{"id":"bgbl1-2014-45-5","kind":"bgbl1","year":2014,"number":45,"date":"2014-10-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/45#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2014-45-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2014/bgbl1_2014_45.pdf#page=14","order":5,"title":"Zweite Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren (2. AGMahnVordrVÄndV)","law_date":"2014-09-30T00:00:00Z","page":1566,"pdf_page":14,"num_pages":15,"content":["1566           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 2. Oktober 2014\nZweite Verordnung\nzur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren\n(2. AGMahnVordrVÄndV)\nVom 30. September 2014\nAuf Grund des § 46a Absatz 8 des Arbeitsgerichts-            Erlass des Vollstreckungsbescheids verwendete\ngesetzes, der zuletzt durch Artikel 3 Absatz 1 des Ge-          Blatt 3 soll ohne die Zustellungsnachricht aufgeführt\nsetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geän-             werden und muss in dem freien Feld neben dem\ndert worden ist, verordnet das Bundesministerium für            Raum für den Eingangsstempel des Gerichts an-\nArbeit und Soziales:                                            stelle des dort vorgesehenen Anschriftenfensters\nden Vermerk enthalten: „Das mir vom Gericht mitge-\nArtikel 1                               teilte Zustellungsdatum des Mahnbescheids wurde\nÄnderung der Verordnung                          richtig und vollständig auf das für den Erlass des\nzur Einführung von Vordrucken                      Vollstreckungsbescheids verwendete Blatt 3 über-\nfür das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren                 tragen und durch meine Unterschrift oder meine\nelektronische Signatur bestätigt. Die Angaben zum\nDie Verordnung zur Einführung von Vordrucken für\nInhalt des Vollstreckungsbescheids auf diesem\ndas arbeitsgerichtliche Mahnverfahren vom 15. Dezem-\nBlatt stimmen mit denen auf Blatt 4 und 5 überein.“.\nber 1977 (BGBl. I S. 2625), die zuletzt durch Artikel 8\nNach Abstimmung mit dem Gericht kann den beiden\nAbsatz 5 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I\nTeilvordrucken als jeweils zusätzliches Blatt das\nS. 2355) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:\nbereits vom Antragsteller vorbereitend mit Namen\n1. § 1a wird wie folgt gefasst:                                 und Anschrift und beim zweiten Teilvordruck auch\n„§ 1a                                mit der Geschäftsnummer des Gerichts ausgefüllte\nFormblatt der Postzustellungsurkunde beigefügt\nBeschriftung mittels Schreibprogramm\nwerden.\n(1) Der in Anlage 1 bestimmte Vordruck kann in\neinem aus Blatt 1 bis 3 bestehenden Teil des Vor-               (3) Die Blätter sollen mit einem Durchschreibemit-\ndrucks für den Antrag auf Erlass des Mahnbe-                 tel versehen sein, das auch bei handschriftlicher Be-\nscheids und in einem aus Blatt 3 bis 5 bestehenden           arbeitung durch das Gericht die Lesbarkeit der\nTeil des Vordrucks für den Antrag auf Erlass des             Durchschriften gewährleistet; § 1 Absatz 2 Satz 5\nVollstreckungsbescheids in einer Ausführung ver-             gilt entsprechend.\nwendet werden, in der die Blätter jeweils einzeln mit-          (4) Wird der Mahnantrag von einem Rechtsanwalt\nhilfe eines Schreibprogramms zu beschriften sind.            gestellt, ist nur die Form der Antragstellung nach\nDas Programm muss                                            den Absätzen 1 bis 3 zulässig.\n1. die Übereinstimmung der von Blatt 1 auf Blatt 2              (5) Die Gerichte für Arbeitssachen können die in\nbis 5 und der von Blatt 3 auf Blatt 4 und 5 zu           Absatz 1 bezeichnete Ausführung auch mithilfe eines\nübertragenden Angaben gewährleisten,                     Datenverarbeitungsprogramms erstellen. Das Pro-\n2. gegen verändernde Eingriffe in die auf die Folge-         gramm muss die in Absatz 1 Satz 2 vorgesehenen\nblätter zu übertragenden Angaben hinreichend             Anforderungen erfüllen. Der Hersteller der Vordrucke\ngeschützt sein und                                       muss mindestens auf Blatt 1 und dem für den Antrag\nauf Erlass des Vollstreckungsbescheids verwende-\n3. die Ausfüllung des unteren Anschriftenfeldes auf\nten Blatt 3 erkennbar sein.\ndem mit dem Antrag auf Erlass des Mahnbe-\nscheids einzureichenden Blatt 3 und auf Blatt 4             (6) Treten nicht dem Gericht zuzurechnende\nvorsehen.                                                Mängel auf, ist die Anwendung der vorstehenden\n(2) Der Hersteller der Vordrucke sowie der Her-           Vorschriften auszusetzen, bis die Ursache behoben\nsteller und die Bezeichnung des für die Beschriftung         ist.“\nverwendeten Programms müssen mindestens auf              2. In § 2 Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe „§ 504“\nBlatt 1 und dem für den Antrag auf Erlass des Voll-          die Angabe „und § 505“ eingefügt.\nstreckungsbescheids verwendeten Blatt 3 erkennbar        3. § 2a wird aufgehoben.\ngemacht sein. Blatt 1 muss in dem freien Feld neben\ndem Raum für den Eingangsstempel des Gerichts            4. § 2b wird § 2a und erhält folgende Fassung:\nanstelle des dort vorgesehenen Anschriftenfensters                                     „§ 2a\nden Vermerk enthalten: „Die Angaben zum Inhalt des\nMahnbescheids auf diesem von mir unterschriebe-                              Überleitungsvorschrift\nnen Blatt stimmen mit denen auf Blatt 2 und 3 über-             Die bisher eingeführten Vordrucke können bis\nein.