{"id":"bgbl1-2014-41-6","kind":"bgbl1","year":2014,"number":41,"date":"2014-08-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/41#page=26","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2014-41-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2014/bgbl1_2014_41.pdf#page=26","order":6,"title":"Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Einkauf und Geprüfte Fachwirtin für Einkauf","law_date":"2014-08-21T00:00:00Z","page":1466,"pdf_page":26,"num_pages":6,"content":["1466           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2014\nVerordnung\nüber die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Fachwirt für Einkauf und Geprüfte Fachwirtin für Einkauf\nVom 21. August 2014\nAuf Grund des § 53 Absatz 1 in Verbindung mit Ab-              bildung von Nachwuchskräften, Umsetzen von\nsatz 2 und des § 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgeset-             Teamarbeit und Projektmanagement,\nzes, von denen § 53 Absatz 1 durch Artikel 232 Num-          10. Berufsausbildung organisieren.\nmer 3 Buchstabe a der Verordnung vom 31. Oktober\n2006 (BGBI. I S. 2407) geändert worden ist, § 53 Ab-            (3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum an-\nsatz 1 auch in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zustän-       erkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Fachwirt\ndigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002               für Einkauf“ oder „Geprüfte Fachwirtin für Einkauf“.\n(BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom\n17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet das                                       §2\nBundesministerium für Bildung und Forschung nach                          Zulassungsvoraussetzungen\nAnhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts               (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer\nfür Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundes-\nministerium für Wirtschaft und Energie:                      1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem\nanerkannten dreijährigen kaufmännischen oder ver-\nwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine min-\n§1\ndestens einjährige Berufspraxis oder\nZiel der Prüfung                        2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem\nund Bezeichnung des Abschlusses                        anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach\n(1) Die zuständige Stelle kann berufliche Fortbil-            eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder\ndungsprüfungen zum Geprüften Fachwirt für Einkauf            3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis\nund zur Geprüften Fachwirtin für Einkauf nach den §§ 2\nnachweist.\nbis 9 durchführen, in denen die auf einen beruflichen\nAufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Hand-           (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich\nlungsfähigkeit nachzuweisen ist.                             wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten\nAufgaben haben.\n(2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die beruf-\nliche Handlungskompetenz vorhanden ist, eigenständig            (3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung zuzu-\nund verantwortlich die Beschaffung zur Deckung unter-        lassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf an-\nschiedlicher Bedarfe auf nationalen und internationalen      dere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse\nMärkten innovativ, nachhaltig und wertschöpfend zu           und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erwor-\ngestalten und umzusetzen. Dabei sollen auch soziale,         ben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung recht-\nrechtliche und ökologische Bedingungen zielorientiert        fertigen.\nund situationsbezogen berücksichtigt werden. Fol-\ngende Aufgaben sind verantwortlich wahrzunehmen:                                        §3\n1. Bedarfe ermitteln, analysieren und abstimmen,                 Gliederung und Durchführung der Prüfung\n(1) Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzu-\n2. Märkte regelmäßig beobachten und analysieren,\nführen.\n3. Einkaufsstrategien entwickeln und abstimmen mit\n(2) Die Prüfung bezieht sich auf die Handlungsbe-\ndem Ziel, Mehrwerte durch geeignete Einkaufspoli-\nreiche:\ntik und -organisation sowie geeignetes Einkaufs-\nmarketing zu schaffen,                                  1. Interne und externe Einkaufsbedarfe ermitteln,\n4. Lieferantenmanagement gestalten,                        2. Einkaufsstrategien entwickeln und umsetzen,\n3. Lieferanten-, Risiko- und Qualitätsmanagement ge-\n5. Aufträge planen und disponieren und Einkaufsvor-\nstalten,\ngänge koordinieren bis hin zu Vertragsverhandlun-\ngen mit Lieferanten,                                    4. Einkaufsprozesse vorbereiten und realisieren,\n6. rechtliche Vertrags- und Haftungsvoraussetzungen        5. Einkaufscontrolling durchführen,\nprüfen und Einkaufsverträge abschlussreif vorberei-     6. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit.\nten,                                                       (3) Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage\n7. Leistungserbringung durch Qualitätsmanagement           einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei\nund Risikomanagement nachhaltig sicherstellen,          gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten aufeinander ab-\ngestimmten offenen Aufgabenstellungen, die eigen-\n8. Einkaufserfolge durch Controlling messen und do-\nständige Lösungen ermöglichen, durchgeführt, wobei\nkumentieren,\nalle Handlungsbereiche situationsbezogen zu thema-\n9. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen sowie ihre      tisieren sind. Die gesamte Bearbeitungsdauer soll\nberufliche Entwicklung fördern, einschließlich Aus-     600 Minuten betragen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2014               1467\n(4) Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die        1. Einkaufsstrategien aus den Vorgaben der Unterneh-\nmündliche Prüfung durchgeführt. Die mündliche Prü-                 menspolitik sowie externen Einflussgrößen ableiten\nfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fach-              a) Einkaufsstrategien    methodisch     gestützt  ent-\ngespräch. In ihr soll auch nachgewiesen werden, dass                  wickeln,\nangemessen und sachgerecht kommuniziert und prä-\nsentiert werden kann.                                              b) Beschaffungslösungen auswählen und Einkaufs-\nstrategien festlegen,\n(5) In der Präsentation nach Absatz 4 soll nachge-\nwiesen werden, dass ein komplexes Problem der be-                  c) Einkaufspolitik ableiten;\ntrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und ge-     2. Einkaufsmarketing durch Einsatz von güter-, markt-,\nlöst werden kann. Die Themenstellung muss sich min-                unternehmens- und kommunikationsbezogenen In-\ndestens auf zwei der Handlungsbereiche nach Absatz 2               strumenten gestalten\nbeziehen, von denen einer der Handlungsbereich                     a) Instrumente auswählen und Kennzahlen fest-\n„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit“ ist.                      legen,\nDie Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht über-\nb) Ergebnisse auswerten, dokumentieren und kom-\nschreiten.\nmunizieren;\n(6) Das Thema der Präsentation wird von dem Prü-\n3. Einkaufsprozesse und -organisation optimieren und\nfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin gewählt\ndokumentieren\nund mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung,\ndes Ziels und einer Gliederung dem Prüfungsaus-                    a) Einkaufsprozesse analysieren und Maßnahmen\nschuss zum Termin der schriftlichen Prüfung einge-                    zur Optimierung ableiten,\nreicht.                                                            b) hierarchie- sowie prozessbezogene Organisation\n(7) Im Fachgespräch nach Absatz 4 soll ausgehend                  des Einkaufs mitgestalten,\nvon der Präsentation die Fähigkeit nachgewiesen wer-               c) Organisationsmittel entwickeln und Prozessdoku-\nden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und                   mentationen erstellen.\nLösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßge-                   (3) Im Handlungsbereich „Lieferanten-, Risiko- und\nbenden Einflussfaktoren zu bewerten. Das Fachge-               Qualitätsmanagement gestalten“ soll die Fähigkeit\nspräch soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten           nachgewiesen werden, nachhaltig Lieferantenbezie-\ndauern.                                                        hungen zu gestalten, Risiken zu minimieren und Quali-\ntät zu verbessern. In diesem Rahmen können folgende\n§4                                Qualifikationsinhalte geprüft werden:\nInhalte der Prüfung                        1. Lieferantenbeziehungen entwickeln und pflegen\n(1) Im Handlungsbereich „Interne und externe Ein-              a) Anforderungsprofil für Lieferanten erstellen und\nkaufsbedarfe ermitteln“ soll die Fähigkeit nachgewie-                 kommunizieren,\nsen werden, Methoden der Beschaffungsmarkt-\nforschung auch international anzuwenden, zur Bedarfs-              b) Lieferantenbewertungen im Hinblick auf Liefer-\nermittlung unterschiedliche Analyseinstrumente einzu-                 qualität, wirtschaftliche Situation, Fachkompe-\nsetzen sowie die Daten aufzubereiten und diese den                    tenz, Prozessfähigkeit, Zertifizierungen und Qua-\nProzessbeteiligten zu kommunizieren. In diesem Rah-                   lität der Zusammenarbeit durchführen,\nmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft wer-             c) technische, wirtschaftliche und personelle Maß-\nden:                                                                  nahmen im Rahmen der Lieferantenentwicklung\nfestlegen und umsetzen;\n1. Beschaffungs- und Absatzmärkte beobachten, ana-\nlysieren und Entwicklungen prognostizieren                2. Strategien für das Risikomanagement entwickeln\nund umsetzen\na) im Rahmen der Marktanalyse das Wettbewerbs-\numfeld, das Produktportfolio und die Entwicklung           a) Risiken erkennen, beschreiben und bewerten,\nnationaler und internationaler Beschaffungs-               b) Frühwarnsysteme zur Identifikation und Bewer-\nmärkte beobachten und vergleichen,                            tung von Risiken einführen,\nb) Daten im Rahmen der Beschaffungsmarkt-                     c) Maßnahmen zur Risikominimierung und für den\nforschung