{"id":"bgbl1-2014-52-4","kind":"bgbl1","year":2014,"number":52,"date":"2014-11-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/52#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2014-52-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2014/bgbl1_2014_52.pdf#page=13","order":4,"title":"Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung (Prüfungsverordnung Fortbildungsabschluss kaufmännische Betriebsführung HwO  PrüVOFortkfmBf)","law_date":"2014-11-11T00:00:00Z","page":1725,"pdf_page":13,"num_pages":6,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2014            1725\nVerordnung\nüber die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung\nund Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung\n(Prüfungsverordnung Fortbildungsabschluss kaufmännische Betriebsführung HwO –\nPrüVOFortkfmBf)\nVom 11. November 2014\nAuf Grund des § 42 der Handwerksordnung, der                                          §2\ndurch Artikel 146 der Verordnung vom 31. Oktober                             Zulassungsvoraussetzungen\n2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, in Verbin-\ndung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungs-               (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nach-\ngesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und             weist:\ndem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013                  1. eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Ab-\n(BGBl. I S. 4310) verordnet das Bundesministerium für              schlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen\nBildung und Forschung nach Anhörung des Hauptaus-                  Ausbildungsberuf oder\nschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Ein-\n2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem\nvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft\nanerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf und eine\nund Energie:\nzweijährige Berufspraxis.\n(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch\n§1\nzuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder\nZiel der Prüfung                          auf andere Weise glaubhaft macht, berufliche Fertigkei-\nund Bezeichnung des Abschlusses                    ten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungs-\nfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur\n(1) Mit der Prüfung zum anerkannten Fortbildungs-          Prüfung rechtfertigen.\nabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische\nBetriebsführung nach der Handwerksordnung und Ge-                                         §3\nprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung\nGliederung der Prüfung\nnach der Handwerksordnung soll die auf einen beruf-\nlichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen            (1) Prüfungsbestandteile sind die drei Handlungs-\nFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche           bereiche und ein Wahlpflichthandlungsbereich. Der Prüf-\nHandlungsfähigkeit) nachgewiesen werden. Die Prü-              ling teilt den gewählten Wahlpflichthandlungsbereich\nfung wird von der zuständigen Stelle durchgeführt.             bei der Anmeldung zur Prüfung mit.\n(2) Durch die Erweiterung der beruflichen Hand-               (2) Handlungsbereiche sind:\nlungsfähigkeit soll der Prüfling in der Lage sein, als         1. Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen,\nFührungskraft in handwerklichen Unternehmen be-                2. Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten,\ntriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche                durchführen und bewerten und\nProbleme analysieren und bewerten sowie entwickelte\nLösungen unter Berücksichtigung aktueller Entwicklun-          3. Unternehmensführungsstrategien entwickeln.\ngen operativ umsetzen zu können. Zur erweiterten be-              (3) Wahlpflichthandlungsbereiche sind:\nruflichen Handlungsfähigkeit gehört insbesondere:\n1. Informations-    und   Kommunikationstechnologien\n1. die Potenziale eines Betriebes unter betriebswirt-              nutzen,\nschaftlichen Aspekten zu analysieren und zu be-           2. Kommunikations- und Präsentationstechniken im\nurteilen,                                                     Geschäftsverkehr einsetzen,\n2. handwerkliche Unternehmensgründungen zu unter-              3. Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz\nstützen,                                                      branchenüblicher Software umsetzen und\n4. Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen.