{"id":"bgbl1-2015-31-3","kind":"bgbl1","year":2015,"number":31,"date":"2015-07-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/31#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2015-31-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2015/bgbl1_2015_31.pdf#page=12","order":3,"title":"Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe","law_date":"2015-07-17T00:00:00Z","page":1332,"pdf_page":12,"num_pages":17,"content":["1332            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015\nGesetz\nzur Stärkung des Rechts des Angeklagten\nauf Vertretung in der Berufungsverhandlung und\nüber die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe\nVom 17. Juli 2015\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-                  schuldigung nicht anwesenden Angeklagten\nsen:                                                                nicht weiter vertritt,\n2. sich der Angeklagte ohne genügende Entschul-\nArtikel 1                                   digung entfernt hat und kein Verteidiger mit\nÄnderung der                                  schriftlicher Vertretungsvollmacht anwesend ist\nStrafprozessordnung                               oder\nDie Strafprozessordnung in der Fassung der Be-               3. sich der Angeklagte vorsätzlich und schuldhaft\nkanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319),             in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschlie-\ndie zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom               ßenden Zustand versetzt hat und kein Verteidiger\n12. Juni 2015 (BGBl. I S. 926) geändert worden ist, wird            mit schriftlicher Vertretungsvollmacht anwesend\nwie folgt geändert:                                                 ist.\nÜber eine Verwerfung wegen Verhandlungsunfähig-\n1. Die §§ 111o und 111p werden aufgehoben.\nkeit nach diesem Absatz entscheidet das Gericht\n2. In § 230 Absatz 2 werden vor dem Punkt am Ende              nach Anhörung eines Arztes als Sachverständigen.\nein Komma und die Wörter „soweit dies zur Durch-            Die Sätze 1 bis 3 finden keine Anwendung, wenn\nführung der Hauptverhandlung geboten ist“ einge-            das Berufungsgericht erneut verhandelt, nachdem\nfügt.                                                       die Sache vom Revisionsgericht zurückverwiesen\n3. In § 267 Absatz 5 Satz 3 wird die Angabe „Satz 3“           worden ist.\ndurch die Angabe „Satz 4“ ersetzt.                             (2) Soweit die Anwesenheit des Angeklagten\nnicht erforderlich ist, findet die Hauptverhandlung\n4. In § 314 Absatz 2 werden die Wörter „mit schrift-\nauch ohne ihn statt, wenn er durch einen Verteidi-\nlicher Vollmacht versehenen Verteidigers“ durch die\nger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht vertreten\nWörter „Verteidigers mit schriftlicher Vertretungs-\nwird oder seine Abwesenheit im Fall der Verhand-\nvollmacht“ ersetzt.\nlung auf eine Berufung der Staatsanwaltschaft nicht\n5. § 329 wird wie folgt gefasst:                               genügend entschuldigt ist. § 231b bleibt unberührt.\n„§ 329                                  (3) Kann die Hauptverhandlung auf eine Beru-\nfung der Staatsanwaltschaft hin nicht ohne den An-\nAusbleiben des Angeklagten;\ngeklagten abgeschlossen werden oder ist eine Ver-\nVertretung in der Berufungshauptverhandlung\nwerfung der Berufung nach Absatz 1 Satz 4 nicht\n(1) Ist bei Beginn eines Hauptverhandlungster-           zulässig, ist die Vorführung oder Verhaftung des\nmins weder der Angeklagte noch ein Verteidiger              Angeklagten anzuordnen, soweit dies zur Durch-\nmit schriftlicher Vertretungsvollmacht erschienen           führung der Hauptverhandlung geboten ist.\nund das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt,\n(4) Ist die Anwesenheit des Angeklagten in der\nso hat das Gericht eine Berufung des Angeklagten\nauf seine Berufung hin durchgeführten Hauptver-\nohne Verhandlung zur Sache zu verwerfen. Ebenso\nhandlung trotz der Vertretung durch einen Verteidi-\nist zu verfahren, wenn die Fortführung der Haupt-\nger erforderlich, hat das Gericht den Angeklagten\nverhandlung in dem Termin dadurch verhindert wird,\nzur Fortsetzung der Hauptverhandlung zu laden\ndass\nund sein persönliches Erscheinen anzuordnen.\n1. sich der Verteidiger ohne genügende Entschul-            Erscheint der Angeklagte zu diesem Fortsetzungs-\ndigung entfernt hat und eine Abwesenheit des            termin ohne genügende Entschuldigung nicht und\nAngeklagten nicht genügend entschuldigt ist             bleibt seine Anwesenheit weiterhin erforderlich, hat\noder der Verteidiger den ohne genügende Ent-            das Gericht die Berufung zu verwerfen. Über die","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015                1333\nMöglichkeit der Verwerfung ist der Angeklagte mit             „§ 329 Absatz 1, 3, 6 und 7 ist entsprechend anzu-\nder Ladung zu belehren.                                       wenden.“\n(5) Wurde auf eine Berufung der Staatsanwalt-          11. § 459i wird aufgehoben.\nschaft hin nach Absatz 2 verfahren, ohne dass ein         12. In den §§ 234, 350 Absatz 2 Satz 1 und § 411 Ab-\nVerteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht            satz 2 Satz 1 werden jeweils die Wörter „mit schrift-\nanwesend war, hat der Vorsitzende, solange mit                licher Vollmacht versehenen Verteidiger“ durch die\nder Verkündung des Urteils noch nicht begonnen                Wörter „Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvoll-\nworden ist, einen erscheinenden Angeklagten oder              macht“ ersetzt.\nVerteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht\nvon dem wesentlichen Inhalt dessen zu unterrich-          13. Der Strafprozessordnung wird die aus der Anlage 1\nten, was in seiner Abwesenheit verhandelt worden              zu dieser Vorschrift ersichtliche Inhaltsübersicht vor-\nist. Eine Berufung der Staatsanwaltschaft kann in             angestellt. Die Untergliederungen der Strafprozess-\nden Fällen des Absatzes 1 Satz 1 und 2 auch ohne              ordnung erhalten die Bezeichnung und Fassung,\nZustimmung des Angeklagten zurückgenommen                     die sich jeweils aus der Inhaltsübersicht in der An-\nwerden, es sei denn, dass die Voraussetzungen                 lage zu dieser Vorschrift ergibt. Die Vorschriften der\ndes Absatzes 1 Satz 4 vorliegen.                              Strafprozessordnung erhalten die Überschriften,\ndie sich jeweils aus der Inhaltsübersicht in der An-\n(6) Ist die Verurteilung wegen einzelner von meh-          lage zu dieser Vorschrift ergeben. Weggefallene\nreren Taten weggefallen, so ist bei der Verwerfung            Vorschriften erhalten keine Überschriften.\nder Berufung der Inhalt des aufrechterhaltenen\nUrteils klarzustellen; die erkannten Strafen können                                  Artikel 2\nvom Berufungsgericht auf eine neue Gesamtstrafe\nzurückgeführt werden.                                                             Änderung des\nGesetzes über die\n(7) Der Angeklagte kann binnen einer Woche                    internationale Rechtshilfe in Strafsachen\nnach der Zustellung des Urteils die Wiedereinset-\nDas Gesetz über die internationale Rechtshilfe in\nzung in den vorigen Stand unter den in den §§ 44\nund 45 bezeichneten Voraussetzungen beanspru-             Strafsachen in der Fassung der Bekanntmachung vom\nchen.“                                                    27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1537), das zuletzt durch Arti-\nkel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2015 (BGBl. I S. 1197)\n6. § 330 wird wie folgt geändert:                            geändert worden ist, wird wie folgt geändert:\na) In Absatz 1 werden die Wörter „vorzuladen und           1. Dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in\nkann ihn bei seinem Ausbleiben zwangsweise                Strafsachen wird die aus der Anlage 2 zu dieser\nvorführen lassen“ durch die Wörter „zu laden“             Vorschrift ersichtliche Inhaltsübersicht vorange-\nersetzt.                                                  stellt.\nb) In Absatz 2 Satz 2 werden nach dem Wort                 2. In § 81 Nummer 4 werden nach der Angabe „(ABl.\n„Angeklagte“ die Wörter „noch ein Verteidiger             L 190 vom 18.7.2002, S. 1)“ ein Komma und die\nmit schriftlicher Vertretungsvollmacht“ einge-            Wörter „der durch den Rahmenbeschluss\nfügt und werden die Wörter „einer Haupt-                  2009/299/JI (ABl. L 81 vom 27.3.2009, S. 24) ge-\nverhandlung“ durch die Wörter „eines Haupt-               ändert worden ist, (Rahmenbeschluss Europäischer\nverhandlungstermins“, die Angabe „Abs. 1“                 Haftbefehl)“ eingefügt.\ndurch die Wörter „Absatz 1 Satz 1“ und die An-\n3. § 83 wird wie folgt geändert:\ngabe „Abs. 2 Satz 1“ durch die Wörter „Absatz 2\nund 3“ ersetzt.                                           a) Der Wortlaut wird Absatz 1.\n7. § 340 wird wie folgt gefasst:                                 b) Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:\n„§ 340                                   „3. bei Ersuchen zum Zweck der Strafvollstre-\nckung die verurteilte Person zu der dem\nRevision gegen\nUrteil zugrunde liegenden Verhandlung nicht\nBerufungsurteile bei Vertretung des Angeklagten\npersönlich erschienen ist oder“.\nIst nach § 329 Absatz 2 verfahren worden, kann\nc) Die folgenden Absätze 2 bis 4 werden angefügt:\nder Angeklagte die Revision gegen das auf seine\nBerufung hin ergangene Urteil nicht darauf stützen,                   „(2) Die Auslieferung ist abweichend von Ab-\ndass seine Anwesenheit in der Berufungshauptver-                  satz 1 Nummer 3 jedoch zulässig, wenn\nhandlung erforderlich gewesen wäre.“                              1. die verurteilte Person\n8. In § 341 Absatz 2 werden die Wörter „§§ 234, 387                      a) rechtzeitig\nAbs. 1, § 411 Abs. 2 und § 434 Abs. 1 Satz 1“ durch                       aa) persönlich zu der Verhandlung, die zu\ndie Wörter „§§ 234, 329 Absatz 2, § 387 Absatz 1,                             dem Urteil geführt hat, geladen wurde\n§ 411 Absatz 2 und § 434 Absatz 1 Satz 1“ und die                             oder\nWörter „mit schriftlicher Vollmacht versehenen Ver-\nteidigers“ durch die Wörter „Verteidigers mit schrift-                    bb) auf andere Weise tatsächlich offiziell\nlicher Vertretungsvollmacht“ ersetzt.                                         von dem vorgesehenen Termin und\nOrt der Verhandlung, die zu dem Urteil\n9. In § 378 Satz 1 werden die Wörter „mit schriftlicher                          geführt hat, in Kenntnis gesetzt wurde,\nVollmacht versehenen Rechtsanwalt“ durch die                                  sodass zweifelsfrei nachgewiesen wur-\nWörter „Rechtsanwalt mit schriftlicher Vertretungs-                           de, dass die verurteilte Person von der\nvollmacht“ ersetzt.                                                           