erheben, aufbereiten und analysieren                Fall eines Schadenseintritts planen und durchfüh-\nund daraus Chancen und Risiken ableiten,                      ren;\nc) Einkaufs- und Einsparungspotenziale ermitteln          3. Bei der Gestaltung und Umsetzung des Qualitäts-\nund prognostizieren;                                       managements mitwirken\n2. Bedarfe an Gütern und Dienstleistungen ermitteln                a) Qualitätsstandards der Beschaffung aus den Un-\na) Spezifikationen von Gütern und Dienstleistungen               ternehmenszielen ableiten,\nerfassen, bewerten und definieren,                         b) die Einhaltung von Qualitätsstandards und recht-\nb) Bedarf unter Berücksichtigung von Quantität und               lichen Vorgaben sicherstellen,\nzeitlichen Aspekten ermitteln.                             c) zur kontinuierlichen Optimierung von Qualitäts-\n(2) Im Handlungsbereich „Einkaufsstrategien ent-                  standards beitragen.\nwickeln und umsetzen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen             (4) Im Handlungsbereich „Einkaufsprozesse vorbe-\nwerden, Mehrwert durch die Gestaltung geeigneter Ein-          reiten und realisieren“ soll die Fähigkeit nachgewiesen\nkaufspolitik, des Einkaufmarketings und der Einkaufs-          werden, die Einkaufsprozesse verantwortlich ein-\norganisation zu schaffen. In diesem Rahmen können              schließlich der Einkaufs- und Preisverhandlungen\nfolgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:                 durchzuführen. Verträge sind unter Berücksichtigung","1468           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2014\nder nationalen und internationalen rechtlichen Rahmen-       werden, zielorientiert mit Mitarbeitern, Auszubildenden,\nbedingungen mitzugestalten. In diesem Rahmen kön-            Geschäftspartnern und Kunden zu kommunizieren und\nnen folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:           zu kooperieren, Methoden der Kommunikation und des\n1. Nationale und internationale Ausschreibungen und          Konfliktmanagements situationsgerecht einzusetzen\nAnfragen gestalten und unter Berücksichtigung der        und ethische Grundsätze zu berücksichtigen. Darüber\nVerfahrens- und Vergabearten durchführen                 hinaus soll gezeigt werden, dass Mitarbeiter, Auszubil-\ndende und Projektgruppen unter Beachtung der recht-\na) Verfahrens- und Vergabearten bewerten und aus-        lichen und betrieblichen Rahmenbedingungen sowie\nwählen,                                               der Unternehmensziele geführt und motiviert werden\nb) Gestalten und Formulieren von Ausschreibungen         können. In diesem Rahmen können folgende Qualifika-\nund Anfragen,                                         tionsinhalte geprüft werden:\nc) Anbieterkreis abstimmen und festlegen,                1. Situationsgerechtes Kommunizieren mit internen\nd) Anfragen stellen und Ausschreibungen veröffent-           und externen Partnern sowie zielgerichtetes Einset-\nlichen;                                                   zen von Präsentationstechniken\n2. Angebote prüfen und vergleichen                               a) Kommunikation\na) Angebote unter Berücksichtigung der geforderten              aa) im Team und zwischen den Abteilungen ge-\nSpezifikationen sowie formeller Gesichtspunkte                    stalten,\nprüfen,                                                      bb) mit externen Partnern gestalten,\nb) Angebotsvergleich durchführen und Angebote                   cc) interkulturelle Anforderungen beachten,\nbewerten;\ndd) Stress- und Konfliktsituationen gestalten,\n3. Einkaufs- und Vertragsverhandlungen durchführen\nund abschließen                                              b) Präsentationen zielgruppengerecht durchführen;\na) Einkaufsverhandlungen vorbereiten,                    2. Festlegen und Begründen von Kriterien für die Per-\nsonalauswahl sowie Mitwirken bei der Personal-\nb) Verhandlungen unter Einbeziehung strategischer\nrekrutierung\nund taktischer Gesichtspunkte durchführen,\na) aus den Unternehmenszielen die Anforderungen\nc) Verträge unter Berücksichtigung der nationalen\nan das Personalmanagement ableiten,\nund internationalen rechtlichen Rahmenbedin-\ngungen mitgestalten und abschließen;                      b) Personalbedarf im eigenen Aufgabenbereich er-\nmitteln,\n4. Einkaufsabwicklung koordinieren\nc) Anforderungsprofile für erforderliches Personal im\na) Bestellungen auslösen,\neigenen Aufgabenbereich erstellen,\nb) Einhaltung der Qualitätsanforderungen, der recht-\nlichen Rahmenbedingungen sowie der Termine                d) Prozesse der Personalbeschaffung unterstützen,\nsicherstellen,                                            e) bei der Personalauswahl mitwirken;\nc) Maßnahmen bei Vertragsstörungen ergreifen.            