{"id":"bgbl1-2015-13-6","kind":"bgbl1","year":2015,"number":13,"date":"2015-04-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/13#page=61","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2015-13-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2015/bgbl1_2015_13.pdf#page=61","order":6,"title":"Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes","law_date":"2015-04-01T00:00:00Z","page":421,"pdf_page":61,"num_pages":8,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 8. April 2015          421\nVerordnung\nzur Änderung von Rechtsvorschriften\nzur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes\nVom 1. April 2015\nAuf Grund der §§ 27 und 42 Absatz 1 und 3, der §§ 126 und 166b des Bundesentschädigungsgesetzes, von\ndenen § 27 durch Artikel I Nummer 19 des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315), § 42 Absatz 1\nund 3 durch Artikel I Nummer 31 Buchstabe a und c des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) und\n§ 126 durch Artikel I Nummer 74 des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) geändert und § 166b\ndurch Artikel I Nummer 99 des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) eingefügt worden ist, ver-\nordnet die Bundesregierung:\nArtikel 1\nÄnderung der Ersten Verordnung\nzur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes\nDie Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 13. April 1966 (BGBl. I S. 292,\n393), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Februar 2013 (BGBl. I S. 192) geändert worden ist, wird\nwie folgt geändert:\n1. In § 5 Absatz 2 Nummer 2 wird nach den Wörtern „530 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma\nersetzt und werden nach den Wörtern „560 Euro monatlich“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die\nWörter „ab 1. August 2014 ein höherer Betrag als 590 Euro monatlich“ eingefügt.\n2. In § 7 Absatz 1 Nummer 2 wird nach den Wörtern „530 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma\nersetzt und werden nach den Wörtern „560 Euro monatlich“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die\nWörter „ab 1. August 2014 ein höherer Betrag als 590 Euro monatlich“ eingefügt.\n3. In § 13 Absatz 5 wird nach der Angabe „530 Euro“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und werden nach\nder Angabe „560 Euro“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. August 2014 von 590 Euro“\neingefügt.\n4. In § 18 Nummer 4 wird nach den Wörtern „530 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und\nwerden nach den Wörtern „560 Euro monatlich“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab\n1. August 2014 ein höherer Betrag als 590 Euro monatlich“ eingefügt.\n5. § 19 Absatz 1 wird wie folgt geändert:\na) In Nummer 4 wird nach den Wörtern „530 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und\nwerden nach den Wörtern „560 Euro monatlich“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab\n1. August 2014 von mehr als 590 Euro monatlich“ eingefügt.\nb) In Nummer 5 wird nach den Wörtern „530 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und\nwerden nach den Wörtern „560 Euro monatlich“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab\n1. August 2014 von mehr als 590 Euro monatlich“ eingefügt.\n6. § 21a wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.10.2012\nbis\n31.7.2014\n€“.","422             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 8. April 2015\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.8.2014\n€\n1 019\n1 019\n513\n387\n285\n256\n513\n765\n513 “.\n7. Die Anlage 1 zu § 10 (Besoldungsübersicht) wird wie folgt geändert:\na) In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nEinfacher            Mittlerer             Gehobener            Höherer\nDienst               Dienst                Dienst               Dienst\n€                    €                     €                    €\n„ab 1.8.2014           28 422               35 049                46 855               61 297“.\nb) In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nEinfacher            Mittlerer             Gehobener            Höherer\nDienst               Dienst                Dienst               Dienst\n€                    €                     €                    €\n„ab 1.8.2014           18 948               23 366                31 237               40 865“.\nc) In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nEinfacher            Mittlerer             Gehobener            Höherer\nDienst               Dienst                Dienst               Dienst\n€                    €                     €                    €\n„ab 1.8.2014           11 364               14 016                18 744               24 516“.\nd) In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nEinfacher            Mittlerer             Gehobener            Höherer\nDienst               Dienst                Dienst               Dienst\n€                    €                     €                    €\n„ab 1.8.2014           5 688                7 008                 9 372                12 264“.\nArtikel 2\nÄnderung der Zweiten Verordnung\nzur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes\nDie Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 31. März 1966 (BGBl. I\nS. 285), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Februar 2013 (BGBl. I S. 192) geändert worden ist,\nwird wie folgt geändert:\n1. In § 15 Absatz 5 wird nach den Wörtern „530 Euro“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und werden nach\nder Angabe „560 Euro“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. August 2014 von 590 Euro“\neingefügt.\n2. In § 15a Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe „550 Euro“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und werden\nnach der Angabe „580 Euro“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. August 2014 von\nmindestens 610 Euro“ eingefügt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 8. April 2015          423\n3. § 21a wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.10.2012\nbis\n31.7.2014\n€“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.8.2014\n€\n517\n643\n767\n896\n1 021\n1 274“.\n4. § 21b wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.10.2012\nbis\n31.7.2014\n€“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.8.2014\n€\n1 190“.