{"id":"bgbl1-2014-43-1","kind":"bgbl1","year":2014,"number":43,"date":"2014-09-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/43#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2014-43-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2014/bgbl1_2014_43.pdf#page=2","order":1,"title":"Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten (ReNoPat-Ausbildungsverordnung  ReNoPatAusbV)","law_date":"2014-08-29T00:00:00Z","page":1490,"pdf_page":2,"num_pages":24,"content":["1490          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 11. September 2014\nVerordnung\nüber die Berufsausbildungen\nzum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten,\nzum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten,\nzum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten\nund zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum\nPatentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten\n(ReNoPat-Ausbildungsverordnung – ReNoPatAusbV)*\nVom 29. August 2014\nAuf Grund des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsge-                                            §4\nsetzes, der durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung                                     Struktur der\nvom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert wor-                     Berufsausbildungen, Ausbildungsberufsbilder\nden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständig-\nkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I                   (1) Die Berufsausbildungen gliedern sich in\nS. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezem-                 1. berufsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkei-\nber 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet das Bundesminis-                   ten, Kenntnisse und Fähigkeiten,\nterium der Justiz und für Verbraucherschutz im Einver-              2. weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kennt-\nnehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und                        nisse und Fähigkeiten des jeweiligen Ausbildungs-\nForschung:                                                              berufes sowie\n3. berufsübergreifende integrative Fertigkeiten, Kennt-\n§1                                      nisse und Fähigkeiten.\nStaatliche                                  (2) Berufsübergreifende berufsprofilgebende Fertig-\nAnerkennung der Ausbildungsberufe                        keiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind\nDie Ausbildungsberufe Rechtsanwaltsfachangestell-                1. Mandanten- oder Beteiligtenbetreuung\nter und Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachange-                    a) Mandanten- oder beteiligtenorientierte Kommuni-\nstellter und Notarfachangestellte, Rechtsanwalts- und                      kation und serviceorientierte Betreuung\nNotarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notar-\nb) Konferenz- und Besprechungsmanagement\nfachangestellte sowie Patentanwaltsfachangestellter\nund Patentanwaltsfachangestellte werden nach § 4 Ab-                    c) Fachbezogene Anwendung der englischen Spra-\nsatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.                     che\n2. Büro- und Arbeitsorganisation\n§2                                      a) Betriebs- und Arbeitsabläufe; Qualitätssicherung\nDauer der Berufsausbildungen                              b) Büro- und Verwaltungsarbeiten; Aktenverwaltung\nund Dokumentation\nDie Berufsausbildungen dauern jeweils drei Jahre.\nc) Fristen- und Terminmanagement\n§3                                      d) Arbeiten im Team\ne) Textgestaltung\nAusbildungsrahmenplan\nf) Informations- und Kommunikationssysteme\n(1) Gegenstand der Berufsausbildungen sind min-\ng) Elektronischer Rechtsverkehr\ndestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) ge-\nnannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (be-                   h) Datenschutz und Datensicherheit\nrufliche Handlungsfähigkeit).                                       3. Rechnungswesen und -kontrolle\n(2) Eine vom Ausbildungsrahmenplan abweichende                       a) Rechnungs- und Finanzwesen; Zahlungsverkehr\nOrganisation der Berufsausbildungen ist insbesondere                    b) Aktenbuchhaltung\ndann zulässig, wenn betriebspraktische Besonderhei-\n4. Gesetze und Verordnungen in der Rechtspflege\nten die Abweichung erfordern.\na) Handhabung von Gesetzen und Verordnungen;\n* Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des          Europarecht\n§ 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der\ndamit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister     b) Zivilrecht\nder Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rah-           aa) Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts\nmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst im amtlichen\nTeil des Bundesanzeigers veröffentlicht.                                 bb) Schuld- und Sachenrecht","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 11. September 2014              1491\ncc) Handels- und Gesellschaftsrecht                    4. Vergütung und Kosten\nc) Zivilverfahrensrecht; Zwangsvollstreckungsrecht.             a) Anwaltsvergütung\n(3) Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kennt-             b) Notarkosten\nnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberuf Rechts-                   c) Gerichtskosten\nanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachange-\nstellte sind                                                   5. Elektronischer Rechts- und Zahlungsverkehr\n6. Notarielles Berufs- und Verfahrensrecht.\n1. Zivilrechtliches Mandat\n(6) Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kennt-\na) Rechtsanwendung im Bereich des bürgerlichen\nnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberuf Patent-\nRechts\nanwaltsfachangestellter und Patentanwaltsfachange-\nb) Rechtsanwendung in den Bereichen des Wirt-              stellte sind\nschafts- und Europarechts\n1. Grundlagen des Rechts des geistigen Eigentums\nc) Rechtsanwendung im Bereich des Zivilprozesses\n2. Nationaler gewerblicher Rechtsschutz\n2. Zwangsvollstreckungsrechtliches Mandat\na) Nationale gesetzliche Vorschriften\n3. Vergütung und Kosten im zivilrechtlichen Mandat\nb) Anmeldung nationaler gewerblicher Schutzrechte\na) Vergütungsgrundsätze\nc) Erteilungs- und Eintragungsverfahren\nb) Vergütung im Zivilprozess                                    d) Rechtsmittel und Rechtsbehelfe\nc) Vergütung in Prozesskosten- und Beratungshilfe-         3. Internationaler, regionaler und europäischer gewerb-\nverfahren                                                   licher Rechtsschutz\nd) Vergütung in der Zwangsvollstreckung                         a) Internationale Zusammenarbeit\ne) Kostentragung und Kostenfestsetzung                          b) Anmeldung gewerblicher Schutzrechte auf Grund\nf) Gerichtskosten                                                   internationaler, regionaler und europäischer Ver-\n4. Zahlungsverkehr.                                                     träge und Abkommen\n(4) Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kennt-             c) Anmeldung gewerblicher Schutzrechte im Aus-\nnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberuf Notarfach-                    land\nangestellter und Notarfachangestellte sind                          d) Erteilungs- und Eintragungsverfahren\n1. Notariatsgeschäfte                                               e) Rechtsmittel und Rechtsbehelfe\na) Rechtsanwendung in den Bereichen des bürger-            4. Büro- und Verwaltungsaufgaben im gewerblichen\nlichen Rechts und des Zivilverfahrensrechts                 Rechtsschutz\nb) Rechtsanwendung im Bereich des Liegenschafts-                a) Fristenmanagement\nrechts                                                      b) Aufrechterhaltung      und    Umschreibung     von\nc) Rechtsanwendung in den Bereichen des Fami-                       Schutzrechten\nlien- und Erbrechts                                    5. Verfahren nach Erteilung oder Eintragung von\nd) Rechtsanwendung in den Bereichen des Han-                    Schutzrechten\ndels- und Gesellschaftsrechts                               a) Erstinstanzliche Verfahren\n2. Notarielles Berufs- und Verfahrensrecht                          b) Rechtsmittel und Rechtsbehelfe\na) Stellung und Amtspflichten des Notars                   6. Vergütungs- und Kostenrecht.\nb) Urkundswesen                                                (7) Berufsübergreifende integrative       Fertigkeiten,\nc) Verwahrungsgeschäfte                                    Kenntnisse und Fähigkeiten sind\n3. Kostenrecht                                                 1. Stellung des Ausbildungsbetriebes im Rechtswesen\nund im Wirtschaftssystem\n4. Elektronischer Rechtsverkehr im Notariat.\n2. Aufbau, Organisationsstruktur und Rechtsform des\n(5) Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kennt-\nAusbildungsbetriebes\nnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberuf Rechtsan-\nwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts-            3. Berufsbildung, Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht\nund Notarfachangestellte sind                                  4. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit;\n1. Rechtsanwendung in den Bereichen des bürger-                     Maßnahmen der Gesundheitsförderung\nlichen Rechts sowie des Handels- und Gesell-               5. Umweltschutz.\nschaftsrechts\n2. Rechtsanwendung in den Bereichen des Zivilprozes-                                          §5\nses und der Zwangsvollstreckung                                       Durchführung der Berufsausbildungen\n3. Notariatsgeschäfte                                              (1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten,\na) Rechtsanwendung im Bereich des Liegenschafts-           Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt wer-\nrechts                                                 den, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qua-\nlifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Ab-\nb) Rechtsanwendung in den Bereichen des Fami-              satz 3 des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden,\nlien- und Erbrechts                                    was insbesondere selbständiges Planen, Durchführen\nc) Rechtsanwendung im Bereich des Registerrechts           und Kontrollieren einschließt. Diese Befähigung ist","1492          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 11. September 2014\nauch in den Prüfungen nach den §§ 6 bis 10 nachzu-                e) Arten von Kaufleuten und Unternehmensformen\nweisen.                                                               zu unterscheiden,\n(2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung                f) Mahnschreiben zu erstellen;\ndes Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden             2. der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich\neinen Ausbildungsplan zu erstellen.                               bearbeiten;\n(3) Die Auszubildenden haben einen schriftlichen           3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.\nAusbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit\nzu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis wäh-                                       §7\nrend der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden\nhaben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmä-                              Abschlussprüfung\nßig durchzusehen.                                                 