{"id":"bgbl1-2014-34-4","kind":"bgbl1","year":2014,"number":34,"date":"2014-07-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/34#page=56","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2014-34-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2014/bgbl1_2014_34.pdf#page=56","order":4,"title":"Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (Gewerbeanzeigeverordnung  GewAnzV)","law_date":"2014-07-22T00:00:00Z","page":1208,"pdf_page":56,"num_pages":5,"content":["1208             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 25. Juli 2014\nVerordnung\nzur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens\n(Gewerbeanzeigeverordnung – GewAnzV)\nVom 22. Juli 2014\nDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie          3. eine De-Mail nach § 5 des De-Mail-Gesetzes vom\nverordnet auf Grund des § 14 Absatz 14 der Gewerbe-              28. April 2011 (BGBl. I S. 666), das durch Artikel 2\nordnung, der durch Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe g                des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154)\ndes Gesetzes vom 11. Juli 2011 (BGBl. I S. 1341)                 geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fas-\neingefügt worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2             sung,\ndes Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August          4. eine Erklärung, mit deren Abgabe versichert wird,\n2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass               dass die Person, die die Erklärung abgibt, mit der\nvom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310):                         im Vordruck angegebenen Person des Anzeigenden\nidentisch ist.\n§1\nAlternativ kann die zuständige Behörde zur Feststellung\nErstattung der Gewerbeanzeige                   der Identität des Anzeigenden die Übersendung einer\nFür die Erstattung der Gewerbeanzeige ist zu ver-         Kopie des Personalausweises oder Reisepasses ver-\nwenden                                                       langen.\n1. in den Fällen des Betriebsbeginns im Sinne des § 14\nAbsatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung ein Vordruck                                     §3\nnach dem Muster der Anlage 1,                                             Übermittlung von Daten\n2. in den Fällen der Verlegung des Betriebes im Sinne           aus der Gewerbeanzeige an weitere Behörden\ndes § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 der Gewerbe-              (1) Die zuständige Behörde darf die Daten aus der\nordnung und in den Fällen des Wechsels oder der          Gewerbeanzeige gemäß den Anlagen 1 bis 3 regel-\nAusdehnung des Gegenstandes des Betriebes im             mäßig an die nachfolgenden Stellen zur Wahrnehmung\nSinne des § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 der Ge-          ihrer jeweiligen Aufgaben übermitteln:\nwerbeordnung ein Vordruck nach dem Muster der\nAnlage 2 und                                             1. an die Industrie- und Handelskammern nach § 14\nAbsatz 8 Satz 1 Nummer 1 der Gewerbeordnung\n3. in den Fällen der Aufgabe des Betriebes im Sinne              mit Ausnahme der Daten in den Feldern 29 und 33\ndes § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 der Gewerbe-               der Anlagen 1 bis 3,\nordnung ein Vordruck nach dem Muster der Anlage 3.\n2. an die Handwerkskammern nach § 14 Absatz 8\nDie Vordrucke sind vollständig und gut lesbar maschi-            Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung mit Aus-\nnell oder in Druckbuchstaben auszufüllen.                        nahme der Daten in Feld 33 der Anlagen 1 bis 3,\n§2                               3. an die für den Immissionsschutz zuständige Landes-\nbehörde nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 3 der\nElektronische Erstattung der Gewerbeanzeige                  Gewerbeordnung mit Ausnahme der Daten in den\n(1) Wird die Gewerbeanzeige elektronisch erstattet,           Feldern 8, 10, 27 bis 31 und 33 der Anlagen 1 bis 3,\nkann die zuständige Behörde zur elektronischen Daten-        4. an die für den technischen und sozialen Arbeits-\nverarbeitung Abweichungen von der Form der in § 1                schutz, einschließlich den Entgeltschutz nach dem\ngeregelten Vordrucke, nicht aber vom Inhalt der An-              Heimarbeitsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III,\nzeige zulassen. Bei einer für die elektronische Versen-          Gliederungsnummer 804-1, veröffentlichten bereinig-\ndung an die zuständige Behörde bestimmten Fassung                ten Fassung, das zuletzt durch Artikel 225 der Ver-\ndes Vordrucks entfällt das in Feld 33 vorgesehene Un-            ordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) ge-\nterschriftsfeld gemäß § 13 Satz 2 des E-Government-              ändert worden ist, zuständige Landesbehörde nach\nGesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749).                    § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 3a der Gewerbeord-\n(2) Soweit die zuständige Behörde es für notwendig            nung mit Ausnahme der Daten in den Feldern 8, 10,\nerachtet, kann sie geeignete und angemessene Verfah-             27 bis 31 und 33 der Anlagen 1 bis 3,\nren zur Feststellung der Identität des Anzeigenden an-       5. an die nach Landesrecht zuständige Behörde zur\nwenden. Als geeignete und angemessene Verfahren                  Wahrnehmung der Aufgaben, die im Mess- und\nkommen insbesondere in Betracht                                  Eichgesetz vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722, 2723)\n1. PIN/TAN-Verfahren,                                            und in den auf Grund des Mess- und Eichgesetzes\n2. der elektronische Identitätsnachweis nach § 18 des            ergangenen Rechtsverordnungen festgelegt sind\nPersonalausweisgesetzes vom 18. Juni 2009 (BGBl. I           nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 4 der Ge-\nS. 1346), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 13 und          werbeordnung die Daten in den Feldern 1, 3, 4, 11,\nArtikel 4 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. August 2013           12, 15 und 17 der Anlagen 1 bis 3,\n(BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, oder § 78 Ab-     6. an die Bundesagentur für Arbeit nach § 14 Absatz 8\nsatz 5 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der            Satz 1 Nummer 5 der Gewerbeordnung mit Aus-\nBekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I                 nahme der Daten in Feld 33 der Anlagen 1 und 2,\nS. 162), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Sep-        bei der Abmeldung mit Ausnahme der Daten in den\ntember 2013 (BGBl. I S. 3556) geändert worden ist,           Feldern 8, 10 bis 16 und 18 bis 33 der Anlage 3,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 25. Juli 2014             1209\n7. an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.      schaft und Energie im Bundesanzeiger in der jeweils\nnach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 6 der Gewerbe-          gültigen Fassung bekannt gemachte Standard zu\nordnung mit Ausnahme der Daten in den Feldern 10,        Grunde zu legen. § 3 des Gesetzes über die Verbindung\n28, 30, 31 und 33 der Anlagen 1 bis 3,                   der informationstechnischen Netze des Bundes und\n8. an das Registergericht nach § 14 Absatz 8 Satz 1          der Länder – Gesetz zur Ausführung von Artikel 91c\nNummer 8 der Gewerbeordnung mit Ausnahme der             Absatz 4 des Grundgesetzes – vom 10. August 2009\nDaten in den Feldern 6 bis 8, 10 bis 13, 18, 19, 21, 22  (BGBl. I S. 2702) in der jeweils geltenden Fassung\nund 27 bis 33 der Anlagen 1 bis 3,                       bleibt unberührt. Bei nicht über verwaltungsinterne\nKommunikationsnetze erfolgender direkter elektroni-\n9. an die für die Lebensmittelüberwachung zuständi-          scher Kommunikation zwischen zuständiger Behörde\ngen Behörden der Länder nach § 14 Absatz 8 Satz 1        und den in den Absätzen 1 bis 3 genannten Stellen ist\nNummer 10 der Gewerbeordnung mit Ausnahme der            das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV)\nDaten in den Feldern 8, 10, 27 bis 31 und 33 der         zu Grunde zu legen. Als Datenaustauschformat ist der\nAnlagen 1 bis 3.                                         vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im\n(2) Zur Führung des Statistikregisters nach § 14 Ab-      Bundesanzeiger in der jeweils gültigen Fassung be-\nsatz 8 Satz 1 Nummer 9 der Gewerbeordnung und zur            kannt gemachte Standard zu Grunde zu legen. Bei der\nDurchführung der monatlichen Erhebungen als Bun-             Festlegung der Standards für das Übermittlungsproto-\ndesstatistik nach § 14 Absatz 13 Satz 1 der Gewerbe-         koll sowie für das Datenaustauschformat nach den\nordnung übermittelt die zuständige Behörde die folgen-       Sätzen 2 und 5 sind die vom IT-Planungsrat nach § 1\nden Daten aus den Gewerbeanzeigen gemäß den An-              Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des IT-Staatsvertrages be-\nlagen 1 bis 3 monatlich an die statistischen Ämter der       schlossenen IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheits-\nLänder                                                       standards zu beachten.