Feststellung des Wahl-\nergebnisses waren als besondere Vorkommnisse\nzu verzeichnen:                                           ..................................................\n..................................................\nDer Wahlvorstand fasste in diesem Zusammen-\nhang folgende Beschlüsse:                                 ..................................................\n..................................................\n5.2 Erneute Zählung\n(Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist\nder gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.)\nDas/Die Mitglied(er) des Wahlvorstandes                   ...................................................\n(Vor- und Familienname)\nbeantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlnieder-\nschrift eine erneute Zählung der Stimmen, weil            ...................................................\n...................................................\n...................................................\n(Angabe der Gründe)\nDaraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Ab-\nschnitt 3.4) wiederholt. Das in Abschnitt 4 der\nWahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis für\nden Wahlbezirk wurde                                     (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt\n⃞ berichtigt\n(Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4\nmit anderer Farbe oder auf andere Weise\nkenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben\nbitte nicht löschen oder radieren.)\nund vom Wahlvorsteher mündlich bekannt ge-\ngeben.\n5.3 Schnellmeldung\nDas Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den\nVordruck für die Schnellmeldung nach dem Muster\nder Anlage 28 zur Bundeswahlordnung übertragen\nund                                                      auf schnellstem Wege (z. B. telefonisch)\n..................................................\n(Bitte Art der Übermittlung eintragen) an\n. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . übermittelt.\n(Bitte Empfänger eintragen)\n5.4 Anwesenheit des Wahlvorstandes\nWährend der Wahlhandlung waren immer mindes-\ntens drei, während der Ermittlung und Feststellung\ndes Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder\ndes Wahlvorstandes, darunter jeweils der Wahlvor-\nsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter,\nanwesend.","608        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017\n5.5 Öffentlichkeit der Wahlhandlung und Ergebnis-\nfeststellung\nDie Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Fest-\nstellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.\n5.6 Versicherung zur Richtigkeit der Niederschrift\nVorstehende Niederschrift wurde von den Mitglie-\ndern des Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen\nunterschrieben.\nOrt und Datum\nDer Wahlvorsteher                                       Die übrigen Beisitzer\nDer Stellvertreter\nDer Schriftführer","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017                                            609\n5.7 Verweigerung der Unterschrift und Angabe von\nGründen\nDas/Die Mitglied(er) des Wahlvorstandes                                              ...................................................\n(Vor- und Familienname)\nverweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahl-\nniederschrift, weil\n...................................................\n...................................................\n...................................................\n(Angabe der Gründe)\n5.8 Bündelung von Stimmzetteln und Wahlscheinen\nNach Schluss des Wahlgeschäfts wurden alle\nStimmzettel und Wahlscheine, die nicht dieser\nWahlniederschrift als Anlagen beigefügt sind, wie\nfolgt geordnet, gebündelt und in Papier verpackt:                                    a) Ein Paket mit den Stimmzetteln, die nach den\nfür die Wahlkreisbewerber abgegebenen Stim-\nmen geordnet und gebündelt sind,\nb) ein Paket mit den Stimmzetteln, auf denen nur\ndie Zweitstimme abgegeben worden war,\nc) ein Paket mit den ungekennzeichneten Stimm-\nzetteln,\nd) ein Paket mit den eingenommenen Wahlschei-\nnen sowie\ne) ein Paket mit den unbenutzten Stimmzetteln.\nDie Pakete zu a) bis d) wurden versiegelt und mit\ndem Namen der Gemeinde, der Nummer des\nWahlbezirks und der Inhaltsangabe versehen.\n5.9 Übergabe der Wahlunterlagen\nDem Beauftragten der Gemeindebehörde wurden                                          am ……………………, um ……… Uhr, übergeben\n– diese Wahlniederschrift mit Anlagen,\n– die Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben,\n– das Wählerverzeichnis,\n– die Wahlurne – mit Schloss und Schlüssel –\nsowie\n– alle sonstigen dem Wahlvorstand von der Ge-\nmeinde zur Verfügung gestellten Gegenstände\nund Unterlagen.