{"id":"bgbl1-2015-45-3","kind":"bgbl1","year":2015,"number":45,"date":"2015-11-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/45#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2015-45-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2015/bgbl1_2015_45.pdf#page=11","order":3,"title":"Zweite Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung","law_date":"2015-11-06T00:00:00Z","page":1947,"pdf_page":11,"num_pages":31,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015              1947\nZweite Verordnung\nzur Änderung der Inhaberkontrollverordnung\nVom 6. November 2015\nDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht            öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher\nverordnet                                                         oder Übersetzer angefertigten“ ersetzt.\n– auf Grund des § 24 Absatz 4 Satz 1 und 3, auch in           3. § 5 wird wie folgt geändert:\nVerbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 2 und 3 des Kre-             a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\nditwesengesetzes, von denen § 2c Absatz 1 zuletzt                 aa) In Satz 1 werden nach dem Wort „mittelbar“\ndurch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a des Gesetzes                      die Wörter „über ein oder mehrere Tochter-\nvom 12. März 2009 (BGBl. I S. 470) und § 24 Absatz 4                   unternehmen oder gleichartige Verhältnisse“\nzuletzt durch Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe a und                      gestrichen.\nd des Gesetzes vom 10. Dezember 2014 (BGBl. I\nS. 2091) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1               bb) Satz 2 wird aufgehoben.\nNummer 5 der Verordnung zur Übertragung von Be-                   cc) In dem neuen Satz 2 wird nach dem Wort\nfugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf                        „Versicherungsaufsichtsgesetzes“ das Wort\ndie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht                    „entsprechend“ gestrichen.\nvom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), der zu-             b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „Tochter-\nletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. Dezem-               unternehmen oder gleichartigen Verhältnisse“\nber 2014 (BGBl. I S. 2336) neu gefasst worden ist,                durch das Wort „Unternehmen“ ersetzt.\nnach Anhörung der Spitzenverbände der Institute im\nEinvernehmen mit der Deutschen Bundesbank und               4. § 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert:\na) In Satz 2 wird nach dem Wort „Beteiligungs-\n– auf Grund des § 104 Absatz 6 Satz 1, 3 und 4, auch                strukturen“ das Wort „ist“ durch das Wort „sind“\nin Verbindung mit § 1b Absatz 2 und § 118 des Ver-                ersetzt und nach dem Wort „Verordnung“ wer-\nsicherungsaufsichtsgesetzes, von denen § 1b Ab-                   den die Wörter „sowie ein Schaubild der beab-\nsatz 2 zuletzt durch Artikel 6 Nummer 2 des Geset-                sichtigten Beteiligungsstruktur unter Angabe der\nzes vom 4. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2427), § 104                 jeweils gehaltenen Kapitalanteile und Stimm-\nAbsatz 6 zuletzt durch Artikel 20 Nummer 15 des                   rechtsanteile in Prozent“ eingefügt.\nGesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768)\nund § 118 durch Artikel 6 Nummer 10 des Gesetzes               b) In Satz 3 werden die Wörter „Tochterunterneh-\nvom 3. April 2013 (BGBl. I S. 610) geändert worden                men oder ein gleichartiges Verhältnis“ durch das\nist, in Verbindung mit § 1a Nummer 1 der Verordnung               Wort „Unternehmen“ ersetzt.\nzur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von              5. § 9 wird wie folgt geändert:\nRechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Fi-               a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\nnanzdienstleistungsaufsicht, der durch Artikel 1\nNummer 2 der Verordnung vom 27. Januar 2011                       aa) Satz 1 wird wie folgt geändert:\n(BGBl. I S. 124) geändert worden ist, im Benehmen                      aaa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden\nmit den Versicherungsaufsichtsbehörden der Länder:                           die Wörter „, sofern der Anzeigepflich-\ntige eine natürliche Person ist, gegen\nArtikel 1                                             ein von ihm jemals geleitetes Unterneh-\nmen, oder, sofern der Anzeigepflichtige\nDie Inhaberkontrollverordnung vom 20. März 2009                              keine natürliche Person ist, gegen ein\n(BGBl. I S. 562, 688), die zuletzt durch Artikel 3 der                          Unternehmen, über das er Kontrolle\nVerordnung vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3672)                             hat,“ durch die Wörter „gegen ein von\ngeändert worden ist, wird wie folgt geändert:                                   ihm derzeit oder früher geleitetes oder\n1. In § 1 werden nach den Wörtern „an der eine be-                            kontrolliertes Unternehmen“ ersetzt.\ndeutende Beteiligung“ die Wörter „im Sinne des § 1                   bbb) In Nummer 2 werden nach dem Wort\nAbsatz 9 des Kreditwesengesetzes oder des § 7a                             „unternehmerischen“ die Wörter „oder\nAbsatz 2 Satz 3 bis 6 des Versicherungsaufsichts-                          sonstigen beruflichen“ eingefügt.\ngesetzes“ eingefügt.                                            bb) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:\n2. In § 2 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „in amtlich                 „Vergleichbare Sachverhalte und Verfahren\nbeglaubigter“ durch die Wörter „zusätzlich zum Ori-                  nach anderen Rechtsordnungen sind eben-\nginal in einer amtlich beglaubigten oder von einem                   falls anzuzeigen.“","1948          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015\nb) Die folgenden Absätze 4 und 5 werden angefügt:                cc) In Nummer 7 wird das Wort „Einlagenkredit-\ninstitut“ durch das Wort „CRR-Kreditinstitut“\n„(4) Anzeigepflichtige natürliche Personen\nersetzt.\nund Personen nach § 8 Nummer 3 oder Num-\nmer 7 haben bei der Bundesanstalt oder der                    dd) In Nummer 8 werden die Wörter „Richt-\nzuständigen Landesaufsichtsbehörde ein Füh-                        linie 85/611/EWR des Rates vom 20. Dezem-\nrungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde                         ber 1985“ durch die Wörter „Richtlinie\ngemäß § 30 Absatz 5 oder § 30b des Bundes-                         2009/65/EG des Europäischen Parlaments\nzentralregistergesetzes einzureichen. Das Füh-                     und des Rates vom 13. Juli 2009“ und die\nrungszeugnis darf zum Zeitpunkt des Einrei-                        Angabe „(ABl. L 375 vom 31.12.1985, S. 3)“\nchens nicht älter als drei Monate sein. Maßgeb-                    durch die Wörter „(ABl. L 302 vom\nlich hierfür ist das Ausstellungsdatum. Personen,                  17.11.2009, S. 32) oder der Richtlinie\ndie einem Staat angehören oder ihren Wohnsitz                      2011/61/EU des Europäischen Parlaments\nin einem Staat haben, der keine Dokumente                          und des Rates vom 8. Juni 2011 über die\nnach Satz 1 ausstellt, haben Dokumente aus                         Verwalter alternativer Investmentfonds und\ndem Herkunfts- oder Wohnsitzstaat einzurei-                        zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG\nchen, die den Dokumenten nach Satz 1 entspre-                      und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG)\nchen. Werden dort auch derartige Dokumente                         Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 (ABl.\nnicht ausgestellt, so ist der Umfang der einzurei-                 L 174 vom 1. Juli 2011, S. 1)“ ersetzt.\nchenden Ersatzunterlagen mit der Bundesanstalt             b) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „Absichts-\noder der zuständigen Landesaufsichtsbehörde                   anzeigen nach § 6 Absatz 1“ durch die Wörter\nim Einzelfall abzustimmen. Personen, die in den               „Unterlagen und Erklärungen“ und die Wörter\nletzten zehn Jahren Wohnsitze in verschiedenen                „sie am Zielunternehmen nur mittelbar beteiligt\nStaaten hatten, müssen die Führungszeugnisse                  wären und nicht an der Spitze des Konzerns ste-\nund Unterlagen aus jedem dieser Staaten bei-                  hen“ durch die Wörter „diese Informationen für\nbringen.                                                      