{"id":"bgbl1-2016-57-2","kind":"bgbl1","year":2016,"number":57,"date":"2016-12-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/57#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2016-57-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2016/bgbl1_2016_57.pdf#page=9","order":2,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017)","law_date":"2016-11-30T00:00:00Z","page":2729,"pdf_page":9,"num_pages":17,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016             2729\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017)\nVom 30. November 2016\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:        teriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder\nsonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerb-\n§1                                lichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zu\nFeststellung des                         einem Gesamtbetrag von 2 900 Millionen Euro zu Las-\nWirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens                 ten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.\nDer Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für              (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die\ndas Jahr 2017, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt        aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschafts-\nund nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungs-            plangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien\ngesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert       und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit\ndurch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015         das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genom-\n(BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnah-   men werden kann oder in Anspruch genommen worden\nmen und Ausgaben auf                                         ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz er-\n800 600 000 Euro                         langt hat.\nfestgestellt.\n(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-\n§2                                leistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzu-\nrechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in\nErmächtigung zur Kreditaufnahme                    Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten\nDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie          sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen,\nwird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wie-      soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs-\nderaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 fest-       betrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest-\ngestellten Betrages aufzunehmen.                             gelegt wird.\n§3                                   (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-\nZulässige                             spruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz\nMehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan                für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom-\nmene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr\nWird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge ei-        anzurechnen.\nnes unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnis-\nses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des\nGrundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirt-                                        §5\nschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall ei-\nnen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder                                   Vom\nwenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.                     Verwendungszweck ausgenommene Beträge\n§4                                   Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlag-\nten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind\nÜbernahme von Gewährleistungen                     von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungs-\n(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ener-        gesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenom-\ngie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesminis-       men.","2730       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016\n§6                                                            §7\nBefristung\nInkrafttreten\nDie §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des\nERP-Wirtschaftsplangesetzes 2018 außer Kraft.                 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es\nist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 30. November 2016\nDer Bundespräsident\nJoachim Gauck\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Energie\nSigmar Gabriel\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäuble","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016           2731\nAnlage\n(zu § 1)\nWirtschaftsplan\nnach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007\nKapitel 1 (Ausgaben):            Investitionsfinanzierung\nKapitel 2 (Sonstige Ausgaben):   Sonstige Ausgaben\nKapitel 3 (Einnahmen):           Einnahmen\nAnlage 1:                        Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1\nAnlage 2:                        Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2015\nAnlage 3:                        Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung\ndes eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens","2732        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016\nKapitel 1\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                             Zweckbestimmung\n2017      2016          2015\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                      2                                                          3         4            5\nAusgaben\n892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und\n-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh-\nmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        48 200    37 200        12 637\nDie veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten\nDarlehen eingesetzt.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               308 500 T€\ndavon fällig:\nJahr 2018 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    51 700 T€\nJahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    47 600 T€\nJahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    40 700 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             168 500 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 683 01 und\n870 01.\n2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 01.\n3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen-\ndem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 01.\n683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2016 sowie sonstigen Verpflich-\ntungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung . . . . . . . . . . . . . . . . .                                243 100   214 200       286 163\nZahlungsverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          855 700 T€\ndavon fällig:\nJahr 2018 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   203 600 T€\nJahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   156 700 T€\nJahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   126 000 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             369 400 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet\nwerden.\n2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 01.\n3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen-\ndem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 01.\n682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur\nBereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in\nDeutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende.\nMehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01\ngeleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des\nBMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden. . . . .                                             500 000   500 000       171 530\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             2 069 620 T€\ndavon fällig:\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           2 069 620 T€\nHaushaltsvermerk:\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet\nwerden.\n681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie\nlangfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerika-\nnischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland . . . . . . . . . . .                                         2 700     2 700        2 635\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 3 120 T€\ndavon fällig:\nJahr 2018 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1 040 T€\nJahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1 040 T€\nJahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1 040 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.\n2. Die Ausgaben sind übertragbar.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016                                                      2733\nInvestitionsfinanzierung                                                                                      wohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch\nin der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu er-\nleichtern;\nErläuterungen                                                            – die Bedienung von Kapitalabrufen des High-Tech Gründerfonds I\nund II sowie eines für 2017 geplanten Nachfolgefonds High-Tech\nGründerfonds III;\n6                                                     – die Dotierung der mit der KfW zusammen durchgeführten, im Rah-\nmen der Neuausrichtung aus der KfW ausgegliederten Beteili-\ngungsfinanzierung (Ausgründung coparion-Fonds).\nZu Tit. 892 01\nWeitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit\nDie ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unterneh-                                        dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen-\nmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittel-                                           und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften sowie Pro-\nständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten                                         jekte im Rahmen der Energiewende im Umfang von rd. 250 Mio. Euro.\nder gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbei-\nIn dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushalts-\nträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.\njahr 2017 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Aus-\nDementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe-                                         zahlung in den Jahren 2018 ff. erforderlich, da es die Entscheidungs-\ncke mit einem Volumen von rd. 6 500 Mio. Euro zinsbegünstigt wer-                                         freiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit\nden:                                                                                                      Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017 oder in Folgejahren tätigen.\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . . . . .                               350 Mio. Euro  Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich-\ntung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.\nb) Existenzgründungen und Wachstums-\nfinanzierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 890 Mio. Euro  Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/\nVerwaltungskosten geleistet werden.\nc) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs-                                                           Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre\ngesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    60 Mio. Euro  belaufen sich auf 2 069,62 Mio. Euro.\nd) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1 200 Mio. Euro  Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro\ne) Exportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1 000 Mio. Euro. für neue Förderansätze gewährt werden.\nWenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen ange-\npasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen                                          Zu Tit. 681 02\nzwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.\nVon dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. Euro auf\nBei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das                                           Stipendienprogramme, und zwar\nERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauer-\n– 1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem\nhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2017 geplante Förder-\nStudenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und\nvolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.\nsüdosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland\nEntsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,                                             ermöglicht wird,\ndass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden\n– 0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem\nsoll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung für folgende Zwe-\njungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglich-\ncke gewährt werden:\nkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule\na) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der                                            in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,\nGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-                                        – 0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar-\nstruktur“.                                                                                               ship Program.\nb) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstums-                                              Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für\nfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen                                        die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit-\nWirtschaft und der Freien Berufe, einschließlich der KfW-Fonds-                                      tel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher\nfinanzierung.                                                                                        Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für\nc) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die                                      Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro-\nmittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem                                          gramme finanziert werden.\nKapital erleichtern.                                                                                 Bis zu 0,580 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/\nd) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung                                            jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerika-\nneuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer                                          nischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich\nMarkteinführung.                                                                                     an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen\nDeutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu\ne) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang                                            machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.\nmit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.                                        Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.\nIm Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro                                       Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-\nfür neue Förderansätze gewährt werden.                                                                    kosten geleistet werden.\nAus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-                                           Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-\nwaltungskosten geleistet werden.                                                                          tigung in Höhe von insgesamt 3,12 Mio. Euro veranschlagt, fällig in\nden Jahren 2018 bis 2020, um die Verlängerung der Stipendienpro-\nZu Tit. 683 01                                                                                            gramme USA und McCloy bewilligen zu können.\nDer Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge\nder Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen\n(Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuord-\nnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen\nnach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich\n31. Dezember 2016.\nDie Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen\nsich auf 855,7 Mio. Euro, davon fällig:\nJahr 2018 bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203,6 Mio. Euro\nJahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156,7 Mio. Euro\nJahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126,0 Mio. Euro\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369,4 Mio. Euro.\nZu Tit. 682 02\nDer Ansatz umfasst insbesondere:\n– die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelstän-\ndischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital so-","2734        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016\nKapitel 1\nBetrag   Betrag   Ist-Ergebnis\nTitel\nfür      für\nund                                 Zweckbestimmung\n2017     2016        2015\nFunktion\n1 000 €  1 000 €     1 000 €\n1                                                          2                                                                          3        4           5\n681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      3 600    3 600       1 396\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              5 100 T€\ndavon fällig:\nJahr 2018 bis zu .............................................                                              1  500     T€\nJahr 2019 bis zu .............................................                                              1  300     T€\nJahr 2020 bis zu .............................................                                              1  300     T€\nJahr 2021 bis zu .............................................                                              1  000     T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.\n2. Die Ausgaben sind übertragbar.\n870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      1 000    1 000            0\nHaushaltsvermerk:\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet wer-\nden.\nGesamtsumme Investitionsfinanzierung                                    798 600  758 700\nAbschluss\nZuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         6 300    6 300\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 792 300  752 400\nGesamtsumme Investitionsfinanzierung                                    798 600  758 700","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016 2735\nInvestitionsfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 681 03\nDie Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen\ndieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transat-\nlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför-\ndert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirt-\nschaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem\nInterministeriellen Ausschuss (IMA).\nAußer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-\ntigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den\nJahren 2018 bis 2021, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön-\nnen.\nAus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-\nkosten geleistet werden.\nZu Tit. 870 01\nDer Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg-\nschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.\nDie Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich\naus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.\nDie Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember\n2015 rund 1 700 Mio. Euro.","2736         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016\nKapitel 2\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                                Zweckbestimmung\n2017      2016         2015\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                      2                                                                                 3         4            5\nSonstige Ausgaben\n427 09-011 Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch\nfür Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamt-\nlich Tätige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       200         –            0\n531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten\ndes ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               750       750          67\n575 01-680 Zinsaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 1 000     1 000             0\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       50        50          40\n595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017 . . . . . . . . . .                                                                       –         –            0\n697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    –         –            0\nSumme Sonstige Ausgaben                                     2 000     1 800          107\nAbschluss\nSonstige Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                2 000     1 800\nZinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            –         –\nGesamtsumme Sonstige Ausgaben                                              2 000     1 800          107","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016 2737\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 427 09\nVeranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Perso-\nnal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ener-\ngie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-\nSondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungs-\ngesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der\nBeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wieder-\naufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraus-\nsetzen.\nZu Tit. 531 01\nDurch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der\nFortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören\nPublikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sonder-\nvermögens auch im Internet informiert wird.\nFerner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonderver-\nmögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen wer-\nden.\nFinanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen\nsowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops,\nTagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen\nkönnen.\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder-\naufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2016 aufgenommenen Mittel vorge-\nsehen.\nZu Tit. 671 01\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus\nder Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh-\nren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen\nForderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in\nAnspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung\nder auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-\ntragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs-\nund ähnliche Kosten gezahlt werden.\nZu Tit. 595 01\nDer Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der\nKreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.\nZu Tit. 697 01\nMit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung\nder Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt-\nschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die\nsich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbe-\nreich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von\nausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögens-\nsubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben\ndurch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haus-\nhaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.\nAus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrech-\nnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.","2738        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016\nKapitel 3\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                                   Zweckbestimmung\n2017      2016         2015\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                         2                                                                                  3         4           5\nEinnahmen\n119 99-680 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             0         0          53\n141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . .                                                                      0         0            0\n162 01-691 Erträge aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   172 502   199 590      231 535\n182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 217 184     81 755       84 766\n129 01-873 Einnahmen aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         350 384   412 555      596 589\nHaushaltsvermerk:\nEinnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen die-\nnen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.\n231 01-699 Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungs-\nsteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirt-\nschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   60 530    66 600       62 600\na) ERP-Innovationsprogramm:                                                                                                  43 210 T€\nb) Sonderfonds Energieeffizienz:                                                                                                8 320 T€\nc) ERP-Startfonds:                                                                                                              9 000 T€\nHaushaltsvermerk:\nIst-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur\nTilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundes-\nhaushalt für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt-\nund Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen),\ndes ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02.\n325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                      0         0            0\nGesamteinnahmen                       800 600   760 500\nAbschluss\nVerwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             0         0\nÜbrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               800 600   760 500\nGesamteinnahmen                       800 600   760 500","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016                                          2739\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 99\nDer Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorge-\nsehen.\nZu Tit. 162 01\nErwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:\na) Vergütung ERP-Förderrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             135 868 T€\nb) Verzinsung Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              5 456 T€\nc) Erträge aus Darlehen an Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . .                                       31 178 T€\nSumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 502 T€\nDiese Erträge werden für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirt-\nschaftsplans eingesetzt. Die überschießenden Erträge dienen zusammen\nmit dem erwarteten Zuwachs der nichtliquiden Vermögensbestandteile\ndes ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide\nErträge des ERP-Sondervermögens sind die auf die Anteile des ERP-\nSondervermögens am haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne.\nFür Erträge aus den ERP-Förderrücklagen II, III und IV, die lediglich in der\nKfW liquide und dort ausschließlich für Förderung einsetzbar sind, wird\nkein Ansatz ausgebracht, da der Ertrag abhängig ist vom KfW-Gewinn,\ndessen Entstehung und Höhe ungewiss ist.\nUm einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu\ngewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung ab-\ngeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Ge-\ngenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen\nwerden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zu-\nsammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sonder-\nvermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.