\nDer Wahlvorsteher\n...................................................\nVom Beauftragten der Gemeindebehörde wurde die Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten\nAnlagen am . . . . . . . . . . . . . . . . ., um . . . . . . . . . . . . . . . . . Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen.\n....................................................\n(Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)\nAchtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den\nweiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.","610                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017\nAnhang 9 zu Artikel 1 Nummer 23\nAnlage 31\n(zu § 75 Absatz 5)\nBriefwahlvorstand-Nr.:                                                                         Diese Wahlniederschrift ist vollständig aus-\nzufüllen und bei Punkt 5.6 von allen Mitgliedern\nGemeinde(n)1):                                                                                 des Briefwahlvorstandes zu unterschreiben.\nKreis1):\nWahlkreis1):\nLand:\nWahlniederschrift\nüber die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl\nbei der Wahl zum Deutschen Bundestag\nam . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n1.         Briefwahlvorstand\nZu der Bundestagswahl waren zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl vom Brief-\nwahlvorstand erschienen:\nFamilienname                                     Vornamen                                                         Funktion\n1.                                                                                                        als Briefwahlvorsteher\n2.                                                                                                        als stellv. Briefwahlvorsteher\n3.                                                                                                        als Schriftführer\n4.                                                                                                        als Beisitzer\n5.                                                                                                        als Beisitzer\n6.                                                                                                        als Beisitzer\n7.                                                                                                        als Beisitzer\n8.                                                                                                        als Beisitzer\n9.                                                                                                        als Beisitzer\nAnstelle der nicht erschienenen oder ausgefallenen Mitglieder des Briefwahlvorstandes ernannte der Brief-\nwahlvorsteher folgende anwesende oder herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitgliedern des Briefwahl-\nvorstandes und wies sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur\nVerschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin:\nFamilienname                                     Vornamen                                                          Uhrzeit\n1.\n2.\n3.\nAls Hilfskräfte waren zugezogen:\nFamilienname                                     Vornamen                                                          Aufgabe\n1.\n2.\n3.\n1)\nEintragung je nachdem, ob der Briefwahlvorstand auf der Ebene des Wahlkreises, eines Kreises oder einer oder mehrerer Gemeinden eingesetzt\nist.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017                611\n2.  Zulassung der Wahlbriefe\n2.1 Eröffnung der Wahlhandlung\nDer Briefwahlvorsteher eröffnete die Wahlhand-           (Bitte Uhrzeit eintragen:)\nlung um                                                  …………… Uhr …………… Minuten\ndamit, dass er die anwesenden Mitglieder des\nBriefwahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur un-\nparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur\nVerschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amt-\nlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegen-\nheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hin-\nweises an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätig-\nkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.\nAbdrucke des Bundeswahlgesetzes und der\nBundeswahlordnung lagen im Wahlraum vor.\n2.2 Vorbereitung der Wahlurne\nDer Briefwahlvorstand stellte fest, dass sich die\nWahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand\nund leer war.