{"id":"bgbl1-2015-23-4","kind":"bgbl1","year":2015,"number":23,"date":"2015-06-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/23#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2015-23-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2015/bgbl1_2015_23.pdf#page=9","order":4,"title":"Sechste Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung","law_date":"2015-06-09T00:00:00Z","page":929,"pdf_page":9,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 19. Juni 2015 929\nSechste Verordnung\nzur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung\nVom 9. Juni 2015\nAuf Grund des § 53 Absatz 7 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 19. Juni\n2009 (BGBl. I S. 1434) verordnet das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem\nBundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Finanzen und dem\nBundesministerium der Verteidigung:\nArtikel 1\nÄnderung der Auslandszuschlagsverordnung\nDie Auslandszuschlagsverordnung vom 17. August 2010 (BGBl. I S. 1177,\n1244), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. August 2014 (BGBl. I\nS. 1370) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:\n1. Anlage 1 wird wie folgt geändert:\na) In Zeile 7 Spalte 3 wird die Angabe „2“ durch die Angabe „3“ ersetzt.\nb) In Zeile 19 Spalte 3 wird die Angabe „11“ durch die Angabe „12“ ersetzt.\nc) In Zeile 42 Spalte 3 wird die Angabe „10“ durch die Angabe „11“ ersetzt.\nd) In Zeile 63 Spalte 3 wird die Angabe „10“ durch die Angabe „11“ ersetzt.\ne) In Zeile 65 Spalte 3 wird die Angabe „1“ durch die Angabe „2“ ersetzt.\nf) In Zeile 77 Spalte 3 wird die Angabe „17“ durch die Angabe „18“ ersetzt.\ng) In Zeile 78 Spalte 3 wird die Angabe „20“ durch die Angabe „19“ ersetzt.\nh) In Zeile 106 Spalte 3 wird die Angabe „13“ durch die Angabe „14“ ersetzt.\ni) In Zeile 134 Spalte 3 wird die Angabe „13“ durch die Angabe „12“ ersetzt.\nj) In Zeile 145 Spalte 3 wird die Angabe „7“ durch die Angabe „8“ ersetzt.\nk) In Zeile 150 Spalte 3 wird die Angabe „7“ durch die Angabe „8“ ersetzt.\nl) In Zeile 172 Spalte 3 wird die Angabe „16“ durch die Angabe „15“ ersetzt.\nm) In Zeile 187 Spalte 3 wird die Angabe „11“ durch die Angabe „12“ ersetzt.\nn) In Zeile 188 Spalte 3 wird die Angabe „13“ durch die Angabe „14“ ersetzt.\no) In Zeile 190 Spalte 3 wird die Angabe „14“ durch die Angabe „15“ ersetzt.\np) In Zeile 203 Spalte 3 wird die Angabe „17“ durch die Angabe „18“ ersetzt.\nq) In Zeile 214 Spalte 3 wird die Angabe „6“ durch die Angabe „7“ ersetzt.\n2. Anlage 2 wird wie folgt geändert:\na) In Zeile 4 Spalte 3 wird die Angabe „3“ durch die Angabe „4“ ersetzt.\nb) In Zeile 4a Spalte 2 wird das Wort „Neapel“ durch das Wort „Giugliano“\nersetzt.\nc) Die Zeilen 12, 13 und 17 werden gestrichen.\nArtikel 2\nDiese Verordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.\nBerlin, den 9. Juni 2015\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nSteinmeier"]}