anberaumten Verhandlung Kenntnis\n10. § 412 Satz 1 wird wie folgt gefasst:                                          hatte, und","1334             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015\nb) dabei darauf hingewiesen wurde, dass ein           b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Buchstaben a\nUrteil auch in ihrer Abwesenheit ergehen              und b die Nummern 1 und 2.\nkann,                                           6. § 83f wird wie folgt geändert:\n2. die verurteilte Person in Kenntnis des gegen           a) In Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „des\nsie gerichteten Verfahrens, an dem ein Vertei-           Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen\ndiger beteiligt war, eine persönliche Ladung             Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen\ndurch Flucht verhindert hat oder                         den Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 190 S. 1)“\n3. die verurteilte Person in Kenntnis der anbe-              durch die Wörter „Europäischer Haftbefehl“ er-\nraumten Verhandlung einen Verteidiger be-                setzt.\nvollmächtigt hat, sie in der Verhandlung zu           b) In Absatz 3 Satz 3 wird die Angabe „80 Abs. 4“\nverteidigen, und sie durch diesen in der Ver-            durch die Angabe „80 Absatz 3“ ersetzt.\nhandlung tatsächlich verteidigt wurde.\n7. In § 83i Satz 3 werden die Wörter „des Rates vom\n(3) Die Auslieferung ist abweichend von Ab-            13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl\nsatz 1 Nummer 3 auch zulässig, wenn die verur-            und die Übergabeverfahren zwischen den Mitglied-\nteilte Person nach Zustellung des Urteils                 staaten (ABl. EG Nr. L 190 S. 1)“ durch die Wörter\n1. ausdrücklich erklärt hat, das ergangene Urteil         „Europäischer Haftbefehl“ ersetzt.\nnicht anzufechten, oder                            8. In § 87 Absatz 1 Satz 1 werden nach der Angabe\n„(ABl. L 76 vom 22.3.2005, S. 16)“ ein Komma und\n2. innerhalb geltender Fristen keine Wiederauf-\ndie Wörter „der durch den Rahmenbeschluss\nnahme des Verfahrens oder kein Berufungs-\n2009/299/JI (ABl. L 81 vom 27.3.2009, S. 24) geän-\nverfahren beantragt hat.\ndert worden ist, (Rahmenbeschluss Geldsanktio-\nDie verurteilte Person muss zuvor ausdrücklich            nen)“ eingefügt.\nüber ihr Recht auf Wiederaufnahme des Verfah-          9. In § 87a Nummer 2 werden die Wörter „2005/214/JI\nrens oder auf ein Berufungsverfahren, an dem              des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwen-\nsie teilnehmen kann und bei dem der Sachver-              dung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerken-\nhalt, einschließlich neuer Beweismittel, erneut           nung von Geldstrafen und Geldbußen“ durch das\ngeprüft und das ursprüngliche Urteil aufgehoben           Wort „Geldsanktionen“ ersetzt.\nwerden kann, belehrt worden sein.\n10. § 87b wird wie folgt geändert:\n(4) Die Auslieferung ist abweichend von Ab-\nsatz 1 Nummer 3 ferner zulässig, wenn der ver-            a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter\nurteilten Person unverzüglich nach ihrer Über-               „2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005\ngabe an den ersuchenden Mitgliedstaat das                    über die Anwendung des Grundsatzes der ge-\nUrteil persönlich zugestellt werden wird und die             genseitigen Anerkennung von Geldstrafen und\nverurteilte Person über ihr in Absatz 3 Satz 2 ge-           Geldbußen“ durch das Wort „Geldsanktionen“\nnanntes Recht auf Wiederaufnahme des Verfah-                 ersetzt.\nrens oder ein Berufungsverfahren sowie über die           b) Absatz 3 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:\nhierfür geltenden Fristen belehrt werden wird.“              „4. die betroffene Person zu der der Entschei-\n4. § 83a wird wie folgt geändert:                                      dung zugrunde liegenden Verhandlung nicht\npersönlich erschienen ist,“.\na) In Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „des\nRates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen             c) Die folgenden Absätze 4 bis 6 werden angefügt:\nHaftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen                   „(4) Die Vollstreckung der Geldsanktion ist\nden Mitgliedstaaten“ durch die Wörter „Euro-                 abweichend von Absatz 3 Nummer 4 jedoch zu-\npäischer Haftbefehl“ ersetzt.                                lässig, wenn\nb) In Absatz 2 werden die Wörter „Auslieferung                  1. die betroffene Person\nnach dem Schengener Durchführungsüberein-                       a) rechtzeitig\nkommen“ durch die Wörter „Überstellung oder\nAuslieferung nach dem Beschluss 2007/533/JI                         aa) persönlich zu der Verhandlung, die zu\ndes Rates vom 12. Juni 2007 über die Ein-                               der Entscheidung geführt hat, geladen\nrichtung, den Betrieb und die Nutzung des                               wurde oder\nSchengener Informationssystems der zweiten                          bb) auf andere Weise tatsächlich offiziell\nGeneration (SIS II) (ABl. L 205, S. 63)“ ersetzt.                       von dem vorgesehenen Termin und\n5. § 83b wird wie folgt geändert:                                             Ort der Verhandlung, die zur Entschei-\ndung geführt hat, in Kenntnis gesetzt\na) Absatz 1 wird wie folgt geändert:                                       wurde, sodass zweifelsfrei nachgewie-\naa) Die Buchstaben a bis c werden die Num-                              sen wurde, dass die betroffene Person\nmern 1 bis 3.                                                      von der anberaumten Verhandlung\nKenntnis hatte, und\nbb) Buchstabe d wird Nummer 4 und die Wörter\n„des Rates vom 13. Juni 2002 über den                      b) dabei darauf hingewiesen wurde, dass\nEuropäischen Haftbefehl und die Übergabe-                      eine Entscheidung auch in ihrer Abwesen-\nverfahren zwischen den Mitgliedstaaten                         heit ergehen kann,\n(ABl. EG Nr. L 190 S. 1)“ werden durch die              2. die betroffene Person in Kenntnis des gegen\nWörter „Europäischer Haftbefehl“ ersetzt.                  sie gerichteten Verfahrens, an dem ein Vertei-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015             1335\ndiger beteiligt war, eine persönliche Ladung           c) Die folgenden Absätze 3 und 4 werden angefügt:\ndurch Flucht verhindert hat oder                             „(3) Die Vollstreckung einer nach Absatz 1\n3. die betroffene Person in Kenntnis der anbe-                übersandten Anordnung des Verfalls oder der\nraumten Verhandlung einen Verteidiger bevoll-             Einziehung ist in Abweichung von Absatz 2\nmächtigt hat, sie in der Verhandlung zu vertei-           Nummer 2 jedoch zulässig, wenn\ndigen, und sie durch diesen in der Verhand-               1. die betroffene Person\nlung tatsächlich verteidigt wurde.\na) rechtzeitig\n(5) Die Vollstreckung der Geldsanktion ist ab-\nweichend von Absatz 3 Nummer 4 auch zuläs-                           aa) persönlich zu der Verhandlung, die zu\nsig, wenn die betroffene Person nach Zustellung                          der Entscheidung geführt hat, geladen\nder Entscheidung                                                         wurde oder\n1. ausdrücklich erklärt hat, die ergangene Ent-                      bb) auf andere Weise tatsächlich offiziell\nscheidung nicht anzufechten, oder                                    von dem vorgesehenen Termin und\nOrt der Verhandlung, die zur Entschei-\n2. innerhalb geltender Fristen keine Wiederauf-                          dung geführt hat, in Kenntnis gesetzt\nnahme des Verfahrens oder kein Berufungs-                            wurde, sodass zweifelsfrei nachgewie-\nverfahren beantragt hat.                                             sen wurde, dass die betroffene Person\nDie betroffene Person muss zuvor ausdrücklich                            von der anberaumten Verhandlung\nüber ihr Recht auf Wiederaufnahme des Verfah-                            Kenntnis hatte, und\nrens oder auf ein Berufungsverfahren, an dem                      b) dabei darauf hingewiesen wurde, dass\nsie teilnehmen kann und bei dem der Sachver-                         eine Entscheidung auch in ihrer Abwesen-\nhalt, einschließlich neuer Beweismittel, erneut                      heit ergehen kann,\ngeprüft und die ursprüngliche Entscheidung auf-\n2. die betroffene Person in Kenntnis des gegen\ngehoben werden kann, belehrt worden sein.\nsie gerichteten Verfahrens, an dem ein Vertei-\n(6) Die Vollstreckung der Geldsanktion ist ab-                 diger beteiligt war, eine persönliche Ladung\nweichend von Absatz 3 Nummer 4 ferner zuläs-                      durch Flucht verhindert hat oder\nsig, wenn die betroffene Person nach ausdrück-\n3. die betroffene Person in Kenntnis der anbe-\nlicher Unterrichtung über das Verfahren und die\nraumten Verhandlung einen Verteidiger be-\nMöglichkeit, bei der Verhandlung persönlich zu\nvollmächtigt hat, sie in der Verhandlung zu\nerscheinen,\nverteidigen, und sie durch diesen in der Ver-\n1. ausdrücklich auf das Recht auf mündliche                       handlung tatsächlich verteidigt wurde.\nAnhörung verzichtet hat und\n(4) Die Vollstreckung einer nach Absatz 1\n2. erklärt hat, die Entscheidung nicht anzufech-              übersandten Anordnung des Verfalls oder der\nten.“                                                     Einziehung ist in Abweichung von Absatz 2\n11. In § 87o Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter                       Nummer 2 auch zulässig, wenn die betroffene\n„2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über                 Person nach Zustellung der Entscheidung\ndie Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen                  1. ausdrücklich erklärt hat, die ergangene Ent-\nAnerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“                           scheidung nicht anzufechten, oder\ndurch das Wort „Geldsanktionen“ ersetzt.\n2. innerhalb geltender Fristen keine Wiederauf-\n12. § 88 wird wie folgt geändert:                                        nahme des Verfahrens oder kein Berufungs-\na) In Satz 1 werden nach der Angabe „(ABl. L 328                     verfahren beantragt hat.\nvom 24.11.2006, S. 59)“ ein Komma und die                     Die betroffene Person muss zuvor ausdrücklich\nWörter „der durch den Rahmenbeschluss                         über ihr Recht auf Wiederaufnahme des Verfah-\n2009/299/JI (ABl. L 81 vom 27.3.2009, S. 24)                  rens oder auf ein Berufungsverfahren, an dem\ngeändert worden ist, (Rahmenbeschluss Einzie-                 sie teilnehmen kann und bei dem der Sachver-\nhung)“ eingefügt.                                             halt, einschließlich neuer Beweismittel, erneut\nb) In Satz 2 wird die Angabe „2006/783/JI“ durch                 geprüft und die ursprüngliche Entscheidung auf-\ndas Wort „Einziehung“ ersetzt.                                gehoben werden kann, belehrt worden sein.