\n5. Die Anlage zu den §§ 13 und 14 (Besoldungsübersicht) wird wie folgt geändert:\na) In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nbis zum       ab               ab         ab            ab          ab\nvoll-         voll-            voll-      voll-         voll-       voll-\nendeten       endetem          endetem    endetem       endetem     endetem\n25.           25.              30.        35.           40.         45.\nLebens-       Lebens-          Lebens-    Lebens-       Lebens-     Lebens-\njahr          jahr             jahr       jahr          jahr        jahr\n€             €                €          €             €           €\n„ab 1.8.2014             23 724        24 684           25 596     26 556        27 480      28 416“.\nb) In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nbis zum       ab               ab         ab            ab          ab\nvoll-         voll-            voll-      voll-         voll-       voll-\nendeten       endetem          endetem    endetem       endetem     endetem\n25.           25.              30.        35.           40.         45.\nLebens-       Lebens-          Lebens-    Lebens-       Lebens-     Lebens-\njahr          jahr             jahr       jahr          jahr        jahr\n€             €                €          €             €           €\n„ab 1.8.2014             24 780        26 832           28 896     30 960        33 000      35 052“.","424              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 8. April 2015\nc) In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nbis zum        ab                ab            ab           ab         ab\nvoll-          voll-             voll-         voll-        voll-      voll-\nendeten        endetem           endetem       endetem      endetem    endetem\n25.            25.               30.           35.          40.        45.\nLebens-        Lebens-           Lebens-       Lebens-      Lebens-    Lebens-\njahr           jahr              jahr          jahr         jahr       jahr\n€              €                 €             €            €          €\n„ab 1.8.2014                29 904         32 520            35 148        37 752       40 368     42 996“.\nd) In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nbis zum        ab            ab                ab           ab         ab        ab\nvoll-          voll-         voll-             voll-        voll-      voll-     voll-\nendeten        endetem       endetem           endetem      endetem    endetem   endetem\n25.            25.           30.               35.          40.        45.       50.\nLebens-        Lebens-       Lebens-           Lebens-      Lebens-    Lebens-   Lebens-\njahr           jahr          jahr              jahr         jahr       jahr      jahr\n€              €             €                 €            €          €         €\n„ab 1.8.2014        38 832         41 892        44 892            47 940       50 988     54 036    57 060“.\nArtikel 3\nÄnderung der Dritten Verordnung\nzur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes\nDie Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 28. April 1966 (BGBl. I S. 300),\ndie zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 12. Februar 2013 (BGBl. I S. 192) geändert worden ist, wird wie folgt\ngeändert:\n1. § 22a wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.10.2012\nbis\n31.7.2014\n€“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.8.2014\n€\n2 283“.\n2. § 24 Absatz 4 wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.10.2012\nbis\n31.7.2014\n€“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.8.2014\n€\n671“.\n3. Dem § 33 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:\n„Die seit dem 1. Oktober 2012 geltenden Rentenbeträge werden ab dem 1. August 2014 um 5 Prozent erhöht,\nwobei der Höchstbetrag von 2 283 Euro nicht überschritten werden darf.“","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 8. April 2015           425\n4. § 33a wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.10.2012\nbis\n31.7.2014\n€“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.8.2014\n€\n2 283“.\n5. § 34 Absatz 3 wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.10.2012\nbis\n31.7.2014\n€“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.8.2014\n€\n1 156\n1 455\n120“.\n6. § 35 wird wie folgt geändert:\na) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\naa) In Satz 1 werden die Wörter „ab 1. Oktober 2012“ durch die Wörter „bis 31. Juli 2014“ ersetzt, wird der\nPunkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:\n„ab 1. August 2014         1 053 Euro.“\nbb) In Satz 2 werden die Wörter „ab 1. Oktober 2012“ durch die Wörter „bis 31. Juli 2014“ ersetzt, wird der\nPunkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:\n„ab 1. August 2014         120 Euro.“\nb) In Absatz 4 werden die Wörter „ab 1. Oktober 2012“ durch die Wörter „bis 31. Juli 2014“ ersetzt, wird der\nPunkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:\n„ab 1. August 2014         378 Euro.“\nc) In Absatz 5 werden die Wörter „ab 1. Oktober 2012“ durch die Wörter „bis 31. Juli 2014“ ersetzt, wird der\nPunkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:\n„ab 1. August 2014         495 Euro.“\n7. § 38a wird wie folgt geändert:\na) Dem Absatz 1 wird folgende Spalte angefügt:\n„ab\n1.8.2014\n€\n723“.\nb) Dem Absatz 2 wird folgende Spalte angefügt:\n„ab\n1.8.2014\n€\n555“.\nc) Dem Absatz 3 wird folgende Spalte angefügt:\n„ab\n1.8.2014\n€\n277“.","426             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 8. April 2015\n8. Die Anlage 4 zu den §§ 15 und 17 (Besoldungsübersicht) wird wie folgt geändert:\na) In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\n€                           €                       €\n„ab 1.8.2014                 25 606                      27 483                  28 422“.\nb) In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\n€                           €                       €\n„ab 1.8.2014                 28 889                      32 996                  35 049“.\nc) In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\n€                           €                       €\n„ab 1.8.2014                 35 139                      40 371                  42 991“.