{"id":"bgbl1-2015-53-17","kind":"bgbl1","year":2015,"number":53,"date":"2015-12-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/53#page=38","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2015-53-17/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2015/bgbl1_2015_53.pdf#page=38","order":17,"title":"Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf den Gebieten der Versorgung der Beamtinnen und Beamten und der Richterinnen und Richter des Bundes sowie des Versorgungsausgleichs (Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung  BeamtVZustAnO)","law_date":"2015-12-15T00:00:00Z","page":2358,"pdf_page":38,"num_pages":18,"content":["2358           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2015\nAnordnung\nzur Übertragung von Zuständigkeiten\nauf den Gebieten der Versorgung der Beamtinnen und Beamten\nund der Richterinnen und Richter des Bundes sowie des Versorgungsausgleichs\n(Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung – BeamtVZustAnO)\nVom 15. Dezember 2015\nNach § 49 Absatz 1 Satz 2 des Beamtenversor-                   f) Wehrbeauftragte oder Wehrbeauftragter        des\ngungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung                       Deutschen Bundestages,\nvom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 150) ordnet das Bun-             g) Bundesbeauftragte oder Bundesbeauftragter für\ndesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem                   die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der\nBundesministerium des Innern sowie den obersten                       Deutschen Demokratischen Republik oder\nDienstbehörden und den unter der Aufsicht des Bundes\nstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen            4. einem Dienstvertrag, in dem eine Versorgung in\ndes öffentlichen Rechts nach der Anlage 1 dieser An-              sinngemäßer Anwendung des Beamtenversorgungs-\nordnung an:                                                       gesetzes mit einem Entgelt in Höhe der jeweiligen\nDienstbezüge einer Bundesbeamtin oder eines Bun-\n§1                                     desbeamten der Besoldungsgruppe B 9 an aufwärts\ngeregelt ist,\nAnwendungsbereich\nberuht, wird nach Maßgabe der Anlage 1 auf die Service-\nDiese Anordnung regelt die Durchführung                    Center Versorgung der Generalzolldirektion nach An-\n1. der Festsetzung und Regelung der Versorgungs-              lage 2 (im Folgenden Service-Center genannt) über-\nbezüge (einschließlich Dienstunfallfürsorge),              tragen, soweit in dieser Anordnung nichts Abweichen-\n2. des Versorgungsausgleichs und des Bundesversor-            des geregelt ist.\ngungsteilungsgesetzes,\n§3\n3. der Versorgungslastenteilung,\nÖrtliche Zuständigkeit\n4. der Versorgungsangelegenheiten nach dem Gesetz\nfür die Festsetzung der Versorgungsbezüge\nzur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Arti-\nkel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (im              (1) Zuständig ist das Service-Center, in dessen Zu-\nFolgenden G 131 genannt),                                  ständigkeitsbereich sich der Hauptwohnsitz der versor-\ngungsberechtigten Person befindet. Für die Entschei-\n5. weiterer Aufgaben, die im Zusammenhang mit den\ndung nach § 49 Absatz 2 des Beamtenversorgungs-\nAufgaben nach den Nummern 1 bis 4 stehen,\ngesetzes und die Erteilung einer Versorgungsauskunft\n6. der Entscheidung über Widersprüche und der Ver-            nach § 49 Absatz 10 des Beamtenversorgungsgeset-\ntretung des Dienstherrn bei Klagen aus den in den          zes ist das Service-Center zuständig, in dessen Bereich\nNummern 1 bis 5 genannten Bereichen.                       sich der Hauptwohnsitz der Beamtin oder des Beamten\nbefindet.\n§2\n(2) Sind mehrere Anspruchsberechtigte zum Bezug\nSachliche Zuständigkeit                      von Hinterbliebenenversorgung vorhanden, ist für die\nfür die Festsetzung der Versorgungsbezüge                erste Festsetzung der Hinterbliebenenversorgung das\nDie Zuständigkeit der obersten Dienstbehörde für           Service-Center zuständig, welches für die Versorgung\ndie Festsetzung der Versorgungsbezüge (einschließlich         der verstorbenen versorgungsberechtigten Person ört-\nDienstunfallfürsorge) gegenüber Versorgungsempfänge-          lich zuständig war. Die Zuständigkeit für alle weiteren\nrinnen und Versorgungsempfängern, deren Versorgung            Festsetzungen und Regelungen richtet sich für die Ver-\nauf                                                           sorgungsberechtigten nach dem Hauptwohnsitz der\nwitwen- oder witwergeldberechtigten Person. Ist keine\n1. einem Beamten- oder Richterverhältnis zum Bund,\nwitwen- oder witwergeldberechtigte Person vorhanden,\n2. einem Vertrag mit dem Bund,                                bestimmt sich die Zuständigkeit nach dem Hauptwohn-\n3. einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis als            sitz der oder dem jüngsten Anspruchsberechtigten auf\na) Bundespräsidentin oder Bundespräsident,                 Hinterbliebenenversorgung.\nb) Mitglied der Bundesregierung,                              (3) Für Versorgungsberechtigte, die ihren Haupt-\nwohnsitz im Ausland haben, ist das Service-Center\nc) Parlamentarische Staatssekretärin oder Parlamen-        Köln zuständig; es trifft auch die Entscheidung nach\ntarischer Staatssekretär,                              § 49 Absatz 6 des Beamtenversorgungsgesetzes.\nd) Präsidentin oder Präsident oder Vizepräsidentin            (4) Wohnen die Empfängerinnen oder Empfänger\noder Vizepräsident des Bundesverfassungsge-            von Hinterbliebenenbezügen sowohl im Ausland als\nrichts,                                                auch im Inland, ist das Service-Center Köln auch für\ne) Bundesbeauftragte oder Bundesbeauftragter für           die Empfängerinnen und Empfänger zuständig, die\nden Datenschutz,                                       ihren Wohnsitz im Inland haben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2015               2359\n(5) Das Service-Center Dresden ist zuständig für            4. Durchführung des Bundesversorgungsteilungsge-\n1. Versorgungsberechtigte nach § 2 Nummer 3 und 4                   setzes, insbesondere Zahlungen an die ausgleichs-\nund deren Hinterbliebenen sowie                                 berechtigte Person nach § 2 Absatz 3 des Bundes-\nversorgungsteilungsgesetzes auf Grund der Über-\n2. Personen, deren Versorgung auf einem Beamten-                    tragung von Anrechten nach § 10 Absatz 1 des\nverhältnis von der Besoldungsgruppe B 9 an auf-                 Versorgungsausgleichsgesetzes sowie Rückforde-\nwärts beruht.                                                   rungen zu viel gezahlter Leistungen nach § 4 des\n(6) Für das Bundesministerium der Verteidigung ein-              Bundesversorgungsteilungsgesetzes für\nschließlich seines Geschäftsbereichs ergibt sich die                a) Beamtinnen und Beamte, soweit die erste oder\nörtliche Zuständigkeit für die Aufgaben nach § 2 aus                    weitere Festsetzung der Versorgungsbezüge den\nder Anlage 3.                                                           Service-Centern obliegt,\nb) frühere Beamtinnen und Beamte sowie zwischen-\n§4\nzeitlich verstorbene Beamtinnen und Beamte oder\nSachliche Zuständigkeit                               verstorbene frühere Beamtinnen und Beamte, so-\nfür den Versorgungsausgleich und die Durch-                        weit die erste oder weitere Festsetzung der Ver-\nführung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes                          sorgungsbezüge den Service-Centern oblegen\nDie Service-Center sind nach Maßgabe der Anlage 1                    hätte, wenn die Beamtinnen und Beamten in den\nzuständig für die                                                       Ruhestand getreten wären oder wenn die Service-\nCenter für deren Hinterbliebenen zuständig sind,\n1. Erteilung von Auskünften an die Familiengerichte\nnach § 220 des Gesetzes über das Verfahren in                   c) Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte\nFamiliensachen und in den Angelegenheiten der                       und zwischenzeitlich verstorbene Ruhestands-\nfreiwilligen Gerichtsbarkeit über                                   beamtinnen und Ruhestandsbeamte, soweit die\nerste oder weitere Festsetzung der Versorgungs-\na) Beamtinnen und Beamte, soweit die erste Fest-                    bezüge den Service-Centern obliegt oder oblegen\nsetzung der Versorgungsbezüge den Service-                      hat oder wenn die Service-Center für deren Hinter-\nCentern obliegt,                                                bliebenen zuständig sind,\nb) Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte               5. Geltendmachung von Erstattungsansprüchen ge-\nund frühere Beamtinnen und Beamte, soweit die               genüber der gesetzlichen Rentenversicherung oder\nweitere Festsetzung der Versorgungsbezüge den               dem zuständigen Träger der Versorgungslast in den\nService-Centern obliegt,                                    Fällen des § 5 des Bundesversorgungsteilungs-\n2. Festsetzung des Kapitalbetrages nach § 58 des                    gesetzes, soweit die Service-Center für die Zahlung\nBeamtenversorgungsgesetzes für                                  der Leistungen nach dem Bundesversorgungs-\nteilungsgesetz zuständig sind. Scheidet die aus-\na) Beamtinnen und Beamte, soweit die erste Fest-                gleichspflichtige Person aus dem Dienstverhältnis\nsetzung der Versorgungsbezüge den Service-                  aus oder wechselt sie in den Zuständigkeitsbereich\nCentern obliegt,                                            eines anderen Dienstherrn, hat die abgebende Dienst-\nb) Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte,                   stelle das für die Zahlung von Leistungen nach\nsoweit die weitere Festsetzung der Versorgungs-             dem Bundesversorgungsteilungsgesetz zuständige\nbezüge den Service-Centern obliegt,                         Service-Center Dresden unverzüglich darüber zu\ninformieren.