{"id":"bgbl1-2014-17-2","kind":"bgbl1","year":2014,"number":17,"date":"2014-04-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/17#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2014-17-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2014/bgbl1_2014_17.pdf#page=5","order":2,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014)","law_date":"2014-04-23T00:00:00Z","page":413,"pdf_page":5,"num_pages":16,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2014             413\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014)\nVom 23. April 2014\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-         teriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder\nsen:                                                       sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerb-\nlichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis\n§1                             zum Gesamtbetrag von 2 400 Millionen Euro zu Lasten\nFeststellung des                       des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.\nWirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens\n(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die\nDer Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für         aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschafts-\ndas Jahr 2014, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt      plangesetze übernommenen Garantien und sonstige\nund nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungs-          Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Son-\ngesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufge-        dervermögen noch in Anspruch genommen werden\nstellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf      kann oder in Anspruch genommen worden ist und für\n793 300 000 Euro                       die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.\nfestgestellt.\n(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-\n§2                             leistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzu-\nrechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in\nErmächtigung zur Kreditaufnahme                  Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten\nDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie        sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen,\nwird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wie-    soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs-\nderaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 fest-     betrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest-\ngestellten Betrages aufzunehmen.                           gelegt wird.\n§3                                (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-\nZulässige                          spruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz\nMehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan              für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom-\nmene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr\nWird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge ei-      anzurechnen.\nnes unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnis-\nses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des\nGrundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirt-                                      §5\nschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall ei-\nnen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder                                 Vom\nwenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.                   Verwendungszweck ausgenommene Beträge\n§4                                Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlag-\nten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind\nÜbernahme von Gewährleistungen                   von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungs-\n(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ener-      gesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenom-\ngie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesminis-     men.","414          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2014\n§6                                                            §7\nBefristung\nInkrafttreten\nDie §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des\nERP-Wirtschaftsplangesetzes 2015 außer Kraft.                 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es\nist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 23. April 2014\nDer Bundespräsident\nJoachim Gauck\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Energie\nSigmar Gabriel\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäuble","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2014       415\nAnlage\n(zu § 1)\nWirtschaftsplan\nnach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007\nKapitel 1 (Ausgaben):             Investitionsfinanzierung\nKapitel 2 (Sonstige Ausgaben):    Sonstige Ausgaben\nKapitel 3 (Einnahmen):            Einnahmen\nAnlage 1:                         Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nAnlage 2:                         Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember\n2012\nAnlage 3:                         Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung\ndes eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens","416            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2014\nKapitel 1\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                               Zweckbestimmung\n2014      2013          2012\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                        2                                                                            3         4            5\nAusgaben\n892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und\n-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh-\nmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            32 200    44 500        24 695\nDie veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten\nDarlehen eingesetzt.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         330 700 T€\ndavon fällig:\nJahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               51 300 T€\nJahr 2016 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               49 700 T€\nJahr 2017 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             44 900 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       184 800 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 682 01, 683 01\nund 870 01.\n2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 10 000 T€ der Einsparungen bei\nTiteln 682 01 und 683 01 geleistet werden.\n682 01-691 Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund übernommenen För-\nderkrediten aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung. . . . . . . . . . . . .                                                                0     9 600       77 518\nHaushaltsvermerk:\n1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und\n683 01 geleistet werden.\n2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5 000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei\nTitel 892 01.\n683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2013 sowie sonstigen Verpflich-\ntungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung. . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     252 000   247 900       227 388\nZahlungsverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                1 006 400 T€\ndavon fällig:\nJahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             221    700     T€\nJahr 2016 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             186    400     T€\nJahr 2017 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             151    500     T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       446    800     T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und\n682 01 geleistet werden.