{"id":"bgbl1-2014-55-2","kind":"bgbl1","year":2014,"number":55,"date":"2014-12-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/55#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2014-55-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2014/bgbl1_2014_55.pdf#page=5","order":2,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015)","law_date":"2014-11-29T00:00:00Z","page":1805,"pdf_page":5,"num_pages":16,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 2014             1805\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015)\nVom 29. November 2014\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-           teriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder\nsen:                                                         sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerb-\nlichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis\n§1                               zum Gesamtbetrag von 2 600 Millionen Euro zu Lasten\nFeststellung des                         des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.\nWirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens                    (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die\nDer Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für           aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschafts-\ndas Jahr 2015, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt        plangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien\nund nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungs-            und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit\ngesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufge-          das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genom-\nstellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf        men werden kann oder in Anspruch genommen worden\n807 900 000 Euro                         ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz er-\nfestgestellt.                                                langt hat.\n(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-\n§2                               leistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzu-\nErmächtigung zur Kreditaufnahme                    rechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in\nDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie          Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten\nwird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wie-      sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen,\nderaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 fest-       soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs-\ngestellten Betrages aufzunehmen.                             betrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest-\ngelegt wird.\n§3\n(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-\nZulässige                            spruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz\nMehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan                für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom-\nWird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge ei-        mene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr\nnes unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnis-           anzurechnen.\nses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des\nGrundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirt-                                        §5\nschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall\neinen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet                                      Vom\noder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.                Verwendungszweck ausgenommene Beträge\n§4                                  Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlag-\nten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind\nÜbernahme von Gewährleistungen                     von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungs-\n(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ener-        gesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenom-\ngie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesminis-       men.","1806       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 2014\n§6                                                            §7\nBefristung\nInkrafttreten\nDie §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des\nERP-Wirtschaftsplangesetzes 2016 außer Kraft.                 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es\nist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 29. November 2014\nDer Bundespräsident\nJoachim Gauck\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Energie\nSigmar Gabriel\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäuble","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 2014      1807\nAnlage\n(zu § 1)\nWirtschaftsplan\nnach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007\nKapitel 1 (Ausgaben):            Investitionsfinanzierung\nKapitel 2 (Sonstige Ausgaben):   Sonstige Ausgaben\nKapitel 3 (Einnahmen):           Einnahmen\nAnlage 1:                        Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nAnlage 2:                        Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember\n2013\nAnlage 3:                        Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung\ndes eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens","1808        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 2014\nKapitel 1\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                             Zweckbestimmung\n2015      2014          2013\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                      2                                                                            3         4            5\nAusgaben\n892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und\n-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh-\nmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          37 700    32 200        24 017\nDie veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten\nDarlehen eingesetzt.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       315 600 T€\ndavon fällig:\nJahr 2016 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             49   600     T€\nJahr 2017 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             48   000     T€\nJahr 2018 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             43   300     T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     174    700     T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 683 01 und\n870 01.\n2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 10 000 T€ der Einsparungen bei\nTitel 683 01 geleistet werden.