{"id":"bgbl1-2014-44-1","kind":"bgbl1","year":2014,"number":44,"date":"2014-09-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/44#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2014-44-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2014/bgbl1_2014_44.pdf#page=2","order":1,"title":"Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Galvaniseur-Handwerk (Galvaniseurmeisterverordnung  GalvMstrV)","law_date":"2014-09-12T00:00:00Z","page":1522,"pdf_page":2,"num_pages":4,"content":["1522        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 25. September 2014\nVerordnung\nüber die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Galvaniseur-Handwerk\n(Galvaniseurmeisterverordnung – GalvMstrV)\nVom 12. September 2014\nAuf Grund des § 51a Absatz 2 der Handwerksord-               rungszeiten und Elektrolytzusammensetzung, auch\nnung, der zuletzt durch Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a          unter Einsatz berufsspezifischer Software,\ndes Gesetzes vom 11. Juli 2011 (BGBl. I S. 1341) ge-\n6. Arten und Eigenschaften von zu be- und verarbei-\nändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des\ntenden Werk- und Hilfsstoffen, insbesondere von in\nZuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August\nder Galvanotechnik verwendeten Chemikalien, bei\n2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass\nder Planung und Fertigung berücksichtigen,\nvom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet\ndas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im          7. mechanische, chemische und elektrolytische Ver-\nEinvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung              fahren auswählen, beherrschen, steuern und über-\nund Forschung:                                                  wachen zur\na) Entfernung metallischer und nichtmetallischer\n§1\nSchichten,\nGegenstand\nb) metallischen und organischen Beschichtung,\nDiese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufs-\nbild sowie die Prüfung in den Teilen I und II der Meister-      c) Herstellung chemischer Konversionsschichten,\nprüfung im Galvaniseur-Handwerk. Die Meisterprüfung                 insbesondere durch Passivieren, Phosphatieren,\nbesteht aus vier selbständigen Prüfungsteilen.                      Brünieren und Metallfärbungen sowie durch die\nAufbringung von Nanopartikeln,\n§2                                   d) Herstellung und Färbung von anodischen Oxid-\nMeisterprüfungsberufsbild                             schichten,\nIm Galvaniseur-Handwerk sind zum Zwecke der               8. mechanische Verfahren zur Bearbeitung von Ge-\nMeisterprüfung folgende Fertigkeiten und Kenntnisse             genständen aus Metall und Kunststoffen, insbeson-\nzum Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz                 dere durch Schleifen, Polieren, Strahlen und Gleit-\nzu berücksichtigen:                                             schleifen, auswählen, beherrschen, steuern und\n1. auftragsbezogene Kundenwünsche und -bedarfe                 überwachen,\nermitteln, Kunden beraten, Serviceleistungen an-         9. Anlagen einstellen, steuern und überwachen sowie\nbieten, Auftragsverhandlungen führen und Auf-               Lösungen zur Fehlerbehebung und Optimierung\ntragsziele festlegen, Leistungen kalkulieren und An-        von Anlagen erarbeiten; Umsetzung der Lösungen\ngebote erstellen, Verträge schließen,                       und Fehlerbehebungen kontrollieren,\n2. Aufgaben der technischen, kaufmännischen und            10. Verfahren zur Prüfung von erzeugten Schichten be-\npersonalwirtschaftlichen Betriebsführung wahrneh-           herrschen, insbesondere zur Bestimmung der Kor-\nmen, insbesondere unter Berücksichtigung der\nrosions- und Verschleißbeständigkeit, der Härte\nBetriebsorganisation, der betrieblichen Aus- und            und der Schichtdicke,\nWeiterbildung, des Qualitätsmanagements, des\nArbeitsschutzrechtes, des Datenschutzes, des Um-        11. Mess-, Prüf- und Analysetechniken zur Bestim-\nweltschutzes sowie unter Anwendung von Informa-             mung galvanischer Bäder beherrschen und die Bä-\ntions- und Kommunikationssystemen,                          der nach Sollwerten korrigieren,\n3. Auftragsabwicklungsprozesse planen, organisieren        12. Verfahren zur Behandlung von Abluft, Abwasser\nund überwachen,                                             und Rückständen der Galvanotechnik unter Be-\n4. Aufträge ausführen, insbesondere unter Berück-              rücksichtigung der verantwortlichen