\n(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\nSodann wurde die Wahlurne                                ⃞ versiegelt.\n⃞ verschlossen; der Briefwahlvorsteher nahm\nden Schlüssel in Verwahrung.\n2.3 Anzahl Wahlbriefe; Ungültigkeit von\nWahlscheinen\nDer Briefwahlvorstand stellte weiter fest, dass ihm      (Bitte die zuständige Stelle eintragen:)\nvon/vom                                                   ..................................................\n(Bitte Anzahl eintragen:)\n…………… Wahlbriefe übergeben worden sind.\nDer Briefwahlvorstand stellte weiter fest, dass ihm      (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ eine Mitteilung, dass keine Wahlscheine für\nungültig erklärt worden sind, übergeben wor-\nden ist\n⃞ ……………… (Anzahl) Verzeichnis/Verzeich-\nnisse der für ungültig erklärten Wahlscheine\nübergeben worden ist/sind\n⃞ ……………… (Anzahl) Nachtrag/Nachträge\nzu diesem/n Verzeichnis/Verzeichnissen über-\ngeben worden ist/sind.\nDie in dem/den Verzeichnis/Verzeichnissen der für\nungültig erklärten Wahlscheine und in dem/den\nNachträgen zu diesem/n Verzeichnis/Verzeichnis-\nsen aufgeführten Wahlbriefe wurden ausgesondert\nund später dem Briefwahlvorstand zur Beschluss-\nfassung vorgelegt (siehe unten unter Punkt 2.5).\n2.4 Am Wahltag eingegangene Wahlbriefe\nDie Wahlbriefe, die am Wahltag bei der auf dem\nWahlbriefumschlag angegebenen Stelle noch vor\nSchluss der Wahlzeit eingegangen waren, wurden\ndem Briefwahlvorstand überbracht.                        (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ Nein, es wurden keine noch vor Schluss der\nWahlzeit eingegangenen Wahlbriefe über-\nbracht.\n(weiter bei Punkt 2.5)\n⃞ Ja, es wurden noch vor Schluss der Wahlzeit\neingegangene Wahlbriefe überbracht.\n(Bitte die weiteren Eintragungen vornehmen:)\nEin Beauftragter des/der\n..............................................\nüberbrachte um ……… Uhr ………… Minuten\nweitere …………… (Anzahl) Wahlbriefe.","612          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017\n2.5   Zulassung, Beanstandung und Zurückweisung\nvon Wahlbriefen\n2.5.1 Ein vom Briefwahlvorsteher bestimmtes Mitglied\ndes Briefwahlvorstands öffnete die Wahlbriefe\nnacheinander, entnahm ihnen den Wahlschein\nund den Stimmzettelumschlag und übergab beide\ndem Briefwahlvorsteher.\n2.5.2 Es wurden                                               (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ keine Wahlbriefe beanstandet.\nNachdem weder der Wahlschein noch der\nStimmzettelumschlag zu beanstanden war,\nwurde der Stimmzettelumschlag ungeöffnet\nin die Wahlurne gelegt. Die Wahlscheine wur-\nden gesammelt.\n(weiter bei Punkt 3.)\n⃞ insgesamt        …………… (Anzahl)         Wahlbriefe\nbeanstandet.\n(weiter bei Punkt 2.5.3)\n2.5.3 Von den beanstandeten Wahlbriefen wurden durch          (Bitte in den zutreffenden Fallgruppen die jewei-\nBeschluss zurückgewiesen                                lige Anzahl an zurückgewiesenen Wahlbriefen ein-\ntragen:)\n……… Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag\nkein oder kein gültiger Wahlschein beige-\nlegen hat,\n……… Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag\nkein Stimmzettelumschlag beigefügt war,\n……… Wahlbriefe, weil weder der Wahlbriefum-\nschlag noch der Stimmzettelumschlag\nverschlossen waren,\n……… Wahlbriefe, weil der Wahlbriefumschlag\nmehrere Stimmzettelumschläge, aber\nnicht die gleiche Anzahl gültiger und mit\nder vorgeschriebenen Versicherung an Ei-\ndes statt versehener Wahlscheine enthält,\n……… Wahlbriefe, weil der Wähler oder die Hilfs-\nperson die vorgeschriebene Versicherung\nan Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahl-\nschein nicht unterschrieben hat,\n……… Wahlbriefe, weil kein amtlicher Stimmzet-\ntelumschlag benutzt worden war,\n……… Wahlbriefe, weil ein Stimmzettelumschlag\nbenutzt worden war, der offensichtlich in\neiner das Wahlgeheimnis gefährdenden\nWeise von den übrigen abwich oder einen\ndeutlich fühlbaren Gegenstand enthalten\nhat.\nInsgesamt: …………… (Anzahl) Wahlbriefe\nDie zurückgewiesenen Wahlbriefe wurden samt\nInhalt ausgesondert, mit einem Vermerk über\nden Zurückweisungsgrund versehen, wieder ver-\nschlossen, fortlaufend nummeriert und der Wahl-\nniederschrift beigefügt.\n2.5.4 Nach besonderer Beschlussfassung wurden bean-           (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\nstandete Wahlbriefe zugelassen.\n⃞ Nein.\n(weiter bei Punkt 3.)\n⃞ Ja. Es wurden insgesamt\n…………… (Anzahl) Wahlbriefe nach beson-\nderer Beschlussfassung zugelassen. Der/die\nStimmzettelumschlag/Stimmzettelumschläge\nwurde/n ungeöffnet in die Wahlurne gelegt. Die\nWahlscheine wurden gesammelt. War Anlass\nder Beschlussfassung der Wahlschein, so\nwurde dieser der Wahlniederschrift beigefügt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017                613\n3.    