“\n13. § 88a wird wie folgt geändert:                            14. § 88b Absatz 1 wird wie folgt geändert:\na) In Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1              a) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe\nund in Nummer 2 Buchstabe a jeweils die An-                   „2006/783/JI“ durch das Wort „Einziehung“ er-\ngabe „2006/783/JI“ durch das Wort „Einziehung“                setzt.\nersetzt.                                                   b) In Nummer 8 wird das Wort „verurteilten“ durch\nb) Absatz 2 wird wie folgt geändert:                             das Wort „betroffenen“ ersetzt.\naa) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:                   15. In § 88c Nummer 1 wird die Angabe „2006/783/JI“\ndurch das Wort „Einziehung“ ersetzt.\n„2. die betroffene Person zu der der Anord-\nnung des Verfalls oder der Einziehung        16. In § 88d Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „verurteil-\nzugrunde liegenden Verhandlung nicht             ten“ durch das Wort „betroffenen“ ersetzt.\npersönlich erschienen ist;“.                 17. In § 90 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe\nbb) In Nummer 3 wird das Wort „verurteilte“                „2006/783/JI“ durch das Wort „Einziehung“ ersetzt.\ndurch das Wort „betroffene“ ersetzt.              18. § 94 Absatz 1 wird wie folgt geändert:","1336             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015\na) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe          10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geändert worden\n„(ABl. EU Nr. L 196 S. 45)“ durch die Wörter         ist, werden die Wörter „Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 3“\n„(ABl. L 196 vom 2.8.2003, S. 45) (Rahmenbe-         durch die Wörter „Absatz 1 Satz 1 und 4 sowie Ab-\nschluss Sicherstellung)“ ersetzt.                    satz 7“ ersetzt.\nb) In Nummer 1 wird die Angabe „2003/577/JI“\ndurch das Wort „Sicherstellung“ ersetzt.                                     Artikel 4\n19. In § 95 Absatz 1 werden in dem Satzteil vor Num-                              Änderung des\nmer 1 die Wörter „2003/577/JI des Rates vom                         Gesetzes über die Entschädigung\n22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entschei-                  für Strafverfolgungsmaßnahmen\ndungen über die Sicherstellung von Vermögens-               In § 2 Absatz 2 Nummer 4 des Gesetzes über die\ngegenständen oder Beweismitteln in der Euro-             Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen vom\npäischen Union“ durch das Wort „Sicherstellung“          8. März 1971 (BGBl. I S. 157), das zuletzt durch Arti-\nersetzt.                                                 kel 22 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I\n20. In § 97 werden die Wörter „2003/577/JI des Rates         S. 1864) geändert worden ist, werden die Wörter „den\nvom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Ent-        §§ 111d und 111o“ durch die Angabe „§ 111d“ ersetzt\nscheidungen über die Sicherstellung von Vermö-           und werden die Wörter „sowie die Vermögensbeschlag-\ngensgegenständen oder Beweismitteln in der Euro-         nahme nach § 111p der Strafprozessordnung“ gestri-\npäischen Union“ durch das Wort „Sicherstellung“          chen.\nersetzt.\nArtikel 5\n21. In § 98 Satz 1 werden die Wörter „2005/214/JI des\nRates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung                                 Änderung des\ndes Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung                      Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes\nvon Geldstrafen und Geldbußen (ABl. L 76 vom                Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 5. Mai\n22.3.2005, S. 16)“ durch das Wort „Geldsanktio-          2004 (BGBl. I S. 718, 788), das zuletzt durch Artikel 14\nnen“ ersetzt.                                            des Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1042) ge-\n22. Vor § 99 wird folgender § 98a eingefügt:                 ändert worden ist, wird wie folgt geändert:\n„§ 98a                           1. In § 53 Absatz 2 Satz 1 werden nach den Wörtern\n„eines gewählten Beistands“ die Wörter „aufgrund\nÜbergangsvorschrift für Ersuchen,                  seiner Bestellung“ eingefügt.\ndie auf einer Abwesenheitsentscheidung beruhen\n2. In den Nummern 5101, 5103, 5107 und 5109 der\nIn Abweichung von § 83a Absatz 1, § 83f Ab-               Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis) wird jeweils im Ge-\nsatz 1, § 87a Nummer 2, § 88b Absatz 1 und                   bührentatbestand die Angabe „40,00“ durch die An-\n§ 88c Nummer 1 ist die Vorlage des dort genannten            gabe „60,00“ ersetzt.\nEuropäischen Haftbefehls oder der dort genannten\nBescheinigungen ebenfalls in der Fassung vor dem                                 Artikel 6\n28. März 2011 zulässig, sofern der ersuchende Mit-\ngliedstaat der Europäischen Union auf andere Art                              Änderung der\nund Weise die zusätzlichen Angaben übermittelt,                           Patentanwaltsordnung\ndie gemäß den Artikeln 2 bis 4 des Rahmenbe-                In § 125 Absatz 4 Satz 3 der Patentanwaltsordnung\nschlusses 2009/299/JI des Rates vom 26. Februar          vom 7. September 1966 (BGBl. I S. 557), die zuletzt\n2009 zur Änderung der Rahmenbeschlüsse                   durch Artikel 5 Absatz 13 des Gesetzes vom 10. Okto-\n2002/584/JI, 2005/214/JI, 2006/783/JI, 2008/909/JI       ber 2013 (BGBl. I S. 3799) geändert worden ist, werden\nund 2008/947/JI, zur Stärkung der Verfahrensrechte       die Wörter „Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 3“ durch die\nvon Personen und zur Förderung der Anwendung             Wörter „Absatz 1 Satz 1 und 4 sowie Absatz 7“ ersetzt.\ndes Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung\nauf Entscheidungen, die im Anschluss an eine Ver-                                Artikel 7\nhandlung ergangen sind, zu der die betroffene Per-                            Änderung des\nson nicht erschienen ist (ABl. L 81 vom 27.3.2009,                      Jugendgerichtsgesetzes\nS. 24), erforderlich sind. Diese Regelung wird nicht\nmehr angewendet, sobald der letzte Mitgliedstaat            Dem § 69 Absatz 3 des Jugendgerichtsgesetzes in\nder Europäischen Union den Rahmenbeschluss               der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember\n2009/299/JI in sein nationales Recht umgesetzt hat.      1974 (BGBl. I S. 3427), das zuletzt durch Artikel 3 des\nDas Bundesministerium der Justiz und für Verbrau-        Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1805) geändert\ncherschutz gibt den Tag, ab dem Satz 1 gemäß             worden ist, wird folgender Satz angefügt:\nSatz 2 nicht mehr angewendet wird, im Bundes-            „Zu einer Vertretung des Angeklagten ist er nicht be-\nanzeiger bekannt.“                                       fugt.“\nArtikel 3                                                   Artikel 8\nÄnderung der                                                Änderung des\nBundesrechtsanwaltsordnung                                     Steuerberatungsgesetzes\nIn § 143 Absatz 4 Satz 2 der Bundesrechtsanwalts-             In § 127 Absatz 4 Satz 2 des Steuerberatungsgeset-\nordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliede-        zes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. No-\nrungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fas-         vember 1975 (BGBl. I S. 2735), das zuletzt durch Arti-\nsung, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom           kel 20 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015               1337\ngeändert worden ist, werden die Wörter „Abs. 1 Satz 1           ses Gesetzes wird das Grundrecht der Freiheit der Per-\nund 2 und Abs. 3“ durch die Wörter „Absatz 1 Satz 1             son nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes\nund 4 sowie Absatz 7“ ersetzt.                                  eingeschränkt.\nArtikel 9                                                             Artikel 10\nEinschränkung von Grundrechten                                                   Inkrafttreten\nDurch Artikel 1 Nummer 2, 5 (§ 329 Absatz 3 der                 Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in\nStrafprozessordnung) und Nummer 6 Buchstabe b die-              Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es\nist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 17. Juli 2015\nDer Bundespräsident\nJoachim Gauck\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister\nd e r J u s t i z u n d f ü r Ve r b r a u c h e r s c h u t z\nHeiko Maas","1338               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015\nAnlage 1\n(zu Artikel 1 Nummer 13)\nInhaltsübersicht                                                Vierter Abschnitt\nErstes Buch                                           Gerichtliche Entscheidungen\nA ll g e m e i n e Vo r s c h r i f t e n             und Kommunikation zwischen den Beteiligten\n§ 33    Gewährung rechtlichen Gehörs vor einer Entscheidung\nErster Abschnitt\n§ 33a   Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtge-\nSachliche Zuständigkeit der Gerichte                      währung rechtlichen Gehörs\n§  1     Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes         § 34    Begründung anfechtbarer und ablehnender Entschei-\n§  2     Verbindung und Trennung von Strafsachen                       dungen\n§  3     Begriff des Zusammenhanges                            § 34a   Eintritt der Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechts-\nmittels durch Beschluss\n§  4     Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen\n§ 35    Bekanntmachung\n§  5     Maßgebendes Verfahren\n§ 35a   Rechtsmittelbelehrung\n§  6     Prüfung der sachlichen Zuständigkeit\n§ 36    Zustellung und Vollstreckung\n§  6a    Zuständigkeit besonderer Strafkammern\n§ 37    Zustellungsverfahren\n§ 38    Unmittelbare Ladung\nZweiter Abschnitt\n§ 39    (weggefallen)\nGerichtsstand                       § 40    Öffentliche Zustellung\n§  7     Gerichtsstand des Tatortes                            § 41    Zustellungen an die Staatsanwaltschaft\n§  8     Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes    § 41a   Elektronischer Rechtsverkehr mit Gerichten und Staats-\n§  9     Gerichtsstand des Ergreifungsortes                            anwaltschaften\n§ 10     Gerichtsstand bei Auslandstaten auf Schiffen oder in\nLuftfahrzeugen                                                               Fünfter Abschnitt\n§ 10a    Gerichtsstand bei Auslandstaten im Bereich des Meeres                      Fristen und Wieder-\n§ 11     Gerichtsstand bei Auslandstaten exterritorialer Deut-                einsetzung in den vorigen Stand\nscher und deutscher Beamter\n§ 42    Berechnung von Tagesfristen\n§ 11a    Gerichtsstand bei Auslandstaten von Soldaten in be-\nsonderer Auslandsverwendung                           § 43    Berechnung von Wochen- und Monatsfristen\n§ 