{"id":"bgbl1-2015-48-2","kind":"bgbl1","year":2015,"number":48,"date":"2015-12-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/48#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2015-48-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2015/bgbl1_2015_48.pdf#page=7","order":2,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2016 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2016)","law_date":"2015-12-01T00:00:00Z","page":2119,"pdf_page":7,"num_pages":16,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2015             2119\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 2016\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2016)\nVom 1. Dezember 2015\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-           teriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder\nsen:                                                         sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerb-\nlichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zu\n§1                               einem Gesamtbetrag von 2 500 Millionen Euro zu Las-\nFeststellung des                         ten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.\nWirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens                    (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die\nDer Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für           aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschafts-\ndas Jahr 2016, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt        plangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien\nund nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungs-            und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit\ngesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufge-          das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genom-\nstellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf        men werden kann oder in Anspruch genommen worden\n760 500 000 Euro                         ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz er-\nfestgestellt.                                                langt hat.\n(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-\n§2                               leistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzu-\nErmächtigung zur Kreditaufnahme                    rechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in\nDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie          Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten\nwird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wie-      sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen,\nderaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 fest-       soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs-\ngestellten Betrages aufzunehmen.                             betrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest-\ngelegt wird.\n§3\n(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-\nZulässige                            spruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz\nMehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan                für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom-\nWird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge ei-        mene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr\nnes unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnis-           anzurechnen.\nses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des\nGrundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirt-                                        §5\nschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall ei-\nnen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder                                   Vom\nwenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.                     Verwendungszweck ausgenommene Beträge\n§4                                  Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlag-\nten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind\nÜbernahme von Gewährleistungen                     von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungs-\n(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ener-        gesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenom-\ngie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesminis-       men.","2120       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2015\n§6                                                             §7\nBefristung\nInkrafttreten\nDie §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des\nERP-Wirtschaftsplangesetzes 2017 außer Kraft.                  Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es\nist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 1. Dezember 2015\nDer Bundespräsident\nJoachim Gauck\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Energie\nSigmar Gabriel\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäuble","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2015           2121\nAnlage\n(zu § 1)\nWirtschaftsplan\nnach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007\nKapitel 1 (Ausgaben):            Investitionsfinanzierung\nKapitel 2 (Sonstige Ausgaben):   Sonstige Ausgaben\nKapitel 3 (Einnahmen):           Einnahmen\nAnlage 1:                        Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1\nAnlage 2:                        Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2014\nAnlage 3:                        Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung\ndes eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens","2122        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2015\nKapitel 1\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                             Zweckbestimmung\n2016      2015          2014\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                      2                                                          3         4            5\nAusgaben\n892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und\n-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh-\nmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        37 200    37 700        20 440\nDie veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten\nDarlehen eingesetzt.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               293 300 T€\ndavon fällig:\nJahr 2017 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    46 300 T€\nJahr 2018 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    45 200 T€\nJahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    40 900 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             160 900 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 683 01 und\n870 01.\n2. Die Ausgaben sind mit Titel 683 01 gegenseitig deckungsfähig.\n683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2015 sowie sonstigen Verpflich-\ntungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung . . . . . . . . . . . . . . . . .                                214 200   261 100       263 760\nZahlungsverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          837 600 T€\ndavon fällig:\nJahr 2017 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   180 400 T€\nJahr 2018 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   152 100 T€\nJahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   123 400 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             381 700 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet\nwerden.\n2. Die Ausgaben sind mit Titel 892 01 gegenseitig deckungsfähig.\n682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur\nBereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in\nDeutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende.\nMehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01\ngeleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des\nBMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden. . . . .                                             500 000   500 000       147 063\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             2 198 710 T€\ndavon fällig:\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           2 198 710 T€\nHaushaltsvermerk:\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet\nwerden.\n681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie\nlangfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerika-\nnischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland . . . . . . . . . . .                                         2 700     2 700        2 629\nHaushaltsvermerk:\n1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.\n2. Die Ausgaben sind übertragbar.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2015                                                       2123\nInvestitionsfinanzierung                                                                                            wohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch\nin der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu er-\nleichtern;\nErläuterungen                                                            – Belastungen aus der Übernahme der Beteiligung an der High-Tech\nGründerfonds GmbH & Co. KG (High-Tech Gründerfonds I), an der\nHigh-Tech Gründerfonds II GmbH & Co. KG (High-Tech Gründer-\nfonds II) und gegebenenfalls einen High-Tech Gründerfonds III.\n6\nDarüber hinaus wurde Vorsorge getroffen für in Aussicht genommene\nÄnderungen bei der Beteiligungsfinanzierung zusammen mit der KfW\nZu Tit. 892 01                                                                                                  (insbesondere Neuausrichtung und Ausgliederung Nachfolgepro-\nDie ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unterneh-                                              gramm ERP-Startfonds).\nmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittel-                                                 Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit\nständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten                                               dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen-\nder gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbei-                                              und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften sowie Pro-\nträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.                                             jekte im Rahmen der Energiewende im Umfang von rd. 250 Mio. Euro.\nDementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe-                                               In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushalts-\ncke mit einem Volumen von rd. 6 030,0 Mio. Euro zinsbegünstigt wer-                                             jahr 2016 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Aus-\nden:                                                                                                            zahlung in den Jahren 2017 ff. erforderlich, da es die Entscheidungs-\nfreiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . . . . .                                     350 Mio. Euro  Auszahlungen im Haushaltsjahr 2016 oder in Folgejahren tätigen.\nb) Existenzgründungen und Wachstums-                                                                            Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich-\nfinanzierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       3 390 Mio. Euro  tung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.\nc) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesell-                                                           Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/\nschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    90 Mio. Euro  Verwaltungskosten geleistet werden.\nd) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1 200 Mio. Euro  Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre\nbelaufen sich auf 2 198,7 Mio. Euro.\ne) Exportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            1 000 Mio. Euro.\nIm Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro\nWenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen ange-                                                für neue Förderansätze gewährt werden.\npasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen\nzwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.\nZu Tit. 681 02\nBei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das\nERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauer-                                                 Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogram-\nhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2016 geplante Förder-                                            me, und zwar\nvolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.                                                            – 1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem\nEntsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,                                                   Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und\ndass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden                                                   südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland\nsoll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung für folgende Zwe-                                             ermöglicht wird,\ncke gewährt werden:                                                                                              – 0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem\na) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der                                                  jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglich-\nGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-                                                 keit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule\nstruktur“.                                                                                                     