Ermittlung und Feststellung des\nBriefwahlergebnisses\n3.1   Öffnung der Wahlurne\nNachdem alle bis 18:00 Uhr eingegangenen Wahl-\nbriefe geöffnet, die Stimmzettelumschläge ent-           (Bitte Uhrzeit eintragen:)\nnommen und in die Wahlurne gelegt worden\nwaren, wurde die Wahlurne um                             …………… Uhr …………… Minuten geöffnet.\nDie Stimmzettelumschläge wurden entnommen.\nDer Briefwahlvorsteher überzeugte sich, dass die\nWahlurne leer war.\n3.2   Zahl der Wähler\n3.2.1 Sodann wurden die Stimmzettelumschläge unge-\nöffnet gezählt.\n(Bitte Zahl eintragen:)\nDie Zählung ergab                                        …………… Stimmzettelumschläge (= Wähler)\nDiese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei Kennbuch-\nstabe B = Wähler insgesamt, zugleich B1\neintragen.\n3.2.2 Danach wurden die Wahlscheine gezählt.                   (Bitte Zahl eintragen:)\nDie Zählung ergab                                        …………… Wahlscheine.\n(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der\nWahlscheine stimmte überein.\n(weiter bei Punkt 3.2.3)\n⃞ Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der\nWahlscheine stimmte nicht überein.\nDie Verschiedenheit, die auch bei wiederhol-\nter Zählung bestehen blieb, erklärt sich aus\nfolgenden Gründen:\n..............................................\n..............................................\n..............................................\n..............................................\n3.2.3 Der Schriftführer übertrug die Zahl der Wähler in\nAbschnitt 4 Kennbuchstabe B der Wahlnieder-\nschrift.\n3.3   Zählung der Stimmen; Stimmzettelstapel\nNunmehr öffneten mehrere Beisitzer unter Aufsicht\ndes Briefwahlvorstehers die Stimmzettelumschlä-\nge, nahmen die Stimmzettel heraus, bildeten da-\nraus die folgenden Stapel und behielten sie unter\nAufsicht:\n3.3.1 a) Die nach den Landeslisten getrennten Stapel\nmit den Stimmzetteln, auf denen die Erst- und\nZweitstimme zweifelsfrei gültig für den Bewer-\nber und die Landesliste derselben Partei ab-\ngegeben worden war,\nb) einen gemeinsamen Stapel mit\n– den Stimmzetteln, auf denen die Erst- und\ndie Zweitstimme zweifelsfrei gültig für Be-\nwerber und Landeslisten verschiedener\nWahlvorschlagsträger abgegeben worden\nwaren              und","614            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017\n– den Stimmzetteln, auf denen nur die Erst-\noder nur die Zweitstimme jeweils zweifelsfrei\ngültig und die andere Stimme nicht abge-\ngeben worden war,\nc) einen Stapel mit leeren Stimmzettelumschlä-\ngen und den ungekennzeichneten Stimmzet-\nteln,\nd) einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen,\ndie mehrere Stimmzettel enthalten, sowie\ne) einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen und\nStimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben\nund über die später vom Briefwahlvorstand\nBeschluss zu fassen war.\nDie beiden Stapel zu d) und e) wurden ausge-\nsondert und von einem vom Briefwahlvorste-\nher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung\ngenommen.\n3.3.2   Die Beisitzer, die die nach Landeslisten geordne-\nten Stapel zu a) unter ihrer Aufsicht hatten, über-\ngaben die einzelnen Stapel zu a) in der Reihen-\nfolge der Landeslisten auf dem Stimmzettel nach-\neinander zu einem Teil dem Briefwahlvorsteher,\nzum anderen Teil seinem Stellvertreter. Diese prüf-\nten, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel eines\njeden Stapels gleich lautete und sagten zu jedem\nStapel laut an, für welchen Bewerber und für wel-\nche Landesliste er Stimmen enthielt. Gab ein\nStimmzettel dem Briefwahlvorsteher oder seinem\nStellvertreter Anlass zu Bedenken, so fügten sie\nden Stimmzettel dem Stapel zu e) bei.\nNunmehr prüfte der Briefwahlvorsteher den Stapel\nzu c) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln\nund den leeren Stimmzettelumschlägen, die ihm\nhierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwahrung\nhatte, übergeben wurden. Der Briefwahlvorsteher\nsagte an, dass hier beide Stimmen ungültig sind.\nDanach zählten je zwei vom Briefwahlvorsteher\nbestimmte Beisitzer nacheinander je einen der zu\na) und c) gebildeten Stapel unter gegenseitiger         (Zwischensummenbildung I)\nKontrolle durch und ermittelten\ndie Zahl der für die einzelnen Bewerber                 = Zeilen D1, D2, D3 usw. in Abschnitt 4\ndie Zahl der für die einzelnen Landeslisten             = Zeilen F1, F2, F3 usw. in Abschnitt 4\nabgegebenen Stimmen sowie\ndie Zahl der ungültigen Erststimmen und                 = Zeile C in Abschnitt 4\ndie Zahl der ungültigen Zweitstimmen.                   = Zeile E in Abschnitt 4\nDie so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwi-\nschensummen I (ZS I) vom Schriftführer hinten in\nAbschnitt 4 in den genannten Zeilen eingetragen.        ⃞ (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)\n3.3.3   Sodann übergab der Beisitzer, der den nach b) ge-\nbildeten Stapel unter seiner Aufsicht hatte, den\nStapel dem Briefwahlvorsteher.\n3.3.3.1 Der Briefwahlvorsteher legte die Stimmzettel zu-\nnächst getrennt nach Zweitstimmen für die einzel-\nnen Landeslisten und las bei jedem Stimmzettel\nlaut vor, für welche Landesliste die Zweitstimme\nabgegeben worden war. Bei den Stimmzetteln,\nauf denen nur die Erststimme abgegeben worden\nwar, sagte er an, dass die nicht abgegebene\nZweitstimme ungültig ist, und bildete daraus einen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017              615\nweiteren Stapel. Stimmzettel, die dem Briefwahl-\nvorsteher Anlass zu Bedenken gaben, fügte er\ndem Stapel zu e) bei.\nDanach zählten je zwei vom Briefwahlvorsteher\nbestimmte Beisitzer nacheinander die vom Brief-\nwahlvorsteher gebildeten Stapel unter gegensei-         (Zwischensummenbildung II – Zweitstimmen –)\ntiger Kontrolle durch und ermittelten\ndie Zahl der für die einzelnen Landeslisten             = Zeilen F1, F2, F3 usw. in Abschnitt 4\nabgegebenen Stimmen\nsowie\ndie Zahl der ungültigen Zweitstimmen.                   = Zeile E in Abschnitt 4\nDie so ermittelten Stimmenzahlen wurden als\nZwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer hin-\nten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen einge-\ntragen.                                                 ⃞ (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)\n3.3.3.2 Anschließend ordnete der Briefwahlvorsteher die\nStimmzettel aus dem Stapel zu b) neu, und zwar\nnach den für die einzelnen Bewerber abgegebenen\nErststimmen. Dabei wurde entsprechend 3.3.3.1           (Zwischensummenbildung II – Erststimmen –)\nverfahren und die\nZahl der für die einzelnen Bewerber                     = Zeilen D1, D2, D3 usw. in Abschnitt 4\nabgegebenen Stimmen\nsowie\ndie Zahl der ungültigen Erststimmen                     = Zeile C in Abschnitt 4\nermittelt.\nDie so ermittelten Stimmenzahlen wurden als\nZwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer\nhinten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen\neingetragen.                                            ⃞ (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)\n3.3.4   Die Zählungen nach 3.3.2 und 3.3.3 verliefen wie        (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\nfolgt:\n⃞ Unstimmigkeiten bei den Zählungen haben\nsich nicht ergeben.\n⃞ Da sich zahlenmäßige Abweichungen erga-\nben, zählten die beiden Beisitzer den betref-\nfenden Stapel nacheinander erneut.\nDanach ergab sich Übereinstimmung zwischen\nden Zählungen.                                          ⃞ (Bitte durch Ankreuzen bestätigen)\n3.3.5   Zum Schluss entschied der Briefwahlvorstand\nüber die Gültigkeit der Stimmen, die auf den übri-\ngen in den Stapeln zu d) und e) ausgesonderten\nStimmzetteln abgegeben worden waren. Der Brief-\nwahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich be-\nkannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen, für\nwelchen Bewerber oder für welche Landesliste die\nStimme abgegeben worden war. Er vermerkte auf\nder Rückseite jedes Stimmzettels, ob beide Stim-\nmen oder nur die Erststimme oder nur die Zweit-\nstimme für gültig oder ungültig erklärt worden wa-\nren, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden\nNummern.\nDie so ermittelten gültigen oder ungültigen Stim-\nmen wurden als Zwischensummen III (ZS III)\nvom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 einge-\ntragen.                                                 ⃞ (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)","616           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017\n3.3.6 Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der\nungültigen Erst- und Zweitstimmen sowie der gül-\ntigen Stimmen jeweils für die einzelnen Wahlvor-\nschläge zusammen. Zwei vom Briefwahlvorsteher\nbestimmte Beisitzer überprüften die Zusammen-\nzählung.