\n2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10 000 T€ der Deckung von Mehrausgaben\nbei Titel 892 01.\n682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur\nBereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in\nDeutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende.\nMehrausgaben für Energieprojekte können bis zur Höhe der Einnahmen aus\nKap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit\nZustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegan-\ngen werden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500 000   460 000         41 117\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     1 500 000 T€\ndavon fällig:\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   1 500 000 T€\nHaushaltsvermerk:\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet\nwerden.\n681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie\nlangfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerika-\nnischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland. . . . . . . . . . .                                                              2 700     2 600        2 550\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             3 220 T€\ndavon fällig:\nJahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 1 140 T€\nJahr 2016 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 1 040 T€\nJahr 2017 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 1 040 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.\n2. Die Ausgaben sind übertragbar.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2014                                                    417\nInvestitionsfinanzierung                                                                                 Zu Tit. 682 02\nDer Ansatz umfasst insbesondere:\n– die Dotierung der ERP/EIF-Dachfonds mit dem Ziel, mittelständi-\nErläuterungen                                                              schen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital so-\nwohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch\nin der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu er-\n6                                                       leichtern.\n– Belastungen aus der Übernahme der Beteiligung an High-Tech\nZu Tit. 892 01                                                                                               Gründerfonds I + II.\nDie ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unterneh-                                       Weitere Maßnahmen sind der Mikrokreditfonds und der Mikromezza-\nmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittel-                                          ninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Betei-\nständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten                                        ligungen an mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften sowie\nder gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbei-                                       Projekte im Rahmen der Energiewende im Umfang von rd. 750 Mio.\nträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.                                      Euro.\nDementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe-\ncke mit einem Volumen von rd. 6 170,0 Mio. Euro zinsbegünstigt wer-                                      In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushalts-\nden:                                                                                                     jahr 2014 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Aus-\nzahlung in den Jahren 2015 ff. erforderlich, da es die Entscheidungs-\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . . . .                                 300 Mio. Euro freiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit\nb) Existenzgründungen und Wachstums-                                                                     Auszahlungen im Haushaltsjahr 2014 oder in Folgejahren tätigen.\nfinanzierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 780 Mio. Euro\nc) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs-                                                          Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich-\ngesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    90 Mio. Euro tung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.\nd) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 Mio. Euro  Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/\ne) Exportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 Mio. Euro.       Verwaltungskosten geleistet werden.\nWenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen ange-                                         Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre\npasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen                                         belaufen sich auf 1 500,0 Mio. Euro.\nzwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.\nBei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das\nERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauer-                                          Zu Tit. 681 02\nhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2014 geplante Förder-                                     Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogram-\nvolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.                                                    me, und zwar\nEntsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,\ndass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der                                               – 1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem\nAgenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit                                            Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und\nZinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden:                                                         südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland\na) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der                                           ermöglicht wird,\nGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-                                       – 0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem\nstruktur“.                                                                                              jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglich-\nb) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstums-                                                 keit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule\nfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen                                           in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,\nWirtschaft und der Freien Berufe.\nc) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die                                      – 0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar-\nmittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem                                             ship Program.\nKapital erleichtern.                                                                                Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für\nd) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung                                           die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit-\nneuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer                                         tel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher\nMarkteinführung.                                                                                    Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für\ne) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang                                           Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro-\nmit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.                                       gramme finanziert werden.\nIm Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro                                      Bis zu 0,580 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/\nfür neue Förderansätze gewährt werden.                                                                   jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen ameri-\nAus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-                                          kanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird,\nwaltungskosten geleistet werden.                                                                         sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen\nDeutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu\nmachen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.\nZu Tit. 682 01\nIm Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung wurde die Förderung                                           Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.\nim Grundsatz auf eine Zinsverbilligung von durch die KfW aufgenom-                                       Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-\nmenen und ausgereichten Krediten umgestellt und ein Teil der beste-                                      tigung in Höhe von 3,220 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren\nhenden Kreditforderungen auf den Bund übertragen mit der Maßgabe,                                        2015 bis 2017, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.\ndass das ERP-Sondervermögen anfallende Zwischenfinanzierungs-\nkosten trägt. Diese Zwischenfinanzierungskosten sind im ERP-Wirt-                                        Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-\nschaftsplan auszuweisen.                                                                                 kosten geleistet werden.\nDie Zahlungsverpflichtungen wurden bis zum 31. Dezember 2012 voll-\nständig abgearbeitet.\nZu Tit. 683 01\nDer Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge\nder Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen\n(Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuord-\nnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen\nnach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich\n31. Dezember 2013.\nDie Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen\nsich auf 1 006,4 Mio. Euro, davon fällig:\nJahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221,7 Mio. Euro\nJahr 2016 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186,4 Mio. Euro\nJahr 2017 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151,5 Mio. Euro\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446,8 Mio. Euro.","418            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2014\nKapitel 1\nBetrag   Betrag   Ist-Ergebnis\nTitel\nfür      für\nund                                             Zweckbestimmung\n2014     2013        2012\nFunktion\n1 000 €  1 000 €     1 000 €\n1                                                                      2                                                              3        4           5\n681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      3 600    3 600       1 444\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              5 100 T€\ndavon fällig:\nJahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1  500     T€\nJahr 2016 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1  300     T€\nJahr 2017 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1  300     T€\nJahr 2018 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1  000     T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.\n2. Die Ausgaben sind übertragbar.\n870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      1 000    1 000            0\nHaushaltsvermerk:\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet wer-\nden.\nGesamtsumme Investitionsfinanzierung                        791 500  769 200\nAbschluss\nZuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         6 300    6 200\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 785 200  763 000\nGesamtsumme Investitionsfinanzierung                        791 500  769 200","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2014 419\nInvestitionsfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 681 03\nDie Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen\ndieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transat-\nlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför-\ndert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirt-\nschaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem\nInterministeriellen Ausschuss (IMA).\nAußer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-\ntigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den\nJahren 2015 bis 2018, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön-\nnen.\nAus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-\nkosten geleistet werden.\nZu Tit. 870 01\nDer Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg-\nschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.\nDie Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich\naus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.\nDie Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember\n2012 rund 1 400 Mio. Euro.","420           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2014\nKapitel 2\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                             Zweckbestimmung\n2014      2013         2012\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                   2                                                                                 3         4            5\nSonstige Ausgaben\n531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten\ndes ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            750       750       1 256\n575 01-680 Zinsaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              1 000     1 000             0\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    50        50            0\n595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014 . . . . . . . . . .                                                                    –         –            0\n697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                        0\nSumme Sonstige Ausgaben                                     1 800     1 800\nAbschluss\nSonstige Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1 800     1 800\nZinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         –         –\nGesamtsumme Sonstige Ausgaben                                              1 800     1 800","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2014 421\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 531 01\nDurch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der\nFortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören\nPublikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sonder-\nvermögens auch im Internet informiert wird.\nFerner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonderver-\nmögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen wer-\nden.\nFinanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen\nsowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Ta-\ngungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen\nkönnen.