“ In dem mit dem Antrag auf Erlass des Mahn-             zum 30. April 2015 verwendet werden, wenn sie\nbescheids einzureichenden Blatt 3 entfallen in der           der Anlage 1 in der Fassung des Artikels 32 Num-\nZustellungsnachricht der letzte Satz und der Vor-            mer 1 des „Gesetzes zur Einführung des Euro in\ndruck auf der Rückseite. Das für den Antrag auf              Rechtspflegegesetzen und in Gesetzen des Straf-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 2. Oktober 2014          1567\nund Ordungswidrigkeitenrechts, zur Änderung der             ten Vordrucks für den Mahn- und Vollstreckungsbe-\nMahnvordruckverordnungen sowie zur Änderung                 scheid erhalten die in der Anlage bestimmte Fas-\nweiterer Gesetze“ vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I            sung.\nS. 3574) entsprechen.“\n5. Vordruck für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid                               Artikel 2\n(Anlage 1 der Verordnung)                                                     Inkrafttreten\nDas Vorblatt, das Entwurfsblatt und Blatt 1 bis 5 des       Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\ngemäß § 1 Absatz 1 Nummer 1 in Anlage 1 bestimm-         in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBerlin, den 30. September 2014\nDie Bundesministerin\nfür Arbeit und Soziales\nAndrea Nahles","1568       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 2. Oktober 2014\nAnlage zu Artikel 1 Nummer 5\nAnlage 1\nVordruck\nfür den Mahn- und Vollstreckungsbescheid","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 2. Oktober 2014                                                                                               1569\nDer Antrag wird gerichtet\nan das\nArbeitsgericht                                                                                   Geschäftsnummer des Arbeitsgerichts\nBei Schreiben an das Gericht stets angeben\nPLZ, Ort\n➀\nDie dunklen Felder bitte freilassen.\n➁    Antragsgegner/Antragsgegnerin; gesetzl. Vertr.                                                Diese werden vom zuständigen Gericht ausgefüllt.\nPLZ             Ort\nMahnbescheid                                                                                     Datum des Mahnbescheids\n➂    Antragsteller/Antragstellerin;           gesetzl. Vertr., Prozessbevollm.; Bankverbindung                              Geschäftszeichen des Antragstellers/der Antragstellerin:\n➃    macht gegen Sie\nund                                                                                                                                            als Gesamtschuldner\n➄    folgenden Anspruch geltend (genaue Bezeichnung, insbes. mit Zeitangabe, brutto oder netto):\n➅    Die Antragstellerin/der Antragsteller erklärt, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt oder die Gegenleistung bereits erbracht wurde.\n➆    Hauptforderung                                            Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung\nEUR\n➇    Nebenforderung\nEUR\n➈    Auslagen für dieses Verfahren\nEUR\n➉    Gesamtbetrag                                              zuzügl. der oben         Die Gerichtskosten werden vom Gericht erst nach Beendigung des Mahnverfahrens\nEUR          genannten Zinsen         eingezogen.\nDas Gericht hat n i c h t geprüft, ob dem Antragsteller/der Antragstellerin der Anspruch zusteht.\nEs fordert Sie hiermit auf, innerhalb von e i n e r W o c h e seit der Zustellung dieses Bescheids e n t w e d e r die vor-\nstehend bezeichneten Beträge, soweit Sie den geltend gemachten Anspruch als begründet ansehen, zu begleichen o d e r\ndem Gericht auf dem beigefügten Vordruck mitzuteilen, ob und in welchem Umfang Sie dem Anspruch widersprechen.\nWenn Sie die geforderten Beträge nicht begleichen und wenn Sie auch nicht Widerspruch erheben, kann der Antragsteller/die Antragstellerin nach\nAblauf der Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken und aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben.\nRechtspfleger/Rechtspflegerin\nOrt, Datum\nAntrag\nAnschrift Antragst./gesetzl. Vertr./Prozessbevollm.                                                                                    Es wird beantragt, aufgrund der vorste-\nEingangsstempel des Gerichts\nhenden Angaben einen Mahnbescheid\n11\nzu erlassen.\n12\nIm Falle des Widerspruchs wird Termin zur\nmündlichen Verhandlung beantragt.\n13\nOrdnungsgemäße Bevollmächtigung wird\nversichert.\n14    Hier die Zahl der ausgefüllten Vordrucke ange-\nben, falls sich der Antrag gegen mehrere Per-\nsonen richtet.\nUnterschrift Antragst./gesetz. Vertr./Prozessbevollm.\nB l a t t 1: Antrag und Urschrift     BMAS – 36.2 - 11/91 V","1570    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 2. Oktober 2014\nArbeitsgericht                                                                                     Geschäftsnummer des Arbeitsgerichts\nBei Schreiben an das Gericht stets angeben\nPLZ, Ort\nMahnbescheid                                                                                 Datum des Mahnbescheids\nAntragsteller/Antragstellerin;              gesetzl. Vertr.; Prozessbevollm.; Bankverbindung                             Geschäftszeichen des Antragstellers/der Antragstellerin:\nmacht gegen Sie\nund                                                                                                                                          als Gesamtschuldner\nfolgenden Anspruch geltend (genaue Bezeichnung, insbes. mit Zeitangabe, brutto oder netto):\nDie Antragstellerin/der Antragsteller erklärt, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt oder die Gegenleistung bereits erbracht wurde.\nHauptforderung                                               Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung\nEUR\nNebenforderung\nEUR\nAuslagen für dieses Verfahren\nEUR\nGesamtbetrag                                                 zuzügl. der oben         Die Gerichtskosten werden vom Gericht erst nach Beendigung des Mahnverfahrens\nEUR          genannten Zinsen         eingezogen.\nDas Gericht hat n i c h t geprüft, ob dem Antragsteller/der Antragstellerin der Anspruch zusteht.