{"id":"bgbl1-2014-41-1","kind":"bgbl1","year":2014,"number":41,"date":"2014-08-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/41#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2014-41-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2014/bgbl1_2014_41.pdf#page=2","order":1,"title":"Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raums und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete","law_date":"2014-08-14T00:00:00Z","page":1442,"pdf_page":2,"num_pages":5,"content":["1442 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2014\nVerordnung\nüber die Ausdehnung des grenznahen Raums\nund die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete\nVom 14. August 2014\nAuf Grund des § 14 Absatz 1 Satz 2 des Zollverwaltungsgesetzes, der durch\nArtikel 1 Nummer 14 Buchstabe a des Gesetzes vom 20. Dezember 1996\n(BGBl. I S. 2030) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der\nFinanzen:\n§1\nAusdehnung des grenznahen Raums\nDer Verlauf der rückwärtigen Begrenzungslinie des grenznahen Raums ergibt\nsich für die Bereiche, in denen der grenznahe Raum zur Sicherung der Zollbe-\nlange über das in § 14 Absatz 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes festgelegte\nMaß hinaus ausgedehnt wird, aus der Anlage 1. Straßen, Wege, Bahnkörper,\nGewässer, Deiche und Ähnliches, die den Verlauf der Begrenzungslinie bestim-\nmen, sowie Städte und Orte, die von der Begrenzungslinie berührt werden, ge-\nhören zum grenznahen Raum, soweit in der Anlage 1 nichts Abweichendes an-\ngeordnet ist.\n§2\nGebiete, die der Grenzaufsicht unterworfen sind\n(1) Der Grenzaufsicht unterworfen sind\n1. die in der Anlage 2 bezeichneten, von außerhalb der Zollgrenze der Gemein-\nschaft zugänglichen Binnengewässer, ihre Inseln und Ufergelände;\n2. die um die Freizonen des Kontrolltyps I (§ 1 Absatz 1 Satz 1 des Zollverwal-\ntungsgesetzes) gelegenen Bereiche;\n3. die nach § 2 Absatz 4 Satz 2 des Zollverwaltungsgesetzes in Verbindung mit\n§ 3 Absatz 1 der Zollverordnung bekanntgegebenen Zollflugplätze;\n4. alle übrigen Flugplätze im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 1 des Luftverkehrs-\ngesetzes (andere verkehrsrechtlich zugelassene Flugplätze).\nStraßen, Wege, Bahnkörper, Gewässer, Deiche und Ähnliches, die den Verlauf\nder Begrenzungslinie nach Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 bestimmen, ge-\nhören zu den der Grenzaufsicht unterworfenen Gebieten, soweit in der Anlage 2\nnichts Abweichendes angeordnet ist.\n(2) Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht die Namen aller Flug-\nplätze, die unter Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 fallen, auf der Internetseite\nder Zollverwaltung (www.zoll.de).\n§3\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\nDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt\ndie Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der\nGrenzaufsicht unterworfenen Gebiete vom 1. Juli 1993 (BGBl. I S. 1132), die\nzuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. März 2007 (BGBl. I S. 519) ge-\nändert worden ist, außer Kraft.\nBerlin, den 14. August 2014\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäuble","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2014              1443\nAnlage 1\n(zu § 1)\nRückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Raums\nA. An der Nordseeküste\nDie rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Raums folgt der B 5 von der deutsch-dänischen Staats-\ngrenze in südlicher Richtung über Niebüll und Husum (Umgehung) bis zur Kreuzung mit der B 202 bei Büttel.