{"id":"bgbl1-2015-42-3","kind":"bgbl1","year":2015,"number":42,"date":"2015-10-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/42#page=19","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2015-42-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2015/bgbl1_2015_42.pdf#page=19","order":3,"title":"Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin (Bilanzbuchhalterprüfungsverordnung  BibuchhFPrV)","law_date":"2015-10-26T00:00:00Z","page":1819,"pdf_page":19,"num_pages":6,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 30. Oktober 2015            1819\nVerordnung\nüber die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin\n(Bilanzbuchhalterprüfungsverordnung – BibuchhFPrV)\nVom 26. Oktober 2015\nAuf Grund des § 53 Absatz 1 in Verbindung mit Ab-         2. Steuerrecht in den wesentlichen betrieblich relevan-\nsatz 2 und des § 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgeset-            ten Steuerarten anwenden,\nzes, von denen § 53 Absatz 1 zuletzt durch Artikel 436       3. die wesentlichen Regelungen der International Fi-\nNummer 4 Buchstabe a der Verordnung vom 31. August               nancial Reporting Standards und der International\n2015 (BGBI. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet            Accounting Standards mit den entsprechenden na-\ndas Bundesministerium für Bildung und Forschung                  tionalen Rechtsnormen vergleichen,\nnach Anhörung des Hauptausschusses des Bundes-\ninstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem          4. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert an-\nBundesministerium für Wirtschaft und Energie:                    wenden,\n5. das Zahlenwerk für Planungs- und Kontrollentschei-\n§1                                  dungen auswerten und interpretieren,\nGegenstand                           6. ein internes Kontrollsystem in der Organisation und\nim Finanz- und Rechnungswesen sicherstellen,\nDie Verordnung regelt\n7. finanzwirtschaftliche Vorgänge planen und abwickeln,\n1. die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Bilanzbuchhalter oder Geprüfte Bilanz-         8. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen sowie deren\nbuchhalterin und                                             berufliche Entwicklung fördern, Nachwuchskräfte\nausbilden, Teamarbeit und Projektmanagement um-\n2. unabhängig von Nummer 1 die Prüfung in der Zu-                setzen sowie\nsatzqualifikation „Bilanzbuchhaltung International“.\n9. Berufsausbildung organisieren und durchführen.\n§2                                 (4) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum an-\nerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanz-\nZiel der Prüfung und\nbuchhalter oder Geprüfte Bilanzbuchhalterin.\nBezeichnung des Fortbildungsabschlusses\n(1) Mit der Prüfung zum anerkannten Fortbildungs-                                    §3\nabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte\nVoraussetzung für die Zulassung zur Prüfung\nBilanzbuchhalterin soll die auf einen beruflichen Auf-\nstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Hand-              (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nach-\nlungsfähigkeit nachgewiesen werden.                          weist:\n(2) Die Prüfung wird von der zuständigen Stelle           1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem\ndurchgeführt.                                                    anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden\nAusbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer\n(3) Durch die Erweiterung der beruflichen Hand-               von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung\nlungsfähigkeit soll der Geprüfte Bilanzbuchhalter oder           folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis,\ndie Geprüfte Bilanzbuchhalterin in der Lage sein, eigen-\nständig und verantwortlich die Aufgaben des kauf-            2. einen der folgenden Abschlüsse und eine darauf fol-\nmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und                   gende, mindestens zweijährige Berufspraxis:\nInstitutionen unterschiedlicher Art, Größe und Rechts-           a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach\nform zu organisieren und durchzuführen und in diesem                einer Regelung auf Grund des Berufsbildungs-\nZusammenhang Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu                    gesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als\nführen. Zu diesen