\nEs fordert Sie hiermit auf, innerhalb von e i n e r W o c h e seit der Zustellung dieses Bescheids e n t w e d e r die vor-\nstehend bezeichneten Beträge, soweit Sie den geltend gemachten Anspruch als begründet ansehen, zu begleichen o d e r\ndem Gericht auf dem beigefügten Vordruck mitzuteilen, ob und in welchem Umfang Sie dem Anspruch widersprechen.\nWenn Sie die geforderten Beträge nicht begleichen und wenn Sie auch nicht Widerspruch erheben, kann der Antragsteller/die Antragstellerin nach\nAblauf der Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken und aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben.\ngez.                                                                                                             Ausgefertigt\nRechtspfleger/Rechtspflegerin                                                                                     Urkundsbeamter/Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle\nBeachten Sie bitte die Hinweise auf der Rückseite\nB l a t t 2: Ausfertigung für Antragsgegner/Antragsgegnerin       BMAS – 37.2 - 11/91 V","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 2. Oktober 2014                                   1571\nHinweise des Gerichts\nBitte beachten Sie, dass das Gericht im Mahnverfahren nicht prüft, ob der geltend gemachte Anspruch begründet ist.\nLassen Sie daher Zweifel, ob der Anspruch besteht, nicht auf sich beruhen, auch wenn diese nur eine Nebenforderung (z. B. Höhe\nder Zinsen) betreffen.\nSchauen Sie sich vielmehr sofort alle Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen (Vertrag, Lohn-/Gehaltsabrechnung, Kontoauszug,\nZahlungsbelege usw.) genau an.\nVerbleiben danach Zweifel, so kann es sich empfehlen, sich umgehend mit einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin oder mit einer\nsonst zur Rechtsberatung befugten Person oder Stelle in Verbindung zu setzen. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sind zur Rechts-\nberatung insbesondere auch befugt: Vertreter von Gewerkschaften oder von Vereinigungen von Arbeitgebern oder von Zusammen-\nschlüssen solcher Verbände. Die genannten Personen und Stellen erteilen auch Auskunft darüber, wie der Staat Bürgern hilft, die\ndie Kosten einer Rechtsberatung oder Rechtsverteidigung nicht aufbringen können.\nZahlungen                                                       Widerspruch\nZahlungen aufgrund des Mahnbescheids – gleichgültig, ob sie       Falls Einwendungen gegen den Anspruch bestehen, können Sie\ndie Hauptforderung, die Zinsen, Nebenforderungen oder die         sich zur Wehr setzen, indem Sie Widerspruch erheben.\nvorgerichtlichen Kosten betreffen – sind nur an den Antragstel-   Sollten Sie den Anspruch nicht bestreiten können, ist ein Wider-\nler/die Antragstellerin zu richten.                               spruch zwecklos und verursacht Ihnen weitere Kosten.\nDas Gericht kann Ihre Zahlung nicht entgegennehmen.\nWidersprechen Sie dem Mahnbescheid daher nur, wenn Sie\nZahlen Sie an den Antragsteller/die Antragstellerin unmittelbar   meinen, nicht, noch nicht oder wegen eines Teils der ge-\noder auf das von ihm/ihr bezeichnete Konto.                       forderten Beträge nicht zur Zahlung verpflichtet zu sein, oder\nwenn Sie durch Ihr Verhalten dem Antragsteller/der Antrag-\nstellerin keinen Anlass gegeben haben, gegen Sie gerichtlich\nZahlungsaufschub, Ratenzahlung                       vorzugehen.\nZahlungsaufschub oder Ratenzahlung kann nur der Antrag-\nBitte überlegen Sie Ihre Entscheidung sorgfältig und holen Sie\nsteller/die Antragstellerin bewilligen.\nnötigenfalls umgehend Rechtsrat ein, bevor Sie den\nWenn Sie die Zahlung zur Zeit nicht voll aufbringen können,       Widerspruch erheben.\nempfiehlt es sich, mit dem Antragsteller/der Antragstellerin oder\ndessen/deren Prozessbevollmächtigten zu verhandeln. Verhand-      Der Widerspruch soll mit einem Vordruck der beigefügten Art\nlungen führen erfahrungsgemäß häufig zum Erfolg, wenn eine        erhoben werden. Der Vordruck ist bei jedem Arbeitsgericht\nTeilzahlung angeboten wird.                                       erhältlich und wird dort, wenn Sie es wünschen, auch ausgefüllt.\nZu richten ist der Widerspruch an das Gericht, das den um-\nDas Gericht kann Ihnen keinen Zahlungsaufschub und keine          seitigen Mahnbescheid erlassen hat.\nRatenzahlung bewilligen.\nWenn Sie den Anspruch nicht insgesamt, sondern nur wegen\neiner einzelnen Forderung oder eines einzelnen Rechnungs-\nZahlungsunfähigkeit                          postens oder eines Teils davon als unbegründet ansehen (z. B.\ndie geforderten Zinsen, soweit diese einen bestimmten Prozent-\nZahlungsunfähigkeit befreit nicht von der Verpflichtung, eine\nsatz übersteigen), sollten sie den Widerspruch ausdrücklich\nSchuld zu bezahlen. Ein Widerspruch kann selbst dann nicht\nauf diese Forderung, diesen Rechnungsposten oder den Teil-\nauf Zahlungsunfähigkeit gestützt werden, wenn diese auf\nbetrag beschränken. Dadurch können Sie sich Mehrkosten\nKrankheit, Erwerbslosigkeit und anderen Notlagen beruht.\nersparen.\nBei finanzieller Notlage kann es sich im einzelnen Fall empfeh-\nlen, mit einer Schuldnerberatungsstelle der öffentlichen oder\nfreien Wohlfahrtspflege Verbindung aufzunehmen.                             Weiteres Verfahren nach Widerspruch\nWird rechtzeitig Widerspruch erhoben und beantragt eine Partei\ndie Durchführung der mündlichen Verhandlung, so hat das\nArbeitsgericht dem Antragsteller/der Antragstellerin unverzüglich\naufzugeben, seinen/ihren Anspruch binnen zwei Wochen schrift-\nlich zu begründen. Bei Eingang der Anspruchsbegründung\nbestimmt das Arbeitsgericht den Termin zur mündlichen Ver-\nhandlung. Geht die Anspruchsbegründung nicht rechtzeitig ein,\nso wird bis zu ihrem Eingang der Termin nur auf Ihren Antrag\nbestimmt.