\n3. handwerkliche Unternehmen kaufmännisch zu füh-\nren und zu entwickeln,\n§4\n4. die Schnittstellenfunktion zwischen kaufmännischen                   Prüfungsinhalte im Handlungsbereich\nund leistungserstellenden Unternehmensbereichen           „Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen“\nwahrzunehmen.\nIm Handlungsbereich „Wettbewerbsfähigkeit von\n(3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum an-        Unternehmen beurteilen“ sollen die Fähigkeiten nach-\nerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Fachmann            gewiesen werden, betriebswirtschaftliche, kaufmänni-\nfür kaufmännische Betriebsführung nach der Hand-               sche und rechtliche Voraussetzungen für die Wett-\nwerksordnung“ oder „Geprüfte Fachfrau für kaufmänni-           bewerbsfähigkeit eines Unternehmens und berufliche\nsche Betriebsführung nach der Handwerksordnung“.               Entwicklungspotenziale im Handwerk bewerten sowie","1726          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2014\nEntscheidungsnotwendigkeiten darstellen zu können.             9. Notwendigkeit privater Risiko- und Altersvorsorge\nBei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den             begründen, Möglichkeiten privater Risiko- und Alters-\nNummern 1 bis 6 aufgeführten Qualifikationsinhalte                vorsorge aufzeigen,\nverknüpft werden:\n10. Bedeutung persönlicher Aspekte sowie betriebs-\n1. Unternehmensziele analysieren und in ein Unterneh-             wirtschaftlicher und rechtlicher Bestandteile eines\nmenszielsystem einordnen,                                     Unternehmenskonzeptes im Zusammenhang dar-\n2. Bedeutung der Unternehmenskultur und des Unter-                stellen und begründen.\nnehmensimages für die betriebliche Leistungs- und\nWettbewerbsfähigkeit begründen,                                                      §6\n3. Situation eines Unternehmens am Markt analysieren\nund Erfolgspotenziale begründen,                                  Prüfungsinhalte im Handlungsbereich\n„Unternehmensführungsstrategien entwickeln“\n4. Informationen aus dem Rechnungswesen, insbeson-\ndere aus der Bilanz sowie aus der Gewinn- und                Im Handlungsbereich „Unternehmensführungsstra-\nVerlustrechnung, zur Analyse von Stärken und              tegien entwickeln“ sollen die Fähigkeiten nachgewie-\nSchwächen eines Unternehmens nutzen,                      sen werden, unter Berücksichtigung unternehmens-\n5. Informationen aus dem internen und externen Rech-          bezogener Stärken und Schwächen sowie marktbezo-\nnungswesen zur Entscheidungsvorbereitung nutzen,          gener Chancen und Risiken ein Unternehmen führen,\nbetriebliche Wachstumspotenziale identifizieren und\n6. Rechtsvorschriften, insbesondere des Gewerbe-              Unternehmensstrategien entwickeln zu können. Bei der\nund Handwerksrechts sowie des Handels- und                Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Num-\nWettbewerbsrechts, bei der Analyse von Unterneh-          mern 1 bis 11 aufgeführten Qualifikationsinhalte ver-\nmenszielen und -konzepten anwenden.                       knüpft werden:\n§5                                 1. Bedeutung der Aufbau- und Ablauforganisation für\ndie Entwicklung eines Unternehmens beurteilen;\nPrüfungsinhalte im Handlungsbereich\nAnpassungsmöglichkeiten vorschlagen,\n„Gründungs- und Übernahmeaktivitäten\nvorbereiten, durchführen und bewerten“                 2. Entwicklungen bei Produkt- und Dienstleistungs-\nIm Handlungsbereich „Gründungs- und Übernahme-                 innovationen sowie Marktbedingungen, auch im\naktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten“                internationalen Zusammenhang, bewerten und da-\nsollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, Aufgaben              raus Wachstumsstrategien ableiten,\nim Rahmen der Gründung und Übernahme eines Unter-\n3. Einsatzmöglichkeiten von Marketinginstrumenten\nnehmens unter Berücksichtigung persönlicher, recht-\nfür Absatz und Beschaffung von Produkten und\nlicher und betriebswirtschaftlicher Rahmenbedingun-\nDienstleistungen begründen,\ngen und Ziele vorzubereiten, durchzuführen und zu be-\nwerten sowie ihre Bedeutung für ein Unternehmens-              4. Veränderungen des Kapitalbedarfs aus Investitions-,\nkonzept begründen zu können. Bei der Aufgabenstel-                Finanz- und Liquiditätsplanung ableiten; Alternati-\nlung sollen mehrere der unter den Nummern 1 bis 10                ven der Kapitalbeschaffung darstellen,\naufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:\n5. Konzepte für Personalplanung, -beschaffung und\n1. Bedeutung persönlicher Voraussetzungen für den\n-qualifizierung erarbeiten und bewerten sowie In-\nErfolg beruflicher Selbständigkeit begründen,\nstrumente der Personalführung und -entwicklung\n2. wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Be-        darstellen,\ndeutung des Handwerks sowie Nutzen von Mit-\ngliedschaften in Handwerksorganisationen darstel-         6. Bestimmungen des Arbeits- und Sozialversiche-\nlen und bewerten,                                            rungsrechts bei der Entwicklung einer Unterneh-\nmensstrategie berücksichtigen,\n3. Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Bera-\ntungsdienstleistungen sowie von Förder- und Un-           7. Chancen und Risiken zwischenbetrieblicher Koope-\nterstützungsleistungen bei Gründung und Über-                rationen darstellen,\nnahme eines Unternehmens aufzeigen und bewerten,\n8. Controlling zur Entwicklung, Verfolgung, Durch-\n4. Entscheidungen zu Standort, Betriebsgröße, Perso-            setzung und Modifizierung von Unternehmens-\nnalbedarf sowie zur Einrichtung und Ausstattung              zielen nutzen,\neines Unternehmens treffen und begründen,\n5. Marketingkonzept zur Markteinführung entwickeln           9. Instrumente zur Durchsetzung von Forderungen\nund bewerten,                                                darstellen und Einsatz dieser Instrumente begründen,\n6. Investitionsplan und Finanzierungskonzept aufstel-       10. Notwendigkeit der Planung einer Unternehmens-\nlen und begründen; Rentabilitätsvorschau erstellen           nachfolge, auch unter Berücksichtigung von Erb-\nund Liquiditätsplanung durchführen,                          und Familienrecht sowie steuerrechtlicher Bestim-\n7. Rechtsform aus einem Unternehmenskonzept ab-                 mungen, darstellen und begründen,\nleiten und die getroffene Entscheidung begründen,        11. Notwendigkeit der Einleitung eines Insolvenzver-\n8. Rechtsvorschriften, insbesondere des bürgerlichen            fahrens anhand von Unternehmensdaten prüfen;\nRechts sowie des Gesellschafts- und Steuerrechts,            insolvenzrechtliche Konsequenzen für die Weiter-\nim Zusammenhang mit der Gründung oder Über-                  führung oder Liquidation eines Unternehmens auf-\nnahme von Handwerksbetrieben anwenden,                       zeigen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2014             1727\n§7                                4. Mitwirken bei der Vorbereitung des Jahresabschlus-\nPrüfungsinhalte im                            ses.\nWahlpflichthandlungsbereich „Informations-\nund Kommunikationstechnologien nutzen“                                            § 10\nIm Wahlpflichthandlungsbereich „Informations- und                             Prüfungsinhalte im\nKommunikationstechnologien nutzen“ sollen die Fähig-                  Wahlpflichthandlungsbereich „Projekt-\nkeiten nachgewiesen werden, das Unternehmen und                  management im Handwerksbetrieb umsetzen“\nseine Dienstleistungen beziehungsweise Produkte mit\nHilfe von Informations- und Kommunikationstechno-               Im Wahlpflichthandlungsbereich „Projektmanage-\nlogien präsentieren und unter Berücksichtigung recht-        ment im Handwerksbetrieb umsetzen“ sollen die Fähig-\nlicher Vorschriften ein Datenschutzsystem einführen zu       keiten nachgewiesen werden, Einsatzmöglichkeiten\nkönnen. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der          von Projekten aufzeigen sowie Projekte prozessorien-\nunter den Nummern 1 bis 4 aufgeführten Qualifikations-       tiert strukturieren und durchführen zu können. Bei der\ninhalte verknüpft werden:                                    Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Num-\n1. Möglichkeiten der Gestaltung und Optimierung von          mern 1 bis 5 aufgeführten Qualifikationsinhalte ver-\nWebseiten aufzeigen und bewerten,                        knüpft werden:\n2. Informations- und Kommunikationstechnologien, ins-        1. Projekt initiieren und definieren,\nbesondere für Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und\nPersonalgewinnung, nutzen,                               2. Projekt planen,\n3. ein betriebliches Datenschutzsystem für die Nutzung       3. Projektdurchführung überwachen und steuern,\nder Informations- und Kommunikationstechnologien\neinführen und begleiten,                                 4. Projektteam zusammenstellen und führen,\n4. Online-Geschäfte unter Berücksichtigung der Be-           5. Projekt abschließen.\nstimmungen des Onlinerechts abwickeln.\n§ 11\n§8\nPrüfungsinhalte im                            Durchführung der Prüfung und Prüfungsdauer\nWahlpflichthandlungsbereich                        (1) Für die Prüfungen in den Prüfungsbestandteilen\n„Kommunikations- und Präsentations-                  sind komplexe situationsbezogene Aufgaben zu stellen.