in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,\nb) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstums-                                                     – 0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar-\nfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen                                                  ship Program.\nWirtschaft und der Freien Berufe, einschließlich der KfW-Fonds-                                            Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für\nfinanzierung.                                                                                              die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit-\nc) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die                                            tel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher\nmittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem                                                Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für\nKapital erleichtern.                                                                                       Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro-\ngramme finanziert werden.\nd) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung\nBis zu 0,580 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/\nneuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer\njüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerika-\nMarkteinführung.\nnischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich\ne) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang                                                  an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen\nmit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.                                              Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu\nmachen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.\nIm Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro\nfür neue Förderansätze gewährt werden.                                                                          Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.\nAus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-                                                 Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-\nwaltungskosten geleistet werden.                                                                                kosten geleistet werden.\nZu Tit. 683 01\nDer Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge\nder Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen\n(Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuord-\nnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen\nnach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich\n31. Dezember 2015.\nDie Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen\nsich auf 837,6 Mio. Euro, davon fällig:\nJahr 2017 bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180,4 Mio. Euro\nJahr 2018 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152,1 Mio. Euro\nJahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123,4 Mio. Euro\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381,7 Mio. Euro.\nZu Tit. 682 02\nDer Ansatz umfasst insbesondere:\n– die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelstän-\ndischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital so-","2124        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2015\nKapitel 1\nBetrag   Betrag   Ist-Ergebnis\nTitel\nfür      für\nund                                             Zweckbestimmung\n2016     2015        2014\nFunktion\n1 000 €  1 000 €     1 000 €\n1                                                                      2                                                              3        4           5\n681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      3 600    3 600       1 207\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              5 100 T€\ndavon fällig:\nJahr 2017 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1  500     T€\nJahr 2018 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1  300     T€\nJahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1  300     T€\nJahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1  000     T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.\n2. Die Ausgaben sind übertragbar.\n870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      1 000    1 000            0\nHaushaltsvermerk:\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet wer-\nden.\nGesamtsumme Investitionsfinanzierung                        758 700  806 100\nAbschluss\nZuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         6 300    6 300\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 752 400  799 800\nGesamtsumme Investitionsfinanzierung                        758 700  806 100","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2015 2125\nInvestitionsfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 681 03\nDie Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen\ndieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transat-\nlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför-\ndert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirt-\nschaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem\nInterministeriellen Ausschuss (IMA).\nAußer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-\ntigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den\nJahren 2017 bis 2020, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön-\nnen.\nAus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-\nkosten geleistet werden.\nZu Tit. 870 01\nDer Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg-\nschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.\nDie Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich\naus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.\nDie Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezem-\nber 2014 rund 1 600 Mio. Euro.","2126        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2015\nKapitel 2\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                             Zweckbestimmung\n2016      2015         2014\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                   2                                                                                 3         4            5\nSonstige Ausgaben\n531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten\ndes ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            750       750         487\n575 01-680 Zinsaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              1 000     1 000             5\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    50        50          11\n595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2016 . . . . . . . . . .                                                                    –         –            0\n697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 –         –            0\nSumme Sonstige Ausgaben                                     1 800     1 800          503\nAbschluss\nSonstige Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1 800     1 800\nZinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         –         –\nGesamtsumme Sonstige Ausgaben                                              1 800     1 800          503","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2015 2127\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 531 01\nDurch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der\nFortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören\nPublikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sonder-\nvermögens auch im Internet informiert wird.\nFerner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonderver-\nmögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen wer-\nden.\nFinanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen\nsowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Ta-\ngungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen\nkönnen.\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder-\naufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2015 aufgenommenen Mittel vorge-\nsehen.\nZu Tit. 671 01\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus\nder Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh-\nren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen\nForderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in\nAnspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung\nder auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-\ntragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs-\nund ähnliche Kosten gezahlt werden.\nZu Tit. 595 01\nDer Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der\nKreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.\nZu Tit. 697 01\nMit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung\nder Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt-\nschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die\nsich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbe-\nreich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von\nausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögens-\nsubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben\ndurch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haus-\nhaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.\nAus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrech-\nnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.","2128        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2015\nKapitel 3\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                                   Zweckbestimmung\n2016      2015         2014\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                         2                                                                                  3         4           5\nEinnahmen\n119 99-680 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             0         0         997\n141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . .                                                                      0         0            0\n162 01-691 Erträge aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   199 590   261 084      328 225\n182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   81 755    33 672       74 047\n129 01-873 Einnahmen aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         412 555   445 544              0\nHaushaltsvermerk:\nEinnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen die-\nnen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.\n231 01-699 Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungs-\nsteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirt-\nschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   66 600    67 600       68 189\na) ERP-Innovationsprogramm:                                                                                                  44 280 T€\nb) Sonderfonds Energieeffizienz:                                                                                                8 320 T€\nc) ERP-Startfonds:                                                                                                              9 000 T€\nd) High-Tech Gründerfonds I und II:                                                                                             5 000 T€\nHaushaltsvermerk:\nIst-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur\nTilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundes-\nhaushalt für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt-\nund Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen),\ndes ERP-Startfonds sowie der High-Tech Gründerfonds I und II bei folgenden Titeln:\n892 01, 683 01 und 682 02.\n325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                      0         0            0\nGesamteinnahmen                       760 500   807 900\nAbschluss\nVerwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             0         0\nÜbrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               760 500   807 900\nGesamteinnahmen                       760 500   807 900","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2015                                          2129\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 99\nDer Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorge-\nsehen.\nZu Tit. 162 01\nErwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:\na) Vergütung ERP-Förderrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             150 980 T€\nb) Verzinsung Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              3 610 T€\nc) Erträge aus Darlehen an Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . .                                       45 000 T€\nSumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 590 T€\nDiese Erträge werden für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirt-\nschaftsplans eingesetzt. Die überschießenden Erträge dienen zusammen\nmit dem erwarteten Zuwachs der nichtliquiden Vermögensbestandteile\ndes ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide\nErträge des ERP-Sondervermögens sind die auf die Anteile des ERP-\nSondervermögens am haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne.\nFür Erträge aus den ERP-Förderrücklagen II, III und IV, die lediglich in der\nKfW liquide und dort ausschließlich für Förderung einsetzbar sind, wird\nkein Ansatz ausgebracht, da der Ertrag abhängig ist vom KfW-Gewinn,\ndessen Entstehung und Höhe ungewiss ist.\nUm einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu\ngewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung ab-\ngeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Ge-\ngenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen\nwerden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zu-\nsammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sonder-\nvermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.