für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfach-\nangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte\n§6                                  (1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf\nZwischenprüfung                          1. die in der Anlage Abschnitt A genannten berufsüber-\n(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine             greifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kennt-\nZwischenprüfung durchzuführen. Sie soll am Anfang                 nisse und Fähigkeiten,\ndes zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.                    2. die in der Anlage Abschnitt B genannten weiteren\n(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf                     berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten,\n1. die in der Anlage Abschnitt A für das erste Ausbil-\ndungsjahr genannten berufsübergreifenden berufs-          3. die in der Anlage Abschnitt F genannten berufsüber-\nprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig-            greifenden integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und\nkeiten,                                                       Fähigkeiten sowie\n4. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr-\n2. die in der Anlage Abschnitt F genannten berufsüber-\nstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich\ngreifenden integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und\nist.\nFähigkeiten sowie\n(2) Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungs-\n3. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr-\nbereichen\nstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich\nist.                                                      1. Geschäfts- und Leistungsprozesse,\n(3) Die Zwischenprüfung findet in den folgenden            2. Mandantenbetreuung,\nPrüfungsbereichen statt:                                      3. Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich,\n1. Kommunikation und Büroorganisation sowie                   4. Vergütung und Kosten sowie\n2. Rechtsanwendung.                                           5. Wirtschafts- und Sozialkunde.\n(4) Für den Prüfungsbereich Kommunikation und                 (3) Für den Prüfungsbereich Geschäfts- und Leis-\nBüroorganisation bestehen folgende Vorgaben:                  tungsprozesse bestehen folgende Vorgaben:\n1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,     1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\na) Arbeitsaufgaben zu planen, durchzuführen und zu            a) arbeitsorganisatorische Prozesse zu        planen,\nkontrollieren,                                                durchzuführen und zu kontrollieren,\nb) Post zu bearbeiten und Akten zu verwalten,                 b) zur Qualitätsverbesserung betrieblicher Prozesse\nc) Vorschriften des Datenschutzes zu beachten,                    beizutragen,\nd) Konferenzen und Besprechungen zu managen,                  c) Büro- und Verwaltungsaufgaben zu           planen,\ndurchzuführen und zu kontrollieren,\ne) Fristen und Termine zu überwachen,\nd) elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen,\nf) Mandanten oder Beteiligte serviceorientiert zu\nempfangen und zu betreuen;                                e) Auskünfte aus Registern einzuholen und zu ver-\narbeiten,\n2. der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich\nbearbeiten;                                                   f) Aktenbuchhaltung zu führen,\n3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.                           g) Aufgaben im Bereich des Rechnungs- und Fi-\nnanzwesens auszuführen;\n(5) Für den Prüfungsbereich Rechtsanwendung be-\nstehen folgende Vorgaben:                                     2. der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich\nbearbeiten;\n1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\n3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.\na) Stellung und Hauptpflichten des Rechtsanwalts,\ndes Notars und des Patentanwalts im Rechtssys-           (4) Für den Prüfungsbereich Mandantenbetreuung\ntem zu beachten,                                      bestehen folgende Vorgaben:\nb) Gesetze und Verordnungen zu handhaben,                 1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\nc) Entstehung und Wirksamkeit von Rechtsgeschäf-              a) Mandanten serviceorientiert zu betreuen,\nten zu prüfen,                                            b) Anliegen von Mandanten zu erfassen,\nd) Leistungsstörungen beim Kaufvertrag festzustel-            c) Gespräche mit Mandanten adressatenorientiert\nlen,                                                          zu führen,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 11. September 2014              1493\nd) Auskünfte einzuholen und zu erteilen,                     (8) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu\ne) Konfliktsituationen zu bewältigen;                     gewichten:\n2. für die Prüfung wählt der Prüfungsausschuss eines          1. Geschäfts- und Leistungsprozesse mit 15 Prozent,\nder folgenden Gebiete aus:                                2. Mandantenbetreuung                     mit 15 Prozent,\na) zivilrechtliches Mandat,                               3. Rechtsanwendung im Rechts-\nanwaltsbereich                        mit 30 Prozent,\nb) zwangsvollstreckungsrechtliches Mandat,\n4. Vergütung und Kosten                   mit 30 Prozent,\nc) Vergütung und Kosten im zivilrechtlichen Mandat\noder                                                  5. Wirtschafts- und Sozialkunde           mit 10 Prozent.\nd) Zahlungsverkehr;                                          (9) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die\nLeistungen wie folgt bewertet worden sind:\n3. mit dem Prüfling soll ein fallbezogenes Fachge-\nspräch geführt werden;                                    1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,\n2. im Prüfungsbereich Rechtsanwendung im Rechts-\n4. die fachbezogene Anwendung der englischen Spra-\nanwaltsbereich mit mindestens „ausreichend“,\nche ist zu berücksichtigen;\n3. in mindestens drei weiteren Prüfungsbereichen mit\n5. die Prüfungszeit beträgt 15 Minuten.\nmindestens „ausreichend“,\n(5) Für den Prüfungsbereich Rechtsanwendung im             4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.\nRechtsanwaltsbereich bestehen folgende Vorgaben:\n(10) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem\n1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,     der Prüfungsbereiche „Geschäfts- und Leistungspro-\na) Sachverhalte, insbesondere in den Bereichen des        zesse“, „Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich“,\nbürgerlichen Rechts sowie des Gesellschafts-,         „Vergütung und Kosten“ oder „Wirtschafts- und Sozial-\nWirtschafts- und Europarechts, rechtlich zu erfas-    kunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Mi-\nsen und zu beurteilen,                                nuten zu ergänzen, wenn\nb) Maßnahmen im Zivilprozess- und Zwangsvoll-             1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausrei-\nstreckungsrecht vorzubereiten, durchzuführen              chend“ bewertet worden ist und\nund zu kontrollieren,                                 2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen\nc) fachkundliche Texte zu formulieren und zu gestal-          der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.\nten;                                                  Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prü-\n2. der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich        fungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Er-\nbearbeiten;                                               gebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhält-\nnis 2:1 zu gewichten.\n3. die fachbezogene Anwendung der englischen Spra-\nche ist zu berücksichtigen;\n§8\n4. die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.                                          Abschlussprüfung\n(6) Für den Prüfungsbereich Vergütung und Kosten                           für den Ausbildungsberuf\nbestehen folgende Vorgaben:                                     Notarfachangestellter und Notarfachangestellte\n1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,        (1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf\na) Werte, Gebühren und Auslagen für Vergütungs-           1. die in der Anlage Abschnitt A genannten berufsüber-\nrechnungen zu ermitteln,                                  greifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kennt-\nb) Vergütungsrechnungen im außergerichtlichen und             nisse und Fähigkeiten,\ngerichtlichen Bereich sowie im Zwangsvollstre-        2. die in der Anlage Abschnitt C genannten weiteren\nckungsverfahren zu erstellen,                             berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten,\nc) Kostenfestsetzungsanträge und Anträge auf Ver-\ngütung im Prozesskostenhilfeverfahren zu erstel-      3. die in der Anlage Abschnitt F genannten berufsüber-\nlen,                                                      greifenden integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten sowie\nd) Gerichtskostenvorschüsse zu berechnen und Ge-\nrichtskostenrechnungen zu kontrollieren;              4. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr-\nstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich\n2. der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich            ist.\nbearbeiten;\n(2) Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungs-\n3. die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.                       bereichen\n(7) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozial-       1. Geschäfts- und Leistungsprozesse,\nkunde bestehen folgende Vorgaben:\n2. Beteiligtenbetreuung,\n1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\n3. Rechtsanwendung im Notarbereich,\nallgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zu-\nsammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzu-            4. Kosten sowie\nstellen und zu beurteilen;                                5. Wirtschafts- und Sozialkunde.\n2. der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich           (3) Für den Prüfungsbereich Geschäfts- und Leis-\nbearbeiten;                                               tungsprozesse bestehen folgende Vorgaben:\n3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.                       1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,","1494          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 11. September 2014\na) arbeitsorganisatorische Prozesse zu        planen,         a) Kosten zu ermitteln und Kostenberechnungen\ndurchzuführen und zu kontrollieren,                            unter Berücksichtigung der Geschäftswert- und\nb) zur Qualitätsverbesserung betrieblicher Prozesse               Gebührenvorschriften zu erstellen,\nbeizutragen,                                               b) die Kosteneinziehung unter Berücksichtigung der\nc) Büro- und Verwaltungsaufgaben zu           planen,             Fälligkeits- und Verjährungsvorschriften vorzube-\ndurchzuführen und zu kontrollieren,                            reiten und zu kontrollieren;\nd) elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen,                2. der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich\nbearbeiten;\ne) Auskünfte aus Registern einzuholen und zu ver-\narbeiten,                                              3. die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.\nf) Aktenbuchhaltung zu führen,                               (7) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozial-\ng) Aufgaben im Bereich des Rechnungs- und Fi-             kunde bestehen folgende Vorgaben:\nnanzwesens auszuführen;                                1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\n2. der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich            allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zu-\nbearbeiten;                                                   sammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzu-\nstellen und zu beurteilen;\n3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.