die Prüfung des Erwerbers in diesem Einzelfall\n(5) Anzeigepflichtige natürliche Personen und              nicht erforderlich sind“ ersetzt.\nPersonen nach § 8 Nummer 3 oder Nummer 7                   c) Die folgenden Absätze 4 und 5 werden angefügt:\nhaben, wenn sie einen Wohnsitz in Deutschland\n„(4) Den Absichtsanzeigen müssen die Ar-\ninnehaben oder hatten oder eine berufliche Tä-\nbeitszeugnisse nach § 10 Absatz 2 Satz 4 nicht\ntigkeit in Deutschland ausüben oder ausgeübt\nbeigefügt werden, wenn das Zielunternehmen\nhaben, bei der Bundesanstalt oder der zuständi-\nein Versicherungsunternehmen, ein Pensions-\ngen Landesaufsichtsbehörde einen Auszug aus\nfonds oder eine Versicherungs-Holdinggesell-\ndem Gewerbezentralregister gemäß § 150 der\nschaft im Sinne von § 1b des Versicherungsauf-\nGewerbeordnung einzureichen. Der Register-\nsichtsgesetzes ist.\nauszug darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht\nälter als drei Monate sein. Maßgeblich hierfür ist               (5) Den Absichtsanzeigen müssen die Unter-\ndas Ausstellungsdatum des Dokuments.“                         lagen nach § 13 Absatz 2, Absatz 3 Nummer 3\nund 4 sowie Absatz 4 nicht beigefügt werden,\n6. Dem § 10 Absatz 2 werden die folgenden Sätze an-\nwenn das Zielunternehmen ein Finanzdienstleis-\ngefügt:\ntungsinstitut ist.“\n„Die Angaben müssen lückenlos, vollständig und             8. § 18 Satz 2 wird wie folgt geändert:\nwahr sein. Dem Lebenslauf von Personen nach\n§ 8 Nummer 7 sind, sofern vorhanden, Arbeitszeug-             a) In Nummer 2 werden nach dem Wort „Pensions-\nnisse über unselbständige Tätigkeiten, die in den                fonds“ die Wörter „, jeweils mit Sitz im Inland“\nletzten drei Jahren vor Abgabe der Anzeige ausge-                eingefügt.\nübt wurden, beizufügen.“                                      b) In Nummer 3 werden die Wörter „§ 1 Absatz 3a\nSatz 1 oder Satz 2 des Kreditwesengesetzes“\n7. § 16 wird wie folgt geändert:\ndurch die Wörter „§ 1 Absatz 35 des Kreditwe-\na) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:                      sengesetzes in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 1\nNummer 20 oder Nummer 21 der Verordnung\naa) In Nummer 2 werden nach dem Wort „Pen-\n(EU) Nr. 575/2013 in der jeweils geltenden Fas-\nsionsfonds“ die Wörter „, jeweils mit Sitz im\nsung“ ersetzt.\nInland,“ eingefügt.\n9. § 19 wird wie folgt geändert:\nbb) In Nummer 4 werden die Wörter „§ 1 Ab-\nsatz 3a Satz 1 oder Satz 2 des Kreditwesen-           a) Satz 1 wird wie folgt geändert:\ngesetzes“ durch die Wörter „§ 1 Absatz 35                aa) In Nummer 1 wird das Wort „Einlagenkredit-\ndes Kreditwesengesetzes in Verbindung mit                     institut“ durch das Wort „CRR-Kreditinstitut“\nArtikel 4 Absatz 1 Nummer 20 oder Num-                        ersetzt.\nmer 21 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013\ndes Europäischen Parlaments und des Rates                bb) In Nummer 2 wird das Wort „Einlagenkredit-\nvom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforde-                      instituts“ durch das Wort „CRR-Kreditinsti-\nrungen an Kreditinstitute und Wertpapierfir-                  tuts“ ersetzt.\nmen und zur Änderung der Verordnung (EU)                 cc) In Nummer 3 wird das Wort „Einlagenkredit-\nNr. 646/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1)                 institut“ durch das Wort „CRR-Kreditinstitut“\nin der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.                    ersetzt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015           1949\nb) In Satz 2 wird das Wort „Einlagenkreditinstitut“         c) Das Formular „Angaben zur Zuverlässigkeit“ er-\ndurch das Wort „CRR-Kreditinstitut“ ersetzt.                hält die aus der Anlage 3 zu dieser Verordnung\n10. § 20 wird aufgehoben.                                          ersichtliche Fassung.\n11. Die Anlage wird wie folgt geändert:                         d) Das Formular „Aufgabe-Verringerung“ erhält die\na) Das Formular „Erwerb-Erhöhung“ erhält die aus               aus der Anlage 4 zu dieser Verordnung ersicht-\nder Anlage 1 zu dieser Verordnung ersichtliche              liche Fassung.\nFassung.\nArtikel 2\nb) Das Formular „Komplexe Beteiligungsstruktu-\nren“ erhält die aus der Anlage 2 zu dieser Ver-         Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\nordnung ersichtliche Fassung.                        in Kraft.\nBonn, den 6. November 2015\nDer Präsident\nder Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht\nHufeld","1950          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015\nAnlage 1 zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a\nFormular – Erwerb-Erhöhung                                                                         FRISTSACHE\nIEE\nAdressatenfeld1                                                           Eingangsdatum:\nIdent-Nr. Zielunternehmen\nIdent-Nr. Anzeigepflichtiger\nWird von der Behörde ausgefüllt\nHiermit zeige ich die/Hiermit zeigen wir die\n⃞   Absicht des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung\n⃞   Absicht der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung\nan dem folgenden\n⃞      Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut\n⃞      Erstversicherungs-, Rückversicherungsunternehmen, Pensionsfonds\noder Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG\nan:\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)                  Firma Zeile 2\nRechtsform\nSitz mit Postleitzahl\nAnschrift der Hauptniederlassung\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\nRechtsträgerkennung2,    3\nDer Anzeigepflichtige hat nach dem Erwerb oder der Erhöhung Kontrolle über das Zielunternehmen:\n⃞   Ja.     ⃞   Nein.\nSeite 1","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 1951\n1.    Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen\n1.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist.\nFamilienname\nGeburtsname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nGeburtsort, Geburtsstaat\nStaatsangehörigkeit\nAnschrift des Hauptwohnsitzes\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl4\nOrt\nStaat\nAngaben zur Firma, sofern vorhanden\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)           Firma Zeile 2\nSitz mit Postleitzahl4\nSitzstaat\nWirtschaftszweig5\nOrdnungsmerkmale\nRegistereintragung3\n1.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist.\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)               Firma Zeile 2\nRechtsform\nSitz mit Postleitzahl4\nSitzstaat\nAnschrift der Hauptniederlassung\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl4\nOrt\nStaat\nWirtschaftszweig5\nOrdnungsmerkmale\nRegistereintragung3\nRechtsträgerkennung3\nSeite 2","1952          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015\n2.    Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne Wohnsitz oder\ngewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist:\n(Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den Anzeigepflichtigen\ngerichtete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes\nDokument am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen, § 15 Satz 2 VwVfG.)\n2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist.\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nAnschrift\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\n2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist.\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)                 Firma Zeile 2\nRechtsform\nSitz mit Postleitzahl\nAnschrift\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\nOrdnungsmerkmale\nRegistereintragung3\nRechtsträgerkennung3\n3.    Die geplanten Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder teilweise noch einem anderen als\ndem Mutterunternehmen zugerechnet werden:\n⃞   Nein.     ⃞   Ja.   Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _6 beizufügen,\nin der unter Berücksichtigung des § 4 InhKontrollV diejenigen, denen die Anteile\nzugerechnet werden würden, anzugeben sind. Der Grund der Zurechnung der Anteile ist\nebenfalls anzugeben.\nSeite 3","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015     1953\n4.  Weitere Angaben zum Anzeigepflichtigen\n4.1 Der Anzeigepflichtige steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt oder der zuständigen Landesaufsichtsbe-\nhörde:\n⃞   Nein, weiter mit 4.2.\n⃞   Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann weiter mit 5.1.