\nZu Tit. 182 01\nVeranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:\nSenator der Finanzen Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       1 053 T€\nUnternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       216 131 T€\nSumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 184 T€\nZu Tit. 129 01\nEs wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.\nZu Tit. 231 01\nDer Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finan-\nzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und\n-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unter-\nnehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01\n(Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2016 sowie sonstige Ver-\npflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des\nERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewähr-\nten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzpro-\ngramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die\nvom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Be-\nträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden\naus dem Bundeshaushalt nur noch im ERP-Innovationsprogramm bezu-\nschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Altzu-\nsagen.\nZu Tit. 325 02\nNach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite\nbeschafft werden.","2740          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016\nAbschluss\ndavon entfallen auf\nEinnahmen      Ausgaben           sonstige    Zinskosten      Zuweisungen Investitionen\nKa-\nBezeichnung                                          Ausgaben                          und\npitel\nZuschüsse\n1 000 €       1 000 €           1 000 €      1 000 €           1 000 €     1 000 €\n1     Investitions- und\nExportfinanzierung           800 600       798 600             2 000                          6 300     792 300\n2     Sonstige Ausgaben/\nEinnahmen                                      2 000\n800 600       800 600             2 000                          6 300     792 300","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016                   2741\nAnlage 1\nÜbersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1\na) Bis einschl.                          davon fällig\n31.12.2015\nAusgaben-    eingegangene\nTitel sowie Zweckbestimmung                       soll      Verpflichtungen\n2017       fällig ab 2017    2017         2018     2019        2020     2021 ff.\n(stichwortartig)\nb) VE 2016\nc) VE 2017\nin Mio. €\n1                                  2               3            4            5        6          7          8\n892 01    Mittelständische Unterneh-\nmen, Exportfinanzierung . . .               48,2     a)          –       –            –        –            –        –\nb)          –       –            –        –            –        –\nc)       308,500    –          51,700    47,600      40,700  168,500\n683 01    Förderkosten . . . . . . . . . . . . . .   243,1     a)       819,900  197,500     159,100   116,500      91,100  255,800\nb)       293,500   46,300      45,200    40,900      35,600  125,500\nc)       855,700    –         203,600   156,700     126,000  369,400\n681 02    Gewährung von Stipendien\nund Förderung von\nInformationsreisen . . . . . . . . .         2,7     a)          3,247   1,624        1,623    –            –        –\nb)          –       –            –        –            –        –\nc)          3,120   –            1,040    1,040       1,040     –\n681 03    Förderung von Maßnahmen\nim Rahmen des Deutschen\nProgramms für transatlan-\ntische Begegnung . . . . . . . . .           3,6     a)          1,630   0,957        0,505    0,168        –        –\nb)          5,100   1,500        1,300    1,300       1,000     –\nc)          5,100   –            1,500    1,300       1,300     1,000\nSumme             297,6     a)       824,777  200,081     161,228   116,668      91,100  255,800\nb)       298,600   47,800      46,500    42,200      36,600  125,500\nc)     1 172,420    –         257,840   206,640     169,040  538,900\n682 02    Kooperationsprojekte . . . . . .           500,0     a)       569,500                       2016 ff. :   569,500\nb)     2 198,710                       2017 ff. : 2 198,710\nc)     2 069,620                       2018 ff. : 2 069,620","2742          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016\nAnlage 2\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\nAktivseite\n2015              2014\nEUR               EUR\nA. Barreserve und Anlagen\n1. Guthaben bei Kreditinstituten . . . . . . . . . . . . .                  562 703 925,92                       95 701 287,79\n2. Termingelder bei Kreditinstituten . . . . . . . . . .                              0,00                                0,00\n3. Anlage bei Fondsgesellschaften . . . . . . . . . .                     1 005 638 048,96                      860 811 283,40\n4. Anlage bei Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . .                 895 892 291,62                      927 750 714,19\n5. Gesonderter Finanzierungsblock\n„Mikromezzaninfonds Deutschland“ . . . . . .                             83 330 000,00                       70 000 000,00\n6. KfW Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               300 000 000,00  2 847 564 266,50  2 246 588 989,89\nB. Darlehensforderungen                                                                             416 095 627,65    327 416 922,65\nC. Rechnungsabgrenzung                                                                                        0,00              0,00\nD. Sonstige Forderungen                                                                                       0,00              0,00\nE.   Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . .                   1 082 876 331,12                    1 082 876 331,12\n2. KfW-Rücklage aus Mitteln des\nERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1 190 752 106,00                    1 190 752 106,00\n3. Kapitalrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1 000 000 000,00                    1 000 000 000,00\n4. Gesonderte Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . .                   614 280 731,32                      614 280 731,32\nSonstige Gewinnrücklagen . . . . . . . . . . . . . . .                2 097 597 246,07                    1 719 276 772,38\n5. ERP-Gewinnrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             417 046 750,40                      172 758 415,49\n6. ERP-Gewinnrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               12 475 382,34                        1 588 144,33\n7. ERP-Gewinnrücklage III . . . . . . . . . . . . . . . . . .               339 221 082,93                      243 012 391,34\n8. ERP-Gewinnrücklage IV . . . . . . . . . . . . . . . . . .                107 339 439,21\n9. ERP-Förderrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         4 650 000 000,00                    4 650 000 000,00\n10. ERP-Förderrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            250 000 000,00                      250 000 000,00\n11. ERP-Förderrücklage III . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1 000 000 000,00                    1 000 000 000,00\n12. ERP-Förderrücklage IV . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            1 250 000 000,00\n13. Gesetzliche Rücklage der KfW . . . . . . . . . . .                       