\n(4) Für den Prüfungsbereich Beteiligtenbetreuung           2. der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich\nbestehen folgende Vorgaben:                                       bearbeiten;\n1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,     3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.\na) Beteiligte serviceorientiert zu betreuen,                 (8) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu\ngewichten:\nb) Anliegen von Beteiligten zu erfassen,\nc) Gespräche mit Beteiligten adressatenorientiert zu      1. Geschäfts- und Leistungsprozesse mit 15 Prozent,\nführen,                                                2. Beteiligtenbetreuung                   mit 15 Prozent,\nd) Auskünfte einzuholen und zu erteilen,                  3. Rechtsanwendung im Notarbereich mit 30 Prozent,\ne) Konfliktsituationen zu bewältigen;                     4. Kosten                                 mit 30 Prozent,\n2. für die Prüfung wählt der Prüfungsausschuss eines          5. Wirtschafts- und Sozialkunde           mit 10 Prozent.\nder folgenden Gebiete aus:\n(9) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die\na) Notariatsgeschäfte,                                    Leistungen wie folgt bewertet worden sind:\nb) notarielles Berufs- und Verfahrensrecht,\n1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,\nc) Kostenrecht oder\n2. im Prüfungsbereich Rechtsanwendung im Notarbe-\nd) elektronischer Rechtsverkehr im Notariat;                  reich mit mindestens „ausreichend“,\n3. mit dem Prüfling soll ein fallbezogenes Fachge-            3. in mindestens drei weiteren Prüfungsbereichen mit\nspräch geführt werden;                                        mindestens „ausreichend“,\n4. die fachbezogene Anwendung der englischen Spra-\n4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.\nche ist zu berücksichtigen;\n(10) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem\n5. die Prüfungszeit beträgt 15 Minuten.\nder Prüfungsbereiche „Geschäfts- und Leistungspro-\n(5) Für den Prüfungsbereich Rechtsanwendung im             zesse“, „Rechtsanwendung im Notarbereich“, „Kosten“\nNotarbereich bestehen folgende Vorgaben:                      oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine münd-\n1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,     liche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn\na) Sachverhalte, insbesondere in den Bereichen des        1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausrei-\nbürgerlichen Rechts sowie des Handels-, Gesell-            chend“ bewertet worden ist und\nschafts- und Registerrechts, rechtlich zu erfassen\n2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen\nund zu beurteilen,\nder Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.\nb) Notariatsgeschäfte unter Berücksichtigung des\nBei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prü-\nBeurkundungs- und Berufsrechts einschließlich\nfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Er-\ndes dazugehörigen materiellen Rechts vorzube-\ngebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhält-\nreiten, durchzuführen und zu kontrollieren,\nnis 2:1 zu gewichten.\nc) fachkundliche Texte zu formulieren und zu gestal-\nten;                                                                                §9\n2. der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich\nAbschlussprüfung\nbearbeiten;\nfür den Ausbildungsberuf\n3. die fachbezogene Anwendung der englischen Spra-                   Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter\nche ist zu berücksichtigen;                                   und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte\n4. die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.                         (1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf\n(6) Für den Prüfungsbereich Kosten bestehen fol-           1. die in der Anlage Abschnitt A genannten berufsüber-\ngende Vorgaben:                                                   greifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kennt-\n1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,         nisse und Fähigkeiten,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 11. September 2014              1495\n2. die in der Anlage Abschnitt D genannten weiteren               f) notarielles Berufs- und Verfahrensrecht;\nberufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und         3. mit dem Prüfling soll ein fallbezogenes Fachge-\nFähigkeiten,                                                  spräch geführt werden;\n3. die in der Anlage Abschnitt F genannten berufsüber-        4. die fachbezogene Anwendung der englischen Spra-\ngreifenden integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und          che ist zu berücksichtigen;\nFähigkeiten sowie\n5. die Prüfungszeit beträgt 15 Minuten.\n4. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr-\nstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich         (5) Für den Prüfungsbereich Rechtsanwendung im\nist.                                                      Rechtsanwalts- und Notarbereich bestehen folgende\nVorgaben:\n(2) Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungs-\n1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\nbereichen\na) Sachverhalte, insbesondere in den Bereichen des\n1. Geschäfts- und Leistungsprozesse,\nbürgerlichen Rechts sowie des Handels-, Gesell-\n2. Mandanten- und Beteiligtenbetreuung,                               schafts- und Registerrechts, rechtlich zu erfassen\n3. Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbe-                     und zu beurteilen,\nreich,                                                        b) Maßnahmen im Zivilprozess- und Zwangsvoll-\n4. Vergütung und Kosten sowie                                         streckungsrecht vorzubereiten, durchzuführen\nund zu kontrollieren,\n5. Wirtschafts- und Sozialkunde.\nc) Notariatsgeschäfte unter Berücksichtigung des\n(3) Für den Prüfungsbereich Geschäfts- und Leis-\nBeurkundungs- und Berufsrechts einschließlich\ntungsprozesse bestehen folgende Vorgaben:\ndes dazugehörigen materiellen Rechts vorzube-\n1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,             reiten, durchzuführen und zu kontrollieren,\na) arbeitsorganisatorische Prozesse zu        planen,         d) fachkundliche Texte zu formulieren und zu gestal-\ndurchzuführen und zu kontrollieren,                           ten;\nb) zur Qualitätsverbesserung betrieblicher Prozesse       2. der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich\nbeizutragen,                                              bearbeiten;\nc) Büro- und Verwaltungsaufgaben zu           planen,     3. die fachbezogene Anwendung der englischen Spra-\ndurchzuführen und zu kontrollieren,                       che ist zu berücksichtigen;\nd) elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen,                4. die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.\ne) Auskünfte aus Registern einzuholen und zu ver-            (6) Für den Prüfungsbereich Vergütung und Kosten\narbeiten,                                             bestehen folgende Vorgaben:\nf) Aktenbuchhaltung zu führen,                            1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\ng) Aufgaben im Bereich des Rechnungs- und Fi-                 a) Werte, Gebühren und Auslagen für Vergütungs-\nnanzwesens auszuführen;                                       rechnungen und Kostenberechnungen zu ermit-\n2. der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich                teln,\nbearbeiten;                                                   b) Vergütungsrechnungen und Kostenberechnun-\n3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.                               gen zu erstellen,\n(4) Für den Prüfungsbereich Mandanten- und Betei-              c) Kostenfestsetzungsanträge und Anträge auf Ver-\nligtenbetreuung bestehen folgende Vorgaben:                           gütung im Prozesskostenhilfeverfahren zu erstel-\nlen,\n1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\nd) die Kosteneinziehung vorzubereiten und zu kon-\na) Mandanten und Beteiligte serviceorientiert zu be-\ntrollieren,\ntreuen,\ne) Gerichtskostenvorschüsse zu berechnen und Ge-\nb) Anliegen von Mandanten und Beteiligten zu er-\nrichtskostenrechnungen zu kontrollieren;\nfassen,\n2. der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich\nc) Gespräche mit Mandanten und Beteiligten adres-\nbearbeiten;\nsatenorientiert zu führen,\n3. die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.\nd) Auskünfte einzuholen und zu erteilen,\n(7) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozial-\ne) Konfliktsituationen zu bewältigen;                     kunde bestehen folgende Vorgaben:\n2. für die Prüfung wählt der Prüfungsausschuss eines          1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\nder folgenden Gebiete aus:                                    allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zu-\na) Rechtsanwendung in den Bereichen des bürger-               sammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzu-\nlichen Rechts sowie des Handels- und Gesell-              stellen und zu beurteilen;\nschaftsrechts,                                        2. der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich\nb) Rechtsanwendung in den Bereichen des Zivilpro-             bearbeiten;\nzesses und der Zwangsvollstreckung,                   3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.\nc) Notariatsgeschäfte,                                       (8) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu\nd) Vergütung und Kosten,                                  gewichten:\ne) elektronischer Rechts- und Zahlungsverkehr oder        1. Geschäfts- und Leistungsprozesse mit 15 Prozent,","1496         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 11. September 2014\n2. Mandanten- und Beteiligten-                                  (3) Für den Prüfungsbereich Geschäfts- und Leis-\nbetreuung                             mit 15 Prozent,    tungsprozesse bestehen folgende Vorgaben:\n3. Rechtsanwendung im Rechts-                                1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\nanwalts- und Notarbereich             mit 30 Prozent,        a) arbeitsorganisatorische Prozesse zu       planen,\n4. Vergütung und Kosten                   mit 30 Prozent,           durchzuführen und zu kontrollieren,\n5. Wirtschafts- und Sozialkunde           mit 10 Prozent.        b) zur Qualitätsverbesserung betrieblicher Prozesse\nbeizutragen,\n(9) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die\nLeistungen wie folgt bewertet worden sind:                       c) Büro- und Verwaltungsaufgaben zu          planen,\ndurchzuführen und zu kontrollieren,\n1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,\nd) elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen,\n2. im Prüfungsbereich Rechtsanwendung im Rechts-\nanwalts- und Notarbereich mit mindestens „ausrei-            e) Auskünfte aus Registern einzuholen und zu ver-\nchend“,                                                         arbeiten,\n3. in mindestens drei weiteren Prüfungsbereichen mit             f) Aktenbuchhaltung zu führen,\nmindestens „ausreichend“,                                    g) Aufgaben im Bereich des Rechnungs- und Fi-\n4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.                      nanzwesens auszuführen;\n(10) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem    2. der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich\nder Prüfungsbereiche „Geschäfts- und Leistungspro-               bearbeiten;\nzesse“, „Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und No-           3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.