{"id":"bgbl1-2015-2-3","kind":"bgbl1","year":2015,"number":2,"date":"2015-01-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/2#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2015-2-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2015/bgbl1_2015_2.pdf#page=9","order":3,"title":"Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Kosmetiker-Gewerbe (Kosmetikermeisterverordnung  KosmetikerMstrV)","law_date":"2015-01-16T00:00:00Z","page":17,"pdf_page":9,"num_pages":4,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 26. Januar 2015              17\nVerordnung\nüber die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Kosmetiker-Gewerbe\n(Kosmetikermeisterverordnung – KosmetikerMstrV)\nVom 16. Januar 2015\nAuf Grund des § 51a Absatz 2 der Handwerksord-              6. kosmetische Produkte nach Inhaltsstoffen sowie\nnung, der zuletzt durch Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a            Wirkungsweisen unterscheiden, nach Hauttyp und\ndes Gesetzes vom 11. Juli 2011 (BGBl. I S. 1341) ge-              Hautzustand auswählen und Auswahl begründen,\nändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des             Kontrolle der Produktqualität sicherstellen,\nZuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August\n2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass             7. kosmetische Apparate und Geräte nach Wirkungs-\nvom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet                 weisen unterscheiden, nach Hauttyp und Hautzu-\ndas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im               stand auswählen und Auswahl begründen, dazu\nEinvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung                Kunden beraten; Möglichkeiten, Grenzen und Risi-\nund Forschung:                                                    ken der apparativen Kosmetik berücksichtigen,\n§1                                  8. kosmetische Dienstleistungs- und Verkaufsange-\nbote konzipieren, umsetzen, kontrollieren und be-\nGegenstand                                  werten, kosmetische Dienstleistungen und Pro-\nDiese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufs-             dukte präsentieren,\nbild sowie die Prüfung in den Teilen I und II der Meister-\nprüfung im Kosmetiker-Gewerbe. Die Meisterprüfung              9. Typen und Hauttypen ganzheitlich beurteilen, indi-\nbesteht aus vier selbständigen Prüfungsteilen.                    viduelle Behandlungs- und Pflegekonzepte, insbe-\nsondere unter Berücksichtigung von Hautbeschaf-\n§2                                     fenheit und -empfindlichkeit sowie bestehender\nHautanomalien und -allergien, erstellen, dabei\nMeisterprüfungsberufsbild\nGrenzen der kosmetischen Behandlung aufzeigen,\nIm Kosmetiker-Gewerbe sind zum Zwecke der Meis-\nterprüfung folgende Fertigkeiten und Kenntnisse zum          10. auf den Hautzustand abgestimmte kosmetische\nNachweis der beruflichen Handlungskompetenz zu be-                Behandlungen, insbesondere Intensiv- und Ausreini-\nrücksichtigen:                                                    gung der Haut sowie pflegende Behandlungsmaß-\n1. auftragsbezogene Kundenanforderungen und -be-                 nahmen, durchführen und kontrollieren, Masken\ndarfe ermitteln, Kunden beraten, Serviceleistungen            und Modellagen anfertigen und auftragen,\nanbieten, Auftragsverhandlungen führen und Auf-\n11. nicht-medizinische Massagen unter Anwendung\ntragsziele festlegen, Leistungen kalkulieren und An-\nunterschiedlicher Massagegriffe durchführen,\ngebote erstellen, Verträge schließen,\n2. Aufgaben der technischen, kaufmännischen und per-        12. Methoden der Depilation und Epilation unter Be-\nsonalwirtschaftlichen Betriebsführung wahrneh-                rücksichtigung von Körperzone, Hautzustand und\nmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Be-              Haarstruktur auswählen und anwenden,\ntriebsorganisation, der betrieblichen Aus- und Wei-\nterbildung, des Qualitäts- und Hygienemanage-            13. dekorative und kreative Gestaltungskonzepte, auch\nments, des