Aufgaben gehören:                                 Fachkaufmann oder Fachkauffrau,\n1. Jahresabschlüsse nach nationalem Recht erstellen              b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebs-\nund dabei Rechtsformen von Unternehmen und In-                  wirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin\nstitutionen beachten,                                           oder","1820           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 30. Oktober 2015\nc) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder                                    §6\nBachelorabschluss einer staatlichen oder staat-\nMündliche Prüfung\nlich anerkannten Hochschule oder einer Berufs-\nakademie oder eines akkreditierten betriebswirt-          (1) Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer\nschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsaka-        die schriftliche Prüfung bestanden hat.\ndemie oder                                                (2) Die mündliche Prüfung ist innerhalb von zwei\n3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.                 Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der schrift-\nlichen Prüfung durchzuführen. Bei Überschreiten der\nDie Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu        Frist ist die schriftliche Prüfung erneut abzulegen.\nden in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und\ndabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rech-             (3) In der mündlichen Prüfung soll der Prüfungsteil-\nnungswesen erworben worden sein.                              nehmer oder die Prüfungsteilnehmerin nachweisen,\ndass er oder sie in der Lage ist, angemessen und sach-\n(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch           gerecht zu kommunizieren und Fachinhalte zu präsen-\nzuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder             tieren.\nauf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kennt-\nnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der be-             (4) Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsen-\nruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die        tation und einem sich unmittelbar anschließenden\nZulassung zur Prüfung rechtfertigen.                          Fachgespräch.\n(5) In der Präsentation soll der Prüfungsteilnehmer\n§4                               oder die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er\nGliederung und                          oder sie in der Lage ist, ein komplexes Problem der\nHandlungsbereiche der Prüfung                     betrieblichen Praxis zu erfassen, darzustellen, zu beur-\nteilen und zu lösen. Der Prüfungsteilnehmer oder die\n(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil       Prüfungsteilnehmerin wählt selbst ein Thema für die\nund einem mündlichen Teil.                                    Präsentation; das Thema muss aus dem Handlungsbe-\n(2) Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden           reich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“\nHandlungsbereiche:                                            stammen. Er oder sie hat das Thema mit einer Kurz-\nbeschreibung des Problems und einer inhaltlichen Glie-\n1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungs-             derung dem Prüfungsausschuss zum Termin der dritten\nlegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,                schriftlichen Prüfungsleistung einzureichen. Die Prä-\n2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,                sentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.\n3. Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,              (6) Im Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer\noder die Prüfungsteilnehmerin, ausgehend von der Prä-\n4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrneh-                 sentation, nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist,\nmen, gestalten und überwachen,                            Probleme der betrieblichen Praxis zu analysieren und\n5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert an-           Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßge-\nwenden,                                                   benden Einflussfaktoren zu bewerten. Im Fachgespräch\nsind neben dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse\n6. Ein internes Kontrollsystem sicherstellen,                 aufbereiten und auswerten“ andere Handlungsbereiche\n7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit              einzubeziehen. Das Fachgespräch soll nicht länger als\ninternen und externen Partnern sicherstellen.             