\ntarbereich“, „Vergütung und Kosten“ oder „Wirtschafts-\n(4) Für den Prüfungsbereich Mandantenbetreuung\nund Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von\nbestehen folgende Vorgaben:\netwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn\n1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\n1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausrei-\nchend“ bewertet worden ist und                               a) Mandanten serviceorientiert zu betreuen,\n2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen              b) Anliegen von Mandanten zu erfassen,\nder Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.               c) Gespräche mit Mandanten adressatenorientiert\nBei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prü-                  zu führen,\nfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Er-             d) Auskünfte einzuholen und zu erteilen,\ngebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhält-              e) Konfliktsituationen zu bewältigen;\nnis 2:1 zu gewichten.\n2. für die Prüfung wählt der Prüfungsausschuss eines\n§ 10                                 der folgenden Gebiete aus:\nAbschlussprüfung für den                          a) nationaler gewerblicher Rechtsschutz oder\nAusbildungsberuf Patentanwaltsfach-                     b) internationaler, regionaler und europäischer ge-\nangestellter und Patentanwaltsfachangestellte                    werblicher Rechtsschutz;\n(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf               3. mit dem Prüfling soll ein fallbezogenes Fachge-\nspräch geführt werden;\n1. die in der Anlage Abschnitt A genannten berufsüber-\ngreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kennt-     4. die fachbezogene Anwendung der englischen Spra-\nnisse und Fähigkeiten,                                       che ist zu berücksichtigen;\n2. die in der Anlage Abschnitt E genannten weiteren          5. die Prüfungszeit beträgt 15 Minuten.\nberufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und           (5) Für den Prüfungsbereich Rechtsanwendung im\nFähigkeiten,                                             Bereich des internationalen, regionalen und europä-\n3. die in der Anlage Abschnitt F genannten berufsüber-       ischen gewerblichen Rechtsschutzes bestehen fol-\ngreifenden integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und     gende Vorgaben:\nFähigkeiten sowie                                        1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\n4. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr-           a) Schutzrechtsanmeldungen       vorzubereiten  und\nstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich            vorzunehmen,\nist.\nb) den Rechtsweg zur Erlangung, Verteidigung und\n(2) Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungs-               Vernichtung von Schutzrechten zu ermitteln und\nbereichen                                                           Verfahren zu betreiben,\n1. Geschäfts- und Leistungsprozesse,                             c) Rechtsmittel und Rechtsbehelfe auszuwählen,\n2. Mandantenbetreuung,                                           d) Fristen zu berechnen,\n3. Rechtsanwendung im Bereich des internationalen,               e) Kosten der Behörden und Gerichte zu unterschei-\nregionalen und europäischen gewerblichen Rechts-                den und zu berechnen,\nschutzes,                                                    f) fachkundliche Texte zu formulieren und zu gestal-\n4. Rechtsanwendung im Bereich des nationalen ge-                    ten;\nwerblichen Rechtsschutzes sowie                          2. der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich\n5. Wirtschafts- und Sozialkunde.                                 bearbeiten;","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 11. September 2014                 1497\n3. die fachbezogene Anwendung der englischen Spra-              4. Rechtsanwendung im Bereich\nche ist zu berücksichtigen;                                      des nationalen gewerblichen\nRechtsschutzes                        mit 30 Prozent,\n4. die Prüfungszeit beträgt 105 Minuten.\n5. Wirtschafts- und Sozialkunde            mit 10 Prozent.\n(6) Für den Prüfungsbereich Rechtsanwendung im\nBereich des nationalen gewerblichen Rechtsschutzes                  (9) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die\nbestehen folgende Vorgaben:                                     Leistungen wie folgt bewertet worden sind:\n1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,\n1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\n2. in mindestens vier Prüfungsbereichen mit mindes-\na) Schutzrechtsanmeldungen vorzubereiten und vor-                tens „ausreichend“,\nzunehmen,\n3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.\nb) den Rechtsweg zur Erlangung, Verteidigung und\n(10) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem\nVernichtung von Schutzrechten zu ermitteln und\nder Prüfungsbereiche „Geschäfts- und Leistungspro-\nVerfahren zu betreiben,\nzesse“, „Rechtsanwendung im Bereich des internatio-\nc) Rechtsmittel und Rechtsbehelfe auszuwählen,              nalen, regionalen und europäischen gewerblichen\nRechtsschutzes“, „Rechtsanwendung im Bereich des\nd) Fristen zu berechnen,\nnationalen gewerblichen Rechtsschutzes“ oder „Wirt-\ne) Vergütung und Kosten der Patentanwälte, Behör-           schafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prü-\nden und Gerichte zu unterscheiden und zu be-            fung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn\nrechnen,                                                1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausrei-\nf) fachkundliche Texte zu formulieren und zu gestal-             chend“ bewertet worden ist und\nten;                                                    2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen\n2. der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich               der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.\nbearbeiten;                                                 Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prü-\nfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Er-\n3. die Prüfungszeit beträgt 135 Minuten.\ngebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhält-\n(7) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozial-         nis 2:1 zu gewichten.\nkunde bestehen folgende Vorgaben:\n1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,                                       § 11\nallgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zu-                                    Bestehende\nsammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzu-                             Berufsausbildungsverhältnisse\nstellen und zu beurteilen;                                      Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten\n2. der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich          dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung\nbearbeiten;                                                 der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den\nVorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden,\n3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.                         wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren und noch\n(8) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu         keine Zwischenprüfung abgelegt wurde.\ngewichten:\n§ 12\n1. Geschäfts- und Leistungsprozesse mit 15 Prozent,\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\n2. Mandantenbetreuung                     mit 15 Prozent,\nDiese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft.\n3. Rechtsanwendung im Bereich                                   Gleichzeitig tritt die ReNoPat-Ausbildungsverordnung\ndes internationalen, regionalen                             vom 23. November 1987 (BGBl. I S. 2392), die zuletzt\nund europäischen gewerblichen                               durch Artikel 35 des Gesetzes vom 23. Juli 2013\nRechtsschutzes                        mit 30 Prozent,       (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, außer Kraft.\nBerlin, den 29. August 2014\nDer Bundesminister\nd e r J u s t i z u n d f ü r Ve r b r a u c h e r s c h u t z\nHeiko Maas","1498         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 11. September 2014\nAnlage\n(zu § 3 Absatz 1)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildungen\nzum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten,\nzum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten,\nzum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten\nsowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten\nAbschnitt A: berufsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                  Zu vermittelnde                       in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten       1. bis 12. 13. bis 36.\nMonat       Monat\n(1)                (2)                                          (3)                                   (4)\n1      Mandanten- oder Beteilig-\ntenbetreuung\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 1)\n1.1   Mandanten- oder beteilig-     a) eigene Rolle als Dienstleister und die kommunikati-\ntenorientierte Kommunika-        ven Anforderungen an den Mandanten- oder Beteilig-\ntion und serviceorientierte      tenkontakt verstehen\nBetreuung\nb) Gespräche unter Anwendung verbaler und nonverba-\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 1\nBuchstabe a)                     ler Kommunikationsformen und -techniken adressa-\ntenorientiert führen, auf Mandanten- oder Beteiligten-\nverhalten angemessen reagieren\nc) Telefonate serviceorientiert führen und nachbereiten\nd) Wertschätzung und Vertrauensbildung als Grundlage\nerfolgreicher Kommunikation begreifen und umset-           3\nzen\ne) aus mündlichen und schriftlichen Informationen den\nwesentlichen Sachverhalt ermitteln und weitere\nHandlungsschritte einleiten\nf) Mandanten oder Beteiligte empfangen und unter Be-\nrücksichtigung ihrer persönlichen Situation und ihres\nsoziokulturellen Hintergrundes, ihrer Erwartungen\nund Wünsche serviceorientiert betreuen\ng) Beschwerden entgegennehmen und Lösungsmög-\nlichkeiten anbieten\nh) Konflikte identifizieren, thematisieren und versach-\nlichen                                                                  2\ni) durch situationsgerechtes Verhalten zur Konfliktlö-\nsung beitragen\n1.2   Konferenz- und Bespre-        a) externe und interne Konferenzen und Besprechungen\nchungsmanagement                 planen, vorbereiten und bei der Durchführung mitwir-\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 1           ken\nBuchstabe b)                                                                                2\nb) Konferenz- und Besprechungsergebnisse aufzeich-\nnen\nc) Konferenzen und Besprechungen nachbereiten\n1.3   Fachbezogene Anwendung        a) Auskünfte erteilen und einholen\nder englischen Sprache        b) Informationen aufgabenbezogen auswerten                    2\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 1\nBuchstabe c)\nc) kurze Standardschreiben verfassen                                       2","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 11. September 2014            1499\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                 Zu vermittelnde                       in Wochen im\nNr.     Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten       1. bis 12. 13. bis 36.