\nDer Anzeigepflichtige ist:\n⃞ Kreditinstitut                                     ⃞ Finanzdienstleistungsinstitut\n⃞ E-Geld-Institut                                    ⃞ Zahlungsinstitut\n⃞ Kapitalverwaltungsgesellschaft                     ⃞ Investmentvermögen in Gesellschaftsform\n⃞ Versicherungs-Zweckgesellschaft                    ⃞ Erstversicherungsunternehmen\n⃞ Rückversicherungsunternehmen                       ⃞ Versicherungs-Holdinggesellschaft\n⃞ Pensionsfonds                                      ⃞ Finanzholding-Gesellschaft\n⃞ gemischte Finanzholding-Gesellschaft               ⃞ sonstiges beaufsichtigtes Unternehmen\n4.2 Der Anzeigepflichtige ist ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes Unternehmen der Finanz-\nbranche:\n⃞   Nein, weiter mit 4.3.\n⃞   Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann weiter mit 4.3.\nDer Anzeigepflichtige ist:\n⃞   CRR-Kreditinstitut                               ⃞ Wertpapierhandelsunternehmen\n⃞   Erstversicherungsunternehmen                     ⃞ Rückversicherungsunternehmen\n⃞   OGAW-Verwaltungsgesellschaft                     ⃞ AIF-Verwaltungsgesellschaft\n⃞   sonstiges beaufsichtigtes Unternehmen\nDie zuständige Aufsichtsbehörde hat folgende Bezeichnung:\nDie Aufsichtsbehörde führt den Anzeigepflichtigen unter folgender Identitätsnummer:\nSeite 4","1954           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015\n4.3 Der Anzeigepflichtige hat Kontrolle über ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes CRR-Kredit-\ninstitut, Wertpapierhandelsunternehmen, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen oder eine OGAW- oder\nAIF-Verwaltungsgesellschaft:\n⃞   Nein, weiter mit 5.1.\n⃞   Ja.    Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _6 beizufügen,\nin der die kontrollierten Unternehmen aufzuführen sind.\nNeben den Angaben nach § 4 Abs. 2 InhKontrollV sind der Unternehmenstyp (CRR-Kreditinstitut,\nWertpapierhandelsunternehmen, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen, OGAW- oder\nAIF-Verwaltungsgesellschaft), die Bezeichnung der zuständigen Aufsichtsbehörde jedes kontrollierten\nUnternehmens und die Identitätsnummer, unter der das Unternehmen bei der Aufsichtsbehörde geführt\nwird, anzugeben.\n5.   Angaben zur geplanten bedeutenden Beteiligung\n5.1 Auf die Geschäftsleitung des Zielunternehmens könnte, obwohl weniger als 20 % oder keine Kapital- oder\nStimmrechtsanteile gehalten werden sollen, ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden.\n⃞   Nein.      ⃞   Ja.      Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _6 beizufügen,\nin der die Gründe dafür anzugeben sind.\n5.2 Darstellung der geplanten Beteiligungshöhe am Zielunternehmen7,                 8\nFirma9, Rechtsform und Sitz               Kapital-\n(lt. Registereintragung) mit PLZ4          anteil10, 11\nwird durch die                                                                                        Stimm-   Verhältnis\nund Sitzstaat; Ordnungsmerkmale                             Kapital des\nBehörde ausgefüllt                                                                                      rechts-     zum\nRegistereintragung3, Wirtschaftszweig5; Ident-                        Unter-\nIdent-Nr. des                                                                                         anteil  Zielunter-\nNr. (falls bekannt), bei natürlichen Personen    in        Tsd.    nehmens12\nBeteiligungs-                                                                                      in Prozent  nehmen\nneben Firma (falls vorhanden) vollständiger   Prozent      Euro     Tsd. Euro      13        14\nunternehmens\nName9 und Geburtsdatum,\nRechtsträgerkennung3\nDie geplante durchgerechnete Kapitalquote am Zielunternehmen beträgt                       Prozent.\nSeite 5","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015             1955\n6.    Beizufügende Anlagen\n6.1 Alle erforderlichen Anlagen liegen als fortlaufend nummerierte Anlage diesem Hauptformular bei:\n⃞   Ja.     ⃞  Nein.    Wenn „nein“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _6\nbeizufügen, in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind und die Gründe dafür\nanzugeben sind.\n6.2 Auf die Einreichung einzelner Anlagen kann der Anzeigepflichtige entsprechend § 16 Abs. 1 oder 2 InhKontrollV\nverzichten und reicht diese deshalb nicht ein:\n⃞   Nein.   ⃞  Ja.      Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _6 beizufügen,\nin der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind und jeweils anzugeben ist, welche\nVerzichtsregel in Anspruch genommen werden kann.\n6.3 Auf Unterlagen und Erklärungen kann nach Ansicht des Anzeigepflichtigen gemäß § 16 Abs. 3 InhKontrollV\nverzichtet werden15:\n⃞   Nein.   ⃞  Ja.\n6.4 Liste der Anlagen\nKurzbezeichnung der Anlage                                         Anzahl        Anlage liegt bei\nAufzählung der nicht eingereichten Anlagen mit Angabe der                         ⃞  nicht erforderlich\nGründe nach Nummer 6.1 dieses Formulars                                           ⃞  ja\n⃞  wird nachgereicht\nAufzählung der nicht eingereichten, verzichtbaren Anlagen mit                     ⃞  nicht erforderlich\nAngabe der Verzichtsregel nach Nummer 6.2 dieses Formulars                        ⃞  ja\n⃞  wird nachgereicht\nErklärung nach § 2c Abs. 1 Satz 2 KWG oder § 104 Abs. 1                           ⃞  nicht erforderlich\nSatz 2 VAG, von welcher Person oder welchem Unternehmen                           ⃞  ja\ndie Kapital- oder Stimmrechtsanteile übernommen werden                            ⃞  wird nachgereicht\nKopie der Bevollmächtigung des Empfangsbevollmächtigten im                        ⃞  nicht erforderlich\nInland nach § 3 Satz 2 InhKontrollV                                               ⃞  ja\n⃞  wird nachgereicht\nFormular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach § 6 Abs. 1                        ⃞  nicht erforderlich\nSatz 2 InhKontrollV oder nach Fußnote 6 dieses Formulars                          ⃞  ja\n⃞  wird nachgereicht\nSchaubild über komplexe Beteiligungsstrukturen nach § 6 Abs. 1                    ⃞  nicht erforderlich\nSatz 2 InhKontrollV                                                               ⃞  ja\n⃞  wird nachgereicht\nNachweis über die Identität oder Existenz des Anzeigepflichtigen                  ⃞  nicht erforderlich\nnach § 8 Nr. 1 InhKontrollV                                                       ⃞  ja\n⃞  wird nachgereicht\nAmtlich beglaubigte Kopie der aktuellen Satzung, des aktuellen                    ⃞  nicht erforderlich\nGesellschaftsvertrages oder einer gleichwertigen Vereinbarung                     ⃞  ja\nnach § 8 Nr. 2 InhKontrollV                                                       ⃞  wird nachgereicht\nSeite 6","1956         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015\nKurzbezeichnung der Anlage                                        Anzahl       Anlage liegt bei\nListe der persönlich haftenden Gesellschafter, Vertretungsbe-                  ⃞   nicht erforderlich\nrechtigten und der weiteren Personen nach § 8 Nr. 3 InhKontrollV               ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nDarstellung der geschäftlichen Aktivitäten des Anzeigepflichtigen              ⃞   nicht erforderlich\nnach § 8 Nr. 4 InhKontrollV                                                    ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nListe mit den wirtschaftlich Begünstigten des Anzeigepflichtigen               ⃞   nicht erforderlich\nnach § 8 Nr. 5 InhKontrollV                                                    ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nErklärung über Untersuchungen anderer Behörden außerhalb                       ⃞   nicht erforderlich\nder Finanzbranche im Zusammenhang mit dem beabsichtigten                       ⃞   ja\nErwerb nach § 8 Nr. 6 InhKontrollV                                             ⃞   wird nachgereicht\nErklärung zum beabsichtigten Austausch von Geschäftsleitern                    ⃞   nicht erforderlich\ndes Zielunternehmens nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV                               ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nFormulare „Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit“                     ⃞   nicht erforderlich\nnach § 9 InhKontrollV                                                          ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nWeitere Unterlagen und Erklärungen zu den