Entsorgung\nsichtigung des Gestell- und Vorrichtungsbaus, von           und des Umweltschutzes planen, koordinieren, um-\nVerfahrens- und Fertigungstechniken sowie der               setzen und kontrollieren,\nProzessauswahl, Prozessführung und energe-              13. Konzepte für Betriebsstätten einschließlich Be-\ntischer Aspekte, von berufsbezogenen rechtlichen            triebs- und Lagerausstattung sowie für logistische\nVorschriften und technischen Normen sowie unter             Prozesse entwickeln und umsetzen,\nBerücksichtigung der allgemein anerkannten Re-\ngeln der Technik, des Einsatzes von Personal und        14. Qualitätskontrollen durchführen; Fehler, Mängel\nAuszubildenden sowie von Material, Maschinen                und Störungen analysieren und beseitigen; Ergeb-\nund Geräten,                                                nisse bewerten und dokumentieren,\n5. Arbeits- und Fertigungspläne sowie technische           15. durchgeführte Leistungen abnehmen und doku-\nZeichnungen und Skizzen erstellen, insbesondere             mentieren sowie Nachkalkulationen durchführen\nunter Berechnung von Schichtdicken, Galvanisie-             und Auftragsabwicklungen auswerten.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 25. September 2014               1523\n§3                                1. die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die\nZiel und Gliederung des Teils I                     dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,\n(1) In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling seine be-    2. das Vorgehen bei der Planung und bei der Durchfüh-\nrufliche Handlungskompetenz dadurch nachzuweisen,                 rung des Meisterprüfungsprojekts zu begründen und\ndass er komplexe berufliche Aufgabenstellungen lösen          3. mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufs-\nund dabei Tätigkeiten des Galvaniseur-Handwerks                   bezogene Probleme sowie deren Lösungen darzu-\nmeisterhaft verrichten kann.                                      stellen und dabei neue Entwicklungen im Galvani-\n(2) Teil I der Meisterprüfung gliedert sich in folgende        seur-Handwerk zu berücksichtigen.\nPrüfungsbereiche:\n§6\n1. Durchführung eines Meisterprüfungsprojekts und ein\ndarauf bezogenes Fachgespräch sowie                                           Situationsaufgabe\n2. Durchführung einer Situationsaufgabe.                         (1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und\nvervollständigt den Nachweis der beruflichen Hand-\n§4                                lungskompetenz für die Meisterprüfung im Galvani-\nseur-Handwerk. Die Aufgabenstellung wird vom Meis-\nMeisterprüfungsprojekt\nterprüfungsausschuss festgelegt.\n(1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt\n(2) Als Situationsaufgabe sind die folgenden Arbei-\ndurchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht.\nten durchzuführen:\nDie auftragsbezogenen Anforderungen an das Meister-\nprüfungsprojekt werden vom Meisterprüfungsaus-                1. Analyse eines galvanischen Bades, Durchführung ei-\nschuss festgelegt. Hierzu sollen Vorschläge des Prüf-             nes Korrosionstests, einer Schichtdickenmessung\nlings berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage er-             sowie einer anderen Überwachungs- und Überprü-\narbeitet der Prüfling ein Umsetzungskonzept ein-                  fungsmethode, insbesondere für eine Hullzelle; die\nschließlich einer Zeit- und Materialbedarfsplanung.               Ergebnisse sind zu beurteilen,\nDas Konzept hat er vor der Durchführung des Meister-          2. Bearbeiten von zwei Teilen, die aus unterschied-\nprüfungsprojekts dem Meisterprüfungsausschuss zur                 lichen Grundwerkstoffen, nämlich aus Buntmetall,\nGenehmigung vorzulegen. Der Meisterprüfungsaus-                   Stahl, Aluminium, Kunststoff oder Zinkdruckguss,\nschuss prüft, ob das Umsetzungskonzept den auf-                   bestehen, unter besonderer Berücksichtigung ver-\ntragsbezogenen Anforderungen entspricht.                          fahrens- und fertigungstechnischer Anforderungen\n(2) Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Pla-                und\nnungs-, Durchführungs-, Kontroll- und Dokumenta-              3. eine anodische Oxydation eines Aluminiumbauteils\ntionsarbeiten.                                                    