{"id":"bgbl1-2015-7-1","kind":"bgbl1","year":2015,"number":7,"date":"2015-03-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/7#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2015-7-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2015/bgbl1_2015_7.pdf#page=2","order":1,"title":"Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes  Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde","law_date":"2015-02-25T00:00:00Z","page":162,"pdf_page":2,"num_pages":4,"content":["162                  Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 3. März 2015\nZweites Gesetz\nzur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes –\nStärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht\nim Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde1\nVom 25. Februar 2015\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-                      4. In § 6 Absatz 2 Satz 4 werden vor den Wörtern „den\nsen:                                                                       Bundesbeauftragten“ die Wörter „die Bundes-\nbeauftragte oder“ eingefügt.\nArtikel 1                                5. In § 10 Absatz 3 Satz 1 werden vor den Wörtern\nÄnderung des                                     „der Bundesbeauftragte“ die Wörter „die oder“ ein-\nBundesdatenschutzgesetzes                                 gefügt.\nDas Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der                       6. § 19 wird wie folgt geändert:\nBekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66),                        a) In Absatz 5 Satz 2 werden vor den Wörtern „den\ndas zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Au-                          Bundesbeauftragten“ die Wörter „die Bundes-\ngust 2009 (BGBl. I S. 2814) geändert worden ist, wird                         beauftragte oder“ eingefügt.\nwie folgt geändert:                                                        b) Absatz 6 wird wie folgt geändert:\n1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:                            aa) In Satz 1 werden vor den Wörtern „dem Bun-\na) In der Angabe zu § 21 werden nach dem Wort                                 desbeauftragten“ die Wörter „der oder“ ein-\n„Anrufung“ die Wörter „der oder“ eingefügt.                              gefügt.\nb) In der Angabe zum Dritten Unterabschnitt des                          bb) In Satz 2 werden vor den Wörtern „des Bun-\nZweiten Abschnitts wird das Wort „Bundes-                                desbeauftragten“ die Wörter „der oder“ ein-\nbeauftragter“ durch die Wörter „Die oder der                             gefügt.\nBundesbeauftragte“ ersetzt.                                   7. § 21 wird wie folgt geändert:\nc) In der Angabe zu § 22 werden nach dem Wort                         a) In der Überschrift werden nach dem Wort „An-\n„Wahl“ die Wörter „und Unabhängigkeit der                           rufung“ die Wörter „der oder“ eingefügt.\noder“ eingefügt.                                                 b) In Satz 1 werden vor den Wörtern „den Bundes-\nd) In der Angabe zu § 23 werden nach dem Wort                            beauftragten“ die Wörter „die Bundesbeauf-\n„Rechtsstellung“ die Wörter „der oder“ einge-                       tragte oder“ eingefügt.\nfügt.                                                         8. In der Überschrift des Dritten Unterabschnitts des\ne) In der Angabe zu § 24 werden nach dem Wort                         Zweiten Abschnitts wird das Wort „Bundesbeauf-\n„durch“ die Wörter „die Bundesbeauftragte                        tragter“ durch die Wörter „Die oder der Bundes-\noder“ eingefügt.                                                 beauftragte“ ersetzt.\n9. § 22 wird wie folgt geändert:\nf) In der Angabe zu § 25 werden nach dem Wort\n„durch“ die Wörter „die Bundesbeauftragte                        a) In der Überschrift werden nach dem Wort „Wahl“\noder“ eingefügt.                                                    die Wörter „und Unabhängigkeit der oder“ ein-\ngefügt.