{"id":"bgbl1-2014-3-1","kind":"bgbl1","year":2014,"number":3,"date":"2014-01-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/3#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2014-3-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2014/bgbl1_2014_3.pdf#page=2","order":1,"title":"Verordnung zur Verwendung eines Formulars für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfeformularverordnung  PKHFV)","law_date":"2014-01-06T00:00:00Z","page":34,"pdf_page":2,"num_pages":11,"content":["34              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 21. Januar 2014\nVerordnung\nzur Verwendung eines Formulars für die Erklärung\nüber die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe\n(Prozesskostenhilfeformularverordnung – PKHFV)\nVom 6. Januar 2014\nEs verordnen auf Grund                                    1. Angaben darüber, wie es seinen Lebensunterhalt\nbestreitet, welche Einnahmen es im Monat durch-\n– des § 117 Absatz 3 der Zivilprozessordnung, der zu-            schnittlich hat und welcher Art diese sind;\nletzt durch Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzes vom\n31. August 2013 (BGBl. I S. 3533) geändert worden         2. die Erklärung, dass es über Vermögen, das nach\nist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständig-             § 115 der Zivilprozessordnung einzusetzen ist, nicht\nkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002                    verfügt; dabei ist, soweit das Kind oder sein gesetz-\n(BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom              licher Vertreter davon Kenntnis hat, anzugeben,\n17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) das Bundes-                a) welche Einnahmen die Personen im Monat durch-\nministerium der Justiz und für Verbraucherschutz                   schnittlich brutto haben, die dem Kind auf Grund\nund                                                                gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt gewähren;\n– des § 11a Absatz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes, der            b) ob die Personen gemäß Buchstabe a über Ver-\nzuletzt durch Artikel 7 Nummer 2 des Gesetzes vom                  mögensgegenstände verfügen, deren Einsatz\n31. August 2013 (BGBl. I S. 3533) geändert worden                  oder Verwertung zur Bestreitung eines dem Kind\nist, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:                zu leistenden Prozesskostenvorschusses in\nBetracht kommt; die Gegenstände sind in der Er-\nklärung unter Angabe ihres Verkehrswertes zu\n§1                                        bezeichnen.\nFormular                            Die vereinfachte Erklärung im Antragsvordruck für das\nvereinfachte Verfahren zur Abänderung von Unterhalts-\n(1) Für die Erklärung der Partei über ihre persönli-\ntiteln ist weiterhin möglich; sie genügt auch, wenn die\nchen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 117 Ab-\nVerfahren maschinell bearbeitet werden. Das Kind kann\nsatz 2 Satz 1 oder nach § 120a Absatz 1 Satz 3 der\nsich auf die Formerleichterungen nicht berufen, wenn\nZivilprozessordnung ist das in der Anlage bestimmte\ndas Gericht die Benutzung des in der Anlage bestimm-\nFormular zu verwenden.\nten Formulars anordnet.\n(2) Absatz 1 gilt nicht für die Erklärung einer Partei        (2) Eine Partei, die nach dem Zwölften Buch Sozial-\nkraft Amtes, einer juristischen Person oder einer partei-    gesetzbuch laufende Leistungen zum Lebensunterhalt\nfähigen Vereinigung.                                         bezieht, muss die Abschnitte E bis J des in der Anlage\nbestimmten Formulars nicht ausfüllen, wenn sie der Er-\n§2                               klärung den zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen\nBewilligungsbescheid des Sozialamtes beifügt, es sei\nVereinfachte Erklärung                      denn, das Gericht ordnet dies ausdrücklich an.\n(1) Ein minderjähriges unverheiratetes Kind, das in\n§3\neiner Abstammungssache nach § 169 des Gesetzes\nüber das Verfahren in Familiensachen und in den Ange-                           Zulässige Abweichungen\nlegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder in             (1) Folgende Abweichungen von dem in der Anlage\neinem Verfahren über den Unterhalt seine Rechte ver-         bestimmten Formular und dem Hinweisblatt zu dem\nfolgen oder verteidigen oder das einen Unterhalts-           Formular sind zulässig:\nanspruch vollstrecken will, kann die Erklärung gemäß\n§ 117 Absatz 2 Satz 1 oder § 120a Absatz 1 Satz 3            1. Ergänzungen oder Änderungen, die auf einer Ände-\nder Zivilprozessordnung ohne Benutzung des in der                 rung von Rechtsvorschriften beruhen;\nAnlage bestimmten Formulars abgeben, wenn es über            2. Ergänzungen oder Änderungen des Hinweisblattes\nEinkommen und Vermögen, das nach § 115 der Zivil-                 zu dem Formular, die mit Rücksicht auf Besonder-\nprozessordnung einzusetzen ist, nicht verfügt. Die Er-            heiten des Verfahrens in den einzelnen Gerichts-\nklärung des Kindes muss in diesem Fall enthalten:                 zweigen oder Behörden erforderlich sind.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 21. Januar 2014                35\n(2) Der Bund und die Länder dürfen jeweils für ihren        ges und des Bundeslandes oder durch eine Bezeich-\nBereich Anpassungen und Änderungen von dem in der             nung der Behörde zu ersetzen, in dem oder der die ab-\nAnlage bestimmten Formular zulassen, die es, ohne             weichende Fassung des Hinweisblattes verwendet\nden Inhalt zu verändern oder dessen Verständnis zu er-        wird.\nschweren, ermöglichen, das Formular in elektronischer\nForm auszufüllen und dem Gericht als strukturierten                                           §4\nDatensatz zu übermitteln. Diese Befugnis kann durch\nVerwaltungsabkommen auf eine zentrale Stelle übertra-                        Inkrafttreten, Außerkrafttreten\ngen werden.                                                       Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\n(3) Wird das Hinweisblatt zu dem Formular nach Ab-          in Kraft. Gleichzeitig tritt die Prozesskostenhilfevor-\nsatz 1 Nummer 2 in einer abweichenden Fassung ver-            druckverordnung vom 17. Oktober 1994 (BGBl. I\nwendet, so ist die Bezeichnung „Allgemeine Fassung“           S. 3001), die zuletzt durch Artikel 36 des Gesetzes\nunten auf der ersten Seite des Hinweisblattes und des         vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022) geändert\nFormulars durch eine Bezeichnung des Gerichtszwei-            worden ist, außer Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBerlin, den 6. Januar 2014\nDer Bundesminister\nd e r J u s t i z u n d f ü r Ve r b r a u c h e r s c h u t z\nHeiko Maas\nDie Bundesministerin\nfür Arbeit und Soziales\nAndrea Nahles","36                  Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 21. Januar 2014\nAnlage\nBezeichnung, Ort und Geschäftsnummer des Gerichts:\nErklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse\nbei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe\n– Belege sind in Kopie durchnummeriert beizufügen –\nA Angaben zu Ihrer Person\nName, Vorname, ggf. Geburtsname                                            Beruf, Erwerbstätigkeit                  Geburtsdatum                  Familienstand\nAnschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort)                                                               Tagsüber tel. erreichbar unter Nummer\nSofern vorhanden: Gesetzlicher Vertreter (Name, Vorname, Anschrift, Telefon)\nB Rechtsschutzversicherung/Mitgliedschaft\n1. Trägt eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle/Person (z. B. Gewerkschaft, Mieterverein, Sozialverband)                                     Beleg\ndie Kosten Ihrer Prozess- oder Verfahrensführung?                                                                                                          Nummer\nNein           Ja:\nIn welcher Höhe? Wenn die Kosten in voller Höhe von einer Versicherung oder anderen Stelle/Person getragen werden, ist die\nBewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht möglich und damit die Beantwortung der weiteren Fragen nicht erforderlich.\n2. Wenn nein: Besteht eine Rechtsschutzversicherung oder die Mitgliedschaft in einem Verein/einer Organisation\nBeleg\n(z. B. Gewerkschaft, Mieterverein, Sozialverband), der/die die Kosten der beabsichtigten Prozess- oder Verfahrensführung                                   Nummer\ntragen oder einen Prozessbevollmächtigten stellen könnte?\nNein           Ja:\nBezeichnung der Versicherung/des Vereins/der Organisation. Klären Sie möglichst vorab, ob die Kosten getragen werden. Bereits\nvorhandene Belege über eine (Teil-)Ablehnung seitens der Versicherung/des Vereins/der Organisation fügen Sie dem Antrag bei.\nC Unterhaltsanspruch gegenüber anderen Personen\nHaben Sie Angehörige, die Ihnen gegenüber gesetzlich zur Leistung von Unterhalt verpflichtet sind (auch wenn                                                Beleg\ntatsächlich keine Leistungen erfolgen)? z. B. Mutter, Vater, Ehegatte/Ehegattin, eingetragene(r) Lebenspartner/Lebenspartnerin                             Nummer\nNein           Ja:\nName des Unterhaltsverpflichteten. Bitte geben Sie auf einem weiteren Exemplar dieses Formulars seine persönlichen und\nwirtschaftlichen Verhältnisse an, sofern diese nicht bereits vollständig aus den folgenden Abschnitten ersichtlich sind.\nD Angehörige, denen Sie Bar- oder Naturalunterhalt gewähren\nName, Vorname, Anschrift                           Geburts-           Verhältnis       Monatsbetrag in           Haben diese Angehörigen                    Beleg\nNummer\n(sofern sie von Ihrer Anschrift abweicht)          datum              (z. B. Ehe-      EUR, soweit Sie den       eigene Einnahmen? z. B.\ngatte, Kind,     Unterhalt nur durch       Ausbildungsvergütung, Unterhalts-\nMutter)          Zahlung gewähren          zahlung vom anderen Elternteil usw.\n1\nNein           Ja:\nmtl. EUR netto\n2\nNein           Ja:\nmtl. EUR netto\n3\nNein           Ja:\nmtl. EUR netto\n4\nNein           Ja:\nmtl. EUR netto\n5\nNein           Ja:\nmtl. EUR netto\n- Allgemeine Fassung -                                                                                                                                                  1","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 21. Januar 2014                                                               37\nWenn Sie laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozial-\nhilfe) beziehen und den aktuellen Bescheid einschließlich des Berechnungsbogens vollständig beifügen,\nmüssen Sie die Abschnitte E bis J nicht ausfüllen, es sei denn, das Gericht ordnet dies an.\nE   Bruttoeinnahmen\nBelege (z. B. Lohnbescheinigung, Steuerbescheid, Bewilligungsbescheid mit Berechnungsbogen) müssen in Kopie beigefügt werden.\n1. Haben Sie Einnahmen aus (bitte die monatlichen Bruttobeträge in EUR angeben)\nBeleg                                                                     Beleg\nNummer                                                                    Nummer\nNichtselbständiger\nNein          Ja:                                  Unterhalt?                           Nein   Ja:\nArbeit?\nmtl. EUR brutto                                                              mtl. EUR brutto\nSelbständiger Arbeit/\nGewerbebetrieb/ Land-                 Nein          Ja:                                  Rente/Pension?                       Nein   Ja:\nund Forstwirtschaft?                                        