mit zwei unterschiedlich erzeugten Färbungen auf\n(3) Die Planungsunterlagen bestehen aus einem Ent-             einem farblos anodisierten Bauteil bei einer vorge-\nwurf, einer technischen Zeichnung, einem Fertigungs-              gebenen Schichtdicke; dabei ist eine Fläche mecha-\nplan sowie einer Kalkulation. Auf der Grundlage der               nisch zu bürsten und eine Fläche zu polieren.\nPlanungsunterlagen ist                                           (3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe\n1. eine Maßhartverchromung einschließlich Innenmaß-           wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertun-\nverchromung mit entsprechenden Abdeckarbeiten             gen der Arbeiten nach Absatz 2 gebildet.\nan einem Bauteil durchzuführen,\n§7\n2. das Abscheiden einer Maßversilberung auf einem\n24-teiligen Menübesteck aus Edelstahl und auf                     Prüfungsdauer und Bestehen des Teils I\nsechs Vorlegteilen mit einer Färbung oder mit einer          (1) Das Meisterprüfungsprojekt dauert zwei Arbeits-\npartiellen Vergoldung durchzuführen oder                  tage. Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten und\n3. das Abscheiden von mindestens vier sichtbaren,             die Situationsaufgabe höchstens 12 Stunden dauern.\nsauber voneinander abgegrenzten, dekorativen me-             (2) Das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch\ntallischen Niederschlägen und mindestens zwei             und die Situationsaufgabe werden gesondert bewertet.\ndekorativen Färbungen auf einem Teil mit einer Min-       Die Prüfungsleistungen im Meisterprüfungsprojekt und\ndestfläche von 10 Quadratdezimetern durchzufüh-           im Fachgespräch werden im Verhältnis 3 : 1 gewichtet.\nren.                                                      Hieraus wird eine Gesamtbewertung gebildet. Das hie-\nDie durchgeführten Arbeiten sind zu kontrollieren und         raus resultierende Ergebnis wird zum Prüfungsergebnis\nzu dokumentieren.                                             der Situationsaufgabe im Verhältnis 2 : 1 gewichtet.\n(4) Die Bewertung der Planungsunterlagen wird mit             (3) Voraussetzung für das Bestehen des Teils I der\n30 Prozent gewichtet, die Bewertung der durchgeführ-          Meisterprüfung ist eine insgesamt mindestens ausrei-\nten Arbeiten mit 60 Prozent und die Bewertung der             chende Prüfungsleistung, wobei das Meisterprüfungs-\nKontroll- und Dokumentationsunterlagen, bestehend             projekt, das Fachgespräch und die Situationsaufgabe\naus Messprotokollen, Prüfberichten und Nachkalkula-           jeweils mit mindestens 30 Punkten bewertet worden\ntion, mit 10 Prozent.                                         sein müssen.\n§5                                                            §8\nFachgespräch                                     Ziel, Gliederung und Inhalt des Teils II\nIm Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen,                (1) In der Prüfung in Teil II hat der Prüfling in den in\ndass er befähigt ist,                                         Absatz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Handlungsfeldern","1524           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 25. September 2014\nseine berufliche Handlungskompetenz dadurch nach-                 sowie die Durchführung dieser Prozesse zu kontrol-\nzuweisen, dass er besondere fachtheoretische Kennt-               lieren und abzuschließen, auch unter Anwendung\nnisse im Galvaniseur-Handwerk zur Lösung komplexer                berufsspezifischer Software; bei der jeweiligen Auf-\nberuflicher Aufgaben anwendet.                                    gabenstellung können mehrere der unter den Buch-\n(2) In jedem der nachfolgend aufgeführten Hand-                staben a bis i aufgeführten Qualifikationen verknüpft\nlungsfelder ist mindestens eine komplexe fallbezogene             werden:\nAufgabe zu bearbeiten. Bei der Aufgabenstellung kön-              a) Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstel-\nnen die in den folgenden Handlungsfeldern aufgeführ-                  len,\nten Qualifikationen auch handlungsfeldübergreifend                b) externe Angebote auswerten, eine Angebotskal-\nverknüpft werden:                                                     kulation durchführen, ein Angebot erstellen,\n1. Galvanotechnik                                                 c) Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und\nDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage                -organisation unter Berücksichtigung der Verfah-\nist, galvanotechnische Aufgaben unter Berücksich-                 rens- und Fertigungstechnik, des