Arbeitsschutzrechtes, des Datenschut-              bei optischen Anomalien, insbesondere für Gesicht\nzes und des Umweltschutzes sowie unter Anwen-                 und Nägel, unter Berücksichtigung der Farb-, Stil-\ndung von Informations- und Kommunikationssyste-               und Typenlehre entwickeln, umsetzen und doku-\nmen,                                                          mentieren,\n3. Auftragsabwicklungsprozesse planen, organisieren         14. Möglichkeiten der Gesichts- und Körperkonturie-\nund überwachen,                                               rung sowie des Permanent Make-ups, insbeson-\n4. Aufträge ausführen, insbesondere unter Berück-                dere zur Gestaltung von Augenbrauen, Lidrändern\nsichtigung von Modetrends, Behandlungstechniken,              und Lippen, aufzeigen und durchführen,\nkosmetischen Produkten, berufs- und produktbe-\nzogenen rechtlichen Vorschriften und technischen         15. pflegerische Maßnahmen an Händen und Füßen\nNormen, der Arbeitshygiene, des Einsatzes von                 durchführen, dabei Grenzen der kosmetischen Be-\nPersonal und Auszubildenden sowie von Material,               handlung aufzeigen,\nApparaten und Geräten, auch hinsichtlich energie-\n16. Konzepte zur Gesundheitsförderung unter Berück-\neffizienter Aspekte,\nsichtigung von Ernährung, Bewegung und Lebens-\n5. Konzepte für Behandlungs- und Verkaufsräume so-               weise erstellen und hierzu beraten,\nwie für Betriebs- und Lagerausstattung eines Kos-\nmetikinstituts unter Berücksichtigung von hygieni-       17. erbrachte Leistungen kontrollieren und dokumen-\nschen Bedingungen und Marketingaspekten entwi-                tieren sowie Nachkalkulationen durchführen und\nckeln und umsetzen,                                           Auftragsabwicklungen auswerten.","18                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 26. Januar 2015\n§3                                 2. den Kunden zu beraten, insbesondere unter Berück-\nZiel und Gliederung des Teils I                      sichtigung des individuellen Kundenwunsches;\ndabei sind wirtschaftliche Überlegungen sowie\n(1) In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling seine be-         rechtliche und technische Anforderungen in das Be-\nrufliche Handlungskompetenz dadurch nachzuweisen,                   ratungsgespräch einzubeziehen,\ndass er komplexe berufliche Aufgabenstellungen lösen\nund dabei Tätigkeiten des Kosmetiker-Gewerbes meis-             3. das Vorgehen bei der Planung und bei der Durchfüh-\nterhaft verrichten kann.                                            rung des Meisterprüfungsprojekts zu begründen und\n(2) Teil I der Meisterprüfung gliedert sich in folgende     4. mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufs-\nPrüfungsbereiche:                                                   bezogene Probleme sowie deren Lösungen darzu-\nstellen und dabei neue Entwicklungen im Kosmeti-\n1. Durchführung eines Meisterprüfungsprojekts und ein               ker-Gewerbe zu berücksichtigen.\ndarauf bezogenes Fachgespräch sowie\n2. Durchführung einer Situationsaufgabe.                                                    §6\nSituationsaufgabe\n§4\n(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und\nMeisterprüfungsprojekt                       vervollständigt den Nachweis der beruflichen Hand-\n(1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt             lungskompetenz für die Meisterprüfung im Kosmeti-\ndurchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht.              ker-Gewerbe. Die Aufgabenstellung wird vom Meister-\nDie auftragsbezogenen Anforderungen an das Meister-             prüfungsausschuss festgelegt.