mtl. EUR brutto                                                              mtl. EUR brutto\nVermietung und\nNein          Ja:                                  Arbeitslosengeld?                    Nein   Ja:\nVerpachtung?\nmtl. EUR brutto                                                              mtl. EUR brutto\nKapitalvermögen?                      Nein          Ja:                                  Arbeitslosengeld II?                 Nein   Ja:\nmtl. EUR brutto                                                              mtl. EUR brutto\nKindergeld/\nNein          Ja:                                  Krankengeld?                         Nein   Ja:\nKinderzuschlag?\nmtl. EUR brutto                                                              mtl. EUR brutto\nWohngeld?                             Nein          Ja:                                  Elterngeld?                          Nein   Ja:\nmtl. EUR brutto                                                              mtl. EUR brutto\n2. Haben Sie andere Einnahmen? auch einmalige oder unregelmäßige\nWenn Ja, bitte Art, Bezugszeitraum und Höhe angeben                                                                           Nein   Ja                   Beleg\nz.B. Weihnachts-/Urlaubsgeld jährlich, Steuererstattung jährlich, BAföG mtl.                                                                             Nummer\nEUR brutto\nEUR brutto\n3. Hat Ihr Ehegatte/eingetragener Lebenspartner bzw. Ihre Ehegattin/eingetragene Lebenspartnerin Einnahmen aus\n(bitte die monatlichen Bruttobeträge in EUR angeben)\nBeleg                                                                     Beleg\nNummer                                                                    Nummer\nNichtselbständiger\nNein           Ja:                                  Unterhalt?                           Nein   Ja:\nArbeit?\nmtl. EUR brutto                                                             mtl. EUR brutto\nSelbständiger Arbeit/\nGewerbebetrieb/Land-                 Nein           Ja:                                  Rente/Pension?                       Nein   Ja:\nund Forstwirtschaft?                                         mtl. EUR brutto                                                             mtl. EUR brutto\nVermietung und\nNein           Ja:                                  Arbeitslosengeld?                    Nein   Ja:\nVerpachtung?\nmtl. EUR brutto                                                             mtl. EUR brutto\nKapitalvermögen?                     Nein           Ja:                                  Arbeitslosengeld II?                 Nein   Ja:\nmtl. EUR brutto                                                             mtl. EUR brutto\nKindergeld/\nNein           Ja:                                  Krankengeld?                         Nein   Ja:\nKinderzuschlag?\nmtl. EUR brutto                                                             mtl. EUR brutto\nWohngeld?                            Nein           Ja:                                  Elterngeld?                          Nein   Ja:\nmtl. EUR brutto                                                             mtl. EUR brutto\n4. Hat Ihr Ehegatte/eingetragener Lebenspartner bzw. Ihre Ehegattin/eingetragene\nLebenspartnerin andere Einnahmen? auch einmalige oder unregelmäßige\nNein   Ja\nWenn Ja, bitte Art, Bezugszeitraum und Höhe angeben                                                                                                       Beleg\nNummer\nz.B. Weihnachts-/Urlaubsgeld jährlich, Steuererstattung jährlich, BAföG mtl.\nEUR brutto\nEUR brutto\n5. Falls zu den Einnahmen alle Fragen verneint werden: Auf welche Umstände ist dies zurückzuführen? Wie bestreiten Sie\nIhren Lebensunterhalt? Angaben hierzu sind auf einem gesonderten Blatt beizufügen!\n2","38               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 21. Januar 2014\nF Abzüge         Art der Abzüge bitte kurz bezeichnen (z. B. Lohnsteuer, Pflichtbeiträge, Lebensversicherung). Belege müssen in Kopie beigefügt werden.\nBeleg     2. Welche Abzüge hat Ihr Ehegatte/eing. Lebenspartner              Beleg\n1. Welche Abzüge haben Sie?                                              Nummer     bzw. Ihre Ehegattin/eingetragene Lebenspartnerin?                 Nummer\nSteuern/Solidaritätszuschlag                          EUR mtl.                      Steuern/Solidaritätszuschlag                       EUR mtl.\nSozialversicherungsbeiträge                          EUR mtl.                       Sozialversicherungsbeiträge                        EUR mtl.\nSonstige Versicherungen                              EUR mtl.                       Sonstige Versicherungen                            EUR mtl.\nFahrt zur Arbeit (Kosten für öffentliche Verkehrs-                                  Fahrt zur Arbeit (Kosten für öffentliche Verkehrs-\nmittel oder einfache Entfernung bei KFZ-Nutzung) EUR mtl./KM                        mittel oder einfache Entfernung bei KFZ-Nutzung) EUR mtl./KM\nSonstige Werbungskosten/Betriebsausgaben             EUR mtl.                       Sonstige Werbungskosten/Betriebsausgaben           EUR mtl.\nG Bankkonten/Grundeigentum/Kraftfahrzeuge/Bargeld/Vermögenswerte\nVerfügen Sie oder Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin bzw. Ihr eingetragener Lebenspartner/Ihre eingetragene Lebenspartnerin\nallein oder gemeinsam über …\nBeleg\n1. Bank-, Giro-, Sparkonten oder dergleichen? Angaben zu allen Konten sind auch bei fehlendem Guthaben erforderlich.                                  Nummer\nNein            Ja:\nArt des Kontos, Kontoinhaber, Kreditinstitut                                                         Kontostand in EUR\nBeleg\n2. Grundeigentum? z. B. Grundstück, Haus, Eigentumswohnung, Erbbaurecht                                                                               Nummer\nNein            Ja:\nGröße, Anschrift/Grundbuchbezeichnung, Allein- oder Miteigentum, Zahl der Wohneinheiten              Verkehrswert in EUR\nBeleg\n3. Kraftfahrzeuge?                                                                                                                                    