\n3.4   Sammlung und Beaufsichtigung der\nStimmzettel\nDie vom Briefwahlvorsteher bestimmten Beisitzer\nsammelten\na) die Stimmzettel, auf denen die Erst- und die\nZweitstimme oder nur die Erststimme abgege-\nben worden waren, getrennt nach den Bewer-\nbern, denen die Erststimme zugefallen war,\nb) die Stimmzettel, auf denen nur die Zweit-\nstimme abgegeben worden war, getrennt nach\nden Wahlvorschlägen, denen die Stimmen zu-\ngefallen waren,\nc) die leer abgegebenen Stimmzettelumschläge\nund die ungekennzeichneten Stimmzettel,\nd) die Stimmzettelumschläge, die Anlass zu Be-\ndenken gegeben hatten, mit den zugehörigen\nStimmzetteln,\ndie Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gege-\nben hatten und\ndie Stimmzettelumschläge         mit   mehreren\nStimmzetteln,\nje für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht.      Die in d) bezeichneten Stimmzettelumschläge und\nStimmzettel sind als Anlagen unter den fortlaufen-\nden Nummern\n. . . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . .\nbeigefügt.\n3.5   Feststellung und Bekanntgabe des Briefwahl-\nergebnisses\nDas im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahl-\nniederschrift enthaltene Ergebnis wurde vom Brief-\nwahlvorstand als das Briefwahlergebnis festge-\nstellt und vom Briefwahlvorsteher mündlich be-\nkannt gegeben.\n4.    Wahlergebnis\n(Wahlniederschrift und Vordruck für die Schnell-\nKennbuchstaben für die Zahlenangaben                 meldung sind aufeinander abgestimmt. Die einzel-\nnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die\nSchnellmeldung (siehe Punkt 5.3) bei demselben\nKennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der\nWahlniederschrift bezeichnet sind.)\nB     Wähler insgesamt [vgl. oben 3.2.1]\nzugleich\nB1    Wähler mit Wahlschein                             ..................................................","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017                                      617\nErgebnis der Wahl im Wahlkreis (Erststimmen)\nSumme                C       +       D       muss mit  B übereinstimmen.\nZS I         ZS II     ZS III Insgesamt\nC     Ungültige Erststimmen\nGültige Erststimmen:\nVon den gültigen Erststimmen entfielen auf\nden Bewerber\n(Vor- und Familienname des Bewerbers sowie                                                  ZS I         ZS II     ZS III Insgesamt\nKurzbezeichnung der Partei/bei anderen Kreiswahlvor-\nschlägen das Kennwort – laut Stimmzettel –)\nD1    1. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nD2    2. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nD3    3. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nD4    4. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nusw.\nD     Gültige Erststimmen insgesamt\nErgebnis der Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen)\nSumme                E       +       F       muss mit  B übereinstimmen.\nZS I         ZS II     ZS III Insgesamt\nE     Ungültige Zweitstimmen\nGültige Zweitstimmen:\nVon den gültigen Zweitstimmen entfielen auf\ndie Landesliste der                                                                         ZS I         ZS II     ZS III Insgesamt\n(Kurzbezeichnung der Partei – laut Stimmzettel –)\nF1    1. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nF2    2. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nF3    3. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nF4    4. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nusw.\nF     Gültige Zweitstimmen insgesamt","618         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017\n5.  Abschluss der Wahlergebnisfeststellung\n5.1 Besondere Vorkommnisse bei der Ergebnis-\nfeststellung\nBei der Ermittlung und Feststellung des Wahler-\ngebnisses waren als besondere Vorkommnisse zu             ..................................................\nverzeichnen:                                              ..................................................\n..................................................\nDer Briefwahlvorstand fasste in diesem Zusam-\nmenhang folgende Beschlüsse:                              ..................................................\n..................................................\n5.2 Erneute Zählung\n(Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist\nder gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.)\nDas/Die Mitglied(er) des Briefwahlvorstandes              . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .,\n(Vor- und Familienname)\nbeantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlnieder-\nschrift eine erneute Zählung der Stimmen, weil            ...................................................\n...................................................\n...................................................