Formularen nach                      ⃞   nicht erforderlich\n§ 9 InhKontrollV entsprechend § 9 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 3 Satz 3              ⃞   ja\nund 4 InhKontrollV                                                             ⃞   wird nachgereicht\nFührungszeugnisse nach § 9 Abs. 4 InhKontrollV                                 ⃞   nicht erforderlich\n⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nAuszüge aus dem Gewerbezentralregister nach § 9 Abs. 5                         ⃞   nicht erforderlich\nInhKontrollV                                                                   ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nLebensläufe nach § 10 InhKontrollV                                             ⃞   nicht erforderlich\n⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nArbeitszeugnisse über unselbständige Tätigkeiten nach § 10                     ⃞   nicht erforderlich\nAbs. 2 Satz 3 InhKontrollV                                                     ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nDarstellung der Konzernstruktur nach § 11 Nr. 1 Buchstabe a                    ⃞   nicht erforderlich\nInhKontrollV                                                                   ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nDarstellung der Geschäftstätigkeit des Konzerns nach § 11                      ⃞   nicht erforderlich\nNr. 1 Buchstabe b InhKontrollV                                                 ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nAufstellung der Konzernunternehmen der Finanzbranche nach                      ⃞   nicht erforderlich\n§ 11 Nr. 1 Buchstabe c InhKontrollV                                            ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nAngaben zur Führung von Geschäften nach § 11 Nr. 1                             ⃞   nicht erforderlich\nBuchstabe d Doppelbuchstabe aa InhKontrollV                                    ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nSeite 7","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015    1957\nKurzbezeichnung der Anlage                                          Anzahl      Anlage liegt bei\nAngaben zu weiteren Unternehmen nach § 11 Nr. 1                                 ⃞   nicht erforderlich\nBuchstabe d Doppelbuchstabe bb InhKontrollV                                     ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nListe sonstiger Anteilseigner etc. nach § 11 Nr. 1 Buchstabe e                  ⃞   nicht erforderlich\nInhKontrollV                                                                    ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nListe nach § 11 Nr. 2 InhKontrollV                                              ⃞   nicht erforderlich\n⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nListe über Anteilseigner etc. am Anzeigepflichtigen nach § 11                   ⃞   nicht erforderlich\nNr. 3 InhKontrollV                                                              ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nDarstellung der finanziellen und sonstigen Interessen nach                      ⃞   nicht erforderlich\n§ 12 InhKontrollV                                                               ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nDarstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse mit\nden Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten                      ⃞   nicht erforderlich\ndrei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 InhKontrollV                  ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nden Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der                      ⃞   nicht erforderlich\nletzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 2                       ⃞   ja\nInhKontrollV                                                             ⃞   wird nachgereicht\nden Kapitalflussrechnungen und Segmentberichterstat-                     ⃞   nicht erforderlich\ntungen der letzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2                  ⃞   ja\nNr. 3 InhKontrollV                                                       ⃞   wird nachgereicht\neiner Aufzählung und Beschreibung der Einkommens-                        ⃞   nicht erforderlich\nquellen des Anzeigepflichtigen nach § 13 Abs. 3 Nr. 1                    ⃞   ja\nInhKontrollV                                                             ⃞   wird nachgereicht\nNachweisen nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV                           ⃞   nicht erforderlich\n⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\neiner Vermögensaufstellung nach § 13 Abs. 3 Nr. 2                        ⃞   nicht erforderlich\nInhKontrollV                                                             ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nNachweisen nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV                           ⃞   nicht erforderlich\n⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nden Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten drei                 ⃞   nicht erforderlich\nGeschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen kontrollierten                 ⃞   ja\nUnternehmen und der Unternehmen, deren Geschäfte der                     ⃞   wird nachgereicht\nAnzeigepflichtige führt, nach § 13 Abs. 3 Nr. 3 InhKontrollV\nSeite 8","1958            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015\nKurzbezeichnung der Anlage                                           Anzahl       Anlage liegt bei\nden Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der                        ⃞   nicht erforderlich\nletzten drei Geschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen                     ⃞   ja\nkontrollierten Unternehmen und der Unternehmen, deren                      ⃞   wird nachgereicht\nGeschäfte der Anzeigepflichtige führt, nach § 13 Abs. 3\nNr. 4 InhKontrollV\nden Konzernabschlüssen der letzten drei Geschäftsjahre                     ⃞   nicht erforderlich\nnach § 13 Abs. 4 Nr. 1 InhKontrollV                                        ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nden Berichten über die Konzernabschlüsse der letzten                       ⃞   nicht erforderlich\ndrei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 4 Nr. 2 InhKontrollV                    ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nden Ratings über die Bonität des Anzeigepflichtigen nach                   ⃞   nicht erforderlich\n§ 13 Abs. 6 Satz 1 InhKontrollV                                            ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nden Ratings über die Bonität des Konzerns nach § 13                        ⃞   nicht erforderlich\nAbs. 6 Satz 2 InhKontrollV                                                 ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nden Ratings über die Bonität der einzelnen Konzern-                        ⃞   nicht erforderlich\nunternehmen nach § 13 Abs. 6 Satz 2 InhKontrollV                           ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nDarstellung der für den Erwerb erforderlichen Eigen- und                          ⃞   nicht erforderlich\nFremdmittel nach § 14 Halbsatz 1 InhKontrollV                                     ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nVereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit dem Erwerb                        ⃞   nicht erforderlich\nnach § 14 Halbsatz 2 InhKontrollV                                                 ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nGeschäftsplan bzw. Darstellung strategischer Ziele und Pläne                      ⃞   nicht erforderlich\nnach § 15 InhKontrollV                                                            ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nAnlage nach Nummer 3 dieses Formulars                                             ⃞   nicht erforderlich\n⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nAnlage nach Nummer 4.3 dieses Formulars                                           ⃞   nicht erforderlich\n⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nAnlage nach Nummer 5.1 dieses Formulars                                           ⃞   nicht erforderlich\n⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen\nggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen\nggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen\nggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen\nSeite 9","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015       1959\n7.  Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an:\nFamilienname\nVorname\nTelefonnummer\n(mit Vorwahl)\nE-Mail-Adresse\n8.  Unterschrift(en)\n8.1 Mit der nachfolgenden Unterschrift/Mit den nachfolgenden Unterschriften wird bestätigt, dass\n• der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und\n• der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die Unterzeichnenden entsprechend\ndem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen\nabzugeben.\n8.2 Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab:\n⃞   Nein, bitte weiter mit 8.3.\n⃞   Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die Anzeige einreichen.\nOrt, Datum und Unterschrift des Anzeigepflichtigen\n8.3 Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend ihrer Vertretungsbefugnis\nberechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben:16\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nSeite 10","1960        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nSeite 11","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015                                    1961\nFußnoten\n1\nIst das Zielunternehmen ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, ist eine Ausfertigung an die Bundesanstalt und eine Ausfertigung an die\nfür das Institut zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank zu adressieren.\nHandelt es sich bei dem Zielunternehmen um ein Versicherungsunternehmen, eine Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG\noder einen Pensionsfonds, ist lediglich entweder eine Ausfertigung an die Bundesanstalt oder eine Ausfertigung an die zuständige Länderauf-\nsichtsbehörde zu adressieren.\nDie entsprechende Adresse ist in dem Adressatenfeld einzutragen.\n2\nLegal Entity Identifier.\n3\nNur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt.\n4\nDie Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.\n5\nEs ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die Bankenstatistik“ einzutragen.\n6\nDie vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen.\n7\nNummer 5.2 ist nicht auszufüllen\n– bei komplexen Beteiligungsstrukturen,\n– bei mittelbaren Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und\n– wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimm-\nrechtsanteils herleiten lässt.\nStattdessen ist das Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ der Inhaberkontrollverordnung auszufüllen und als Anlage beizufügen.\n8\nFür beabsichtigte mittelbar gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die vollständige beabsichtigte Beteiligungskette mit den jeweiligen\nbeabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen. Die Kette beginnt mit der beabsichtigten\nunmittelbar gehaltenen Beteiligung des Anzeigepflichtigen und endet mit dem Zielunternehmen.\n9\nZu dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich dessen vollständiger Name (Vorname und Familienname) wieder-\nholt werden. Zu dem unter Nummer 1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der Seite 1 angezeigten Zielunternehmen muss lediglich\ndie Firma eingetragen werden.\n10\nBeteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen\nRechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach\ndem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert\nist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Sofern es sich bei dem Zielunternehmen um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit\nhandelt, sind Prozentangaben in Bezug auf den Gründungsstock einzutragen.\n11\nBeabsichtigter unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Zielunternehmen (keine\ndurchgerechneten Quoten).\n12\nSofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital\nist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.\n13\nNur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.\n14\nIst der Anzeigepflichtige oder der die zukünftig gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde nach dem beabsichtigten Erwerb oder\nder beabsichtigten Erhöhung ein Mutterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Mutter“ einzutragen. Ist der die zukünftigen Kapital- oder\nStimmrechtsanteile Vermittelnde ein Schwesterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Schwester“ einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht\nauszufüllen.\n15\nKann nach Ansicht des Anzeigepflichtigen auf sämtliche Unterlagen und Erklärungen verzichtet werden, weiter mit 7. Kommt die Bundesanstalt\nfür Finanzdienstleistungsaufsicht oder die zuständige Landesaufsichtsbehörde bei ihrer Beurteilung zu einem anderen Ergebnis, sind die Anga-\nben nach Nr. 6.4 nachzuholen.\n16\nIst die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen\nberechtigt, hat diese bzw. haben diese weiteren Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu\nergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem Formular anzufügen, auf dem die Seitenzahlnummerierung des Formulars fortzusetzen ist.\nDiese Seite ist nicht einzureichen.","1962          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015\nAnlage 2 zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b\nFormular – Komplexe Beteiligungsstrukturen                                                                     Anlage Nr. _ _1\nIKB\nDarstellung komplexer Beteiligungsstrukturen2\nUnternehmensliste3\nFirma4, Rechtsform und Sitz              Kapital des Unternehmens9\n(lt. Registereintragung) mit PLZ5\nFremdwährung            Verhältnis\nwird durch die                  und Sitzstaat; Ordnungsmerkmale\nzum\nBehörde ausgefüllt         Registereintragung6, Wirtschaftszweig7; Ident-\nNr.                                                                                           Zielunter-\nIdent-Nr. des            Nr. (falls bekannt), bei natürlichen Personen  Tsd. Euro                                 nehmen\nUnternehmens              neben Firma (falls vorhanden), vollständiger                 Währung        Tsd.             10\nName4 und Geburtsdatum,\nRechtsträgerkennung6, 8\nDie geplante durchgerechnete Kapitalquote am Zielunternehmen beträgt                  Prozent.\nBeteiligungsstruktur11\nKapitalanteil13, 14   Stimm-\nbeherr-\nrechts-\nbesonderer                                             schender\nBeteiligtes Unternehmen    Beteiligungsunternehmen                         Art12      in                   anteil\nVermittler12                   Tsd. Euro in Pro-           Ein-\nProzent                             fluss16\nzent13, 15\nSeite 1","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015                                       1963\nFußnoten\n1\nDie vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen.\n2\nFührt eine mittelbare Beteiligungsbeziehung über mehrere Beteiligungsketten vom Anzeigepflichtigen zum Zielunternehmen, so ist nur ein For-\nmular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ zu verwenden. In diesem sind alle vorhandenen Beteiligungsketten darzustellen.\n3\nIn der „Unternehmensliste“ ist in der ersten Zeile der Anzeigepflichtige und in der letzten Zeile das Zielunternehmen aufzuführen. Bei Stimm-\nrechtszurechnung sind dazwischen in einer logischen Reihenfolge alle vermittelnden Unternehmen, alle sonstigen Vermittler von Kapital- oder\nStimmrechtsanteilen nach § 1 Abs. 9 Satz 2 KWG und § 7a Abs. 2 Satz 4 VAG einschließlich der Personen, mit denen im Zusammenwirken in\nsonstiger Weise eine bedeutende Beteiligung gehalten werden soll oder gehalten wird, aufzuführen. Die Anzahl der Zeilen in der „Unternehmens-\nliste“ ist bei Bedarf beliebig erweiterbar.\n4\nZu dem im Formular „Erwerb-Erhöhung“ oder im Formular „Aufgabe-Verringerung“ jeweils unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen\nmuss hier lediglich dessen vollständiger Name (Vorname und Familienname) wiederholt werden. Zu dem im Formular „Erwerb-Erhöhung“ oder im\nFormular „Aufgabe-Verringerung“ jeweils unter Nummer 1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der jeweiligen Seite 1 angezeigten\nZielunternehmen muss lediglich die Firma eingetragen werden.\n5\nDie Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.\n6\nNur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt.\n7\nEs ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die Bankenstatistik“ einzutragen.\n8\nLegal Entity Identifier.\n9\nSofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital\nist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.