615 270 642,68                      615 270 642,68\n14. Sondergewinnrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         0,00                                0,00\n15. High-Tech Gründerfonds I . . . . . . . . . . . . . . . .                  66 021 506,00                       73 882 581,39\n16. High-Tech Gründerfonds II . . . . . . . . . . . . . . . .                 47 488 475,28 14 740 369 693,35     32 107 831,57\nSumme der Aktiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  18 004 029 587,50 17 174 075 145,54","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016                        2743\nnach dem Stand vom 31. Dezember 2015\nPassivseite\n2015              2014\nEUR               EUR\nA. Rückstellungen\n1. Rückstellung Vermögensabsicherung . . . . .                                             0,00                                0,00\n2. Rückstellung Förderlasten . . . . . . . . . . . . . . . .                     825 753 087,45                      858 194 322,68\n3. Rückstellung High-Tech Gründerfonds . . .                                      38 900 000,00    864 653 087,45     72 000 000,00\nB. Verbindlichkeiten\nVerbindlichkeiten aus ERP-Förderlast . . . . . . . . . .                          128 683 819,61                       26 493 930,01\nVerbindlichkeiten gegenüber dem\ngesonderten Finanzierungsblock . . . . . . . . . . . . . .                         79 486 113,67    208 169 933,28     70 000 000,00\nMikromezzaninfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nC. Vermögen des ERP-Sondervermögens\nVermögensbestand 01.01. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              16 147 386 892,85                   15 510 805 485,09\nGewinn/Verlust . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      783 819 673,92    636 581 407,76\nVermögensbestand 31.12. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                16 931 206 566,77 16 147 386 892,85\nSumme Passiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      18 004 029 587,50 17 174 075 145,54","2744    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016\nAnlage 3\nBericht der KfW\ngemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung\ndes eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens\nIm Jahr 2015 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen\nein Finanzierungsvolumen von rd. 5,1 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im\ngenannten Zeitraum auf 239,9 Mio. EUR.\nDie ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im\nRahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risi-\nkoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.\nDas 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Ka-\npital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2015 wie folgt vergütet:\n• Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit ei-\nnem Satz von 3,63 %. Die Erträge in Höhe von 168,7 Mio. EUR standen vollständig\nzur Abdeckung der Förderlasten (ohne ERP-Startfonds 2011) für das Jahr 2015 zur\nVerfügung.\n• Verzinsung des ERP-Nachrangdarlehens gemäß § 6 des Durchführungsvertrages mit\neinem Zinssatz von 1,82 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2015 ein Zinsbetrag in Höhe\nvon 5,5 Mio. EUR.\nDie 2012, 2013 und 2015 eingebrachten ERP-Förderrücklagen II, III und IV werden ge-\nmäß § 2 der jeweiligen Einbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der\njährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen\nJahresergebnisses der KfW vergütet. Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung ein-\ngesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt\n(ERP-Gewinnrücklagen I und II), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt\nwerden können. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen zum 01.01.2015 die\nERP-Gewinnrücklage IV durch Erlass der Rückzahlung des ERP-Nachrangdarlehens in\nHöhe von 100 Mio. EUR dotiert, die der Abdeckung von Förderlasten aus dem Pro-\ngramm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ dient. Die Rücklage nimmt ebenfalls\nan der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen\nJahresergebnisses der KfW teil.\nDie entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich\nfür das Geschäftsjahr 2015 auf\n• 18,3 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II\n• 73,4 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III\n• 91,7 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV\n• 12,7 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I\n• 0,1 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II\n• 7,3 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.\nDie gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2015 zur Verfügung stehenden Er-\nträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2015 somit auf\n377,7 Mio. EUR. Diese wurden wie folgt eingesetzt:\n• Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage I: Die vom ERP-Sondervermögen aus der\nVergütung der ERP-Förderrücklage I (168,7 Mio. EUR), der ERP-Förderrücklagen III\n(73,4 Mio. EUR) und IV (91,7 Mio. EUR), der ERP-Gewinnrücklage I (12,7 Mio. EUR)\nund dem ERP-Förderzuschuss (130,1 Mio. EUR, hiervon 5,5 Mio. EUR aus den Zin-\nsen des ERP-Nachrangdarlehens) bereitgestellten Mittel in Höhe von 476,6 Mio. EUR\nwurden in Höhe von 232,3 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirt-\nschaftsförderung des Jahres 2015 (ohne ERP-Startfonds 2011) verwendet. Die ver-\nbleibenden Mittel in Höhe von 244,3 Mio. EUR wurden gemäß § 4 Absatz 6 in Ver-\nbindung mit § 11 Absatz 5 des Durchführungsvertrages der separaten ERP-Gewinn-\nrücklage I zugewiesen. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum\n31.12.2015 auf 417,0 Mio. EUR.\n• Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage II: Die dem ERP-Sondervermögen aus der\nVergütung der ERP-Förderrücklage II und der ERP-Gewinnrücklage II bereitgestellten\nMittel in Höhe von 18,5 Mio. EUR wurden in Höhe von 7,6 Mio. EUR zur Abdeckung\nder Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2015 im Rahmen des ERP-\nStartfonds 2011 verwendet. Die nicht zur Abdeckung der Förderlasten benötigten\nErträge in Höhe von 10,9 Mio. EUR wurden gemäß § 2 Absatz 5 des Einbringungs-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016 2745\nvertrages ERP-Förderrücklage II der separaten ERP-Gewinnrücklage II zugeführt. Der\nSaldo der ERP-Gewinnrücklage II beläuft sich zum 31.12.2015 auf 12,5 Mio. EUR.\n• Vorabdotierung der ERP-Gewinnrücklage IV: Die Erträge aus dem Erlass der Rück-\nzahlung des Nachrangdarlehens in Höhe von 100 Mio. EUR wurden mit Wirkung zum\n01.01.2015 der ERP-Gewinnrücklage IV zugeführt. Die Erträge aus dem anteiligen\nhandelsrechtlichen Jahresüberschuss der KfW 2015 wurden ebenfalls vollständig\nder ERP-Gewinnrücklage IV zugeführt, da die vertraglichen Grundlagen zur Abrech-\nnung der Förderlasten aus dem Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“\nnoch nicht vereinbart waren. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage IV beläuft sich zum\n31.12.2015 auf 107,3 Mio. EUR.\nSomit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förde-\nrung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der\nBerichterstattung zum 31.12.2015 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer\ngeprüft und bestätigt."]}