\n3. Erstattung von Aufwendungen der Versicherungs-\nträger nach § 225 Absatz 1 Satz 1 des Sechsten\nBuches Sozialgesetzbuch auf Grund von Rentenan-                                          §5\nwartschaften, die durch Entscheidung des Familien-                             Örtliche Zuständigkeit\ngerichts begründet worden sind, zu Lasten von                    für den Versorgungsausgleich und die Durch-\na) Beamtinnen und Beamten, soweit die erste Fest-            führung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes\nsetzung der Versorgungsbezüge den Service-                 (1) Für Beamtinnen und Beamte, Ruhestandsbeam-\nCentern obliegt,                                       tinnen und Ruhestandsbeamte und verstorbene Ruhe-\nb) früheren Beamtinnen und Beamten sowie zwi-              standsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte ohne Hinter-\nschenzeitlich verstorbenen Beamtinnen und Be-          bliebene ist das Service-Center zuständig, in dessen\namten oder verstorbenen früheren Beamtinnen            Bereich die betroffene Person ihren Hauptwohnsitz\nund Beamten, soweit die erste oder weitere Fest-       hat oder hatte.\nsetzung der Versorgungsbezüge den Service-                (2) Für frühere Beamtinnen und Beamte und verstor-\nCentern oblegen hätte, wenn die Beamtinnen             bene frühere Beamtinnen und Beamte ist das Service-\nund Beamten in den Ruhestand getreten wären            Center zuständig, in dessen Bereich die betroffene Per-\noder wenn die Service-Center für deren Hinter-         son zuletzt ihren dienstlichen Wohnsitz hatte, wenn sie\nbliebene zuständig sind,                               aus dem Beamtenverhältnis ohne Versorgung ausge-\nc) Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten              schieden oder verstorben ist und keine versorgungs-\nund zwischenzeitlich verstorbenen Ruhestands-          berechtigten Hinterbliebenen vorhanden sind.\nbeamtinnen und Ruhestandsbeamten, soweit die              (3) Für Hinterbliebene mit Anspruch auf Hinterbliebe-\nerste oder weitere Festsetzung der Versorgungs-        nenversorgung ist das Service-Center zuständig, in\nbezüge den Service-Centern obliegt oder ob-            dessen Bereich der Hauptwohnsitz der witwen- oder\nlegen hat oder wenn die Service-Center für deren       witwergeldberechtigten Person liegt oder, sofern eine\nHinterbliebene zuständig sind,                         solche nicht vorhanden ist, das Service-Center, in des-","2360          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2015\nsen Bereich die jüngste anspruchsberechtigte Person           2. Durchführung der Versorgungslastenteilung nach\nihren Hauptwohnsitz hat.                                          § 107b des Beamtenversorgungsgesetzes bei bundes-\n(4) Ändert sich die örtliche Zuständigkeit, ist dies in        internen Dienstherrenwechseln, insbesondere für die\nden Fällen der Erstattung von Aufwendungen nach                   Erstattung und Geltendmachung von Versorgungs-\n§ 225 Absatz 1 Satz 1 des Sechsten Buches Sozial-                 lasten unter Beibehaltung der in der BMF-Zuständig-\ngesetzbuch dem Versicherungsträger von dem nun-                   keitsanordnung – Versorgung vom 27. Januar 2000\nmehr zuständigen Service-Center mitzuteilen.                      (BGBl. I S. 1213), die zuletzt durch die Anordnung\nvom 23. Mai 2008 (BGBl. I S. 973) geändert worden\n(5) Das Service-Center Dresden ist örtlich zuständig           ist, vorgesehenen Verfahrensweise und Zuständig-\n1. in Fällen des § 4 Nummer 4 und 5. Nach Eintritt der            keitsregelungen,\nRechtskraft der Entscheidung des Familiengerichts         3. Geltendmachung von Erstattungsansprüchen für am\nüber den Versorgungsausgleich unterrichtet die für            31. Dezember 2007 vorhandene Oberfinanzpräsi-\nden Versorgungsausgleich zuständige Stelle die aus-           denten und Oberfinanzpräsidenten im Ruhestand,\ngleichsberechtigte Person über die Zuständigkeit              bei denen gleichzeitig ein Bundes- und Landes-\ndes Service-Centers Dresden für Zahlungen nach                beamtenverhältnis bestand,\ndem Bundesversorgungsteilungsgesetz. Gleichzeitig\nsind diesem Service-Center alle hierfür relevanten        4. Erstattung von Versorgungslasten nach § 107c des\nUnterlagen zu übersenden;                                     Beamtenversorgungsgesetzes, wenn eine versor-\ngungsberechtigte Ruhestandsbeamtin oder ein ver-\n2. abweichend von den Absätzen 1 bis 3 für die in § 3             sorgungsberechtigter Ruhestandsbeamter des Bun-\nAbsatz 4 genannten Versorgungsempfänger und                   des oder eine Richterin oder ein Richter des Bundes\nderen Hinterbliebenen.                                        im Ruhestand in ein öffentlich-rechtliches Dienstver-\n(6) Liegt bei einem Fall nach Absatz 1 oder Absatz 3           hältnis eines anderen Dienstherrn im Beitrittsgebiet\nder maßgebliche Wohnsitz im Ausland, ist das Service-             berufen wurde und die weitere Festsetzung der Ver-\nCenter Köln zuständig. Dieses Service-Center ist auch             sorgungsbezüge einem Service-Center nach Maß-\nfür die Durchführung des Bundesversorgungsteilungs-               gabe der §§ 1 und 2 obliegt,\ngesetzes nach § 4 Nummer 4 zuständig, wenn sich der           5. Erstattung von Versorgungslasten nach Artikel 25\nHauptwohnsitz der ausgleichsberechtigten Person im                des Vertrages der Bundesrepublik Deutschland mit\nAusland befindet.                                                 der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Regelung\n(7) Abweichend von den Absätzen 1 bis 6 richtet                der evangelischen Militärseelsorge vom 22. Februar\nsich die örtliche Zuständigkeit für die Angehörigen des           1957 (BGBl. 1957 II S. 701, 702), auch in Verbindung\nBundesministeriums der Verteidigung einschließlich                mit Artikel 2 des Gesetzes über die Militärseelsorge\nseines Geschäftsbereichs und deren Hinterbliebenen                in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnum-\nnach Anlage 3.                                                    mer 55-1, veröffentlichten bereinigten Fassung.\n§6                                                            §8\nBeteiligung                                              Örtliche Zuständigkeit\nam Verfahren in Versorgungsausgleichssachen                            bei der Versorgungslastenteilung\nVersorgungsträger im Sinne des § 219 Nummer 2                 (1) Übernimmt der Bund Beamtinnen und Beamte\nund 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familien-            oder Richterinnen und Richter eines anderen Dienst-\nsachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Ge-        herrn, ist für die Prüfung der Dokumentation der Ab-\nrichtsbarkeit sind die Service-Center, soweit sie nach        findungen nach § 4 des Versorgungslastenteilungs-\ndieser Verordnung sachlich und örtlich zuständig sind.        Staatsvertrags sowie der laufenden Erstattungen nach\n§ 10 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags das\n§7                                Service-Center zuständig, dem nach den §§ 1 und 2 die\nSachliche Zuständigkeit                      weitere Festsetzung der Versorgungsbezüge obliegt\nbei der Versorgungslastenteilung                   oder obliegen würde.\nDie Service-Center sind nach Maßgabe der Anlage 1             (2) Beim Wechsel von Beamtinnen und Beamten des\nzuständig für die                                             Bundes oder Richterinnen und Richtern des Bundes zu\neinem anderen Dienstherrn ist für die Berechnung, Doku-\n1. Durchführung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag             mentation und Zahlbarmachung der Abfindungen nach\nvom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über            § 4 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags so-\ndie Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und        wie der laufenden Erstattungen nach § 10 des Versor-\nländerübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versor-        gungslastenteilungs-Staatsvertrags das Service-Center\ngungslastenteilungs-Staatsvertrag) vom 5. Septem-         Köln zuständig. Dieses Service-Center ist auch zu-\nber 2010 (BGBl. I S. 1288), insbesondere für die          ständig, wenn ohne Dienstherrnwechsel einem anderen\na) Berechnung, Dokumentation und Zahlbarmachung           Service-Center nach den §§ 1 und 2 die weitere Fest-\nder Abfindungen nach § 4 des Versorgungs-              setzung der Versorgungsbezüge oblegen hätte.\nlastenteilungs-Staatsvertrags sowie der laufen-           (3) Bei bundesinternen Dienstherrenwechseln ist für\nden Erstattungen nach § 10 des Versorgungs-            die Geltendmachung der laufenden Erstattungen nach\nlastenteilungs-Staatsvertrags,                         § 107b des Beamtenversorgungsgesetzes das Service-\nb) Prüfung der Dokumentation der Abfindungen und          Center zuständig, dem nach den §§ 1 und 2 die weitere\nMitteilung des anzufordernden Abfindungsbetra-         Festsetzung der Versorgungsbezüge obliegt. Für die\nges an den aufnehmenden Dienstherrn nach § 4           Berechnung, Dokumentation und Zahlbarmachung der\ndes Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags,          anteiligen Versorgungslasten nach § 107b des Beam-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2015             2361\ntenversorgungsgesetzes ist das Service-Center Köln           Disziplinarrecht, Strafrecht oder Statusrecht begründet\nzuständig.                                                   sind, bleibt unberührt.