\n1. die Daten in den Feldern 1 bis 4 als Hilfsmerkmale           (5) Die zuständige Behörde übermittelt die Daten\nfür den Betriebsinhaber,                                 aus der Gewerbeanzeige unverzüglich, spätestens je-\n2. die Daten in den Feldern 10 und 12 bis 14 als Hilfs-      doch zehn Arbeitstage nach Bescheinigung des Emp-\nmerkmale für den Betrieb,                                fangs der Gewerbeanzeige nach § 15 Absatz 1 der Ge-\nwerbeordnung an die in den Absätzen 1 und 3 genann-\n3. die Daten in den Feldern 4a, 8, 15 bis 25, 27, 29\nten Stellen. Datenübermittlungen an die in Absatz 2\nund 32 als Erhebungsmerkmale.\ngenannten Stellen erfolgen spätestens am zehnten\n(3) Sofern sich bei der Anmeldung eines Gewerbes          Arbeitstag des Monats, der auf die Empfangsbeschei-\nnach § 14 Absatz 1 oder § 55c der Gewerbeordnung             nigung der Gewerbeanzeige folgt.\nAnhaltspunkte für Verstöße gegen die in § 14 Absatz 8\nSatz 1 Nummer 7 der Gewerbeordnung genannten Vor-               (6) Abweichend von Absatz 4 können Daten aus der\nschriften ergeben, übermitteln die zuständigen Be-           Gewerbeanzeige bis zum 31. Dezember 2016 in Papier-\nhörden diese Anhaltspunkte einschließlich der Daten          form an die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Stellen\naus der Gewerbeanzeige mit Ausnahme der Daten in             übermittelt werden, sofern die in Absatz 4 geregelten\nFeld 33 der Anlage 1 an die Behörden der Zollverwal-         Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung\ntung. Das Bundesministerium der Finanzen und die             von den für die Übermittlung der Daten zuständigen\nLänder legen im Rahmen einer Verwaltungsvereinba-            Stellen oder den in den Absätzen 1 und 3 genannten\nrung einvernehmlich fest, in welchen Fällen Anhalts-         Stellen noch nicht erfüllt sind. Dazu sind die Vordrucke\npunkte im Sinne des Satzes 1 vorliegen.                      nach § 1 Satz 1 zu verwenden.\n(4) Die Übermittlung der Daten aus der Gewerbean-                                     §4\nzeige an die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Stellen\nerfolgt elektronisch über verwaltungsinterne Kommuni-                             Inkrafttreten\nkationsnetze oder verschlüsselt über das Internet. Bei          Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am\nDatenübermittlungen über das Internet ist als Übermitt-      1. Januar 2015 in Kraft. § 3 Absatz 4 und 5 treten am\nlungsprotokoll der vom Bundesministerium für Wirt-           1. Januar 2016 in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBerlin, den 22. Juli 2014\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Energie\nSigmar Gabriel","1210                  Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 25. Juli 2014\nAnlage 1\n(zu § 1 Satz 1 Nummer 1)\nGewerbe-Anmeldung\nName der entgegennehmenden Gemeinde                                             Gemeindekennzahl Betriebsstätte (Sitz)\nGewA 1\nBitte vollständig und gut lesbar ausfüllen sowie\nGewerbe-Anmeldung                                                               die zutreffenden Kästchen ankreuzen\nnach § 14 GewO oder § 55 c GewO\nAngaben zum Be-           Bei Personengesellschaften (z.B. OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen. Bei juris-\ntriebsinhaber             tischen Personen ist bei Feld Nr. 3 bis 9 und Feld Nr. 30 und 31 der gesetzliche Vertreter anzugeben (bei inländischer AG wird auf\ndiese Angaben verzichtet). Die Angaben für weitere gesetzliche Vertreter zu diesen Nummern sind ggf. auf Beiblättern zu ergänzen.\n1   Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name 2 Ort und Nr. des Registereintrages\nmit Rechtsform (ggf. bei GbR: Angabe der weiteren Gesellschafter)\nAngaben zur Person\n3   Name                                                                                   4   Vornamen                                       4a   Geschlecht\nmännl.       weibl.\n5   Geburtsname (nur bei Abweichung vom Namen)\n6   Geburtsdatum                                                        7    Geburtsort und – land\n8   Staatsangehörigkeit (en)\ndeutsch                       andere:\n9   Anschrift der Wohnung (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort; freiwillig: e-mail/web)                                                   Telefon-Nr.\nTelefax-Nr.