\nd) In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum               Bis zum                 Bis zum           Ab\nvollendeten           vollendeten             vollendeten       vollendetem\n35.                   45.                     50.               50.\nLebensjahr            Lebensjahr              Lebensjahr        Lebensjahr\n€                     €                       €                 €\n„ab 1.8.2014           44 914                50 988                  54 026            57 062“.\n9. Die Anlage 5c zu § 22 (Besoldungsübersicht Rente) wird wie folgt geändert:\na) Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum                   Bis zum                Ab\nvollendeten               vollendeten            vollendetem\n35.                       45.                    45.\nLebensjahr                Lebensjahr             Lebensjahr\n€                         €                      €\n„ab 1.8.2014                 25 606                    27 483                 28 422“.\nbb) In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum                   Bis zum                Ab\nvollendeten               vollendeten            vollendetem\n35.                       45.                    45.\nLebensjahr                Lebensjahr             Lebensjahr\n€                         €                      €\n„ab 1.8.2014                 11 523                    17 864                 20 748“.\ncc) In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum                   Bis zum                Ab\nvollendeten               vollendeten            vollendetem\n35.                       45.                    45.\nLebensjahr                Lebensjahr             Lebensjahr\n€                         €                      €\n„ab 1.8.2014                 7 680                     11 904                 13 836“.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 8. April 2015     427\ndd) In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\n€                           €                       €\n„ab 1.8.2014              640                         992                     1 153“.\nb) Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\n€                           €                       €\n„ab 1.8.2014              28 889                      32 996                  35 049“.\nbb) In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\n€                           €                       €\n„ab 1.8.2014              13 000                      21 447                  25 586“.\ncc) In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\n€                           €                       €\n„ab 1.8.2014              8 664                       14 304                  17 052“.\ndd) In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\n€                           €                       €\n„ab 1.8.2014              722                         1 192                   1 421“.\nc) Abschnitt 3 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\n€                           €                       €\n„ab 1.8.2014              35 139                      40 371                  42 991“.\nbb) In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\n€                           €                       €\n„ab 1.8.2014              15 813                      26 241                  31 383“.","428            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 8. April 2015\ncc) In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum                   Bis zum                 Ab\nvollendeten               vollendeten             vollendetem\n35.                       45.                     45.\nLebensjahr                Lebensjahr              Lebensjahr\n€                         €                       €\n„ab 1.8.2014                10 548                    17 496                  20 928“.\ndd) In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum                   Bis zum                 Ab\nvollendeten               vollendeten             vollendetem\n35.                       45.                     45.\nLebensjahr                Lebensjahr              Lebensjahr\n€                         €                       €\n„ab 1.8.2014                879                       1 458                   1 744“.\nd) Abschnitt 4 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum             Bis zum                 Bis zum           Ab\nvollendeten         vollendeten             vollendeten       vollendetem\n35.                 45.                     50.               50.\nLebensjahr          Lebensjahr              Lebensjahr        Lebensjahr\n€                   €                       €                 €\n„ab 1.8.2014          44 914              50 988                  54 026            57 062“.\nbb) In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum             Bis zum                 Bis zum           Ab\nvollendeten         vollendeten             vollendeten       vollendetem\n35.                 45.                     50.               50.\nLebensjahr          Lebensjahr              Lebensjahr        Lebensjahr\n€                   €                       €                 €\n„ab 1.8.2014          15 855              28 043                  37 278            41 085“.\ncc) In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum             Bis zum                 Bis zum           Ab\nvollendeten         vollendeten             vollendeten       vollendetem\n35.                 45.                     50.               50.\nLebensjahr          Lebensjahr              Lebensjahr        Lebensjahr\n€                   €                       €                 €\n„ab 1.8.2014          10 572              18 696                  24 852            27 396“.\ndd) In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.10.2012“ durch die Angabe „bis 31.7.2014“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum             Bis zum                 Bis zum           Ab\nvollendeten         vollendeten             vollendeten       vollendetem\n35.                 45.                     50.               50.\nLebensjahr          Lebensjahr              Lebensjahr        Lebensjahr\n€                   €                       €                 €\n„ab 1.8.2014          881                 1 558                   2 071             2 283“."]}