Nummer\nNein            Ja:\nMarke, Typ, Baujahr, Anschaffungsjahr, Allein- oder Miteigentum, Kilometerstand                      Verkehrswert in EUR\nBeleg\n4. Bargeld oder Wertgegenstände? z. B. wertvoller Schmuck, Antiquitäten, hochwertige elektronische Geräte                                             Nummer\nNein            Ja:\nBargeldbetrag in EUR, Bezeichnung der Wertgegenstände, Allein- oder Miteigentum                      Verkehrswert in EUR\nBeleg\n5. Lebens- oder Rentenversicherungen?                                                                                                                 Nummer\nNein            Ja:\nVersicherung, Versicherungsnehmer, Datum des Vertrages/Handelt es sich um eine zusätzliche\nAltersvorsorge gem. Einkommensteuergesetz, die staatlich gefördert wurde („Riester-Rente“)?          Rückkaufswert in EUR\nBeleg\n6. sonstige Vermögenswerte? z. B. Bausparverträge, Wertpapiere, Beteiligungen, Forderungen                                                            Nummer\nNein            Ja:\nBezeichnung, Allein- oder Miteigentum                                                                Verkehrswert in EUR\n3","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 21. Januar 2014                                                                 39\nBeleg\nH Wohnkosten               Belege sind in Kopie beizufügen (z. B. Mietvertrag, Heizkostenabrechnung, Kontoauszüge)                                        Nummer\n1. Gesamtgröße des Wohnraums, den Sie allein oder gemeinsam mit anderen Personen bewohnen:\n(Angabe in Quadratmeter)\n3. Anzahl der Personen, die den Wohnraum\n2. Zahl der Zimmer:\ninsgesamt bewohnen:\n4. Nutzen Sie den Raum als Mieter oder in einem ähnlichen Nutzungs-\nNein!                        Ja!\nverhältnis? Wenn ja, bitte die nachfolgenden Angaben in EUR pro Monat ergänzen!\nMiete ohne Nebenkosten             Heizungskosten                     Übrige Nebenkosten            Gesamtbetrag                Ich allein zahle davon  !\n5. Nutzen Sie den Raum als Eigentümer, Miteigentümer oder Erbbau-\nNein!                        Ja!\nberechtigter? Wenn ja, bitte die nachfolgenden Angaben in EUR pro Monat ergänzen!\nZinsen und Tilgung                 Heizungskosten                     Übrige Nebenkosten            Gesamtbetrag                Ich allein zahle davon\n6. Genaue Einzelangaben zu der Belastung aus Fremdmitteln bei Nutzung als (Mit-)Eigentümer usw.                                                           Beleg\nz. B. Datum des Darlehensvertrages, Darlehensnehmer, Kreditinstitut, Darlehensrate pro Monat, Zahlungen laufen bis ...                                  Nummer\nRestschuld in EUR           Zinsen und Tilgung mtl.\n!\nRestschuld in EUR           Zinsen und Tilgung mtl.\nI Sonstige Zahlungsverpflichtungen                               Angabe, an wen, wofür, seit wann und bis wann die Zahlungen geleistet werden               Beleg\nNummer\nz. B. Ratenkredit der ... Bank vom ... für …, Raten laufen bis ... / Belege (z. B. Darlehensvertrag, Zahlungsnachweise) sind in Kopie beizufügen\nRestschuld in EUR             Gesamtbelastung mtl.        Ich allein zahle davon\nRestschuld in EUR             Gesamtbelastung mtl.        Ich allein zahle davon\nRestschuld in EUR             Gesamtbelastung mtl.        Ich allein zahle davon\nJ Besondere Belastungen                       Angaben sind zu belegen,                                                                                      Beleg\nNummer\nz. B. Mehrausgaben für körperbehinderten Angehörigen und Angabe des GdB/Mehrbedarfe gemäß § 21 SGB II und § 30 SGB XII\nIch allein zahle davon\nIch allein zahle davon\nK Ich versichere hiermit, dass meine Angaben vollständig und wahr sind. Das Hinweisblatt zu diesem\nFormular habe ich erhalten und gelesen.\nMir ist bekannt, dass unvollständige oder unrichtige Angaben die Aufhebung der Bewilligung von\nProzess- oder Verfahrenskostenhilfe und eine Strafverfolgung nach sich ziehen können. Das Gericht\nkann mich auffordern, fehlende Belege nachzureichen und meine Angaben an Eides statt zu versichern.\nMir ist auch bekannt, dass ich während des Gerichtsverfahrens und innerhalb eines Zeitraums von vier\nJahren seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens\nverpflichtet bin, dem Gericht wesentliche Verbesserungen meiner wirtschaftlichen Lage oder eine\nÄnderung meiner Anschrift unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Bei laufenden Einkünften ist\njede nicht nur einmalige Verbesserung von mehr als 100 Euro (brutto) im Monat mitzuteilen. Reduzieren\nsich geltend gemachte Abzüge, muss ich dies ebenfalls unaufgefordert und unverzüglich mitteilen, wenn\ndie Entlastung nicht nur einmalig 100 Euro im Monat übersteigt. Ich weiß, dass die Bewilligung der\nProzess- oder Verfahrenskostenhilfe bei einem Verstoß gegen diese Pflicht aufgehoben werden kann,\nund ich dann die gesamten Kosten nachzahlen muss.\nAnzahl der beigefügten Belege:\nAufgenommen:\nUnterschrift der Partei oder Person, die sie\nOrt, Datum                                       gesetzlich vertritt                                      Unterschrift/Amtsbezeichnung\n4","40        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 21. Januar 2014\nHinweisblatt\nzum Formular für die Erklärung\nüber die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse\nbei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe\n– Bitte bewahren Sie dieses Hinweisblatt und eine Kopie des ausgefüllten Formulars bei Ihren Unterlagen auf –\nAllgemeine Hinweise\nWozu Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe?\nWenn Sie eine Klage erheben oder einen Antrag bei Gericht stellen wollen, müssen Sie in der Regel\nGerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vor oder ist aus anderen\nGründen eine anwaltliche Vertretung notwendig, kommen die Kosten hierfür hinzu. Entsprechende\nKosten entstehen Ihnen auch dann, wenn Sie sich in einem Gerichtsverfahren verteidigen.\nDie Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe soll Ihnen die Verfolgung oder Verteidigung Ihrer Rechte\nermöglichen, wenn Sie diese Kosten nicht oder nur teilweise aufbringen können. Sie kann auch dann\nbewilligt werden, wenn Sie zur Durchsetzung eines Anspruchs die Zwangsvollstreckung betreiben\nmüssen.\nWer erhält Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe?\nDazu schreibt das Gesetz für die Prozesskostenhilfe vor:\n„Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Pro-\nzessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozess-\nkostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aus-\nsicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.\nMutwillig ist die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, wenn eine Partei, die keine\nProzesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der\nRechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht\nauf Erfolg besteht.“\nDies gilt auch für die Verfahrenskostenhilfe. Einen Anspruch haben Sie also dann, wenn Sie\n- einen Prozess oder ein Verfahren führen müssen und die dafür erforderlichen Kosten nicht oder\nnur teilweise aufbringen können und\n- nach Einschätzung des Gerichts nicht nur geringe Aussichten auf Erfolg haben und\n- nicht von der Prozess- oder Verfahrensführung absehen würden, wenn Sie die Kosten selbst\ntragen müssten.\nEin Anspruch auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe besteht allerdings nicht, wenn eine\nRechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernehmen würde. Sie wird auch\ndann nicht gewährt, wenn aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht jemand anderes für die Kosten\naufkommen        muss      (Prozess-     oder      Verfahrenskostenvorschuss).     Das     können      der\nEhegatte/eingetragene Lebenspartner bzw. die Ehegattin/eingetragene Lebenspartnerin oder bei\neinem unverheirateten Kind die Eltern oder ein Elternteil sein.\nWas ist Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe?\nProzess- oder Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Fürsorgeleistung im Bereich der Rechtspflege.\nWenn Sie Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe erhalten, müssen Sie für die Gerichtskosten und die\nKosten der eigenen anwaltlichen Vertretung je nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen\nVerhältnissen keine Zahlungen oder nur Teilzahlungen leisten. Aus Ihrem Einkommen müssen Sie\ngegebenenfalls bis höchstens 48 Monatsraten zahlen. Die Höhe dieser Monatsraten ist gesetzlich\nfestgelegt.\nDie Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung werden dann übernommen, wenn das Gericht Ihnen einen\nRechtsanwalt, eine Rechtsanwältin oder eine andere beiordnungsfähige Person beiordnet. Dies muss\nbesonders beantragt werden. Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin muss grundsätzlich in dem\nBezirk des Gerichts niedergelassen sein. Andernfalls kann das Gericht dem Beiordnungsantrag nur\nentsprechen, wenn weitere Kosten nicht entstehen.\nVerbessern sich Ihre Verhältnisse wesentlich, können Sie auch nachträglich bis zum Ablauf von vier\nJahren seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens zu\nZahlungen herangezogen werden. Verschlechtern sich Ihre Verhältnisse, ist auch eine Verringerung\nvon festgesetzten Raten möglich.\n- Allge me ine Fassu ng –\n1","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 21. Januar 2014                     41\nWichtig:\nSie sind während des Gerichtsverfahrens und innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren seit\nder rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens verpflichtet,\ndem Gericht jede wesentliche Verbesserungen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse oder eine\nÄnderung Ihrer Anschrift unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Bei laufenden\nEinkünften ist jede nicht nur einmalige Verbesserung von mehr als 100 Euro (brutto) im Monat\nmitzuteilen. Reduzieren sich geltend gemachte Abzüge (Wohnkosten, Unterhalt, Zahlungs-\nverpflichtungen oder besondere Belastungen) oder fallen diese ganz weg, so müssen Sie dies\nebenfalls von sich aus mitteilen, wenn die Entlastung nicht nur einmalig 100 Euro im Monat\nübersteigt. Eine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann auch\ndadurch eintreten, dass Sie durch die Rechtsverfolgung oder -verteidigung etwas erlangen.\nAuch dies müssen Sie dem Gericht mitteilen. Verstoßen Sie gegen diese Pflichten, kann die\nBewilligung nachträglich aufgehoben werden, und Sie müssen die Kosten nachzahlen.\nWelche Risiken sind zu beachten?\nWenn Sie ein Gerichtsverfahren führen müssen, sollten Sie sich zunächst möglichst genau über die\nHöhe der zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten informieren. Dies gilt auch bei Prozess- oder\nVerfahrenskostenhilfe. Sie schließt nicht jedes Kostenrisiko aus.\nInsbesondere erstreckt sie sich nicht auf die Kosten, die die Gegenseite zum Beispiel für ihre\nanwaltliche Vertretung aufwendet. Verlieren Sie das Gerichtsverfahren, so müssen Sie der\nGegenseite diese Kosten in der Regel auch dann erstatten, wenn Ihnen Prozess- oder\nVerfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist. Eine Ausnahme gilt in der Arbeitsgerichtsbarkeit: Hier\nmuss man in der ersten Instanz die Kosten der gegnerischen Prozessvertretung auch dann nicht\nerstatten, wenn man unterliegt.\nSchon für eine anwaltliche Vertretung im Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe\nentstehen Kosten. Diese müssen Sie begleichen, wenn Ihrem Antrag nicht entsprochen wird. Das\nGleiche gilt für bereits entstandene und noch entstehende Gerichtskosten.