\ntechniken im Geschäftsverkehr einsetzen“               Für jeden Prüfungsbestandteil ist mindestens eine Auf-\nIm Wahlpflichthandlungsbereich „Kommunikations-           gabe zu stellen.\nund Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr ein-\nsetzen“ sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden,             (2) Die Prüfungsaufgaben sind schriftlich zu bearbei-\nkundenorientiert und bedarfsgerecht beraten und Ar-          ten.\nbeitsergebnisse strukturiert präsentieren zu können.            (3) Die Prüfung dauert in jedem Prüfungsbestandteil\nBei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den        zwei Stunden.\nNummern 1 bis 3 aufgeführten Qualifikationsinhalte\nverknüpft werden:                                               (4) Wurden höchstens zwei der Prüfungsbestand-\n1. Beratungsgespräche auch unter Einbindung EDV-             teile mit „mangelhaft“ bewertet, so kann in jedem die-\ngestützter Kommunikations- und Präsentationstech-        ser Prüfungsbestandteile eine mündliche Ergänzungs-\nniken bedarfsgerecht führen,                             prüfung durchgeführt werden. Wurde einer der Prü-\nfungsbestandteile mit „ungenügend“ bewertet, ist eine\n2. Beschwerden zur Verbesserung der Kundenbezie-             Ergänzungsprüfung ausgeschlossen. Die mündliche Er-\nhungen nutzen,                                           gänzungsprüfung soll situationsbezogen durchgeführt\n3. sich und das Unternehmen präsentieren.                    werden und in jedem Prüfungsbestandteil für den Prüf-\nling höchstens 20 Minuten dauern. Bei der Ermittlung\n§9                                des Ergebnisses für den betreffenden Prüfungsbe-\nPrüfungsinhalte im                        standteil sind die Bewertung der schriftlichen Prüfungs-\nWahlpflichthandlungsbereich                     leistung und die Bewertung der Ergänzungsprüfung im\n„Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter                Verhältnis 2:1 zu gewichten.\nEinsatz branchenüblicher Software umsetzen“\nIm Wahlpflichthandlungsbereich „Buchhaltung im                                       § 12\nHandwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Soft-               Anrechnung anderer Prüfungsleistungen\nware umsetzen“ sollen die Fähigkeiten nachgewiesen\nwerden, betriebswirtschaftliche Vorgänge buchhalte-             Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung einzel-\nrisch manuell und elektronisch erfassen und prüfen zu        ner Prüfungsbestandteile durch die Handwerkskammer\nkönnen. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der          zu befreien, wenn er eine andere vergleichbare Prüfung\nunter den Nummern 1 bis 4 aufgeführten Qualifikations-       vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bil-\ninhalte verknüpft werden:                                    dungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungs-\n1. Belege erstellen, prüfen und kontieren,                   ausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung\nzur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach\n2. Kassenbuch anlegen, führen und prüfen,                    der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung\n3. Lohnabrechnung vorbereiten,                               erfolgt.","1728          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2014\n§ 13                                sich der Prüfling innerhalb von zwei Jahren, gerechnet\nBestehen der Prüfung                         vom Tag der Bescheidung über die nicht bestandene\nPrüfung, zur Wiederholungsprüfung anmeldet.\n(1) Die Prüfung ist bestanden, wenn die Prüfungs-\nleistung in jedem der geprüften Prüfungsbestandteile\n§ 15\nmit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde.\nÜbergangsvorschriften\n(2) Aus den Punktzahlen, die in den vier Prüfungs-\nbestandteilen erreicht wurden, ist das arithmetische             (1) Begonnene Prüfungsverfahren zum „Fachkauf-\nMittel zu bilden und daraus die Gesamtnote abzuleiten.        mann für Handwerkswirtschaft“ und zur „Fachkauffrau\nfür Handwerkswirtschaft“, zum „Technischen Fachwirt\n(3) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis\n(HWK)“ und zur „Technischen Fachwirtin (HWK)“, zur\nnach der Anlage 1 und der Anlage 2 auszustellen. Im\n„Fachkauffrau (HWK)“ und zum „Fachkaufmann (HWK)“\nFalle einer Anrechnung nach § 12 sind anzugeben:\nsowie zum „Geprüften Fachkaufmann (HWK)“ und zur\n1. Ort und Datum der anderen, vergleichbaren Prüfung          „Geprüften Fachkauffrau (HWK)“ können bis zum\nsowie                                                     30. Juni 2016 nach den bisherigen Vorschriften zu Ende\n2. die Bezeichnung des Prüfungsgremiums.                      