\n(4) Liegen den Erstattungsforderungen nach § 107c\ndes Beamtenversorgungsgesetzes Versorgungsan-                                           § 13\nsprüche anderer Dienstherren im Beitrittsgebiet gegen                      Erstattung von Ausgaben für\nden Bund zugrunde, obliegt die Bearbeitung dieser              Polizeivollzugsbeamte der Länder auf Grund der\nAnforderungen dem Service-Center, das nach dieser            Verwendung bei einer deutschen Auslandsvertretung\nAnordnung für die Pensionsregelung der Ruhestands-              Für die Erstattung der vom Bund längstens bis zum\nbeamtin oder des Ruhestandsbeamten oder der Rich-            Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze übernomme-\nterin oder des Richters im Ruhestand oder ihrer Hinter-      nen Ausgaben für Versorgung und Unfallfürsorgeleis-\nbliebenen zuständig ist.                                     tungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten\n(5) Die örtliche Zuständigkeit für die Angehörigen        der Länder, die während der Abordnung zu einer deut-\ndes Bundesministeriums der Verteidigung einschließlich       schen Auslandsvertretung auf Grund eines verwen-\nseines Geschäftsbereichs und deren Hinterbliebene            dungsbedingten Schadens vorzeitig in den Ruhestand\nrichtet sich nach Anlage 3.                                  versetzt worden sind, ist das Service-Center zuständig,\nin dessen Zuständigkeitsbereich die anfordernde Lan-\n§9                                desbehörde ihren Sitz hat.\nUnterrichtungsvorbehalt                                                 § 14\nErgeben sich bei der Prüfung der Dokumentation des                   Entscheidung über Widersprüche\noder der zahlungspflichtigen Dienstherren bei einem                und Vertretung des Dienstherrn bei Klagen\nDienstherrnwechsel zum Bund unaufklärbare Abwei-               aus den in den §§ 1 bis 13 genannten Bereichen\nchungen von dem vom Service-Center ermittelten Be-\n(1) Nach § 126 Absatz 3 des Bundesbeamtengeset-\ntrag, so berichtet das Service-Center der obersten\nzes in Verbindung mit § 126 Absatz 3 Nummer 2 des\nDienstbehörde, in deren Geschäftsbereich die Beamtin\nBeamtenrechtsrahmengesetzes wird die Befugnis zur\noder der Beamte oder die Richterin oder der Richter\nEntscheidung über Widersprüche aus den in den §§ 1\ngewechselt ist.\nbis 13 genannten Bereichen den Service-Centern über-\ntragen, soweit sie den mit dem Widerspruch angefoch-\n§ 10                               tenen Bescheid erlassen haben oder hätten erlassen\nVersorgungsangelegenheiten nach dem G 131                müssen oder den Erlass eines Verwaltungsaktes abge-\nlehnt haben.\n(1) Für versorgungsberechtigte Personen nach dem\nG 131, die ihren Hauptwohnsitz im Inland haben, ist das         (2) Nach § 127 Absatz 3 des Bundesbeamtengeset-\nService-Center Dresden bundesweit zuständig.                 zes wird die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus\nden in den §§ 1 bis 13 genannten Bereichen den\n(2) Für versorgungsberechtigte Personen nach dem\nService-Centern übertragen, soweit sie nach dieser An-\nG 131, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, ist\nordnung für den Erlass von Widerspruchsbescheiden\ndas Service-Center Köln zuständig.\nzuständig sind.\n§ 11                                  (3) Die obersten Dienstbehörden behalten sich vor,\n1. in Einzelfällen nach Absatz 1 selbst zu entscheiden,\nWeitere Aufgaben, die im Zusammenhang\nmit den Aufgaben nach den §§ 1 bis 10 stehen              2. im Einzelfall oder in Gruppen von Fällen nach Ab-\nsatz 2 die Vertretung abweichend zu regeln oder\n(1) Die Geltendmachung von nach § 76 des Bundes-\ndie Vertretung selbst zu übernehmen.\nbeamtengesetzes auf den Dienstherrn übergegangenen\ngesetzlichen Schadensersatzansprüchen aus Unfällen\n§ 15\nder Versorgungsberechtigten ist Aufgabe des Grund-\nsatzreferats Organisation der Generalzolldirektion, so-                           Besonderheiten\nweit diese Aufgabe nicht durch spezielle Verwaltungs-                     für das Bundesministerium der\nvereinbarungen einem Service-Center zugeordnet ist.          Verteidigung einschließlich seines Geschäftsbereichs\n(2) Die Geltendmachung von nach § 76 des Bundes-             (1) Für Widersprüche im Zusammenhang mit den\nbeamtengesetzes auf den Dienstherrn übergegangenen           nach dieser Anordnung übertragenen Aufgaben sowie\ngesetzlichen Schadensersatzansprüchen aus Unfällen           für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen in diesem\nder Beamtinnen und Beamten erfolgt – auch wenn die           Bereich gilt die Anordnung des Bundesministers der\ndienstunfallverletzte Person zwischenzeitlich in den         Verteidigung über die Übertragung von Zuständigkeiten\nRuhestand versetzt wurde – bis zur endgültigen Ent-          im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei\nscheidung über das grundsätzliche Bestehen des An-           Klagen aus dem Beamten- und Wehrdienstverhältnis in\nspruchs durch die zuständige oberste Dienstbehörde           Angelegenheiten der Besoldung, der Versorgung, des\noder die von ihr bestimmte Stelle.                           Wehrsolds und der Beihilfe vom 18. Juni 2013 (BGBl. I\nS. 1642) in der jeweils geltenden Fassung.\n§ 12                                  (2) Soweit Entscheidungen im Zusammenhang mit\nübertragenen Aufgaben dem Bundesministerium der\nAndere Rechtsgebiete                        Verteidigung oder der von ihm bestimmten Stelle vor-\nDie Zuständigkeit für Aufgaben, die zwar im Zusam-        behalten und die Service-Center für den Erlass des ent-\nmenhang mit der Versorgungssachbearbeitung stehen,           sprechenden Verwaltungsaktes zuständig sind, leistet\naber in anderen Rechtsgebieten wie zum Beispiel              das Bundesministerium der Verteidigung oder die von","2362          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2015\nihm bestimmte Stelle im Rahmen der Rechtsmittel-                   gesetzes zur Neufeststellung des Unfallausgleichs\nverfahren die erforderliche Amtshilfe und stellt insbe-            und nach § 38 Absatz 6 Satz 2 des Beamtenversor-\nsondere die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.               gungsgesetzes zur Nachprüfung des Grades der\nMinderung der Erwerbsfähigkeit,\n§ 16\n7. die Entscheidung über die Gewährung von Ent-\nSonstige Regelungen                              schädigungsleistungen nach § 43 des Beamten-\n(1) Dem Bundesministerium des Innern bleiben vor-               versorgungsgesetzes sowie über den Schadens-\nbehalten:                                                          ausgleich nach § 43a des Beamtenversorgungs-\ngesetzes und seine Durchführung,\n1. versorgungsrechtliche Entscheidungen, die nach\n§ 49 Absatz 3 des Beamtenversorgungsgesetzes                8. die Entscheidung über die Versagung der Unfall-\neine grundsätzliche, über den Einzelfall hinaus-               fürsorge nach § 44 Absatz 2 Satz 1 des Beamten-\ngehende Bedeutung haben,                                       versorgungsgesetzes,\n2. Entscheidungen, die nach den versorgungsrecht-               9. die Bearbeitung nichtförmlicher Rechtsbehelfe\nlichen Vorschriften vom für das Versorgungsrecht               (zum Beispiel Petitionen, Fachaufsichtsbeschwer-\nzuständigen Bundesministerium zu treffen sind und              den, Dienstaufsichtsbeschwerden), soweit ressort-\nEntscheidungen über Abweichungen von den ver-                  spezifische Belange betroffen sind,\nsorgungsrechtlichen Verwaltungsvorschriften,\n10. die Geltendmachung von nach § 76 des Bundes-\n3. die Bestimmung, welche Behörde als oberste                      beamtengesetzes auf den Dienstherrn übergegan-\nDienstbehörde der Versorgungsempfänger gelten                  genen gesetzlichen Schadensersatzansprüchen.\nsoll, wenn die letzte oberste Dienstbehörde nicht\nmehr besteht und durch Rechtsvorschriften eine               (4) Die Service-Center sind nicht befugt, Entschei-\nRegelung nicht getroffen ist.                             dungen zu treffen, die eine grundsätzliche, über den\nEinzelfall hinausgehende Bedeutung haben und nach\n(2) Für die Angehörigen des Bundesnachrichten-\ndem Wortlaut der Vorschriften nur von den obersten\ndienstes bleiben dem Bundeskanzleramt vorbehalten:\nDienstbehörden getroffen werden können. Von dieser\n1. die erste Festsetzung der Versorgungsbezüge,               Regelung betroffen sind auch Entscheidungen über\n2. Entscheidungen nach § 49 Absatz 2 Satz 2 des               1. eine Unfallfürsorge für beurlaubte Beamtinnen und\nBeamtenversorgungsgesetzes über die Anerken-                  Beamte nach § 31 Absatz 5 des Beamtenversor-\nnung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten gemäß den                 gungsgesetzes,\n§§ 10 bis 12 des Beamtenversorgungsgesetzes,\n2. das Vorliegen einer mit einer besonderen Lebens-\n3. die Bestellung einer bevollmächtigten Person in den\ngefahr verbundenen Diensthandlung nach § 37 Ab-\nFällen des § 49 Absatz 6 des Beamtenversorgungs-\nsatz 1 Satz 1 oder das Vorliegen eines Angriffs nach\ngesetzes zu verlangen,\n§ 37 Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes,\n4. die Erteilung einer Versorgungsauskunft nach § 49\nAbsatz 10 des Beamtenversorgungsgesetzes.                 3. das Vorliegen der eigentümlichen Verhältnisse nach\n§ 43 Absatz 3 des Beamtenversorgungsgesetzes,\n(3) Beim Bundesministerium der Verteidigung oder\nder von ihm bestimmten Stelle verbleiben folgende Zu-         4. einen Schadensausgleich in besonderen Fällen nach\nständigkeiten:                                                    § 43a des Beamtenversorgungsgesetzes,\n1. die Feststellung, welche Zeiten der Festsetzung der      5. den Entzug der Versorgung nach § 62 Absatz 3 des\nVersorgung und einer Versorgungsauskunft als ruhe-          Beamtenversorgungsgesetzes.\ngehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 6, 8, 9, 12a,\n(5) Soweit die erste Festsetzung der Versorgungs-\n12b und 13 Absatz 2 des Beamtenversorgungsge-\nbezüge durch die obersten Dienstbehörden erfolgt\nsetzes sowie nach § 3 der Beamtenversorgungs-\nund die weitere Festsetzung den Service-Centern ob-\nÜbergangsverordnung zugrunde zu legen sind,\nliegt, sendet die oberste Dienstbehörde dem örtlich zu-\n2. die Entscheidung über die Berücksichtigung von           ständigen Service-Center den Pensionsfestsetzungs-\nZeiten nach den §§ 10 bis 12 und 67 des Beamten-        bescheid zusammen mit den erforderlichen Personal-\nversorgungsgesetzes als ruhegehaltfähige Dienst-        akten zu, zumindest aber die für die Rechnungsprüfung\nzeit,                                                   erforderlichen Personalunterlagen. In Dienstunfallange-\n3. die Entscheidung nach § 45 Absatz 3 Satz 2 des           legenheiten sind alle dienstunfallrechtlich relevanten\nBeamtenversorgungsgesetzes über die Anerkennung         Unterlagen mit zu übersenden. In Schadensersatzfällen\nvon Dienstunfällen einschließlich Einsatzunfällen       nach § 76 des Bundesbeamtengesetzes ist eine Kopie\nnach den §§ 31 und 31a des Beamtenversorgungs-          einer bereits vorhandenen Akte über die Bearbeitung\ngesetzes sowie die Entscheidung, ob die verletzte       des Schadensersatzanspruchs mit zu übersenden.\nPerson den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat,        Das Service-Center leitet den Vorgang an das zustän-\ndige Rechtsreferat weiter.\n4. die Bewilligung von Unfallfürsorgeleistungen nach\nden §§ 32 bis 35 des Beamtenversorgungsgesetzes,\n§ 17\n5. die Entscheidung über das Vorliegen der Voraus-\nsetzungen für die Gewährung von Unfallfürsorge-                                 Amtshilfe\nleistungen nach den §§ 36 bis 39 und 41 des Be-            Die Service-Center unterstützen die obersten Dienst-\namtenversorgungsgesetzes,                               behörden bei der Erteilung von Auskünften auch in\n6. die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung nach         Fällen, in denen ihnen durch diese Anordnung Zustän-\n§ 35 Absatz 3 Satz 2 des Beamtenversorgungs-            digkeiten nicht übertragen worden sind.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2015            2363\n§ 18                               digen Stellen unmittelbar. Sofern in dem Schriftwechsel\nmit den obersten Dienstbehörden Fragen von grund-\nSchriftverkehr\nsätzlicher Bedeutung angesprochen werden oder die\n(1) Die Service-Center legen die Fälle, in denen sie     Sachverhalte von allgemeinem Interesse auch für die\nnach dieser Anordnung zu keiner Entscheidung befugt         versorgungsberechtigten Personen aus dem Geschäfts-\nsind, dem für das Versorgungsrecht zuständigen Minis-       bereich des Bundesministeriums der Finanzen sind, ist\nterium (§ 16 Absatz 1 Nummer 2) beziehungsweise der         das Bundesministerium der Finanzen nachrichtlich zu\nobersten Dienstbehörde, aus deren Geschäftsbereich          beteiligen.\ndie Ruhestandsbeamtin oder der Ruhestandsbeamte\nstammt, zur Entscheidung vor. Eine notwendige Be-                                     § 19\nteiligung des Bundesministeriums des Innern in den                      Inkrafttreten, Außerkrafttreten\nFällen des § 16 Absatz 1 Nummer 1 wird durch die\nDiese Anordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.\noberste Dienstbehörde veranlasst.\nGleichzeitig tritt die Beamtenversorgungs-Zuständig-\n(2) Die Service-Center führen den nach dieser An-        keitsanordnung vom 13. September 2013 (BGBl. I\nordnung erforderlichen Schriftwechsel mit den zustän-       S. 3619) außer Kraft.\nBerlin, den 15. Dezember 2015\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nGeismann","2364\nAnlage 1\n(zu § 2)\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2015\nGeltendmachung\nvon Schadens-\nWeitere Fest-                  Dienstunfall-   Rückforderung                      Versorgungs-\nErste Festsetzung                       Hinter-                                                                                                              ersatzansprüchen\nsetzung der                    fürsorge für       nach        Versorgungs-         ausgleich\nGeschäftsbereich       der Versorgungs-                      bliebenen-                                                                         Widersprüche          Klagen         nach § 76 BBG\nVersorgungs-                   Versorgungs-     § 52 Abs. 2    lastenteilung6   und Durchführung\nbezüge1                         versorgung3                                                                                                              aus Unfällen der\nbezüge2                      empfänger4      BeamtVG5                          des BVersTG7\nVersorgungs-\nberechtigten\n1                         2              3               4              5               6                7                 8                      9                 10              11\n1.\nBundespräsidialamt        Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nCenter8              Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion\n2.\nVerwaltung des        Verwaltung des           Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Aktive: wie 2,     Service-Center,   Service-Center,     Generalzoll-\nDeutschen Bundestages Deutschen                Center          Center         Center          Center          Center           Versorgungs-       soweit Bescheid   soweit für den      direktion\nBundestages                                                                                              empfänger:         erlassen oder     Erlass des Wider-\nService-Center     abgelehnt         spruchsbescheids\nzuständig\n3.\nVerwaltung des            Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nBundesrates               Center               Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion\n4.\nBundes-                   Bundes-              Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Aktive: wie 2,     Service-Center,   Service-Center,     Bundes-\nverfassungsgericht        verfassungs-         Center          Center         Center          Center          Center           Versorgungs-       soweit Bescheid   soweit für den      verfassungs-\ngericht                                                                                              empfänger:         erlassen oder     Erlass des Wider-   gericht\nService-Center     abgelehnt         spruchsbescheids\nzuständig\n5.\nBundeskanzleramt          Bundes-              Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Aktive: wie 2,     Service-Center,   Service-Center,     Generalzoll-\nkanzleramt           Center          Center         Center          Center          Center           Versorgungs-       soweit Bescheid   soweit für den      direktion\nempfänger:         erlassen oder     Erlass des Wider-\nService-Center     abgelehnt         spruchsbescheids\nzuständig\n5.1\nBundesnachrichtendienst   Bundes-              Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Aktive: wie 2,     Service-Center,   Service-Center,     Generalzoll-\nkanzleramt           Center          Center         Center          Center          Center           Versorgungs-       soweit Bescheid   soweit für den      direktion\nempfänger:         erlassen oder     Erlass des Wider-\nService-Center     abgelehnt         spruchsbescheids\nzuständig","Geltendmachung\nvon Schadens-\nWeitere Fest-                  Dienstunfall-   Rückforderung                      Versorgungs-\nErste Festsetzung                       Hinter-                                                                                                              ersatzansprüchen\nsetzung der                    fürsorge für       nach        Versorgungs-         ausgleich\nGeschäftsbereich       der Versorgungs-                      bliebenen-                                                                         Widersprüche          Klagen         nach § 76 BBG\nVersorgungs-                   Versorgungs-     § 52 Abs. 2    lastenteilung6   und Durchführung\nbezüge1                         versorgung3                                                                                                              aus Unfällen der\nbezüge2                      empfänger4      BeamtVG5                          des BVersTG7\nVersorgungs-\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2015\nberechtigten\n1                        2              3               4              5               6                7                 8                      9                 10              11\n6.\nAuswärtiges Amt            Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Aktive: wie 2,     Service-Center,   Service-Center,     Generalzoll-\nCenter               Center          Center         Center          Center          Center           Versorgungs-       soweit Bescheid   soweit für den      direktion\nempfänger:         erlassen oder     Erlass des Wider-\nService-Center     abgelehnt         spruchsbescheids\nzuständig\n7.\nGeschäftsbereich des       Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nBundesministeriums         Center               Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion\ndes Innern\n7.1\nBundesanstalt für den      Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nDigitalfunk der Behörden   Center               Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion\nund Organisationen mit     Dresden              Dresden         Dresden        Dresden         Dresden         Dresden          Dresden            Dresden           Dresden\nSicherheitsaufgaben\n8.