{"id":"bgbl1-2014-1-1","kind":"bgbl1","year":2014,"number":1,"date":"2014-01-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/1#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2014-1-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2014/bgbl1_2014_1.pdf#page=2","order":1,"title":"Verordnung zur Verwendung von Formularen im Bereich der Beratungshilfe (Beratungshilfeformularverordnung  BerHFV)","law_date":"2014-01-02T00:00:00Z","page":2,"pdf_page":2,"num_pages":9,"content":["2               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 8. Januar 2014\nVerordnung\nzur Verwendung von Formularen im Bereich der Beratungshilfe\n(Beratungshilfeformularverordnung – BerHFV)\nVom 2. Januar 2014\nAuf Grund des § 11 des Beratungshilfegesetzes vom          stellung gültigen Bewilligungsbescheid des Sozialamts\n18. Juni 1980 (BGBl. I S. 689), der zuletzt durch Artikel 2   beifügt.\nNummer 9 des Gesetzes vom 31. August 2013 (BGBl. I\nS. 3533) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1                                         §3\nAbsatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom                             Zulässige Abweichungen\n16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisa-\ntionserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310)              (1) In Abweichung von den Formularen nebst Hin-\nverordnet das Bundesministerium der Justiz und für            weisblatt, die in den Anlagen 1 und 2 bestimmt sind,\nVerbraucherschutz:                                            sind Ergänzungen oder Änderungen zulässig, die auf\neiner Änderung von Rechtsvorschriften beruhen, ins-\n§1                                 besondere die Berücksichtigung von Änderungen der\nBeträge für die kleineren Barbeträge (Feld F der Ausfüll-\nFormulare\nhinweise des Hinweisblatts zum in Anlage 1 bestimm-\nIm Bereich der Beratungshilfe sind zu verwenden:           ten Formular).\n1. vom Rechtsuchenden für den Antrag auf Gewährung               (2) Die Länder dürfen Änderungen oder Anpassun-\nvon Beratungshilfe das in Anlage 1 bestimmte For-         gen von den in den Anlagen 1 und 2 bestimmten For-\nmular mit Hinweisblatt, falls der Rechtsuchende eine      mularen zulassen, die es, ohne den Inhalt zu verändern\nnatürliche Person ist und den Antrag nicht mündlich       oder dessen Verständnis zu erschweren, ermöglichen,\nstellt,                                                   das Formular in elektronischer Form auszufüllen und\n2. von der Beratungsperson für ihren Antrag auf Zah-          dem bearbeitenden Gericht als strukturierten Datensatz\nlung einer Vergütung das in Anlage 2 bestimmte            zu übermitteln. Diese Befugnis kann durch Verwal-\nFormular.                                                 tungsabkommen auf eine zentrale Stelle übertragen\nwerden.\n§2\nVereinfachter Antrag                                                      §4\nEin Rechtsuchender, der nach dem Zwölften Buch                          Inkrafttreten, Außerkrafttreten\nSozialgesetzbuch laufende Leistungen zum Lebens-                 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\nunterhalt bezieht, muss die Abschnitte C bis G des For-       in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beratungshilfevordruckver-\nmulars nach § 1 Nummer 1 vorbehaltlich einer ander-           ordnung vom 17. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3839), die\nweitigen Anordnung des Amtsgerichts nicht ausfüllen,          zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 30. Juli 2004\nwenn er der Erklärung den zum Zeitpunkt der Antrag-           (BGBl. I S. 2014) geändert worden ist, außer Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBerlin, den 2. Januar 2014\nDer Bundesminister\nder Justiz und für Verbraucherschutz\nHeiko Maas","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 8. Januar 2014                                                                                     3\nAnlage 1\n…………………………………………\nGeschäftsnummer des Amtsgerichts\nAn das                                                                                                                        Diese Felder sind nicht vom Antragsteller auszufüllen.