3. Planen und Steuern des Personaleinsatzes\n(5) Im Handlungsbereich „Einkaufscontrolling durch-           a) operative Personaleinsatzplanung durchführen,\nführen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, ein-\nb) Prozesse der Personalbetreuung und Personal-\nkaufsrelevante Planungen durchzuführen, Ziele zu ver-\nverwaltung unterstützen;\neinbaren, Zielerreichung und Mehrwert zu überwachen,\nzu dokumentieren und darzustellen sowie Optimie-             4. Anwenden von situationsgerechten Führungsmetho-\nrungspotenziale in Bezug auf das Unternehmensergeb-              den\nnis und die Wertschöpfung aufzuzeigen. In diesem                 a) Situationen der verantworteten Organisationsein-\nRahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft                heit und Führungsverhalten analysieren,\nwerden:\nb) Führungsaufgaben, Führungstechniken und Füh-\n1. Beschaffungsrelevante Planungen durchführen                      rungsinstrumente situationsbezogen einsetzen;\na) beschaffungsrelevante Berechnungen und Kalku-         5. Planen und Durchführen der Berufsausbildung\nlationen im Kontext der jeweiligen Produkte und\nProzesse durchführen,                                     a) Anforderungen an die Ausbilder und den Ausbil-\ndungsbetrieb beachten,\nb) Einsparungspotenziale in den relevanten Be-\nschaffungsfeldern ermitteln und aufzeigen,                b) Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung\nfestlegen,\nc) Preisveränderungen und Mehrwert aufzeigen;\nc) betriebliche Ausbildungsabläufe planen,\n2. Ziele vereinbaren und die Zielerreichung überwa-\nchen, dokumentieren und berichten                            d) Ausbildung durchführen,\na) Ziele anhand von Kennzahlen festlegen,                    e) Prüfungsvorbereitung und -teilnahme sicherstel-\nlen;\nb) Prognosen zur Zielerreichung erstellen und gege-\nbenenfalls Maßnahmen ableiten,                        6. Fördern der beruflichen Entwicklung und Weiterbil-\nc) einkaufsrelevante Berichte erstellen und Optimie-         dung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern\nrungspotenziale aufzeigen.                                a) Personalentwicklungsplanung erstellen,\n(6) Im Handlungsbereich „Kommunikation, Führung               b) personelle und betriebliche Maßnahmen veran-\nund Zusammenarbeit“ soll die Fähigkeit nachgewiesen                 lassen,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2014              1469\nc) Erfolgskontrolle und Anpassung der Förderung                                       §7\ndurchführen;                                                         Wiederholung der Prüfung\n7. Gestalten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes                (1) Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zwei-\nmal wiederholt werden.\na) Arbeitsschutz im Betrieb gewährleisten,\n(2) Wer auf Antrag an einer Wiederholungsprüfung\nb) Gesundheitsschutz im Betrieb fördern,                  teilnimmt und sich innerhalb von zwei Jahren, gerech-\nnet vom Tage der nicht bestandenen Prüfung an, dazu\nc) Unterweisungen und Dokumentation im Arbeits-\nanmeldet, ist von der schriftlichen Prüfung zu befreien,\nund Gesundheitsschutz sicherstellen.\nwenn die dort in einer vorangegangenen Prüfung er-\nbrachte Leistung mindestens ausreichend ist. Der An-\n§5                                 trag kann sich auch darauf richten, die bestandene Prü-\nAnrechnung anderer Prüfungsleistungen                 fungsleistung einmal zu wiederholen. In diesem Fall gilt\ndas Ergebnis der letzten Prüfung.\nDer Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehme-\nrin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungs-                                   §8\nbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien,                              Ausbildereignung\nwenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öf-\nfentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrich-           Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden\ntung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss er-         hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem\nfolgreich abgelegt wurde und die Anmeldung zur Fort-          Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungs-\nbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach der            verordnung befreit.\nBekanntgabe des Bestehens der anderweitig abgeleg-\nten Prüfung erfolgt.                                                                      §9\nÜbergangsvorschriften\n§6                                    (1) Begonnene Prüfungsverfahren nach der Verord-\nnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Ge-\nBewerten der\nprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte\nPrüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung\nFachkauffrau Einkauf und Logistik vom 31. Oktober\n(1) Die Prüfungsleistungen in der schriftlichen Prü-       2001 (BGBl. I S. 2892), die durch Artikel 56 der Verord-\nfung nach § 3 Absatz 3 und in der mündlichen Prüfung          nung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert wor-\nnach § 3 Absatz 4 bis 7 sind jeweils gesondert nach           den ist, können bis zum 31. Juli 2018 nach den bishe-\nPunkten zu bewerten. Die Punktebewertung für das Er-          rigen Vorschriften zu Ende geführt werden. Im Übrigen\ngebnis der schriftlichen Prüfungsleistung ist gleichge-       kann bei der Anmeldung zur Prüfung bis zum Ablauf\nwichtig aus den beiden schriftlichen Teilleistungen zu        des 31. Dezember 2016 die Anwendung der bisherigen\nbilden. Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung ist          Vorschriften beantragt werden.