\nWie erhält man Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe?\nErforderlich ist ein Antrag. In dem Antrag müssen Sie das Streitverhältnis ausführlich und vollständig\ndarstellen. Aus dem Antrag muss sich für das Gericht die vom Gesetz geforderte ,,hinreichende\nAussicht auf Erfolg'' (siehe oben) schlüssig ergeben. Die Beweismittel sind anzugeben. Zu diesen\nFragen sollten Sie sich, wenn nötig, anwaltlich beraten lassen. Lassen Sie sich dabei auch über das\nBeratungshilfegesetz informieren, nach dem Personen mit geringem Einkommen und Vermögen\neine kostenfreie oder wesentlich verbilligte Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung bean-\nspruchen können.\nDem Antrag müssen Sie außerdem eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen\nVerhältnisse (Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen, Einkommen und Lasten) sowie entsprechende\nBelege in Kopie beifügen. Für diese Erklärung müssen Sie das vorliegende Formular benutzen.\nProzess- oder Verfahrenskostenhilfe kann grundsätzlich nur für die Zeit nach Vorlage des\nvollständigen Antrags einschließlich dieser Erklärung und aller notwendigen Belege bewilligt werden.\nDas Formular ist von jeder Antragstellerin bzw. jedem Antragsteller gesondert auszufüllen. Bei\nMinderjährigen sind deren persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse sowie die der\nunterhaltsverpflichteten Personen auf weiteren Exemplaren des Formulars anzugeben.\nDas Gericht entscheidet, ob Ihnen Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird. Da die Mittel für\nProzess- oder Verfahrenskostenhilfe von der Allgemeinheit durch Steuern aufgebracht werden, muss\nes prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe haben. Das Formular soll\ndiese Prüfung erleichtern. Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, dass Sie Ihre persönlichen und\nwirtschaftlichen Verhältnisse darlegen müssen.\nLesen Sie das Formular sorgfältig durch und füllen Sie es gewissenhaft aus.\nDie Ausfüllhinweise zum Formular finden Sie im Folgenden. Wenn Sie beim Ausfüllen Schwierigkeiten\nhaben, können Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen oder sich an das Gericht wenden. Sollte der Raum\nim Formular nicht ausreichen, können Sie die Angaben auf einem Extrablatt machen. Bitte weisen Sie in dem\nbetreffenden Feld auf das beigefügte Blatt hin.\nWichtig:\nDas Gericht kann Sie auffordern, fehlende Belege nachzureichen und Ihre Angaben an Eides statt zu\nversichern. Wenn Sie angeforderte Belege nicht nachreichen, kann dies dazu führen, dass Ihr Antrag\nauf Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zurückgewiesen wird.\nWenn Sie unvollständige oder unrichtige Angaben machen, kann dies auch dazu führen, dass schon\nbewilligte Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe wieder aufgehoben wird und Sie die angefallenen\nKosten nachzahlen müssen. Dies droht Ihnen auch dann, wenn Sie während des Gerichtsverfahrens\nund innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der\nsonstigen Beendigung des Verfahrens dem Gericht wesentliche Verbesserungen Ihrer\nwirtschaftlichen Lage oder eine Änderung Ihrer Anschrift nicht unaufgefordert und unverzüglich\nmitteilen. Wenn Sie bewusst unrichtige oder unvollständige Angaben machen, kann dies auch als\nStraftat verfolgt werden.\n2","42         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 21. Januar 2014\nAusfüllhinweise\nFüllen Sie das Formular bitte in allen Teilen vollständig aus. Wenn Fragen zu verneinen sind, kreuzen Sie\nbitte das dafür vorgesehene Kästchen an. Bitte fügen Sie die notwendigen Belege in Kopie nach dem\njeweils neuesten Stand bei, nummerieren Sie sie und tragen Sie die Nummer in dem dafür vorgesehenen\nKästchen am Rand jeweils ein.\nA        Bitte bezeichnen Sie die Erwerbstätigkeit, aus der Sie Einnahmen (Abschnitt E des Formulars)\nbeziehen.\nB        Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie sich zunächst an die Versicherung\nwenden. Fügen Sie bitte in jedem Fall den Versicherungsschein in Kopie bei. Falls Ihre\nVersicherung die Übernahme der Kosten bereits abgelehnt hat, fügen Sie bitte auch den\nAblehnungsbescheid in Kopie bei. Sind Sie Mitglied einer Organisation, die Mitgliedern\nüblicherweise für Rechtsstreitigkeiten wie den Ihrigen Rechtsschutz gewährt (z. B. Gewerkschaft,\nMieterverein oder Sozialverbände), müssen Sie sich ebenfalls vorrangig an diese Organisation\nwenden. Die Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe kommt regelmäßig erst in\nBetracht, wenn die Organisation Ihnen gegenüber die Gewährung von Rechtsschutz abgelehnt hat.\nWenn Sie das Formular nach erfolgter Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zum\nZweck der Überprüfung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen müssen,\nbrauchen Sie hier keine Angaben mehr zu machen.\nC        Gesetzliche Unterhaltspflichten bestehen grundsätzlich zwischen Verwandten in gerader Linie\n(also etwa für Eltern gegenüber ihren Kindern und umgekehrt), zwischen Ehegatten, zwischen\neingetragenen Lebenspartnern oder Lebenspartnerinnen sowie zwischen der nicht verheirateten\nMutter und dem Kindesvater nach der Geburt eines Kindes. Ein Unterhaltsanspruch setzt weiter\nvoraus, dass\n- der Unterhaltsberechtigte außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, und\n- der Unterhaltsverpflichtete unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen wirtschaftlich\nin der Lage ist, Unterhalt zu leisten.\nAuch volljährige Kinder haben hiernach in der Regel einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen\ndie Eltern, solange sie sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Studium befinden.