\nRückseite von Blatt 2","1572   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 2. Oktober 2014\nArbeitsgericht                                                                                     Geschäftsnummer des Arbeitsgerichts\nBei Schreiben an das Gericht stets angeben\nPLZ, Ort\nDatum des\nVollstreckungsbescheids\nAntragsgegner/Antragsgegnerin; gesetzl. Vertr.\nZustellungsnachricht an Antragsteller/Antragstellerin\nIn Ihrer Mahnsache ist dem Antragsgegner/der Antragsgegnerin der Mahnbescheid an\ndem aus folgendem Vordruckteil ersichtlichen Tag zugestellt worden.\nPrüfen Sie, nachdem die mit dem darauffolgenden Tag beginnende Ein-Wochen-Frist\nabgelaufen ist, ob der Antragsgegner/die Antragsgegnerin die Schuld beglichen hat.\nSollte das nicht der Fall sein und sollte auch nicht Widerspruch erhoben sein, können\nSie den Erlass des Vollstreckungsbescheids beantragen.\nVerwenden Sie dazu bitte nur diesen Vordruck und beachten Sie die Hinweise auf der\nRückseite.\nDie Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts\nPLZ              Ort\nzugestellt am:\nVollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid vom\nAntragsteller/Antragstellerin;              gesetzl. Vertr.; Prozessbevollm.; Bankverbindung                                 Geschäftszeichen des Antragstellers/der Antragstellerin:\nmacht gegen Sie\nund                                                                                                                                                  als Gesamtschuldner\nfolgenden Anspruch geltend:\nDie Antragstellerin/der Antragsteller erklärt, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt oder die Gegenleistung bereits erbracht wurde.\nHauptforderung                                               Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung\nEUR\nNebenforderung\nEUR\nAuslagen des Antragstellers/der Antragstellerin\nEUR\nGesamtbetrag                                                 zuzügl. der oben         Die Gerichtskosten tragen Sie als Antragsgegner/Antragsgegnerin; sie werden nach\nEUR          genannten Zinsen         Beendigung des Verfahrens von Ihnen eingezogen.\nAuf der Grundlage des Mahnbescheids ergeht Vollstreckungsbescheid\n➁ wegen vorste-               ➂ wegen\nhender Beträge\nabzüglich gezahlter ➃\nHinzu kommt folgender weiterer Kostenbetrag ➄                                                                                 Dieser Bescheid wurde dem Antragsgegner/der Antragsgegnerin\nzugestellt am:\nAuslagen für dieses Verfahren                                                                                       EUR\nRechtspfleger/Rechtspflegerin\nAntragst.       ges. Vertr.    Prozessbev.                                                                    Ort, Datum\nwurde VB-Ausf. erteilt am:\nAntrag➀\nEingangsstempel des Gerichts                Es wird beantragt, aufgrund der vorstehenden\nAngaben Vollstreckungsbescheid zu erlassen.\nAntragsgegner/Antragsgegnerin hat geleistet\n➅     keine Zahlungen.            nur die oben ange-\ngebenen Zahlungen.\n➆     Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird\nversichert.\nUnterschrift Antragst./gesetzl. Vertr./Prozessbevollm.\nB l a t t 3: Zustellungsnachricht, Antrag und Urschrift        BMAS – 38.2 - 11/91 V","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 2. Oktober 2014                          1573\nAusfüllhinweise\nDer Vordruck kann handschriftlich ausgefüllt werden. Auszu-\nfüllen sind die mit den Nummern ➀ bis ➆ bezeichneten Felder.\nDie dunkleren (mit Raster unterlegten) Felder bitte nicht\nbeschriften.\nAn das                                                 ➀ Der Antrag darf erst nach Ablauf von einer Woche seit\nArbeitsgericht                                             der Zustellung des Mahnbescheids (Zustellungsdatum um-\nseitig) gestellt werden. Ist der Tag der Zustellung ein Sonn-\nabend, endet die Frist nicht am Sonnabend der folgenden\nWoche, sondern erst mit Ablauf des darauf folgenden näch-\nsten Werktages. Beachten Sie ferner, dass die Wirkung des\nMahnbescheids wegfällt, wenn Sie den Vollstreckungs-\nbescheid nicht innerhalb von sechs Monaten seit der Zu-\nPLZ         Ort\nstellung des Mahnbescheids beantragen. Sollte der Voll-\nstreckungsbescheid nicht innerhalb dieser Frist beantragt\nwerden, haben Sie die bisher entstandenen Gerichtskosten\nzu tragen.\n➁ Hat der Antragsgegner/die Antragsgegnerin nichts ge-\nzahlt, sind das Kästchen bei ➁ und das Kästchen bei ➅ an-\nzukreuzen.\n➂ Hier kann in anderen Fällen als Teilzahlung (vgl. dazu ➃), ins-\nbesondere bei Teilwiderspruch und Aufrechnung durch\nden Antragsgegner/die Antragsgegnerin der Teil des An-\nspruchs bezeichnet werden, für den der Vollstreckungs-\nbescheid beantragt wird.\n➃ Hat der Antragsgegner/die Antragsgegnerin Teilzahlun-\ngen geleistet, bitte Kästchen ➁ und das zweite Kästchen bei\n➅ ankreuzen. Die Zahlungen sind in Zeile ➃ nach Betrag und\nDaten ihres Eingangs einzeln (... EUR am ..., ... EUR am ...,\nEUR ...am ..., usw.) zu bezeichnen.\n➄ Weitere Kosten des Verfahrens\nIn diesem Feld können Sie etwaige weitere Auslagen (z. B.\nPorto für die Übersendung dieses Antrags an das Gericht)\neintragen.\n➅ Vgl. die Erläuterung zu ➁ und ➃.\n➆ Nur von einer/einem Bevollmächtigten anzukreuzen.\nRückseite von Blatt 3","1574    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 2. Oktober 2014\nArbeitsgericht                                                                                      Geschäftsnummer des Arbeitsgerichts\nBei Schreiben an das Gericht stets angeben\nPLZ, Ort\nDatum des\nVollstreckungsbescheids\nAntragsgegner/Antragsgegnerin; gesetzl. Vertr.