\ndas Fachgespräch nach § 3 Absatz 4 und 7 gegenüber               (2) Die zuständige Stelle kann auf Antrag des Prü-\nder Präsentation nach § 3 Absatz 4 bis 6 doppelt zu           fungsteilnehmers oder der Prüfungsteilnehmerin eine\ngewichten.                                                    erforderliche Wiederholungsprüfung für Prüfungen\nnach Absatz 1 nach dieser Verordnung durchführen;\n(2) Die Gesamtnote ergibt sich aus dem arithme-\ntischen Mittel der Punktebewertungen der schriftlichen        § 7 Absatz 2 findet in diesem Fall keine Anwendung.\nund der mündlichen Prüfung.\n§ 10\n(3) Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schrift-                    Inkrafttreten, Außerkrafttreten\nlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindes-\ntens ausreichende Leistungen erbracht wurden.                    Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.\nGleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum\n(4) Über das Bestehen der Prüfung ist jeweils ein          anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Ein-\nZeugnis nach der Anlage 1 und der Anlage 2 auszu-             kauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und\nstellen. Im Fall der Freistellung nach § 5 sind Ort und       Logistik vom 31. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2892), die\nDatum der anderweitig abgelegten Prüfung und die Be-          durch Artikel 56 der Verordnung vom 26. März 2014\nzeichnung des Prüfungsgremiums anzugeben.                     (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, außer Kraft.\nBonn, den 21. August 2014\nDie Bundesministerin\nfür Bildung und Forschung\nJohanna Wanka","1470                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2014\nAnlage 1\n(zu § 6 Absatz 4)\nMuster\n.......................................................................................................................\n(Bezeichnung der zuständigen Stelle)\nZeugnis\nüber die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Fachwirt für Einkauf\nGeprüfte Fachwirtin für Einkauf\nHerr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\ngeboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nhat am    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Fachwirt für Einkauf\nGeprüfte Fachwirtin für Einkauf\nnach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Einkauf und\nGeprüfte Fachwirtin für Einkauf vom 21. August 2014 (BGBl. I S. 1466) bestanden.\nDieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche\nBekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).\nDatum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nUnterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(Siegel der zuständigen Stelle)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2014                                                                                                          1471\nAnlage 2\n(zu § 6 Absatz 4)\nMuster\n.......................................................................................................................\n(Bezeichnung der zuständigen Stelle)\nZeugnis\nüber die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Fachwirt für Einkauf\nGeprüfte Fachwirtin für Einkauf\nHerr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\ngeboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nhat am           . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Fachwirt für Einkauf\nGeprüfte Fachwirtin für Einkauf\nnach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Einkauf und\nGeprüfte Fachwirtin für Einkauf vom 21. August 2014 (BGBl. I S. 1466) mit folgenden Ergebnissen bestanden:\nPunkte*\nI.   Schriftliche Prüfung                                                                                                                                                        ..........\nII. Mündliche Prüfung\nPräsentation und Fachgespräch                                                                                                                                               ..........\nGesamtnote:                                                                                                                                                                                             ...........\nDie Prüfung beinhaltet die Handlungsbereiche\n1. Interne und externe Einkaufsbedarfe ermitteln,\n2. Einkaufsstrategien entwickeln und umsetzen,\n3. Lieferanten-, Risiko- und Qualitätsmanagement gestalten,\n4. Einkaufsprozesse vorbereiten und realisieren,\n5. Einkaufscontrolling durchführen,\n6. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit\nMit dem Erwerb des Abschlusses ist die Befreiung von den schriftlichen Prüfungsleistungen der nach dem Berufs-\nbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung verbunden.\n(Im Fall des § 5: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 5 im Hinblick auf die am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . vor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abgelegte Prüfung vom Prüfungsteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nfreigestellt.“)\nDieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche\nBekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).\nDatum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nUnterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(Siegel der zuständigen Stelle)\n* Der Bewertung liegt folgender Punkteschlüssel zugrunde: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ."]}