\n(Angabe der Gründe)\nDaraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Ab-\nschnitt 3.3) wiederholt. Das in Abschnitt 4 der\nWahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis für\nden Wahlbezirk wurde                                     (Bitte Zutreffendes ankreuzen:)\n⃞ mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt\n⃞ berichtigt\n(Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4\nmit anderer Farbe oder auf andere Weise\nkenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben\nnicht löschen oder radieren.)\nund vom Briefwahlvorsteher mündlich bekannt\ngegeben.\n5.3 Schnellmeldung\nDas Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den\nVordruck für die Schnellmeldung nach dem Muster\nder Anlage 28 zur Bundeswahlordnung übertragen\nund                                                      auf schnellstem Wege (z. B. telefonisch)\n...................................................\n(Bitte Art der Übermittlung eintragen)\nan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(Bitte Empfänger eintragen)\nübermittelt.\n5.4 Anwesenheit des Briefwahlvorstandes\nWährend der Wahlhandlung waren immer mindes-\ntens drei, während der Ermittlung und Feststellung\ndes Briefwahlergebnisses mindestens fünf Mitglie-\nder des Briefwahlvorstandes, darunter jeweils der\nBriefwahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre\nStellvertreter, anwesend.\n5.5 Öffentlichkeit der Wahlbriefzulassung und\nErgebnisfeststellung\nDie Zulassung der Wahlbriefe sowie die Ermittlung\nund die Feststellung des Wahlergebnisses waren\nöffentlich.\n5.6 Versicherung zur Richtigkeit der Niederschrift\nVorstehende Niederschrift wurde von den Mitglie-\ndern des Wahlvorstandes genehmigt und von ih-\nnen unterschrieben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017                                   619\nOrt und Datum\nDer Briefwahlvorsteher                                   Die übrigen Beisitzer\nDer Stellvertreter\nDer Schriftführer\n5.7 Verweigerung der Unterschrift und Angabe von\nGründen\nDas/Die Mitglied(er) des Briefwahlvorstandes ver-\nweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlnieder-\nschrift, weil                                             ...................................................\n(Vor- und Familienname)\n...................................................\n...................................................\n...................................................\n(Angabe der Gründe)\n5.8 Bündelung von Stimmzetteln, Stimmzettel-\numschlägen und Wahlscheinen\nNach Schluss des Wahlgeschäfts wurden alle\nStimmzettel, Stimmzettelumschläge und Wahl-\nscheine, die nicht dieser Wahlniederschrift als\nAnlagen beigefügt sind, wie folgt geordnet, ge-\nbündelt und in Papier verpackt:                          a) Ein Paket mit den Stimmzetteln, die nach den\nfür die Wahlkreisbewerber abgegebenen Stim-\nmen geordnet und gebündelt sind,\nb) ein Paket mit den Stimmzetteln, auf denen nur\ndie Zweitstimme abgegeben worden war,\nc) ein Paket mit den ungekennzeichneten Stimm-\nzetteln,\nd) ein Paket mit den leer abgegebenen Stimm-\nzettelumschlägen sowie\ne) ein Paket mit den eingenommenen Wahlschei-\nnen.\nDie Pakete wurden versiegelt und mit der Nummer\ndes Briefwahlvorstandes sowie der Inhaltsangabe\nversehen.\n5.9 Übergabe der Wahlunterlagen\nDem Beauftragten des/der                                 (Bitte eintragen, z. B. Gemeindebehörde)\n..................................................\nwurden                                                   am . . . . . . . . . . . . , um . . . . . . . . . . . . Uhr, übergeben","620        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2017\n– diese Wahlniederschrift mit Anlagen,\n– die Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben,\n– das/die Verzeichnis/Verzeichnisse der für un-\ngültig erklärten Wahlscheine samt Nachträ-\ngen/die Mitteilung, dass Wahlscheine nicht für\nungültig erklärt worden sind,\n– die Wahlurne – mit Schloss und Schlüssel –\nsowie\n– alle sonstigen dem Briefwahlvorstand von\ndem/der\n(Bitte eintragen, z. B. Gemeindebehörde)\n..............................................\nzur Verfügung gestellten Gegenstände und\nUnterlagen.\nDer Briefwahlvorsteher\n..................................................\nVom Beauftragten des/der . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wurde die Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten\nAnlagen am . . . . . . . . . . . . . . . . ., um . . . . . . . . . . . . . . . . . Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen.\n....................................................\n(Unterschrift des Beauftragten)\nAchtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den\nweiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind."]}