{"id":"bgbl1-2017-13-1","kind":"bgbl1","year":2017,"number":13,"date":"2017-03-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/13#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2017-13-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2017/bgbl1_2017_13.pdf#page=2","order":1,"title":"Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel (Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung  VerkEHKflAusbV)","law_date":"2017-03-13T00:00:00Z","page":458,"pdf_page":2,"num_pages":23,"content":["458               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 20. März 2017\nVerordnung\nüber die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin\nsowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel\n(Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung – VerkEHKflAusbV)*\nVom 13. März 2017\nAuf Grund des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungs-                   § 13  Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung\ngesetzes, der zuletzt durch Artikel 436 Nummer 1 der                § 14  Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen\nVerordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)                    § 15  Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Kalkulation\ngeändert worden ist, verordnet das Bundesministerium                § 16  Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde\nfür Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem                  § 17  Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation\nBundesministerium für Bildung und Forschung:                        § 18  Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für\ndas Bestehen der Abschlussprüfung\nInhaltsübersicht\nAbschnitt 3\nAbschnitt 1                                                     Abschlussprüfung\nGegenstand, Dauer und                                              in der Berufsausbildung\nGliederung der Berufsausbildungen                                      zum Kaufmann im Einzelhandel\nund zur Kauffrau im Einzelhandel,\n§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe\nAnrechnung von Ausbildungszeiten\n§ 2 Dauer der Berufsausbildungen\n§ 3 Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungs-              § 19  Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt\nrahmenpläne                                                 § 20  Inhalt von Teil 1\n§ 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild         § 21  Prüfungsbereiche von Teil 1\ndes Verkäufers und der Verkäuferin                          § 22  Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen\n§ 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild         § 23  Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Kalkulation\ndes Kaufmanns im Einzelhandel und der Kauffrau im           § 24  Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde\nEinzelhandel\n§ 25  Inhalt von Teil 2\n§ 6 Ausbildungsplan\n§ 26  Prüfungsbereiche von Teil 2\n§ 7 Schriftlicher Ausbildungsnachweis\n§ 27  Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel\n§ 28  Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation\nAbschnitt 2\n§ 29  Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für\nZwischenprüfung                                      das Bestehen der Abschlussprüfung\nund Abschlussprüfung                              § 30 Anrechnung von Ausbildungszeiten\nin der Berufsausbildung zum\nVerkäufer und zur Verkäuferin                                                    Abschnitt 4\nUnterabschnitt 1                                                Schlussvorschriften\nZwischenprüfung in der                         § 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten\nBerufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin\nAnlage 1: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung\n§ 8 Ziel und Zeitpunkt der Zwischenprüfung                                      zum Verkäufer und zur Verkäuferin\n§ 9 Inhalt der Zwischenprüfung                                      Anlage 2: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung\n§ 10 Prüfungsbereich der Zwischenprüfung                                        zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im\nEinzelhandel\nUnterabschnitt 2\nAbschlussprüfung in der                                                  Abschnitt 1\nBerufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin                              Gegenstand, Dauer und\n§ 11 Ziel und Zeitpunkt der Abschlussprüfung                                 Gliederung der Berufsausbildungen\n§ 12 Inhalt der Abschlussprüfung\n§1\n* Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des\n§ 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der                               Staatliche\ndamit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister          Anerkennung der Ausbildungsberufe\nder Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rah-\nmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst im amtlichen       Der Ausbildungsberuf des Verkäufers und der Ver-\nTeil des Bundesanzeigers veröffentlicht.                          käuferin sowie der Ausbildungsberuf des Kaufmanns","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 20. März 2017                 459\nim Einzelhandel und der Kauffrau im Einzelhandel                 (2) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikations-\nwerden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes          übergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten,\nstaatlich anerkannt.                                         Kenntnisse und Fähigkeiten sind:\n1. Waren- und Dienstleistungsangebot des Ausbil-\n§2                                    dungsbetriebes,\nDauer der Berufsausbildungen                    2. Warenpräsentation und Werbemaßnahmen,\n(1) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf des          3. Preiskalkulation,\nVerkäufers und der Verkäuferin dauert zwei Jahre.            4. Warenbestandskontrolle,\n(2) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf des          5. Warenannahme und -lagerung,\nKaufmanns im Einzelhandel und der Kauffrau im Einzel-\n6. Verkaufen von Waren und\nhandel dauert drei Jahre.\n7. Servicebereich Kasse.\n§3                                   (3) Die Wahlqualifikationen sind:\nGegenstand der                           1. Sicherstellung der Warenpräsenz,\nBerufsausbildungen                        2. Beratung von Kunden,\nund Ausbildungsrahmenpläne\n3. Kassensystemdaten und Kundenservice und\n(1) Gegenstand der Berufsausbildung zum Verkäufer\nund zur Verkäuferin sind mindestens die im Aus-              4. Werbung und Verkaufsförderung.\nbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum              Eine der Wahlqualifikationen ist im Ausbildungsvertrag\nVerkäufer und zur Verkäuferin (Anlage 1) genannten           auszuweisen. Der zeitliche Richtwert für die Wahlquali-\nFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.                    fikation beträgt 12 Wochen.\n(2) Gegenstand der Berufsausbildung zum Kauf-                 (4) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikations-\nmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel        übergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkei-\nsind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan für die         ten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:\nBerufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel und            1. Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vor-\nzur Kauffrau im Einzelhandel (Anlage 2) genannten                 schriften,\nFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.\n2. Bedeutung und Struktur des Einzelhandels und des\n(3) Von der Organisation der Berufsausbildungen,               Ausbildungsbetriebes,\nwie sie im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan vorge-\n3. Information und Kommunikation,\ngeben ist, darf abgewichen werden, wenn und soweit\nbetriebspraktische Besonderheiten oder Gründe, die in        4. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und\nder Person des oder der Auszubildenden liegen, die           5. Umweltschutz.\nAbweichung erfordern.\n(4) Die im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan ge-                                        §5\nnannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten                           Struktur der Berufsausbildung\nsollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden                und Ausbildungsberufsbild des Kaufmanns\ndie berufliche Handlungsfähigkeit nach § 1 Absatz 3            im Einzelhandel und der Kauffrau im Einzelhandel\ndes Berufsbildungsgesetzes erlangen. Die berufliche\nHandlungsfähigkeit schließt insbesondere selbständi-             (1) Die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzel-\nges Planen, Durchführen und Kontrollieren ein.               handel und zur Kauffrau im Einzelhandel gliedert sich\nin:\n§4                               1. wahlqualifikationsübergreifende, berufsprofilgeben-\nde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,\nStruktur der\nBerufsausbildung                         2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und\nund Ausbildungsberufsbild                          Fähigkeiten in einer Wahlqualifikation nach Absatz 3\ndes Verkäufers und der Verkäuferin                      Satz 1,\n3. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und\n(1) Die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Ver-\nFähigkeiten in drei Wahlqualifikationen nach Absatz 4\nkäuferin gliedert sich in:\nSatz 1 sowie\n1. wahlqualifikationsübergreifende, berufsprofilgebende\n4. wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu ver-\nFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,\nmittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.\n2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und          Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in\nFähigkeiten in einer Wahlqualifikation nach Absatz 3     Berufsbildpositionen und in Wahlqualifikationen als\nSatz 1 sowie                                             Teile des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.