\nAmtsgericht …………………………………                                                                                                     Eingangsstempel des Amtsgerichts:\n………………………………………………..\nPostleitzahl, Ort\nAntrag auf Bewilligung von Beratungshilfe\nAntragsteller (Name, Vorname, ggf. Geburtsname)                                         Beruf, Erwerbstätigkeit                                 Geburtsdatum               Familienstand\nAnschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort)                                                                                           Tagsüber telefonisch erreichbar unter\nNummer\nA        Ich beantrage Beratungshilfe in folgender Angelegenheit (bitte Sachverhalt kurz erläutern):\nB             In der vorliegenden Angelegenheit tritt keine Rechtsschutzversicherung ein.\nIn dieser Angelegenheit besteht für mich nach meiner Kenntnis keine andere Möglichkeit, kostenlose Beratung und Vertretung in Anspruch zu nehmen.\nIn dieser Angelegenheit ist mir bisher Beratungshilfe weder bewilligt noch versagt worden.\nIn dieser Angelegenheit wird oder wurde von mir bisher kein gerichtliches Verfahren geführt.\nWichtig: Wenn Sie nicht alle diese Kästchen ankreuzen können, kann Beratungshilfe nicht bewilligt werden. Eine Beantwortung der weiteren\nFragen ist dann nicht erforderlich.\nWenn Sie laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch („Sozialhilfe“) beziehen und den derzeit gültigen Bescheid\neinschließlich des Berechnungsbogens des Sozialamtes beifügen, müssen Sie keine Angaben zu den Feldern C bis G machen, es sei denn, das Gericht ordnet\ndies ganz oder teilweise an. Wenn Sie dagegen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch („Arbeitslosengeld II“) beziehen, müssen Sie die Felder\nausfüllen.\nC       Ich habe monatliche Einkünfte in Höhe von brutto ………………………EUR, netto ……………………… EUR.\nMein Ehegatte/meine Ehegattin bzw. mein eingetragener Lebenspartner/meine eingetragene Lebenspartnerin hat monatliche Einkünfte von netto\n………………………EUR.\nD       Meine Wohnung hat eine Größe von …………….. m². Die Wohnkosten betragen monatlich insgesamt ………………………EUR. Ich zahle davon ……. EUR.\nIch bewohne diese Wohnung                    allein /      mit …………….. weiteren Person(en).\nE        Welchen Angehörigen gewähren Sie Unterhalt?                     Geburts-     Familienverhältnis     Wenn Sie den Unterhalt                Hat dieser Angehörige eigene\nUnterhalt kann in Form von Geldzahlungen, aber auch durch       datum        des Angehörigen        ausschließlich durch                  Einnahmen? (z. B. Ausbildungsvergütung,\nGewährung von Unterkunft, Verpflegung etc. erfolgen. Bitte                                                                                Unterhaltszahlung vom anderen Elternteil)\nnennen Sie hier Name, Vorname dieser Angehörigen (Anschrift                  zu Ihnen (z. B.        Zahlung leisten\nnur, wenn sie von Ihrer Anschrift abweicht)                                  Ehegatte, Kind)\nIch zahle mtl. EUR:\n1\nnein                   ja, mtl. EUR netto:\n2\nnein                   ja, mtl. EUR netto:\n3\nnein                   ja, mtl. EUR netto:\n4\nnein                   ja, mtl. EUR netto:\n2!","4              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 8. Januar 2014\nF Bankkonten/Grundeigentum/Kraftfahrzeuge/Bargeld/Vermögenswerte\nBitte geben Sie unter „Eigentümer/Inhaber“ an, wem dieser Gegenstand gehört: A = mir allein, B = meinem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner allein\nbzw. meiner Ehegattin/meiner eingetragenen Lebenspartnerin allein, C = meinem Ehegatten/eingetragenen\nLebenspartner