\n10   Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter (nur bei Personengesellschaften)\nAngaben zum Betrieb                                        Zahl der gesetzlichen Vertreter (nur bei juristischen Personen)\n11   Vertretungsberechtigte Person/Betriebsleiter (nur bei inländischen Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen und unselbständigen Zweigstellen)\nName                                                                                Vornamen\nAnschriften (Straße, Haus-Nr., Plz, Ort)\n12   Betriebsstätte                                                                                                 Telefon-Nr.\nTelefax-Nr.\nfreiwillig: e-mail/web\n13   Hauptniederlassung (falls Betriebsstätte lediglich Zweigstelle ist)                                            Telefon-Nr.\nTelefax-Nr.\nfreiwillig: e-mail/web\n14   Frühere Betriebsstätte\nTelefon-Nr.\nTelefax-Nr.\n15   Angemeldete Tätigkeit - ggf. ein Beiblatt verwenden (genau angeben: z. B. Herstellung von Möbeln, Elektroinstallationen und Elektroeinzelhandel, Großhandel mit\nLebensmitteln usw.; bei mehreren Tätigkeiten bitte Schwerpunkt unterstreichen)\n16   Wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben ?                17   Datum des Beginns der angemeldeten\nTätigkeit\nJa             Nein\n18   Art des angemeldeten Betriebes\nIndustrie         Handwerk               Handel                Sonstiges\n19   Zahl der bei Geschäftsaufnahme tätigen\nPersonen (ohne Inhaber)                              Vollzeit                                            Teilzeit                                 Keine\nDie Anmeldung\n20               Eine Hauptniederlassung                  eine Zweigniederlassung                   eine unselbständige Zweigstelle\nwird erstattet für       21                                                                                      22\nein Automatenaufstellungsgewerbe                                                          ein Reisegewerbe\n23 24     Neuerrichtung/\nÜbernahme               Neugründung           Wiedereröffnung nach Verlegung aus                Gründung nach Umwandlungs-\neinem anderen Meldebezirk               gesetz (z.B. Verschmelzung, Spaltung)\nGrund\nWechsel der\nGesellschaftereintritt                  Erbfolge/Kauf/Pacht\nRechtsform\n26   Name des früheren Gewerbetreibenden oder früherer Firmenname\nFalls der Betriebsinhaber für die angemeldete Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt, in die Handwerksrolle einzutragen oder Ausländer ist:\n28                                                                               Wenn Ja, Ausstellungsdatum und erteilende Behörde:\nLiegt eine Erlaubnis vor?                       Ja         Nein\n29    Nur für Handwerksbetriebe                                                  Wenn Ja, Ausstellungsdatum und Name der Handwerkskammer:\nLiegt eine Handwerkskarte vor?                  Ja         Nein\n30                                                                               Wenn Ja, Ausstellungsdatum und erteilende Behörde:\nLiegt eine Aufenthaltsgenehmigung vor? Ja                  Nein\n31    Enthält die Aufenthaltsgeneh-                                              Wenn Ja, sie enthält folgende Auflagen bzw. Beschränkungen:\nmigung eine Auflage oder                       Ja          Nein\nBeschränkung?\nHinweis: Diese Anzeige berechtigt nicht zum Beginn des Gewerbebetriebes, wenn noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerks-\nrolle notwendig ist. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße oder Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Diese Anzeige ist keine\nGenehmigung zur Errichtung einer Betriebsstätte entsprechend dem Planungs- und Baurecht.\n32                                                         33\n(Datum)                                                 (Unterschrift)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 25. Juli 2014                                                                      1211\nAnlage 2\n(zu § 1 Satz 1 Nummer 2)\nGewerbe-Ummeldung\nName der entgegennehmenden Gemeinde                                           Gemeindekennzahl Betriebsstätte (Sitz)\nGewA 2\nBitte vollständig und gut lesbar ausfüllen sowie\nGewerbe-Ummeldung                                                             die zutreffenden Kästchen ankreuzen.\nnach § 14 GewO oder § 55 c GewO\nAngaben zum Bei Personengesellschaften (z.B. OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen. Bei juristischen\nBetriebsin-      Personen ist bei Feld Nr. 3 bis 9 und Feld Nr. 30 und 31 der gesetzliche Vertreter anzugeben (bei inländischer AG wird auf diese Angaben\nhaber            verzichtet). Die Angaben für weitere gesetzliche Vertreter zu diesen Nummern sind ggf. auf Beiblättern zu ergänzen.