{"id":"bgbl1-2014-18-1","kind":"bgbl1","year":2014,"number":18,"date":"2014-05-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/18#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2014-18-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2014/bgbl1_2014_18.pdf#page=2","order":1,"title":"Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven","law_date":"2014-04-28T00:00:00Z","page":442,"pdf_page":2,"num_pages":2,"content":["442              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 9. Mai 2014\nVierte Verordnung\nzur Änderung der Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven\nVom 28. April 2014\nAuf Grund des § 20 Absatz 2 des Zollverwaltungs-         um 270 Grad für 125 Meter nach Ostsüdost ab. Sie\ngesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a         verläuft auf einer Länge von 201 Metern nach Nord-\ndes Gesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2030)        nordost. Dann knickt sie in einem Winkel von 129 Grad\ngeändert worden ist, verordnet das Bundesministerium        nach Nordnordwest ab und trifft nach 402 Metern auf\nder Finanzen:                                               die Grenze des Naturschutzgebiets „Weserportsee“,\nknickt dann für 33 Meter um 142 Grad nach Westen\nArtikel 1                           und dann für 388 Meter in einem Winkel von 90 Grad\nnach Südsüdwest ab, trifft auf die vorhandene Grenze\nIn der Verordnung über die Grenze des Freihafens         und folgt dieser auf 170 Metern Westnordwest, um\nBremerhaven vom 20. Juni 2001 (BGBl. I S. 1201), die        225 Grad abknickend für 30 Meter nach Nordnordwest,\nzuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Oktober       um 225 Grad abknickend für 140 Meter nach Nordnord-\n2011 (BGBl. I S. 2059) geändert worden ist, wird die        ost, um 90 Grad abknickend für 50 Meter nach West-\nAnlage 1 wie folgt gefasst:                                 nordwest, um 270 Grad abknickend für 95 Meter nach\nNordnordost, um 90 Grad abknickend für 20 Meter\n„Anlage                                                     nach Westnordwest, um 270 Grad abknickend für\n(zu § 1)                                                    116 Meter nach Nordnordost. Nun knickt sie um\nDie Grenze des Freihafens Bremerhaven beginnt an der        90 Grad nach Westnordwest für 200 Meter ab, kreuzt\nKajenstation 690 der Kaje Kaiserhafen II Ostseite und       dabei die Weserportstraße und die Hafengleise und\nverläuft für 14 Meter in östliche Richtung. Sie verläuft    trifft auf die Gemeindegrenze zwischen Bremen und\nanschließend für 50 Meter nach Nordnordost, knickt          Bremerhaven. Jetzt knickt sie um 270 Grad nach Nord-\num 276 Grad für 17 Meter nach Südsüdost ab,                 nordost ab und verläuft parallel zu den Gleisanlagen\nschwenkt dann um 270 Grad auf einer Länge von 46 Me-        und knickt nach 403 Metern um 36 Meter nach West-\ntern nach Süden, wo sie auf die nördliche Bordstein-        südwest und dann nach 29 Metern nach Nordnordwest\nkante Alter Fährweg trifft. Sie folgt der Straße Alter      ab, trifft auf die östliche Begrenzung des Weges, der\nFährweg nach Osten auf einer Länge von 70 Metern,           parallel zur Böschung der südlichen Rampe der Was-\nschwenkt um 140 Grad nach Nordnordost und verläuft          hingtonstraße verläuft, folgt dieser Begrenzung in süd-\nentlang der westlichen Straßenbegrenzung der Straße         liche Richtung auch entlang des Wendehammers und\nAlter Fährweg. Nach 90 Metern knickt sie um 72 Grad         trifft auf die Washingtonstraße. Sie folgt dieser Straße\nfür 27 Meter nach Nordwesten ab und verläuft anschlie-      entlang ihrer Südseite auf einer Länge von 470 Metern,\nßend in einem Winkel von 270 Grad für 37 Meter nach         knickt dann um 90 Grad für 7 Meter nach Südsüdwest\nNordosten. In einem Winkel von 270 Grad verläuft sie        ab, knickt um 270 Grad für 11 Meter nach Westnord-\n22 Meter nach Südosten und knickt anschließend um           west ab, knickt dann um 270 Grad für 7 Meter nach\n64 Grad nach Nordosten ab. Nachdem sie nach 30 Me-          Nordnordost ab, knickt dann um 90 Grad für 12 Meter\ntern die Franziusstraße überquert hat, knickt sie in einem  nach Westnordwest ab, knickt dann um 130 Grad für\nWinkel von 262 Grad nach Südsüdost ab, verläuft für         9 Meter nach Südwest ab, knickt dann um 140 Grad\netwa 30 Meter nach Südosten und folgt dann der              nach Südsüdwest für 175 Meter ab und knickt um 286\nGrenze des stadtbremischen Überseehafengebiets in           Grad für 140 Meter in nordwestliche Richtung ab. Sie\neinem mittleren Abstand von 1 Meter zur Einmündung          knickt dann für 38 Meter um 210 Grad in nördliche\nder Hansastraße in die Batteriestraße. Sie schwenkt um      Richtung ab und läuft dann anschließend 55 Meter wie-\n162 Grad nach Norden und nach 30 Metern um 198 Grad         derum in nordwestliche Richtung. Dann knickt sie um\nnach Nordnordost und verläuft dann auf einer Länge          90 Grad ab und verläuft 167 Meter in südsüdwestliche\nvon 45 Metern in einem Abstand von 8 Metern westlich        Richtung. In einem Winkel von 164 Grad verläuft sie\nder Grenze des stadtbremischen