30 Minuten dauern.\n§5                                                            §7\nSchriftliche Prüfung                                           Handlungsbereiche\n(1) Im Handlungsbereich „Geschäftsvorfälle erfassen\n(1) Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage\nund nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüs-\neiner Beschreibung einer betrieblichen Situation durch-\nsen führen“ soll der Prüfungsteilnehmer oder die Prü-\ngeführt.\nfungsteilnehmerin nachweisen, dass er oder sie in der\n(2) Die Prüfung besteht aus drei unter Aufsicht zu         Lage ist, nach deutschem Recht eine ordnungsgemäße\nbearbeitenden Aufgabenstellungen.                             Buchführung durchzuführen, den Jahresabschluss zu\nerstellen und die wesentlichen Regelungen des interna-\n(3) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgaben-\ntionalen Bilanzrechts nach den International Financial\nstellung 240 Minuten.\nReporting Standards darzustellen. In diesem Hand-\n(4) Die drei Aufgabenstellungen müssen aus der Be-         lungsbereich können folgende Qualifikationsinhalte ge-\nschreibung der betrieblichen Situation abgeleitet und         prüft werden:\naufeinander abgestimmt sein sowie dem Prüfungsteil-\n1. Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zeitgerecht\nnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin eigenständige\nund geordnet nach nationalen handels- und steuer-\nLösungen ermöglichen. Die Aufgabenstellungen sind\nrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erfassen\nso zu gestalten, dass jeweils ein anderer Handlungs-\nund daraus Buchungen ableiten,\nbereich nach § 4 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 3 einen\nSchwerpunkt bildet und die übrigen Handlungsbereiche          2. die Buchführung so organisieren, dass sie einem\nnach § 4 Absatz 2 insgesamt mindestens einmal in den              sachverständigen Dritten innerhalb angemessener\ndrei Aufgabenstellungen situationsbezogen thematisiert            Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und\nwerden.                                                           die Lage des Unternehmens vermitteln kann,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 30. Oktober 2015              1821\n3. Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach von                2. Datensätze für das Verfahren zur elektronischen\nVermögensgegenständen, Schulden, Eigenkapital                   Übermittlung von Jahresabschlüssen nach dem\nund Rechnungsabgrenzungsposten nach nationalen                  Einkommensteuergesetz ableiten,\nhandels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungs-\n3. den zu versteuernden Gewinn nach den einzelnen\nvorschriften durchführen,\nGewinnermittlungsarten bestimmen,\n4. die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsun-            4. das körperschaftsteuerlich zu versteuernde Ein-\nterschiede zwischen nationalem und internationalem              kommen, die festzusetzende Körperschaftsteuer\nRecht gegenüberstellen; das umfasst den jeweiligen              sowie die Abschlusszahlung und Erstattung der\nGeltungsbereich sowie die Unterschiede zwischen                 Körperschaftsteuer berechnen,\nden Zielen und Grundprinzipien in der Erst- und\nFolgebewertung von Sachanlagen, immateriellen               5. Regelungen des Körperschaftsteuerrechts und des\nVermögenswerten und Finanzinstrumenten, in der                  Einkommensteuerrechts in Abhängigkeit von der\nBewertung von Vorräten, in der Behandlung von Fer-              Rechtsform eines Unternehmens erläutern,\ntigungsaufträgen, latenten Steuern, Eigenkapital,           6. die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage ent-\nRückstellungen und Verbindlichkeiten,                           wickeln und für die Gewerbesteuererklärung aufbe-\n5. Aufwendungen und Erträge in der Gewinn- und Ver-                 reiten sowie die Gewerbesteuer und die Gewerbe-\nlustrechnung nach nationalen handels- und steuer-               steuerrückstellung berechnen,\nrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sowie              7. Geschäftsvorfälle auf ihre umsatzsteuerliche Rele-\ndie Ergebnisauswirkungen der Bewertungsmaßnah-                  vanz und auf ihre Vorsteuer prüfen sowie die Um-\nmen darstellen,                                                 satzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuer-\n6. Bestandteile des Jahresabschlusses, Inhalte und                  erklärungen vorbereiten,\nAussagen der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrech-           8. Vorschriften zum Verfahrensrecht anwenden und\nnung, der Kapitalflussrechnung, des Eigenkapital-               notwendige Anträge stellen,\nspiegels und des Anhanges beherrschen und den\nLagebericht erstellen sowie hierzu die Regelungen           9. grundlegende nationale und binationale Verfahren\nnach den International Financial Reporting Stan-                zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Er-\ndards und den International Accounting Standards                tragsteuerrecht gegenüberstellen sowie Verfahren\nzuordnen und den Segmentbericht im Überblick er-                zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Er-\nläutern,                                                        tragsteuerrecht beschreiben und\n7. Grundzüge der Konzernrechnungslegung nach na-              10. Lohnsteuer, Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in\ntionalen und internationalen Rechnungslegungsvor-               das betriebliche Geschehen einordnen.\nschriften erkennen und die Buchungen für die Kapi-           (4) Im Handlungsbereich „Finanzmanagement des\ntalkonsolidierung nach nationalem Bilanzrecht             Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwa-\ndurchführen und                                           chen“ soll der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungs-\nteilnehmerin nachweisen, dass er oder sie in der Lage\n8. bilanzielle Auswirkungen unterschiedlicher Gesell-\nschaftsformen im Handels- und Steuerrecht berück-         ist, die Methoden und Instrumente der Finanzierung\nsichtigen.                                                und der Investitionsrechnungen anzuwenden. Dabei\nsoll er oder sie zeigen, dass er oder sie die Bedeutung\n(2) Im Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbe-           der betrieblichen Finanzwirtschaft als Erfolgsfaktor der\nreiten und auswerten“ soll der Prüfungsteilnehmer oder        Unternehmensführung in nationalen und internationalen\ndie Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er oder sie         Märkten erkennt. Des Weiteren soll er oder sie Pla-\nin der Lage ist, die Zusammenhänge in der Rechnungs-          nungsrechnungen im Rahmen der Finanz- und Investi-\nlegung zu erkennen sowie Jahresabschlüsse für unter-          tionsplanung erstellen und einsetzen. In diesem Hand-\nnehmerische Zwecke zu analysieren und zu interpretie-         lungsbereich können folgende Qualifikationsinhalte\nren. In diesem Handlungsbereich können folgende               geprüft werden:\nQualifikationsinhalte geprüft werden:\n1. Ziele, Aufgaben und Instrumente des Finanzma-\n1. Jahresabschlüsse aufbereiten,                                  nagements beschreiben und deren Einhaltung anhand\n2. Jahresabschlüsse mit Hilfe von Kennzahlen und                  ausgewählter Kennzahlen und Finanzierungsregeln\nCashflow-Rechnungen analysieren und interpretieren,           beurteilen,\n3. zeitliche und betriebliche Vergleiche von Jahresab-        2. Finanz- und Liquiditätsplanungen erstellen und Fi-\nschlüssen durchführen und die Einhaltung von Plan-            nanzkontrollen zur Sicherung der Zahlungsbereit-\nund Normwerten überprüfen und                                 schaft durchführen,\n4. Bedeutung von Ratings erkennen und Maßnahmen               3. Finanzierungsarten beherrschen sowie die Möglich-\nzur Verbesserung für das Unternehmen vorschlagen.             keiten und Methoden zur Kapitalbeschaffung unter\nBerücksichtigung der Rechtsform des Unterneh-\n(3) Im Handlungsbereich „Betriebliche Sachverhalte             mens auswählen und einsetzen,\nsteuerlich darstellen“ soll der Prüfungsteilnehmer oder\ndie Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er oder sie         4. Investitionsbedarf feststellen und die optimale Inves-\nin der Lage ist, betriebliche Sachverhalte steuerlich zu          tition mit Hilfe von Investitionsrechnungen ermitteln,\nbearbeiten. In diesem Handlungsbereich können fol-            5. Kreditrisiken erkennen sowie Instrumente zur Risiko-\ngende Qualifikationsinhalte geprüft werden:                       begrenzung bewerten und einsetzen,\n1. steuerliches Ergebnis aus dem handelsrechtlichen         6. Kredit- und Kreditsicherungsmöglichkeiten unter\nErgebnis ableiten,                                          Einbeziehung einer Kreditwürdigkeitsprüfung und ei-","1822            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 30. Oktober 2015\nner Tilgungsfähigkeitsberechnung darstellen sowie         2. Kriterien für die Personalauswahl festlegen und be-\nKreditkonditionen verhandeln und                              gründen sowie bei der Personalrekrutierung mitwir-\n7. die Formen des in- und ausländischen Zahlungsver-               ken,\nkehrs auswählen und geschäftsvorgangsbezogen              3. den Personaleinsatz planen und steuern,\nfestlegen.                                                