\nBundesministerium          Bundesamt            Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Aktive: wie 2,     Service-Center,   Service-Center,     Generalzoll-\nder Justiz und für         für Justiz           Center          Center         Center          Center          Center           Versorgungs-       soweit Bescheid   soweit für den      direktion\nVerbraucherschutz                                                                                                               empfänger:         erlassen oder     Erlass des Wider-\nService-Center     abgelehnt         spruchsbescheids\nzuständig\n8.1\nPräsidentinnen und         Bundesamt            Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Aktive: wie 2,     Service-Center,   Service-Center,     Generalzoll-\nPräsidenten/Leiterinnen    für Justiz           Center          Center         Center          Center          Center           Versorgungs-       soweit Bescheid   soweit für den      direktion\nund Leiter der Gerichte/                                                                                                        empfänger:         erlassen oder     Erlass des Wider-\nnachgeordneten                                                                                                                  Service-Center     abgelehnt         spruchsbescheids\nBehörden im                                                                                                                                                          zuständig\nGeschäftsbereich\n8.2\nBundesamt für Justiz       Bundesamt            Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Aktive: wie 2,     Service-Center,   Service-Center,     Generalzoll-\nfür Justiz           Center          Center         Center          Center          Center           Versorgungs-       soweit Bescheid   soweit für den      direktion\nempfänger:         erlassen oder     Erlass des Wider-\nService-Center     abgelehnt         spruchsbescheids\nzuständig\n8.3\n2365\nIm Übrigen                 Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nCenter               Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion","2366\nGeltendmachung\nvon Schadens-\nWeitere Fest-                  Dienstunfall-   Rückforderung                      Versorgungs-\nErste Festsetzung                       Hinter-                                                                                                              ersatzansprüchen\nsetzung der                    fürsorge für       nach        Versorgungs-         ausgleich\nGeschäftsbereich     der Versorgungs-                      bliebenen-                                                                         Widersprüche          Klagen         nach § 76 BBG\nVersorgungs-                   Versorgungs-     § 52 Abs. 2    lastenteilung6   und Durchführung\nbezüge1                         versorgung3                                                                                                              aus Unfällen der\nbezüge2                      empfänger4      BeamtVG5                          des BVersTG7\nVersorgungs-\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2015\nberechtigten\n1                       2              3               4              5               6                7                 8                      9                 10              11\n9.\nGeschäftsbereich des     Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nBundesministeriums       Center               Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion\nder Finanzen und\nBundesdruckerei\n9.1\nMuseumsstiftung          Service-             Service-        Service-    Service-    Service-    Service-    Service-                           Service-          Service-            Generalzoll-\nPost und                 Center               Center          Center      Center      Center      Center      Center                             Center            Center              direktion\nTelekommunikation        Saarbrücken          Saarbrücken     Saarbrücken Saarbrücken Saarbrücken Saarbrücken Saarbrücken                        Saarbrücken       Saarbrücken\n9.2\nBundesanstalt für        Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nFinanzdienstleistungs-   Center Köln          Center Köln     Center Köln    Center Köln     Center Köln     Center Köln      Center Köln        Center Köln       Center Köln         direktion\naufsicht\n9.3\nBundesanstalt für        Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nImmobilienaufgaben       Center               Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion\n10.\nBundesministerium für    Bundes-              Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Aktive: wie 2,     Service-Center,   Service-Center,     Generalzoll-\nWirtschaft und Energie   ministerium für      Center          Center         Center          Center          Center           Versorgungs-       soweit Bescheid   soweit für den      direktion\nWirtschaft und                                                                                       empfänger:         erlassen oder     Erlass des Wider-\nEnergie                                                                                              Service-Center     abgelehnt         spruchsbescheids\nzuständig\n10.1\nNachgeordnete            Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nDienststellen            Center               Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion\n11.\nBundesministerium für    Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nArbeit und Soziales9     Center               Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion","Geltendmachung\nvon Schadens-\nWeitere Fest-                  Dienstunfall-   Rückforderung                      Versorgungs-\nErste Festsetzung                       Hinter-                                                                                                              ersatzansprüchen\nsetzung der                    fürsorge für       nach        Versorgungs-         ausgleich\nGeschäftsbereich     der Versorgungs-                      bliebenen-                                                                         Widersprüche          Klagen         nach § 76 BBG\nVersorgungs-                   Versorgungs-     § 52 Abs. 2    lastenteilung6   und Durchführung\nbezüge1                         versorgung3                                                                                                              aus Unfällen der\nbezüge2                      empfänger4      BeamtVG5                          des BVersTG7\nVersorgungs-\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2015\nberechtigten\n1                       2              3               4               5              6                7                 8                      9                 10              11\n11.1\nGerichte/unmittelbar     Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nnachgeordnete Behörden   Center               Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion\nim Geschäftsbereich\n11.2\nUnfallversicherung       Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nBund und Bahn10          Center Köln          Center Köln     Center Köln    Center Köln     Center Köln     Center Köln      Center Köln        Center Köln       Center Köln         direktion\n11.3\nEhemalige Unfallkasse    Service-             Service-        Service-    Service-    Service-    Service-    Service-                           Service-          Service-            Generalzoll-\nPost und Telekom11       Center               Center          Center      Center      Center      Center      Center                             Center            Center              direktion\nSaarbrücken          Saarbrücken     Saarbrücken Saarbrücken Saarbrücken Saarbrücken Saarbrücken                        Saarbrücken       Saarbrücken\n12.\nBundesministerium        Bundes-              Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Aktive: wie 2,     Service-Center,   Service-Center,     Generalzoll-\nfür Ernährung und        ministerium für      Center          Center         Center          Center          Center           Versorgungs-       soweit Bescheid   soweit für den      direktion\nLandwirtschaft           Ernährung und                                                                                        empfänger:         erlassen oder     Erlass des Wider-\nLandwirtschaft                                                                                       Service-Center     abgelehnt         spruchsbescheids\nzuständig\n12.1\nNachgeordnete            Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nDienststellen            Center               Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion\n13.