\nZu Tit. 182 01\nVeranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:\nSenator der Finanzen Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         1 053 T€\nUnternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        80 702 T€\nSumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  81 755 T€\nZu Tit. 129 01\nEs werden u. a. Einnahmen aus der Rückzahlung des Nachrangdarle-\nhens erwartet. Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei\nTitel 682 02.\nZu Tit. 231 01\nDer Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finan-\nzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und\n-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unter-\nnehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01\n(Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2014 sowie sonstige Ver-\npflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des\nERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewähr-\nten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzpro-\ngramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die\nvom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Be-\nträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden\naus dem Bundeshaushalt nur noch im ERP-Innovationsprogramm be-\nzuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Alt-\nzusagen.\nAls Kompensation für die mit der Verlagerung der High-Tech Gründer-\nfonds I und II verbundenen zusätzlichen Lasten des ERP-Sondervermö-\ngens leistet der Bundeshaushalt bis zum Jahr 2016 Zuweisungen in\nHöhe von 5 Mio. Euro jährlich, die dem gebotenen Substanzerhalt beim\nERP-Sondervermögen dienen. Eine Nachschusspflicht des Bundes über\ndie veranschlagten Mittel hinaus besteht nicht. Die Zuweisungen werden\nbei diesem Titel vereinnahmt.\nZu Tit. 325 02\nNach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite\nbeschafft werden.","2130          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2015\nAbschluss\ndavon entfallen auf\nEinnahmen      Ausgaben           sonstige    Zinskosten      Zuweisungen Investitionen\nKa-\nBezeichnung                                          Ausgaben                          und\npitel\nZuschüsse\n1 000 €       1 000 €           1 000 €      1 000 €           1 000 €     1 000 €\n1     Investitions- und\nExportfinanzierung           760 500       758 700             1 800                          6 300     752 400\n2     Sonstige Ausgaben/\nEinnahmen                                      1 800\n760 500       760 500             1 800                          6 300     752 400","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2015                   2131\nAnlage 1\nÜbersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1\na) Bis einschl.                          davon fällig\n31.12.2014\nAusgaben-    eingegangene\nTitel sowie Zweckbestimmung                       soll      Verpflichtungen\n2016       fällig ab 2016    2016         2017     2018        2019     2020 ff.\n(stichwortartig)\nb) VE 2015\nc) VE 2016\nin Mio. €\n1                                  2               3            4            5        6          7          8\n892 01    Mittelständische Unterneh-\nmen, Exportfinanzierung . . .               37,2     a)          –       –            –        –            –        –\nb)          –       –            –        –            –        –\nc)       293,300    –          46,300    45,200      40,900  160,900\n683 01    Förderkosten . . . . . . . . . . . . . .   214,2     a)       745,800  165,200     133,300   109,400      86,200  251,700\nb)       315,600   49,600      48,000    43,300      37,700  137,000\nc)       837,600    –         180,400   152,100     123,400  381,700\n681 02    Gewährung von Stipendien\nund Förderung von\nInformationsreisen . . . . . . . . .         2,7     a)          2,600   1,560        1,040    –            –        –\nb)          4,460   1,140        1,660    1,660        –        –\nc)          –       –            –        –            –        –\n681 03    Förderung von Maßnahmen\nim Rahmen des Deutschen\nProgramms für transatlan-\ntische Begegnung . . . . . . . . .           3,6     a)          1,393   0,962        0,331    0,100        –        –\nb)          5,100   1,500        1,300    1,300       1,000     –\nc)          5,100   –            1,500    1,300       1,300     1,000\nSumme             257,7     a)       749,793  167,722     134,671   109,500      86,300  251,700\nb)       325,160   52,240      50,960    46,260      38,700  137,000\nc)       842,700   –          181,900   153,400     124,700  382,700\n682 02    Kooperationsprojekte . . . . . .           500,0     a)       823,950                       2015 ff. :   823,950\nb)     1 733,100                       2016 ff. : 1 733,100\nc)     2 198,710                       2017 ff. : 2 198,710","2132          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2015\nAnlage 2\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\nAktivseite\n2014              2013\nEUR               EUR\nA. Barreserve und Anlagen\n1. Guthaben bei Kreditinstituten . . . . . . . . . . . . .                   95 701 287,79                      201 664 427,00\n2. Termingelder bei Kreditinstituten . . . . . . . . . .                              0,00                                0,00\n3. Anlage bei Fondsgesellschaften . . . . . . . . . .                       860 811 283,40                      691 213 369,65\n4. Anlage bei Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . .                 927 750 714,19                      969 752 607,07\n5. Gesonderter Finanzierungsblock\n„Mikromezzaninfonds Deutschland“ . . . . . .                             70 000 000,00                       35 000 000,00\n6. KfW Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             2 246 588 989,89  4 200 852 275,27  2 246 588 989,89\nB. Darlehensforderungen                                                                             327 416 922,65    239 340 454,89\nC. Rechnungsabgrenzung                                                                                        0,00              0,00\nD. Sonstige Forderungen                                                                                       0,00              0,00\nE.   Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . .                   1 082 876 331,12                    1 082 876 331,12\n2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV . . .                              1 190 752 106,00                    1 190 752 106,00\n3. Kapitalrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1 000 000 000,00                    1 000 000 000,00\n4. Gesonderte Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . .                   614 280 731,32                      614 280 731,32\nSonstige Gewinnrücklagen . . . . . . . . . . . . . . .                