\nMonat       Monat\n(1)                (2)                                         (3)                                   (4)\n2     Büro- und Arbeitsorgani-\nsation\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 2)\n2.1   Betriebs- und Arbeitsabläu- a) bei Planung, Organisation und Gestaltung von Be-\nfe; Qualitätssicherung          triebsabläufen mitwirken und zu deren Optimierung\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 2          beitragen\nBuchstabe a)                                                                               2\nb) Arbeits- und Organisationsmittel aufgabenorientiert\nauswählen und effektiv und effizient einsetzen\nc) eigene Arbeit systematisch, inhaltlich und zeitlich\nstrukturieren, zielgerecht organisieren, rationell ge-\nstalten und qualitätsbewusst kontrollieren\nd) qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Verant-\nwortungsbereich durchführen, kontrollieren und be-\nwerten\ne) Methoden des Selbst- und Zeitmanagements nutzen,                        2\ninsbesondere Prioritäten setzen bei der zeitlichen\nPlanung von Arbeitsabläufen und bei deren Durch-\nführung\nf) Zusammenhänge von Selbst- und Zeitmanagement,\nLeistungssteigerung und Stress beachten\n2.2   Büro- und Verwaltungs-       a) eingehende und ausgehende Post unter Berücksich-\narbeiten; Aktenverwaltung       tigung rechtlicher und betrieblicher Vorgaben bear-\nund Dokumentation               beiten\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 2\nb) Informationen beschaffen, auswerten, weiterleiten\nBuchstabe b)\nund archivieren\nc) Ordnungs- und Ablagesysteme für Schriftgut- und\nAktenverwaltung einsetzen\n3\nd) Dokumente und Unterlagen ordnen, sicher verwahren\nund Aufbewahrungsfristen beachten\ne) Akten anlegen, führen und archivieren\nf) Materialbedarf ermitteln, Waren unter Berücksichti-\ngung wirtschaftlicher Aspekte bestellen\ng) Waren annehmen, kontrollieren und lagern\nh) Schriftverkehr selbständig und nach Anweisung füh-\nren, Anlagen und Dokumente zusammenstellen und                          2\nbeifügen\n2.3   Fristen- und Termin-         a) Verfahrenstermine notieren und kontrollieren\nmanagement                   b) betriebliche Termine planen, notieren und koordinie-\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 2\nren\nBuchstabe c)\nc) Fristen nach Eingang unter Berücksichtigung gesetz-        4\nlicher und betrieblicher Vorgaben berechnen, notie-\nren; Einhaltung der Fristen kontrollieren\nd) Termin- und Fristenkalender führen und verwalten\n2.4   Arbeiten im Team             a) Aufgaben im Team planen und bearbeiten\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 2       b) Teamentwicklung mitgestalten\nBuchstabe d)                                                                               2\nc) Kritik konstruktiv annehmen und äußern\nd) Teambesprechungen vorbereiten und mitgestalten","1500        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 11. September 2014\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                 Zu vermittelnde                     in Wochen im\nNr.     Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten     1. bis 12. 13. bis 36.\nMonat       Monat\n(1)                (2)                                         (3)                                 (4)\n2.5   Textgestaltung               a) fachkundliche Texte formulieren und gestalten\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 2       b) fachkundliche Textbausteine und Formulare entwi-\nBuchstabe e)\nckeln                                                    4\nc) Textverarbeitungssysteme und -programme wirt-\nschaftlich und aufgabenorientiert einsetzen\n2.6   Informations- und            a) Informations- und Kommunikationssysteme einset-\nKommunikationssysteme           zen; branchen- und betriebsspezifische Software an-\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 2          wenden\nBuchstabe f)\nb) Informationen beschaffen, aufbereiten und nutzen;\nfachspezifische Datenbanken anwenden\n3\nc) Möglichkeiten des internen und externen Datenaus-\ntausches über unterschiedliche Kommunikations-\nnetze nutzen\nd) Auskünfte aus Registern und Datenbanken abrufen\n2.7   Elektronischer Rechtsver-    a) rechtliche Voraussetzungen zur Teilnahme am elek-\nkehr                            tronischen Rechtsverkehr beachten\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 2                                                                   2\nb) elektronisches Postfach für Kommunikation mit Ge-\nBuchstabe g)\nrichten und Verwaltung nutzen\n2.8   Datenschutz und Datensi-     a) gesetzliche, berufsspezifische und betriebliche Vor-\ncherheit                        schriften zum Datenschutz anwenden\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 2                                                                   2\nb) Daten sichern und verwahren\nBuchstabe h)\n3     Rechnungswesen und\n-kontrolle\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 3)\n3.1   Rechnungs- und Finanz-       a) Rechnungen nach steuerrechtlichen Vorgaben ent-\nwesen; Zahlungsverkehr          werfen und eingehende Rechnungen auf diese Vor-\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 3          gaben hin prüfen\nBuchstabe a)                                                                             2\nb) betriebliche Berechnungen unter Berücksichtigung\ndes kaufmännischen Rechnens durchführen, insbe-\nsondere Prozent- und Zinsberechnungen\nc) Sach- und Finanzkonten unterscheiden und einrich-\nten\nd) betriebliche Geschäftsvorfälle unter Berücksichti-\ngung von Buchführungspflichten nach Handels- und\nSteuerrecht buchen\ne) Zahlungsvorgänge abwickeln und überwachen                             4\nf) Arten der betriebsrelevanten Steuern unterscheiden\nund deren Termine und Fristen überwachen\ng) Vorarbeiten zur Einnahmenüberschussrechnung und\nzum Jahresabschluss durchführen\n3.2   Aktenbuchhaltung             a) gesetzliche und betriebliche Pflichten bei der Auf-\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 3          zeichnung von Zahlungsvorgängen in den Akten und\nBuchstabe b)                    im Aktenkonto berücksichtigen\n2\nb) gesetzliche und betriebliche Pflichten im Umgang mit\nFremdgeld und Anderkonten berücksichtigen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 11. September 2014          1501\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                  Zu vermittelnde                     in Wochen im\nNr.     Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten     1. bis 12. 13. bis 36.\nMonat       Monat\n(1)                (2)                                          (3)                                 (4)\n4     Gesetze und Verordnungen\nin der Rechtspflege\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 4)\n4.1   Handhabung von Gesetzen       a) Aufbau und Struktur von Gesetzen und Verordnungen\nund Verordnungen;                erfassen sowie die entsprechenden Vorschriften auf-\nEuroparecht                      finden; Inhalts- und Sachverzeichnisse verwenden\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 4\nb) Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung, Literatur\nBuchstabe a)\nund Zeitschriften sowie deren Fundstellen mit den        3\nüblichen Abkürzungen bezeichnen, unterscheiden\nund zuordnen\nc) Grundlagen des grenzüberschreitenden Rechtsver-\nkehrs unterscheiden und berücksichtigen\n4.2   Zivilrecht\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 4\nBuchstabe b)\n4.2.1 Allgemeiner Teil des bürger- a) Bücher des BGB und ihre Rechtsgebiete, insbeson-\nlichen Rechts                    dere Schuld- und Sachenrecht, unterscheiden\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 4\nb) Rechtsbegriffe, insbesondere die der Personen und\nBuchstabe b Doppel-\nSachen, bei der Lösung von berufsbezogenen Aufga-\nbuchstabe aa)\nben berücksichtigen\nc) Unterschiede der gesetzlichen und rechtsgeschäft-\nlichen Vertretung beachten\nd) Voraussetzung und Wirkung der Verjährung überprü-        4\nfen\ne) Voraussetzungen für die Entstehung, Wirksamkeit\nund Durchführung von Rechtsgeschäften prüfen, ins-\nbesondere Arten von Willenserklärungen sowie ein-\nseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte erläutern,\nFormerfordernisse prüfen sowie Nichtigkeit und An-\nfechtbarkeit unterscheiden\n4.2.2 Schuld- und Sachenrecht       a) vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse un-\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 4           terscheiden\nBuchstabe b Doppel-\nb) Leistungsstörungen bei der Erfüllung des Kaufvertra-\nbuchstabe bb)\nges feststellen und Rechtsfolgen beachten                4\nc) Formen des vertraglichen und gesetzlichen Eigen-\ntumserwerbs unterscheiden und bei der Bearbeitung\nvon Fachaufgaben berücksichtigen\n4.2.3 Handels- und Gesell-          a) Arten der Kaufleute und Unternehmensformen unter-\nschaftsrecht                     scheiden und deren rechtlichen Haftungs- und Ver-\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 4           tretungsumfang ermitteln\nBuchstabe b Doppel-                                                                       3\nb) Aufbau und Inhalte der Register unterscheiden und\nbuchstabe cc)\ndie daraus gewonnenen Informationen bei der Erledi-\ngung berufsspezifischer Aufgaben nutzen\n4.3   Zivilverfahrensrecht;         a) Strukturen und Verfahrensabläufe in der ordentlichen\nZwangsvollstreckungsrecht        Gerichtsbarkeit beachten\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 4                                                                    2\nb) Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung prüfen\nBuchstabe c)\nund Vollstreckungsmaßnahmen veranlassen","1502        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 11. September 2014\nAbschnitt B: weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberuf\nRechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte\nZeitliche Richtwerte\nLfd.              Teil des                                  Zu vermittelnde                     in Wochen im\nNr.     Ausbildungsberufsbildes               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten     1. bis 12. 13. bis 36.\nMonat       Monat\n(1)                 (2)                                          (3)                                 (4)\n1   Zivilrechtliches Mandat\n(§ 4 Absatz 3 Nummer 1)\n1.1  Rechtsanwendung im            a) Ansprüche aus Kauf-, Miet-, Darlehens-, Dienst- und\nBereich des bürgerlichen         Werkvertrag begründen\nRechts\nb) Mahn- und Kündigungsschreiben entwerfen\n(§ 4 Absatz 3 Nummer 1\nBuchstabe a)                  c) Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerecht-\nfertigter Bereicherung unterscheiden\nd) Arten, Erwerb, Belastung und Untergang von Besitz                     12\nund Eigentum an beweglichen und unbeweglichen\nSachen unterscheiden und bei der Bearbeitung von\nFachaufgaben berücksichtigen\ne) Ansprüche aus Erb- und Unterhaltsrecht prüfen\n1.2  Rechtsanwendung in den        a) Haftungs- und Vertretungsumfang der Kaufleute und\nBereichen des Wirtschafts-       Unternehmensformen bei der Prüfung und Durchset-\nund Europarechts                 zung von Ansprüchen berücksichtigen\n(§ 4 Absatz 3 Nummer 1\nb) Gesellschaftsverträge für Personen- und Kapitalge-\nBuchstabe b)\nsellschaften vorbereiten\nc) Besonderheiten des Handelskaufs, auch im europä-                       8\nischen Bezug, berücksichtigen\nd) Kreditarten nach Verwendungsmöglichkeiten und\nSicherheiten unterscheiden\ne) europäisches Mahnverfahren anwenden\n1.3  Rechtsanwendung im            a) Voraussetzungen für das Mahnverfahren prüfen so-\nBereich des Zivilprozesses       wie Anträge auf Erlass von Mahn- und Vollstre-\n(§ 4 Absatz 3 Nummer 1           ckungsbescheiden entwerfen und einreichen\nBuchstabe c)                                                                               3\nb) Zuständigkeiten der Gerichte bei verschiedenen Kla-\ngearten prüfen\nc) außergerichtliches Aufforderungsschreiben unter Be-\nrücksichtigung der Ziele und Folgen formulieren,\nauch in englischer Sprache\nd) Anträge auf Bewilligung der Prozesskosten- und Be-\nratungshilfe fertigen; Beschluss prüfen\ne) Klageschrift entwerfen\nf) den Mandanten den Ablauf eines zivilrechtlichen Ver-\nfahrens erläutern, auch in englischer Sprache, und\nentsprechende Maßnahmen einleiten\n15\ng) Folgen gerichtlicher Endentscheidungen einschließ-\nlich Rechtsmittel und Rechtsbehelfe prüfen und ent-\nsprechende Maßnahmen einleiten\nh) Verfahrensfristen erfassen, berechnen und kontrollie-\nren sowie Fristverlängerungs- und Terminverlegungs-\nanträge entwerfen\ni) Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsschrift erstellen\nj) Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz vorbereiten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 11. September 2014           1503\nZeitliche Richtwerte\nLfd.              