\nprüfungsprojekt werden vom Meisterprüfungsaus-                     (2) Als Situationsaufgabe sind vier der nachstehend\nschuss festgelegt. Hierzu sollen Vorschläge des Prüf-           aufgeführten Arbeiten auszuführen, darunter in jedem\nlings berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage erar-         Fall die Arbeit nach Nummer 1, die an einem dem Prüf-\nbeitet der Prüfling ein Umsetzungskonzept einschließ-           ling unbekannten Modell auszuführen ist:\nlich einer Zeit- und Materialbedarfsplanung. Das Kon-\nzept hat er vor der Durchführung des Meisterprüfungs-           1. Hautbeschaffenheit sowie Hautempfindlichkeit beur-\nprojekts dem Meisterprüfungsausschuss zur Genehmi-                  teilen und dokumentieren, spezifische Pflegeemp-\ngung vorzulegen. Der Meisterprüfungsausschuss prüft,                fehlung erstellen,\nob das Umsetzungskonzept den auftragsbezogenen                  2. eine Behandlung zur temporären Haarentfernung\nAnforderungen entspricht.                                           durchführen,\n(2) Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Pla-             3. eine geräteunterstützte oder manuelle Problem-\nnungs-, Durchführungs-, Kontroll- und Dokumentati-                  zonenbehandlung, insbesondere von Cellulite oder\nonsarbeiten.                                                        Rückenbehandlung, durchführen,\n(3) Als Meisterprüfungsprojekt ist ein themen- oder         4. eine nicht-medizinische Ganzkörpermassage unter\nhautbezogenes kosmetisches Behandlungskonzept so-                   Auswahl geeigneter Massagetechniken sowie des\nwie die Auswahl einer Systempflege und einer Geräte-                dafür geeigneten Massagemittels durchführen,\nbehandlung an einem Modell zu planen, durchzuführen,            5. eine Gesichts- oder Körperkonturierung oder ein\nzu kontrollieren und zu dokumentieren. Die Planungs-                Permanent Make-up an den Augenbrauen, am obe-\narbeiten bestehen aus der Erstellung eines kundenbe-                ren und unteren Lidrand oder an den Lippen planen,\nzogenen Gesamtkonzepts mit Behandlungs- und Ge-                     vorzeichnen und durchführen,\nstaltungsplan auf der Grundlage der Beurteilung von\nTyp, Hauttyp und Hautzustand sowie einer Angebots-              6. eine kosmetische Hand- und Fußpflege durchführen\nkalkulation. Die Durchführung umfasst die Umsetzung                 und dokumentieren.\ndes Behandlungskonzepts einschließlich einer Intensiv-             (3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe ist\nreinigung, einer Gestaltung von Wimpern und Augen-              die Summe der Einzelbewertungen für die vier ausge-\nbrauen, einer fachgerechten Entfernung von Hautun-              führten Arbeiten nach Absatz 2, für die das arithmeti-\nreinheiten, einer hautspezifischen Pflegemaske sowie            sche Mittel gebildet wird.\neiner Gesichts-, Hals- und Dekolletémassage. Die\ndurchgeführten Arbeiten sind vom Prüfling zu kontrol-                                       §7\nlieren und in einer Kundenkartei zu dokumentieren.                      Prüfungsdauer und Bestehen des Teils I\n(4) Die Bewertung des Meisterprüfungsprojekts wird             (1) Das Meisterprüfungsprojekt soll zwei Arbeitsta-\nwie folgt gewichtet:                                            ge, das Fachgespräch höchstens 30 Minuten und die\n1. die Planungsarbeiten mit 40 Prozent,                         Situationsaufgabe höchstens sechs Stunden dauern.\n2. die Durchführungsarbeiten mit 50 Prozent und                    (2) Das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch\n3. die Erstellung der Dokumentationsunterlagen mit              und die Situationsaufgabe werden gesondert bewertet.\n10 Prozent.                                                Die Prüfungsleistungen im Meisterprüfungsprojekt und\nim Fachgespräch werden im Verhältnis 3:1 gewichtet.\n§5                                 Das hieraus resultierende Ergebnis wird zum Prüfungs-\nergebnis der Situationsaufgabe im Verhältnis 2:1 ge-\nFachgespräch                             wichtet.\nIn dem Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen,             (3) Voraussetzung für das Bestehen des Teils I der\ndass er befähigt ist,                                           Meisterprüfung ist eine insgesamt mindestens ausrei-\n1. die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die                chende Prüfungsleistung, wobei das Meisterprüfungs-\ndem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,                projekt, das Fachgespräch und die Situationsaufgabe","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 26. Januar 2015                    19\njeweils mit mindestens 30 Punkten bewertet worden                   j) Konzepte zur Gesundheitsförderung unter Be-\nsein müssen.                                                            