bzw. meiner Ehegattin/eingetragenen Lebenspartnerin und mir gemeinsam\nInhaber:      Bezeichnung der Bank, Sparkasse/des sonstigen Kreditinstituts; bei       Kontostand in EUR:\nGiro-, Sparkonten und\nA         Bausparkonten Auszahlungstermin und Verwendungszweck:\nandere Bankkonten,\nBausparkonten, Wertpapiere                     B\nNein     Ja                                C\nEigentümer:   Bezeichnung nach Lage, Größe, Nutzungsart:                               Verkehrswert in EUR:\nGrundeigentum\nA\n(zum Beispiel Grundstück,\nFamilienheim, Wohnungseigentum,                B\nErbbaurecht)                                   C\nNein     Ja\nEigentümer:   Fahrzeugart, Marke, Typ, Bau-, Anschaffungsjahr, km-Stand:               Verkehrswert in EUR:\nKraftfahrzeuge\nA\nNein     Ja\nB\nC\nInhaber:      Bezeichnung des Gegenstands:                                             Rückkaufswert oder\nSonstige Vermögenswerte\nA                                                                                  Verkehrswert in EUR:\n(zum  Beispiel\nKapitallebensversicherung, Bargeld,            B\nWertgegenstände, Forderungen,                  C\nAnspruch aus Zugewinnausgleich)\nNein     Ja\nG Zahlungsverpflichtungen und sonstige besondere Belastungen\nHaben Sie oder Ihr Ehegatte/eingetragener Lebenspartner bzw. Ihre Ehegattin/eingetragene Lebenspartnerin Zahlungsverpflichtungen?\nNein      Ja\nVerbindlichkeit (z. B.     Gläubiger (z.B.             Verwendungszweck:                Raten laufen bis:   Restschuld       Ich zahle        Ehegatte/eingetr.\n„Kredit“)                  „Sparkasse“)                                                                     EUR:             darauf mtl.      Lebenspartner bzw.\nEUR:             Ehegattin/\neingetr. Lebens-\npartnerin zahlt\ndarauf mtl.. EUR :\n3!","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 8. Januar 2014                                               5\nHaben Sie oder Ihr Ehegatte/eingetragener Lebenspartner bzw. Ihre Ehegattin/eingetragene Lebenspartnerin sonstige besondere\nBelastungen?\nNein      Ja\nArt der Belastung und Begründung dafür:                                                          Ich zahle dafür   Ehegatte/eingetr.\nmtl. EUR:         Lebenspartner bzw.\nEhegattin/\neingetr. Lebenspartnerin\nzahlt mtl. EUR:\nIch habe mich unmittelbar an eine Beratungsperson gewandt. Die Beratung und/oder Vertretung hat erstmals am\n………………………………………stattgefunden.\nName und Anschrift der Beratungsperson (ggf. Stempel):\n……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………\nIch versichere, dass mir in derselben Angelegenheit Beratungshilfe weder gewährt noch durch das Gericht versagt worden\nist und dass in derselben Angelegenheit kein gerichtliches Verfahren anhängig ist oder war.\nIch versichere, dass meine Angaben vollständig und wahr sind. Die Allgemeinen Hinweise und die Ausfüllhinweise zu\ndiesem Formular habe ich erhalten.\nMir ist bekannt, dass das Gericht verlangen kann, dass ich meine Angaben glaubhaft mache und insbesondere auch die\nAbgabe einer Versicherung an Eides statt fordern kann.\nMir ist bekannt, dass unvollständige oder unrichtige Angaben die Aufhebung der Bewilligung von Beratungshilfe und ggf.\nauch eine Strafverfolgung nach sich ziehen können.\nOrt, Datum                                    Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin\nDieses Feld ist nicht vom Antragsteller auszufüllen.\nBelege zu folgenden Angaben haben mir vorgelegen:\nBewilligungsbescheid für laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII\nEinkünfte\nWohnkosten\nSonstiges:\nOrt, Datum                                    Unterschrift des Rechtspflegers/der Rechtspflegerin\n!\n4!","6              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 8. Januar 2014\nHinweisblatt zum Antrag auf Beratungshilfe\nAllgemeine Hinweise\nWozu Beratungshilfe?\nBürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können Beratungshilfe bekommen, um sich rechtlich beraten\nund, soweit erforderlich, vertreten zu lassen. Beratungshilfe kann auf allen Rechtsgebieten erteilt werden.\nNäheres erfahren Sie bei den Gerichten und den Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten sowie den sonstigen\nBeratungspersonen.\nWer erhält Beratungshilfe, was sind die Voraussetzungen dafür?\nBeratungshilfe erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die für eine Beratung oder\nVertretung erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann. Dies sind in der Regel Personen, die laufende\nLeistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch („Sozialhilfe“) beziehen. Aber auch\nbei anderen Personen mit geringem Einkommen können die Voraussetzungen dafür vorliegen. Nähere Auskünfte\nerteilen ggf. die Amtsgerichte und die Beratungspersonen.\nEs darf Ihnen zudem keine andere Möglichkeit zur kostenlosen Beratung und/oder Vertretung in der von\nIhnen genannten Angelegenheit zur Verfügung stehen (wie z. B. in der Regel als Mitglied in einer Gewerkschaft,\neinem Mieterverein oder wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben). Es darf Ihnen in\nderselben Angelegenheit auch nicht bereits Beratungshilfe bewilligt oder vom Gericht versagt worden sein.\nOb es sich um dieselbe Angelegenheit handelt, muss ggf. im Einzelfall beurteilt werden.\nDa die Beratungshilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt wird,\ndarf in derselben Angelegenheit kein gerichtliches Verfahren anhängig sein. Dazu gehört z. B. auch ein\nStreitschlichtungsverfahren vor einer Gütestelle, das in einigen Ländern vor Erhebung einer Klage durchgeführt\nwerden muss (obligatorisches Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der\nZivilprozessordnung). Wer sich in einem gerichtlichen Verfahren vertreten lassen möchte, kann Prozesskosten-\nbeziehungsweise Verfahrenskostenhilfe bekommen.\nDes Weiteren darf die beabsichtigte Inanspruchnahme der Beratungshilfe nicht mutwillig sein. Sie ist dann nicht\nmutwillig, wenn Sie nicht von Beratung absehen würden, wenn Sie die Kosten selbst tragen müssten.\nErforderlich ist ein Antrag, der mündlich oder schriftlich gestellt werden kann. Für einen schriftlichen Antrag ist\ndas anhängende Formular zu benutzen. Sie können den Antrag bei dem Amtsgericht stellen oder Sie können\nunmittelbar eine der unten genannten Beratungspersonen Ihrer Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen.\nIn diesen Fällen muss der Antrag binnen 4 Wochen nach Beratungsbeginn beim Amtsgericht eingehen,\nsonst wird der Antrag auf Beratungshilfe abgelehnt.\nLiegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe vor, stellt das Amtsgericht, sofern es nicht\nselbst die Beratung vornimmt, Ihnen einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch eine\nBeratungsperson Ihrer Wahl aus. Gegen einen Beschluss des Amtsgerichts, durch den Ihr Antrag\nzurückgewiesen wird, ist der nicht befristete Rechtsbehelf der Erinnerung statthaft. Das bedeutet, dass Sie dem\nGericht schriftlich darlegen können, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.\nWer gewährt Beratungshilfe?\nDie Beratungshilfe gewähren zum einen die Beratungspersonen (Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie\nin Kammern zugelassene Rechtsbeistände, in steuerrechtlichen Angelegenheiten auch Steuerberater und\nWirtschaftsprüfer; in Rentenangelegenheiten auch Rentenberater). Besondere anwaltliche Beratungsstellen,\ndie aufgrund einer Vereinbarung mit den Landesjustizverwaltungen eingerichtet worden sind, gewähren ebenfalls\nBeratungshilfe. Sie alle sind – außer in besonderen Ausnahmefällen – zur Beratungshilfe verpflichtet.\nAuch das Amtsgericht gewährt direkt Beratungshilfe. Es erteilt eine sofortige Auskunft, soweit Ihrem Anliegen\ndadurch entsprochen werden kann. Das Amtsgericht weist auch auf andere Möglichkeiten der Hilfe hin. Im\nÜbrigen nimmt es Ihren Antrag auf Beratungshilfe oder Ihre Erklärung auf und stellt ggf. einen\nBerechtigungsschein aus.