{"id":"bgbl1-2015-27-6","kind":"bgbl1","year":2015,"number":27,"date":"2015-07-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/27#page=17","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2015-27-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2015/bgbl1_2015_27.pdf#page=17","order":6,"title":"Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze UNESCO Welterbe  Kloster Lorsch)","law_date":"2015-06-23T00:00:00Z","page":1105,"pdf_page":17,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 8. Juli 2015            1105\nBekanntmachung\nüber die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro\n(Goldmünze „UNESCO Welterbe – Kloster Lorsch“)\nVom 23. Juni 2015\nGemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom            einen Durchmesser von 28 Millimetern und eine Masse\n16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundes-        (Gewicht) von 15,55 Gramm.\nregierung beschlossen, in Würdigung des UNESCO                Der Entwurf stammt von dem Künstler Frantisek\nWelterbes Kloster Lorsch eine Gedenkmünze zu 100 Euro      Chochola aus Hamburg.\naus Gold prägen zu lassen.\nDie Bildseite zeigt die Westfassade der Torhalle vor\nDie Auflage der Münze beträgt 200 000 Stück.\neiner Urkundenabschrift aus dem „Lorscher Codex“,\nDie Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten\neinem herausragenden Beispiel Lorscher Schriftkultur.\nBerlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“),\nStuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“)      Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug\nund Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzaus-          „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Euro-\nführung geprägt.                                           pasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung so-\nDie Münze wird ab dem 1. Oktober 2014 in den            wie die Jahreszahl „2014“ und – je nach Münzstätte –\nVerkehr gebracht. Sie besteht aus Gold mit einem           das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.\nFeingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat            Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.\nBerlin, den 23. Juni 2015\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäuble"]}