\nPLZ              Ort\nzugestellt am:\nVollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid vom\nAntragsteller/Antragstellerin;              gesetzl. Vertr.; Prozessbevollm.; Bankverbindung                               Geschäftszeichen des Antragstellers/der Antragstellerin:\nmacht gegen Sie\nund                                                                                                                                             als Gesamtschuldner\nfolgenden Anspruch geltend:\nDie Antragstellerin/der Antragsteller erklärt, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt oder die Gegenleistung bereits erbracht wurde.\nHauptforderung                                               Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung\nEUR\nNebenforderung\nEUR\nAuslagen des Antragstellers/der Antragstellerin\nEUR\nGesamtbetrag                                                 zuzügl. der oben         Die Gerichtskosten tragen Sie als Antragsgegner/Antragsgegnerin; sie werden nach\nEUR          genannten Zinsen         Beendigung des Verfahrens von Ihnen eingezogen.\nAuf der Grundlage des Mahnbescheids ergeht Vollstreckungsbescheid\nwegen vorste-              wegen\nhender Beträge\nabzüglich gezahlter\nHinzu kommt folgender weiterer Kostenbetrag                                                                                 Dieser Bescheid wurde dem Antragsgegner/der Antragsgegnerin\nzugestellt am:\nAuslagen für dieses Verfahren                                                                                     EUR\ngez.                                                                                                              Ausgefertigt\nRechtspfleger/Rechtspflegerin                                                                                         Urkundsbeamter/Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle\nB l a t t 4: Ausfertigung für Antragsteller/Antragstellerin     BMAS – 39.2 - 11/91 V","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 2. Oktober 2014                  1575\nHinweis für Antragsteller/Antragsstellerin\nDer Vollstreckungsbescheid geht Ihnen hiermit in Ausfertigung zu.\nBitte beachten Sie, dass Sie Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung\n(Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung o. ä.) beim zuständigen Amtsgericht selbst einleiten müssen.\nRückseite von Blatt 4","1576    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 2. Oktober 2014\nArbeitsgericht                                                                                     Geschäftsnummer des Arbeitsgerichts\nBei Schreiben an das Gericht stets angeben\nPLZ, Ort\nDatum des\nVollstreckungsbescheids\nzugestellt am:\nVollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid vom\nAntragsteller/Antragstellerin;             gesetzl. Vertr.; Prozessbevollm.; Bankverbindung                               Geschäftszeichen des Antragstellers/der Antragstellerin:\nmacht gegen Sie\nund                                                                                                                                           als Gesamtschuldner\nfolgenden Anspruch geltend:\nDie Antragstellerin/der Antragsteller erklärt, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt oder die Gegenleistung bereits erbracht wurde.\nHauptforderung                                              Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung\nEUR\nNebenforderung\nEUR\nAuslagen des Antragstellers/der Antragstellerin\nEUR\nGesamtbetrag                                                zuzügl. der oben         Die Gerichtskosten tragen Sie als Antragsgegner/Antragsgegnerin; sie werden nach\nEUR         genannten Zinsen         Beendigung des Verfahrens von Ihnen eingezogen.\nAuf der Grundlage des Mahnbescheids ergeht Vollstreckungsbescheid\nwegen vorste-               wegen\nhender Beträge\nabzüglich gezahlter\nHinzu kommt folgender weiterer Kostenbetrag\nAuslagen für dieses Verfahren                                                                                    EUR\ngez.                                                                                                             Ausgefertigt\nRechtspfleger/Rechtspflegerin                                                                                      Urkundsbeamter/Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle\nRechtsbehelfsbelehrung\nGegen diesen Vollstreckungsbescheid kann Einspruch erhoben werden. Der Einspruch muss binnen einer Notfrist von einer Woche nach\nZustellung des Vollstreckungsbescheids beim obigen Arbeitsgericht schriftlich eingegangen sein oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle\nerklärt werden. Der Schriftform kann auch durch Einreichung eines elektronischen Dokuments genügt werden, soweit das elektronische\nDokument für die Bearbeitung durch das Arbeitsgericht geeignet ist und die Einreichung elektronischer Dokumente bei dem Arbeitsgericht\nim Mahnverfahren zugelassen ist. Das Dokument soll mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.\nBeachten Sie bitte die Hinweise auf der Rückseite\nB l a t t 5: Ausfertigung für Antragsgegner/Antragsgegnerin       BMAS – 40.2 - 11/91 V","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 2. Oktober 2014                                  1577\nHinweise des Gerichts\nBitte beachten Sie, dass das Gericht im Mahnverfahren nicht prüft, ob der geltend gemachte Anspruch begründet ist.\nLassen Sie daher Zweifel, ob der Anspruch besteht, nicht auf sich beruhen, auch wenn diese nur eine Nebenforderung (z.B. Höhe\nder Zinsen) betreffen.\nSchauen Sie sich vielmehr sofort alle Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen (Vertrag, Lohn-/Gehaltsabrechnung, Kontoauszug,\nZahlungsbelege usw.) genau an.\nVerbleiben danach Zweifel, so kann es sich empfehlen, sich umgehend mit einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin oder mit einer\nsonst zur Rechtsberatung befugten Person oder Stelle in Verbindung zu setzen. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sind zur Rechts-\nberatung insbesondere auch befugt: Vertreter von Gewerkschaften oder von Vereinigungen von Arbeitgebern oder von Zusammen-\nschlüssen solcher Verbände. Die genannten Personen und Stellen erteilen auch Auskunft darüber, wie der Staat Bürgern hilft, die\ndie Kosten einer Rechtsberatung oder Rechtsverteidigung nicht aufbringen können.\nZahlungen                                                         Einspruch\nZahlungen – gleichgültig, ob sie die Hauptforderung, die Zinsen,  Gegen den Vollstreckungsbescheid kann innerhalb einer Frist\nNebenforderungen oder die vorgerichtlichen Kosten betreffen –     von einer Woche, die mit der Zustellung des Bescheids be-\nsind nur an den Antragsteller/die Antragstellerin zu richten.     ginnt, Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist an das\nArbeitsgericht zu richten, das den Vollstreckungsbescheid\nDas Gericht kann Ihre Zahlung nicht entgegennehmen.               erlassen hat. Er muss schriftlich eingelegt werden. Sie können\nZahlen Sie an den Antragsteller/die Antragstellerin unmittelbar   sich auch an die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts wenden\noder auf das von ihm bzw. ihr bezeichnete Konto, falls Sie von    und dort mündlich erklären, dass Sie Einspruch einlegen. Die\ndem Gerichtsvollzieher dazu aufgefordert werden, zu dessen        Geschäftsstelle fertigt dann über Ihre Erklärung eine Nieder-\nHänden.                                                           schrift an. Wenn Sie sich an die Geschäftsstelle eines anderen\nArbeitsgerichts wenden, beachten Sie bitte, dass die von der\nGeschäftsstelle angefertigte Niederschrift Ihres Einspruchs in-\nZahlungsaufschub, Ratenzahlung                       nerhalb der Einspruchsfrist bei dem Arbeitsgericht, das den\nVollstreckungsbescheid erlassen hat, eingehen muss.\nZahlungsaufschub oder Ratenzahlung kann nur der Antrag-\nsteller/die Antragstellerin bewilligen.                           Sie haben also, wenn Einwendungen gegen den Anspruch be-\nstehen, auch jetzt noch Gelegenheit, sich gegen diesen zur\nWenn Sie die Zahlung zur Zeit nicht voll aufbringen können,\nWehr zu setzen.\nempfiehlt es sich, mit der antragstellenden Person oder ihrem\nProzessbevollmächtigten zu verhandeln. Verhandlungen führen       Sollten Sie den Anspruch nicht bestreiten können, ist ein Ein-\nerfahrungsgemäß häufig zum Erfolg, wenn eine Teilzahlung an-      spruch zwecklos und verursacht Ihnen weitere Kosten.\ngeboten wird.\nMachen Sie daher von dem Einspruch nur Gebrauch, wenn Sie\nDas Gericht kann Ihnen keinen Zahlungsaufschub und keine          meinen, nicht, noch nicht oder wegen eines Teils der gefor-\nRatenzahlung bewilligen.                                          derten Beträge nicht zur Zahlung verpflichtet zu sein, oder\nwenn Sie durch Ihr Verhalten dem Antragsteller oder der Antrag-\nstellerin keinen Anlass gegeben haben, gegen Sie gerichtlich\nZahlungsunfähigkeit\nvorzugehen.\nZahlungsunfähigkeit befreit nicht von der Verpflichtung, eine\nBitte überlegen Sie Ihre Entscheidung sorgfältig und holen Sie\nSchuld zu bezahlen. Ein Einspruch kann selbst dann nicht auf\nnötigenfalls umgehend Rechtsrat ein, bevor Sie den Einspruch\nZahlungsunfähigkeit gestützt werden, wenn diese auf Krankheit,\neinlegen.\nErwerbslosigkeit und anderen Notlagen beruht.\nBei finanzieller Notlage kann es sich im einzelnen Fall empfeh-   Wenn Sie den Anspruch nicht insgesamt, sondern nur wegen\nlen, mit einer Schuldnerberatungsstelle der öffentlichen oder     einer einzelnen Forderung oder eines einzelnen Rechnungs-\nfreien Wohlfahrtspflege Verbindung aufzunehmen.                   postens oder eines Teils davon als unbegründet ansehen (z. B.\ndie geforderten Zinsen, soweit diese einen bestimmten Prozent-\nsatz übersteigen), sollten Sie den Einspruch ausdrücklich\nauf diese Forderung, diesen Rechnungsposten oder den Teil-\nbetrag beschränken. Dadurch können Sie sich Mehrkosten\nersparen.\nWeiteres Verfahren nach Einspruch\nWird rechtzeitig Einspruch eingelegt, bestimmt das Arbeits-\ngericht Termin zur mündlichen Verhandlung.\nRückseite von Blatt 5","1578       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 2. Oktober 2014\nDer Antrag wird gerichtet\nan das\nArbeitsgericht                                                                                    Geschäftsnummer des Arbeitsgerichts\nBei Schreiben an das Gericht stets angeben\nPLZ, Ort\n➀\n➁    Antragsgegner/Antragsgegnerin; gesetzl. Vertr.\nPLZ             Ort\nMahnbescheid                                                                                    Datum des Mahnbescheids\n➂    Antragsteller/Antragstellerin;            gesetzl. Vertr., Prozessbevollm.; Bankverbindung                             Geschäftszeichen des Antragstellers/der Antragstellerin:\n➃    macht gegen Sie\nund                                                                                                                                            als Gesamtschuldner\n➄    folgenden Anspruch geltend (genaue Bezeichnung, insbes. mit Zeitangabe, brutto oder netto):\n➅    Die Antragstellerin/der Antragsteller erklärt, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt oder die Gegenleistung bereits erbracht wurde.\n➆    Hauptforderung                                             Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung\nEUR\n➇    Nebenforderung\nEUR\n➈    Auslagen für dieses Verfahren\nEUR\n➉    Gesamtbetrag                                               zuzügl. der oben         Die Gerichtskosten werden vom Gericht erst nach Beendigung des Mahnverfahrens\nEUR        genannten Zinsen         eingezogen.\nDas Gericht hat n i c h t geprüft, ob dem Antragsteller/der Antragstellerin der Anspruch zusteht.\nEs fordert Sie hiermit auf, innerhalb von e i n e r W o c h e seit der Zustellung dieses Bescheids e n t w e d e r die vor-\nstehend bezeichneten Beträge, soweit Sie den geltend gemachten Anspruch als begründet ansehen, zu begleichen o d e r\ndem Gericht auf dem beigefügten Vordruck mitzuteilen, ob und in welchem Umfang Sie dem Anspruch widersprechen.