\n683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2014 sowie sonstigen Verpflich-\ntungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  261 100   252 000       227 983\nZahlungsverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              1 020 900 T€\ndavon fällig:\nJahr 2016 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           224    400     T€\nJahr 2017 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           184    700     T€\nJahr 2018 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           148    900     T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     462    900     T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet\nwerden.\n2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10 000 T€ der Deckung von Mehrausgaben\nbei Titel 892 01.\n682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur\nBereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in\nDeutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende.\nMehrausgaben für Energieprojekte können bis zur Höhe der Einnahmen aus\nKap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit\nZustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegan-\ngen werden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500 000   500 000         89 072\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   1 733 100 T€\ndavon fällig:\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 1 733 100 T€\nHaushaltsvermerk:\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet\nwerden.\n681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie\nlangfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerika-\nnischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland . . . . . . . . . . .                                                           2 700     2 700        2 600\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           4 460 T€\ndavon fällig:\nJahr 2016 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1 140 T€\nJahr 2017 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1 660 T€\nJahr 2018 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1 660 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.\n2. Die Ausgaben sind übertragbar.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 2014                                                       1809\nInvestitionsfinanzierung                                                                                         – Belastungen aus der Übernahme der Beteiligung an der High-Tech\nGründerfonds GmbH & Co. KG (High-Tech Gründerfonds I) und an\nder High-Tech Gründerfonds II GmbH & Co. KG (High-Tech Grün-\nderfonds II).\nErläuterungen                                                           Darüber hinaus wurde Vorsorge getroffen für in Aussicht genommene\nÄnderungen bei der Beteiligungsfinanzierung zusammen mit der KfW\n(insbesondere Neuausrichtung und Ausgliederung Nachfolgepro-\n6                                                    gramm ERP-Startfonds; Wiederaufnahme der KfW-Fondsfinanzie-\nrung).\nZu Tit. 892 01                                                                                                  Weitere Maßnahmen sind der Mikrokreditfonds und der Mikromezza-\nDie ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unterneh-                                              ninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Betei-\nmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittel-                                                 ligungen an mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften sowie\nständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten                                               Projekte im Rahmen der Energiewende im Umfang von rd. 650 Mio.\nder gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbei-                                              Euro.\nträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.                                             In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushalts-\nDementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe-                                               jahr 2015 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Aus-\ncke mit einem Volumen von rd. 6 320,0 Mio. Euro zinsbegünstigt wer-                                             zahlung in den Jahren 2016 ff. erforderlich, da es die Entscheidungs-\nden:                                                                                                            freiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit\nAuszahlungen im Haushaltsjahr 2015 oder in Folgejahren tätigen.\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . . . . .                                     350 Mio. Euro  Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich-\nb) Existenzgründungen und Wachstums-                                                                            tung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.\nfinanzierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       3 680 Mio. Euro  Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/\nc) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesell-                                                           Verwaltungskosten geleistet werden.\nschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    90 Mio. Euro  Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre\nd) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1 200 Mio. Euro  belaufen sich auf 1 733,1 Mio. Euro.\ne) Exportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            1 000 Mio. Euro.\nWenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen ange-                                                Zu Tit. 681 02\npasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen                                                Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogram-\nzwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.                                                      me, und zwar\nBei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das                                                  – 1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem\nERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauer-                                                     Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und\nhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2015 geplante Förder-                                                südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland\nvolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.                                                               