4. Führungsmethoden situationsgerecht anwenden,\n(5) Im Handlungsbereich „Kosten- und Leistungs-            5. Berufsausbildung planen und durchführen,\nrechnung zielorientiert anwenden“ soll der Prüfungsteil-\n6. die berufliche Entwicklung und Weiterbildung von\nnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin nachweisen,\nMitarbeitern und Mitarbeiterinnen fördern und\ndass er oder sie in der Lage ist, die Kosten- und Leis-\ntungsrechnung zur Steuerung betrieblicher Prozesse,            7. den Arbeits- und Gesundheitsschutz gestalten.\nzur Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen\nsowie zu Bilanzierungszwecken einzusetzen. Dabei soll                                      §8\ner oder sie besonders den Zusammenhang zwischen                   Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen\nBuchführung, Bilanzierung, Kosten- und Leistungs-\nFür die Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandtei-\nrechnung und Controlling darstellen. In diesem Hand-\nlen ist § 56 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes ent-\nlungsbereich können folgende Qualifikationsinhalte ge-\nsprechend anzuwenden.\nprüft werden:\n1. Methoden und Instrumente zur Erfassung von Kos-                                         §9\nten und Leistungen auswählen und anwenden,                                Bewerten der Prüfungs-\n2. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betrieb-                 leistungen und Ermittlung der Gesamtnote\nliche Funktionsbereiche und auf Leistungen auswäh-           (1) Die Prüfungsleistungen in der schriftlichen Prü-\nlen und anwenden,                                         fung und in der mündlichen Prüfung sind gesondert\n3. Methoden der kurzfristigen Erfolgsrechnung für be-          und mit Punkten zu bewerten.\ntriebliche Analyse- und Steuerungszwecke auswäh-             (2) Bei der Bewertung der schriftlichen Prüfung sind\nlen und anwenden,                                         die drei schriftlichen Aufgabenstellungen gleich zu ge-\n4. Verfahren der Kosten- und Leistungsrechnung zur             wichten.\nLösung unterschiedlicher Problemstellungen und zur           (3) Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung ist\nEntscheidungsvorbereitung zielorientiert anwenden         das Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt\nund                                                       zu gewichten.\n5. Grundzüge des Kostencontrollings und des Kosten-               (4) Aus der Bewertung der schriftlichen Prüfung und\nmanagements für die Zusammenarbeit im betrieb-            aus der Bewertung der mündlichen Prüfung wird das\nlichen Controlling erläutern.                             arithmetische Mittel gebildet; anhand dessen wird die\n(6) Im Handlungsbereich „Ein internes Kontrollsys-         Gesamtnote festgestellt.\ntem sicherstellen“ soll der Prüfungsteilnehmer oder\ndie Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er oder sie                                     § 10\nin der Lage ist, Risiken in der Unternehmung zu identi-                   Bestehen der Prüfung und Zeugnis\nfizieren, zu bewerten und Maßnahmen zur Risikominde-\n(1) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils die\nrung aufzuzeigen. In diesem Handlungsbereich können\nschriftliche und die mündliche Prüfung mit mindestens\nfolgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:                 „ausreichend“ bewertet worden sind.\n1. Arten von Risiken identifizieren und dokumentieren,            (2) Ist die Prüfung bestanden, stellt die zuständige\n2. ein internes Kontrollsystem aufbauen,                       Stelle darüber ein Zeugnis aus.\n3. Methoden zur Beurteilung von Risiken einsetzen und             (3) Ist die Prüfung bestanden, stellt die zuständige\nStelle ein weiteres Zeugnis aus, in dem mindestens an-\n4. Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken ableiten.\nzugeben sind:\n(7) Im Handlungsbereich „Kommunikation, Führung\n1. die Handlungsbereiche nach § 4 Absatz 2,\nund Zusammenarbeit mit internen und externen Part-\nnern sicherstellen“ soll der Prüfungsteilnehmer oder           2. die Prüfungsergebnisse nach § 9 Absatz 2, 3 und 4,\ndie Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er oder sie          3. die Befreiung vom schriftlichen Prüfungsteil der Aus-\nin der Lage ist, zielorientiert mit Mitarbeitern und Mit-          bilder-Eignungsprüfung nach § 12 und\narbeiterinnen, Auszubildenden, Geschäftspartnern so-           4. Befreiungen nach § 8; jede Befreiung ist mit Ort,\nwie Kunden zu kommunizieren und zu kooperieren,                    Datum und der Bezeichnung des Prüfungsgremiums\nMethoden der Kommunikation und des Konfliktma-                     der anderweitig abgelegten Prüfung anzugeben.\nnagements situationsgerecht einzusetzen, ethische\nGrundsätze zu berücksichtigen und Mitarbeiter und\n§ 11\nMitarbeiterinnen, Auszubildende und Projektgruppen\nunter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Rah-                        Wiederholung der Prüfung\nmenbedingungen und der Unternehmensziele zu führen                (1) Eine nicht bestandene schriftliche oder eine nicht\nund zu motivieren. In diesem Handlungsbereich können           bestandene mündliche Prüfung kann jeweils zweimal\nfolgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:                 wiederholt werden.\n1. mit internen und externen Partnern situationsgerecht           (2) Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteil-\nkommunizieren sowie Präsentationstechniken ziel-          nehmerin hat die Wiederholungsprüfung bei der zustän-\ngerichtet einsetzen,                                      digen Stelle zu beantragen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 30. Oktober 2015              1823\n(3) Wer die Wiederholung der mündlichen Prüfung             In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsin-\ninnerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der nicht         halte geprüft werden:\nbestandenen Prüfung an, beantragt, ist von der schrift-          1. Bilanzen erstellen,\nlichen Prüfung zu befreien, wenn die in der voran-\ngegangenen schriftlichen Prüfung erbrachte Leistung              2. unterschiedliche Verfahren zur Ermittlung des Ge-\nmit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.                    samtergebnisses anwenden,\n(4) Auf Antrag kann im Fall der Wiederholung einer            3. Ergebnis je Aktie ermitteln,\nnicht bestandenen Prüfung auch eine bereits bestan-              4. Eigenkapitalveränderungsrechnung aufstellen,\ndene Prüfung wiederholt werden. In diesem Fall gilt              5. Kapitalflussrechnung erstellen,\nnur das Ergebnis der letzten Prüfung.\n6. Anhang erstellen,\n§ 12                                  7. Lagebericht erstellen,\nAusbildereignung                            8. Segmente auswählen und den Segmentbericht er-\nstellen,\nWer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden\nhat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-       9. im Rahmen der Konzernrechnungslegung notwen-\nEignungsverordnung befreit.                                          dige Konsolidierungen durchführen und einen Kon-\nzernabschluss erstellen,\n§ 13                                10. internationale Abschlüsse im Hinblick auf die Ver-\nZusatzqualifikation                               mögens-, Finanz- und Ertragslage des Unterneh-\n„Bilanzbuchhaltung International“                        mens analysieren und interpretieren sowie Zwi-\nschenberichterstattung durchführen,\n(1) Auf Antrag bei der zuständigen Stelle kann eine\nPrüfung in der Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhaltung          11. Finanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen im\nInternational“ abgelegt werden. Voraussetzung für die                Außenhandel ermitteln und Finanzierungsarten auf\nZulassung zur Prüfung ist, dass der Antragsteller oder               internationalen Märkten auswählen und anwenden,\ndie Antragstellerin bereits                                    12. Methoden zur Vermeidung einer Doppelbesteue-\n1. die Prüfung zum Bilanzbuchhalter oder zur Bilanz-                 rung im Ertragsteuerrecht unter Beachtung des Au-\nbuchhalterin auf Grund einer Regelung einer zustän-              ßensteuerrechts darstellen,\ndigen Stelle erfolgreich abgelegt hat,                     13. umsatzsteuerliche Vorschriften bei grenzüber-\n2. den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter                   schreitendem Waren- und Dienstleistungsverkehr\nBilanzbuchhalter oder Geprüfte Bilanzbuchhalterin                beachten.