{"id":"bgbl1-2014-63-8","kind":"bgbl1","year":2014,"number":63,"date":"2014-12-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/63#page=28","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2014-63-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2014/bgbl1_2014_63.pdf#page=28","order":8,"title":"Vierte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung","law_date":"2014-12-22T00:00:00Z","page":2432,"pdf_page":28,"num_pages":3,"content":["2432          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2014\nVierte Verordnung\nüber Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung\nVom 22. Dezember 2014\nAuf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a,              (3) Eine Fahrerlaubnis der Klasse B mit dem in Ab-\nb, c, g, h, v und w in Verbindung mit § 6 Absatz 3 des        satz 1 bestimmten Umfang berechtigt nur zu Fahrten im\nStraßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekannt-           Inland.\nmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), von\ndenen § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b durch                                             §2\nArtikel 1 Nummer 6 Buchstabe a des Gesetzes vom\n2. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1748) und Buchstabe w                       Nachweis der Fahrberechtigung\ndurch Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe d des Gesetzes                (1) Der Nachweis des Umfanges der Berechtigung\nvom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3313) geändert                nach § 1 Absatz 1 erfolgt durch die in Spalte 12 der\nworden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zu-            die Klasse B betreffenden Zeile des Führerscheins ein-\nständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002            getragene Schlüsselzahl 192. Die Eintragung erfolgt auf\n(BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom             Antrag. Hierfür ist eine Teilnahmebescheinigung an der\n17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet das             zusätzlichen Fahrzeugeinweisung nach Maßgabe des\nBundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruk-        § 3 vorzulegen.\ntur nach Anhörung der zuständigen obersten Landes-\nbehörden:                                                        (2) Die Schlüsselzahl 192 ist mit dem Ablaufdatum\n„31.12.19“ zu versehen.\n§1\nAbweichender                                                        §3\nUmfang der Fahrerlaubnisklasse B\nNachweis der Fahrzeugeinweisung\n(1) Abweichend von § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-\nVerordnung umfasst die Fahrerlaubnisklasse B auch                Über die Teilnahme an der zusätzlichen Fahrzeug-\nFahrzeuge, deren zulässige Gesamtmasse 3 500 kg               einweisung ist vom Leiter der Fahrzeugeinweisung,\nübersteigt, jedoch nicht mehr als 4 250 kg beträgt, so-       der die Anforderungen nach Anlage 1 Nummer 4 erfüllt,\nweit                                                          eine Teilnahmebescheinigung nach Anlage 2 zur Vor-\nlage mit dem Antrag nach § 2 Absatz 1 Satz 2 auszu-\n1. die Fahrzeuge\nstellen.\na) elektrisch betrieben und\nb) im Bereich Gütertransport eingesetzt                                               §4\nsind und\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\n2. der Inhaber der Fahrerlaubnis an einer zusätzlichen\nFahrzeugeinweisung nach Maßgabe der Anlage 1                 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkün-\nteilgenommen hat.                                         dung in Kraft.\n(2) Absatz 1 gilt nicht im Falle einer Fahrzeugkombi-         (2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezem-\nnation.                                                       bers 2019 außer Kraft.\nBerlin, den 22. Dezember 2014\nDer Bundesminister\nfür Verkehr und digitale Infrastruktur\nIn Vertretung\nMichael Odenwald","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2014           2433\nAnlage 1\n(zu den §§ 1 und 3)\nAnforderungen an die zusätzliche Fahrzeugeinweisung\n1. Inhalt der Einweisung\nIn der zusätzlichen Fahrzeugeinweisung sind mindestens folgende Inhalte zu\nvermitteln:\n– die besonderen Fahreigenschaften der Fahrzeuge aufgrund des Antriebs\nund des zusätzlichen Gewichts sowohl bei Routine- als auch bei konkre-\nten Gefahrensituationen mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten, Sicht-\nverhältnissen und Straßenzuständen sowie Bremsvorgängen, insbeson-\ndere Rekuperationsbremse,\n– die antriebsbezogenen Gefahren,\n– die Eigensicherung,\n– das Verhalten bei Störungen (Unfall, Panne),\n– die energiesparende Fahrweise bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen und\n– die Ladung der Fahrzeugbatterien.\n2. Umfang der Einweisung\nDie Einweisung umfasst mindestens fünf Stunden Unterricht und enthält\neinen theoretischen und einen praktischen Teil, in denen die in Nummer 1\nenthaltenen Inhalte vermittelt werden. Der praktische Teil ist auf nichtöffent-\nlichen Straßen zu absolvieren.\n3. Anforderungen an das Einweisungsfahrzeug\nDas Fahrzeug, mit dem die Einweisung nach Nummer 1 durchgeführt wird,\nmuss die Bestimmungen des § 1 Absatz 1 und 2 erfüllen.\n4. Anforderungen an die Leiter der Fahrzeugeinweisung\nDie zusätzliche Fahrzeugeinweisung darf durchgeführt werden\na) von Personen mit Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE oder\nb) von einem Fahrzeughersteller oder einem Fuhrparkhalter, sofern er sich\nhierfür einer Person bedient, die\naa) das 30. Lebensjahr vollendet hat,\nbb) seit mindestens fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse C1\nbesitzt,\ncc) zum Zeitpunkt der Einweisung im Fahreignungsregister mit nicht mehr\nals einem Punkt belastet ist und\ndd) Erfahrung mit dem Führen von Elektrofahrzeugen der Klasse C1 hat.\nDer einweisende Fahrzeughersteller oder Fuhrparkhalter überprüft die\nVoraussetzungen für die Durchführung der Einweisung; er kann hierzu vom\nLeiter der Fahrzeugeinweisung eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister\nverlangen.\n5. Teilnahmebescheinigung\nNach Abschluss der zusätzlichen Fahrzeugeinweisung ist durch den Leiter\nder Fahrzeugeinweisung eine Teilnahmebescheinigung gemäß Anlage 2 aus-\nzustellen.","2434     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2014\nAnlage 2\n(zu § 3)\nMuster einer Bestätigung\nüber die Teilnahme an der zusätzlichen Fahrzeugeinweisung\nTeilnahmebescheinigung\nName, Vorname\n........................................................................................................................................\ngeboren am .............................................. in ..................................................................\nhat am ......................................................\nan einer zusätzlichen Fahrzeugeinweisung für elektrisch betriebene Fahrzeuge\n(Anlage 1 (zu den §§ 1 und 3) der Vierten Verordnung über Ausnahmen von den Vor-\nschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung) teilgenommen.\nOrt ............................................................\nAusgehändigt am ............................................................................................................\n(Datum)\n(Stempel und Unterschrift                                             (Unterschrift der Fahrerlaubnisinhaberin/\nder Leiterin der Fahrzeugeinweisung/                                  des Fahrerlaubnisinhabers)\ndes Leiters der Fahrzeugeinweisung)"]}