ermöglicht wird,\nEntsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,\n– 0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem\ndass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der\nAgenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit                                                   jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglich-\nZinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden:                                                                keit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule\nin den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,\na) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der\n– 0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar-\nGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-\nship Program.\nstruktur“.\nDarüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für\nb) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstums-                                                    die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit-\nfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen                                              tel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher\nWirtschaft und der Freien Berufe.                                                                          Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für\nc) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die                                            Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro-\nmittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem                                                gramme finanziert werden.\nKapital erleichtern.                                                                                       Bis zu 0,580 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/\nd) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung                                                  jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerika-\nneuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer                                                nischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich\nMarkteinführung.                                                                                           an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen\nDeutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu\ne) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang                                                  machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.\nmit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.\nGrundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.\nIm Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro\nfür neue Förderansätze gewährt werden.                                                                          Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-\ntigung in Höhe von 4,460 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren\nAus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-                                                 2016 bis 2018, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.\nwaltungskosten geleistet werden.\nAus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-\nZu Tit. 683 01                                                                                                  kosten geleistet werden.\nDer Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge\nder Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen\n(Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuord-\nnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen\nnach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich\n31. Dezember 2014.\nDie Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen\nsich auf 1 020,9 Mio. Euro, davon fällig:\nJahr 2016 bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224,4 Mio. Euro\nJahr 2017 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184,7 Mio. Euro\nJahr 2018 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148,9 Mio. Euro\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462,9 Mio. Euro.\nZu Tit. 682 02\nDer Ansatz umfasst insbesondere:\n– die Dotierung der ERP/EIF-Dachfonds mit dem Ziel, mittelständi-\nschen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital so-\nwohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch\nin der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu er-\nleichtern;","1810        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 2014\nKapitel 1\nBetrag   Betrag   Ist-Ergebnis\nTitel\nfür      für\nund                                             Zweckbestimmung\n2015     2014        2013\nFunktion\n1 000 €  1 000 €     1 000 €\n1                                                                      2                                                              3        4           5\n681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      3 600    3 600       1 037\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              5 100 T€\ndavon fällig:\nJahr 2016 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1  500     T€\nJahr 2017 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1  300     T€\nJahr 2018 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1  300     T€\nJahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1  000     T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.\n2. Die Ausgaben sind übertragbar.\n870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      1 000    1 000            0\nHaushaltsvermerk:\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet wer-\nden.\nGesamtsumme Investitionsfinanzierung                        806 100  791 500\nAbschluss\nZuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         6 300    6 300\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 799 800  785 200\nGesamtsumme Investitionsfinanzierung                        806 100  791 500","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 2014 1811\nInvestitionsfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 681 03\nDie Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen\ndieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere trans-\natlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför-\ndert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirt-\nschaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem\nInterministeriellen Ausschuss (IMA).\nAußer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-\ntigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den\nJahren 2016 bis 2019, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön-\nnen.\nAus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-\nkosten geleistet werden.\nZu Tit. 870 01\nDer Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg-\nschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.\nDie Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich\naus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.