12     Zusammentreffen mehrerer Gerichtsstände               § 44    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristver-\nsäumung\n§ 13     Gerichtsstand bei zusammenhängenden Strafsachen\n§ 45    Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag\n§ 13a    Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichts-\nhof                                                   § 46    Zuständigkeit; Rechtsmittel\n§ 14     Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftli-    § 47    Keine Vollstreckungshemmung\nche obere Gericht\n§ 15     Gerichtsstand kraft Übertragung bei Hinderung des                           Sechster Abschnitt\nzuständigen Gerichts                                                              Zeugen\n§ 16     Prüfung der örtlichen Zuständigkeit; Einwand der Un-\nzuständigkeit                                         § 48    Zeugenpflichten; Ladung\n§ 17     (weggefallen)                                         § 49    Vernehmung des Bundespräsidenten\n§ 18     (weggefallen)                                         § 50    Vernehmung von Abgeordneten und Mitgliedern einer\n§ 19     Zuständigkeitsbestimmung bei Zuständigkeitsstreit             Regierung\n§ 20     Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Ge-       § 51    Folgen des Ausbleibens eines Zeugen\nrichts                                                § 52    Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Be-\n§ 21     Befugnisse bei Gefahr im Verzug                               schuldigten\n§ 53    Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger\n§ 53a   Zeugnisverweigerungsrecht der Berufshelfer\nDritter Abschnitt\n§ 54    Aussagegenehmigung für Angehörige des öffentlichen\nAusschließung und                              Dienstes\nAblehnung der Gerichtspersonen                 § 55    Auskunftsverweigerungsrecht\n§ 56    Glaubhaftmachung des Verweigerungsgrundes\n§ 22     Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes\nkraft Gesetzes                                        § 57    Belehrung\n§ 23     Ausschließung eines Richters wegen Mitwirkung an der  § 58    Vernehmung; Gegenüberstellung\nangefochtenen Entscheidung                            § 58a   Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton\n§ 24     Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit  § 58b   Vernehmung im Wege der Bild- und Tonübertragung\n§ 25     Ablehnungszeitpunkt                                   § 59    Vereidigung\n§ 26     Ablehnungsverfahren                                   § 60    Vereidigungsverbote\n§ 26a    Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsantrags       § 61    Recht zur Eidesverweigerung\n§ 27     Entscheidung über einen zulässigen Ablehnungsantrag   § 62    Vereidigung im vorbereitenden Verfahren\n§ 28     Rechtsmittel                                          § 63    Vereidigung bei Vernehmung durch den beauftragten\n§ 29     Vornahme unaufschiebbarer Amtshandlungen                      oder ersuchten Richter\n§ 30     Ablehnung eines Richters bei Selbstanzeige und von    § 64    Eidesformel\nAmts wegen                                            § 65    Eidesgleiche Bekräftigung der Wahrheit von Aussagen\n§ 31     Schöffen, Urkundsbeamte                               § 66    Eidesleistung bei Hör- oder Sprachbehinderung\n§ 32     (weggefallen)                                         § 67    Berufung auf einen früheren Eid","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015                   1339\n§ 68     Vernehmung zur Person; Beschränkung von Angaben,        §  99  Postbeschlagnahme\nZeugenschutz                                            § 100  Verfahren bei der Postbeschlagnahme\n§ 68a    Beschränkung des Fragerechts aus Gründen des Per-       § 100a Telekommunikationsüberwachung\nsönlichkeitsschutzes\n§ 100b Verfahren bei der Telekommunikationsüberwachung\n§ 68b    Zeugenbeistand                                          § 100c Akustische Wohnraumüberwachung\n§ 69     Vernehmung zur Sache                                    § 100d Verfahren bei der akustischen Wohnraumüberwachung\n§ 70     Folgen unberechtigter Zeugnis- oder Eidesverweige-      § 100e Berichtspflicht bei der akustischen Wohnraumüberwa-\nrung\nchung\n§ 71     Zeugenentschädigung                                     § 100f Akustische Überwachung außerhalb von Wohnraum\n§ 100g Erhebung von Verkehrsdaten\nSiebter Abschnitt\n§ 100h Weitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum\nSachverständige und Augenschein                   § 100i Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkend-\ngeräten\n§ 72     Anwendung der Vorschriften über Zeugen auf Sach-\nverständige                                             § 100j Bestandsdatenauskunft\n§ 73     Auswahl des Sachverständigen                            § 101  Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen\n§ 74     Ablehnung des Sachverständigen                          § 102  Durchsuchung bei Beschuldigten\n§ 75     Pflicht des Sachverständigen zur Erstattung des Gut-    § 103  Durchsuchung bei anderen Personen\nachtens                                                 § 104  Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit\n§ 76     Gutachtenverweigerungsrecht des Sachverständigen        § 105  Verfahren bei der Durchsuchung\n§ 77     Ausbleiben oder unberechtigte Gutachtenverweigerung     § 106  Hinzuziehung des Inhabers eines Durchsuchungsob-\ndes Sachverständigen                                           jekts\n§ 78     Richterliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen § 107  Durchsuchungsbescheinigung; Beschlagnahmever-\n§ 79     Vereidigung des Sachverständigen                               zeichnis\n§ 80     Vorbereitung des Gutachtens durch weitere Aufklärung    § 108  Beschlagnahme anderer Gegenstände\n§ 80a    Vorbereitung des Gutachtens im Vorverfahren             § 109  Kenntlichmachung beschlagnahmter Gegenstände\n§ 81     Unterbringung des Beschuldigten zur Vorbereitung        § 110  Durchsicht von Papieren und elektronischen Speicher-\neines Gutachtens                                               medien\n§ 81a    Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässig-   § 110a Verdeckter Ermittler\nkeit körperlicher Eingriffe                             § 110b Verfahren beim Einsatz eines Verdeckten Ermittlers\n§ 81b    Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei dem Beschul-        § 110c Befugnisse des Verdeckten Ermittlers\ndigten                                                  § 111  Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugäng-\n§ 81c    Untersuchung anderer Personen                                  lichen Orten\n§ 81d    Durchführung körperlicher Untersuchungen durch Per-     § 111a Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis\nsonen gleichen Geschlechts                              § 111b Sicherstellung dem Verfall oder der Einziehung unterlie-\n§ 81e    Molekulargenetische Untersuchung                               gender Gegenstände\n§ 81f    Verfahren bei der molekulargenetischen Untersuchung     § 111c Sicherstellung durch Beschlagnahme\n§ 81g    DNA-Identitätsfeststellung                              § 111d Sicherstellung durch dinglichen Arrest\n§ 81h    DNA-Reihenuntersuchung                                  § 111e Verfahren bei der Beschlagnahme und dem dinglichen\n§ 82     Form der Erstattung eines Gutachtens im Vorverfahren           Arrest\n§ 83     Anordnung einer neuen Begutachtung                      § 111f Durchführung der Beschlagnahme und Vollziehung des\ndinglichen Arrestes\n§ 84     Sachverständigenvergütung\n§ 111g Vorrangige Befriedigung von Ansprüchen des Verletzten\n§ 85     Sachverständige Zeugen\nbei der Beschlagnahme\n§ 86     Richterlicher Augenschein\n§ 111h Vorrangige Befriedigung von Ansprüchen des Verletzten\n§ 87     Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche            bei dem dinglichen Arrest\n§ 88     Identifizierung des Verstorbenen vor Leichenöffnung     § 111i Aufrechterhaltung der Beschlagnahme für einen befris-\n§ 89     Umfang der Leichenöffnung                                      teten Zeitraum\n§ 90     Öffnung der Leiche eines Neugeborenen                   § 111k Herausgabe beweglicher Sachen an den Verletzten\n§ 91     Untersuchung der Leiche bei Verdacht einer Vergiftung   § 111l Notveräußerung beschlagnahmter oder gepfändeter\n§ 92     Gutachten bei Verdacht einer Geld- oder Wertzeichen-           Vermögenswerte\nfälschung                                               § 111m Beschlagnahme eines Druckwerks oder einer sonstigen\n§ 93     Schriftgutachten                                               Schrift\n§ 111n Verfahren bei der Beschlagnahme eines Druckwerks\nAchter Abschnitt\nBeschlagnahme,\nÜberwachung des Fernmeldeverkehrs,\nRasterfahndung, Einsatz technischer                                     Neunter Abschnitt\nMittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung\nVerhaftung und vorläufige Festnahme\n§ 94     Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen\nzu Beweiszwecken                                        § 112  Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe\n§ 95     Herausgabepflicht                                       § 112a Haftgrund der Wiederholungsgefahr\n§ 96     Amtlich verwahrte Schriftstücke                         § 113  Untersuchungshaft bei leichteren Taten\n§ 97     Beschlagnahmeverbot                                     § 114  Haftbefehl\n§ 98     Verfahren bei der Beschlagnahme                         § 114a Aushändigung des Haftbefehls; Übersetzung\n§ 98a    Rasterfahndung                                          § 114b Belehrung des verhafteten Beschuldigten\n§ 98b    Verfahren bei der Rasterfahndung                        § 114c Benachrichtigung von Angehörigen\n§ 98c    Maschineller Abgleich mit vorhandenen Daten             § 114d Mitteilungen an die Vollzugsanstalt","1340              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015\n§ 114e   Übermittlung von Erkenntnissen durch die Vollzugs-                             Elfter Abschnitt\nanstalt\nVerteidigung\n§ 115    Vorführung vor den zuständigen Richter\n§ 115a   Vorführung vor den Richter des nächsten Amtsgerichts   § 137  Recht des Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Ver-\n§ 116    Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls                       teidigers\n§ 116a   Aussetzung gegen Sicherheitsleistung                   § 138  Wahlverteidiger\n§ 116b   Verhältnis von Untersuchungshaft zu anderen freiheits- § 138a Ausschließung des Verteidigers\nentziehenden Maßnahmen                                 § 138b Ausschließung bei Gefahr für die Sicherheit der Bundes-\n§ 117    Haftprüfung                                                   republik Deutschland\n§ 118    Verfahren bei der Haftprüfung                          § 138c Zuständigkeit für die Ausschließungsentscheidung\n§ 118a   Mündliche Verhandlung bei der Haftprüfung              § 138d Verfahren bei Ausschließung