Teil des                                 Zu vermittelnde                      in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      1. bis 12. 13. bis 36.\nMonat       Monat\n(1)                 (2)                                         (3)                                  (4)\n2    Zwangsvollstreckungs-         a) Verfahren der Zwangsvollstreckung unterscheiden;\nrechtliches Mandat               Organe, Arten und Voraussetzungen der Zwangsvoll-\n(§ 4 Absatz 3 Nummer 2)          streckung ermitteln\nb) Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in\ndas bewegliche und unbewegliche Vermögen des\nSchuldners einleiten\nc) sonstige Vollstreckungsanträge entwerfen\nd) Auszüge aus Schuldnerverzeichnissen einholen\n20\ne) Anträge auf Abgabe der Vermögensauskunft sowie\nauf Haft stellen\nf) Einwendungen in der Zwangsvollstreckung unter-\nscheiden, Fristen berechnen und Anträge erstellen,\ninsbesondere sofortige Beschwerde und Erinnerung\ng) Zwangsvollstreckung aus europäischen Titeln einlei-\nten; deutsche Titel im europäischen Ausland vollstre-\ncken\n3    Vergütung und Kosten im\nzivilrechtlichen Mandat\n(§ 4 Absatz 3 Nummer 3)\n3.1  Vergütungsgrundsätze          a) Unterschiede zwischen gesetzlichen Gebühren und\n(§ 4 Absatz 3 Nummer 3           Vergütungsvereinbarungen gegenüber Mandanten er-          2\nBuchstabe a)                     läutern\nb) Vergütungsvereinbarungen entwerfen und Honorare\nabrechnen\nc) Gegenstandswerte bestimmen, Wertfestsetzung be-\n5\nantragen und gesetzliche Gebühren und Auslagen\nunter Berücksichtigung der Anrechnungsvorschriften\nberechnen, auch für mehrere Auftraggeber\n3.2  Vergütung im Zivilprozess     a) Gebühren und Auslagen berechnen, dabei Vorschrif-\n(§ 4 Absatz 3 Nummer 3           ten über dieselben und verschiedene Angelegenhei-\nBuchstabe b)                     ten berücksichtigen\nb) Wertänderungen im Verfahrensverlauf beachten                          10\nc) Gebühren und Auslagen in Rechtsbehelfs- und\nRechtsmittelverfahren ermitteln und berechnen\n3.3  Vergütung in Prozess-         a) Mandanten über die Risiken eines Prozesskostenhil-\nkosten- und Beratungshilfe-      feverfahrens aufklären\nverfahren\nb) Anträge auf Erstattung der Vergütung nach bewilligter                  4\n(§ 4 Absatz 3 Nummer 3\nProzesskostenhilfe erstellen\nBuchstabe c)\nc) Beratungshilfe abrechnen\n3.4  Vergütung in der Zwangs-      a) Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unter Berücksich-\nvollstreckung                    tigung besonderer Angelegenheiten abrechnen\n(§ 4 Absatz 3 Nummer 3                                                                                  5\nb) Gegenstandswerte für Vollstreckungsmaßnahmen er-\nBuchstabe d)\nmitteln\n3.5  Kostentragung und Kosten- a) Kostenanträge entwerfen\nfestsetzung                   b) Kostenfestsetzungs- und Kostenausgleichungsan-\n(§ 4 Absatz 3 Nummer 3\nträge erstellen                                                        5\nBuchstabe e)\nc) Festsetzung der Vergütung gegen den Mandanten\nbeantragen\n3.6  Gerichtskosten                a) Gerichtskostenvorschüsse zu verschiedenen Verfah-\n(§ 4 Absatz 3 Nummer 3           rensarten berechnen                                                    3\nBuchstabe f)\nb) Gerichtskostenrechnungen kontrollieren","1504       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 11. September 2014\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                 Zu vermittelnde                     in Wochen im\nNr.     Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten     1. bis 12. 13. bis 36.\nMonat       Monat\n(1)                (2)                                         (3)                                 (4)\n4   Zahlungsverkehr              a) Zahlungsvorgänge abwickeln, überwachen, kontrol-\n(§ 4 Absatz 3 Nummer 4)         lieren und dokumentieren\n3\nb) elektronischen Zahlungsverkehr mit Gerichten und\nMandanten durchführen\nAbschnitt C: weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberuf\nNotarfachangestellter und Notarfachangestellte\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                 Zu vermittelnde                     in Wochen im\nNr.     Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten     1. bis 12. 13. bis 36.\nMonat       Monat\n(1)                (2)                                         (3)                                 (4)\n1   Notariatsgeschäfte\n(§ 4 Absatz 4 Nummer 1)\n1.1  Rechtsanwendung in den       a) Vertragsarten unterscheiden, insbesondere Kauf-,\nBereichen des bürgerlichen      Tausch-, Schenkungs-, Miet-, Pacht- und Darlehens-\nRechts und des Zivilverfah-     vertrag sowie Bürgschaft und Schuldversprechen,          3\nrensrechts                      und bei der Vorbereitung notarieller Urkunden be-\n(§ 4 Absatz 4 Nummer 1          rücksichtigen\nBuchstabe a)\nb) Formerfordernisse von Rechtsgeschäften prüfen\nc) Übertragung von Rechten und Ansprüchen prüfen\nund fallbezogen aufbereiten                                           4\nd) Voraussetzungen von Rechtsbehelfen prüfen und\nentsprechende Maßnahmen einleiten\n1.2  Rechtsanwendung im           a) Aufbau und Inhalt des Grundbuchs erfassen, Grund-\nBereich des Liegenschafts-      stücksbegriffe unterscheiden, Einsicht in das Grund-\nrechts                          buch nehmen\n(§ 4 Absatz 4 Nummer 1\nb) Lasten und Beschränkungen an Grundstücken be-\nBuchstabe b)\nwerten, insbesondere Dienstbarkeit, Wohnungsrecht,\nNießbrauch, Reallast, Hypothek und Grundschuld,\neinschließlich Abtretung, Rangänderung, Nachver-\npfändung, Pfandentlassung, Löschung, und unter\nBerücksichtigung der Formerfordernisse anwenden\nc) Sicherungswirkung der Vormerkung berücksichtigen\nd) Erklärungen für Eintragungen und Löschungen im\nGrundbuch sowie Berichtigungsanträge entwerfen\ne) Besitz von Eigentum abgrenzen, Voraussetzungen für\nden Eigentumsübergang bei beweglichen und unbe-\nweglichen Sachen ermitteln und unter Berücksichti-                   30\ngung der Formerfordernisse bei der Vertragsgestal-\ntung anwenden\nf) Grundstückskaufverträge und Überlassungsverträge\nentwerfen und abwickeln, insbesondere Genehmi-\ngungen, Zustimmungen und Zeugnisse zum Vollzug\neinholen sowie gesetzliche Anzeigepflichten beach-\nten\ng) Grundschuldbestellungen entwerfen und abwickeln,\nErfordernisse der Zwangsvollstreckungsunterwer-\nfung prüfen und berücksichtigen\nh) Aufteilungen in Wohnungs- und Teileigentum und Be-\nstellungen von Erbbaurechten sowie Veräußerung\ndieser Rechte vorbereiten\ni) Grundbuchvollzug überwachen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 11. September 2014             1505\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                 Zu vermittelnde                        in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten        1. bis 12. 13. bis 36.\nMonat       Monat\n(1)                (2)                                         (3)                                    (4)\n1.3  Rechtsanwendung in den       a) Familien- und Güterstand bei der Vorbereitung von\nBereichen des Familien-         Urkunden prüfen\nund Erbrechts\nb) betreuungs-, familien- und vormundschaftsgericht-\n(§ 4 Absatz 4 Nummer 1\nliche Genehmigungen bei Vorbereitung und Vollzug\nBuchstabe c)\nvon Urkunden berücksichtigen\nc) familienrechtliche Verträge unter Beachtung der\nFormerfordernisse entwerfen\nd) Annahme Minderjähriger und Volljähriger unterschei-\nden, hierzu erforderliche Erklärungen und Anträge\nvorbereiten sowie Anzeigepflichten beachten\ne) gesetzliche und gewillkürte Erbfolge unterscheiden\nund bei der Vorbereitung von Urkunden beachten                          16\nf) erbrechtliche Verfügungen in Testamenten und Erb-\nverträgen unter Beachtung der Formerfordernisse\nentwerfen, insbesondere Erbeinsetzung, Vermächtnis\nund Auflage\ng) Pflichtteilsberechtigung prüfen, Erb- und Pflichtteils-\nverzicht unterscheiden\nh) Anträge auf Erteilung eines Erbscheins und eines\nEuropäischen Nachlasszeugnisses verfassen\ni) Erklärungen für die Ausschlagung der Erbschaft vor-\nbereiten und Fristen beachten\n1.4  Rechtsanwendung in den       a) Einsicht in Register und Registerakten nehmen, Infor-\nBereichen des Handels-          mationen aufbereiten, Bescheinigungen entwerfen\nund Gesellschaftsrechts\nb) GmbH-Gesellschaftsverträge, Beschlüsse der Ge-\n(§ 4 Absatz 4 Nummer 1\nsellschafterversammlung einer GmbH, Geschäftsan-\nBuchstabe d)\nteilsabtretungsverträge sowie Liste der Gesellschaf-\nter unter Beachtung der Formerfordernisse entwer-                       10\nfen, vollziehen und steuerliche Beistandspflichten er-\nfüllen\nc) Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und\nVereinsregister entwerfen und einreichen\nd) Registervollzug überwachen\n2    Notarielles Berufs- und\nVerfahrensrecht\n(§ 4 Absatz 4 Nummer 2)\n2.1  Stellung und Amtspflichten   a) Stellung und Unparteilichkeit des Notars bei der Be-\ndes Notars                      treuung von Beteiligten berücksichtigen                     2\n(§ 4 Absatz 4 Nummer 2\nBuchstabe a)                 b) Vorschriften des notariellen Berufs-, Verfahrens- und\nDienstrechts anwenden                                                    2\nc) gesetzliche Anzeigen und Mitteilungen vornehmen\n2.2  Urkundswesen                 a) Bücher, Verzeichnisse und Akten führen, Aufbewah-\n(§ 4 Absatz 4 Nummer 2          rungsfristen beachten\nBuchstabe b)\nb) Urschrift, Ausfertigung und beglaubigte Abschrift un-\nterscheiden und bei der Vorbereitung von Ausferti-                       6\ngungen, beglaubigten Abschriften und Vermerkblät-\ntern beachten\nc) Unterschriftsbeglaubigungen entwerfen\n2.3  Verwahrungsgeschäfte         a) Verwahrungs- und Massenbuch nebst Namensver-\n(§ 4 Absatz 4 Nummer 2          zeichnis sowie Anderkontenliste führen; Dokumenta-\nBuchstabe c)                    tions- und Mitteilungspflichten beachten                                 4\nb) Hinterlegungsanweisungen entwerfen","1506       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 11. September 2014\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                 Zu vermittelnde                         in Wochen im\nNr.     Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten         1. bis 12. 13. bis 36.\nMonat       Monat\n(1)                (2)                                         (3)                                     (4)\n3   Kostenrecht                  a) Kosten gegenüber den Beteiligten erläutern\n(§ 4 Absatz 4 Nummer 3)      b) Kostenberechnungen auf der Grundlage der Ge-\nschäftswert- und Gebührenvorschriften erstellen\n12\nc) Kosten unter Berücksichtigung der Fälligkeits- und\nVerjährungsvorschriften einziehen\nd) Gerichtskosten ermitteln\n4   Elektronischer Rechts-       a) elektronisch beglaubigte Abschriften, beglaubigte\nverkehr im Notariat             Ausdrucke und andere elektronische Dokumente vor-\n(§ 4 Absatz 4 Nummer 4)         bereiten\nb) strukturierte Datensätze erzeugen\n6\nc) Dienste der Bundesnotarkammer nutzen, insbeson-\ndere Vorsorgeurkunden im Zentralen Vorsorgeregister\nund erbfolgerelevante Urkunden im Zentralen Testa-\nmentsregister der Bundesnotarkammer registrieren\nAbschnitt D: weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberuf\nRechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                 Zu vermittelnde                         in Wochen im\nNr.     Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten         1. bis 12. 13. bis 36.\nMonat       Monat\n(1)                (2)                                         (3)                                     (4)\n1   Rechtsanwendung in den       a) Vertragsarten unterscheiden, Übertragung von Rech-\nBereichen des bürgerlichen      ten und Ansprüchen aus Kauf-, Tausch-, Schen-\nRechts sowie des Handels-       kungs-, Miet-, Pacht- und Darlehensvertrag sowie             2\nund Gesellschaftsrechts         Bürgschaft und Schuldversprechen prüfen und fall-\n(§ 4 Absatz 5 Nummer 1)         bezogen aufbereiten\nb) Formerfordernisse von Rechtsgeschäften prüfen\nc) Mahn- und Kündigungsschreiben entwerfen\nd) Arten, Erwerb, Belastung und Untergang von Besitz\nund Eigentum an beweglichen und unbeweglichen\nSachen unterscheiden und bei der Bearbeitung von\nFachaufgaben berücksichtigen\ne) Haftungs- und Vertretungsumfang der Kaufleute und\nUnternehmensformen bei der Prüfung und Durchset-\nzung von Ansprüchen berücksichtigen                                      20\nf) Gesellschaftsverträge      für    Personengesellschaften\nvorbereiten\ng) GmbH-Gesellschaftsverträge, Beschlüsse der Ge-\nsellschafterversammlung einer GmbH, Geschäftsan-\nteilsabtretungsverträge sowie Liste der Gesellschaf-\nter unter Beachtung der Formerfordernisse entwer-\nfen, vollziehen und steuerliche Beistandspflichten er-\nfüllen\n2   Rechtsanwendung in den       a) Voraussetzungen für das Mahnverfahren prüfen so-\nBereichen des Zivilprozes-      wie Anträge auf Erlass von Mahn- und Vollstre-\nses und der Zwangsvoll-         ckungsbescheiden entwerfen und einreichen\nstreckung                                                                                    3\nb) Zuständigkeiten der Gerichte bei verschiedenen Kla-\n(§ 4 Absatz 5 Nummer 2)\ngearten prüfen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 11. September 2014           1507\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                 Zu vermittelnde                      in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      1. bis 12. 13. bis 36.\nMonat       Monat\n(1)                (2)                                         (3)                                  (4)\nc) außergerichtliches Aufforderungsschreiben unter Be-\nrücksichtigung der Ziele und Folgen formulieren,\nauch in englischer Sprache\nd) Anträge auf Bewilligung der Prozesskosten- und Ver-\nfahrenskostenhilfe fertigen; Beschluss prüfen\ne) Klageschrift entwerfen\nf) den Mandanten Ablauf eines zivilrechtlichen Verfah-\nrens erläutern, auch in englischer Sprache\ng) Folgen gerichtlicher Endentscheidungen einschließ-\nlich Rechtsmittel und Rechtsbehelfe prüfen und Maß-\nnahmen einleiten\nh) Verfahrensfristen erfassen, berechnen und kontrollie-\n18\nren sowie Fristverlängerungs- und Terminverlegungs-\nanträge entwerfen\ni) Verfahren der Zwangsvollstreckung unterscheiden;\nOrgane, Arten und Voraussetzungen der Zwangsvoll-\nstreckung ermitteln\nj) Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in\ndas bewegliche und unbewegliche Vermögen des\nSchuldners einleiten\nk) Anträge auf Abgabe der Vermögensauskunft sowie\nauf Haft stellen\nl) Einwendungen in der Zwangsvollstreckung unter-\nscheiden, Fristen berechnen\n3    Notariatsgeschäfte\n(§ 4 Absatz 5 Nummer 3)\n3.1  Rechtsanwendung im Be-       a) Aufbau und Inhalt des Grundbuchs erfassen, Grund-\nreich des Liegenschafts-        stücksbegriffe unterscheiden, Einsicht in das Grund-\nrechts                          buch nehmen\n(§ 4 Absatz 5 Nummer 3\nb) Lasten und Beschränkungen an Grundstücken be-\nBuchstabe a)\nwerten, insbesondere Vormerkung, Dienstbarkeit,\nWohnungsrecht, Nießbrauch, Reallast, Hypothek\nund Grundschuld, einschließlich Abtretung, Rangän-\nderung, Nachverpfändung, Pfandentlassung, Lö-\nschung, und unter Berücksichtigung der Formerfor-\ndernisse anwenden\nc) Erklärungen für Eintragungen und Löschungen im                        11\nGrundbuch sowie Berichtigungsanträge entwerfen\nd) Grundstückskaufverträge und Überlassungsverträge\nentwerfen und abwickeln, insbesondere Genehmi-\ngungen, Zustimmungen und Zeugnisse zum Vollzug\neinholen sowie gesetzliche Anzeigepflichten beach-\nten\ne) Grundschuldbestellungen entwerfen und abwickeln,\nErfordernisse der Zwangsvollstreckungsunterwer-\nfung prüfen und berücksichtigen\nf) Grundbuchvollzug überwachen\n3.2  Rechtsanwendung in den       a) Familien- und Güterstand bei der Vorbereitung von\nBereichen des Familien-         Urkunden prüfen\nund Erbrechts\nb) gesetzliche und gewillkürte Erbfolge unterscheiden\n(§ 4 Absatz 5 Nummer 3\nund bei der Vorbereitung von Urkunden beachten\nBuchstabe b)                                                                                           7\nc) Testamente entwerfen","1508       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 11. September 2014\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                 Zu vermittelnde                       in Wochen im\nNr.     Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten       1. bis 12. 13. bis 36.\nMonat       Monat\n(1)                (2)                                         (3)                                   (4)\nd) Anträge auf Erteilung eines Erbscheins verfassen\ne) Erklärungen für die Ausschlagung der Erbschaft vor-\nbereiten und Fristen beachten\n3.3  Rechtsanwendung im           a) Einsicht in Register und Registerakten nehmen, Infor-\nBereich des Registerrechts      mationen aufbereiten, Bescheinigungen entwerfen\n(§ 4 Absatz 5 Nummer 3\nb) Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und\nBuchstabe c)\nVereinsregister entwerfen und einreichen                                3\nc) Registervollzug überwachen\nd) Voraussetzungen für Rechtsbehelfe prüfen und ent-\nsprechende Maßnahmen einleiten\n4   Vergütung und Kosten\n(§ 4 Absatz 5 Nummer 4)\n4.1  Anwaltsvergütung             a) Unterschiede zwischen gesetzlichen Gebühren und\n(§ 4 Absatz 5 Nummer 4          Vergütungsvereinbarungen gegenüber Mandanten er-\nBuchstabe a)                    läutern\nb) Gegenstandswerte bestimmen, Wertfestsetzung be-\nantragen und gesetzliche Gebühren und Auslagen\nunter Berücksichtigung der Anrechnungsvorschriften\nberechnen, auch für mehrere Auftraggeber\nc) Gebühren und Auslagen berechnen, dabei Vorschrif-\nten über dieselben und verschiedene Angelegenhei-\nten berücksichtigen\nd) Wertänderungen im Verfahrensverlauf beachten\n12\ne) Gebühren und Auslagen in Rechtsbehelfs- und\nRechtsmittelverfahren ermitteln und berechnen\nf) Anträge auf Erstattung der Vergütung nach bewilligter\nProzesskosten- und Verfahrenskostenhilfe erstellen\ng) Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unter Berücksich-\ntigung besonderer Angelegenheiten abrechnen\nh) Gegenstandswerte für Vollstreckungsmaßnahmen er-\nmitteln\ni) Kostenfestsetzungs- und Kostenausgleichungsan-\nträge erstellen\n4.2  Notarkosten                  a) Notarkosten gegenüber Beteiligten erläutern\n(§ 4 Absatz 5 Nummer 4       b) Kostenberechnungen auf der Grundlage der Ge-\nBuchstabe b)\nschäftswert- und Gebührenvorschriften erstellen                        10\nc) Kosten unter Berücksichtigung der Fälligkeits- und\nVerjährungsvorschriften einziehen\n4.3  Gerichtskosten               a) Gerichtskostenvorschüsse zu verschiedenen Verfah-\n(§ 4 Absatz 5 Nummer 4          rensarten berechnen\nBuchstabe c)\nb) Gerichtskostenrechnungen kontrollieren                                  4\nc) Gerichtskosten in Prozessverfahren und in der freiwil-\nligen Gerichtsbarkeit berechnen\n5   Elektronischer Rechts- und   a) Zahlungsvorgänge abwickeln, überwachen, kontrol-\nZahlungsverkehr                 lieren und dokumentieren\n(§ 4 Absatz 5 Nummer 5)\nb) elektronisch beglaubigte Abschriften, beglaubigte\nAusdrucke und andere elektronische Dokumente vor-\n3\nbereiten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 11. September 2014           1509\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                  Zu vermittelnde                     in Wochen im\nNr.     Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten     1. bis 12. 13. bis 36.\nMonat       Monat\n(1)                (2)                                          (3)                                 (4)\nc) strukturierte Datensätze erzeugen\nd) Dienste der Bundesnotarkammer nutzen, insbeson-\ndere Vorsorgeurkunden im Zentralen Vorsorgeregister\nund erbfolgerelevante Urkunden im Zentralen Testa-\nmentsregister der Bundesnotarkammer registrieren\n6    Notarielles Berufs- und      a) Vorschriften des notariellen Berufs-, Verfahrens- und\nVerfahrensrecht                 Dienstrechts anwenden\n(§ 4 Absatz 5 Nummer 6)\nb) Bücher, Verzeichnisse und Akten führen, Aufbewah-\nrungsfristen beachten\nc) Urschrift, Ausfertigung und beglaubigte Abschrift un-\nterscheiden und bei der Vorbereitung von Ausferti-\ngungen, beglaubigten Abschriften und Vermerkblät-                      2\ntern beachten\nd) Unterschriftsbeglaubigungen entwerfen\ne) Verwahrungs- und Massenbuch nebst Namensver-\nzeichnis sowie Anderkontenliste führen; Dokumenta-\ntions- und Mitteilungspflichten beachten\nAbschnitt E: weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberuf\nPatentanwaltsfachangestellter und Patentanwaltsfachangestellte\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                  Zu vermittelnde                     in Wochen im\nNr.     Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten     1. bis 12. 13. bis 36.\nMonat       Monat\n(1)                (2)                                          (3)                                 (4)\n1    Grundlagen des Rechts        a) Voraussetzungen für die Schutzfähigkeit gewerb-\ndes geistigen Eigentums         licher Schutzrechte und sich aus der Priorität erge-\n(§ 4 Absatz 6 Nummer 1)         bende Rechte und Verpflichtungen berücksichtigen          5\nb) Schutzrechtsmöglichkeiten für Datenverarbeitungs-\nprogramme voneinander abgrenzen\nc) Grundbegriffe, insbesondere „Erfindung“, „Dienster-\nfindung“, „freie Erfindung“, „ergänzende Schutzzerti-\nfikate“, „Pflanzenzüchtungen“ und „technischer Ver-\nbesserungsvorschlag“, unterscheiden und gesetz-\nliche Vorschriften über technische Schutzrechte an-\nwenden                                                                 8\nd) Grundbegriffe, insbesondere „Design“, „Marke für\nWaren“, „Marke für Dienstleistungen“ und „Kollektiv-\nmarke“, unterscheiden und gesetzliche Vorschriften\nüber nichttechnische Schutzrechte anwenden\n2    Nationaler gewerblicher\nRechtsschutz\n(§ 4 Absatz 6 Nummer 2)\n2.1  Nationale gesetzliche Vor-   a) Vorschriften über den nationalen gewerblichen\nschriften                       Rechtsschutz bei der vorgangsbezogenen Sachbear-\n(§ 4 Absatz 6 Nummer 2          beitung anwenden                                                       3\nBuchstabe a)\nb) Vorschriften über Arbeitnehmererfindungen bei der\nErledigung berufsspezifischer Aufgaben nutzen","1510       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 11. September 2014\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                 Zu vermittelnde                     in Wochen im\nNr.     Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten     1. bis 12. 13. bis 36.