\nGeschäftsbereich des     Service-             Service-        Service-       Behörden im     Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Behörden\nBundesministeriums       Center               Center          Center         Geschäfts-      Center          Center           Center             Center            Center              im Geschäftsbe-\nder Verteidigung         Düsseldorf           Düsseldorf      Düsseldorf     bereich des     Düsseldorf      Düsseldorf       Düsseldorf         Düsseldorf        Düsseldorf          reich des Bun-\nService-             Service-        Service-       Bundesmi-       Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            desministeriums\nCenter               Center          Center         nisteriums      Center          Center           Center             Center            Center              der Verteidigung\nStuttgart            Stuttgart       Stuttgart      der Verteidi-   Stuttgart       Stuttgart        Stuttgart          Stuttgart         Stuttgart\ngung\n13.1\nEhemalige                Service-             Service-        Service-       Bundesmi-     Service-          Service-         Service-           Service-          Service-            Behörden\nMinisterinnen/Minister   Center               Center          Center         nisterium der Center            Center           Center             Center            Center              im Geschäftsbe-\nund Parlamentarische     Düsseldorf           Düsseldorf      Düsseldorf     Verteidigung Düsseldorf         Düsseldorf       Düsseldorf         Düsseldorf        Düsseldorf          reich des Bun-\nStaatssekretärinnen/                                                                                                                                                                   desministeriums\n-sekretäre                                                                                                                                                                             der Verteidigung    2367","2368\nGeltendmachung\nvon Schadens-\nWeitere Fest-                  Dienstunfall-   Rückforderung                      Versorgungs-\nErste Festsetzung                       Hinter-                                                                                                              ersatzansprüchen\nsetzung der                    fürsorge für       nach        Versorgungs-         ausgleich\nGeschäftsbereich      der Versorgungs-                      bliebenen-                                                                         Widersprüche          Klagen         nach § 76 BBG\nVersorgungs-                   Versorgungs-     § 52 Abs. 2    lastenteilung6   und Durchführung\nbezüge1                         versorgung3                                                                                                              aus Unfällen der\nbezüge2                      empfänger4      BeamtVG5                          des BVersTG7\nVersorgungs-\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2015\nberechtigten\n1                        2              3               4              5               6                7                 8                      9                 10              11\n14.\nBundesministerium für    Bundes-              Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Aktive: wie 2      Service-Center,   Service-Center,     Generalzoll-\nFamilie, Senioren,       ministerium          Center          Center         Center          Center          Center           Versorgungs-       soweit Bescheid   soweit für den      direktion\nFrauen und Jugend        für Familie,                                                                                         empfänger:         erlassen oder     Erlass des Wider-\nSenioren, Frauen                                                                                     Service-Center     abgelehnt         spruchsbescheids\nund Jugend                                                                                                                                zuständig\n14.1\nNachgeordnete            Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nDienststellen            Center               Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion\n15.\nBundesministerium        Bundes-              Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Aktive: wie 2,     Service-Center,   Service-Center,     Generalzoll-\nfür Gesundheit           ministerium für      Center          Center         Center          Center          Center           Versorgungs-       soweit Bescheid   soweit für den      direktion\nGesundheit                                                                                           empfänger:         erlassen oder     Erlass des Wider-\nService-Center     abgelehnt         spruchsbescheids\nzuständig\n15.1\nNachgeordnete            Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nDienststellen            Center               Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion\n16.\nBundesministerium für    Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nUmwelt, Naturschutz,     Center               Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion\nBau und Reaktorsicher-\nheit\n16.1\nNachgeordnete          Service-               Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nDienststellen mit Aus- Center                 Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion\nnahme des Bundesamtes\nfür Bauwesen und Raum-\nordnung12\n17.\nBundesministerium für    Bundes-              Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Aktive: wie 2,     Service-Center,   Service-Center,     Generalzoll-\nBildung und Forschung    ministerium          Center          Center         Center          Center          Center           Versorgungs-       soweit Bescheid   soweit für den      direktion\nfür Bildung                                                                                          empfänger:         erlassen oder     Erlass des Wider-\nund Forschung                                                                                        Service-Center     abgelehnt         spruchsbescheids\nzuständig","Geltendmachung\nvon Schadens-\nWeitere Fest-                  Dienstunfall-   Rückforderung                      Versorgungs-\nErste Festsetzung                       Hinter-                                                                                                              ersatzansprüchen\nsetzung der                    fürsorge für       nach        Versorgungs-         ausgleich\nGeschäftsbereich      der Versorgungs-                      bliebenen-                                                                         Widersprüche          Klagen         nach § 76 BBG\nVersorgungs-                   Versorgungs-     § 52 Abs. 2    lastenteilung6   und Durchführung\nbezüge1                         versorgung3                                                                                                              aus Unfällen der\nbezüge2                      empfänger4      BeamtVG5                          des BVersTG7\nVersorgungs-\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2015\nberechtigten\n1                        2              3               4              5               6                7                 8                      9                 10              11\n17.1\nBundesinstitut für        Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nBerufsbildung13           Center               Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion\n18.\nBundesministerium         Bundes-              Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Aktive: wie 2,     Service-Center,   Service-Center,     Generalzoll-\nfür wirtschaftliche       ministerium für      Center          Center         Center          Center          Center           Versorgungs-       soweit Bescheid   soweit für den      direktion\nZusammenarbeit und        wirtschaftliche                                                                                      empfänger:         erlassen oder     Erlass des Wider-\nEntwicklung               Zusammen-                                                                                            Service-Center     abgelehnt         spruchsbescheids\narbeit und                                                                                                                                zuständig\nEntwicklung\n19.\nPresse- und               Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nInformationsamt der       Center               Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion\nBundesregierung\n20.\nGeschäftsbereich          Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nder oder des              Center               Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion\nBeauftragten der\nBundesregierung für\nKultur und Medien\n20.1\nBundesanstalt Deutsche    Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nNationalbibliothek        Center               Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion\n20.2\nStiftung Haus der         Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nGeschichte der            Center               Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion\nBundesrepublik\nDeutschland\n20.3\nStiftung Bundespräsident- Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\n2369\nTheodor-Heuss-Haus        Center               Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion","2370\nGeltendmachung\nvon Schadens-\nWeitere Fest-                  Dienstunfall-   Rückforderung                      Versorgungs-\nErste Festsetzung                       Hinter-                                                                                                              ersatzansprüchen\nsetzung der                    fürsorge für       nach        Versorgungs-         ausgleich\nGeschäftsbereich     der Versorgungs-                      bliebenen-                                                                         Widersprüche          Klagen         nach § 76 BBG\nVersorgungs-                   Versorgungs-     § 52 Abs. 2    lastenteilung6   und Durchführung\nbezüge1                         versorgung3                                                                                                              aus Unfällen der\nbezüge2                      empfänger4      BeamtVG5                          des BVersTG7\nVersorgungs-\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2015\nberechtigten\n1                       2              3               4              5               6                7                 8                      9                 10              11\n20.4\nBundeskanzler-           Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nWilly-Brandt-Stiftung    Center               Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion\n20.5\nStiftung                 Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nBundeskanzler-           Center               Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion\nAdenauer-Haus\n20.6\nOtto-von-Bismarck-       Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nStiftung                 Center               Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion\n20.7\nStiftung Jüdisches       Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nMuseum Berlin            Center               Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion\n20.8\nStiftung Preußischer     Service-             Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-          Service-            Generalzoll-\nKulturbesitz             Center               Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center            Center              direktion\nDresden              Dresden         Dresden        Dresden         Dresden         Dresden          Dresden            Dresden           Dresden\n21.