\n10\nIst der Anzeigepflichtige oder der die zukünftig gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Mutterunternehmen des Zielunter-\nnehmens, ist „Mutter“ einzutragen. Ist der die zukünftig gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Schwesterunternehmen\ndes Zielunternehmens, ist „Schwester“ einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen.\n11\nAlle Beteiligungsbeziehungen zur Darstellung des Beteiligungsgeflechtes, beginnend beim Anzeigepflichtigen über die Vermittler von Anteilen bis\nhin zum Zielunternehmen, sind in logischer Reihenfolge in der Beteiligungsstruktur darzustellen.\nDabei ist in einer Zeile der Beteiligungsstruktur jeweils nur eine Beteiligungsbeziehung zwischen zwei Parteien darzustellen. Die Anzahl der Zeilen\nin der „Beteiligungsstruktur“ ist bei Bedarf beliebig erweiterbar.\nIn der ersten Zeile ist in der ersten Spalte „Beteiligtes Unternehmen“ stets der Anzeigepflichtige und in der zweiten Spalte grundsätzlich das erste\nBeteiligungsunternehmen einzutragen, das Anteile an dem ihm nachfolgenden zweiten Beteiligungsunternehmen dem Anzeigepflichtigen ver-\nmittelt. In der folgenden Zeile, in der die Beziehung (Verkettung) zwischen dem ersten und dem zweiten Beteiligungsunternehmen darzustellen ist,\ntritt grundsätzlich das erste Beteiligungsunternehmen an die Stelle des Anzeigepflichtigen (Spalte 1), und das zweite Beteiligungsunternehmen\ntritt grundsätzlich an die Stelle des ersten Beteiligungsunternehmens (Spalte 2). Entsprechendes gilt für die Darstellung der folgenden Betei-\nligungsbeziehungen bis hin zum Zielunternehmen, das stets in Spalte 2 einzutragen ist.\nEine Ausnahme gilt für den Fall, dass in einer oder mehreren Beteiligungsbeziehungen eine sonstige Stimmrechtszurechnung nach § 1 Abs. 9\nSatz 2 KWG oder § 7a Abs. 2 Satz 4 VAG oder eine sonstige Zurechnung von Kapital- oder Stimmrechtsanteilen durch Zusammenwirken mit\nanderen erfolgt. Die Beteiligungsbeziehungen sind dann wie folgt darzustellen: Derjenige, der in der jeweils betrachteten Beteiligungsbeziehung\ndie betreffenden Anteile unmittelbar hält, ist in der Spalte „besonderer Vermittler“, und derjenige, dem die betreffenden Anteile zugerechnet\nwerden, ist in der ersten Spalte „Beteiligtes Unternehmen“ einzutragen. Diese Differenzierung ist aus technischen Gründen vorzunehmen und\nermöglicht getrennte Auswertungen durch die Behörde.\n12\nLiegt eines der folgenden besonderen Zurechnungsverhältnisse vor, ist in der Spalte „besonderer Vermittler“ die Nummer der Person oder des\nUnternehmens laut Unternehmensliste einzutragen, die oder das die besondere Vermittlerposition gemäß der folgenden Übersicht einnimmt. In\nder Spalte „Art“ ist der entsprechende Kennbuchstabe des besonderen Zurechnungsverhältnisses zu vermerken. Eine Mehrfachauswahl ist\nzulässig.\nVerhältnis                                                 besonderer Vermittler                                             Spalte Art\n§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG                              Dritter im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG                   „T“\n(insb. Treuhänder)\n§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG                              Sicherungsnehmer                                                     „S“\n§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpHG                              Nießbrauchsgeber                                                     „N“\n§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 WpHG                              Erklärungsempfänger                                                  „E“\n§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG                              Vertretener im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG               „V“\n§ 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG                                    Dritter im Sinne des § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG                         „D“\nUnterbeteiligungsverhältnis                                Hauptbeteiligter                                                     „H“\nZusammenwirken in sonstiger Weise                          Vermittelnder                                                        „Z“\n13\nBeteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen\nRechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach\ndem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert\nist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.\n14\nBeabsichtigter unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Zielunternehmen (keine\ndurchgerechneten Quoten).\n15\nNur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.\n16\nNur anzukreuzen, wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/\noder Stimmrechtsanteils herleiten lässt. Angaben zu den Kapital- und ggf. abweichenden Stimmrechtsanteilen sind in jedem Fall zu machen.\nDiese Seite ist nicht einzureichen.","1964            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015\nAnlage 3 zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c\nFormular – Angaben zur Zuverlässigkeit                                                                                     Anlage Nr. _ _1\nIAZ\nAngaben zur Zuverlässigkeit2\nAngaben des Anzeigepflichtigen\n⃞     zum Anzeigepflichtigen selbst3\n⃞     zu einem vom Anzeigepflichtigen derzeit oder früher geleiteten Unternehmen\n⃞     zu einem vom Anzeigepflichtigen derzeit oder früher kontrollierten Unternehmen\n⃞     zu einem persönlich haftenden Gesellschafter4\n⃞     zu einer Person nach § 8 Nr. 3 InhKontrollV5\n⃞     zu einer Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV5\n(Bitte nachfolgend die Angaben zur Identität des vom Anzeigepflichtigen derzeit oder früher geleiteten oder kontrollierten Unternehmens, des\npersönlich haftenden Gesellschafters oder der Person nach § 8 Nr. 3 oder 7 InhKontrollV eintragen.)\nBei einer natürlichen Person sind anzugeben:\nFamilienname\nGeburtsname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nGeburtsort\nStaatsangehörigkeit(en)\nAnschrift des Hauptwohnsitzes\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl6\nOrt\nStaat\nAndernfalls sind anzugeben:\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)                         Firma Zeile 2\nRechtsform\nSitz mit Postleitzahl6\nSitzstaat\nOrdnungsmerkmale\nRegistereintragung7\nRechtsträgerkennung7,       8\nSeite 1","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015       1965\n1.  Angaben nach § 9 Abs. 1 InhKontrollV\n1.1 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Strafverfahren geführt oder wurde zu einem früheren Zeitpunkt\ngegen ihn ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens geführt?\n⃞  Nein.\n⃞  Ja.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.9\n1.                                                                                Siehe auch Anlage\nNr. _ _10.\n2.                                                                                Siehe auch Anlage\nNr. _ _10.\n1.2 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen im Zusammenhang mit einer unternehmerischen oder sonstigen\nberuflichen Tätigkeit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder vergleichbares Verfahren nach einer anderen\nRechtsordnung geführt oder wurde ein solches Verfahren gegen ihn mit einer Verurteilung oder sonstigen\nSanktion abgeschlossen?\n⃞  Nein.\n⃞  Ja.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.9\n1.                                                                                Siehe auch Anlage\nNr. _ _10.\n2.                                                                                Siehe auch Anlage\nNr. _ _10.\nSeite 2","1966        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015\n1.3 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstatt-\nlichen Versicherung oder ein vergleichbares Verfahren geführt oder wurde ein solches Verfahren zu einem\nfrüheren Zeitpunkt geführt?\n⃞   Nein.\n⃞   Ja.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.9\n1.                                                                               Siehe auch Anlage\nNr. _ _10.\n2.                                                                               Siehe auch Anlage\nNr. _ _10.\n1.4 Hat gegen den auf Seite 1 Angegebenen eine Aufsichtsbehörde eine aufsichtliche Maßnahme eingeleitet oder\nwurde gegen ihn ein solches Verfahren bereits mit einer Sanktion abgeschlossen?\n⃞   Nein.\n⃞   Ja.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.9\n1.                                                                               Siehe auch Anlage\nNr. _ _10.\n2.                                                                               