{"id":"bgbl1-2014-53-5","kind":"bgbl1","year":2014,"number":53,"date":"2014-11-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/53#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2014-53-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2014/bgbl1_2014_53.pdf#page=14","order":5,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der THW-Mitwirkungsverordnung","law_date":"2014-11-19T00:00:00Z","page":1750,"pdf_page":14,"num_pages":2,"content":["1750         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 25. November 2014\nErste Verordnung\nzur Änderung der THW-Mitwirkungsverordnung\nVom 19. November 2014\nAuf Grund des § 2 Absatz 4 Satz 2 und des § 4 Satz 3         b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:\ndes THW-Gesetzes, § 2 Absatz 4 neu gefasst durch                      „(2) Die Teilnahme an Einsätzen und Ausbil-\nArtikel 1 Nummer 3, § 4 neu gefasst durch Artikel 1                dungsveranstaltungen ist nur entsprechend der\nNummer 5 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I                   individuellen Einsatzbefähigung möglich.“\nS. 2350), verordnet das Bundesministerium des Innern:\nc) Absatz 3 wird aufgehoben.\nArtikel 1                               d) Absatz 4 wird Absatz 3 und in Satz 1 werden die\nÄnderung der                                  Wörter „aktive Helfer oder aktive Helferinnen“\nTHW-Mitwirkungsverordnung                             durch die Wörter „Helferinnen und Helfer“ ersetzt.\nDie THW-Mitwirkungsverordnung vom 11. Januar              6. § 9 wird § 5 und wie folgt geändert:\n2004 (BGBl. I S. 75), die durch Artikel 2 Nummer 4              a) Satz 1 wird durch folgende Sätze ersetzt:\ndes Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2350) ge-\nändert worden ist, wird wie folgt geändert:                        „Wer als Helferin oder Helfer schuldhaft gegen\nDienstpflichten verstößt, kann ermahnt, von\n1. In der Überschrift wird die Angabe „(THW-Mitwir-                der Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen\nkungsverordnung)“ durch die Angabe „(THW-Mitwir-                vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen\nkungsverordnung – THWMitwV)“ ersetzt.                           oder von besonderen Funktionen abberufen wer-\n2. Die §§ 1 bis 5 werden durch folgenden § 1 ersetzt:              den; erteilte Berechtigungen können entzogen\nwerden. Bei schwerwiegenden Verstößen kann\n„§ 1\neine Entlassung erfolgen.“\nHelferinnen und Helfer\nb) Im neuen Satz 3 werden die Wörter „dem Helfer\nHelferin oder Helfer kann werden, wer das                    oder der Helferin“ durch die Wörter „der Helferin\nsechste Lebensjahr vollendet hat. Personen, die                 oder dem Helfer“ ersetzt.\ndas 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wir-\nken als Junghelferinnen und Junghelfer mit.“              7. § 10 wird § 6 und wie folgt geändert:\n3. § 6 wird § 2 und in Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe          a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\n„§ 10 Abs. 1 oder 4“ durch die Angabe „§ 6 Absatz 1“            aa) Im Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter\nersetzt.                                                             „beendet das Dienstverhältnis durch Entlas-\n4. § 7 wird § 3 und Satz 1 wird wie folgt gefasst:                      sung, wenn der Helfer oder die Helferin“\ndurch die Wörter „kann das Dienstverhältnis\n„Der Dienst im Technischen Hilfswerk beginnt mit                     durch Entlassung beenden, wenn die Helferin\neiner sechsmonatigen Probezeit.“                                     oder der Helfer“ ersetzt.\n5. § 8 wird § 4 und wie folgt geändert:                            bb) In Nummer 3 werden die Wörter „zum demo-\na) Absatz 1 wird wie folgt geändert:                                 kratischen Rechtsstaat“ durch die Wörter „zu\nder freiheitlichen demokratischen Grundord-\naa) In Satz 1 werden die Wörter „Aktive Helfer\nnung im Sinne des Grundgesetzes“ ersetzt.\nund aktive Helferinnen“ durch die Wörter\n„Helferinnen und Helfer“ ersetzt.                     b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\nbb) In Satz 2 werden die Wörter „Übungen, Lehr-              aa) In Satz 1 werden die Wörter „Helfer und Hel-\ngängen“ durch das Wort „Ausbildungsveran-                     ferinnen“ durch die Wörter „Helferinnen und\nstaltungen“ ersetzt.                                          Helfer“ ersetzt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 25. November 2014          1751\nbb) In Satz 3 werden die Wörter „Aktive Helfer                                Artikel 2\nund aktive Helferinnen“ durch die Wörter                        Bekanntmachungserlaubnis\n„Helferinnen und Helfer“ ersetzt.\nDas Bundesministerium des Innern kann den Wort-\nc) Die Absätze 4 und 5 werden aufgehoben.                 laut der THW-Mitwirkungsverordnung in der vom In-\nkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung\nd) Absatz 6 wird Absatz 4.                                im Bundesgesetzblatt bekannt machen.\n8. § 11 wird § 7 und in Absatz 1 werden die Wörter „Die                             Artikel 3\nHelfer und Helferinnen“ durch die Wörter „Helferin-\nInkrafttreten\nnen und Helfer“ ersetzt.\nDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\n9. § 12 wird aufgehoben.                                     in Kraft.\nBerlin, den 19. November 2014\nDer Bundesminister des Innern\nThomas de Maizière"]}