\ng) In der Angabe zu § 26 werden nach dem Wort\n„Aufgaben“ die Wörter „der oder“ eingefügt.                      b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\n2. In § 4c Absatz 2 Satz 2 werden vor den Wörtern                           aa) In Satz 1 werden nach dem Wort „wählt“ die\n„der Bundesbeauftragte“ die Wörter „die oder“ ein-                            Wörter „ohne Aussprache“ eingefügt und\ngefügt.                                                                       werden vor den Wörtern „den Bundesbeauf-\ntragten“ die Wörter „die Bundesbeauftragte\n3. § 4d wird wie folgt geändert:                                                 oder“ eingefügt.\na) In Absatz 1 werden vor den Wörtern „dem Bun-                          bb) In Satz 2 werden die Wörter „Der Bundes-\ndesbeauftragten“ die Wörter „der oder“ einge-                            beauftragte“ durch die Wörter „Die oder der\nfügt.                                                                    Bundesbeauftragte“ ersetzt und werden vor\nb) In Absatz 6 Satz 3 werden vor den Wörtern „den                             dem Wort „seiner“ die Wörter „ihrer oder“\nBundesbeauftragten“ die Wörter „die Bundes-                              eingefügt.\nbeauftragte oder“ eingefügt.                                        cc) In Satz 3 werden die Wörter „Der Gewählte“\ndurch die Wörter „Die oder der Gewählte“\n1\nArtikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung von Artikel 28 Absatz 1            ersetzt und werden die Wörter „vom Bun-\nUnterabsatz 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments                despräsidenten“ durch die Wörter „von der\nund des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Perso-\nnen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien                  Bundespräsidentin oder dem Bundespräsi-\nDatenverkehr (ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31).                                 denten“ ersetzt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 3. März 2015                   163\nc) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Der Bun-                dd) Satz 6 wird wie folgt gefasst:\ndesbeauftragte“ durch die Wörter „Die oder der\n„Endet das Amtsverhältnis mit Ablauf der\nBundesbeauftragte“ ersetzt und werden die\nAmtszeit, ist die oder der Bundesbeauftragte\nWörter „dem Bundesminister des Innern“ durch\nverpflichtet, auf Ersuchen der Präsidentin\ndie Wörter „der Bundespräsidentin oder dem\noder des Präsidenten des Bundestages die\nBundespräsidenten“ ersetzt.\nGeschäfte bis zur Ernennung einer Nachfol-\nd) In Absatz 3 Satz 1 werden vor den Wörtern „des                     gerin oder eines Nachfolgers weiterzufüh-\nBundesbeauftragten“ die Wörter „der oder“ ein-                     ren.“\ngefügt.                                                    c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\ne) Absatz 4 wird wie folgt geändert:                             aa) In Satz 1 werden die Wörter „Der Bundes-\naa) In Satz 1 werden die Wörter „Der Bundes-                       beauftragte darf neben seinem Amt“ durch\nbeauftragte“ durch die Wörter „Die oder der                   die Wörter „Die oder der Bundesbeauftragte\nBundesbeauftragte“ ersetzt.                                   darf neben ihrem oder seinem Amt“ ersetzt.\nbb) In Satz 2 wird das Wort „Er“ durch die Wörter             bb) In Satz 2 wird das Wort „Er“ durch die Wörter\n„Sie oder er“ ersetzt und werden vor den                      „Sie oder er“ ersetzt.\nWörtern „seines Amtes“ die Wörter „ihres              d) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:\noder“ eingefügt.\n„(3) Die oder der Bundesbeauftragte hat der\ncc) Satz 3 wird aufgehoben.                                   Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundes-\nf) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:                              tages Mitteilung über Geschenke zu machen, die\nsie oder er in Bezug auf das Amt erhält. Die\n„(5) Die oder der Bundesbeauftragte ist eine               Präsidentin oder der Präsident des Bundestages\noberste Bundesbehörde. Der Dienstsitz ist                     entscheidet über die Verwendung der Geschen-\nBonn. Die Beamtinnen und Beamten der oder                     ke. Sie oder er kann Verfahrensvorschriften er-\ndes Bundesbeauftragten sind Beamtinnen und                    lassen.