Siehe auch Anlage\nNr. _ _10.\nSeite 3","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015       1967\n1.5 Wurde eine Registereintragung, Erlaubnis, Mitgliedschaft oder Gewerbeerlaubnis des auf Seite 1 Angegebe-\nnen durch eine Behörde versagt oder aufgehoben oder wurde er in sonstiger Weise vom Betrieb eines Ge-\nwerbes oder der Vertretung und Führung dessen Geschäfte ausgeschlossen oder wurde gegen ihn ein ent-\nsprechendes Verfahren geführt?\n⃞   Nein.\n⃞   Ja.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.9\n1.                                                                                Siehe auch Anlage\nNr. _ _10.\n2.                                                                                Siehe auch Anlage\nNr. _ _10.\n2.  Angaben nach § 9 Abs. 3 InhKontrollV11\n2.1 Wurde die Zuverlässigkeit des auf Seite 1 Angegebenen als Erwerber einer bedeutenden Beteiligung an einem\nInstitut, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder einer Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne\ndes § 1b VAG oder als Geschäftsleiter eines Instituts, Versicherungsunternehmens, Pensionsfonds oder einer\nVersicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG durch eine andere Aufsichtsbehörde geprüft?\n⃞   Nein.\n⃞   Ja.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die Bezeichnung der Aufsichts-\nbehörde, der Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das Ergebnis der Prüfung anzugeben.9\n1.                                                                                Siehe auch Anlage\nNr. _ _10.\n2.                                                                                Siehe auch Anlage\nNr. _ _10.\nSeite 4","1968          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015\n2.2 Ist eine vergleichbare Prüfung zu Nummer 2.1 durch eine andere Behörde in Bezug auf den auf Seite 1\nAngegebenen erfolgt?\n⃞   Nein.\n⃞   Ja.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die Bezeichnung der Behörde,\nder Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das Ergebnis der Prüfung anzugeben.9\n1.                                                                                Siehe auch Anlage\nNr. _ _10.\n2.                                                                                Siehe auch Anlage\nNr. _ _10.\n3.   Unterschrift(en)\nOrt                                                     Datum\nUnterschrift des Anzeigepflichtigen oder der vertretungsberechtigten Person(en)\nSeite 5","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015                                       1969\nFußnoten\n1\nDie vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen.\n2\nFür den Anzeigepflichtigen, für jede Person nach § 8 Nr. 3 und 7 InhKontrollV, für jedes vom Anzeigepflichtigen derzeit oder früher geleitete oder\nkontrollierte Unternehmen ist ein gesondertes Formular zu verwenden.\n3\nIn diesem Fall sind keine Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen in die nachfolgende Tabelle einzutragen.\n4\nIst der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person, sind lediglich die Zeilen „Firma“, „Rechtsform“ und „Sitz mit Postleitzahl“\nauszufüllen.\n5\nDiese Personen müssen das Formular eigenhändig unterschreiben.\n6\nDie Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.\n7\nNur anzugeben, sofern eine Eintragung oder Rechtsträgerkennung vorliegt.\n8\nLegal Entity Identifier.\n9\nDie Anzahl der Zeilen ist bei Bedarf beliebig erweiterbar.\n10\nDie vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage (Unterlagen nach § 9 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 3 Satz 3 InhKontrollV) zu\neiner in § 6 Abs. 1 InhKontrollV genannten Absichtsanzeige oder zur Anzeige nach § 2c Abs. 1 Satz 5 KWG oder § 104 Abs. 1 Satz 5 VAG ist\neinzutragen.\n11\nIm Formular zur Zuverlässigkeit eines derzeit oder früher vom Anzeigepflichtigen geleiteten oder kontrollierten Unternehmens ist diese Nummer\nnicht auszufüllen.\nDiese Seite ist nicht einzureichen.","1970             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015\nAnlage 4 zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d\nFormular – Aufgabe-Verringerung                                                                                       IAV\nAdressatenfeld1                                                                  Eingangsdatum:\nIdent-Nr. Zielunternehmen\nIdent-Nr. Anzeigepflichtiger\nWird von der Behörde ausgefüllt\nHiermit zeige ich die/Hiermit zeigen wir die\n⃞    Absicht der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung\n⃞    Absicht der Verringerung einer bedeutenden Beteiligung\nan dem folgenden\n⃞       Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut\n⃞       Erstversicherungs-, Rückversicherungsunternehmen, Pensionsfonds\noder Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG\nan:\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)                           Firma Zeile 2\nRechtsform\nSitz mit Postleitzahl\nAnschrift der Hauptniederlassung\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\nRechtsträgerkennung2,          3\nDer Anzeigepflichtige hat nach der Verringerung Kontrolle über das Zielunternehmen:\n(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)\n⃞    Ja.       ⃞     Nein.\nSeite 1","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015                                1971\n1.    Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen\n1.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist.\nFamilienname\nGeburtsname\nSämtliche Vornamen\nStaatsangehörigkeit                     Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\nAnschrift des Hauptwohnsitzes           Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl4\nOrt\nStaat\nAngaben zur Firma, sofern vorhanden     Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)           Firma Zeile 2\nSitz mit Postleitzahl4\nSitzstaat\nWirtschaftszweig5                       Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\nOrdnungsmerkmale\nRegistereintragung3                     Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\n1.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist.\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)               Firma Zeile 2\nRechtsform\nSitz mit Postleitzahl4\nSitzstaat\nAnschrift der Hauptniederlassung        Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl4\nOrt\nStaat\nWirtschaftszweig5                       Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\nOrdnungsmerkmale\nRegistereintragung3                     Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\nRechtsträgerkennung3                    Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\n(Hinweis: Bei der Anzeige der Absicht der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung sind die Nummern 2 bis 4 nicht\nauszufüllen.)\nSeite 2","1972            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015\n2.    Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne Wohnsitz oder\ngewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist:\n(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)\nDer mit der letzten Absichtsanzeige angegebene Empfangsbevollmächtigte ist weiterhin Empfangsbevoll-\nmächtigter des Anzeigepflichtigen und dessen Personalien, insbesondere dessen Anschrift, haben sich seit-\ndem nicht verändert:\n⃞     Ja, weiter mit 3.\n⃞     Nein, weiter mit 2.1 bzw. 2.2.\n(Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den Anzeigepflichtigen gerich-\ntete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes\nDokument am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen, § 15 Satz 2 VwVfG.)\n2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist.\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nAnschrift\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\n2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist.\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)                            Firma Zeile 2\nRechtsform\nSitz mit Postleitzahl\nAnschrift\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\nOrdnungsmerkmale\nRegistereintragung3\nRechtsträgerkennung3\nSeite 3","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015                               1973\n3.   Die geplanten Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder teilweise noch einem anderen als\ndem Mutterunternehmen zugerechnet werden:\n(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)\n⃞    Nein, weiter mit 4.\n⃞    Ja, nachfolgende Auswahl treffen.