geführt werden. Bei Anmeldung zur Prüfung bis zum\nAblauf des 31. Dezember 2015 kann die Anwendung\n§ 14                                der bisherigen Vorschriften schriftlich vereinbart werden.\nWiederholen der Prüfung                          (2) Eine Wiederholungsprüfung für begonnene Prü-\n(1) Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal             fungsverfahren kann auf Antrag des Prüflings nach\nwiederholt werden.                                            dieser Verordnung durchgeführt werden.\n(2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung                                      § 16\nwird der Prüfling von der Prüfung derjenigen Prüfungs-\nbestandteile befreit, die mit mindestens „ausreichend“                              Inkrafttreten\nbewertet wurden. Eine Befreiung ist nur möglich, wenn            Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2014 in Kraft.\nBonn, den 11. November 2014\nDie Bundesministerin\nfür Bildung und Forschung\nJohanna Wanka","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2014                                                                                                                1729\nAnlage 1\n(zu § 13 Absatz 3)\nMuster\n.......................................................................................................................\n(Bezeichnung der zuständigen Stelle)\nZeugnis\nüber die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung\nGeprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung\nHerr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\ngeboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nhat am   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung\nGeprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung\nnach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmän-\nnische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung\nnach der Handwerksordnung vom 11. November 2014 (BGBl. I S. 1725) bestanden.\nDatum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nUnterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(Siegel der zuständigen Stelle)","1730                    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2014\nAnlage 2\n(zu § 13 Absatz 3)\nMuster\n.......................................................................................................................\n(Bezeichnung der zuständigen Stelle)\nZeugnis\nüber die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung\nGeprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung\nHerr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\ngeboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nhat am           . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung\nGeprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung\nnach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmän-\nnische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung\nnach der Handwerksordnung vom 11. November 2014 (BGBl. I S. 1725) mit folgenden Ergebnissen bestanden:\nGesamtnote: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nDie einzelnen Prüfungsbestandteile wurden mit folgenden Ergebnissen abgeschlossen:\nPunkte1\n1. Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen                                                                                                                               ..........\n2. Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten                                                                                                     ..........\n3. Unternehmensführungsstrategien entwickeln                                                                                                                                     ..........\n4. Wahlpflichthandlungsbereich\n................................................................................                                                                                           ..........\n(Im Fall des § 12: „Gemäß § 12 der oben genannten Verordnung wurde im Hinblick auf die am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . vor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abgelegte Prüfung von der Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nbefreit.“)\nDatum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nUnterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(Siegel der zuständigen Stelle)\n1\nDen Bewertungen liegt folgender Punkteschlüssel zugrunde: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ."]}