Einsatzes von\ntigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte in               Personal, Material und Geräten bewerten, dabei\neiner Galvanik zu bearbeiten; dabei soll er berufsbe-             qualitätssichernde Aspekte darstellen sowie\nzogene Sachverhalte analysieren und bewerten; bei                 Schnittstellen zwischen Arbeitsbereichen berück-\nder jeweiligen Aufgabenstellung können mehrere der                sichtigen,\nunter den Buchstaben a bis j aufgeführten Qualifika-\nd) berufsbezogene rechtliche Vorschriften und tech-\ntionen verknüpft werden:\nnische Normen sowie allgemein anerkannte Re-\na) Fertigungspläne erstellen und prüfen,                          geln der Technik anwenden und beurteilen,\nb) Verfahren und Techniken zur Herstellung von                e) Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen erarbei-\nOberflächen unter Berücksichtigung von Werk-                  ten sowie vorgegebene Arbeitspläne, Skizzen\nstoffdaten, Werkstoffzuständen und Werkstoff-                 und Zeichnungen bewerten und korrigieren; auch\neigenschaften auswählen und darstellen sowie                  unter Anwendung von Informations- und Kommu-\nderen Einsatz Verwendungszwecken zuordnen,                    nikationssystemen,\nc) Einsatz und Betriebsbedingungen von Elektro-               f) den auftragsbezogenen Einsatz von Maschinen,\nlyten beschreiben; Fehlerquellen und Störungen                Anlagen und Geräten bestimmen und begründen,\nim Elektrolyseprozess identifizieren und darstel-\ng) Unteraufträge vergeben und kontrollieren,\nlen, Untersuchungsverfahren vorschlagen und\nMöglichkeiten für die Beseitigung von Fehlern             h) Schäden an galvanisierten Bauteilen identifizie-\nund Störungen aufzeigen,                                      ren, Möglichkeiten zur Fehlerbehebung oder\nNacharbeit aufzeigen,\nd) Arten und Eigenschaften von Werk- und Hilfsstof-\nfen beurteilen; Werk- und Hilfsstoffe Verwen-             i) eine Nachkalkulation durchführen;\ndungs- und Verarbeitungszwecken zuordnen,              3. Betriebsführung und Betriebsorganisation\ne) Einsatz und Betriebsbedingungen von Anlagen                Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage\nzur mechanischen, chemischen und elektroche-              ist, Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorga-\nmischen Oberflächenbearbeitung beschreiben;               nisation in einer Galvanik unter Berücksichtigung der\nLösungen zur Optimierung von Anlagen auch un-             rechtlichen Vorschriften wahrzunehmen, auch unter\nter Berücksichtigung der Energieeffizienz erarbei-        Anwendung von Informations- und Kommunikati-\nten, bewerten und korrigieren,                            onssystemen; bei der jeweiligen Aufgabenstellung\nf) Anlagen im Hinblick auf umweltschutzrechtliche             können mehrere der unter den Buchstaben a bis i\nAspekte und Energieeffizienz bewerten,                    aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:\ng) Lösungen für die Behandlung von Abluft, Abwas-             a) betriebliche Kosten ermitteln; dabei betriebswirt-\nser und Rückständen der Galvanotechnik unter                  schaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,\nBerücksichtigung umweltschutzrechtlicher Be-              b) betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; be-\nstimmungen erarbeiten und bewerten,                           triebliche Kennzahlen ermitteln,\nh) Herstellung von Gestellen und Vorrichtungen un-            c) Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur\nter Berücksichtigung von Materialien und Geome-               Gewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund\ntrie erläutern sowie Gestelle und Vorrichtungen               technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen\nEinsatz- und Verwendungszwecken zuordnen,                     erarbeiten,\ni) Mess-, Prüf- und Analyseverfahren zur Bestim-              d) Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanage-\nmung von Inhaltsstoffen galvanischer Lösungen                 ments für den Unternehmenserfolg darstellen;\nbeschreiben; Messprotokolle und Prüfberichte                  Maßnahmen des Qualitätsmanagements fest-\nanalysieren und bewerten,                                     legen und begründen,\nj) Instandhaltungsmaßnahmen für Anlagen und Re-               e) Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen;\ngenerationsmaßnahmen für Prozesslösungen be-                  Notwendigkeit der