\nSie verläuft dieser Straße in östlicher Richtung folgend bis Friedrichstadt, von dort aus in südlicher Richtung der\nL 156 folgend über Lehe und Lunden bis zur Kreuzung mit der B 5 (alt) bei Rehm, dieser folgend über Bargen,\nBorgholz, Heide und Marne bis zur Kreuzung mit dem Nord-Ostsee-Kanal (Hochbrücke) bei Brunsbüttel. Sie\nfolgt weiter dem Nord-Ostsee-Kanal in südwestlicher Richtung bis zur Kanalausfahrt in die Elbe und verläuft\ndann in einer Geraden über die Elbe bis zum westlichen Endpunkt der Straße von Oederquart nach Neuen-\nschleuse. Sie folgt von dort aus in südlicher Richtung dem über Bentwitsch, Niederstrich und Achthöfendeich\nführenden Weg bis zur B 495 und folgt dieser bis zur Kreuzung mit der B 73. Von dort verläuft die Begrenzungs-\nlinie in nördlicher Richtung entlang der B 73 bis zur Abzweigung der Straße nach Lüdingworth kurz vor Alten-\nbruch. Sie folgt dieser Straße in südlicher Richtung bis Lüdingworth, wendet sich dann an der Kreuzung der\nStraße nach Franzenburg nach Westen und folgt dem Straßenverlauf bis zum Ostrand der A 27. Sie verläuft\nweiter am Ostrand der Autobahn nach Süden bis zur Anschlussstelle Debstedt, wobei sie auch die an der\nAutobahn gelegenen Parkplätze einschließt. Von hier aus folgt sie der L 120 in östlicher Richtung bis zur Ab-\nzweigung der L 117 in Bederkesa. Dieser folgt sie bis zum Ostufer des Bederkesa-Geeste-Kanals und verläuft\nweiter dem Ufer entlang in südlicher Richtung bis zur Geeste und weiter dem Südufer der Geeste entlang bis zu\nder von Bramel nach Elmlohe führenden Straße. Dem Straßenverlauf folgt sie in südwestlicher Richtung über die\nOrtschaft Schiffdorf-Bramel bis zur Abzweigung der nach Sellstedt führenden Straße. Von dort aus verläuft sie\nweiter in südlicher Richtung dem Westufer des großen Sellstedter Sees entlang über Wildes Moor bis zur Ein-\nmündung der von Hosermühlen nach Loxstedt – Ortschaft Bexhövede – führenden Straße in die zwischen den\nOrtschaften Schiffdorf und Sellstedt der Einheitsgemeinde Schiffdorf verlaufenden Straße. Von hier aus folgt die\nBegrenzungslinie der Straße von Hosermühlen nach Loxstedt – Ortschaft Bexhövede, bis diese am Ortsrand\nvon Loxstedt – Ortschaft Bexhövede – in die südwestlich nach Loxstedt – Ortschaft Loxstedt – führende Haupt-\nverkehrsstraße einmündet. Dieser folgt sie in südlicher Richtung über Loxstedt – Ortschaften Bexhövede, Lox-\nstedt und Nesse – bis zur Einmündung in die L 135. Dieser Straße folgt sie etwa 900 Meter in südlicher Richtung\nbis zur Abzweigung der Hauptverkehrsstraße nach Loxstedt – Ortschaft Stotel. Hier biegt sie nach Westen ab\nund folgt nun der über Loxstedt – Ortschaften Stotel und Holte – führenden Straße bis Loxstedt – Ortschaft\nBüttel. Dort biegt die Begrenzungslinie nach Süden ab und folgt der Straße zwischen den Ortschaften Büttel\nund Neuenlande der Einheitsgemeinde Loxstedt bis zur Straßenbrücke über das Bütteler Sieltief, biegt hier nach\nWesten ab und verläuft dem Bütteler Sieltief entlang bis zum Weserdeich, überquert diesen und verläuft dann\nder Südseite des Bütteler Sielhafens entlang bis zur Weser. Sie überquert die Weser in gerader Linie zur Ein-\nmündung des Beckumer Sieltiefs (Südseite) in die Weser. Von hier aus folgt sie der Uferlinie der Weser in\nsüdlicher Richtung bis zum Strohhauser Sieltief, dem sie bis zur Kreuzung mit der B 212 folgt. Sie folgt der\nB 212 bis zur Kreuzung mit der B 437 in Rodenkirchen, verläuft der B 437 entlang bis Friedeburg und weiter\nentlang der B 436 über Hesel bis zur A 28. Von hier aus folgt sie der A 28 und der A 31 in westlicher Richtung bis\nzum Autobahndreieck Bunde. Von dort aus führt sie über die A 280 zur deutsch-niederländischen Grenze.