{"id":"bgbl1-2014-39-4","kind":"bgbl1","year":2014,"number":39,"date":"2014-08-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/39#page=19","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2014-39-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2014/bgbl1_2014_39.pdf#page=19","order":4,"title":"Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 63c Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 Satz 1 und 2, Absatz 6 Satz 1 sowie § 63e Absatz 2 Nummer 2, Nummer 3, Nummer 5, Nummer 10, Nummer 11, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 4  und Absatz 4 Satz 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes)","law_date":"2014-08-05T00:00:00Z","page":1363,"pdf_page":19,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 15. August 2014                                                                   1363\nEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts\nAus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2014\n– 1 BvR 3217/07 – wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:\n1. § 63c Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 Satz 1\nund 2, Absatz 6 Satz 1 sowie § 63e Absatz 2 Nummer 2, Nummer 3, Num-\nmer 5, Nummer 10, Nummer 11, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Num-\nmer 2, Nummer 4 und Absatz 4 Satz 2 des Niedersächsischen Hochschul-\ngesetzes vom 26. Februar 2007 (Niedersächsisches Gesetz- und Verord-\nnungsblatt Seite 69; zuletzt geändert durch das Gesetz zur Verbesserung\nder Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studien-\nbeiträge vom 11. Dezember 2013, Niedersächsisches Gesetz- und Verord-\nnungsblatt Seite 287) sind in ihrem Gesamtgefüge mit Artikel 5 Absatz 3\nSatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.\n2. Die unter Ziffer 1 angeführten Vorschriften bleiben bis zu einer Neuregelung\ndurch den Gesetzgeber nach Maßgabe der Gründe weiter anwendbar. Der\nGesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2015 eine Neuregelung zu schaffen.\nDie vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundes-\nverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.\nBerlin, den 5. August 2014\nDer Bundesminister\nder Justiz und für Verbraucherschutz\nIn Vertretung\nStefanie Hubig\nHinweis auf das Bundesgesetzblatt Teil II\nNr. 18, ausgegeben am 12. August 2014\nTag                                                                   Inhalt                                                                                 Seite\n7. 8. 2014 Achte Verordnung über Änderungen des Internationalen Freibord-Übereinkommens von 1966 und des\nProtokolls von 1988 zu diesem Übereinkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        474\n4. 6. 2014 Bekanntmachung des deutsch-albanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                       481\n17. 6. 2014 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des WIPO-Urheberrechtsvertrags (WCT) . . . . . . . . . . . .                                                   483\n18. 6. 2014 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung eines Europäischen\nLaboratoriums für Molekularbiologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              483\n16. 7. 2014 Bekanntmachung der Neufassung des Anhangs zu dem Übereinkommen vom 16. November 1989\ngegen Doping/der Anlage I zu dem Internationalen Übereinkommen vom 19. Oktober 2005 gegen\nDoping im Sport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  484"]}