\nDie Personalien desjenigen, dem Anteile zugerechnet werden würden, haben sich im Vergleich zur letzten\nAbsichtsanzeige verändert oder es wären Anteile einem bisher nicht Angezeigten zuzurechnen:\n⃞    Nein, weiter mit 4.\n⃞    Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _6 beizufügen, in der unter\nBerücksichtigung des § 4 InhKontrollV diejenigen, denen Anteile zugerechnet werden würden,\nanzugeben sind. Der Grund der Zurechnung der Anteile ist ebenfalls anzugeben.\n4.   Angaben zur geplanten bedeutenden Beteiligung\n(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)\n4.1 Auf die Geschäftsleitung des Zielunternehmens könnte, obwohl weniger als 20 % oder keine Kapital- oder\nStimmrechtsanteile gehalten werden sollen, ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden.\n⃞    Nein, weiter mit 4.2.\n⃞    Ja, nachfolgende Auswahl treffen.\nDie Gründe haben sich im Vergleich zur letzten Absichtsanzeige verändert oder es besteht nunmehr die\nMöglichkeit, einen maßgeblichen Einfluss auszuüben:\n⃞    Nein, weiter mit 4.2.\n⃞    Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _                   6  beizufügen, in der die\nGründe dafür anzugeben sind.\n4.2 Darstellung der geplanten Beteiligungshöhe am Zielunternehmen7,                        8\nFirma9, Rechtsform und Sitz                  Kapital-\n(lt. Registereintragung) mit PLZ4             anteil10, 11\nwird durch die                                                                                                 Stimm-    Verhältnis\nund Sitzstaat; Ordnungsmerkmale                                Kapital des\nBehörde ausgefüllt                                                                                               rechts-      zum\nRegistereintragung3, Wirtschaftszweig5; Ident-                            Unter-\nIdent-Nr. des                                                                                                  anteil   Zielunter-\nNr. (falls bekannt), bei natürlichen Personen       in        Tsd.    nehmens12\nBeteiligungs-                                                                                               in Prozent   nehmen\nneben Firma (falls vorhanden), vollständiger Prozent           Euro     Tsd. Euro      11, 13       14\nunternehmens\nName9 und Geburtsdatum,\nRechtsträgerkennung3\nDie geplante durchgerechnete Kapitalquote am Zielunternehmen beträgt                              Prozent.\nSeite 4","1974            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015\n5.    Liste der Anlagen\nKurzbezeichnung der Anlage                                                         Anlage liegt bei\nSchaubild über komplexe Beteiligungsstrukturen nach § 17 Abs. 1 Satz 2 i. V. m.    ⃞ nicht erforderlich\n§ 6 Abs. 1 Satz 2 InhKontrollV                                                     ⃞ ja\n⃞ wird nachgereicht\nFormular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach § 17 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 6    ⃞ nicht erforderlich\nAbs. 1 Satz 2 InhKontrollV oder nach Fußnote 6 dieses Formulars                    ⃞ ja\n⃞ wird nachgereicht\nErklärung nach § 17 Abs. 2 InhKontrollV                                            ⃞ ja\n⃞ wird nachgereicht\nAnlage nach Nummer 3 dieses Formulars                                              ⃞ nicht erforderlich\n⃞ ja\n⃞ wird nachgereicht\nAnlage nach Nummer 4.1 dieses Formulars                                            ⃞ nicht erforderlich\n⃞ ja\n⃞ wird nachgereicht\nggf. weitere Anlagen: von Anzeigepflichtigen auszufüllen\nggf. weitere Anlagen: von Anzeigepflichtigen auszufüllen\nggf. weitere Anlagen: von Anzeigepflichtigen auszufüllen\n6.    Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an:\nFamilienname\nVorname\nTelefonnummer\n(mit Vorwahl)\nE-Mail-Adresse\n7.       Unterschrift(en)\n7.1      Mit der nachfolgenden Unterschrift/Mit den nachfolgenden Unterschriften wird bestätigt, dass\n• der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und\n• der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die Unterzeichnenden entsprechend\ndem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen\nabzugeben.\nSeite 5","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015       1975\n7.2 Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab:\n⃞  Nein, bitte weiter mit 7.3.\n⃞  Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die Anzeige einreichen.\nDatum, Ort und Unterschrift des Anzeigepflichtigen\n7.3 Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend ihrer Vertretungsbefugnis\nberechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben:15\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nDatum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nDatum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nDatum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nSeite 6","1976     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nDatum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nDatum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nDatum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nSeite 7","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015                                     1977\nFußnoten\n1\nIst das Zielunternehmen ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, sind eine Ausfertigung an die Bundesanstalt und eine Ausfertigung an die\nfür das Institut zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank zu adressieren.\nHandelt es sich bei dem Zielunternehmen um ein Versicherungsunternehmen oder einen Pensionsfonds, ist lediglich entweder eine Ausfertigung\nan die Bundesanstalt oder eine Ausfertigung an die zuständige Länderaufsichtsbehörde zu adressieren.\nDie entsprechende Adresse ist in dem Adressatenfeld einzutragen.\n2\nLegal Entity Identifier.\n3\nNur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt.\n4\nDie Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.\n5\nEs ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die Bankenstatistik“ einzutragen.\n6\nDie vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen.\n7\nNummer 4.2 ist nicht auszufüllen\n– bei komplexen Beteiligungsstrukturen,\n– bei mittelbaren Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und\n– wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimm-\nrechtsanteils herleiten lässt.\nStattdessen ist das Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ der Inhaberkontrollverordnung auszufüllen und als Anlage beizufügen.\n8\nFür beabsichtigte mittelbar gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die vollständige beabsichtigte Beteiligungskette mit den jeweiligen\nbeabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen. Die Kette beginnt mit der beabsichtigten\nunmittelbar gehaltenen Beteiligung des Anzeigepflichtigen und endet mit dem Zielunternehmen.\n9\nZu dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich dessen vollständiger Name (Vorname und Familienname) wieder-\nholt werden. Zu dem unter Nummer 1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der Seite 1 angezeigten Zielunternehmen muss lediglich\ndie Firma eingetragen werden.\n10\nBeteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen\nRechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach\ndem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert\nist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Sofern es sich bei dem Zielunternehmen um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit\nhandelt, sind Prozentangaben in Bezug auf den Gründungsstock zu machen.\n11\nBeabsichtigter unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Zielunternehmen (keine\ndurchgerechneten Quoten).\n12\nSofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital\nist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.\n13\nNur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.\n14\nIst der Anzeigepflichtige oder der die zukünftig noch gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Mutterunternehmen des\nZielunternehmens, ist „Mutter“ einzutragen. Ist der die zukünftig noch gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Schwester-\nunternehmen des Zielunternehmens, ist „Schwester“ einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen.\n15\nIst die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen\nberechtigt, hat diese bzw. haben diese weiteren Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu\nergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem Formular anzufügen, auf dem die Seitenzahlnummerierung des Formulars fortzusetzen ist.\nDiese Seite ist nicht einzureichen."]}