\n5!","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 8. Januar 2014                 7\nWas kostet mich die Beratungshilfe?\nWird die Beratungshilfe nicht bereits durch das Amtsgericht selbst, sondern durch eine Beratungsperson gewährt,\nso haben Sie an die Beratungsperson 15 Euro zu bezahlen. Die Beratungsperson kann auf diese Gebühr auch\nverzichten. Alle übrigen Kosten der Beratungshilfe trägt in aller Regel die Landeskasse.\nWeitergehende Gebühren können auf Sie zukommen, wenn das Amtsgericht Ihren Antrag auf Beratungshilfe\nablehnt, nachdem eine Beratung bereits erfolgt ist, oder die Bewilligung von Beratungshilfe wieder\naufgehoben wird. In diesen Fällen müssen Sie die Kosten für die Beratungshilfe tragen. Nähere Auskünfte dazu\nerteilen ggf. die Amtsgerichte und die Beratungspersonen.\nWeitere Kosten können auch auf Sie zukommen, wenn Sie infolge der Beratung durch Beratungshilfe etwas\nerlangt haben. Die Beratungsperson kann dann den Antrag stellen, dass die Beratungshilfe aufgehoben wird und\nvon Ihnen die vorher mit Ihnen für diesen Fall vereinbarten Gebühren verlangen. Darauf müssen Sie aber im\nVorwege bei der Mandatsübernahme von der Beratungsperson schriftlich hingewiesen werden.\nWas ist bei der Antragstellung zu beachten?\nLesen Sie bitte das Antragformular sorgfältig durch und füllen Sie es gewissenhaft aus. Sie finden auf der\nnächsten Seite Hinweise, die Ihnen die Beantwortung der Fragen erleichtern sollen. Wenn Sie beim Ausfüllen\nSchwierigkeiten haben, wird Ihnen das Amtsgericht oder Ihre Beratungsperson behilflich sein.\nSollte der Raum im Antragsformular nicht ausreichen, können Sie Angaben auf einem gesonderten Blatt machen.\nBitte weisen Sie in dem betreffenden Feld auf das beigefügte Blatt hin.\nDa die Mittel für Beratungshilfe von der Allgemeinheit durch Steuern aufgebracht werden, muss das Gericht\nprüfen, ob Sie Anspruch darauf haben. Das Formular soll diese Prüfung erleichtern. Haben Sie daher bitte\nVerständnis dafür, dass Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen müssen.\nWichtig:\nBitte fügen Sie alle notwendigen Belege (insbesondere über Ihr Einkommen, Ihr Vermögen und Ihre\nBelastungen) in Kopie bei. Sie ersparen sich Rückfragen, die das Verfahren verzögern. Antworten Sie\nwahrheitsgemäß und vollständig, sonst kann schon bewilligte Beratungshilfe wieder aufgehoben werden\nund Sie müssen die angefallenen Kosten nachzahlen.\nDas Gericht kann Sie auch auffordern, fehlende Belege nachzureichen und Ihre Angaben an Eides statt\nzu versichern. Wenn Sie angeforderte Belege nicht nachreichen, kann dies dazu führen, dass Ihr Antrag\nauf Bewilligung von Beratungshilfe zurückgewiesen wird. Bei bewusst falschen oder unvollständigen\nAngaben droht Ihnen außerdem strafrechtliche Verfolgung.\n6!","8           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 8. Januar 2014\nAusfüllhinweise\nA Geben Sie bitte an, was vorgefallen ist und weshalb Sie beraten werden wollen. Stellen Sie dazu den\nSachverhalt kurz dar und geben Sie gegebenenfalls Name und Anschrift Ihres Gegners an.\nB Rechtsschutzversicherung: Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären Sie bitte vorher mit\nIhrer Versicherung, ob diese für die Kosten aufkommt. Beratungshilfe kann nur bewilligt werden, wenn dies\nvorab geklärt ist (bitte fügen Sie das Schreiben der Rechtsschutzversicherung ggf. bei).\nAnderweitige Möglichkeit der Beratung/Vertretung: Organisationen wie zum Beispiel Mietervereine oder\nGewerkschaften bieten für ihre Mitglieder in der Regel kostenlose Beratung und Vertretung. Dann haben Sie\nin der Regel keinen Anspruch auf Beratungshilfe. Wenn Sie diese Möglichkeit für nicht ausreichend halten,\nbegründen Sie dies bitte auf einem gesonderten Blatt.