\nB. An der Ostseeküste\nDie rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Raums folgt der A 7 vom Schnittpunkt mit der deutsch-\ndänischen Staatsgrenze in südlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der A 210 östlich von Rendsburg. Sie folgt\nin östlicher Richtung weiter der A 210 und der A 215 bis zum Stadtgebiet von Kiel. Von dort aus folgt sie der\nB 404 in südlicher Richtung über Bornhöved und Bad Segeberg bis zur Kreuzung mit der A 24 bei der Auto-\nbahnauffahrt Schwarzenbek-Grande. Von dort aus folgt sie der A 24 in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt\nmit der Landesgrenze zwischen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Von dort aus verläuft sie\nentlang der Autobahn in östlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der B 321 (Ausfahrt Hagenow), folgt der B 321\nin nördlicher Richtung über Zippendorf bis Mueß und folgt weiter dieser Straße in östlicher Richtung bis zum\nAbzweig nach Leezen, verläuft dann weiter dieser Straße entlang in nördlicher Richtung bis zur Kreuzung mit\nder B 104 bei Rampe. Sie folgt der B 104 in östlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der B 192 bei Brüel und\nverläuft weiter entlang der B 192 in nördlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der Eisenbahnstrecke Bad Klei-\nnen–Bützow–Rostock. Von dort aus verläuft die Begrenzungslinie entlang der Eisenbahnstrecke in östlicher\nRichtung bis zur Kreuzung mit der Straße Schwaan–Weitendorf bei Schwaan. Sie folgt dieser Straße bis zur\nKreuzung mit der B 103 bei Weitendorf, verläuft dann entlang der B 103 in nordöstlicher Richtung über Krons-\nkamp bis zum Schnittpunkt mit dem Fluss Recknitz bei Laage und folgt der Recknitz über Tessin bis zur Kreu-\nzung mit der Umgehungsstraße bei Bad Sülze. Sie folgt dieser Umgehungsstraße in südöstlicher Richtung über\nLangsdorf bis zur Kreuzung mit der Straße nach Franzburg und Steinhagen bei Tribsees und verläuft entlang\ndieser Straße in nordöstlicher Richtung bis zur Straßenabzweigung nach Franzburg. Von dort aus folgt sie der\nStraße zunächst in südöstlicher, dann in östlicher Richtung über Franzburg, Abtshagen, Wittenhagen und Al-\ntenhagen bis zur Kreuzung mit der Straße Grimmen–Miltzow. Sie folgt dieser Straße in Richtung Miltzow bis zur\nKreuzung mit der Eisenbahnstrecke Stralsund–Greifswald–Anklam in Miltzow, verläuft von dort aus entlang der","1444         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2014\nEisenbahnstrecke in südöstlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der B 96 in Greifswald und folgt der B 96 in\nsüdlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der B 110 in Jarmen. Von dort aus verläuft sie entlang der B 110 in\nRichtung Anklam bis zur Kreuzung mit der Straße nach Krien in Neetzow und folgt dieser Straße in südlicher\nRichtung über Krien, Wegezin, Dennin, Spantekow und Drewelow bis zur Kreuzung mit der B 197 bei Sarnow.