\nDie Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezem-\nber 2013 rund 1 300 Mio. Euro.","1812        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 2014\nKapitel 2\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                             Zweckbestimmung\n2015      2014         2013\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                   2                                                                                 3         4            5\nSonstige Ausgaben\n531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten\ndes ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            750       750          59\n575 01-680 Zinsaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              1 000     1 000             0\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    50        50            1\n595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015 . . . . . . . . . .                                                                    –         –            0\n697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 –         –            0\nSumme Sonstige Ausgaben                                     1 800     1 800           60\nAbschluss\nSonstige Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1 800     1 800\nZinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         –         –\nGesamtsumme Sonstige Ausgaben                                              1 800     1 800           60","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 2014 1813\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 531 01\nDurch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der\nFortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören\nPublikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sonder-\nvermögens auch im Internet informiert wird.\nFerner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonder-\nvermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen\nwerden.\nFinanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen\nsowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops,\nTagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen\nkönnen.\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder-\naufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2014 aufgenommenen Mittel vorge-\nsehen.\nZu Tit. 671 01\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus\nder Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh-\nren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen\nForderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in\nAnspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung\nder auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-\ntragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs-\nund ähnliche Kosten gezahlt werden.\nZu Tit. 595 01\nDer Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der\nKreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.\nZu Tit. 697 01\nMit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung\nder Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt-\nschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die\nsich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbe-\nreich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von\nausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögens-\nsubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben\ndurch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haus-\nhaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.\nAus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrech-\nnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.","1814        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 2014\nKapitel 3\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                                   Zweckbestimmung\n2015      2014         2013\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                         2                                                                                  3         4           5\nEinnahmen\n119 99-680 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             0         0         354\n141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . .                                                                      0         0            0\n162 01-691 Erträge aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   261 084   332 541      367 153\n182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   33 672    42 427       33 615\n129 01-873 Einnahmen aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         445 544   350 232        21 000\nHaushaltsvermerk:\nEinnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen die-\nnen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.\n231 01-699 Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungs-\nsteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirt-\nschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   67 600    68 100       84 100\na) ERP-Innovationsprogramm:                                                                                                  45 280 T€\nb) Sonderfonds Energieeffizienz:                                                                                                8 320 T€\nc) ERP-Startfonds:                                                                                                              9 000 T€\nd) High-Tech Gründerfonds I und II:                                                                                             5 000 T€\nHaushaltsvermerk:\nIst-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben für den\nBundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffi-\nzienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Start-\nfonds sowie der High-Tech Gründerfonds I und II bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01\nund 682 02.\n325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                      0         0            0\nGesamteinnahmen                       807 900   793 300\nAbschluss\nVerwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             0         0\nÜbrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               807 900   793 300\nGesamteinnahmen                       807 900   793 300","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 2014                                          1815\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 99\nDer Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorge-\nsehen.\nZu Tit. 162 01\nErwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:\na) Vergütung ERP-Förderrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             166 325 T€\nb) Verzinsung Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             54 148 T€\nc) Erträge aus Darlehen an Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . .                                       