\nDas Gericht benötigt zusätzlich Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse\nder unterhaltsverpflichteten Personen. Für (auch getrennt lebende) Ehegatten/Ehegattinnen und\neingetragene Lebenspartner/Lebenspartnerinnen können die Angaben in den Abschnitten E bis J\ndieses Formulars gemacht werden. In den übrigen Fällen bitte ein weiteres Exemplar dieses\nFormulars verwenden, wobei dann nur die Abschnitte A und D bis J auszufüllen sind. Falls die\nunterhaltsverpflichtete Person die Mitwirkung ablehnt, geben Sie bitte den Grund der Weigerung\nsowie das an, was Ihnen über deren persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse bekannt ist.\nD        Wenn Sie Angehörigen Unterhalt gewähren, wird dies bei der Bewilligung der Prozess- oder\nVerfahrenskostenhilfe berücksichtigt. Deshalb liegt es in Ihrem Interesse, wenn Sie angeben,\nwelchen Personen Sie Unterhalt leisten, egal ob Sie den Unterhalt ausschließlich durch\nGeldzahlungen erbringen und ob die Personen eigene Einnahmen haben. Zu den eigenen\nEinnahmen einer Person, der Sie Unterhalt gewähren, gehören auch Unterhaltszahlungen eines\nDritten, insbesondere diejenigen des anderen Elternteils für das gemeinsame Kind, oder eine\nAusbildungsvergütung, die ein unterhaltsberechtigtes Kind bezieht. Den Angaben müssen Sie die\nnotwendigen Belege in Kopie beifügen (z. B. Unterhaltstitel, Zahlungsnachweise).\nE        Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind insbesondere Lohn oder Gehalt. Anzugeben sind\ndie Bruttoeinnahmen des letzten Monats vor der Antragstellung. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und\nandere einmalige oder unregelmäßige Einnahmen bitte gesondert unter \"Andere Einnahmen\"\nangeben. In Kopie beizufügen sind:\n1. Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der Arbeitsstelle für die letzten zwölf Monate vor der\nAntragstellung;\n2. falls vorhanden, der letzte Bescheid des Finanzamts über die Einkommensteuer, sonst die\nelektronische Lohnsteuerbescheinigung, aus der die Brutto- und Nettobezüge des\nVorjahres ersichtlich sind.\nEinnahmen aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft sind mit\neinem aktuellen Monatsbetrag anzugeben. Das Gleiche gilt für die Eintragung der entsprechenden\nBetriebsausgaben als Abzüge unter Abschnitt F. Stellen Sie die Monatsbeträge bitte auf einem\nExtrablatt anhand eines Zwischenabschlusses mit dem sich ergebenden Reingewinn dar.\nSaisonale oder sonstige Schwankungen im Betriebsergebnis sind durch angemessene Zu- oder\nAbschläge zu berücksichtigen. In das Formular setzen Sie bitte die Monatsbeträge der Einnahmen\nund der Betriebsausgaben ein, die Sie daraus zeitanteilig errechnet haben. Falls das Gericht dies\nanfordert, müssen Sie die Betriebseinnahmen mit den entsprechenden Umsatzsteuer-\n3","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 21. Januar 2014                   43\nvoranmeldungen und die Betriebsausgaben mit den angefallenen Belegen nachweisen. Der letzte\nJahresabschluss und der letzte Steuerbescheid, aus dem sich die erzielten Einkünfte\nergeben, sind in Kopie beizufügen.\nWenn Sie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen (z. B.\nSparzinsen, Dividenden) haben, tragen Sie bitte ein Zwölftel der voraussichtlichen\nJahreseinnahmen ein.\nWenn Sie Unterhaltszahlungen für sich und Kinder beziehen, ist bei Ihrer Angabe nur der für\nIhren Unterhalt bestimmte Betrag einzutragen. Die für die Kinder bestimmten Beträge geben Sie\nbitte in der vorletzten Spalte des Abschnitts D an. Die Frage nach dem Bezug von Unterhalt ist\nauch dann zu bejahen, wenn Ihnen die Leistungen nicht als Unterhaltsrente, sondern als\nNaturalleistung (z. B. freie Wohnung, Verpflegung, sonstige Versorgung im elterlichen Haushalt;\nLeistungen des Partners bzw. der Partnerin einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft) gewährt\nwerden. Der geschätzte Wert dieser Leistungen ist unter Abschnitt E einzutragen.\nBezüglich der Einnahmen aus Renten, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Krankengeld,\nElterngeld,    Ausbildungsförderung     oder    anderen     Sozialleistungen    sind   der  letzte\nBewilligungsbescheid und die Unterlagen, aus denen sich die derzeitige Höhe der\nLeistungen ergibt, in Kopie beizufügen.\nAnzugeben mit ihrem Geldwert sind hier ferner alle sonstigen, in den vorhergehenden Zeilen des\nFormulars nicht erfassten Einnahmen, auch Naturalleistungen (z. B. Deputate, freie Verpflegung\nund sonstige Sachbezüge; freie Wohnung jedoch nur, wenn unter Abschnitt H Wohnkosten\nangegeben werden).\nF  Als Abzüge können Sie geltend machen:\n1. die auf das Einkommen entrichteten Steuern (auch Kirchensteuer, Gewerbesteuer, nicht\njedoch Umsatzsteuer) und den Solidaritätszuschlag;\n2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (z. B. Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-\nversicherung);\n3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, aber\nnur bis zu der Höhe, in der diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Falls die Versicherung nicht\ngesetzlich vorgeschrieben ist, können Beiträge nur bis zu der Höhe abgesetzt werden, in der die\nVersicherung nach Art und Umfang angemessen ist. Bitte erläutern Sie Art und Umfang der\nVersicherung auf einem Extrablatt, falls dies nicht eindeutig aus den in Kopie beizufügenden\nBelegen (z. B. Versicherungsschein, Beitragsrechnung) hervorgeht;\n4. Fahrt- und sonstige Werbungskosten, d. h. die notwendigen Aufwendungen zur Erwerbung,\nSicherung und Erhaltung der Einnahmen (z. B. auch Berufskleidung, Gewerkschaftsbeitrag).\nWenn Sie Kosten der Fahrt zur Arbeit geltend machen, ist die einfache Entfernung in Kilometern\nanzugeben, bei Benutzung eines Pkw auch der Grund, warum kein öffentliches Verkehrsmittel\nbenutzt wird. Bei Einnahmen aus selbständiger Arbeit hier bitte die Betriebsausgaben angeben.\nDie allgemeinen Lebenshaltungskosten (z. B. Lebensmittel, Kleidung, Telefon oder Strom, soweit er\nnicht zum Heizen benötigt wird) berücksichtigt das Gericht von sich aus in Höhe der gesetzlich\nfestgelegten Freibeträge.