Personalentwicklung, insbe-\nschreiben und begründen;                                      sondere in Abhängigkeit von Auftragslage und\n2. Auftragsabwicklung                                                 Auftragsabwicklung, begründen,\nDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage            f) betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung\nist, Auftragsabwicklungsprozesse in einer Galvanik                der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und\nerfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert zu planen               des Umweltschutzes entwickeln; Gefahrenpoten-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 25. September 2014             1525\nziale ermitteln und beurteilen sowie Schutzmaß-          2. nach durchgeführter Ergänzungsprüfung zwei Hand-\nnahmen festlegen,                                            lungsfelder jeweils mit weniger als 50 Punkten be-\ng) die gewerkspezifische Betriebs- und Lageraus-                wertet worden sind.\nstattung sowie logistische Prozesse planen und\ndarstellen,                                                                         § 10\nh) den Nutzen des Einsatzes von Informations- und                             Allgemeine Prüfungs-\nKommunikationssystemen, insbesondere für                                und Verfahrensregelungen,\nKundenbindung und -pflege sowie für Warenwirt-                  weitere Regelungen zur Meisterprüfung\nschaft, begründen,                                          (1) Die Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrens-\ni) den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen           verordnung vom 17. Dezember 2001 (BGBl. I S. 4154)\nauftragsbezogen prüfen, Konsequenzen, insbe-             in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt.\nsondere für die betriebsinterne Organisation so-            (2) Die Prüfung in den Teilen III und IV der Meister-\nwie für das betriebliche Personalwesen, aufzei-          prüfung bestimmt sich nach der Allgemeinen Meister-\ngen und bewerten.                                        prüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I\nS. 2149) in der jeweils geltenden Fassung.\n§9\nPrüfungsdauer und Bestehen des Teils II                                             § 11\n(1) Die Prüfung in Teil II ist schriftlich durchzuführen.                      Übergangsvorschrift\nSie dauert in jedem Handlungsfeld drei Stunden. Eine               (1) Die bis zum 31. Dezember 2014 begonnenen\nPrüfungsdauer von sechs Stunden an einem Tag darf               Prüfungsverfahren werden nach den bisherigen Vor-\nnicht überschritten werden.                                     schriften zu Ende geführt. Erfolgt die Anmeldung zur\n(2) Die Gesamtbewertung des Teils II wird aus dem            Prüfung bis zum Ablauf des 30. Juni 2015 sind auf Ver-\narithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Hand-           langen des Prüflings die bis zum 31. Dezember 2014\nlungsfelder nach § 8 Absatz 2 gebildet.                         geltenden Vorschriften weiter anzuwenden.\n(3) Wurden in höchstens zwei der in § 8 Absatz 2                (2) Prüflinge, die die Prüfung nach den bis zum\ngenannten Handlungsfelder jeweils mindestens 30 und             31. Dezember 2014 geltenden Vorschriften nicht be-\nweniger als 50 Punkte erreicht, kann in einem dieser            standen haben und sich bis zum 31. Dezember 2016\nHandlungsfelder eine mündliche Ergänzungsprüfung                zu einer Wiederholungsprüfung anmelden, können auf\ndurchgeführt werden, wenn diese das Bestehen des                Verlangen die Wiederholungsprüfung nach den bis zum\nTeils II der Meisterprüfung ermöglicht.                         31. Dezember 2014 geltenden Vorschriften ablegen.\n(4) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des\nTeils II der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausrei-                                     § 12\nchende Prüfungsleistung. Die Prüfung des Teils II ist                        Inkrafttreten, Außerkrafttreten\nnicht bestanden, wenn                                              Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.\n1. ein Handlungsfeld mit weniger als 30 Punkten be-             Gleichzeitig tritt die Galvaniseurmeisterverordnung\nwertet worden ist oder                                      vom 25. Juni 1984 (BGBl. I S. 768) außer Kraft.\nBerlin, den 12. September 2014\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Energie\nIn Vertretung\nRainer Baake"]}