rücksichtigung von Ernährung, Bewegung und\nLebensweise erstellen und begründen;\n§8                                  2. Management eines Kosmetikinstituts\nZiel, Gliederung und Inhalt des Teils II                  Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage\n(1) In der Prüfung in Teil II hat der Prüfling in den in         ist, Auftragsabwicklungsprozesse sowie Aufgaben\nAbsatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 2 genannten Hand-                      der Betriebsführung und Betriebsorganisation in\nlungsfeldern seine berufliche Handlungskompetenz da-                einem Kosmetikinstitut wahrzunehmen und Maß-\ndurch nachzuweisen, dass er besondere fachtheoreti-                 nahmen kunden-, erfolgs- und qualitätsorientiert zu\nsche Kenntnisse im Kosmetiker-Gewerbe zur Lösung                    planen, ihre Durchführung zu kontrollieren und sie\nkomplexer fallbezogener Aufgaben anwendet.                          abzuschließen; bei der jeweiligen Aufgabenstellung\nkönnen mehrere der unter den Buchstaben a bis m\n(2) In beiden nachfolgend aufgeführten Handlungs-                aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:\nfeldern ist mindestens eine komplexe fallbezogene Auf-\na) institutsspezifische Maßnahmen entwickeln, ins-\ngabe zu bearbeiten. Bei der Aufgabenstellung können\nbesondere zur Einhaltung des Arbeits-, Gesund-\ndie in den Handlungsfeldern nach den Nummern 1 und\nheits- und Umweltschutzes sowie des Hygiene-\n2 aufgeführten Qualifikationen auch handlungsfeldüber-\nmanagements,\ngreifend verknüpft werden:\nb) Haftung bei unsachgemäßer Erbringung von\n1. Kosmetische Dienstleistungen\nDienstleistungen und fehlerhafter Anwendung\nDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage                  von Produkten, Apparaten und Geräten beurtei-\nist, Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaft-                    len,\nlicher, hygienischer und ökologischer Aspekte in                c) ein Institutskonzept für Kundenberatung und -be-\neinem Kosmetikinstitut zu bearbeiten; dabei soll er                 treuung entwickeln, Möglichkeiten einer individu-\nberufsbezogene Sachverhalte analysieren und be-                     ellen Kundenberatung aufzeigen,\nwerten; bei der jeweiligen Aufgabenstellung können\nmehrere der unter den Buchstaben a bis j aufgeführ-             d) betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirt-\nten Qualifikationen verknüpft werden:                               schaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,\na) eine Typenberatung dokumentieren sowie eine                  e) Preise für Dienstleistungen und Produkte unter\nspezifische Pflegeempfehlung erstellen und be-                  Berücksichtigung von Kosten, Auslastung und\ngründen, dabei allgemeine physiognomische,                      Marktsituation kalkulieren und festlegen,\ntypologische und dermatologische Merkmale be-               f) Betriebsabläufe unter Berücksichtigung von\nrücksichtigen,                                                  Nachfrage, Personalsituation und Arbeitszeitmo-\nb) Behandlungstechniken für unterschiedliche Haut-                  dellen planen und steuern,\ntypen, insbesondere unter Berücksichtigung von              g) auftragsbezogenen Einsatz von Material, Appara-\nAnomalien, Allergien und Hautveränderungen                      ten und Geräten bestimmen und begründen,\ndarstellen und auswählen sowie Grenzen kosme-\nh) eine Nachkalkulation durchführen und betrieb-\ntischer Behandlungen aufzeigen,\nliche Kostenstrukturen überprüfen,\nc) Inhaltsstoffe von kosmetischen Produkten und                 i) Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen,\nderen