\n1   Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit                     2    Ort und Nr. des Registereintrages\nRechtsform (ggf. bei GbR: Angabe der weiteren Gesellschafter)\nAngaben zur Person\n3   Name                                                                                          4    Vornamen                              4a   Geschlecht\nmännl.        weibl.\n5   Geburtsname (nur bei Abweichung vom Namen)\n6   Geburtsdatum                                                        7  Geburtsort und – land\n8   Staatsangehörigkeit (en)\ndeutsch                     andere:\n9   Anschrift der Wohnung (Straße, Haus-Nr., Plz, Ort; freiwllig: e-mail/web )                                                        Telefon-Nr.\nTelefax-Nr.\n10   Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter (nur bei Personengesellschaften)\nAngaben zum Betrieb                                       Zahl der gesetzlichen Vertreter (nur bei juristischen Personen)\n11   Vertretungsberechtigte Person/Betriebsleiter (nur bei inländischer Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen und unselbständigen Zweigstellen)\nName                                                                              Vornamen\nAnschriften (Straße, Haus-Nr., Plz, Ort)\n12   Betriebsstätte                                                                                             Telefon-Nr.\nTelefax-Nr.\nfreiwillig: e-mail/web\n13   Hauptniederlassung                                                                                         Telefon-Nr.\nTelefax-Nr.\nfreiwillig: e-mail/web\n14   Frühere Betriebsstätte                                                                                     Telefon-Nr.\nTelefax-Nr.\nWelche Tätigkeit wird nach der Änderung (genau angeben: z. B. Herstellung von Möbeln, Elektroinstallationen und Elektroeinzelhandel, Großhandel mit Lebensmitteln\nusw.; bei mehreren Tätigkeiten bitte Schwerpunkt unterstreichen)\n15   neu ausgeübt? (ggf. Beiblatt verwenden)\n16   weiterhin ausgeübt? (ggf. Beiblatt verwenden)\n16a     Sonstiges (z.B. Betriebsverlegung innerhalb der Gemeinde, freiwillig: Aufgabe einer von mehreren Tätigkeiten, Namensänderung, Nebenerwerb)\n17   Datum der Änderung\n19   Zahl der tätigen Personen bei\nUmmeldung (ohne Inhaber)                                                                                                                  Keine\nVollzeit                                   Teilzeit\nDie Ummeldung\n20\nEine Hauptniederlassung                             eine Zweigniederlassung                   Eine unselbständige Zweigstelle\nwird erstattet für\n21                                                                                                        22\nein Automaten-                                                                                   ein Reisegewerbe\naufstellungsgewerbe\nFalls der Betriebsinhaber für die angemeldete Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt, in die Handwerksrolle einzutragen oder Ausländer ist:\n28                                                                  Wenn Ja, Ausstellungsdatum und erteilende Behörde:\nLiegt eine Erlaubnis vor?               Ja       Nein\n29   Nur für Handwerksbetriebe                                      Wenn Ja, Ausstellungsdatum und Name der Handwerkskammer:\nJa       Nein\nLiegt eine Handwerkskarte vor?\n30   Liegt eine Aufenthaltsgenehmi-                                 Wenn Ja, Ausstellungsdatum und erteilende Behörde:\ngung vor?\nJa       Nein\n31   Enthält die Aufenthaltsgeneh-                                  Wenn Ja, sie enthält folgende Auflagen bzw. Beschränkungen:\nmigung eine Auflage oder\nBeschränkung?                           Ja       Nein\nHinweis: Diese Anzeige berechtigt nicht zum Beginn des Gewerbebetriebes, wenn noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die\nHandwerksrolle notwendig ist. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße oder Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Diese Anzeige\nist keine Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsstätte entsprechend dem Planungs- und Baurecht.\n32                                                        33\n(Datum)                                               (Unterschrift)","1212                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 25. Juli 2014\nAnlage 3\n(zu § 1 Satz 1 Nummer 3)\nGewerbe-Abmeldung\nName der entgegennehmenden Gemeinde                                            Gemeindekennzahl Betriebsstätte (Sitz)\nGewA 3\nBitte vollständig und gut lesbar ausfüllen sowie\nGewerbe-Abmeldung                                                              die zutreffenden Kästchen ankreuzen.