{"id":"bgbl1-2014-13-4","kind":"bgbl1","year":2014,"number":13,"date":"2014-04-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/13#page=18","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2014-13-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2014/bgbl1_2014_13.pdf#page=18","order":4,"title":"Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 3 Absatz 1 des Bremischen Vergnügungsteuergesetzes sowie § 14 Absatz 1 des Saarländischen Vergnügungsteuergesetzes","law_date":"2014-03-31T00:00:00Z","page":314,"pdf_page":18,"num_pages":1,"content":["314           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 8. April 2014\nEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts\nAus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2014\n– 1 BvL 11/10, 1 BvL 14/10 – wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:\n1. § 3 Absatz 1 Bremisches Vergnügungsteuergesetz vom 14. Dezember 1990\n(Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Seite 467) in der Fassung der\nÄnderung durch das Gesetz zur Änderung des Vergnügungsteuergesetzes\nvom 21. November 2006 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Seite 470)\nist – soweit er sich auf Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmög-\nlichkeit bezieht – mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar. Die\nVorschrift bleibt bis zum 31. Dezember 2005 weiter anwendbar.\n2. § 14 Absatz 1 Saarländisches Vergnügungsteuergesetz vom 19. Juni 1984 in\nder Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1993 (Amtsblatt des Saar-\nlandes Seite 496) und der Änderung durch Artikel 4 Absatz 56 des Gesetzes\nNummer 1484 zur Anpassung des Landesrechts an die Einführung des Euro\nund zur Änderung von Rechtsvorschriften vom 7. November 2001 (Amtsblatt\ndes Saarlandes Seite 2158) ist – soweit er sich auf Apparate mit Gewinn-\nmöglichkeit bezieht – mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.\nDie Vorschrift bleibt bis zum 31. Dezember 2005 weiter anwendbar.\nDie vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundes-\nverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.\nBerlin, den 31. März 2014\nDer Bundesminister\nder Justiz und für Verbraucherschutz\nHeiko Maas\nHinweis auf das Bundesgesetzblatt Teil II\nNr. 8, ausgegeben am 27. März 2014\nTag                                                                          Inhalt                                                                                 Seite\n21. 3. 2014 Fünfte Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften . . . . . . . . . . . .                                                 242\nFNA: 9500-1-5, 9501-46, 9501-46, 9501-52, 9501-52\n24. 2. 2014 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die\nRechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten . . . . . . . . . . . .                                                    254\n27. 2. 2014 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen\nAspekte internationaler Kindesentführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        255\n27. 2. 2014 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von\n1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische\nSchadstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       255\n3. 3. 2014 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1978 über\nNormen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von See-\nleuten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  256"]}