\noder einen gleichwertigen Abschluss erworben hat              (7) Die Prüfungsleistung ist mit Punkten zu bewer-\noder                                                       ten; die Prüfung ist bestanden, wenn sie mit mindes-\n3. einen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss an            tens „ausreichend“ bewertet wurde.\neiner Hochschule erworben hat.                                (8) Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden.\nDer Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin\n(2) Die Prüfung wird als schriftliche Prüfung auf der\nhat die Wiederholungsprüfung bei der zuständigen\nGrundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Si-\nStelle zu beantragen.\ntuation durchgeführt.\n(9) Ist die Prüfung bestanden worden, stellt die zu-\n(3) Sie besteht aus zwei unter Aufsicht zu bearbei-\nständige Stelle eine Bescheinigung aus.\ntenden Aufgabenstellungen.\n(4) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgaben-                                    § 14\nstellung 240 Minuten.\nÜbergangsvorschriften\n(5) Die beiden Aufgabenstellungen müssen aus der\n(1) Vor Ablauf des 31. Dezember 2015 angemeldete\nBeschreibung der betrieblichen Situation abgeleitet und\nPrüfungen\naufeinander abgestimmt sein sowie eigenständige Lö-\nsungen ermöglichen.                                            1. zum „Bilanzbuchhalter International (IHK)“ oder zur\n„Bilanzbuchhalterin International (IHK)“,\n(6) In der Prüfung hat der Prüfungsteilnehmer oder\ndie Prüfungsteilnehmerin nachzuweisen, dass er oder            2. zum „Internationalen Bilanzbuchhalter (IHK)“ oder\nsie in der Lage ist,                                               zur „Internationalen Bilanzbuchhalterin (IHK)“,\n1. die Bilanzierung und Bewertung nach den in der Eu-          3. zur Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhaltung Interna-\nropäischen Union geltenden International Financial             tional“ oder\nReporting Standards und International Accounting           4. nach der Verordnung über die Prüfung zum aner-\nStandards durchzuführen,                                       kannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Ge-\n2. alle weiteren erforderlichen Teile eines Abschlusses            prüfte Bilanzbuchhalterin vom 18. Oktober 2007\nnach den jeweils geltenden Standards zu erstellen,             (BGBl. I S. 2485), die zuletzt durch Artikel 64 der\nunter Verwendung der englischsprachigen Fachbe-                Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) ge-\ngriffe darzustellen und die Abschlüsse nach den an-            ändert worden ist,\nerkannten Methoden zu analysieren und                      werden bis zum 31. Juli 2019 nach den bisherigen Vor-\n3. außensteuerliche Sachverhalte sowie Sachverhalte            schriften zu Ende geführt.\nder internationalen Finanzierung und des internatio-          (2) Bei Prüfungen, die bis zum Ablauf des 31. Januar\nnalen Zahlungsverkehrs zu bearbeiten.                      2018 angemeldet werden, kann der Prüfungsteilnehmer","1824         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 30. Oktober 2015\noder die Prüfungsteilnehmerin die Anwendung der bis-                                   § 15\nherigen Vorschriften beantragen; die Prüfung ist bis                    Inkrafttreten, Außerkrafttreten\nzum 31. Juli 2019 zu Ende zu führen.\nDiese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.\n(3) Die Wiederholungsprüfung kann auf Antrag des         Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum\nPrüfungsteilnehmers oder der Prüfungsteilnehmerin           anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Ge-\nauch nach dieser Verordnung durchgeführt werden;            prüfte Bilanzbuchhalterin vom 18. Oktober 2007 (BGBl. I\ndie Wiederholungsprüfung ist bis zum 31. Juli 2019 zu       S. 2485), die zuletzt durch Artikel 64 der Verordnung\nEnde zu führen. § 11 Absatz 3 findet in diesem Fall         vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden\nkeine Anwendung.                                            ist, außer Kraft.\nBonn, den 26. Oktober 2015\nDie Bundesministerin\nfür Bildung und Forschung\nJohanna Wanka"]}