\nBundesrechnungshof       Bundesrech-          Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Aktive: wie 2,     Service-Center,   Service-Center,     Generalzoll-\nnungshof             Center          Center         Center          Center          Center           Versorgungs-       soweit Bescheid   soweit für den      direktion\nempfänger:         erlassen oder     Erlass des Wider-\nService-Center     abgelehnt         spruchsbescheids\nzuständig\n21.1\nPrüfungsämter            Bundesrech-          Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Aktive: wie 2,     Service-          Service-            Generalzoll-\ndes Bundes               nungshof             Center          Center         Center          Center          Center           Versorgungs-       Center            Center              direktion\nempfänger:\nService-Center\n22.\nMinisterinnen/Minister              –              –               –              –               –                –                 –                      –                 –               –\nder letzten\nDDR-Regierung14","Geltendmachung\nvon Schadens-\nWeitere Fest-                  Dienstunfall-   Rückforderung                      Versorgungs-\nErste Festsetzung                       Hinter-                                                                                                         ersatzansprüchen\nsetzung der                    fürsorge für       nach        Versorgungs-         ausgleich\nGeschäftsbereich      der Versorgungs-                      bliebenen-                                                                         Widersprüche         Klagen     nach § 76 BBG\nVersorgungs-                   Versorgungs-     § 52 Abs. 2    lastenteilung6   und Durchführung\nbezüge1                         versorgung3                                                                                                         aus Unfällen der\nbezüge2                      empfänger4      BeamtVG5                          des BVersTG7\nVersorgungs-\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2015\nberechtigten\n1                     2                 3               4              5               6                7                 8                      9                10          11\n23.\nEhemaliges Bundes-\nministerium für Raum-\nordnung, Bauwesen\nund Städtebau15\n23.1\nMinisterium und nach-             –            Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-         Service-        Generalzoll-\ngeordnete Dienststellen,                       Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center           Center          direktion\nbei Versetzung/Eintritt\nin den Ruhestand bis\nzum 31.12.1998\n24.\nEhemaliges Bundes-                –            Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-         Service-        Generalzoll-\nministerium für Angele-                        Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center           Center          direktion\ngenheiten des Bundes-\nrates und der Länder\n25.\nEhemaliges Bundes-                –            Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-         Service-        Generalzoll-\nschatzministerium                              Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center           Center          direktion\n26.\nEhemaliges Bundes-                –            Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-         Service-        Generalzoll-\nministerium für die                            Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center           Center          direktion\nAngelegenheiten des\nBundesverteidigungs-\nrates\n27.\nEhemaliges Bundes-                –            Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-         Service-        Generalzoll-\nministerium für                                Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center           Center          direktion\nbesondere Aufgaben\n28.\nEhemaliges Bundes-                –            Service-        Service-       Service-        Service-        Service-         Service-           Service-         Service-        Generalzoll-\nministerium für                                Center          Center         Center          Center          Center           Center             Center           Center          direktion\ninnerdeutsche\nBeziehungen                                                                                                                                                                                            2371","2372\nGeltendmachung\nvon Schadens-\nWeitere Fest-                   Dienstunfall-   Rückforderung                      Versorgungs-\nErste Festsetzung                        Hinter-                                                                                                                    ersatzansprüchen\nsetzung der                     fürsorge für       nach        Versorgungs-         ausgleich\nGeschäftsbereich          der Versorgungs-                       bliebenen-                                                                          Widersprüche             Klagen           nach § 76 BBG\nVersorgungs-                    Versorgungs-     § 52 Abs. 2    lastenteilung6   und Durchführung\nbezüge1                          versorgung3                                                                                                                    aus Unfällen der\nbezüge2                       empfänger4      BeamtVG5                          des BVersTG7\nVersorgungs-\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2015\nberechtigten\n1                         2                  3               4               5               6               7                 8                      9                   10                 11\n29.\nEhemaliges Bundes-                        –           Service-         Service-       Service-         Service-        Service-         Service-           Service-            Service-               Generalzoll-\nministerium für Post und                              Center           Center         Center           Center          Center           Center             Center              Center                 direktion\nTelekommunikation\n30.\nEhemaliges Bundes-                        –           Service-         Service-       Service-         Service-        Service-         Service-           Service-            Service-               Generalzoll-\nministerium für Arbeit                                Center           Center         Center           Center          Center           Center             Center              Center                 direktion\nund Sozialordnung\nFußnoten:\n1\n– Erste Festsetzung der Versorgungsbezüge, auch bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nach § 54 BBG, sowie der übrigen Versorgungsbezüge (§ 2 BeamtVG).\n– Erste Festsetzung der Versorgungsbezüge für die Versorgungsberechtigten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung auf der Grundlage des vom Bundesamt für das Personalmanagement der\nBundeswehr erstellten Versorgungsblattes (vollständig und sachlich richtig gezeichnet).\n– Entscheidung nach § 49 Absatz 2 Satz 2 BeamtVG über die Berücksichtigung von Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten nach den §§ 10 bis 12 BeamtVG, soweit sich die oberste Dienstbehörde nicht die erste\nFestsetzung der Versorgungsbezüge vorbehalten hat oder beim Personal im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.\n– Die Erteilung einer Versorgungsauskunft nach § 49 Absatz 10 BeamtVG, soweit die Service-Center für die erste Festsetzung der Versorgungsbezüge zuständig sind.\n2\n– Weitere Festsetzung der Versorgungsbezüge auch nach Ablauf der Zeit nach § 14 Absatz 6 BeamtVG sowie der übrigen Versorgungsbezüge einschließlich der Anwendung von Kürzungs-, Anrechnungs- und Ruhens-\nvorschriften.\n– Änderung von Versorgungsmerkmalen, die die Grundlage der ersten Festsetzung waren (z. B. Änderung des Besoldungsdienstalters oder der ruhegehaltfähigen Dienstzeit).\n– Verlangen nach Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten in den Fällen des § 49 Absatz 6 BeamtVG.\n3\n– Weitergewährung des Waisengeldes sowie des Unterschieds- und Ausgleichsbetrages nach § 50 BeamtVG bei Vollendung des 18. oder 27. Lebensjahres.\n– Festsetzung und Anordnung der Auszahlung des Sterbegeldes beim Tode eines Versorgungsempfängers.\n4\nHiervon erfasst wird auch die Anordnung ärztlicher Untersuchungen der dienstunfallverletzten Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten zur Feststellung oder Nachprüfung von Leistungsansprüchen nach den\n§§ 30 bis 46 BeamtVG und die Prüfung des Kausalzusammenhangs zwischen einem Dienstunfall und einer rechtskräftigen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, soweit keine anderen Regelungen\ngetroffen wurden. Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung setzen die Service-Center auf der Grundlage der Entscheidungen/Bewilligungen der zuständigen Behörden die Versorgungsleis-\ntungen nach den §§ 36 bis 41 BeamtVG fest.