\nBisherige Bewilligung von Beratungshilfe: Wurde Ihnen Beratungshilfe in derselben Angelegenheit zu\neinem früheren Zeitpunkt bereits bewilligt, muss Ihr Antrag abgelehnt werden. Wenn bezüglich einer bereits\nbewilligten Beratungshilfe Zweifel bestehen könnten, ob es sich um die dieselbe Angelegenheit handelt,\ngeben Sie bitte auf einem gesonderten Blatt das Datum der damaligen Bewilligung, den Namen und die\nAnschrift der Beratungsperson an und benennen Sie die Gründe, weshalb Sie erneut Beratungshilfe\nbeantragen.\nAnhängiges gerichtliches Verfahren: Beratungshilfe kann nur bewilligt werden, wenn in derselben\nAngelegenheit kein gerichtliches Verfahren geführt wurde oder wird. Dies müssen Sie auch ausdrücklich\nversichern. Wenn bezüglich eines anhängigen oder durchgeführten Gerichtsverfahrens Zweifel bestehen\nkönnten, geben Sie bitte auf einem gesonderten Blatt das zuständige Gericht und das dortige Aktenzeichen\nan und benennen Sie kurz die Gründe, warum es sich nicht um dieselbe Angelegenheit handelt.\nC Als Bruttoeinkommen geben Sie hier bitte alle Ihre Einkünfte in Geld oder Geldeswert an, insbesondere\n•! Lohn, Gehalt (auch Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld), Arbeitslosengeld, Einkünfte aus selbständiger\nArbeit, Renten,\n•! Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen,\n•! Unterhaltsleistungen,\n•! Kindergeld, Wohngeld, Ausbildungsförderung.\nAls Nettoeinkommen gilt der Betrag, der zur Verfügung steht, nachdem alle nötigen Leistungen abgezogen\nwurden, insbesondere\n•! die auf das Einkommen zu entrichtenden Steuern,\n•! Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung),\n•! Beiträge zu sonstigen Versicherungen wie z.B. eine sogenannte Riester-Altersvorsorge (bitte auf\neinem gesonderten Blatt erläutern),\n•! Werbungskosten (notwendige Aufwendungen für Erwerb Sicherung und Erhalt der Einnahmen, zum\nBeispiel Berufskleidung, Gewerkschaftsbeitrag, Kosten für die Fahrt zur Arbeit).\nMaßgebend ist in der Regel der letzte Monat vor der Antragstellung; bei Einkünften aus selbständiger Arbeit\nsowie bei unregelmäßig anfallenden Einkünften ist jedoch ein Zwölftel der voraussichtlichen Jahreseinkünfte\nanzugeben. Das Einkommen des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners bzw. der Ehegattin oder\neingetragenen Lebenspartnerin ist anzugeben, weil er oder sie unter Umständen als unterhaltsverpflichtete\nPerson in wichtigen und dringenden Angelegenheiten für die Kosten der Inanspruchnahme einer\nBeratungsperson aufkommen muss.\nFügen Sie bitte für alle Angaben Belege bei, zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, einen\nBewilligungsbescheid nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch mit Berechnungsbogen, oder wenn Sie\nselbstständig sind, bitte den letzten Steuerbescheid.\nD Die Kosten für Ihre Unterkunft werden berücksichtigt, soweit sie nicht in einem auffälligen Missverhältnis\nzu Ihren Lebensverhältnissen stehen. Für die monatlichen Wohnkosten geben Sie bitte bei Mietwohnungen\ndie Miete nebst Heizungs- und Nebenkosten (das sind die auf den Mieter umgelegten Betriebskosten) an.\nStromkosten (soweit es sich nicht um Heizkosten handelt) und Kosten für Telefon gehören dagegen nicht zu\n7!","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 8. Januar 2014                    9\nden Wohnkosten. Bei Wohneigentum geben Sie bitte die Zins-                         und   Tilgungsraten    auf\nDarlehen/Hypotheken/Grundschulden nebst Heizungs- und Betriebskosten an.\nE Es liegt in Ihrem Interesse anzugeben, welchen Personen Sie Unterhalt gewähren und ob diese eigene\nEinkünfte haben. Denn die Unterhaltsleistung wird berücksichtigt, wenn Sie zu dieser gesetzlich verpflichtet\nsind. Wenn Sie den Unterhalt nicht ausschließlich durch Zahlung gewähren (beispielsweise weil ein Kind\nnicht nur Zahlungen von Ihnen erhält, sondern ganz oder teilweise bei Ihnen wohnt und versorgt wird),\nlassen Sie diese Spalte bitte frei. Es wird dann für jeden Angehörigen ein gesetzlich festgelegter\nUnterhaltsfreibetrag angesetzt.