40 611 T€\nSumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 084 T€\nDiese Erträge werden für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirt-\nschaftsplans eingesetzt. Die überschießenden Erträge dienen zusammen\nmit dem erwarteten Zuwachs der nichtliquiden Vermögensbestandteile\ndes ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide\nErträge des ERP-Sondervermögens sind die auf die Anteile des ERP-\nSondervermögens am haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne.\nFür Erträge aus den ERP-Förderrücklagen II und III, die lediglich in der\nKfW liquide und dort ausschließlich für Förderung einsetzbar sind, wird\nkein Ansatz ausgebracht, da der Ertrag abhängig ist vom KfW-Gewinn,\ndessen Entstehung und Höhe ungewiss ist.\nUm einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu\ngewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung ab-\ngeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Ge-\ngenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen\nwerden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zu-\nsammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sonder-\nvermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.\nZu Tit. 182 01\nVeranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:\nSenator der Finanzen Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         1 076 T€\nUnternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        32 596 T€\nSumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  33 672 T€\nZu Tit. 129 01\nEs werden u. a. Einnahmen aus der Rückzahlung des Nachrangdar-\nlehens erwartet. Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei\nTitel 682 02.\nZu Tit. 231 01\nDer Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finan-\nzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und\n-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unter-\nnehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01\n(Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2013 sowie sonstige Ver-\npflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des\nERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewähr-\nten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzpro-\ngramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die\nvom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Be-\nträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden\naus dem Bundeshaushalt nur noch im ERP-Innovationsprogramm be-\nzuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Alt-\nzusagen.\nAls Kompensation für die mit der Verlagerung der High-Tech Gründer-\nfonds I und II verbundenen zusätzlichen Lasten des ERP-Sonderver-\nmögens leistet der Bundeshaushalt bis zum Jahr 2016 Zuweisungen in\nHöhe von 5 Mio. Euro jährlich, die dem gebotenen Substanzerhalt beim\nERP-Sondervermögen dienen. Eine Nachschusspflicht des Bundes über\ndie veranschlagten Mittel hinaus besteht nicht. Die Zuweisungen werden\nbei diesem Titel vereinnahmt.\nZu Tit. 325 02\nNach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite\nbeschafft werden.","1816          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 2014\nAbschluss\ndavon entfallen auf\nEinnahmen      Ausgaben           sonstige    Zinskosten      Zuweisungen Investitionen\nKa-\nBezeichnung                                          Ausgaben                          und\npitel\nZuschüsse\n1 000 €       1 000 €           1 000 €      1 000 €           1 000 €     1 000 €\n1     Investitions- und\nExportfinanzierung           807 900       806 100             1 800                          6 300     799 800\n2     Sonstige Ausgaben/\nEinnahmen                                      1 800\n807 900       807 900             1 800                          6 300     799 800","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 2014                                1817\nAnlage 1\nÜbersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\na) Bis einschl.                     davon fällig\n31.12.2013\nAusgaben-    eingegangene\nTitel sowie Zweckbestimmung                                       soll      Verpflichtungen\n2015                        2016        2017          2018     2019 ff.\n(stichwortartig)                                                 b) VE 2014\nc) VE 2015\nin Mio. €\n1                                                   2               3           4           5             6         7\n892 01 Mittelständische Unternehmen,\nExportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        37,7     a)         –       –           –             –         –\nb)         –       –           –             –         –\nc)      315,600   49,600      48,000      43,300    174,700\n683 01 Förderkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   261,1     a)         –       –           –             –         –\nb)         –       –           –             –         –\nc)   1 020,900   224,400     184,700     148,900    462,900\n681 02 Gewährung von Stipendien und\nFörderung von Informationsreisen . . . . .                           2,7     a)         0,520   0,520       –             –         –\nb)         2,080   1,040       1,040         –         –\nc)         4,460   1,140       1,660         1,660     –\n681 03 Förderung von Maßnahmen im Rahmen\ndes Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung . . . . . . . . . . .                     3,6     a)         0,500   0,400       0,100         –         –\nb)         3,600   1,300       1,300         1,000     –\nc)         5,100   1,500       1,300         1,300     1,000\nSumme              305,1     a)         1,020   0,920       0,100         –         –\nb)         5,680   2,340       2,340         1,000     –\nc)   1 346,060   276,640     235,660     195,160    638,600\n682 02 Kooperationsprojekte . . . . . . . . . . . . . . . . . .           500,0     a)         –\nb)         –\nc)   1 733,100               2016 ff. : 1 733,100","1818          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 2014\nAnlage 2\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\nZusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\nAktiva:\nStand           Stand\nam 31.12.2013   am 31.12.2012\n€               €\nA. Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1 897 630 404   1 749 015 018\nKfW-Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             2 246 588 990   3 246 588 990\nB. Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               239 340 455     189 462 272\nC. Sonstige Forderungen                                                                                                                                       0      37 081 117\n1.  Zins- und Provisionsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    0      37 081 117\n2.  Tilgungsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      0               0\nD. Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     1 082 876 331   1 082 876 331\n2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   1 190 752 106   1 113 261 654\n3. Kapitalrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1 000 000 000   1 000 000 000\n4. Gesonderte Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     614 280 731     614 280 731\n5. Erträge aus Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  1 567 857 542   1 296 092 393\n6. ERP-Förderrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           4 650 000 000   4 650 000 000\n7. Gesetzliche Rücklage der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         615 270 643     615 270 643\n8. Sondergewinnrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           0               0\n9. ERP-Förderrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              253 794 385     250 000 000\n10. ERP-Gewinnrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                92 370 642      44 952 004\n11. ERP-Förderrücklage III . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           1 000 000 000\n12. High-Tech Gründerfonds I und II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        112 749 881\n16 563 512 110  15 888 881 153","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 2014                                                                     1819\nnach dem Stand vom 31. Dezember 2013\nPassiva:\nStand           Stand\nam 31.12.2013   am 31.12.2012\n€               €\nA.  Rückstellungen\n1. Vermögensabsicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               0     380 000 000\n2. Förderlasten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       911 534 623\n3. High-Tech Gründerfonds I und II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            105 250 000\nB. Verbindlichkeiten                                                                                                                                                              0\n1. aus ERP-Förderlast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   922 002\n2. aus Mikromezzaninfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        35 000 000\nC. Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  15 510 805 485  15 508 881 153\n16 563 512 110  15 888 881 153\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          1 290 740 912     764 452 677","1820    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 2014\nAnlage 3\nBericht der KfW\ngemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung\ndes eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens\nIm Jahr 2013 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen\nein Finanzierungsvolumen von rd. 4,5 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im\ngenannten Zeitraum auf 267,1 Mio. EUR.\nDie Erträge aus den ERP-Förderrücklagen I und II sowie aus dem Nachrangdarlehen\nwerden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient\nzudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.\nDas 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte\nKapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2013 wie folgt vergütet:\n• Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit\neinem Satz von 4,17 %. Die Erträge in Höhe von 193,9 Mio. EUR standen vollständig\nzur Abdeckung der Förderlasten für das Jahr 2013 zur Verfügung.\n• Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß § 3 des Durchführungsvertrages mit\neinem Zinssatz von 3,41 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2013 ein Zinsbetrag in Höhe\nvon 110,7 Mio. EUR.\nNeben dem 2007 eingebrachten Kapital hat das ERP-Sondervermögen Ende 2012 eine\nweitere Förderrücklage in Höhe von 250 Mio. EUR (ERP-Förderrücklage II) in die KfW\neingebracht. Deren Vergütung erfolgt gemäß § 2 des Einbringungsvertrags ERP-Förder-\nrücklage II durch jährliche Teilnahme der Rücklage an der Verteilung des nach den\nVorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW im Ver-\nhältnis ihrer Höhe zur Höhe aller an der Verteilung teilhabenden Eigenkapitalbestand-\nteile. Der entsprechende Anteil am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW belief sich\nfür das Geschäftsjahr 2013 auf 13,8 Mio. EUR.\nDie gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2013 zur Verfügung stehenden\nMittel aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2013 somit auf\n318,4 Mio. EUR. Diese wurden wie folgt eingesetzt:\n• Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage I: Die vom ERP-Sondervermögen aus der\nVergütung der ERP-Förderrücklage I (193,9 Mio. EUR) und dem ERP-Förderzuschuss\n(108,1 Mio. EUR aus den Zinsen des ERP-Nachrangdarlehens) gemäß ERP-Wirt-\nschaftsplangesetz in Höhe von 302,0 Mio. EUR bereitgestellten Mittel wurden in\nHöhe von 257,1 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsför-\nderung des Jahres 2013 (ohne ERP-Startfonds 2011) verwendet. Die verbleibenden\nMittel in Höhe von 44,9 Mio. EUR wurden gemäß § 4 Absatz 6 in Verbindung mit § 11\nAbsatz 5 des Durchführungsvertrages der separaten Gewinnrücklage I des ERP-Son-\ndervermögens bei der KfW zugewiesen. Diese Gewinnrücklage steht zur Abdeckung\nvon ERP-Förderlasten der kommenden Jahre zur Verfügung.\n• Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage II: Die dem ERP-Sondervermögen aus der\nVergütung der ERP-Förderrücklage II bereitgestellten Mittel in Höhe von 13,8 Mio.\nEUR wurden in Höhe von 10,0 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-\nWirtschaftsförderung des Jahres 2013 im Rahmen des ERP-Startfonds 2011 verwen-\ndet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 3,8 Mio. EUR wurden gemäß § 2 Absatz 5\ndes Einbringungsvertrags ERP-Förderrücklage II der separaten Gewinnrücklage II\ndes ERP-Sondervermögens bei der KfW zugewiesen. Diese Gewinnrücklage steht\ninsbesondere zur Bereitstellung von Wagniskapital durch die KfW zwecks Förderung\njunger Technologieunternehmen in Deutschland zur Verfügung.\n• Die nicht im Rahmen der Vorabdotierungen zur Abdeckung der Förderlast verwende-\nten Mittel in Höhe von 2,6 Mio. EUR (verbliebene Zinsen aus dem Nachrangdarlehen)\nwurden zur teilweisen Abdeckung der Auszahlungen in den ERP-Zuschussprogram-\nmen 2013 eingesetzt. Der Differenzbetrag zu den insgesamt geleisteten Auszahlun-\ngen (3,5 Mio. EUR) von 0,9 Mio. EUR wurde dem Konto des ERP-Sondervermögens\nbelastet.\nSomit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förde-\nrung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen für Förderzwecke zugeführt. Die Ord-\nnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2013 wird vertragsgemäß durch einen\nWirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt."]}