Überseehafengebiets,         25 Meter in südliche Richtung. Sie knickt daraufhin in\nentfernt sich hier auf 13 Metern von dieser Grenze und      einem Winkel von 270 Grad nach Nordwesten ab und\nverläuft dann in gerader Linie auf einer Länge von          nach 7 Metern in einem Winkel von 270 Grad auf einer\n187 Metern in nordnordöstlicher Richtung in einem           Länge von 7 Metern nach Nordnordost, knickt dann in\nmittleren Abstand von 15 Metern bis auf 12 Meter an         einem Winkel von 135 Grad für 36 Meter nach Nord-\ndie Grenze des stadtbremischen Überseehafengebiets          nordwest ab und verläuft in einem Winkel von 235 Grad\nheran. Danach folgt sie der Grenze des stadtbremi-          dann für 11 Meter in nordöstliche Richtung. Anschlie-\nschen Überseehafengebiets auf einer Länge von               ßend verläuft sie für 1 196 Meter in einem östlichen\n598 Metern in einem konstanten Abstand von 12 Me-           Abstand von 19 Metern parallel zur Grenze des stadt-\ntern in nordnordöstlicher Richtung, knickt um 270 Grad      bremischen Überseehafengebiets, dann verläuft sie für\nfür 12 Meter nach Osten ab, bis sie auf die Grenze des      85 Meter in nordnordöstliche Richtung im Bogen, be-\nstadtbremischen Überseehafengebiets trifft, schwenkt        ginnend mit einem östlichen Abstand von 6 Metern und\num 90 Grad nach Nordnordost und verläuft auf 530 Me-        sich annähernd bis auf einen östlichen Abstand von\ntern in gerader Linie, davon die ersten 295 Meter iden-     3 Metern zur Grenze des stadtbremischen Überseeha-\ntisch mit der Grenze des stadtbremischen Übersee-           fengebiets. Sie wendet sich dann, die Senator-Bortt-\nhafengebiets, knickt dann um 90 Grad für 174 Meter          scheller-Straße überspringend und dieser in nördliche\nnach Westnordwest ab. Dort knickt sie um 270 Grad           Richtung folgend, bis zur südöstlichen Grenze des\nnach Nordnordost ab und nach 47 Metern knickt sie           öffentlichen Parkplatzes. Anschließend verläuft sie","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 9. Mai 2014                443\ndann nach einem rechten Winkel in westliche Richtung          nal“ und vor der Columbuskaje in einem Abstand von\nbis an die südwestliche Grenze des Parkplatzes. Sie           100 Metern in der Außenweser, verläuft bis zum Strom-\nknickt anschließend um 271 Grad in nordnordöstliche           kilometer 67,62. Hier knickt sie rechtwinklig nach Osten\nRichtung ab und verläuft anschließend 67 Meter am             ab. Sie verläuft 85 Meter nach Osten, bis sie auf das\nParkplatz entlang, schwenkt nach Nordwest auf die             Kopfende der Ostmole des Vorhafens Kaiserschleuse\nVorstellgruppe „Weddewarder Tief“, bis sie den Dienst-        trifft. Sie verläuft entlang der westlichen Kajenmauer\nweg neben dem Gleiskörper erreicht, und folgt diesem          der Ostmole, bis sie auf das Außenhaupt der Kaiser-\nin Richtung Nordost bis zur Wurster Straße. Hier ver-         schleuse trifft. Sie knickt rechtwinklig nach Osten ab,\nläuft sie an der Westseite der Wurster Straße in nord-        bis sie auf die westliche Bordsteinkante des Fußweges\nwestlicher Richtung, die Gleise überspringend, bis            der Inselstraße trifft. Sie folgt der Bordsteinkante in\n3 Meter vor den Lärmschutzwall, folgt dann nach Süd-          südlicher Richtung der Inselstraße, dabei die Zufahrts-\nwesten dem Wall auf 390 Metern und anschließend               straße zum Schlepperhafen überspringend, bis vor die\ndem Deichverteidigungsweg auf der Südseite, folgt die-        Vorkontrolle des Zolls, der Verkehrsinsel im Einmün-\nsem auf dieser Seite auf seiner gesamten Länge von            dungsbereich Inselstraße/Lohmannstraße. Hier über-\n2 195 Metern. Sie knickt dann um 246 Grad für 35 Me-          springt sie die Lohmannstraße in östlicher Richtung\nter nach Nordwesten ab, daraufhin knickt sie um               und folgt der östlichen Fußwegbegrenzung für 65 Meter\n90 Grad für 27 Meter nach Südwesten ab, und                   nach Norden. Sie knickt dann um 245 Grad nach Osten\nschwenkt um 270 Grad für 16 Meter nach Nordwesten.            ab und trifft nach 40 Metern auf die westliche Kajen-\nSie knickt dann um 90 Grad nach Südwesten ab und              kante des Kaiserhafens I. Sie folgt dieser auf einer\ntrifft nach 50 Metern auf die Vorderkante der Stromkaje       Länge von 417 Metern, knickt dann in nordöstlicher\nund folgt dieser 112 Meter in einem Winkel von 90 Grad        Richtung ab, überspringt das Hafenbecken und trifft\nin nordnordwestlicher Richtung. Hier knickt sie um            nach 183 Metern auf den Ausgangspunkt der Grenze\n90 Grad für 100 Meter nach Westsüdwest in die Weser           des Freihafens.“\nab, wendet sich dann nach Südsüdost, verläuft dann in\neinem Abstand von 100 Metern vor der Stromkaje und                                      Artikel 2\ntrifft nach circa 1 750 Metern auf die Grenze des stadt-\nbremischen Überseehafengebiets Bremerhaven, folgt                 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\ndieser als Gerade vor der Stromkaje „Container-Termi-         in Kraft.\nBerlin, den 28. April 2014\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäuble"]}