{"id":"bgbl1-2015-24-2","kind":"bgbl1","year":2015,"number":24,"date":"2015-06-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/24#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2015-24-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2015/bgbl1_2015_24.pdf#page=5","order":2,"title":"Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes","law_date":"2015-06-24T00:00:00Z","page":973,"pdf_page":5,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2015 973\nNeuntes Gesetz\nzur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes\nVom 24. Juni 2015\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:\nArtikel 1\n§ 6 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekannt-\nmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473), das zuletzt durch Artikel 1\ndes Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3463) geändert worden ist, wird\nwie folgt geändert:\n1. Absatz 1 wird wie folgt gefasst:\n„(1) Die vom Bundestag zu berufenden Richter werden auf Vorschlag des\nWahlausschusses nach Absatz 2 ohne Aussprache mit verdeckten Stimm-\nzetteln gewählt. Zum Richter ist gewählt, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln\nder abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit der Stimmen der Mit-\nglieder des Bundestages auf sich vereinigt.“\n2. In Absatz 3 werden die Wörter „zur Durchführung der Wahl“ durch das Wort\n„ein“ und die Wörter „alle Richter gewählt sind“ durch die Wörter „Vor-\nschläge über alle zu wählenden Richter beschlossen sind“ ersetzt.\n3. Absatz 5 wird wie folgt gefasst:\n„(5) Ein Wahlvorschlag wird mit mindestens acht Stimmen der Mitglieder\ndes Wahlausschusses beschlossen.“\nArtikel 2\nDieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetz-\nblatt zu verkünden.\nBerlin, den 24. Juni 2015\nDer Bundespräsident\nJoachim Gauck\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister\nder Justiz und für Verbraucherschutz\nHeiko Maas"]}