Wirkungsweisen, Verträglichkeit, Anwen-                   Notwendigkeit der Personalentwicklung, insbe-\ndungsbereiche sowie mögliche Kontraindikatio-                   sondere in Abhängigkeit von Auftragslage und\nnen beschreiben, Produkte hauttypenspezifisch                   Auftragsabwicklung, begründen,\nauswählen und Auswahl begründen,\nj) Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur\nd) Make-up entwerfen, dabei Farben- und Formen-                     Gewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund\nlehre sowie kundenindividuelle, gesellschaftliche,              technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen\nkulturelle und modische Einflüsse berücksichti-                 erarbeiten,\ngen,\nk) Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanage-\ne) Massagetechniken und -mittel auswählen und                       ments für den Unternehmenserfolg darstellen,\nAuswahl begründen,                                              Maßnahmen des Qualitätsmanagements fest-\nf) Methoden der kosmetischen Hand- und Fuß-                         legen und begründen,\npflege und deren Grenzen aufzeigen, Möglichkei-             l) produktgerechte Lagerung von Kosmetika sowie\nten der dekorativen Nagelbehandlung beschrei-                   Auswirkungen auf die Qualität beschreiben,\nben sowie individuelles Nageldesign entwerfen,\nm) den Nutzen des Einsatzes von Informations- und\ng) Methoden zur Problemzonenbehandlung aus-                         Kommunikationssystemen begründen, insbeson-\nwählen und beschreiben, Auswahl begründen,                      dere für die Kundenbindung und -pflege sowie für\ndie Warenwirtschaft.\nh) Möglichkeiten für eine Gesichts- oder Körperkon-\nturierung oder für ein Permanent Make-up dar-\nstellen,                                                                             §9\nPrüfungsdauer und Bestehen des Teils II\ni) Verfahren der Depilation und Epilation sowie de-\nren Wirkungsweisen und Anwendungsbereiche                  (1) Die Prüfung in Teil II ist schriftlich durchzuführen.\nbeschreiben,                                            Sie dauert in jedem Handlungsfeld drei Stunden.","20              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 26. Januar 2015\n(2) Die Gesamtbewertung des Teils II ist die Summe                                   § 10\nder Einzelbewertungen der Handlungsfelder nach § 8\nAbsatz 2, für die das arithmetische Mittel gebildet wird.                      Allgemeine Prüfungs-\nund Verfahrensregelungen,\n(3) Wurde in einem der beiden Handlungsfelder min-                weitere Regelungen zur Meisterprüfung\ndestens 30 und weniger als 50 Punkte erreicht, kann in\ndiesem Handlungsfeld eine mündliche Ergänzungsprü-               (1) Die Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrens-\nfung durchgeführt werden, wenn diese das Bestehen             verordnung vom 17. Dezember 2001 (BGBl. I S. 4154)\ndes Teils II der Meisterprüfung ermöglicht. Wurden in         in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt.\nbeiden Handlungsfeldern jeweils mindestens 30 und\nweniger als 50 Punkte erreicht, kann in einem dieser             (2) Die Prüfung in den Teilen III und IV der Meister-\nHandlungsfelder eine mündliche Ergänzungsprüfung              prüfung bestimmt sich nach der Allgemeinen Meister-\ndurchgeführt werden, wenn diese das Bestehen des              prüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I\nTeils II der Meisterprüfung ermöglicht.                       S. 2149) in der jeweils geltenden Fassung.\n(4) Voraussetzung für das Bestehen des Teils II der\nMeisterprüfung ist eine insgesamt mindestens aus-                                       § 11\nreichende Prüfungsleistung. Die Prüfung des Teils II ist                            Inkrafttreten\nnicht bestanden, wenn ein Handlungsfeld mit weniger\nals 30 Punkten bewertet worden ist.                              Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.\nBerlin, den 16. Januar 2015\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Energie\nIn Vertretung\nMachnig"]}