\n5\nDie Entscheidung über das Absehen von der Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge nach § 52 Absatz 2 Satz 3 BeamtVG aus Billigkeitsgründen wird auf die Service-Center übertragen; die Zustimmung der\nobersten Dienstbehörde gilt als erteilt, soweit die Gesamtüberzahlung 5 000 Euro im Einzelfall nicht übersteigt und es sich nicht um Fälle handelt, bei denen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung getroffen\nwerden müssen.\n6\nFür die Berechnung, Dokumentation und Zahlbarmachung der Abfindungsbeträge sowie der laufenden Erstattungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag ist das Service-Center Köln zuständig, wenn es sich\num den Wechsel von Bundesbeamtinnen oder Bundesbeamten zu einem anderen Dienstherrn handelt. Diese örtliche Zuständigkeit gilt auch für die Erfüllung der Erstattungsanforderungen der aufnehmenden Dienstherren\nan den Bund in Durchführung der Versorgungslastenteilung nach § 107b BeamtVG bei bundesinternen Dienstherrenwechseln. Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung richtet sich die örtliche\nZuständigkeit nach Anlage 3.\n7\nDer Vollzug des BVersTG erfolgt für Inlandsfälle durch das Service-Center Dresden und für Auslandsfälle durch das Service-Center Köln.\nFür den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach Anlage 3.\n8\nDie Zuständigkeit für die erstmalige Berechnung und Festsetzung des Ehrensolds für einen aus dem Amt scheidenden Bundespräsidenten verbleibt beim Bundespräsidialamt.","9\nFür den Personenkreis nach § 2 Nummer 3 Buchstabe b und c, Nummer 4 und § 3 Absatz 4 Nummer 2 verbleibt die Zuständigkeit in folgenden Fällen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales:\n– erste Festsetzung der Versorgungsbezüge\n– hiergegen gerichtete Widersprüche/Klagen\n– Auskünfte an die Familiengerichte\n10\nFür die am 31. Dezember 2014 vorhandenen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der früheren Eisenbahn-Unfallkasse verbleibt die Zuständigkeit bei dem Bundeseisenbahnvermögen.\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2015\n11\nDie ehemalige Unfallkasse Post und Telekom wurde aufgelöst und zum 1. Januar 2016 in die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation eingegliedert. Das Service-Center Saarbrücken\nbleibt für die am 31. Dezember 2015 vorhandenen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie die am 1. Januar 2016 vorhandenen Beamtinnen und Beamte der ehemaligen Unfallkasse Post und\nTelekom weiterhin zuständig.\n12\nNur nachrichtlich: Für die Angehörigen des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung bleibt die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen – Pensionsfestsetzungs- und -regelungsbehörde – zuständig.\n13\nHierzu gehören auch die Versorgungsempfänger aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Bundesinstituts für Berufsbildung.\n14\nNach § 21 Absatz 3 und 4 BMinG erhalten Mitglieder des Ministerrates der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die diesem im Zeitpunkt ab dem 12. April 1990 angehört haben, ab dem 55. Lebensjahr auf\nAntrag ein Ruhegehalt. Zuständig ist das Service-Center Dresden.\n15\nNur nachrichtlich: Für die Angehörigen des Ministeriums und der nachgeordneten Dienststellen, die ab dem 1. Januar 1999 in den Ruhestand getreten oder versetzt worden sind, und aktuell für die Angehörigen des\nBundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ist die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen – Pensionsfestsetzungs- und -regelungsbehörde – zuständig.\n2373","2374          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2015\nAnlage 2\n(zu § 2)\nGeneralzolldirektion       Hausanschrift: Am Probsthof 78a\nDirektion 1                               53121 Bonn\nPersonal und Service-      Postanschrift: Postfach 12 73\nCenter                                    53002 Bonn\nTelefon:       03018 682-0\nFax:           03018 682-4420\nE-Mail:        poststelle.gzd@zoll.bund.de\nService-Center                               Kontakt                                     Zuständig für\nDresden                    Hausanschrift:  Carusufer 3 – 5                             • Bayern,\n01099 Dresden                               • Berlin,\nPostanschrift:  Postfach 10 07 61\n• Brandenburg,\n01077 Dresden\nTelefon:        0351 8004-0                                 • Sachsen,\nFax:            0351 8004-331                               • Thüringen\nE-Mail:         poststelle.servicecenter-suedost-\ndresden@zoll.bund.de\nRostock                    Hausanschrift:  Wallstraße 2                                • Bremen,\n18055 Rostock                               • Hamburg,\nPostanschrift:  Postfach 10 52 20\n• Mecklenburg-Vorpommern,\n18010 Rostock\nTelefon:        0381 4445-0                                 • Niedersachsen,\nFax:            0381 4445-2920                              • Sachsen-Anhalt,\nE-Mail:         poststelle.bfd-nord.hro@zoll.bund.de        • Schleswig-Holstein\nSaarbrücken                Hausanschrift:  Präsident-Baltz-Straße 5                    • Baden-Württemberg,\n66119 Saarbrücken                           • Hessen,\nPostanschrift:  Postfach 10 22 45\n• Rheinland-Pfalz,\n66022 Saarbrücken\nTelefon:        0681 501-00                                 • Saarland\nFax:            0681 501-6640\nE-Mail:         service-sb.bfd-suedwest@zoll.bund.de\nKöln                       Hausanschrift:  Neusser Straße 159                          • Nordrhein-Westfalen,\n50733 Köln                                  • Ausland\nPostanschrift:  Wörthstraße 1 – 3\n50668 Köln\nTelefon:        0221 37993-355 (Hotline)\nFax:            0221 37993-721\nE-Mail:         poststelle-servicecenter.bfd-\nwest@zoll.bund.de\nNachrichtlich:                                        Zuständig für:\nBundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen • Angehörige des Bundesministeriums für Verkehr und digi-\n– Pensionsfestsetzungs- und -regelungsbehörde             tale Infrastruktur sowie der nachgeordneten Dienststellen\nHausanschrift:     Cheruskerring 11                    • nach dem 31. Dezember 1998 in den Ruhestand ge-\n48147 Münster                          tretene Angehörige des ehemaligen Bundesministeriums\nTelefon:           0251 2708-0                            für Bauwesen, Raumordnung und Städtebau sowie der\nFax:               0251 2708-177                          nachgeordneten Dienststellen\nE-Mail:            info@bav.bund.de\n• Angehörige des Bundesamtes für Bauwesen und Raum-\nordnung","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2015            2375\nAnlage 3\n(zu § 3 Absatz 6)\n1. Örtliche Zuständigkeit\nDie örtliche Zuständigkeit der Service-Center der Generalzolldirektion für die Angehörigen des Bundesminis-\nteriums der Verteidigung einschließlich seines Geschäftsbereichs und deren Hinterbliebene richtet sich danach,\nwelche Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes zuletzt für die Besoldungsbearbeitung zuständig war.\n1                                                   2\nZuletzt für die Besoldungsbearbeitung\nZuständiges Service-Center\nzuständige Stelle\nBundesverwaltungsamt                                  Service-Center Düsseldorf\nAußenstelle Hannover                                  Hausanschrift: Wilhelm-Raabe-Straße 46\nHans Böckler-Allee 16                                                 40470 Düsseldorf\n30173 Hannover\nPostanschrift:  Postfach 30 10 54\nBundesverwaltungsamt                                                  40410 Düsseldorf\nAußenstelle Kiel\nFeldstraße 23                                         Telefon:        0211 959-0\n24106 Kiel                                            Telefax:        0211 959-4559\nBundesverwaltungsamt                                  E-Mail:         bfd.versorgungduesseldorf@zoll.bund.de\nAußenstelle Düsseldorf\nWilhelm-Raabe-Straße 46\n40470 Düsseldorf\nBundesverwaltungsamt                                  Service-Center Stuttgart\nAußenstelle Stuttgart                                 Hausanschrift: Heilbronner Straße 186\nHeilbronner Straße 186                                                70191 Stuttgart\n70191 Stuttgart\nPostanschrift:  Postfach 10 52 61\nBundesverwaltungsamt                                                  70045 Stuttgart\nAußenstelle Wiesbaden\nMoltkering 9                                          Telefon:        0711 5210-0\n65189 Wiesbaden                                       Telefax:        0711 5210-1111\nBundesverwaltungsamt                                  E-Mail:         bfd.versorgungstuttgart@zoll.bund.de\nAußenstelle München\nDachauer Straße 128\n80637 München\nBundesverwaltungsamt\nAußenstelle Strausberg\nPrötzeler Chaussee 25\n15344 Strausberg\nFür die Erstattung von Versorgungslasten nach Artikel 25 des Vertrages der Bundesrepublik Deutschland mit der\nEvangelischen Kirche in Deutschland zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge vom 22. Februar 1957\n(BGBl. 1957 II S. 701, 702), auch in Verbindung mit Artikel 2 des Gesetzes über die Militärseelsorge in der im\nBundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 55-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, ist das Service-Cen-\nter Düsseldorf zuständig.\n2. Wechsel der Zuständigkeit\nVersorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger können den Wechsel der Zuständigkeit vom Service-\nCenter Düsseldorf zum Service-Center Stuttgart und umgekehrt beantragen, wenn sie ihren Hauptwohnsitz im\njeweiligen Zuständigkeitsbereich haben oder dorthin verlegen. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn der Fest-\nsetzungsbescheid unanfechtbar geworden ist. Bei mehreren Versorgungsberechtigten bedarf es übereinstim-\nmender Anträge.\n3. Übergangsregelung für am 1. Juli 2013 vorhandene Versorgungsempfänger\nFür Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der\nWehrbereichsverwaltung West erhalten haben, ist das Service-Center Düsseldorf und für Versorgungsempfän-\ngerinnen und Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung\nSüd erhalten haben, das Service-Center Stuttgart zuständig."]}