\nG  Hier     sind    alle    Bankkonten,     Grundeigentum,       Kraftfahrzeuge,      Bargeldbeträge,\nLebensversicherungen, private Rentenversicherungen und sonstigen Vermögenswerte (auch\nim Ausland angelegte) anzugeben, die Ihnen, Ihrem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner bzw.\nIhrer Ehegattin/ eingetragenen Lebenspartnerin jeweils allein oder gemeinsam gehören. Sollten\neine oder mehrere Personen Miteigentümer sein, bitte den Anteil bezeichnen, der Ihnen, Ihrem\nEhegatten/eingetragenen Lebenspartner oder Ihrer Ehegattin/eingetragenen Lebenspartnerin\ngehört. Geeignete Belege sind in Kopie beizufügen. Darüber hinaus kann das Gericht aus\nbegründetem Anlass weitere Belege (zum Beispiel Kontoauszüge für einen längeren,\nzurückliegenden Zeitraum) anfordern.\nProzess- oder Verfahrenskostenhilfe kann Ihnen auch dann bewilligt werden, wenn zwar\nVermögenswerte vorhanden sind, diese aber zur Sicherung einer angemessenen Lebensgrundlage\noder einer angemessenen Vorsorge dienen. Derartige Vermögenswerte sind zum Beispiel\n- ein selbst genutztes angemessenes Hausgrundstück,\n- Kapital, das der zusätzlichen Altersvorsorge im Sinne des Einkommensteuergesetzes dient und\ndessen Ansammlung staatlich gefördert wurde („Riester-Rente“)\n- ein angemessenes Kraftfahrzeug, wenn dieses für die Berufsausbildung oder die\nBerufsausübung benötigt wird,\n- kleinere Barbeträge oder Geldwerte (Stand Januar 2014: Beträge bis insgesamt 2600 Euro für\ndie hilfebedürftige Partei zuzüglich 256 Euro für jede Person, die von ihr überwiegend\nunterhalten wird).\n4","44   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 21. Januar 2014\nDiese Vermögenswerte müssen Sie aber trotzdem angeben!\nHausrat, Kleidung und Gegenstände, die für die Berufsausbildung oder die Berufsausübung\nbenötigt werden, müssen nur dann angegeben werden, wenn sie den Rahmen des Üblichen\nübersteigen oder wenn es sich um Gegenstände von höherem Wert handelt.\nIst bebautes Grundvermögen vorhanden, geben Sie bitte auch die jeweilige Gesamtfläche an, die\nfür Wohnzwecke bzw. einen gewerblichen Zweck genutzt wird, nicht nur die von Ihnen und Ihren\nAngehörigen (oben Abschnitt D) genutzte Fläche.\nBei Grundvermögen ist der Verkehrswert (nicht Einheits- oder Brandversicherungswert)\nanzugeben, bei Bauspar-, Bank-, Giro-, Sparkonten und dergleichen der derzeitige Kontostand,\nbei Wertpapieren die Anzahl, die Wertpapierkennnummer sowie der derzeitige Kurswert und bei\neiner Lebensversicherung der Rückkaufswert. Entsprechende Belege (z. B. Bescheinigungen von\nBanken oder Versicherungen) sind in Kopie beizufügen.\nUnter ,,Sonstige Vermögenswerte“ fallen außerdem Forderungen, in Scheidungsverfahren ins-\nbesondere auch der Anspruch aus Zugewinnausgleich.\nSollte der Einsatz oder die Verwertung eines Vermögensgegenstandes für Sie und Ihre Familie eine\nbesondere Härte bedeuten, erläutern Sie dies bitte auf einem Extrablatt.\nH  Wenn Wohnkosten geltend gemacht werden, geben Sie bitte die Wohnfläche, die Zahl der Zimmer\nund die Gesamtzahl der Personen, die den Wohnraum bewohnen, an. Die Kosten bitte wie im\nFormular vorgesehen aufschlüsseln.\nMietnebenkosten sind – außer den gesondert anzugebenden Heizungskosten – die auf die Mieter\numgelegten Betriebskosten (z. B. Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Straßen-\nreinigung,    Müllbeseitigung,     Schornsteinfeger,  Aufzug,   Allgemeinstrom,     Hausreinigung,\nGemeinschaftsantenne usw.). Nicht hierzu gehören jedoch Gas- oder Stromkosten für die eigene\nWohnung (soweit es sich nicht um Heizkosten handelt), Telefon oder GEZ.\nZu der Belastung aus Fremdmitteln bei Wohneigentum gehören insbesondere die Raten für\nDarlehen, die für den Bau, den Kauf oder die Erhaltung aufgenommen worden sind. Nebenkosten\nsind auch hier außer den gesondert anzugebenden Heizungskosten die Betriebskosten.\nSollten Sie sich den Wohnraum mit einer anderen Person als einem unterhaltsberechtigten\nAngehörigen (oben Abschnitt D) teilen, tragen Sie bitte nur die auf Sie entfallenden anteiligen\nBeträge ein. Die notwendigen Belege (z. B. Mietvertrag, Darlehensurkunden,\nNebenkostenabrechnung) müssen in Kopie beigefügt werden.\nI  Sie müssen die notwendigen Belege für die monatlichen Zahlungen und die derzeitige Höhe der\nRestschuld auch dann in Kopie beifügen, wenn Sie die Zahlungsverpflichtung eingegangen sind, um\neinen unter Abschnitt G anzugebenden Vermögensgegenstand anzuschaffen.\nJ  Wenn Sie eine besondere Belastung geltend machen, geben Sie bitte den Monatsbetrag oder die\nanteiligen Monatsbeträge an, die von Ihren Einnahmen oder denen Ihres Ehegatten/eingetragenen\nLebenspartners oder Ihrer Ehegattin/eingetragenen Lebenspartnerin abgesetzt werden sollen. Bitte\nfügen Sie außer den Belegen auf einem Extrablatt eine Erläuterung bei. Eine Unterhaltsbelastung\nIhres Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners bzw. Ihrer Ehegattin/eingetragenen Lebenspartnerin\naus einer früheren Ehe oder Partnerschaft kann hier angegeben werden. Wenn Sie sich in einer\nbesonderen Lebenssituation befinden und daher die Voraussetzungen für die Gewährung von\nMehrbedarfen gemäß § 21 SGB II oder § 30 SGB XII vorliegen, werden diese ebenfalls als Abzug\nanerkannt. Beispiele hierfür sind:\n- Werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche\n- Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für\nderen Pflege und Erziehung sorgen\n- Behinderte Personen, denen bestimmte Leistungen gemäß SGB XII zuerkannt werden\n- Personen, die medizinisch bedingt einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen\nK  Die Erklärung ist auch bei anwaltlicher Vertretung von der Partei selbst in der letzten Zeile zu\nunterschreiben. Bei gesetzlicher Vertretung muss der gesetzliche Vertreter unterschreiben.\n5"]}