\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder-\naufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2013 aufgenommenen Mittel vorge-\nsehen.\nZu Tit. 671 01\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus\nder Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh-\nren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen\nForderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in\nAnspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung\nder auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-\ntragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs-\nund ähnliche Kosten gezahlt werden.\nZu Tit. 595 01\nDer Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der\nKreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.\nZu Tit. 697 01\nMit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung\nder Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt-\nschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die\nsich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich sondern im Vermögensbe-\nreich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von\nausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögens-\nsubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben\ndurch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haus-\nhaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.\nAus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrech-\nnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.","422            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2014\nKapitel 3\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                                   Zweckbestimmung\n2014      2013         2012\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                         2                                                                                  3         4           5\nEinnahmen\n119 99-680 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             0         0         215\n141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . .                                                                        0         0            1\n162 01-691 Erträge aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   332 541   386 527      392 070\n182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   42 427    34 587       34 455\n129 01-873 Einnahmen aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           350 232   265 786              0\nHaushaltsvermerk:\nEinnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen die-\nnen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02-330.\n231 01-699 Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungs-\nsteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirt-\nschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   68 100    84 100       60 100\na) ERP-Innovationsprogramm:                                                                                                  45 780 T€\nb) Sonderfonds Energieeffizienz:                                                                                                8 320 T€\nc) ERP-Startfonds:                                                                                                              9 000 T€\nd) High-Tech Gründerfonds I und II:                                                                                             5 000 T€\nHaushaltsvermerk:\nIst-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben für den\nBundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffi-\nzienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Start-\nfonds sowie der High-Tech Gründerfonds I und II bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01\nund 682 02.\n325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                      0         0            0\nGesamteinnahmen                       793 300   771 000\nAbschluss\nVerwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             0         0\nÜbrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               793 300   771 000\nGesamteinnahmen                       793 300   771 000","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2014                                            423\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 99\nDer Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorge-\nsehen.\nZu Tit. 162 01\nErwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:\na) Vergütung ERP-Förderrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 179 T€\nb) Verzinsung Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 656 T€\nc) Erträge aus Darlehen an Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . .                                         45 706 T€\nSumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332 541 T€\nDiese Erträge werden für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirt-\nschaftsplans eingesetzt. Die überschießenden Erträge dienen zusammen\nmit dem erwarteten Zuwachs der nichtliquiden Vermögensbestandteile\ndes ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide\nErträge des ERP-Sondervermögens sind die Zuschreibungen zur ERP-\nRücklage in Höhe von rund 40 Mio. Euro und die auf die weiteren Anteile\ndes ERP-Sondervermögens am haftenden Kapital der KfW entfallenden\nGewinne.\nFür Erträge aus der ERP-Förderrücklage II, die lediglich in der KfW\nliquide und dort ausschließlich für Förderung einsetzbar sind, wird kein\nAnsatz ausgebracht, da der Ertrag abhängig ist vom KfW-Gewinn, des-\nsen Entstehung und Höhe ungewiss ist.\nUm einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu\ngewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung ab-\ngeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Ge-\ngenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen\nwerden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zu-\nsammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sonder-\nvermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.\nZu Tit. 182 01\nVeranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:\nUnternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          42 427 T€\nZu Tit. 129 01\nEs werden u. a. Einnahmen aus der Rückzahlung des Nachrangdarle-\nhens erwartet. Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei\nTitel 682 02.\nZu Tit. 231 01\nDer Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 682 01 (Finan-\nzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unter-\nnehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirtschaftsplans im Rah-\nmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen und den im\nRahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds ge-\nwährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sonder-\nvermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt.\nNeuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch im\nERP-Innovationsprogramm bezuschusst; im Übrigen handelt es sich\num die Ausfinanzierung von Altzusagen.\nAls Kompensation für die mit der Verlagerung der High-Tech Gründer-\nfonds I und II verbundenen zusätzlichen Lasten des ERP-Sondervermö-\ngens leistet der Bundeshaushalt bis zum Jahr 2016 Zuweisungen in\nHöhe von 5 Mio. Euro jährlich, die dem gebotenen Substanzerhalt beim\nERP-Sondervermögen dienen. Eine Nachschusspflicht des Bundes über\ndie veranschlagten Mittel hinaus besteht nicht. Die Zuweisungen werden\nbei diesem Titel vereinnahmt.