des Verteidigers\n§ 118b   Anwendung von Rechtsmittelvorschriften                 § 139  Übertragung der Verteidigung auf einen Referendar\n§ 119    Haftgrundbezogene Beschränkungen während der Un-       § 140  Notwendige Verteidigung\ntersuchungshaft                                        § 141  Bestellung eines Pflichtverteidigers\n§ 119a   Gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme der       § 142  Auswahl des zu bestellenden Pflichtverteidigers\nVollzugsbehörde                                        § 143  Zurücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers\n§ 120    Aufhebung des Haftbefehls                              § 144  (weggefallen)\n§ 121    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate      § 145  Ausbleiben oder Weigerung des Pflichtverteidigers\n§ 122    Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht      § 145a Zustellungen an den Verteidiger\n§ 122a   Höchstdauer der Untersuchungshaft bei Wiederho-        § 146  Verbot der Mehrfachverteidigung\nlungsgefahr                                            § 146a Zurückweisung eines Wahlverteidigers\n§ 123    Aufhebung der Vollzugsaussetzung dienender Maßnah-     § 147  Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunfts-\nmen                                                           recht des Beschuldigten\n§ 124    Verfall der geleisteten Sicherheit                     § 148  Kommunikation des Beschuldigten mit dem Verteidiger\n§ 125    Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls           § 148a Durchführung von Überwachungsmaßnahmen\n§ 126    Zuständigkeit für weitere gerichtliche Entscheidungen  § 149  Zulassung von Beiständen\n§ 126a   Einstweilige Unterbringung                             § 150  (weggefallen)\n§ 127    Vorläufige Festnahme\n§ 127a   Absehen von der Anordnung oder Aufrechterhaltung der                          Zweites Buch\nvorläufigen Festnahme\n§ 127b   Vorläufige Festnahme und Haftbefehl bei beschleunig-            Ve r f a h re n i m e r s t e n R e c h t s z u g\ntem Verfahren\nErster Abschnitt\n§ 128    Vorführung bei vorläufiger Festnahme\n§ 129    Vorführung bei vorläufiger Festnahme nach Anklage-                            Öffentliche Klage\nerhebung\n§ 151  Anklagegrundsatz\n§ 130    Haftbefehl vor Stellung eines Strafantrags\n§ 152  Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz\n§ 152a Landesgesetzliche Vorschriften über die Strafverfolgung\nvon Abgeordneten\n9a. Abschnitt                         § 153  Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit\nWeitere Maßnahmen zur                       § 153a Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Wei-\nSicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung           sungen\n§ 153b Absehen von der Verfolgung bei möglichem Absehen\n§ 131    Ausschreibung zur Festnahme                                   von Strafe\n§ 131a   Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung                § 153c Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten\n§ 131b   Veröffentlichung von Abbildungen des Beschuldigten     § 153d Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten\noder Zeugen                                                   wegen überwiegender öffentlicher Interessen\n§ 131c   Anordnung und Bestätigung von Fahndungsmaßnah-         § 153e Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten\nmen                                                           wegen tätiger Reue\n§ 132    Sicherheitsleistung, Zustellungsbevollmächtigter       § 153f Absehen von der Verfolgung bei Straftaten nach dem\nVölkerstrafgesetzbuch\n§ 154  Teileinstellung bei mehreren Taten\n9b. Abschnitt                         § 154a Beschränkung der Verfolgung\n§ 154b Absehen von der Verfolgung bei Auslieferung und\nVorläufiges Berufsverbot                           Ausweisung\n§ 154c Absehen von der Verfolgung des Opfers einer Nötigung\n§ 132a   Anordnung und Aufhebung eines vorläufigen Berufs-\noder Erpressung\nverbots\n§ 154d Verfolgung bei zivil- oder verwaltungsrechtlicher Vor-\nfrage\n§ 154e Absehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung\nZehnter Abschnitt                              oder Beleidigung\nVernehmung des Beschuldigten                    § 154f Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hin-\ndernissen\n§ 133    Ladung                                                 § 155  Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Entschei-\n§ 134    Vorführung                                                    dung\n§ 135    Sofortige Vernehmung                                   § 155a Täter-Opfer-Ausgleich\n§ 136    Erste Vernehmung                                       § 155b Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs\n§ 136a   Verbotene Vernehmungsmethoden; Beweisverwer-           § 156  Anklagerücknahme\ntungsverbote                                           § 157  Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015                  1341\nZweiter Abschnitt                       § 204  Nichteröffnungsbeschluss\n§ 205  Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hin-\nVorbereitung der öffentlichen Klage\ndernissen\n§ 158    Strafanzeige; Strafantrag                              § 206  Keine Bindung an Anträge\n§ 159    Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unna-  § 206a Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis\ntürlichen Tod                                          § 206b Einstellung des Verfahrens wegen Gesetzesänderung\n§ 160    Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung                     § 207  Inhalt des Eröffnungsbeschlusses\n§ 160a   Maßnahmen bei zeugnisverweigerungsberechtigten Be-     § 208  (weggefallen)\nrufsgeheimnisträgern                                   § 209  Eröffnungszuständigkeit\n§ 160b   Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-    § 209a Besondere funktionelle Zuständigkeiten\nbeteiligten                                            § 210  Rechtsmittel gegen den Eröffnungs- oder Ablehnungs-\n§ 161    Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft         beschluss\n§ 161a   Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen durch       § 211  Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss\ndie Staatsanwaltschaft\n§ 162    Ermittlungsrichter                                                          Fünfter Abschnitt\n§ 163    Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren                       Vorbereitung der Hauptverhandlung\n§ 163a   Vernehmung des Beschuldigten\n§ 163b   Maßnahmen zur Identitätsfeststellung                   § 212  Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-\nbeteiligten\n§ 163c   Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung\n§ 213  Bestimmung eines Termins zur Hauptverhandlung\n§ 163d   Speicherung und Abgleich von Daten aus Kontrollen\n§ 214  Ladungen durch den Vorsitzenden; Herbeischaffung der\n§ 163e   Ausschreibung zur Beobachtung bei polizeilichen Kon-\nBeweismittel\ntrollen\n§ 215  Zustellung des Eröffnungsbeschlusses\n§ 163f   Längerfristige Observation\n§ 216  Ladung des Angeklagten\n§ 164    Festnahme von Störern\n§ 217  Ladungsfrist\n§ 165    Richterliche Untersuchungshandlungen bei Gefahr im\nVerzug                                                 § 218  Ladung des Verteidigers\n§ 166    Beweisanträge des Beschuldigten bei richterlichen Ver- § 219  Beweisanträge des Angeklagten\nnehmungen                                              § 220  Unmittelbare Ladung durch den Angeklagten\n§ 167    Weitere Verfügung der Staatsanwaltschaft               § 221  Herbeischaffung von Beweismitteln von Amts wegen\n§ 168    Protokoll über richterliche Untersuchungshandlungen    § 222  Namhaftmachung von Zeugen und Sachverständigen\n§ 168a   Art der Protokollierung richterlicher Untersuchungs-   § 222a Mitteilung der Besetzung des Gerichts\nhandlungen                                             § 222b Besetzungseinwand\n§ 168b   Protokoll über staatsanwaltschaftliche Untersuchungs-  § 223  Vernehmungen durch beauftragte oder ersuchte Richter\nhandlungen                                             § 224  Benachrichtigung der Beteiligten über den Termin\n§ 168c   Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen       § 225  Einnahme des richterlichen Augenscheins durch beauf-\n§ 168d   Anwesenheitsrecht bei Einnahme eines richterlichen            tragte oder ersuchte Richter\nAugenscheins                                           § 225a Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung\n§ 168e   Vernehmung von Zeugen getrennt von Anwesenheits-\nberechtigten                                                               Sechster Abschnitt\n§ 169    Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts und des\nBundesgerichtshofes                                                         Hauptverhandlung\n§ 169a   Vermerk über den Abschluss der Ermittlungen            § 226  Ununterbrochene Gegenwart\n§ 170    Entscheidung über eine Anklageerhebung                 § 227  Mehrere Staatsanwälte und Verteidiger\n§ 171    Einstellungsbescheid                                   § 228  Aussetzung und Unterbrechung\n§ 172    Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfah-     § 229  Höchstdauer einer Unterbrechung\nren                                                    § 230  Ausbleiben des Angeklagten\n§ 173    Verfahren des Gerichts nach Antragstellung             § 231  Anwesenheitspflicht des Angeklagten\n§ 174    Verwerfung des Antrags                                 § 231a Herbeiführung der Verhandlungsunfähigkeit durch den\n§ 175    Anordnung der Anklageerhebung                                 Angeklagten\n§ 176    Sicherheitsleistung durch den Antragsteller            § 231b Fortsetzung nach Entfernung des Angeklagten zur\n§ 177    Kosten                                                        Aufrechterhaltung der Ordnung\n§ 231c Beurlaubung einzelner Angeklagter und ihrer Pflicht-\nDritter Abschnitt                              verteidiger\n§ 232  Durchführung der Hauptverhandlung trotz Ausbleibens\n(weggefallen)                                des Angeklagten\n§ 233  Entbindung des Angeklagten von der Pflicht zum\nErscheinen\nVierter Abschnitt\n§ 234  Vertretung des abwesenden Angeklagten\nEntscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens         § 234a Befugnisse des Verteidigers bei Vertretung des abwe-\nsenden Angeklagten\n§ 198    (weggefallen)                                          § 235  Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verhandlung\n§ 199    Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens           ohne den Angeklagten\n§ 200    Inhalt der Anklageschrift                              § 236  Anordnung des persönlichen Erscheinens des Ange-\n§ 201    Übermittlung der Anklageschrift                               klagten\n§ 202    Anordnung ergänzender Beweiserhebungen                 § 237  Verbindung mehrerer Strafsachen\n§ 202a   Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-    § 238  Verhandlungsleitung\nbeteiligten                                            § 239  Kreuzverhör\n§ 203    Eröffnungsbeschluss                                    § 240  Fragerecht","1342             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015\n§ 241  Zurückweisung von Fragen durch den Vorsitzenden         § 274    Beweiskraft des Protokolls\n§ 241a Vernehmung minderjähriger Zeugen durch den Vorsit-      § 275    Absetzungsfrist und Form des Urteils\nzenden\n§ 242  Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen                                   Siebter Abschnitt\n§ 243  Gang der Hauptverhandlung\nEntscheidung über\n§ 244  Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung\nvon Beweisanträgen                                                    die im Urteil vorbehaltene oder die\nnachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung\n§ 245  Umfang der Beweisaufnahme; präsente Beweismittel\n§ 246  Ablehnung von Beweisanträgen wegen Verspätung           § 275a   Einleitung des Verfahrens; Hauptverhandlung; Unter-\n§ 246a Vernehmung eines Sachverständigen vor Entscheidung               bringungsbefehl\nüber eine Unterbringung\n§ 247  Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mit-                              Achter Abschnitt\nangeklagten und Zeugen\n§ 247a Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeu-                        Verfahren gegen Abwesende\ngen\n§ 276    Begriff der Abwesenheit\n§ 248  Entlassung der Zeugen und Sachverständigen\n§ 277    (weggefallen)\n§ 249  Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung;\nSelbstleseverfahren                                     § 278    (weggefallen)\n§ 250  Grundsatz der persönlichen Vernehmung                   § 279    (weggefallen)\n§ 251  Urkundenbeweis durch Verlesung von Protokollen          § 280    (weggefallen)\n§ 252  Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweige-     § 281    (weggefallen)\nrung                                                    § 282    (weggefallen)\n§ 253  Protokollverlesung zur Gedächtnisunterstützung          § 283    (weggefallen)\n§ 254  Verlesung eines richterlichen Protokolls bei Geständnis § 284    (weggefallen)\noder Widersprüchen                                      § 285    Beweissicherungszweck\n§ 255  Protokollierung der Verlesung                           § 286    Vertretung von Abwesenden\n§ 255a Vorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung       § 287    Benachrichtigung von Abwesenden\n§ 256  Verlesung der Erklärungen von Behörden und Sach-        § 288    Öffentliche Aufforderung zum Erscheinen oder zur\nverständigen                                                     Aufenthaltsortsanzeige\n§ 257  Befragung des Angeklagten und Erklärungsrechte nach     § 289    Beweisaufnahme durch beauftragte oder ersuchte Rich-\neiner Beweiserhebung                                             ter\n§ 290    Vermögensbeschlagnahme\n§ 257a Form von Anträgen und Anregungen zu Verfahrens-\nfragen                                                  § 291    Bekanntmachung der Beschlagnahme\n§ 292    Wirkung der Bekanntmachung\n§ 257b Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-\nbeteiligten                                             § 293    Aufhebung der Beschlagnahme\n§ 294    Verfahren nach Anklageerhebung\n§ 257c Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbetei-\nligten                                                  § 295    Sicheres Geleit\n§ 258  Schlussvorträge; Recht des letzten Wortes\nDrittes Buch\n§ 259  Dolmetscher\n§ 260  Urteil                                                                          Rechtsmittel\n§ 261  Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung                              Erster Abschnitt\n§ 262  Entscheidung zivilrechtlicher Vorfragen\nAllgemeine Vorschriften\n§ 263  Abstimmung\n§ 296    Rechtsmittelberechtigte\n§ 264  Gegenstand des Urteils\n§ 297    Einlegung durch den Verteidiger\n§ 265  Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der\n§ 298    Einlegung durch den gesetzlichen Vertreter\nSachlage\n§ 299    Abgabe von Erklärungen bei Freiheitsentzug\n§ 265a Befragung des Angeklagten vor Erteilung von Auflagen\n§ 300    Falschbezeichnung eines zulässigen Rechtsmittels\noder Weisungen\n§ 301    Wirkung eines Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft\n§ 266  Nachtragsanklage\n§ 302    Zurücknahme und Verzicht\n§ 267  Urteilsgründe                                           § 303    Zustimmungserfordernis bei Zurücknahme\n§ 268  Urteilsverkündung\n§ 268a Aussetzung der Vollstreckung von Strafen oder Maß-                             Zweiter Abschnitt\nregeln zur Bewährung\nBeschwerde\n§ 268b Beschluss über die Fortdauer der Untersuchungshaft\n§ 268c Belehrung bei Anordnung eines Fahrverbots               § 304    Zulässigkeit\n§ 268d Belehrung bei vorbehaltener Sicherungsverwahrung        § 305    Nicht der Beschwerde unterliegende Entscheidungen\n§ 305a   Beschwerde gegen Strafaussetzungsbeschluss\n§ 269  Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts\nniederer Ordnung                                        § 306    Einlegung; Abhilfeverfahren\n§ 307    Keine Vollzugshemmung\n§ 270  Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts höherer\nOrdnung                                                 § 308    Befugnisse des Beschwerdegerichts\n§ 309    Entscheidung\n§ 271  Hauptverhandlungsprotokoll\n§ 310    Weitere Beschwerde\n§ 272  Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls                  § 311    Sofortige Beschwerde\n§ 273  Beurkundung der Hauptverhandlung                        § 311a   Nachträgliche Anhörung des Gegners","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015                                 1343\nDritter Abschnitt                                                    Viertes Buch\nBerufung                                                       Wiederaufnahme\neines durch rechtskräftiges Urteil\na b g e s c h l o s s e n e n Ve r f a h r e n s\n§ 312  Zulässigkeit\n§ 313  Annahmeberufung bei geringen Geldstrafen und Geld-     § 359     Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten\nbußen                                                  § 360     Keine Hemmung der Vollstreckung\n§ 314  Form und Frist                                         § 361     Wiederaufnahme nach Vollstreckung oder Tod des\n§ 315  Berufung und Wiedereinsetzungsantrag                             Verurteilten\n§ 316  Hemmung der Rechtskraft                                § 362     Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten\n§ 317  Berufungsbegründung                                    § 363     Unzulässigkeit\n§ 318  Berufungsbeschränkung                                  § 364     Behauptung einer Straftat\n§ 319  Verspätete Einlegung                                   § 364a    Bestellung eines Verteidigers für das Wiederaufnahme-\n§ 320  Aktenübermittlung an die Staatsanwaltschaft                      verfahren\n§ 321  Aktenübermittlung an das Berufungsgericht              § 364b    Bestellung eines Verteidigers für die Vorbereitung des\n§ 322  Verwerfung ohne Hauptverhandlung                                 Wiederaufnahmeverfahrens\n§ 322a Entscheidung über die Annahme der Berufung             § 365     Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel\nfür den Antrag\n§ 323  Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung\n§ 366     Inhalt und Form des Antrags\n§ 324  Gang der Berufungshauptverhandlung\n§ 367     Zuständigkeit des Gerichts; Entscheidung ohne münd-\n§ 325  Verlesung von Urkunden                                           liche Verhandlung\n§ 326  Schlussvorträge                                        § 368     Verwerfung wegen Unzulässigkeit\n§ 327  Umfang der Urteilsprüfung                              § 369     Beweisaufnahme\n§ 328  Inhalt des Berufungsurteils                            § 370     Entscheidung über die Begründetheit\n§ 329  Ausbleiben des Angeklagten; Vertretung in der Beru-    § 371     Freisprechung ohne erneute Hauptverhandlung\nfungshauptverhandlung\n§ 372     Sofortige Beschwerde\n§ 330  Maßnahmen bei Berufung des gesetzlichen Vertreters\n§ 373     Urteil nach erneuter Hauptverhandlung; Verbot der\n§ 331  Verbot der Verschlechterung                                      Schlechterstellung\n§ 332  Anwendbarkeit der Vorschriften über die erstinstanzli- § 373a    Verfahren bei Strafbefehl\nche Hauptverhandlung\nFünftes Buch\nVierter Abschnitt\nB e t e i l i g u n g d e s Ve r l e t z t e n a m Ve r f a h r e n\nRevision                                                         Erster Abschnitt\nPrivatklage\n§ 333  Zulässigkeit\n§ 334  (weggefallen)                                          § 374     Zulässigkeit; Privatklageberechtigte\n§ 335  Sprungrevision                                         § 375     Mehrere Privatklageberechtigte\n§ 336  Überprüfung der dem Urteil vorausgegangenen Ent-       § 376     Anklageerhebung bei Privatklagedelikten\nscheidungen                                            § 377     Beteiligung der Staatsanwaltschaft; Übernahme der\n§ 337  Revisionsgründe                                                  Verfolgung\n§ 338  Absolute Revisionsgründe                               § 378     Beistand und Vertreter des Privatklägers\n§ 339  Rechtsnormen zugunsten des Angeklagten                 § 379     Sicherheitsleistung; Prozesskostenhilfe\n§ 340  Revision gegen Berufungsurteile bei Vertretung des     § 379a    Gebührenvorschuss\nAngeklagten                                            § 380     Erfolgloser Sühneversuch als Zulässigkeitsvorausset-\n§ 341  Form und Frist                                                   zung\n§ 342  Revision und Wiedereinsetzungsantrag                   § 381     Erhebung der Privatklage\n§ 343  Hemmung der Rechtskraft                                § 382     Mitteilung der Privatklage an den Beschuldigten\n§ 344  Revisionsbegründung                                    § 383     Eröffnungs- oder Zurückweisungsbeschluss; Einstel-\n§ 345  Revisionsbegründungsfrist                                        lung bei geringer Schuld\n§ 346  Verspätete oder formwidrige Einlegung                  § 384     Weiteres Verfahren\n§ 347  Zustellung; Gegenerklärung; Vorlage der Akten an das   § 385     Stellung des Privatklägers; Ladung; Akteneinsicht\nRevisionsgericht                                       § 386     Ladung von Zeugen und Sachverständigen\n§ 348  Unzuständigkeit des Gerichts                           § 387     Vertretung in der Hauptverhandlung\n§ 349  Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss     § 388     Widerklage\n§ 350  Revisionshauptverhandlung                              § 389     Einstellung durch Urteil bei Verdacht eines Offizialdelikts\n§ 351  Gang der Revisionshauptverhandlung                     § 390     Rechtsmittel des Privatklägers\n§ 352  Umfang der Urteilsprüfung                              § 391     Rücknahme der Privatklage; Verwerfung bei Versäu-\n§ 