“\nBeamte des Bundes.“\ne) Absatz 4 wird wie folgt geändert:\ng) Absatz 6 wird wie folgt gefasst:\naa) In Satz 1 werden die Wörter „Der Bundes-\n„(6) Die Leitende Beamtin oder der Leitende                     beauftragte“ durch die Wörter „Die oder der\nBeamte nimmt die Rechte der oder des Bundes-                       Bundesbeauftragte“ ersetzt und werden die\nbeauftragten wahr, wenn die oder der Bundes-                       Wörter „ihm in seiner Eigenschaft als Bun-\nbeauftragte an der Ausübung ihres oder seines                      desbeauftragter“ durch die Wörter „ihr oder\nAmtes verhindert ist oder wenn ihr oder sein                       ihm in ihrer oder seiner Eigenschaft als Bun-\nAmtsverhältnis endet und sie oder er nicht zur                     desbeauftragte oder Bundesbeauftragter“\nWeiterführung der Geschäfte verpflichtet ist. Ab-                  ersetzt.\nsatz 4 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.“\nbb) In Satz 2 werden die Wörter „Mitarbeiter des\n10. § 23 wird wie folgt geändert:                                         Bundesbeauftragten“ durch die Wörter „Mit-\na) In der Überschrift werden nach dem Wort                            arbeiterinnen und Mitarbeiter der oder des\n„Rechtsstellung“ die Wörter „der oder“ einge-                      Bundesbeauftragten“ ersetzt und werden\nfügt.                                                              nach dem Wort „Rechts“ die Wörter „die\noder“ eingefügt.\nb) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\ncc) In Satz 3 werden vor den Wörtern „des Bun-\naa) In Satz 1 werden vor den Wörtern „des Bun-                     desbeauftragen“ die Wörter „der oder“ ein-\ndesbeauftragten“ die Wörter „der oder“ ein-                   gefügt und werden nach den Wörtern\ngefügt.                                                       „Schriftstücken von“ die Wörter „ihr oder“\nbb) In Satz 3 werden die Wörter „Der Bundes-                       eingefügt.\npräsident entlässt den Bundesbeauftragten,            f) Absatz 5 wird wie folgt geändert:\nwenn dieser es verlangt oder auf Vorschlag\nder Bundesregierung“ durch die Wörter „Die               aa) In Satz 1 werden die Wörter „Der Bundes-\nBundespräsidentin oder der Bundespräsi-                       beauftragte“ durch die Wörter „Die oder der\ndent entlässt die Bundesbeauftragte oder                      Bundesbeauftragte“ ersetzt und werden\nden Bundesbeauftragten, wenn diese oder                       nach dem Wort „Beendigung“ die Wörter\ndieser es verlangt oder auf Vorschlag der                     „ihres oder“ und nach den Wörtern „über\nPräsidentin oder des Präsidenten des Bun-                     die“ die Wörter „ihr oder“ eingefügt.\ndestages“ ersetzt und werden vor den Wör-                bb) Satz 3 wird wie folgt gefasst:\ntern „einem Richter“ die Wörter „einer Rich-\n„Die oder der Bundesbeauftragte entschei-\nterin auf Lebenszeit oder“ eingefügt.\ndet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob\ncc) In Satz 4 werden vor den Wörtern „der Bun-                     und inwieweit sie oder er über solche Ange-\ndesbeauftragte“ die Wörter „die oder“ einge-                  legenheiten vor Gericht oder außergericht-\nfügt und werden die Wörter „vom Bundes-                       lich aussagt oder Erklärungen abgibt; wenn\npräsidenten“ durch die Wörter „von der Bun-                   sie oder er nicht mehr im Amt ist, ist die Ge-\ndespräsidentin oder dem Bundespräsiden-                       nehmigung der oder des amtierenden Bun-\nten“ ersetzt.                                                 desbeauftragten erforderlich.