{"id":"bgbl1-2014-10-8","kind":"bgbl1","year":2014,"number":10,"date":"2014-03-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/10#page=22","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2014-10-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2014/bgbl1_2014_10.pdf#page=22","order":8,"title":"Erste Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten","law_date":"2014-03-03T00:00:00Z","page":254,"pdf_page":22,"num_pages":1,"content":["254             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2014\nErste Anordnung\nzur Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung\nvon Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten\nVom 3. März 2014\nNach § 4 Absatz 2 des Soldatengesetzes in der Fas-              Bewerberinnen und Bewerber sowie ihnen unter-\nsung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I                  stellte Soldatinnen und Soldaten in einer Mann-\nS. 1482) und Artikel 1 Absatz 2 der Anordnung des                  schaftslaufbahn in das Dienstverhältnis einer Sol-\nBundespräsidenten über die Ernennung und Entlas-                   datin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit be-\nsung der Soldaten vom 10. Juli 1969 (BGBl. I S. 775),              rufen.“\ndie durch die Anordnung vom 17. März 1972 (BGBl. I\nc) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:\nS. 499) geändert worden ist, ordne ich an:\n„(3) Es dürfen\nI.                                    1. das Kommando Einsatzverbände Luftwaffe,\nDie Anordnung über die Ernennung und Entlassung                    das Kommando Unterstützungsverbände Luft-\nvon Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von                    waffe und das Zentrum Luftoperationen,\nReservistinnen und Reservisten vom 25. April 2013                  2. das Kommando Luftwaffe, soweit nicht in\n(BGBl. I S. 954) wird wie folgt geändert:                             Nummer 1 andere Zuständigkeiten begründet\n1. Artikel 4 Absatz 2 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:                worden sind,\n„5. dem Bereich der Spitzensportförderung der Bun-              ihnen unterstellte Mannschaften entlassen.“\ndeswehr, dem Zentralen Sanitätsdienst der Bun-\ndeswehr oder einer Dienststelle außerhalb der in     3. Artikel 7 wird wie folgt geändert:\nden Artikeln 5 bis 7 genannten Organisations-            a) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:\nbereiche angehören oder“.\naa) In Nummer 2 werden die Wörter „Standort-\n2. Artikel 6 wird wie folgt geändert:                                   kommando Berlin“ durch die Wörter „Be-\na) In Absatz 1 werden nach den Wörtern „Zentrum                      triebszentrum IT-System der Bundeswehr“\nElektronischer Kampf Fliegende Waffensysteme“                     ersetzt und nach den Wörtern „Zentrum für\nein Komma und die Wörter „das Zentrum Simula-                     Operative Kommunikation“ werden die Wör-\ntions- und Navigationsunterstützung Fliegende                     ter „der Bundeswehr“ eingefügt.\nWaffensysteme der Bundeswehr“ eingefügt.                     bb) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:\nb) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:\n„3. die Fähigkeitskommandos und die Füh-\n„Es dürfen                                                             rungsakademie der Bundeswehr, soweit\n1. die Geschwader, Regimenter, Einsatzführungs-                        nicht in Absatz 1 oder in Nummer 1 oder 2\nbereiche, Schulen, Ausbildungszentren im In-                        andere Zuständigkeiten begründet wor-\nland, das Zentrum Elektronischer Kampf Flie-                        den sind,“.\ngende Waffensysteme, die Flugbereitschaft des             cc) In Nummer 4 werden die Wörter „das Kom-\nBundesministeriums der Verteidigung, der Füh-                  mando Operative Führung Eingreifkräfte,“ ge-\nrungsunterstützungsbereich Luftwaffe, die Waf-                 strichen.\nfensystemunterstützungszentren und das Amt\nfür Flugsicherung der Bundeswehr, soweit               b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\nnicht in Absatz 1 andere Zuständigkeiten be-              aa) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:\ngründet worden sind,\n„1. die Fähigkeitskommandos und die die\n2. das Kommando Einsatzverbände Luftwaffe,                             Führungsakademie der Bundeswehr,“.\ndas Kommando Unterstützungsverbände Luft-\nwaffe und das Zentrum Luftoperationen, so-                bb) In Nummer 2 werden die Wörter „das Kom-\nweit nicht in Absatz 1 oder in Nummer 1 an-                    mando Operative Führung Eingreifkräfte,“ ge-\ndere Zuständigkeiten begründet worden sind,                    strichen.\n3. das Kommando Luftwaffe, soweit nicht in Ab-\nII.\nsatz 1 oder in Nummer 1 oder 2 andere Zu-\nständigkeiten begründet worden sind,                   Diese Anordnung tritt am 1. April 2014 in Kraft.\nBonn, den 3. März 2014\nDie Bundesministerin der Verteidigung\nUrsula von der Leyen"]}