\nWenn Sie die geforderten Beträge nicht begleichen und wenn Sie auch nicht Widerspruch erheben, kann der Antragsteller/die Antragstellerin nach\nAblauf der Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken und aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben.\nRechtspfleger/Rechtspflegerin\nOrt, Datum\nAntrag\nAnschrift Antragst./gesetzl. Vertr./Prozessbevollm.                                                                                    Es wird beantragt, aufgrund der vorste-\nEingangsstempel des Gerichts\nhenden Angaben einen Mahnbescheid\n11\nzu erlassen.\n12\nIm Falle des Widerspruchs wird Termin zur\nmündlichen Verhandlung beantragt.\n13\nOrdnungsgemäße Bevollmächtigung wird\nversichert.\n14    Hier die Zahl der ausgefüllten Vordrucke ange-\nben, falls sich der Antrag gegen mehrere Per-\nsonen richtet.\nUnterschrift Antragst./gesetz. Vertr./Prozessbevollm.\nB l a t t 6: Mehrfertigung für Antragsteller/Antragstellerin","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 2. Oktober 2014                                       1579\nVorblatt\nVordruck für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid\n– Arbeitsgerichte –\nDieses Vorblatt und das Entwurfsblatt bitte abtrennen.\nIm gerichtlichen Mahnverfahren können Sie schnell und einfach einen Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid)\nüber eine Geldforderung erwirken, wenn Einwendungen der von Ihnen in dem Verfahren als Antragsgegner/Antrags-\ngegnerin in Anspruch genommenen Partei nicht zu erwarten sind. Bevor Sie einen Mahnbescheid beantragen, sollten\nSie prüfen, ob Sie dieser Ihre Forderungen in klarer, übersichtlicher Form in Rechnung gestellt haben. Holen Sie dies\nnötigenfalls nach. Sonst könnte die in Anspruch genommene Partei dem Mahnbescheid allein deshalb widersprechen,\nweil sie nicht nachprüfen kann, welche Beträge für welche Leistungen im einzelnen Sie von ihr verlangen.\nAusfüllhinweise                               Werden mehrere Personen in Anspruch genommen (z. B.\nEheleute), so ist für jede von ihnen ein eigener Vordrucksatz\nDer Vordrucksatz kann mit einer Schreibmaschine oder ersatz-          auszufüllen und in dem Kästchen bei jeweils die Zahl der\nweise von Hand ausgefüllt werden. Der Vordruck ist mit einem          ausgefüllten Vordrucksätze (z. B. bei Eheleuten als Antrags-\nDurchschreibemittel versehen und vollständig (sämtliche Seiten)       gegner die Zahl „2“) anzugeben. Im Anschriftenfeld ➁ wird in\nauszufüllen. Bitte beachten Sie, dass beim Ausfüllen von Hand nur     jedem Vordrucksatz nur eine Person bezeichnet. Auf die übri-\ndurch einen ausreichenden Druck ein Durchschreiben auf sämt-          gen wird in der Zeile bei ➃ hingewiesen, und zwar anschlie-\nliche Seiten möglich ist. Reichen Sie dann den vollständig aus-\nßend an das Wort „Sie“ mit dem Wort „und...“, so dass es\ngefüllten Vordrucksatz (s. dazu unter „Weiteres Verfahren“) ein.\nz. B. bei Eheleuten in dem Vordrucksatz für den Mann heißt\nVon Ihnen auszufüllen sind die hellen Felder. Die dunkleren           „gegen Sie und Ihre Ehefrau...“, in dem Vordrucksatz für die\nmit Raster unterlegten Felder bitte nicht beschriften.                Frau „gegen Sie und Ihren Ehemann...“. Beachten Sie bitte\nauch die Hinweise unten zu ➃.\nBei ausnahmsweise nicht ausreichendem Schreibraum kön-\nnen Sie ein besonderes Blatt benutzen. Dieses bitte 5fach bei-      ➂ Antragsteller/Antragstellerin ist mit Vorname und Name\nfügen und in dem betreffenden Feld auf das Blatt hinweisen.           bzw. vollständiger Firmenbezeichnung, Straße, Hausnummer,\nSollten Sie den Vordrucksatz durch die Post an das Gericht über-      Postleitzahl, Ort genau zu bezeichnen. In gleicher Weise ist\nmitteln, schützen Sie ihn bitte durch eine geeignete Verpackung       eine Person zu bezeichnen, die den Antragsteller/die Antrag-\n(Kartoneinlage) vor Durchdrucken während der Übermittlung.            stellerin gesetzlich vertritt oder der Prozessvollmacht erteilt\nist. Eine Bezugnahme auf die Bezeichnung im Anschriftenfeld\nWird der Mahnantrag von einem Rechtsanwalt gestellt, kann der         bei 11ist unzulässig. Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Bank-\nVordruck nicht benutzt werden. Vielmehr ist die Formularaus-          verbindung anzugeben. Sie können hier auch Ihre Telefon-\nführung zur Ausfüllung mittels Schreibprogramm zu benutzen.           verbindung angeben.\nZu den Nummern auf Blatt 1 des Vordrucksatzes\n➃ Vgl. die Erläuterungen zu ➁. Gesamtschuldnerschaft (§ 421\n➀ Hier sind Postleitzahl und Ort des für das Mahnverfahren            BGB) kann nur bei mehreren Schuldnern in Betracht kom-\nzuständigen Gerichts einzutragen. Zuständig ist in der Regel      men; sie kann in der Regel angenommen werden, wenn sich\ndas Arbeitsgericht, in dessen Bezirk die von Ihnen in dem         die in dem Verfahren als Antragsgegner/Antragsgegnerin in\nVerfahren in Anspruch genommene Partei (Antragsgegner/            Anspruch genommenen Personen gemeinschaftlich zur Zah-\nAntragsgegnerin) ihren (Wohn-) Sitz hat. Darüber hinaus kann      lung verpflichtet hatten. In diesem Falle können Sie die ganze\nauch das Arbeitsgericht zuständig sein, in dessen Bezirk          Forderung einschließlich Zinsen, sonstigen Nebenforderun-\ndie/der Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer gewöhnlich ihre/seine         gen und Auslagen für dieses Verfahren gegen jede dieser\nArbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat (§ 48    Personen geltend machen, bis die Zahlung bewirkt ist.\nAbs. 1a Arbeitsgerichtsgesetz).\n➁ Antragsgegner/Antragsgegnerin ist mit Vorname und Name            ➄ Haupt- und Nebenforderungen sind gesondert und ein-\nzeln zu bezeichnen, ihre Beträge ausschließlich in EUR.