“","164             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 3. März 2015\ncc) In Satz 5 werden die Wörter „Für den Bun-         11. § 24 wird wie folgt geändert:\ndesbeauftragten und seine Mitarbeiter“                a) In der Überschrift werden nach dem Wort\ndurch die Wörter „Für die Bundesbeauf-                   „durch“ die Wörter „die Bundesbeauftragte\ntragte oder den Bundesbeauftragten und                   oder“ eingefügt.\nihre oder seine Mitarbeiterinnen und Mitar-\nbeiter“ ersetzt.                                      b) In Absatz 1 werden die Wörter „Der Bundes-\nbeauftragte“ durch die Wörter „Die oder der\ndd) In Satz 6 werden die Wörter „des Auskunfts-              Bundesbeauftragte“ ersetzt.\npflichtigen oder der für“ durch die Wörter            c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\n„der oder des Auskunftspflichtigen oder der\nfür sie oder“ ersetzt.                                   aa) In Satz 1 werden vor den Wörtern „des Bun-\ndesbeauftragten“ die Wörter „der oder“ ein-\nee) In Satz 7 werden vor den Wörtern „der Bun-                   gefügt.\ndesbeauftragte“ die Wörter „die oder“ einge-\nbb) In Satz 3 werden jeweils vor den Wörtern\nfügt und werden vor den Wörtern „er befugt“\n„den Bundesbeauftragten“ die Wörter „die\ndie Wörter „sie oder“ eingefügt.\nBundesbeauftragte oder“ eingefügt.\ng) Absatz 6 wird wie folgt geändert:                            cc) In Satz 4 werden vor den Wörtern „den Bun-\ndesbeauftragten“ die Wörter „die Bundes-\naa) Satz 1 wird wie folgt gefasst:\nbeauftragte oder“ eingefügt und werden vor\n„Die oder der Bundesbeauftragte darf als                     den Wörtern „dem Bundesbeauftragten“ die\nZeugin oder Zeuge aussagen, es sei denn,                     Wörter „der oder“ eingefügt.\ndie Aussage würde                                     d) In Absatz 3 werden vor den Wörtern „des Bun-\n1. dem Wohle des Bundes oder eines deut-                 desbeauftragten“ die Wörter „der oder“ einge-\nschen Landes Nachteile bereiten, insbe-              fügt.\nsondere Nachteile für die Sicherheit der          e) Absatz 4 wird wie folgt geändert:\nBundesrepublik Deutschland oder ihre                 aa) In Satz 1 werden vor den Wörtern „den Bun-\nBeziehungen zu anderen Staaten, oder                     desbeauftragten“ die Wörter „die Bundes-\n2. Grundrechte verletzen.“                                   beauftragte oder“ eingefügt und werden vor\nden Wörtern „seine Beauftragten“ die Wörter\nbb) Satz 2 wird wie folgt gefasst:                               „ihre oder“ eingefügt.\n„Betrifft die Aussage laufende oder abge-                bb) In Satz 3 werden vor den Wörtern „dem Bun-\nschlossene Vorgänge, die dem Kernbereich                     desbeauftragten“ die Wörter „der oder“ ein-\nexekutiver Eigenverantwortung der Bundes-                    gefügt und werden nach den Wörtern „den\nregierung zuzurechnen sind oder sein könn-                   von“ die Wörter „ihr oder“ eingefügt.\nten, darf die oder der Bundesbeauftragte nur          f) Absatz 5 wird wie folgt geändert:\nim Benehmen mit der Bundesregierung aus-\naa) In Satz 1 werden die Wörter „Der Bundes-\nsagen.“                                                      beauftragte“ durch die Wörter „Die oder der\nh) Absatz 7 wird wie folgt geändert:                                Bundesbeauftragte“ ersetzt und werden\nnach den Wörtern „das Ergebnis“ die Wörter\naa) In Satz 1 werden die Wörter „Der Bundes-                     „ihrer oder“ eingefügt.\nbeauftragte“ durch die Wörter „Die oder der\nbb) In Satz 2 werden nach den Wörtern „Damit\nBundesbeauftragte“ ersetzt und werden die\nkann“ die Wörter „sie oder“ eingefügt.\nWörter „einem Bundesbeamten der Besol-\ndungsgruppe B 9 zustehenden Besoldung“            12. § 25 wird wie folgt geändert:\ndurch die Wörter „Besoldungsgruppe B 11               a) In der Überschrift werden nach dem Wort\nsowie den Familienzuschlag entsprechend                  „durch“ die Wörter „die Bundesbeauftragte\nAnlage V des Bundesbesoldungsgesetzes“                   oder“ eingefügt.\nersetzt.