\nMonat       Monat\n(1)                (2)                                         (3)                                 (4)\n2.2  Anmeldung nationaler         a) Anmeldung von Patenten, ergänzenden Schutzzerti-\ngewerblicher Schutzrechte       fikaten, Gebrauchsmustern, Topografien von mikro-\n(§ 4 Absatz 6 Nummer 2          elektronischen Halbleitererzeugnissen, Marken, De-\nBuchstabe b)                    signs und Sorten vorbereiten\nb) Anmeldetexte schreiben, Anlagen zusammenstellen,\nVollmachten und Erfinderbenennungen beschaffen\nc) Anmeldungsunterlagen für Patente, Gebrauchsmus-                       8\nter, Marken und Designs, auch in elektronischer\nForm, einreichen und Fristen überwachen\nd) amtliche Gebühren und Auslagen berechnen und ein-\nzahlen\ne) Auftraggeber über Verfahrensabläufe im Anmeldever-\nfahren unterrichten\n2.3  Erteilungs- und              a) Stand der Erteilungs- und Eintragungsverfahren na-\nEintragungsverfahren            tionaler gewerblicher Schutzrechte feststellen und\n(§ 4 Absatz 6 Nummer 2          den Auftraggeber unterrichten\nBuchstabe c)\nb) Einspruchsschriftsätze vorbereiten und einreichen\nc) förmliche Widersprüche gegen nationale Marken und                     8\ninternationale Marken mit nationalem Schutzanteil\nentwerfen und einreichen\nd) Einspruchs- und Widerspruchsverfahren begleiten\n2.4  Rechtsmittel und Rechts-     a) Rechtsmittel und Rechtsbehelfe unterscheiden und\nbehelfe                         Folgen feststellen\n(§ 4 Absatz 6 Nummer 2                                                                                6\nb) Schriftsätze zur Einlegung von Rechtsmitteln und\nBuchstabe d)\nRechtsbehelfen vorbereiten\n3   Internationaler, regionaler\nund europäischer gewerbli-\ncher Rechtsschutz\n(§ 4 Absatz 6 Nummer 3)\n3.1  Internationale Zusammen-     a) Gesetze, Verordnungen, Abkommen und sonstige\narbeit                          Vorschriften über gewerbliche Schutzrechte anwen-\n(§ 4 Absatz 6 Nummer 3          den\nBuchstabe a)                                                                                          4\nb) fachbezogene Korrespondenz mit Mandanten, Kor-\nrespondenzanwälten und Behörden in englischer\nSprache führen\n3.2  Anmeldung gewerblicher       a) Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen vorberei-\nSchutzrechte auf Grund          ten, zuständige Behörde ermitteln, amtliche Anmel-\ninternationaler, regionaler     deformulare ausfüllen, Anmeldetexte schreiben und\nund europäischer Verträge       Anlagen beschaffen\nund Abkommen\n(§ 4 Absatz 6 Nummer 3       b) Anmeldungen, auch in elektronischer Form, einrei-                     8\nBuchstabe b)                    chen\nc) amtliche Gebühren berechnen und einzahlen\nd) Auftraggeber über Verfahrensabläufe im Anmeldever-\nfahren unterrichten\n3.3  Anmeldung gewerblicher       a) Informationen über Verfahrensvoraussetzungen und\nSchutzrechte im Ausland         -abläufe beschaffen und berücksichtigen\n(§ 4 Absatz 6 Nummer 3\nb) nationale Anmeldungen im Ausland vorbereiten, An-\nBuchstabe c)\nlagen zusammenstellen und die Einreichung veran-\nlassen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 11. September 2014           1511\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                 Zu vermittelnde                      in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      1. bis 12. 13. bis 36.\nMonat       Monat\n(1)                (2)                                         (3)                                  (4)\nc) Validierungen und Umwandlungen veranlassen, re-\ngionale und nationale Phasen einleiten\nd) Aufträge an Rechtsvertreter im Ausland zur Erfüllung\n8\nder Formvorschriften vor den nationalen Patentäm-\ntern nach der Veröffentlichung der Erteilung von\neuropäischen Patenten vorbereiten, erstellen und an\nRechtsvertreter im Ausland absenden; Anlagen be-\nschaffen und zusammenstellen\ne) Unterlagen, Vollmachten und Erklärungen fristgemäß\nbeschaffen und in Abhängigkeit vom Verfahren bear-\nbeiten\nf) Auftraggeber über Verfahrensabläufe im Anmeldever-\nfahren unterrichten\n3.4  Erteilungs- und              a) Verfahrensstand feststellen und den Auftraggeber un-\nEintragungsverfahren            terrichten\n(§ 4 Absatz 6 Nummer 3\nb) Einspruchsschriftsätze vorbereiten und einreichen\nBuchstabe d)\nc) förmliche Widersprüche gegen Gemeinschaftsmar-\nken und internationale Marken mit Gemeinschafts-                       6\nmarkenschutzanteil entwerfen und einreichen, Wider-\nspruchsgebühren einzahlen\nd) Einspruchs- und Widerspruchsverfahren verfolgen\nund erforderliche Maßnahmen veranlassen\n3.5  Rechtsmittel und Rechts-     a) Rechtsmittel und Rechtsbehelfe unterscheiden und\nbehelfe                         Folgen feststellen\n(§ 4 Absatz 6 Nummer 3                                                                                 4\nb) Schriftsätze zur Einlegung von Rechtsmitteln und\nBuchstabe e)\nRechtsbehelfen vorbereiten\n4    Büro- und Verwaltungs-\naufgaben im gewerblichen\nRechtsschutz\n(§ 4 Absatz 6 Nummer 4)\n4.1  Fristenmanagement            a) Fristen berechnen sowie Fristabläufe überwachen\n(§ 4 Absatz 6 Nummer 4       b) Voraussetzungen für Weiterbehandlung und Wieder-\nBuchstabe a)\neinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung von\n8\nFristen prüfen, Weiterbehandlungs- und Wiederein-\nsetzungsanträge stellen und versäumte Handlung\nnachholen\n4.2  Aufrechterhaltung und        a) Fälligkeit von Gebühren für die Aufrechterhaltung be-\nUmschreibung von Schutz-        rechnen, überwachen, anmahnen und einzahlen\nrechten\nb) Umschreibung gewerblicher Schutzrechte im In- und                      3\n(§ 4 Absatz 6 Nummer 4\nAusland vorbereiten, veranlassen und erforderliche\nBuchstabe b)\nUnterlagen beschaffen\n5    Verfahren nach Erteilung\noder Eintragung von\nSchutzrechten\n(§ 4 Absatz 6 Nummer 5)\n5.1  Erstinstanzliche Verfahren   a) Schriftsätze in Nichtigkeits-, Löschungs- und Verlet-\n(§ 4 Absatz 6 Nummer 5          zungsverfahren vorbereiten, Unterlagen zusammen-\nBuchstabe a)                    stellen\n6\nb) Verfahrensabläufe bei Angriffen auf die Rechtsbe-\nständigkeit von Schutzrechten verfolgen und erfor-\nderliche Maßnahmen veranlassen","1512       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 11. September 2014\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                 Zu vermittelnde                     in Wochen im\nNr.     Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten     1. bis 12. 13. bis 36.\nMonat       Monat\n(1)                (2)                                         (3)                                 (4)\n5.2  Rechtsmittel und Rechts-     a) Rechtsmittel und Rechtsbehelfe unterscheiden und\nbehelfe                         Folgen feststellen\n(§ 4 Absatz 6 Nummer 5                                                                                4\nb) Schriftsätze zur Einlegung von Rechtsmitteln und\nBuchstabe b)\nRechtsbehelfen vorbereiten\n6   Vergütungs- und Kosten-      a) Vergütung und Kosten der Patentanwälte, Behörden\nrecht                           und Gerichte unterscheiden und berechnen\n(§ 4 Absatz 6 Nummer 6)\nb) Gerichtskostenrechnungen kontrollieren\nc) amtliche Kosten an Patentämter und sonstige Behör-\nden wirksam einzahlen\nd) Kostenverzeichnisse anwenden\ne) Vergütungsvereinbarung entwerfen\nf) Vergütungs- und Kostenerstattungsanspruch des Pa-                     6\ntentanwalts unterscheiden, Kostenfestsetzungs- und\nKostenausgleichungsanträge stellen sowie Be-\nschlüsse kontrollieren\ng) Rechtsfolgen, Rechtsbehelfe und Rechtsmittel auf\nGrund der Beschlüsse prüfen\nh) Erstattungsanträge für Verfahrens- und Prozesskos-\ntenhilfe erstellen\nAbschnitt F: berufsübergreifende integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                 Zu vermittelnde                     in Wochen im\nNr.     Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten     1. bis 12. 13. bis 36.\nMonat       Monat\n(1)                (2)                                         (3)                                 (4)\n1  Stellung des Ausbildungs-    a) Aufbau des Rechtssystems erklären sowie Aufgaben,\nbetriebes im Rechtswesen        Struktur und Organe der Rechtspflege beschreiben,\nund im Wirtschaftssystem        Zweige der Gerichtsbarkeit unterscheiden\n(§ 4 Absatz 7 Nummer 1)\nb) Stellung und Bedeutung von Rechtsanwälten, Nota-\nren und Patentanwälten in der Rechtspflege darlegen\nund die berufsrechtlichen Anforderungen an sie und\nihre Beschäftigten erläutern\nc) Verschwiegenheitspflicht als Grundlage der Berufs-\nausübung einhalten\nd) betriebswirtschaftliche Vorgänge erklären und in\nvolkswirtschaftliche Zusammenhänge einordnen, ins-\nbesondere zu Angebot und Nachfrage, Preisbildung\nund Wettbewerb\ne) Anforderungen an eine dienstleistungsorientierte Be-\nrufsausübung in der Rechtspflege bei der eigenen\nAufgabenerfüllung berücksichtigen\nf) Entwicklung und Umsetzung der Außendarstellung\nunter Beachtung von berufsrechtlichen Vorschriften\nmitgestalten\n2  Aufbau, Organisations-       a) Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen\nstruktur und Rechtsform      b) Organisationsstruktur des Ausbildungsbetriebes mit\ndes Ausbildungsbetriebes\nseinen Tätigkeitsbereichen und ihrem Zusammenwir-\n(§ 4 Absatz 7 Nummer 2)\nken erklären\nc) Aufgaben und Arbeitsabläufe im Betrieb unter Be-\nrücksichtigung der betrieblichen Organisationsanwei-\nsungen darstellen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 11. September 2014           1513\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                  Zu vermittelnde                     in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten     1. bis 12. 13. bis 36.\nMonat       Monat\n(1)                (2)                                          (3)                                 (4)\nd) Kooperationsbeziehungen erläutern\ne) Kammerstrukturen für Rechtsanwälte, Notare und\nPatentanwälte darstellen\n3  Berufsbildung, Arbeits-,     a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag\nSozial- und Tarifrecht          feststellen, Dauer und Beendigung erläutern und Auf-\n(§ 4 Absatz 7 Nummer 3)         gaben der Beteiligten im dualen System beschreiben\nb) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbil-\ndungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung\nbeitragen\nc) im Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen über\nVollmachten und Weisungsbefugnisse beachten           während\nder gesamten\nd) arbeitsrechtliche Vorschriften, insbesondere zum Ju- Ausbildung\ngendarbeitsschutz, zum Mutterschutz, zum Urlaub, zu vermitteln\nzur Arbeitszeit und zur Entgeltfortzahlung, sowie ta-\nrifrechtliche Vorschriften für den Ausbildungsbetrieb\nerläutern\ne) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung verstehen\nund sozialversicherungs- und steuerrechtliche Ab-\nzüge erklären\nf) wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erklären\ng) lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für be-\nrufliche und persönliche Entwicklung begreifen und\nnutzen sowie berufsbezogene Fortbildungsmöglich-\nkeiten ermitteln\n4  Sicherheit und Gesund-       a) Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften am Ar-\nheitsschutz bei der Arbeit;     beitsplatz anwenden und Maßnahmen zur Vermei-\nMaßnahmen der Gesund-           dung von Gefährdungen ergreifen\nheitsförderung\nb) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung ergonomischer\n(§ 4 Absatz 7 Nummer 4)\nAnforderungen einrichten und pflegen\nc) stressauslösende Situationen im Beruf erkennen und\nbewältigen\nd) Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften an-\nwenden\ne) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie\nerste Maßnahmen einleiten\nf) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an-\nwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben\nund Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen\n5  Umweltschutz                 zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im\n(§ 4 Absatz 7 Nummer 5)      beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere\na) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-\ndungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz\nan Beispielen erklären\nb) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des\nUmweltschutzes anwenden\nc) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt-\nschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen\nd) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer um-\nweltschonenden Entsorgung zuführen"]}