\nZu Tit. 325 02\nNach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite\nbeschafft werden.","424             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2014\nAbschluss\ndavon entfallen auf\nEinnahmen       Ausgaben           sonstige    Zinskosten      Zuweisungen Investitionen\nKa-\nBezeichnung                                          Ausgaben                          und\npitel\nZuschüsse\n1 000 €       1 000 €           1 000 €      1 000 €           1 000 €     1 000 €\n1     Investitions- und\nExportfinanzierung           793 300       791 500             1 800                          6 300     785 200\n2     Sonstige Ausgaben/\nEinnahmen                                     1 800\n793 300       793 300             1 800                          6 300     785 200","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2014                                   425\nAnlage 1\nÜbersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\na) Bis einschl.                     davon fällig\n31.12.2012\nAusgaben-    eingegangene\nTitel sowie Zweckbestimmung                                        soll      Verpflichtungen\n2014                        2015        2016          2017     2018 ff.\n(stichwortartig)                                                  b) VE 2013\nc) VE 2014\nin Mio. €\n1                                                    2               3           4           5             6         7\n892 01 Mittelständische Unternehmen,\nExportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          32,2     a)         –       –           –             –         –\nb)         –       –           –             –         –\nc)      330,700   51,300      49,700       44,900   184,800\n682 01 Kosten der Zwischenfinanzierung . . . . . .                          0\n683 01 Förderkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   252,0     a)         –       –           –             –         –\nb)         –       –           –             –         –\nc)   1 006,400   221,700     186,400      151,500   446,800\n681 02 Gewährung von Stipendien und\nFörderung von Informationsreisen . . . . .                           2,7     a)         –       –           –             –         –\nb)         2,080   1,560       0,520         –         –\nc)         3,220   1,140       1,040         1,040     –\n681 03 Förderung von Maßnahmen im Rahmen\ndes Deutschen Programms für trans-\natlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . .                3,6     a)         0,244   0,144       0,100         –         –\nb)         3,600   1,300       1,300         1,000     –\nc)         5,100   1,500       1,300         1,300     1,000\nSumme              290,5     a)         0,244   0,144       0,100         –         –\nb)         5,680   2,860       1,820         1,000     –\nc)   1 345,420   275,640     238,440      198,740   632,600\n682 02 Kooperationsprojekte . . . . . . . . . . . . . . . . . .           500,0     a)         –\nb)         –\nc)   1 500,000               2015 ff. : 1 500,000","426             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2014\nAnlage 2\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\nZusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\nAktiva:\nStand           Stand\nam 31.12.2012   am 31.12.2011\n€               €\nA. Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1 749 015 018   1 907 714 758\nKfW-Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             3 246 588 990   3 246 588 990\nB. Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               189 462 272     160 694 735\nC. Sonstige Forderungen                                                                                                                              37 081 117      34 168 851\n1.  Zins- und Provisionsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           37 081 117      34 157 713\n2.  Tilgungsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      0          11 138\nD. Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     1 082 876 331   1 082 876 331\n2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   1 113 261 654   1 055 663 271\n3. Kapitalrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1 000 000 000   1 000 000 000\n4. Gesonderte Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     614 280 731     614 280 731\n5. Erträge aus Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  1 296 092 393     660 473 104\n6. ERP-Förderrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           4 650 000 000   4 650 000 000\n7. Gesetzliche Rücklage der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         615 270 643     615 270 643\n8. Sondergewinnrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           0               0\n9. ERP-Förderrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              250 000 000\n10. ERP-Gewinnrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                44 952 004\n15 888 881 153  15 027 731 414","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2014                                                                    427\nnach dem Stand vom 31. Dezember 2012\nPassiva:\nStand           Stand\nam 31.12.2012   am 31.12.2011\n€               €\nA. Rückstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           380 000 000     380 000 000\nVermögensabsicherung\nB. Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      0               0\nC. Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  15 508 881 153  14 647 731 414\n15 888 881 153  15 027 731 414\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              756 000 000     756 000 000","428     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2014\nAnlage 3\nBericht der KfW\ngemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung\ndes eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens\nIm Jahr 2012 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen\nein Finanzierungsvolumen von rd. 4 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im\ngenannten Zeitraum auf 283,9 Mio. EUR.\nDie ERP-Förderrücklage und das Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finan-\nzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung\nder ERP-Förderkredite.\nDas eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2012 wie\nfolgt vergütet:\n• Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 4 des Durchführungsvertrags mit einem\nZinssatz von 4,43 %. Die Erträge in Höhe von 205,0 Mio. EUR wurden vollständig zur\nAbdeckung der Förderlasten für das Jahr 2012 verwendet.\n• Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß § 3 des Durchführungsvertrags mit einem\nZinssatz von 4,5 %.\n• Der Zinsbetrag aus dem Nachrangdarlehen in Höhe von 146,1 Mio. EUR wurde wie\nfolgt verwendet:\n• Beitrag zum ERP-Förderzuschuss 2012 (117,7 Mio. EUR) in Höhe von 105,2 Mio.\nEUR.\n• Abdeckung der Auszahlungen in den ERP-Zuschussprogrammen in Höhe von\n3,9 Mio. EUR.\n• Gutschrift des Restbetrages in Höhe von 37,1 Mio. EUR auf das Konto des ERP-\nSondervermögens.\nDie vom ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage (205,9 Mio.\nEUR) und dem ERP-Förderzuschuss (117,7 Mio. EUR) bereitgestellten Mittel in Höhe\nvon 323,6 Mio. EUR wurden in Höhe von 278,6 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten\naus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2012 verwendet. Die verbleibenden Mittel\nin Höhe von 45,0 Mio. EUR wurden gemäß § 4 Absatz 6 in Verbindung mit § 11 Absatz 5\ndes Durchführungsvertrags einer separaten Gewinnrücklage des ERP-Sondervermö-\ngens bei der KfW zugewiesen. Diese Gewinnrücklage steht zur Abdeckung von ERP-\nFörderlasten der kommenden Jahre zur Verfügung.\nSomit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förde-\nrung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der\nBerichterstattung zum 31.12.2012 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer\ngeprüft und bestätigt."]}