353  Aufhebung des Urteils und der Feststellungen                     mung; Wiedereinsetzung\n§ 354  Eigene Entscheidung in der Sache; Zurückverweisung     § 392     Wirkung der Rücknahme\n§ 354a Entscheidung bei Gesetzesänderung                      § 393     Tod des Privatklägers\n§ 355  Verweisung an das zuständige Gericht                   § 394     Bekanntmachung an den Beschuldigten\n§ 356  Urteilsverkündung\n§ 356a Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei                                 Zweiter Abschnitt\neiner Revisionsentscheidung\nNebenklage\n§ 357  Revisionserstreckung auf Mitverurteilte\n§ 358  Bindung des Tatgerichts; Verbot der Schlechterstellung § 395     Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger","1344             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015\n§ 396  Anschlusserklärung; Entscheidung über die Befugnis       § 423    (weggefallen)\nzum Anschluss                                            § 424    (weggefallen)\n§ 397  Verfahrensrechte des Nebenklägers                        § 425    (weggefallen)\n§ 397a Bestellung eines Beistands; Prozesskostenhilfe           § 426    (weggefallen)\n§ 398  Fortgang des Verfahrens bei Anschluss                    § 427    (weggefallen)\n§ 399  Bekanntmachung und Anfechtbarkeit früherer Entschei-     § 428    (weggefallen)\ndungen                                                   § 429    (weggefallen)\n§ 400  Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers\n§ 401  Einlegung eines Rechtsmittels durch den Nebenkläger\nDritter Abschnitt\n§ 402  Widerruf der Anschlusserklärung; Tod des Nebenklägers\nVerfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahme\nDritter Abschnitt                       § 430    Beschränkung auf andere Rechtsfolgen\nEntschädigung des Verletzten                    § 431    Einziehungsbeteiligung\n§ 432    Anhörung von möglichen Einziehungsbeteiligten im\n§ 403  Geltendmachung eines Anspruchs im Adhäsionsver-                   vorbereitenden Verfahren\nfahren\n§ 433    Stellung des Einziehungsbeteiligten im Hauptverfahren\n§ 404  Antrag des Verletzten; Prozesskostenhilfe\n§ 434    Vertretung des Einziehungsbeteiligten\n§ 405  Vergleich\n§ 435    Terminsnachricht an Einziehungsbeteiligte\n§ 406  Entscheidung über den Antrag im Strafurteil; Absehen\n§ 436    Durchführung der Hauptverhandlung\nvon einer Entscheidung\n§ 437    Überprüfungsumfang im Rechtsmittelverfahren\n§ 406a Rechtsmittel\n§ 438    Einziehung durch Strafbefehl\n§ 406b Vollstreckung\n§ 439    Nachverfahren\n§ 406c Wiederaufnahme des Verfahrens\n§ 440    Selbständiges Einziehungsverfahren\n§ 441    Verfahren bei Einziehung im Nachverfahren oder selb-\nVierter Abschnitt                                ständigen Einziehungsverfahren\nSonstige Befugnisse des Verletzten                  § 442    Der Einziehung gleichstehende Rechtsfolgen; Verfalls-\nbeteiligte\n§ 406d Auskunft über den Stand des Verfahrens\n§ 443    Vermögensbeschlagnahme\n§ 406e Akteneinsicht; Auskunft\n§ 406f Verletztenbeistand\n§ 406g Beistand des nebenklageberechtigten Verletzten                                   Vierter Abschnitt\n§ 406h Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse                 Verfahren bei Festsetzung von Geldbußen\ngegen juristische Personen und Personenvereinigungen\nSechstes Buch                             § 444    Verfahren\nB e s o n d e r e A r t e n d e s Ve r f a h re n s     § 445    (weggefallen)\n§ 446    (weggefallen)\nErster Abschnitt\n§ 447    (weggefallen)\nVerfahren bei Strafbefehlen                    § 448    (weggefallen)\n§ 407  Zulässigkeit\n§ 408  Richterliche Entscheidung über einen Strafbefehlsan-                           Siebentes Buch\ntrag\nStrafvollstreckung\n§ 408a Strafbefehlsantrag nach Eröffnung des Hauptverfahrens                  u nd K o s t en d e s Ver f ah ren s\n§ 408b Bestellung eines Verteidigers bei beantragter Freiheits-\nstrafe                                                                           Erster Abschnitt\n§ 409  Inhalt des Strafbefehls                                                         Strafvollstreckung\n§ 410  Einspruch; Form und Frist des Einspruchs; Rechtskraft\n§ 449    Vollstreckbarkeit\n§ 411  Verwerfung wegen Unzulässigkeit; Termin zur Haupt-\n§ 450    Anrechnung von Untersuchungshaft und Führerschein-\nverhandlung\nentziehung\n§ 412  Ausbleiben des Angeklagten; Einspruchsverwerfung\n§ 450a   Anrechnung einer im Ausland erlittenen Freiheitsentzie-\nhung\nZweiter Abschnitt                       § 451    Vollstreckungsbehörde\nSicherungsverfahren                        § 452    Begnadigungsrecht\n§ 453    Nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur\n§ 413  Zulässigkeit\nBewährung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt\n§ 414  Verfahren; Antragsschrift\n§ 453a   Belehrung bei Strafaussetzung oder Verwarnung mit\n§ 415  Hauptverhandlung ohne Beschuldigten                               Strafvorbehalt\n§ 416  Übergang in das Strafverfahren                           § 453b   Bewährungsüberwachung\n§ 453c   Vorläufige Maßnahmen vor Widerruf der Aussetzung\n2a. Abschnitt                         § 454    Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Be-\nBeschleunigtes Verfahren                               währung\n§ 454a   Beginn der Bewährungszeit; Aufhebung der Aussetzung\n§ 417  Zulässigkeit                                                      des Strafrestes\n§ 418  Durchführung der Hauptverhandlung                        § 454b   Vollstreckungsreihenfolge bei Freiheits- und Ersatzfrei-\n§ 419  Entscheidung des Gerichts; Strafmaß                               heitsstrafen; Unterbrechung\n§ 420  Beweisaufnahme                                           § 455    Strafausstand wegen Vollzugsuntauglichkeit\n§ 421  (weggefallen)                                            § 455a   Strafausstand aus Gründen der Vollzugsorganisation\n§ 422  (weggefallen)                                            § 456    Vorübergehender Aufschub","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015                           1345\n§ 456a Absehen von Vollstreckung bei Auslieferung, Überstel-  § 472b      Kosten und notwendige Auslagen bei Nebenbeteiligung\nlung oder Ausweisung                                   § 473       Kosten bei zurückgenommenem oder erfolglosem\n§ 456b (weggefallen)                                                      Rechtsmittel; Kosten der Wiedereinsetzung\n§ 456c Aufschub und Aussetzung des Berufsverbotes             § 473a      Kosten und notwendige Auslagen bei gesonderter\n§ 457  Ermittlungshandlungen; Vorführungsbefehl, Vollstre-                Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Ermitt-\nckungshaftbefehl                                                   lungsmaßnahme\n§ 458  Gerichtliche Entscheidungen bei Strafvollstreckung\n§ 459  Vollstreckung der Geldstrafe; Anwendung der Justiz-                                 Achtes Buch\nbeitreibungsordnung\nErteilung von\n§ 459a Bewilligung von Zahlungserleichterungen                              Auskünften und Akteneinsicht,\n§ 459b Anrechnung von Teilbeträgen                                         s o ns t i g e Ve r w e nd u ng v o n Da t e n\n§ 459c Beitreibung der Geldstrafe                                     für verfahrensübergreifende Zwecke,\n§ 459d Unterbleiben der Vollstreckung einer Geldstrafe               Dateiregelungen, länderübergreifendes\n§ 459e Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe                  s t aa t s an wa l ts ch af t l i ch e s Ver f ah ren sreg i s t er\n§ 459f Unterbleiben der Vollstreckung einer Ersatzfreiheits-                               Erster Abschnitt\nstrafe\n§ 459g Vollstreckung der Nebenfolgen; Anwendung der Justiz-                           Erteilung von Auskünften\nbeitreibungsordnung                                                  und Akteneinsicht, sonstige Verwendung\n§ 459h Einwendungen gegen vollstreckungsbehördliche Ent-                von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke\nscheidungen; Zuständigkeit                             § 474       Auskünfte und Akteneinsicht für Justizbehörden und\n§ 460  Nachträgliche Gesamtstrafenbildung                                 andere öffentliche Stellen\n§ 461  Anrechnung des Aufenthalts in einem Krankenhaus        § 475       Auskünfte und Akteneinsicht für Privatpersonen und\n§ 462  Verfahren bei gerichtlichen Entscheidungen; sofortige              sonstige Stellen\nBeschwerde                                             § 476       Auskünfte und Akteneinsicht zu Forschungszwecken\n§ 462a Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des    § 477       Datenübermittlung und Verwendungsbeschränkungen\nerstinstanzlichen Gerichts                             § 478       Entscheidung über Auskunft oder Akteneinsicht;\n§ 463  Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Siche-               Rechtsbehelfe\nrung                                                   § 479       Datenübermittlung von Amts wegen\n§ 463a Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsstellen      § 480       Unberührt bleibende Übermittlungsregelungen\n§ 463b Beschlagnahme von Führerscheinen                       § 481       Verwendung personenbezogener Daten für polizeiliche\n§ 463c Öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung                        Zwecke\n§ 463d Gerichtshilfe                                          § 482       Mitteilung des Aktenzeichens und des Verfahrensaus-\ngangs an die Polizei\nZweiter Abschnitt\nKosten des Verfahrens                                                  Zweiter Abschnitt\n§ 464  Kosten- und Auslagenentscheidung; sofortige Be-                                     Dateiregelungen\nschwerde\n§ 483       Datenverarbeitung für Zwecke des Strafverfahrens\n§ 464a Kosten des Verfahrens; notwendige Auslagen\n§ 484       Datenverarbeitung für Zwecke künftiger Strafverfahren;\n§ 464b Kostenfestsetzung                                                  Verordnungsermächtigung\n§ 464c Kosten bei Bestellung eines Dolmetschers oder Über-    § 485       Datenverarbeitung für Zwecke der Vorgangsverwaltung\nsetzers für den Angeschuldigten\n§ 486       Gemeinsame Dateien\n§ 464d Verteilung der Auslagen nach Bruchteilen\n§ 487       Übermittlung gespeicherter Daten; Auskunft aus einer\n§ 465  Kostentragungspflicht des Verurteilten                             Datei\n§ 466  Haftung Mitverurteilter für Auslagen als Gesamtschuld- §  488      Automatisierte Verfahren für Datenübermittlungen\nner\n§  489      Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten\n§ 467  Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nicht-\n§  490      Errichtungsanordnung für automatisierte Dateien\neröffnung und Einstellung\n§  491      Auskunft an Betroffene\n§ 467a Auslagen der Staatskasse bei Einstellung nach Ankla-\ngerücknahme\n§ 468  Kosten bei Straffreierklärung                                                       Dritter Abschnitt\n§ 469  Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfer-                             Länderübergreifendes\ntiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren                     staatsanwaltliches Verfahrensregister\nAnzeige\n§ 470  Kosten bei Zurücknahme des Strafantrags                § 492       Zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister\n§ 471  Kosten bei Privatklage                                 § 493       Automatisiertes Verfahren für Datenübermittlungen\n§ 472  Notwendige Auslagen des Nebenklägers                   § 494       Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Ver-\n§ 472a Kosten und notwendige Auslagen bei Adhäsionsver-                   ordnungsermächtigung\nfahren                                                 § 495       Auskunft an Betroffene","1346               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015\nAnlage 2\n(zu Artikel 2 Nummer 1)\nInhaltsübersicht                          § 45    Durchlieferungsverfahren\n§ 46    Durchlieferung bei vorübergehender Auslieferung\nErster Teil                        § 47    Unvorhergesehene Zwischenlandung bei Beförderung\nAnwendungsbereich                                auf dem Luftweg\n§ 1      Anwendungsbereich\nVierter Teil\nZweiter Teil\nRechtshilfe durch Voll-\nAuslieferung an das Ausland                            streckung ausländischer Erkenntnisse\n§  2     Grundsatz\n§  3     Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung    § 48    Grundsatz\n§  4     Akzessorische Auslieferung                            § 49    Weitere Voraussetzungen der Zulässigkeit\n§  5     Gegenseitigkeit                                       § 50    Sachliche Zuständigkeit\n§  6     Politische Straftaten, politische Verfolgung          § 51    Örtliche Zuständigkeit\n§  7     Militärische Straftaten                               § 52    Vorbereitung der Entscheidung\n§  8     Todesstrafe                                           § 53    Beistand\n§  9     Konkurrierende Gerichtsbarkeit                        § 54    Umwandlung der ausländischen Sanktion\n§  9a    Auslieferung und Verfahren vor internationalen Straf- § 55    Entscheidung über die Vollstreckbarkeit\ngerichtshöfen                                         § 56    Bewilligung der Rechtshilfe\n§ 10     Auslieferungsunterlagen                               § 56a   Entschädigung der verletzten Person\n§ 11     Spezialität                                           § 56b   Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und\n§ 12     Bewilligung der Auslieferung                                  Aufteilung des abgeschöpften Vermögens\n§ 13     Sachliche Zuständigkeit                               § 57    Vollstreckung\n§ 14     Örtliche Zuständigkeit                                § 57a   Kosten der Vollstreckung\n§ 15     Auslieferungshaft                                     § 58    Sicherung der Vollstreckung\n§ 16     Vorläufige Auslieferungshaft\n§ 17     Auslieferungshaftbefehl\n§ 18     Fahndungsmaßnahmen\nFünfter Teil\n§ 19     Vorläufige Festnahme\nSonstige Rechtshilfe\n§ 20     Bekanntgabe\n§ 21     Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Ausliefe-\nrungshaftbefehls                                      § 59    Zulässigkeit der Rechtshilfe\n§ 22     Verfahren nach vorläufiger Festnahme                  § 60    Leistung der Rechtshilfe\n§ 23     Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten         § 61    Gerichtliche Entscheidung\n§ 24     Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls                § 61a   Datenübermittlung ohne Ersuchen\n§ 25     Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls  § 61b   Gemeinsame Ermittlungsgruppen\n§ 26     Haftprüfung                                           § 61c   Audiovisuelle Vernehmung\n§ 27     Vollzug der Haft                                      § 62    Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein\n§ 28     Vernehmung des Verfolgten                                     ausländisches Verfahren\n§ 29     Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der     § 63    Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein\nAuslieferung                                                  ausländisches Verfahren\n§ 30     Vorbereitung der Entscheidung                         § 64    Durchbeförderung von Zeugen\n§ 31     Durchführung der mündlichen Verhandlung               § 65    Durchbeförderung zur Vollstreckung\n§ 32     Entscheidung über die Zulässigkeit                    § 66    Herausgabe von Gegenständen\n§ 33     Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit            § 67    Beschlagnahme und Durchsuchung\n§ 34     Haft zur Durchführung der Auslieferung                § 67a   Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwi-\nschen- und überstaatliche Einrichtungen\n§ 35     Erweiterung der Auslieferungsbewilligung\n§ 36     Weiterlieferung\n§ 37     Vorübergehende Auslieferung\n§ 38     Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsver-                              Sechster Teil\nfahren\nAusgehende Ersuchen\n§ 39     Beschlagnahme und Durchsuchung\n§ 40     Beistand\n§ 68    Rücklieferung\n§ 41     Vereinfachte Auslieferung\n§ 69    Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein\n§ 42     Anrufung des Bundesgerichtshofes\ndeutsches Verfahren\n§ 70    Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein\nDritter Teil                                deutsches Verfahren\nDurchlieferung                        § 71    Ersuchen um Vollstreckung\n§ 71a   Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und\n§ 43     Zulässigkeit der Durchlieferung                               Aufteilung des abgeschöpften Vermögens\n§ 44     Zuständigkeit                                         § 72    Bedingungen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015                    1347\nSiebenter Teil                                                 Unterabschnitt 2\nGemeinsame Vorschriften                                           Eingehende Ersuchen\n§ 73    Grenze der Rechtshilfe\n§ 74    Zuständigkeit des Bundes                               § 87   Grundsatz\n§ 74a   Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und über-  § 87a  Vollstreckungsunterlagen\nstaatliche Einrichtungen                               § 87b  Zulässigkeitsvoraussetzungen\n§ 75    Kosten                                                 § 87c  Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung\n§ 76    Gegenseitigkeitszusicherung                            § 87d  Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung\n§ 77    Anwendung anderer Verfahrensvorschriften               § 87e  Beistand\n§ 77a   Elektronische Kommunikation und Aktenführung           § 87f  Bewilligung der Vollstreckung\n§ 77b   Verordnungsermächtigung                                § 87g  Gerichtliches Verfahren\n§ 87h  Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch\nAchter Teil                          § 87i  Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungs-\nAuslieferungs-                                behörde; Bewilligung\nund Durchlieferungsverkehr                     § 87j  Rechtsbeschwerde\nmit Mitgliedstaaten der Europäischen Union              § 87k  Zulassung der Rechtsbeschwerde\n§ 87l  Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte\nAbschnitt 1\n§ 87m  Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bun-\nAllgemeine Regelungen                                  deszentralregister\n§ 78    Vorrang des Achten Teils                               § 87n  Vollstreckung\n§ 79    Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Vorabentschei-\ndung\nUnterabschnitt 3\nAbschnitt 2                                                Ausgehende Ersuchen\nAuslieferung an einen\nMitgliedstaat der Europäischen Union                     § 87o  Grundsatz\n§ 80    Auslieferung deutscher Staatsangehöriger               § 87p  Inländisches Vollstreckungsverfahren\n§ 81    Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung\n§ 82    Nichtanwendung von Vorschriften                                                  Abschnitt 3\n§ 83    Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen\nE i n z i e h u n g u n d Ve r f a l l\n§ 83a   Auslieferungsunterlagen\n§ 83b   Bewilligungshindernisse\n§ 83c   Fristen                                                § 88   Grundsatz\n§ 83d   Entlassung des Verfolgten                              § 88a  Voraussetzungen der Zulässigkeit\n§ 83e   Vernehmung des Verfolgten                              § 88b  Unterlagen\n§ 88c  Ablehnungsgründe\nAbschnitt 3                            § 88d  Verfahren\nDurchlieferung an einen                         § 88e  Vollstreckung\nMitgliedstaat der Europäischen Union                     § 88f  Aufteilung der Erträge\n§ 89   Sicherstellungsmaßnahmen\n§ 83f   Durchlieferung\n§ 90   Ausgehende Ersuchen\n§ 83g   Beförderung auf dem Luftweg\nAbschnitt 4                                                       Zehnter Teil\nAusgehende Ersuchen                                        Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit\num Auslieferung an einen                               den Mitgliedstaaten der Europäischen Union\nMitgliedstaat der Europäischen Union\n§ 83h   Spezialität                                                                      Abschnitt 1\n§ 83i   Unterrichtung über Fristverzögerungen\nAllgemeine Regelungen\nNeunter Teil\nVollstreckungshilfeverkehr mit                  § 91   Vorrang des Zehnten Teils\nden Mitgliedstaaten der Europäischen Union\nAbschnitt 1                                                      Abschnitt 2\nFreiheitsentziehende Sanktionen                              Besondere Formen der Rechtshilfe\n§ 84    Eingehende Ersuchen\n§ 85    Ausgehende Ersuchen                                    § 92   Übermittlung von Informationen einschließlich perso-\nnenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europä-\nischen Union\nAbschnitt 2\n§ 92a  Inhalt des Ersuchens\nGeldsanktionen\n§ 92b  Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss\nUnterabschnitt 1                              2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich\npersonenbezogener Daten\nAllgemeine Regelungen\n§ 92c  Datenübermittlung ohne Ersuchen\n§ 86    Vorrang                                                § 93   Gemeinsame Ermittlungsgruppen","1348         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015\n§ 94 Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und                                 Elfter Teil\nDurchsuchung                                                            Schlussvorschriften\n§ 95 Sicherungsunterlagen\n§ 98  Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung\n§ 96 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstel- § 98a Übergangsvorschrift für Ersuchen, die auf einer Abwe-\nlungsmaßnahmen                                               senheitsentscheidung beruhen\n§ 97 Ersuchen um Herausgabe von Beweismitteln               § 99  Einschränkung von Grundrechten"]}