1 719 276 772,38                    1 567 857 542,05\n5. ERP-Gewinnrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             172 758 415,49                       92 370 642,02\n6. ERP-Gewinnrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                1 588 144,33\n7. ERP-Gewinnrücklage III . . . . . . . . . . . . . . . . . .               243 012 391,34\n8. ERP-Förderrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         4 650 000 000,00                    4 650 000 000,00\n9. ERP-Förderrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            250 000 000,00                      253 794 384,98\n10. ERP-Förderrücklage III . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1 000 000 000,00                    1 000 000 000,00\n11. Gesetzliche Rücklage der KfW . . . . . . . . . . .                       615 270 642,68                      615 270 642,68\n12. Sondergewinnrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         0,00                                0,00\n13. High-Tech Gründerfonds I . . . . . . . . . . . . . . . .                  73 882 581,39\n14. High-Tech Gründerfonds II . . . . . . . . . . . . . . . .                 32 107 831,57 12 645 805 947,62    112 749 881,04\nSumme der Aktiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  17 174 075 145,54 16 563 512 109,71","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2015                        2133\nnach dem Stand vom 31. Dezember 2014\nPassivseite\n2014              2013\nEUR               EUR\nA. Rückstellungen\n1. Rückstellung Vermögensabsicherung . . . . .                                             0,00                                0,00\n2. Rückstellung Förderlasten . . . . . . . . . . . . . . . .                     858 194 322,68                      911 534 622,35\n3. Rückstellung High-Tech Gründerfonds . . .                                      72 000 000,00    930 194 322,68    105 250 000,00\nB. Verbindlichkeiten\nVerbindlichkeiten aus ERP-Förderlast . . . . . . . . . .                           26 493 930,01                          922 002,27\nVerbindlichkeiten gegenüber dem\ngesonderten Finanzierungsblock . . . . . . . . . . . . . .                         70 000 000,00     96 493 930,01     35 000 000,00\nMikromezzaninfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nC. Vermögen\nVermögensbestand 01.01. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              15 510 805 485,09                   15 508 881 152,85\nGewinn/Verlust . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      636 581 407,76      1 924 332,24\nVermögensbestand 31.12. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                16 147 386 892,85 15 510 805 485,09\nSumme Passiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      17 174 075 145,54 16 563 512 109,71","2134    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2015\nAnlage 3\nBericht der KfW\ngemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung\ndes eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens\nIm Jahr 2014 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen\nein Finanzierungsvolumen von rd. 4,9 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im\ngenannten Zeitraum auf 293,5 Mio. EUR.\nDie ERP-Förderrücklagen I, II und III sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rah-\nmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risiko-\nseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.\nDas 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Ka-\npital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2014 wie folgt vergütet:\n• Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit ei-\nnem Satz von 3,96 %. Die Erträge in Höhe von 184,0 Mio. EUR standen vollständig\nzur Abdeckung der Förderlasten (ohne ERP-Startfonds 2011) für das Jahr 2014 zur\nVerfügung.\n• Verzinsung des ERP-Nachrangdarlehens gemäß § 6 des Durchführungsvertrages mit\neinem Zinssatz von 3,45 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2014 ein Zinsbetrag in Höhe\nvon 77,5 Mio. EUR.\nDie 2012 und 2013 eingebrachten ERP-Förderrücklagen II und III werden gemäß § 2 der\njeweiligen Einbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Ver-\nteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergeb-\nnisses der KfW vergütet. Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten\nanteiligen Jahresergebnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt (ERP-Ge-\nwinnrücklagen I und II), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden\nkönnen und ebenfalls an der Verteilung des handelsrechtlichen Jahresergebnisses der\nKfW teilnehmen. Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der\nKfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2014 auf\n• 16,2 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II\n• 65,0 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III\n• 6,0 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I\n• 0,2 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II.\nDie gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2014 zur Verfügung stehenden Er-\nträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2014 somit auf\n348,9 Mio. EUR. Diese wurden wie folgt eingesetzt:\n• Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage I: Die vom ERP-Sondervermögen aus der\nVergütung der ERP-Förderrücklage I (184,0 Mio. EUR), der ERP-Förderrücklage III\n(65,0 Mio. EUR), der ERP-Gewinnrücklage I (6,0 Mio. EUR) und dem ERP-Förderzu-\nschuss (100,2 Mio. EUR, hiervon 77,5 Mio. EUR aus den Zinsen des ERP-Nachrang-\ndarlehens) bereitgestellten Mittel in Höhe von 355,2 Mio. EUR wurden in Höhe von\n274,8 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des\nJahres 2014 (ohne ERP-Startfonds 2011) verwendet. Die verbleibenden Mittel in\nHöhe von 80,4 Mio. EUR wurden gemäß § 4 Absatz 6 in Verbindung mit § 11 Absatz 5\ndes Durchführungsvertrages der separaten ERP-Gewinnrücklage I zugewiesen. Der\nSaldo der ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum 31.12.2014 auf 172,8 Mio. EUR.\n• Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage II: Die dem ERP-Sondervermögen aus der\nVergütung der ERP-Förderrücklage II und der ERP-Gewinnrücklage II bereitgestellten\nMittel in Höhe von 16,4 Mio. EUR wurden vollständig zur Abdeckung der Lasten aus\nder ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2014 im Rahmen des ERP-Startfonds\n2011 in Höhe von 18,7 Mio. EUR verwendet. Die nicht durch Erträge abgedeckten\nFörderlasten in Höhe von 2,3 Mio. EUR wurden gemäß § 2 Absatz 5 des Einbrin-\ngungsvertrages ERP-Förderrücklage II der separaten ERP-Gewinnrücklage II belas-\ntet. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage II beläuft sich zum 31.12.2014 auf 1,6 Mio.\nEUR.\nSomit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förde-\nrung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der\nBerichterstattung zum 31.12.2014 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer\ngeprüft und bestätigt."]}