\nDie Begrenzungslinie verläuft dann entlang der B 197 in südwestlicher Richtung bis Friedland, von Friedland aus\nin südöstlicher Richtung entlang der Straße über Lübbersdorf, Rohrkrug und Neuensund bis zur Kreuzung mit\nder Straße Strasburg–Torgelow. Sie folgt der B 197 dann weiter in südlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der\nB 104 in Strasburg. Von dort aus folgt sie der B 104 über Pasewalk – das Stadtgebiet von Pasewalk gehört zum\ngrenznahen Raum – bis zum Schnittpunkt mit der deutsch-polnischen Grenze in Linken.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2014               1445\nAnlage 2\n(zu § 2 Absatz 1)\nGebiete, die der Grenzaufsicht unterworfen sind\nA. Im Bereich der mittleren Eider und des Giselau-Kanals\nsind der Grenzaufsicht unterworfen die Eider, einschließlich eines auf beiden Seiten des Flusses je 100 Meter\nbreiten Uferstreifens, eideraufwärts bis zur Einmündung des Giselau-Kanals sowie der Giselau-Kanal, ein-\nschließlich eines auf beiden Seiten des Kanals je 100 Meter breiten Gebiets, bis zur Einmündung in den\nNord-Ostsee-Kanal.\nB. Im Bereich des Nord-Ostsee-Kanals\nsind der Grenzaufsicht unterworfen der Kanal, einschließlich eines auf beiden Seiten des Kanals je 100 Meter\nbreiten Gebiets, sowie die vom Kanal her zugänglichen Hafenanlagen, soweit sie nicht zum grenznahen Raum\ngehören.\nC. Im Bereich der Unterelbe\nist der Grenzaufsicht unterworfen das Gebiet, das von der folgenden Begrenzungslinie umschlossen wird:\nDie Begrenzungslinie beginnt nordöstlich von Brunsbüttel auf dem rechten Elbufer am Schnittpunkt der B 5 mit\ndem Nord-Ostsee-Kanal. Von dort aus verläuft sie in östlicher Richtung entlang der B 5 und der B 206 bis zur\nKreuzung mit der B 77. Von dort aus folgt sie der B 77 in südlicher Richtung bis zur Anschlussstelle Itzehoe-Süd\nder A 23. Weiter folgt sie der A 23 in südöstlicher Richtung bis zur Anschlussstelle Elmshorn. Von dort aus\nverläuft sie entlang der B 431, folgt in Elmshorn dem Straßenverlauf der Hamburger Straße (zunächst L 117,\ndann Stadtstraße), bis diese wieder auf die B 431 trifft. Sie folgt der B 431 in südlicher Richtung über Uetersen\nund Wedel, wobei sie auch die unmittelbar angrenzenden Hafengebiete einschließt. Sie folgt weiter der B 431\nüber die Sülldorfer Landstraße, die Osdorfer Landstraße, den Osdorfer Weg und die Von-Sauer-Straße bis zur\nEinmündung in die Bahrenfelder Chaussee. Sie folgt dann dem Verlauf der Straßen Stresemannstraße, Max-\nBrauer-Allee, Altonaer Straße, Schanzenstraße, Sternschanze, An der Verbindungsbahn, Edmund-Siemers-Al-\nlee, Dammtordamm, Esplanade, Lombardsbrücke, Glockengießerwall, Ernst-Merck-Straße, Kirchenallee, Ade-\nnauerallee, Beim Strohhause, Berliner Tordamm, Borgfelder Straße, Hammer Landstraße, Horner Landstraße,\nBillstedter Hauptstraße und Steinbeker Hauptstraße zur Autobahnanschlussstelle Billstedt. Von dort aus verläuft\ndie Begrenzungslinie weiter der B 5 folgend über die Bergedorfer Straße bis zur Kreuzung mit der Vierlanden-\nstraße. Von dort aus setzt sie sich in südlicher Richtung fort über den Curslacker Neuen Deich. Danach verläuft\nsie dem Curslacker Brückendamm und weiter dem Kirchwerder Landweg folgend bis zur Hamburger Landes-\ngrenze in der Elbmitte. Sie folgt der Landesgrenze elbabwärts bis zum Fünfhausener Landweg. Dieser Straße\nfolgend, kreuzt sie die A 1 und setzt sich von dort aus in westlicher Richtung der Neuländer Straße folgend bis\nzur Hannoverschen Straße fort. Von hier aus folgt sie dieser Straße nach Süden bis zur Kreuzung mit der B 73.