\n(wenn nötig auch Beruf oder Zusatz wie „jun.“) bzw. vollständi-\nger Firmenbezeichnung oder Behördenname, Straße, Haus-            Typische Bezeichnungen der Hauptforderungen sind z. B.:\nnummer, Postleitzahl, Ort so genau zu bezeichnen, dass Ver-\nArbeitsentgelt für die Zeit vom ... bis ... (brutto oder netto)\nwechslungen ausscheiden. Postfachangabe ist unzulässig.\nGratifikation aus Anlass ... (brutto oder netto)\nBei Gesellschaften und juristischen Personen (z. B. oHG,\nKG, GmbH, AG) ist die vertretungsberechtigte Person im An-        Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle für die Zeit vom ... bis ...\nschriftenfeld mit anzuführen, und zwar anschließend an die        (brutto oder netto)\nFirma oder den Namen überleitend mit den Worten „vertreten        Auf Grund Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des\ndurch...“.                                                        Amtsgerichts ... vom ... (GSchNr....) gepfändete und zur Ein-\nIst die in Anspruch genommene Partei eine nicht prozess-          ziehung überwiesene oder auf Grund Abtretungserklärung\nfähige natürliche Person (z. B. minderjährig), so sind im An-     vom ... abgetretene Entgeltansprüche des ... (Name und An-\nschriftenfeld die Person oder Personen (z. B. Eltern) mit anzu-   schrift des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin) für die Zeit\nführen, von der oder von denen sie gesetzlich vertreten wird,     vom ... bis ... .\nund zwar anschließend an den Namen überleitend mit den            Schadenersatzanspruch im Rahmen des Arbeitsverhältnis-\nWorten „vertreten durch“.                                         ses wegen ...\n- Bitte wenden -","1580           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 2. Oktober 2014\nForderung aus Entgeltüberzahlung für die Zeit vom ...            aufgeschlüsselten Bezeichnung nach Einzelbeträgen bedür-\nbis ...                                                          fen Nebenforderungen, die typische, durch den Verzug\nentstandene Schäden zusammenfassend bezeichnen (z. B.\nAuch sonstige Forderungen sind unverwechselbar, d. h. vor\n„Porto“, „Telefon“, „Schreibauslagen für zweite und weitere\nallem mit Zeitangabe, so genau wie möglich zu bezeichnen.\nMahnungen“ oder „Auslagen für Auskunft über Wohnort des\nDie sachliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts muss sich\nAntragsgegners“).\naus der Bezeichnung ergeben.\nDie Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung sind\nNur für Unternehmer oder Zessionar bei Anspruch aus Ver-\ngrundsätzlich nicht erstattungsfähig.\ntrag nach den §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs:\nBitte machen Sie die zusätzlich vorgeschriebene Angabe in     ➈ Auslagen für dieses Verfahren, die Sie in dem Feld angeben\nder Form „Anspruch aus Vertrag gemäß den §§ 491 bis 509          können, sind z. B. die Kosten dieses Vordrucksatzes und das\nBGB vom ... . Effektiver Jahreszins ... %.“ In den Fällen der    Porto für die Einsendung an das Gericht. Nicht geltend ma-\n§§ 504 und 505 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genügt die           chen können Sie hier die Kosten einer anwaltlichen Beratung\nForm „Anspruch aus Vertrag gemäß den §§ 491 bis 509              oder Vertretung (siehe auch Hinweis unter ➇).\nBGB“.\n➉ Die Gerichtskosten werden erst nach Beendigung des\n➅ Das Mahnverfahren ist nicht für Ansprüche zulässig, die von      Mahnverfahrens eingezogen. Kostenvorschüsse werden nicht\neiner noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängen. Bitte        erhoben. Gerichtskosten sind die Gerichtsgebühr und die\nprüfen Sie daher, ob Ihr Anspruch von einer Gegenleistung        Auslagen für die Zustellung des Mahn- und Vollstreckungsbe-\nabhängt, die Sie dem/der Antragsgegner/in noch zu erbringen      scheids. Sie werden nach Abschluss des Verfahrens fällig.\nhaben.\n11 Wiederholen Sie hier Ihre Anschrift. Auf die Angaben bei ➂\n➆ Bei mehreren Hauptforderungen ist deren Gesamtsumme\ndarf nicht Bezug genommen werden.\neinzutragen. Bitte geben Sie die Einzelbeträge im Feld ➄ an,\nsoweit es sich bei diesen nicht um Rechnungsposten einer      12 Anzukreuzen, wenn im Falle des Widerspruchs das streitige\nZusammenstellung (z. B. Rechnung, Kontoauszug) handelt,          Verfahren duchgeführt werden soll.\ndie der in Anspruch genommenen Partei (Antragsgegner/in)\nbereits vorliegt. Zinsen bitte genau bezeichnen nach dem\n13 Nur von einem /einer Bevollmächtigten anzukreuzen.\nZinsfuß („... % jährlich/monatlich“), dem zu verzinsenden     14 Nur auszufüllen, wenn in dem Verfahren als Antragsgeg-\nGeldbetrag („aus ... EUR“) und dem Zeitraum („ vom ... bis       ner/Antragsgegnerin mehrere Personen in Anspruch genom-\n...“, „ab ...“).                                                 men werden (s. oben letzter Absatz zu ➁).\n➇ Als Nebenforderung können hier auch für einen zurück-\nliegenden Zeitraum ausgerechnete Zinsen angegeben\nwerden. Bei mehreren selbständigen Nebenforderungen soll\n– entsprechend der Praxis bei der Bezeichnung mehrerer                            Weiteres Verfahren\nHauptforderungen – in das Betragsfeld der Gesamtbetrag\neingetragen werden, die Einzelbeträge mit der Bezeichnung        Vom Gericht erhalten Sie, wenn Ihr Antrag ordnungsgemäß\nim hierfür vorgesehenen Feld neben Betragsfeldern ➆, ➇           ausgefüllt ist und keine Schwierigkeiten bei der Zustellung\nund ➈. Sofern der Schreibraum nicht ausreicht, sind die          des Mahnbescheids auftreten, zunächst die Zustellungs-\nnachricht (s. rechts oben auf Blatt 3 des Vordrucksatzes).\nEinzelbeträge mit Bezeichnung auf einem 5fach beizufügen-\nden Blatt anzuführen, auf das dann im Feld neben den             Wie dann zu verfahren ist, entnehmen Sie dieser Nach-\nBetragsfeldern ➆, ➇ und ➈ Bezug genommen wird. Keiner            richt.\nRückseite des Vorblatts"]}