\nb) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\nbb) In Satz 3 werden die Wörter „und an die                  aa) In Satz 1 werden vor den Wörtern „der Bun-\nStelle der Besoldungsgruppe B 11 in § 21a                    desbeauftragte“ die Wörter „die oder“ einge-\nAbs. 5 des Bundesministergesetzes die Be-                    fügt und werden nach den Wörtern „so be-\nsoldungsgruppe B 9“ gestrichen.                              anstandet“ die Wörter „sie oder“ eingefügt.\ncc) In Satz 4 werden vor den Wörtern „des Bun-               bb) In Satz 2 werden vor den Wörtern „der Bun-\ndesbeauftragten“ die Wörter „der oder“ und                   desbeauftragte“ die Wörter „die oder“ einge-\nvor den Wörtern „der Bundesbeauftragte“                      fügt.\ndie Wörter „die oder“ eingefügt und werden            c) In Absatz 2 werden die Wörter „Der Bundes-\ndie Wörter „seiner Wahl zum Bundesbeauf-                 beauftragte“ durch die Wörter „Die oder der\ntragten als Beamter oder Richter“ durch die              Bundesbeauftragte“ ersetzt.\nWörter „ihrer oder seiner Wahl zur oder zum\nBundesbeauftragten als Beamtin oder Be-               d) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\namter oder als Richterin oder Richter“ und               aa) In Satz 1 werden vor den Wörtern „des Bun-\nwird die Angabe „B 9“ durch die Angabe                       desbeauftragten“ die Wörter „der oder“ ein-\n„B 11“ ersetzt.                                              gefügt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 3. März 2015                 165\nbb) In Satz 2 werden vor den Wörtern „den Bun-                  bb) In Satz 2 werden vor den Wörtern „den Bun-\ndesbeauftragten“ die Wörter „die Bundesbe-                       desbeauftragten“ die Wörter „die Bundesbe-\nauftragte oder“ eingefügt.                                       auftragte oder“ eingefügt.\n13. § 26 wird wie folgt geändert:                                  e) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „Der Bun-\na) In der Überschrift werden nach dem Wort „Auf-                   desbeauftragte“ durch die Wörter „Die oder der\ngaben“ die Wörter „der oder“ eingefügt.                         Bundesbeauftragte“ ersetzt.\nb) Absatz 1 wird wie folgt geändert:                       14. § 42 wird wie folgt geändert:\naa) In Satz 1 werden die Wörter „Der Bundes-                a) In Absatz 1 Satz 1 werden vor den Wörtern „des\nbeauftragte“ durch die Wörter „Die oder der                 Bundesbeauftragten“ die Wörter „der oder“ ein-\nBundesbeauftragte“ ersetzt.                                 gefügt.\nbb) In Satz 2 wird das Wort „Er“ durch die Wörter           b) In Absatz 4 Satz 3 werden die Wörter „an den“\n„Sie oder er“ ersetzt.                                      durch die Wörter „der oder dem“ ersetzt.\nc) Absatz 2 wird wie folgt geändert:                       15. In § 44 Absatz 2 Satz 2 werden vor den Wörtern\naa) In Satz 1 werden vor den Wörtern „der Bun-              „der Bundesbeauftragte“ die Wörter „die oder“ ein-\ndesbeauftragte“ die Wörter „die oder“ einge-            gefügt.\nfügt.\nArtikel 2\nbb) In Satz 2 werden vor den Wörtern „der Bun-\ndesbeauftragte“ die Wörter „die oder“ einge-                       Bekanntmachungserlaubnis\nfügt.                                                  Das Bundesministerium des Innern kann den Wort-\ncc) In Satz 3 werden die Wörter „Der Bundes-            laut des Bundesdatenschutzgesetzes in der vom 1. Ja-\nbeauftragte“ durch die Wörter „Die oder der         nuar 2016 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt\nBundesbeauftragte“ ersetzt.                         bekannt machen.\nd) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\nArtikel 3\naa) In Satz 1 werden die Wörter „Der Bundes-\nbeauftragte“ durch die Wörter „Die oder der                                Inkrafttreten\nBundesbeauftragte“ ersetzt.                            Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es\nist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 25. Februar 2015\nDer Bundespräsident\nJoachim Gauck\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister des Innern\nThomas de Maizière"]}