\n3. wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu ver-           (2) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikations-\nmittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.      übergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten,\nDie Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in       Kenntnisse und Fähigkeiten sind:\nBerufsbildpositionen und in Wahlqualifikationen als          1. Waren- und Dienstleistungsangebot des Ausbil-\nTeile des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.                      dungsbetriebes,","460             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 20. März 2017\n2. Warenpräsentation und Werbemaßnahmen,                        (2) Die Ausbildenden haben den Ausbildungsnach-\n3. Preiskalkulation,                                         weis regelmäßig durchzusehen.\n4. Warenbestandskontrolle,\nAbschnitt 2\n5. Warenannahme und -lagerung,\n6. Verkaufen von Waren,                                                          Zwischenprüfung\nund Abschlussprüfung in der Berufs-\n7. Servicebereich Kasse und\nausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin\n8. Einzelhandelsprozesse.\n(3) Die Wahlqualifikationen nach Absatz 1 Satz 1                            Unterabschnitt 1\nNummer 2 sind:\nZwischenprüfung\n1. Sicherstellung der Warenpräsenz,\nin der Berufsausbildung\n2. Beratung von Kunden,                                           z u m Ve r k ä u f e r u n d z u r Ve r k ä u f e r i n\n3. Kassensystemdaten und Kundenservice und\n4. Werbung und Verkaufsförderung.                                                          §8\nEine der Wahlqualifikationen ist im Ausbildungsvertrag                           Ziel und Zeitpunkt\nauszuweisen. Der zeitliche Richtwert für die Wahlquali-                        der Zwischenprüfung\nfikation beträgt 12 Wochen.\n(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist in der\n(4) Die Wahlqualifikationen nach Absatz 1 Satz 1\nBerufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin\nNummer 3 sind:\neine Zwischenprüfung durchzuführen.\n1. Beratung von Kunden in komplexen Situationen,\n(2) Die Zwischenprüfung soll zu Beginn des zweiten\n2. Beschaffung von Waren,                                    Ausbildungsjahres stattfinden.\n3. Warenbestandssteuerung,\n4. kaufmännische Steuerung und Kontrolle,                                                  §9\n5. Marketingmaßnahmen,                                                                   Inhalt\n6. Onlinehandel,                                                               der Zwischenprüfung\n7. Mitarbeiterführung und -entwicklung und                      Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf\n8. Vorbereitung unternehmerischer Selbständigkeit.\n1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) für die\nDrei der Wahlqualifikationen sind im Ausbildungsver-             ersten zwölf Monate genannten Fertigkeiten, Kennt-\ntrag auszuweisen, darunter mindestens eine aus den               nisse und Fähigkeiten sowie\nNummern 1 bis 3. Der zeitliche Richtwert für eine Wahl-\nqualifikation beträgt 13 Wochen.                             2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr-\nstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan ge-\n(5) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikations-\nnannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten\nübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkei-\nentspricht.\nten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:\n1. Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vor-\n§ 10\nschriften,\n2. Bedeutung und Struktur des Einzelhandels und des                               Prüfungsbereich\nAusbildungsbetriebes,                                                      der Zwischenprüfung\n3. Information und Kommunikation,                               (1) Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich\n4. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und       Verkaufsprozesse statt.\n5. Umweltschutz.                                                (2) Im Prüfungsbereich Verkaufsprozesse soll der\nPrüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,\n§6\n1. über das Waren- und Dienstleistungsangebot des\nAusbildungsplan                             Betriebes zu informieren,\nDer Ausbildungsbetrieb hat spätestens zu Beginn\nder Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungs-            2. Waren zu verkaufen und kundenorientiert                   im\nrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede                Servicebereich Kasse zu handeln und\nAuszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.\n3. Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheits-\nschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz ein-\n§7                                    zuhalten.\nSchriftlicher Ausbildungsnachweis\n(3) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein.\n(1) Die Auszubildenden haben einen schriftlichen          Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.\nAusbildungsnachweis zu führen. Dazu ist ihnen wäh-\nrend der Ausbildungszeit Gelegenheit zu geben.                  (4) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 20. März 2017                461\nUnterabschnitt 2                                                        § 15\nAbschlussprüfung                                                  Prüfungsbereich\nin der Berufsausbildung                                       Warenwirtschaft und Kalkulation\nz u m Ve r k ä u f e r u n d z u r Ve r k ä u f e r i n     (1) Im Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Kalku-\nlation soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage\n§ 11                             ist,\nZiel und Zeitpunkt                        1. den Eingang und die Lagerung von Waren zu kon-\nder Abschlussprüfung                            trollieren und zu erfassen,\n(1) Durch die Abschlussprüfung in der Berufsaus-           2. Warenwirtschaftsdaten für die Steuerung und\nbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin ist festzu-             Kontrolle des Warenflusses sowie für die Preiskalku-\nstellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähig-           lation zu nutzen und daraus Handlungsvorschläge\nkeit erworben hat.                                                abzuleiten und\n(2) Die Abschlussprüfung soll am Ende der Berufs-          3. verkaufsbezogene Rechenvorgänge durchzuführen.\nausbildung durchgeführt werden.                                  (2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein.\nDer Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.\n§ 12                                (3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.\nInhalt\nder Abschlussprüfung                                                    § 16\nDie Abschlussprüfung erstreckt sich auf                                         Prüfungsbereich\nWirtschafts- und Sozialkunde\n1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) genannten\n(1) Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozial-\nFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie\nkunde soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage\n2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr-        ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zu-\nstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan ge-         sammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen\nnannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten         und zu beurteilen.\nentspricht.                                                  (2) Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen\nsein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbei-\n§ 13                             ten.\nPrüfungsbereiche                             (3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.\nder Abschlussprüfung\n§ 17\nDie Abschlussprüfung findet in den folgenden Prü-\nfungsbereichen statt:                                                              Prüfungsbereich\nFachgespräch in der Wahlqualifikation\n1. Verkauf und Werbemaßnahmen,\n(1) Im Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahl-\n2. Warenwirtschaft und Kalkulation,                           qualifikation soll der Prüfling nachweisen, dass er in\n3. Wirtschafts- und Sozialkunde sowie                         der Lage ist,\n1. berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen,\n4. Fachgespräch in der Wahlqualifikation.\nProbleme und Vorgehensweisen zu erörtern, Pro-\nblemlösungen zu entwickeln und zu begründen\n§ 14                                 sowie dabei Warenkenntnisse zu nutzen und\nPrüfungsbereich                          2. kunden- und serviceorientiert zu handeln und dabei\nVerkauf und Werbemaßnahmen                           wirtschaftliche und ökologische Zusammenhänge zu\nberücksichtigen sowie Rechtsvorschriften anzuwen-\n(1) Im Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnah-\nden.\nmen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage\nist,                                                             (2) Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fachge-\nspräch geführt.\n1. Werbemaßnahmen einzusetzen,\n(3) Für das fallbezogene Fachgespräch stellt der\n2. Beratungs- und Verkaufsgespräche unter Anwen-              Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene\ndung von Waren- und Kommunikationskenntnissen             Aufgaben, aus denen der Prüfling eine Aufgabe aus-\nzu führen sowie Waren kunden- und dienstleistungs-        wählt. Grundlage für die Prüfungsaufgaben ist die nach\norientiert zu verkaufen,                                  § 4 Absatz 3 Satz 1 im Ausbildungsvertrag ausgewie-\n3. Beschwerden und Reklamationen zu bearbeiten                sene Wahlqualifikation. Der Prüfling soll die ausgewählte\nsowie Formen der Konfliktlösung anzuwenden und            Aufgabe bearbeiten und einen Lösungsweg entwickeln.\nDafür ist ihm eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten\n4. verkaufsrelevante Rechtsvorschriften anzuwenden.           einzuräumen. Das fallbezogene Fachgespräch wird mit\neiner Darstellung des Lösungsweges durch den Prüf-\n(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein.\nling eingeleitet. Weiterer Inhalt des fallbezogenen Fach-\nDer Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.\ngesprächs ist der im Betrieb vermittelte und im Aus-\n(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.                   bildungsnachweis dokumentierte Warenbereich.","462               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 20. März 2017\n(4) Das fallbezogene Fachgespräch dauert höchs-                                         § 20\ntens 20 Minuten.\nInhalt von Teil 1\n§ 18                                  Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf\nGewichtung der                            1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2) für die ers-\nPrüfungsbereiche und Anforderungen                       ten 24 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse\nfür das Bestehen der Abschlussprüfung                      und Fähigkeiten sowie\n(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche          2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr-\nsind wie folgt zu gewichten:                                       stoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan ge-\nnannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten\n1. Verkauf und Werbemaßnahmen mit             25 Prozent,          entspricht.\n2. Warenwirtschaft und Kalkulation mit        15 Prozent,\n3. Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent sowie                                       § 21\n4. Fachgespräch in der Wahlqualifikation                                      Prüfungsbereiche von Teil 1\nmit                                       50 Prozent.         Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden\n(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die            Prüfungsbereichen statt:\nPrüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:             1. Verkauf und Werbemaßnahmen,\n1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,             2. Warenwirtschaft und Kalkulation sowie\n2. im Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlquali-           3. Wirtschafts- und Sozialkunde.\nfikation mit mindestens „ausreichend“,\n3. in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit                                       § 22\nmindestens „ausreichend“ und\nPrüfungsbereich\n4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.                              Verkauf und Werbemaßnahmen\n(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem          (1) Im Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnah-\nder Prüfungsbereiche „Verkauf und Werbemaßnah-                 men soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage\nmen“, „Warenwirtschaft und Kalkulation“ oder „Wirt-            ist,\nschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prü-\n1. Werbemaßnahmen einzusetzen,\nfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn\n1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausrei-             2. Beratungs- und Verkaufsgespräche unter Anwen-\nchend“ bewertet worden ist und                                 dung von Waren- und Kommunikationskenntnissen\nzu führen sowie Waren kunden- und dienstleistungs-\n2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen                orientiert zu verkaufen,\nder Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.\n3. Beschwerden und Reklamationen zu bearbeiten\nBei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen                      sowie Formen der Konfliktlösung anzuwenden und\nPrüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das\nErgebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im                   4. verkaufsrelevante Rechtsvorschriften anzuwenden.\nVerhältnis 2:1 zu gewichten.                                      (2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein.\nDer Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.\nAbschnitt 3                               (3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.\nAbschlussprüfung\nin der Berufsausbildung                                                   § 23\nzum Kaufmann im Einzelhandel                                            Prüfungsbereich\nund zur Kauffrau im Einzelhandel,                                Warenwirtschaft und Kalkulation\nAnrechnung von Ausbildungszeiten\n(1) Im Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Kalku-\nlation soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage\n§ 19                               ist,\nZiel, Aufteilung                         1. den Eingang und die Lagerung von Waren zu kon-\nin zwei Teile und Zeitpunkt                         trollieren und zu erfassen,\n(1) Durch die Abschlussprüfung in der Berufsaus-            2. Warenwirtschaftsdaten für die Steuerung und Kon-\nbildung zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauf-                 trolle des Warenflusses sowie für die Preiskalkula-\nfrau im Einzelhandel ist festzustellen, ob der Prüfling\ntion zu nutzen und daraus Handlungsvorschläge\ndie berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat.                    abzuleiten und\n(2) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1\n3. verkaufsbezogene Rechenvorgänge durchzuführen.\nund 2.\n(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein.\n(3) Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungs-\nDer Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.\njahres durchgeführt werden, Teil 2 am Ende der Berufs-\nausbildung.                                                       (3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 20. März 2017               463\n§ 24                                                         § 28\nPrüfungsbereich                                               Prüfungsbereich\nWirtschafts- und Sozialkunde                             Fachgespräch in der Wahlqualifikation\n(1) Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozial-\nkunde soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage          (1) Im Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahl-\nist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zu-     qualifikation soll der Prüfling nachweisen, dass er in\nsammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen          der Lage ist,\nund zu beurteilen.\n1. berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen,\n(2) Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen                  Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern, Pro-\nsein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbei-         blemlösungen zu entwickeln und zu begründen so-\nten.                                                              wie dabei Warenkenntnisse zu nutzen und\n(3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.\n2. kunden- und serviceorientiert zu handeln und dabei\nwirtschaftliche und ökologische Zusammenhänge zu\n§ 25\nberücksichtigen sowie Rechtsvorschriften anzuwen-\nInhalt von Teil 2                           den.\n(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf\n(2) Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fach-\n1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2) genannten          gespräch geführt.\nFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie\n(3) Für das fallbezogene Fachgespräch stellt der\n2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr-\nPrüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene\nstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan ge-\nAufgaben, aus denen der Prüfling eine Aufgabe aus-\nnannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten\nwählt. Grundlage für die Prüfungsaufgaben ist eine der\nentspricht.\nnach § 5 Absatz 4 Satz 1 im Ausbildungsvertrag aus-\n(2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkei-       gewiesenen Wahlqualifikationen. Der Prüfling soll die\nten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegen-           ausgewählte Aufgabe bearbeiten und einen Lösungs-\nstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur inso-        weg entwickeln. Dafür ist ihm eine Vorbereitungszeit\nweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der       von 15 Minuten einzuräumen. Das fallbezogene Fach-\nberuflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.              gespräch wird mit einer Darstellung des Lösungsweges\ndurch den Prüfling eingeleitet. Weiterer Inhalt des fall-\n§ 26                              bezogenen Fachgesprächs ist der im Betrieb vermit-\nPrüfungsbereiche von Teil 2                    telte und im Ausbildungsnachweis dokumentierte\nWarenbereich.\nTeil 2 der Abschlussprüfung findet in folgenden Prü-\nfungsbereichen statt:                                            (4) Das Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.\n1. Geschäftsprozesse im Einzelhandel und\n2. Fachgespräch in der Wahlqualifikation.                                                § 29\n§ 27                                                   Gewichtung der\nPrüfungsbereiche und Anforderungen\nPrüfungsbereich                                  für das Bestehen der Abschlussprüfung\nGeschäftsprozesse im Einzelhandel\n(1) Im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Ein-              (1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche\nzelhandel soll der Prüfling nachweisen, dass er in der        sind wie folgt zu gewichten:\nLage ist,                                                     1. Verkauf und Werbemaßnahmen mit           15 Prozent,\n1. komplexe Arbeitsaufträge handlungsorientiert zu\nbearbeiten sowie                                          2. Warenwirtschaft und Kalkulation mit      10 Prozent,\n2. fachliche, wirtschaftliche und soziale Zusammen-           3. Geschäftsprozesse im Einzelhandel\nhänge zu analysieren, Lösungen für Aufgabenstel-              mit                                     25 Prozent,\nlungen zu entwickeln und dabei Instrumente der be-\ntriebswirtschaftlichen Steuerung und Kontrolle, der       4. Fachgespräch in der Wahlqualifikation\nPersonalwirtschaft und des Marketings zu nutzen.              mit                               40 Prozent sowie\n(2) Für den Nachweis nach Absatz 1 sollen bei der          5. Wirtschafts- und Sozialkunde mit         10 Prozent.