\nnach § 14 GewO oder § 55 c GewO\nAngaben zum Bei Personengesellschaften (z.B. OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen. Bei juristischen\nBetriebsin-     Personen ist bei Feld Nr. 3 bis 9 der gesetzliche Vertreter anzugeben (bei inländischer AG wird auf diese Angaben verzichtet). Die Angaben\nhaber           für weitere gesetzliche Vertreter zu diesen Nummern sind ggf. auf Beiblättern zu ergänzen.\n1  Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit                     2    Ort und Nr. des Registereintrages\nRechtsform (ggf. bei GbR mit weiteren Gesellschaftern)\nAngaben zur Person\n3  Name                                                                                          4    Vornamen                               4a  Geschlecht\nmännl.          weibl.\n5  Geburtsname (nur bei Abweichung vom Namen)\n6  Geburtsdatum                                                         7   Geburtsort und – land\n8  Staatsangehörigkeit\ndeutsch                      andere:\n9  Anschrift der Wohnung (Straße, Haus-Nr., Plz, Ort; freiwillig: e-mail/web)                                                  Telefon-Nr.\nTelefax-Nr.\n10   Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter (nur bei Personengesellschaften)\nAngaben zum Betrieb                                       Zahl der gesetzlichen Vertreter (nur bei juristischen Personen)\n11  Vertretungsberechtigte Person/Betriebsleiter (nur bei inländischen Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen und unselbständigen Zweigstellen)\nName                                                                                Vornamen\nAnschriften (Straße, Haus-Nr., Plz, Ort):\n12  Betriebsstätte                                                                                              Telefon-Nr.\nTelefax-Nr.\nfreiwillig: e-mail/web\n13  Hauptniederlassung                                                                                          Telefon-Nr.\nTelefax-Nr.\nfreiwillig: e-mail/web\n14  Künftige Betriebsstätte, falls an einem anderen Ort eine Neuerrichtung beabsichtigt ist                     Telefon-Nr.\nTelefax-Nr.\nfreiwillig: e-mail/web\n15  Abgemeldete Tätigkeit - ggf. Beiblatt verwenden -(genau angeben: z. B. Herstellung von Möbeln, Elektroinstallationen und Elektroeinzelhandel, Großhandel mit\nLebensmitteln usw.; bei mehreren Tätigkeiten bitte Schwerpunkt unterstreichen)\n16  Wurde die aufgegebene                                                17\nTätigkeit (zuletzt) im\nJa            Nein                                      Datum der Betriebsaufgabe\nNebenerwerb betrieben?\n18  Art des abgemeldeten Betriebes\nIndustrie                  Handwerk                    Handel                Sonstiges\n19  Zahl der bei Geschäftsaufgabe/-übergabe\ntätigen Personen (ohne Inhaber)                                                                                                                  Keine\nVollzeit                                         Teilzeit\nDie Abmeldung\n20   Eine Hauptniederlassung                               eine Zweigniederlassung                    eine unselbständige Zweigstelle\nwird erstattet für\n21   ein Automatenaufstellungsgewerbe                                                                      22  ein Reisegewerbe\n23 24     Aufgabe/Übergabe                                                                                   Gründung nach\nVollständige                     Verlegung in einen                       Umwandlungsgesetz (z.B.\n25                                Aufgabe                      anderen Meldebezirk\nGrund                                                                                                                                Verschmelzung,\nSpaltung)\nWechsel der                       Gesellschafteraustritt                    Erbfolge/Verkauf,\nRechtsform                                                                  Verpachtung\n26   Name des künftigen Gewerbetreibenden oder Firmenname\n27   Gründe für die Betriebsaufgabe (z.B. Alter, wirtschaftliche Schwierigkeiten, Insolvenzverfahren usw.)\nHinweis:                         Eine Wiederaufnahme der abgemeldeten Tätigkeit ist erneut anzeigepflichtig.\n32                                                        33\n(Datum)                                                 (Unterschrift)"]}