\nAn der westlichen Seite der B 73 setzt sie sich in westlicher Richtung über die Hamburger Landesgrenze bis\nHorneburg fort, bis sie auf die L 123 trifft. Sie folgt der L 123 über Issendorf, Bargstedt, Kutendorf, Essel und\nHesedorf bis zur Einmündung in die B 71 und weiter zur B 74/71 nach Bremervörde. Von dort aus verläuft sie in\nwestlicher Richtung zur B 495, dieser folgend über Ebersdorf, Alfstedt und Lamstedt bis zur Kreuzung mit der\nB 73 in Höhe Hemmoor.\nD. Im Bereich der Unterweser\nist der Grenzaufsicht unterworfen das Gebiet, das von der folgenden Begrenzungslinie umschlossen wird:\nDie Begrenzungslinie beginnt an der rückwärtigen Begrenzungslinie des grenznahen Raums an der Kreuzung\nder B 212 mit der B 437 in Rodenkirchen. Von dort aus folgt sie der B 212 nach Süden über Elsfleth bis\nHuntebrück. Von dort aus folgt sie der L 865 in das Stadtgebiet Oldenburg und verläuft dort weiter entlang\nder Straßen Elsflether Straße, Donnerschweer Straße, Wehdestraße, Stau, Paradewall, Damm, Westfalendamm,\nNiedersachsendamm, Cloppenburger Straße, Stedinger Straße und Holler Landstraße einmündend in die L 866\nbis zur B 212 in Berne. Von dort aus folgt sie der B 212 in Richtung Süden bis zur Einmündung der L 875 in\nKrögerdorf. Dieser folgt sie in das Stadtgebiet Delmenhorst. Sie folgt dort weiter dem Straßenzug Stedinger\nStraße, Friedrich-Ebert-Allee und Hasporter Damm bis zur Autobahnanschlussstelle Delmenhorst-Hasport. Von\ndort aus verläuft sie entlang der Südseite der A 28 bis zur Autobahnauffahrt Delmenhorst-Ost. Die Begren-\nzungslinie verläuft dann in nordöstlicher Richtung entlang der Südseite der A 1, bis sie auf die Weser trifft, wobei\nsie auch die an der Autobahn gelegenen Parkplätze einschließt. Hier verläuft sie in südlicher Richtung entlang\nder Weser, bis sie auf den Bahnkörper der Strecke Hamburg–Osnabrück trifft, überquert die Weser und folgt der\nBahnlinie in nordöstlicher Richtung, bis sie wieder auf die A 1 trifft. Sie folgt der A 1 auf der Südseite bis zum\nBremer Kreuz, wobei sie auch die an der Autobahn gelegenen Parkplätze einschließt. Hier biegt sie ab in die\nA 27 und folgt dieser auf der Ostseite in nördlicher Richtung bis zur an der Anschlussstelle Stotel verlaufenden\nrückwärtigen Begrenzungslinie des grenznahen Raums, wobei sie auch die an der Autobahn gelegenen Park-\nplätze einschließt.","1446          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2014\nE. Im Bereich der Ems\nist der Grenzaufsicht unterworfen das Gebiet, das von der folgenden Begrenzungslinie umschlossen wird:\nDie Begrenzungslinie beginnt an der rückwärtigen Begrenzungslinie des grenznahen Raums nördlich von Leer\nan der A 31. Von dort aus folgt sie der B 70 in Richtung Leer. Sie verläuft entlang der B 70 über Leer, dann weiter\nin Richtung Papenburg bis nach Herbrum. In Herbrum verläuft sie in westlicher Richtung über die Ems in\nRichtung Borsum bis zur Einmündung in die K 156, dieser folgt sie in nördlicher Richtung nach Rhede (Ems).\nVon dort aus folgt sie der L 31 nach Weener bis zur Einmündung in die B 436, der sie bis nach Leer-Bingum\nfolgt. Von Leer-Bingum aus verläuft sie entlang der L 15 und endet an der rückwärtigen Begrenzungslinie des\ngrenznahen Raums nördlich von Leer an der A 31.\nF. Im Bereich der Peene\nist der Grenzaufsicht unterworfen die Peene, einschließlich eines auf beiden Seiten des Flusses je 100 Meter\nbreiten Uferstreifens, von der Stadt Demmin aus flussabwärts bis zur rückwärtigen Begrenzung des grenznahen\nRaums (Schnittpunkt der Peene mit der B 96 bei Jarmen)."]}