\nAufgabenstellung mindestens zwei der folgenden Ge-\nbiete zugrunde gelegt werden:                                    (2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die\nPrüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:\n1. Einkauf,\n2. Sortimentsgestaltung,                                      1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindes-\n3. logistische Prozesse oder                                      tens „ausreichend“,\n4. Verkauf.                                                   2. im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzel-\n(3) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein.            handel mit mindestens „ausreichend“ und\nDer Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.        3. im Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlquali-\n(4) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.                      fikation mit mindestens „ausreichend“.","464             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 20. März 2017\n(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung im           Sozialkunde dem Teil 1 der Abschlussprüfung in der\nPrüfungsbereich „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“          Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel und\ndurch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu          zur Kauffrau im Einzelhandel nach den §§ 20 bis 24\nergänzen, wenn                                               gleich.\n1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausrei-\nchend“ bewertet worden ist und                                                 Abschnitt 4\n2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen                            Schlussvorschriften\nder Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.\nBei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen                                           § 31\nPrüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\nErgebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Ver-\nhältnis 2:1 zu gewichten.                                       Diese Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft.\nGleichzeitig treten die Verordnung über die Berufsaus-\n§ 30                               bildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Ver-\nAnrechnung von Ausbildungszeiten                   käufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/\nKauffrau im Einzelhandel vom 16. Juli 2004 (BGBl. I\n(1) Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbil-          S. 1806; 2007 I S. 2203), die durch Artikel 1 der Verord-\ndung zum Verkäufer und zur Verkäuferin kann im Um-           nung vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 895) geändert\nfang von zwei Jahren auf die Dauer der Berufsausbil-         worden ist, sowie die Verordnung über die Erprobung\ndung zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau           abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmun-\nim Einzelhandel angerechnet werden.                          gen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem\n(2) Bei der Anrechnung stehen die in der Abschluss-       Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau\nprüfung in der Berufsausbildung zum Verkäufer und zur        im Einzelhandel vom 24. März 2009 (BGBl. I S. 671),\nVerkäuferin erbrachten Leistungen in den Prüfungs-           die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. De-\nbereichen Verkauf und Werbemaßnahmen, Waren-                 zember 2014 (BGBl. I S. 2335) geändert worden ist,\nwirtschaft und Kalkulation sowie Wirtschafts- und            außer Kraft.\nBerlin, den 13. März 2017\nDie Bundesministerin\nfür Wirtschaft und Energie\nIn Vertretung\nRainer Baake","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 20. März 2017                465\nAnlage 1\n(zu § 3 Absatz 1)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin\nAbschnitt A: wahlqualifikationsübergreifende, berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                     Zu vermittelnde                     in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes                 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten     1. bis 12. 13. bis 24.\nMonat       Monat\n1                   2                                               3                                   4\n1   Waren- und                       a) Kunden über das betriebliche Warensortiment Orien-\nDienstleistungsangebot              tierung geben\ndes Ausbildungsbetriebes\nb) den Warenbereich, in dem ausgebildet wird, in Wa-\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 1)\nrengruppen mit unterschiedlichen Artikeln und Sorten\nstrukturieren und in das betriebliche Warensortiment\neinordnen\nc) Informationsquellen zum Erwerb von Kenntnissen\nüber Waren nutzen\nd) Kunden über Eigenschaften und Möglichkeiten der          12\nVerwendung von Waren aus dem Warenbereich, in\ndem ausgebildet wird, unter Berücksichtigung von\nAspekten der Nachhaltigkeit informieren\ne) Kunden über das Dienstleistungsangebot des Betrie-\nbes informieren\nf) Warenkennzeichnungen, Fachbegriffe und handels-\nübliche Bezeichnungen, auch fremdsprachige, für\nWaren und Dienstleistungen anwenden\n2   Warenpräsentation                a) Konzepte für eine ansprechende Warenpräsentation\nund Werbemaßnahmen                  erarbeiten und umsetzen, dabei Betriebs-, Verkaufs-\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 2)             und Lagerform, Sortiment und Zielgruppen, allge-\nmeine Regeln der Warenpräsentation und der Waren-\nplatzierung sowie verkaufspsychologische Erkennt-\nnisse berücksichtigen\nb) Angebotsplätze nach absatzfördernden Gesichts-\npunkten auswählen und Waren unter Einsatz\nbetriebsüblicher Dekorationsmittel platzieren und\nverkaufsfördernd präsentieren\nc) Preisänderungen im Rahmen der betrieblichen und\nrechtlichen Vorgaben vornehmen                                       14\nd) Werbemittel und Werbeträger unter Berücksichtigung\ndes rechtlichen Rahmens und der betrieblichen Vor-\ngaben einsetzen\ne) Kunden über Werbeaktionen informieren\nf) Konkurrenzbeobachtungen planen, durchführen und\nauswerten, Verbesserungen für den eigenen Betrieb\nvorschlagen\ng) Vorschläge für Verbesserungen bei der Warenpräsen-\ntation erarbeiten, begründen und umsetzen\n3   Preiskalkulation                 a) Berechnungen für Bezugs- und Preiskalkulationen\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 3)             durchführen\nb) im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vor-\ngaben die Preisauszeichnung vornehmen","466            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 20. März 2017\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                  Zu vermittelnde                      in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      1. bis 12. 13. bis 24.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                    4\nc) Möglichkeiten der Preisgestaltung bei der Kalkulation                  6\nberücksichtigen\nd) Vorschläge für Preisänderungen entwickeln und die\nFolgen von Preisänderungen für Absatz, Umsatz\nund Ertrag beurteilen\n4   Warenbestandskontrolle        a) Warenbewegungen artikelgenau und zeitnah im\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 4)          Warenwirtschaftssystem erfassen, dabei Informa-\ntionssysteme nutzen und Sicherheitsanforderungen\neinhalten\nb) bei der Steuerung des Bestandes und des Absatzes\ndurch Nutzung des Warenwirtschaftssystems mit-\nwirken\nc) Belege prüfen und bei Unstimmigkeiten entspre-\nchende Schritte einleiten\nd) Warenbestände auf Menge und Qualität kontrollieren                    10\ne) bei der Vorbereitung und Durchführung von Inventu-\nren mitwirken, dabei die rechtlichen Bestimmungen\nbeachten und Arbeits- und Organisationsmittel ein-\nsetzen\nf) Maßnahmen zur Vermeidung von Inventurdifferenzen\nergreifen\ng) betriebsübliche Maßnahmen bei Bestandsabwei-\nchungen, insbesondere durch Bruch, Verderb,\nSchwund und Diebstahl, einleiten\n5   Warenannahme                  a) Warenmenge kontrollieren und Verpackung auf\nund -lagerung                    Transportschäden überprüfen sowie bei Bedarf be-\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 5)          triebsübliche Maßnahmen einleiten\nb) Warenbelege und Frachtpapiere unter Berücksichti-\ngung der betrieblichen Vorgaben kontrollieren\nc) Waren sachgerecht lagern und pflegen\nd) Hilfsmittel zur Warenbewegung unter Beachtung\nergonomischer Anforderungen einsetzen und pflegen                     10\ne) Lagergrundsätze beachten, Lagerbestandskontrollen\ndurchführen\nf) Lagerkennziffern beurteilen und Optimierungsmög-\nlichkeiten ableiten\ng) im Lager und beim Umgang mit Verpackungen öko-\nnomische und ökologische Anforderungen berück-\nsichtigen, insbesondere Energie sparsam einsetzen\n6   Verkaufen von Waren           a) auf Kunden mit Vorrang vor anderen Arbeiten freund-\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 6)          lich und hilfsbereit eingehen, verbale und nonverbale\nKommunikationsformen einsetzen und auf Kunden-\nverhalten situationsgerecht reagieren\nb) die Wünsche von Kunden in Informations-, Bera-\ntungs- und Verkaufsgesprächen unter Einsatz von\nFrage- und Gesprächsführungstechniken ermitteln,\nAngebote unterbreiten und auf Kundeneinwände\nund Kundenargumente verkaufsfördernd reagieren\nc) in Kundengesprächen Kenntnisse über Waren an-\nwenden","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 20. März 2017              467\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                  Zu vermittelnde                      in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      1. bis 12. 13. bis 24.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                    4\nd) Ergänzungs-, Ersatz- und Zusatzartikel sowie Ser-         12\nviceleistungen anbieten und die Kaufentscheidung\nfördern\ne) Waren kunden- und dienstleistungsorientiert unter\nBerücksichtigung der Betriebs- und Verkaufsform\nsowie unter Einhaltung von Rechtsvorschriften ver-\nkaufen und damit zur Kundenbindung beitragen\nf) auf Beschwerden, Reklamationen und Umtausch-\nwünsche angemessen reagieren, bei deren Bearbei-\ntung betriebliche Regelungen berücksichtigen und\nbei der sachgerechten Lösung von Konflikten mit-\nwirken\ng) das eigene Verkaufsverhalten reflektieren, bewerten\nund verbessern\n7   Servicebereich Kasse          a) die Kasse unter Beachtung der betrieblichen Kassier-\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 7)          anweisungen vorbereiten und bedienen\nb) den Kassenbereich unter ergonomischen Gesichts-\npunkten beurteilen und das eigene Verhalten danach\nausrichten\nc) bare und unbare Zahlungen abwickeln, dabei Preis-\nnachlässe berücksichtigen und Vorsichtsmaßnahmen\nbei der Annahme von Zahlungsmitteln beachten\n10\nd) Kaufbelege erstellen sowie Umtausch und Reklama-\ntion kassentechnisch abwickeln\ne) bei der Kassiertätigkeit serviceorientiert mit Kunden\nkommunizieren, Stresssituationen an der Kasse be-\nwältigen\nf) die Kassenabrechnung durchführen, den Kassen-\nbericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten\nund Ursachen für Kassendifferenzen ermitteln\nAbschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen nach\n§ 4 Absatz 3 Satz 1\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                  Zu vermittelnde                      in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      1. bis 12. 13. bis 24.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                    4\n1   Sicherstellung                a) eingehende Waren unter Beachtung der rechtlichen\nder Warenpräsenz                 Vorschriften und der betrieblichen Vorgaben kontrol-\n(§ 4 Absatz 3 Satz 1             lieren, mit dem betrieblichen Informationssystem er-\nNummer 1)                        fassen sowie bei Abweichungen betriebsübliche\nMaßnahmen einleiten\nb) bei der Warenannahme erkennbare Mängel unter Ein-\nhaltung der gesetzlichen und betriebsüblichen Be-\nstimmungen bei der Warenannahme dokumentieren\nc) Reklamationen, insbesondere Bruch, Verderb und\nSchwund, aufnehmen und geeignete Maßnahmen\nmit internen und externen Lieferanten abstimmen\nund umsetzen                                                          12\nd) optimale Bestände ermitteln, Auswirkungen von zu\nhohen und zu niedrigen Beständen analysieren und\nVorschläge zur Bestandsoptimierung ableiten","468            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 20. März 2017\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                  Zu vermittelnde                      in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      1. bis 12. 13. bis 24.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                    4\ne) den Warenfluss unter Nutzung des Warenwirtschafts-\nsystems steuern und kontrollieren\nf) die Verfügbarkeit des Warenangebots unter Berück-\nsichtigung saisonaler, nachfrage-, aktions- und fre-\nquenzbedingter Einflussfaktoren sowie unter Berück-\nsichtigung regionaler Besonderheiten kontrollieren\nund im Bedarfsfall geeignete Maßnahmen einleiten\ng) Maßnahmen des Qualitätsmanagements bei der\nLagerhaltung umsetzen\n2   Beratung von Kunden           a) Verkaufs- und Beratungsgespräche erfolgsorientiert\n(§ 4 Absatz 3 Satz 1             führen und dabei vertiefte Kenntnisse aus einem\nNummer 2)                        Warenbereich mit mindestens zwei Warengruppen\nanwenden\nb) Kunden über qualitäts- und preisbestimmende sowie\nüber nachhaltigkeitsbezogene Merkmale und über\nVerwendungsmöglichkeiten der Artikel und Sorten\ninformieren\nc) Unterschiede zwischen Herstellermarken und Han-\ndelsmarken im Verkaufs- und Beratungsgespräch\nherausstellen\nd) die Bedeutung von Qualitäts- und Gütesiegeln im\nVerkaufs- und Beratungsgespräch herausstellen\ne) Trends und aktuelle Entwicklungen beobachten und\nals Verkaufsargumente nutzen\nf) Kaufmotive und Wünsche von Kunden durch Beob-\nachten, aktives Zuhören und Fragen ermitteln und\ndiese in Verkaufs- und Beratungsgesprächen berück-\nsichtigen                                                             12\ng) Kundentypologien und Verhaltensmuster unterschei-\nden und das Wissen darüber verkaufsfördernd in in-\ndividuellen Verkaufs- und Beratungsgesprächen ein-\nsetzen\nh) Konfliktursachen feststellen, emotional geprägte Si-\ntuationen sowie Stresssituationen im Verkauf bewäl-\ntigen und Handlungsstrategien für den Umgang mit\nschwierigen Kunden anwenden\ni) Sonderfälle beim Verkauf bearbeiten und dabei recht-\nliche und betriebliche Vorschriften anwenden\nj) die Bedeutung einer erfolgreichen Verkaufstätigkeit\nhinsichtlich Umsatz, Ertrag, Kundenzufriedenheit\nund Kundenbindung erläutern und dabei besonders\ndas Erfordernis von Teamarbeit berücksichtigen\nk) Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten,\ndabei kundenorientiert handeln und die rechtlichen\nund betrieblichen Vorgaben einhalten\n3   Kassensystemdaten             a) Kunden an der Kasse situationsgerecht ansprechen\nund Kundenservice             b) Kunden beim Kassiervorgang Serviceleistungen an-\n(§ 4 Absatz 3 Satz 1\nbieten\nNummer 3)\nc) Kassiervorgänge systemgerecht durchführen und da-\nbei die Bedeutung der Kasse für die Steuerung des\nDaten- und Warenflusses berücksichtigen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 20. März 2017               469\nZeitliche Richtwerte\nLfd.              Teil des                                  Zu vermittelnde                       in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten       1. bis 12. 13. bis 24.\nMonat       Monat\n1                    2                                            3                                     4\nd) Kassenberichte, insbesondere im Hinblick auf Artikel,\nZahlungsmittel, Personaleinsatz und verkaufsför-                       12\ndernde Maßnahmen, auswerten\ne) Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten,\ndabei kundenorientiert handeln und die rechtlichen\nund betrieblichen Vorgaben einhalten\nf) auf der Grundlage der Kassenabrechnung den Geld-\ntransport vorbereiten und die Verfügbarkeit von\nWechselgeld sicherstellen\ng) bei Störungen des Kassensystems Maßnahmen zur\nDatensicherung und zur Wiederherstellung der Funk-\ntionsfähigkeit einleiten\n4   Werbung und                    a) Zusammenhänge zwischen Werbemitteln und Werbe-\nVerkaufsförderung                 trägern beurteilen\n(§ 4 Absatz 3 Satz 1\nb) Werbekosten und Werbeerfolg beurteilen\nNummer 4)\nc) Werbemittel und Werbeträger ziel- und kostenorien-\ntiert auswählen und einsetzen\nd) Auswirkungen preispolitischer Maßnahmen bewerten\nsowie Verbesserungsvorschläge ableiten\ne) Maßnahmen der visuellen Verkaufsförderung umset-\nzen und Kundenerwartungen berücksichtigen\n12\nf) bei der Warenpräsentation die unterschiedlichen\nSinne ansprechen und verkaufspsychologische As-\npekte berücksichtigen\ng) Maßnahmen des Kundenservices zur Förderung des\nVerkaufserfolges nutzen\nh) Aktionen zur Förderung der Kundenbindung planen,\numsetzen und auswerten\ni) Werbeerfolgskontrollen durchführen und Verbesse-\nrungsvorschläge ableiten\nAbschnitt C: wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig-\nkeiten\nZeitliche Richtwerte\nLfd.              Teil des                                  Zu vermittelnde                       in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten       1. bis 12. 13. bis 24.\nMonat       Monat\n1                    2                                            3                                     4\n1   Berufsbildung, arbeits- und    a) wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbil-\nsozialrechtliche Vorschriften     dungsvertrages darstellen, Rechte und Pflichten aus\n(§ 4 Absatz 4 Nummer 1)           dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben\nder Beteiligten im dualen System beschreiben\nb) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbil-\ndungsordnung vergleichen\nc) arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vor-\nschriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif-\nund Arbeitszeitregelungen beachten\nd) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären          6\ne) Chancen und Anforderungen des lebensbegleitenden\nLernens für die berufliche und persönliche Entwick-\nlung begründen und die eigenen Kompetenzen wei-\nterentwickeln","470            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 20. März 2017\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                  Zu vermittelnde                            in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten            1. bis 12. 13. bis 24.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                          4\nf) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des\nselbstgesteuerten Lernens anwenden und beruflich\nrelevante Informationsquellen nutzen\ng) berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmög-\nlichkeiten darstellen\n2   Bedeutung und Struktur des    a) die Funktion des Einzelhandels für die Gesamtwirt-\nEinzelhandels und                schaft und die Gesellschaft erläutern\ndes Ausbildungsbetriebes\nb) die Rechtsform und den organisatorischen Aufbau\n(§ 4 Absatz 4 Nummer 2)\ndes Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und\nZuständigkeiten sowie die Zusammenhänge zwi-\nschen den Geschäftsprozessen erläutern                          6\nc) Einflüsse des Standortes, der Betriebs- und Ver-\nkaufsform, der Vertriebswege, der Sortiments- und\nPreisgestaltung sowie der Verkaufsraumgestaltung\nauf die Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt\neinschätzen\n3   Information und               a) die betriebliche Zusammenarbeit respektvoll, wert-\nKommunikation                    schätzend und vertrauensvoll im Team mitgestalten\n(§ 4 Absatz 4 Nummer 3)\nb) die Notwendigkeit der betrieblichen Personaleinsatz-\nplanung begründen und zu ihrer Umsetzung beitra-\ngen\nc) angemessenes Feedback geben und annehmen\nd) Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstö-                  6\nrungen erkennen und zu deren Lösung beitragen\ne) Informations- und Kommunikationssysteme einset-\nzen\nf) Daten mit betriebsüblichen Verfahren erfassen, si-\nchern und pflegen, Datenschutz und Datensicherheit\nbeachten\n4   Sicherheit und                a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar-\nGesundheitsschutz                beitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermei-\nbei der Arbeit                   dung der Gefährdung ergreifen\n(§ 4 Absatz 4 Nummer 4)\nb) berufsbezogene Arbeitsschutz-          und     Unfallverhü-\ntungsvorschriften anwenden\nc) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie\nerste Maßnahmen einleiten\nd) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an-\nwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden be-\nschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung\nergreifen\nwährend\n5   Umweltschutz                  Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen der gesamten\n(§ 4 Absatz 4 Nummer 5)       im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbeson- Ausbildung\ndere\na) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-\ndungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz\nan Beispielen erklären\nb) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des\nUmweltschutzes anwenden\nc) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho-\nnenden Energie- und Materialverwendung nutzen\nd) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer\numweltschonenden Entsorgung zuführen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 20. März 2017              471\nAnlage 2\n(zu § 3 Absatz 2)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel\nAbschnitt A: wahlqualifikationsübergreifende, berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                  Zu vermittelnde                      in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      1. bis 24. 25. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                    4\n1   Waren- und                    a) Kunden über das betriebliche Warensortiment Orien-\nDienstleistungsangebot           tierung geben\ndes Ausbildungsbetriebes\nb) den Warenbereich, in dem ausgebildet wird, in Wa-\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 1)\nrengruppen mit unterschiedlichen Artikeln und Sorten\nstrukturieren und in das betriebliche Warensortiment\neinordnen\nc) Informationsquellen zum Erwerb von Kenntnissen\nüber Waren nutzen\nd) Kunden über Eigenschaften und Möglichkeiten der           12\nVerwendung von Waren aus dem Warenbereich, in\ndem ausgebildet wird, unter Berücksichtigung von\nAspekten der Nachhaltigkeit informieren\ne) Kunden über das Dienstleistungsangebot des Betrie-\nbes informieren\nf) Warenkennzeichnungen, Fachbegriffe und handels-\nübliche Bezeichnungen, auch fremdsprachige, für\nWaren und Dienstleistungen anwenden\n2   Warenpräsentation             a) Konzepte für eine ansprechende Warenpräsentation\nund Werbemaßnahmen               erarbeiten und umsetzen, dabei Betriebs-, Verkaufs-\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 2)          und Lagerform, Sortiment und Zielgruppen, allge-\nmeine Regeln der Warenpräsentation und der Waren-\nplatzierung sowie verkaufspsychologische Erkennt-\nnisse berücksichtigen\nb) Angebotsplätze nach absatzfördernden Gesichts-\npunkten auswählen und Waren unter Einsatz be-\ntriebsüblicher Dekorationsmittel platzieren und ver-\nkaufsfördernd präsentieren\nc) Preisänderungen im Rahmen der betrieblichen und\nrechtlichen Vorgaben vornehmen                            14\nd) Werbemittel und Werbeträger unter Berücksichtigung\ndes rechtlichen Rahmens und der betrieblichen Vor-\ngaben einsetzen\ne) Kunden über Werbeaktionen informieren\nf) Konkurrenzbeobachtungen planen, durchführen und\nauswerten, Verbesserungen für den eigenen Betrieb\nvorschlagen\ng) Vorschläge für Verbesserungen bei der Warenpräsen-\ntation erarbeiten, begründen und umsetzen\n3   Preiskalkulation              a) Berechnungen für Bezugs- und Preiskalkulationen\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 3)          durchführen\nb) im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorga-\nben die Preisauszeichnung vornehmen","472            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 20. März 2017\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                  Zu vermittelnde                      in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      1. bis 24. 25. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                    4\nc) Möglichkeiten der Preisgestaltung bei der Kalkulation      6\nberücksichtigen\nd) Vorschläge für Preisänderungen entwickeln und die\nFolgen von Preisänderungen für Absatz, Umsatz\nund Ertrag beurteilen\n4   Warenbestandskontrolle        a) Warenbewegungen artikelgenau und zeitnah im\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 4)          Warenwirtschaftssystem erfassen, dabei Informa-\ntionssysteme nutzen und Sicherheitsanforderungen\neinhalten\nb) bei der Steuerung des Bestandes und des Absatzes\ndurch Nutzung des Warenwirtschaftssystems mit-\nwirken\nc) Belege prüfen und bei Unstimmigkeiten entspre-\nchende Schritte einleiten\nd) Warenbestände auf Menge und Qualität kontrollieren        10\ne) bei der Vorbereitung und Durchführung von Inventu-\nren mitwirken, dabei die rechtlichen Bestimmungen\nbeachten und Arbeits- und Organisationsmittel ein-\nsetzen\nf) Maßnahmen zur Vermeidung von Inventurdifferenzen\nergreifen\ng) betriebsübliche Maßnahmen bei Bestandsabwei-\nchungen, insbesondere durch Bruch, Verderb,\nSchwund und Diebstahl, einleiten\n5   Warenannahme                  a) Warenmenge kontrollieren und Verpackung auf\nund -lagerung                    Transportschäden überprüfen sowie bei Bedarf be-\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 5)          triebsübliche Maßnahmen einleiten\nb) Warenbelege und Frachtpapiere unter Berücksichti-\ngung der betrieblichen Vorgaben kontrollieren\nc) Waren sachgerecht lagern und pflegen\nd) Hilfsmittel zur Warenbewegung unter Beachtung er-\ngonomischer Anforderungen einsetzen und pflegen           10\ne) Lagergrundsätze beachten, Lagerbestandskontrollen\ndurchführen\nf) Lagerkennziffern beurteilen und Optimierungsmög-\nlichkeiten ableiten\ng) im Lager und beim Umgang mit Verpackungen öko-\nnomische und ökologische Anforderungen berück-\nsichtigen, insbesondere Energie sparsam einsetzen\n6   Verkaufen von Waren           a) auf Kunden mit Vorrang vor anderen Arbeiten freund-\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 6)          lich und hilfsbereit eingehen, verbale und nonverbale\nKommunikationsformen einsetzen und auf Kunden-\nverhalten situationsgerecht reagieren\nb) die Wünsche von Kunden in Informations-, Bera-\ntungs- und Verkaufsgesprächen unter Einsatz von\nFrage- und Gesprächsführungstechniken ermitteln,\nAngebote unterbreiten und auf Kundeneinwände\nund Kundenargumente verkaufsfördernd reagieren\nc) in Kundengesprächen Kenntnisse über Waren an-\nwenden\nd) Ergänzungs-, Ersatz- und Zusatzartikel sowie Ser-\n12\nviceleistungen anbieten und die Kaufentscheidung\nfördern","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 20. März 2017              473\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                  Zu vermittelnde                      in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      1. bis 24. 25. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                    4\ne) Waren kunden- und dienstleistungsorientiert unter\nBerücksichtigung der Betriebs- und Verkaufsform\nsowie unter Einhaltung von Rechtsvorschriften ver-\nkaufen und damit zur Kundenbindung beitragen\nf) auf Beschwerden, Reklamationen und Umtausch-\nwünsche angemessen reagieren, bei deren Bearbei-\ntung betriebliche Regelungen berücksichtigen und\nbei der sachgerechten Lösung von Konflikten mit-\nwirken\ng) das eigene Verkaufsverhalten reflektieren, bewerten\nund verbessern\n7   Servicebereich Kasse          a) die Kasse unter Beachtung der betrieblichen Kassier-\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 7)          anweisungen vorbereiten und bedienen\nb) den Kassenbereich unter ergonomischen Gesichts-\npunkten beurteilen und das eigene Verhalten danach\nausrichten\nc) bare und unbare Zahlungen abwickeln, dabei Preis-\nnachlässe berücksichtigen und Vorsichtsmaßnahmen\nbei der Annahme von Zahlungsmitteln beachten\nd) Kaufbelege erstellen sowie Umtausch und Reklama-          10\ntion kassentechnisch abwickeln\ne) bei der Kassiertätigkeit serviceorientiert mit Kunden\nkommunizieren, Stresssituationen an der Kasse be-\nwältigen\nf) die Kassenabrechnung durchführen, den Kassen-\nbericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten\nund Ursachen für Kassendifferenzen ermitteln\n8   Einzelhandelsprozesse         a) Organisation, Leistungen und Aufgaben entlang der\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 8)          Wertschöpfungskette des Ausbildungsbetriebes dar-\nstellen\nb) Einkauf, Sortimentsgestaltung, logistische Prozesse\nund Verkauf als Kernprozesse des Einzelhandels in\ndie Wertschöpfungskette einordnen, Wechselwirkun-\ngen begründen, Zusammenhänge und Schnittstellen\nbeurteilen, Schwachstellen und Fehlerquellen he-\nrausarbeiten und Verbesserungen zur Prozessgestal-\ntung vorschlagen\nc) Optimierungsmöglichkeiten an den Schnittstellen zu\nLieferanten und Herstellern aus Sicht des Verkaufs\nbegründen und Vorschläge zu ihrer Umsetzung erar-\nbeiten                                                                13\nd) Arbeitsabläufe im Verkauf mit dem Ziel der Kunden-\norientierung und unter Berücksichtigung der Wech-\nselwirkungen mit anderen Einzelhandelsprozessen\ngestalten\ne) die unterstützenden Prozesse Rechnungswesen,\nPersonalwirtschaft, Marketing, IT-Anwendungen und\nwarenwirtschaftliche Analysen im eigenen Arbeits-\nbereich nutzen und Vorschläge zur Optimierung der\nZusammenarbeit machen\nf) das betriebliche Controlling als Informations- und\nSteuerungsinstrument unterstützen und Ergebnisse\ndes Controllings nutzen","474            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 20. März 2017\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                  Zu vermittelnde                       in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten       1. bis 24. 25. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                     4\ng) qualitätssichernde      Maßnahmen       entwickeln und\ndurchführen\nh) zur Umsetzung betrieblicher Nachhaltigkeitsziele bei-\ntragen\nAbschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen nach\n§ 5 Absatz 3 Satz 1\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                  Zu vermittelnde                       in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten       1. bis 24. 25. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                     4\n1   Sicherstellung                a) eingehende Waren unter Beachtung der rechtlichen\nder Warenpräsenz                 Vorschriften und der betrieblichen Vorgaben kontrol-\n(§ 5 Absatz 3 Satz 1             lieren, mit dem betrieblichen Informationssystem er-\nNummer 1)                        fassen sowie bei Abweichungen betriebsübliche\nMaßnahmen einleiten\nb) bei der Warenannahme erkennbare Mängel unter Ein-\nhaltung der gesetzlichen und betriebsüblichen Be-\nstimmungen bei der Warenannahme dokumentieren\nc) Reklamationen, insbesondere Bruch, Verderb und\nSchwund, aufnehmen und geeignete Maßnahmen\nmit internen und externen Lieferanten abstimmen\nund umsetzen\nd) optimale Bestände ermitteln, Auswirkungen von zu           12\nhohen und zu niedrigen Beständen analysieren und\nVorschläge zur Bestandsoptimierung ableiten\ne) den Warenfluss unter Nutzung des Warenwirtschafts-\nsystems steuern und kontrollieren\nf) die Verfügbarkeit des Warenangebots unter Berück-\nsichtigung saisonaler, nachfrage-, aktions- und fre-\nquenzbedingter Einflussfaktoren sowie unter Berück-\nsichtigung regionaler Besonderheiten kontrollieren\nund im Bedarfsfall geeignete Maßnahmen einleiten\ng) Maßnahmen des Qualitätsmanagements bei der\nLagerhaltung umsetzen\n2   Beratung von Kunden           a) Verkaufs- und Beratungsgespräche erfolgsorientiert\n(§ 5 Absatz 3 Satz 1             führen und dabei vertiefte Kenntnisse aus einem Wa-\nNummer 2)                        renbereich mit mindestens zwei Warengruppen an-\nwenden\nb) Kunden über qualitäts- und preisbestimmende sowie\nüber nachhaltigkeitsbezogene Merkmale und über\nVerwendungsmöglichkeiten der Artikel und Sorten in-\nformieren\nc) Unterschiede zwischen Herstellermarken und Han-\ndelsmarken im Verkaufs- und Beratungsgespräch\nherausstellen\nd) die Bedeutung von Qualitäts- und Gütesiegeln im\nVerkaufs- und Beratungsgespräch herausstellen\ne) Trends und aktuelle Entwicklungen beobachten und\nals Verkaufsargumente nutzen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 20. März 2017              475\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                  Zu vermittelnde                      in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      1. bis 24. 25. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                    4\nf) Kaufmotive und Wünsche von Kunden durch Beob-             12\nachten, aktives Zuhören und Fragen ermitteln und\ndiese in Verkaufs- und Beratungsgesprächen berück-\nsichtigen\ng) Kundentypologien und Verhaltensmuster unterschei-\nden und das Wissen darüber verkaufsfördernd in in-\ndividuellen Verkaufs- und Beratungsgesprächen ein-\nsetzen\nh) Konfliktursachen feststellen, emotional geprägte Si-\ntuationen sowie Stresssituationen im Verkauf bewäl-\ntigen und Handlungsstrategien für den Umgang mit\nschwierigen Kunden anwenden\ni) Sonderfälle beim Verkauf bearbeiten und dabei recht-\nliche und betriebliche Vorschriften anwenden\nj) die Bedeutung einer erfolgreichen Verkaufstätigkeit\nhinsichtlich Umsatz, Ertrag, Kundenzufriedenheit\nund Kundenbindung erläutern und dabei besonders\ndas Erfordernis von Teamarbeit berücksichtigen\nk) Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten,\ndabei kundenorientiert handeln und die rechtlichen\nund betrieblichen Vorgaben einhalten\n3   Kassensystemdaten             a) Kunden an der Kasse situationsgerecht ansprechen\nund Kundenservice             b) Kunden beim Kassiervorgang Serviceleistungen an-\n(§ 5 Absatz 3 Satz 1\nbieten\nNummer 3)\nc) Kassiervorgänge systemgerecht durchführen und da-\nbei die Bedeutung der Kasse für die Steuerung des\nDaten- und Warenflusses berücksichtigen\nd) Kassenberichte insbesondere im Hinblick auf Artikel,\nZahlungsmittel, Personaleinsatz und verkaufsför-\ndernde Maßnahmen auswerten\n12\ne) Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten,\ndabei kundenorientiert handeln und die rechtlichen\nund betrieblichen Vorgaben einhalten\nf) auf der Grundlage der Kassenabrechnung den Geld-\ntransport vorbereiten und die Verfügbarkeit von\nWechselgeld sicherstellen\ng) bei Störungen des Kassensystems Maßnahmen zur\nDatensicherung und zur Wiederherstellung der Funk-\ntionsfähigkeit einleiten\n4   Werbung und                   a) Zusammenhänge zwischen Werbemitteln und Werbe-\nVerkaufsförderung                trägern beurteilen\n(§ 5 Absatz 3 Satz 1\nb) Werbekosten und Werbeerfolg beurteilen\nNummer 4)\nc) Werbemittel und Werbeträger ziel- und kostenorien-\ntiert auswählen und einsetzen\nd) Auswirkungen preispolitischer Maßnahmen bewerten\nsowie Verbesserungsvorschläge ableiten\ne) Maßnahmen der visuellen Verkaufsförderung umset-\n12\nzen und Kundenerwartungen berücksichtigen\nf) bei der Warenpräsentation die unterschiedlichen\nSinne ansprechen und verkaufspsychologische As-\npekte berücksichtigen\ng) Maßnahmen des Kundenservices zur Förderung des\nVerkaufserfolges nutzen","476            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 20. März 2017\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                  Zu vermittelnde                      in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      1. bis 24. 25. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                    4\nh) Aktionen zur Förderung der Kundenbindung planen,\numsetzen und auswerten\ni) Werbeerfolgskontrollen durchführen und Verbesse-\nrungsvorschläge ableiten\nAbschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen nach\n§ 5 Absatz 4 Satz 1\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                  Zu vermittelnde                      in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      1. bis 24. 25. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                    4\n1   Beratung von Kunden           a) im Beratungsgespräch vertiefte Kenntnisse aus\nin komplexen Situationen         einem Warenbereich mit mindestens zwei Waren-\n(§ 5 Absatz 4 Satz 1             gruppen anwenden, dabei Leistungsversprechen\nNummer 1)                        des Unternehmens gegenüber Kunden vertreten\nb) Kaufmotive und Wünsche von Kunden durch Beob-\nachten, aktives Zuhören und Fragen ermitteln und\ndiese in Verkaufs- und Beratungsgesprächen berück-\nsichtigen\nc) im Beratungsgespräch Kommunikationstechniken\nzur Förderung der Kundenzufriedenheit einsetzen\nd) Selbst- und Fremdbild reflektieren und bei der Kom-\nmunikation berücksichtigen\ne) Kunden über qualitäts- und preisbestimmende Merk-\nmale sowie über Verwendungsmöglichkeiten der\nWaren informieren\nf) Merkmale von Herstellermarken und Handelsmarken\nim Beratungsgespräch herausstellen\ng) die Bedeutung von Qualitäts- und Gütesiegeln von\nWaren im Beratungsgespräch herausstellen\nh) die Gesundheits- und Umweltverträglichkeit sowie\ndie Nachhaltigkeit von Waren beurteilen und Kunden                    13\nhierüber informieren\ni) Einwänden von Kunden überzeugend begegnen und\nden Verkaufsabschluss fördern\nj) Trends und aktuelle Entwicklungen beobachten und\nals Verkaufsargument nutzen\nk) Informationsquellen zur Aneignung warenbezogener\nKenntnisse nutzen\nl) Kunden über rechtliche und betriebliche Rücknahme-\nregelungen sowie über umweltgerechte Möglichkei-\nten der Entsorgung von Waren informieren\nm) Umtausch, Beschwerde und Reklamation auch in\nschwierigen Situationen unter Anwendung rechtlicher\nund betrieblicher Regelungen lösen und dabei so-\nwohl die Interessen des Unternehmens vertreten als\nauch kundenorientiert handeln\nn) Ursachen von Konflikten in Verkaufssituationen ana-\nlysieren und Schlussfolgerungen für künftige Ver-\nkaufsgespräche ableiten\no) Stress auslösende Faktoren identifizieren und Strate-\ngien zur Stressbewältigung anwenden","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 20. März 2017              477\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                   Zu vermittelnde                     in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten     1. bis 24. 25. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                             3                                   4\n2   Beschaffung von Waren         a) den Warenbedarf für das Ausbildungssortiment unter\n(§ 5 Absatz 4 Satz 1             Berücksichtigung von Kennziffern aus dem Waren-\nNummer 2)                        wirtschaftssystem sowie unter Berücksichtigung\nkünftiger verkaufsrelevanter Ereignisse ermitteln\nb) Waren unter Berücksichtigung von Bestellverfahren\nund Liefermodalitäten disponieren\nc) die Einhaltung von Vertrags- und Zahlungsbedingun-\ngen aus Beschaffungsverträgen kontrollieren und bei\nAbweichungen geeignete Maßnahmen einleiten\n13\nd) Maßnahmen zur Sicherstellung der Vollständigkeit\nder Waren ergreifen und bewerten\ne) Vorschläge zur Gestaltung des Warensortiments\nnach Auswertung warenwirtschaftlicher Daten erar-\nbeiten, dabei insbesondere Umsatz, Handelsspanne,\nQualität, Trends, Zielgruppen, Standort, Nachhaltig-\nkeit und die Wettbewerbssituation beachten,\nf) an der Herausnahme und Neuaufnahme von Waren\nmitwirken\n3   Warenbestandssteuerung        a) Bestandsstatistiken erstellen, führen und auswerten\n(§ 5 Absatz 4 Satz 1          b) Bestands- und Umsatzkennziffern analysieren und\nNummer 3)\nentsprechende Statistiken nutzen\nc) Maßnahmen zur Umsatzsteigerung, Ertragsverbesse-\nrung und Bestandsoptimierung ableiten sowie Um-\nsetzungsvorschläge entwickeln und umsetzen\nd) Warenbestände unter Berücksichtigung der Bestell-                     13\nvorschläge des Warenwirtschaftssystems erfolgsori-\nentiert steuern\ne) Ursachen für Inventurdifferenzen feststellen, Vor-\nschläge für Maßnahmen zur Vermeidung von Inven-\nturdifferenzen entwickeln und bei deren Umsetzung\nmitwirken\n4   Kaufmännische Steuerung       a) Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung ana-\nund Kontrolle                    lysieren und Schlussfolgerungen ableiten\n(§ 5 Absatz 4 Satz 1\nb) Ergebnisse der betrieblichen Erfolgsrechnung analy-\nNummer 4)\nsieren und Verbesserungsmöglichkeiten insbesondere\nunter Berücksichtigung des Rohertrages entwickeln\nc) Statistiken erstellen und auswerten\nd) betriebliche Kennzahlen ermitteln und bewerten so-\n13\nwie Schlussfolgerungen ableiten, Maßnahmen vor-\nschlagen sowie an deren Umsetzung mitwirken\ne) Auswirkungen unterschiedlicher Faktoren, insbeson-\ndere von Preisgestaltung, Beständen sowie Kosten,\nauf Kalkulation und Ertrag beurteilen\nf) Maßnahmen zur Verbesserung betrieblicher Arbeitspro-\nzesse vorschlagen und an deren Umsetzung mitwirken\n5   Marketingmaßnahmen            a) die Marktsituation am Standort unter besonderer Be-\n(§ 5 Absatz 4 Satz 1             rücksichtigung von wirtschaftlichen und regionalen\nNummer 5)                        Gesichtspunkten analysieren und beurteilen\nb) den Marktauftritt von Mitbewerbern im stationären\nHandel und im Onlinehandel bewerten und unter Be-\nrücksichtigung wettbewerbsrechtlicher Vorgaben\nVorschläge für Marketingmaßnahmen erarbeiten und\nbegründen","478            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 20. März 2017\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                   Zu vermittelnde                      in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      1. bis 24. 25. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                             3                                    4\nc) Instrumente der Marktbeobachtung einsetzen, Er-\ngebnisse der Marktforschung zum Kaufverhalten\nauswerten und Vorschläge für den Einsatz von Mar-\nketinginstrumenten ableiten und begründen\nd) Informations- und Kaufverhalten von Zielgruppen un-                    13\nterscheiden, Konsequenzen ableiten, Maßnahmen\nvorschlagen und an der Umsetzung mitwirken\ne) verkaufsfördernde Maßnahmen unter Berücksichti-\ngung von verkaufsstarken und verkaufsschwachen\nZonen und unter Berücksichtigung betrieblicher Vor-\ngaben entwickeln und umsetzen\nf) Platzierungen im Verkaufsraum planen, umsetzen\nund deren Auswirkungen beurteilen\ng) Produktinformationen für die Verkaufsförderung kun-\ndenorientiert einsetzen\nh) Erfolgskontrollen vorbereiten, durchführen und aus-\nwerten sowie Verbesserungsvorschläge ableiten\n6   Onlinehandel                  a) bei der Betreuung eines Onlineshops Rechtsvor-\n(§ 5 Absatz 4 Satz 1             schriften einhalten\nNummer 6)\nb) Wechselwirkungen zwischen Onlinehandel und sta-\ntionärem Verkauf berücksichtigen\nc) den Produktkatalog im Onlineshop pflegen\nd) Instrumente des Onlinemarketings einsetzen und die\nSuchmaschinenplatzierung bewerten\ne) Kunden beim Onlinekauf beraten\nf) Feedback von Kunden im Onlinehandel auswerten\nund daraus Verbesserungsvorschläge für die Multi-                      13\nChannel-Strategie des Betriebes ableiten\ng) Kennziffern für den Onlineshop ermitteln und auswer-\nten\nh) Maßnahmen zur Verbesserung von Sortimentsstruktu-\nren, Logistikprozessen und Marketingmaßnahmen im\nRahmen einer Multi-Channel-Strategie vorschlagen\ni) mit IT-Dienstleistern den Onlinehandel weiterentwi-\nckeln sowie Maßnahmen zur Behebung von Störun-\ngen einleiten\n7   Mitarbeiterführung            a) Maßnahmenpläne zur Personalentwicklung aus be-\nund -entwicklung                 trieblichen Zielen ableiten, Zielerreichung überprüfen\n(§ 5 Absatz 4 Satz 1             und Anpassungen vornehmen\nNummer 7)\nb) die Bedeutung von Motivation und Selbstverantwor-\ntung bei der Mitarbeiterführung berücksichtigen,\nc) Gespräche mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen so-\nwie Teambesprechungen ergebnisorientiert führen\nund reflektieren\nd) die Wirkungen verbaler und nonverbaler Kommunika-\ntion sowie die Unterschiede zwischen Selbstbild und\nFremdbild reflektieren und in der Mitarbeiterführung\nnutzen\ne) Möglichkeiten der Konfliktlösung mit dem Ziel an-\nwenden, Motivation, Arbeitsklima und Arbeitsleistung\nzu verbessern                                                          13\nf) Methoden des Selbst- und Zeitmanagements ein-\nsetzen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 20. März 2017               479\nZeitliche Richtwerte\nLfd.              Teil des                                 Zu vermittelnde                       in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten       1. bis 24. 25. bis 36.\nMonat       Monat\n1                    2                                           3                                     4\ng) Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei ihrer Tätigkeit\nkonstruktiv unterstützen und die Zusammenarbeit\nim Team fördern\nh) aus Personaleinsatz und Personalbedarfsplanung so-\nwie aus Mitarbeiterpotenzial und Qualifikationsbedarf\nMaßnahmen der Personalentwicklung ableiten und\numsetzen\ni) Personaleinsatzplanung erstellen\nj) arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften bei Perso-\nnalplanung und Personaleinsatz anwenden\n8   Vorbereitung                  a) Chancen und Risiken für ein Handelsunternehmen\nunternehmerischer                einschätzen, ein Unternehmenskonzept unter Be-\nSelbständigkeit                  rücksichtigung von Innovationen entwickeln\n(§ 5 Absatz 4 Satz 1\nb) Marktforschungsdaten und Standortanalysen aus-\nNummer 8)\nwerten und für das Unternehmenskonzept nutzen\nc) persönliche und fachliche Kompetenzen für eine un-\nternehmerische Selbständigkeit kritisch reflektieren\nd) eine geeignete Rechtsform für das Unternehmen\nauswählen und einen Businessplan erstellen, präsen-\ntieren und begründen\n13\ne) Personalbedarf ermitteln und Rekrutierungsmöglich-\nkeiten auswählen\nf) die Unternehmensfinanzierung unter Berücksichti-\ngung von Finanzierungsquellen und Fördermöglich-\nkeiten planen\ng) erforderliche Versicherungen und Steuerpflichten bei\nder Planung berücksichtigen\nh) Kennziffern der Unternehmensbewertung nutzen, da-\nraus Maßnahmen ableiten und dabei Nachhaltigkeit\nberücksichtigen\nAbschnitt D: wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig-\nkeiten\nZeitliche Richtwerte\nLfd.              Teil des                                 Zu vermittelnde                       in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten       1. bis 24. 25. bis 36.\nMonat       Monat\n1                    2                                           3                                     4\n1   Berufsbildung, arbeits- und   a) wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbil-\nsozialrechtliche Vorschriften    dungsvertrages darstellen, Rechte und Pflichten aus\n(§ 5 Absatz 5 Nummer 1)          dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben\nder Beteiligten im dualen System beschreiben\nb) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbil-\ndungsordnung vergleichen\nc) arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vor-\nschriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif-\nund Arbeitszeitregelungen beachten\nd) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären          6\ne) Chancen und Anforderungen des lebensbegleitenden\nLernens für die berufliche und persönliche Entwick-\nlung begründen und die eigenen Kompetenzen wei-\nterentwickeln","480            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 20. März 2017\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                  Zu vermittelnde                      in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      1. bis 24. 25. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                    4\nf) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des\nselbstgesteuerten Lernens anwenden und beruflich\nrelevante Informationsquellen nutzen\ng) berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmög-\nlichkeiten darstellen\n2   Bedeutung und Struktur        a) die Funktion des Einzelhandels für die Gesamtwirt-\ndes Einzelhandels und            schaft und die Gesellschaft erläutern\ndes Ausbildungsbetriebes\nb) die Rechtsform und den organisatorischen Aufbau\n(§ 5 Absatz 5 Nummer 2)\ndes Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und\nZuständigkeiten sowie die Zusammenhänge zwi-\nschen den Geschäftsprozessen erläutern                    6\nc) Einflüsse des Standortes, der Betriebs- und Ver-\nkaufsform, der Vertriebswege, der Sortiments- und\nPreisgestaltung sowie der Verkaufsraumgestaltung\nauf die Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt\neinschätzen\n3   Information und               a) die betriebliche Zusammenarbeit respektvoll, wert-\nKommunikation                    schätzend und vertrauensvoll im Team mitgestalten\n(§ 5 Absatz 5 Nummer 3)\nb) die Notwendigkeit der betrieblichen Personaleinsatz-\nplanung begründen und zu ihrer Umsetzung beitra-\ngen\nc) angemessenes Feedback geben und annehmen\nd) Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstö-            6\nrungen erkennen und zu deren Lösung beitragen\ne) Informations- und Kommunikationssysteme einset-\nzen\nf) Daten mit betriebsüblichen Verfahren erfassen, si-\nchern und pflegen, Datenschutz und Datensicherheit\nbeachten\n4   Sicherheit und                a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am\nGesundheitsschutz                Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermei-\nbei der Arbeit                   dung der Gefährdung ergreifen\n(§ 5 Absatz 5 Nummer 4)\nb) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-\nvorschriften anwenden\nc) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie\nerste Maßnahmen einleiten\nd) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an-\nwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden be-\nschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung\nergreifen\nwährend\n5   Umweltschutz                  Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen der gesamten\n(§ 5 Absatz 5 Nummer 5)       im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbeson- Ausbildung\ndere\na) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-\ndungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz\nan Beispielen erklären\nb) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des\nUmweltschutzes anwenden\nc) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho-\nnenden Energie- und Materialverwendung nutzen\nd) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer\numweltschonenden Entsorgung zuführen"]}