\nF Geben Sie bitte zunächst alle Bankkonten an, die Ihnen, Ihrem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner\nbzw. Ihrer Ehegattin/ eingetragenen Lebenspartnerin jeweils alleine oder gemeinsam gehören. Diese\nAngaben sind auch bei fehlendem Guthaben erforderlich, da die Kontostände ggf. mit anderen\nVermögenswerten aufgerechnet werden können. Beratungshilfe kann auch dann bewilligt werden, wenn\nzwar Vermögenswerte vorhanden sind, diese aber zur Sicherung einer angemessenen Lebensgrundlage\noder einer angemessenen Vorsorge dienen. Solche Vermögenswerte sind zum Beispiel\n•! ein selbst genutztes angemessenes Hausgrundstück (Familienheim),\n•! ein von Ihnen oder der Familie genutztes angemessenes Kraftfahrzeug, sofern dieses für die\nBerufsausbildung oder die Berufsausübung benötigt wird,\n•! kleinere Barbeträge oder Geldwerte (Beträge bis insgesamt 2600 Euro für Sie persönlich zuzüglich\n256 Euro für jede Person, der Sie Unterhalt gewähren, sind in der Regel als ein solcher kleinerer\nBetrag anzusehen),\n•! Hausrat und Kleidung sowie Gegenstände, die für die Berufsausbildung oder die Berufsausübung\nbenötigt werden (diese müssen Sie nur angeben, wenn sie über das Übliche hinausgehen oder\nwertvoll sind),\n•! der angesparte Betrag einer sogenannten Riester-Altersvorsorge.\nSollte der Einsatz oder die Verwertung eines anderen Vermögensgegenstandes für Sie und Ihre Familie eine\nHärte bedeuten, erläutern Sie dies bitte auf einem gesonderten Blatt.\nG Zahlungsverpflichtungen und sonstige besondere Belastungen können berücksichtigt werden, soweit\ndies angemessen ist. Unter Zahlungsverpflichtungen fallen insbesondere Kreditraten, sofern sie\ntatsächlich getilgt werden. Sonstige besondere Belastungen können zum Beispiel zusätzliche ärztliche\nBehandlungskosten, Aufwendungen für außerschulische Lernförderung, BAföG-Darlehensraten oder\nMehrausgaben für einen behinderten Angehörigen sein. Auch eine Unterhaltsbelastung des Ehegatten oder\neingetragenen Lebenspartners bzw. der Ehegattin oder eingetragenen Lebenspartnerin aus seiner bzw. ihrer\nfrüheren Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft kann hier angegeben werden. Bitte fügen Sie sowohl\nfür die geltend gemachte Zahlungsverpflichtung oder sonstige Belastung als auch für die Zahlungen, die Sie\nleisten, und die Restschuld Belege bei (z. B. Kopie des Kreditvertrags, Kopien der Kontoauszüge o. Ä.).!!\nWenn Sie Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhalten und sich in einer\nbesonderen Lebenssituation befinden, werden die bei Ihnen anerkannten Mehrbedarfe gemäß § 21 SGB II\noder § 30 SGB XII ebenfalls als besondere Belastung berücksichtigt. Beispiele hierfür sind:\n- Feststellung des Merkzeichens G und Erreichen der Altersgrenze/volle Erwerbsminderung\n- Werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche\n- Alleinerziehende Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben\n- Behinderte Personen, denen bestimmte Leistungen gem. SGB XII zuerkannt werden\n- Personen, die medizinisch bedingt einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen\n- Dezentrale Warmwasserversorgung\n- Unabweisbarer laufender Mehraufwand.\nWeisen Sie auf die anerkannten Mehrbedarfe aufgrund Ihrer besonderen Lebenssituation bitte ggf. hin.\nAngaben zu Zahlungen dafür sind in diesen Fällen nicht erforderlich.\n!\n!      !\n8!","10                        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 8. Januar 2014\nAnlage 2\nAntragsteller\n(Stempel des Rechtsanwalts/\nder Rechtsanwältin                                                                                                   Geschäftsnummer des Amtsgerichts\noder sonstigen Beratungsperson)                                                                                     (Berechtigungsschein)\nAmtsgericht\nEingangsstempel des Amtsgerichts\nPostleitzahl, Ort\nIch habe Beratungshilfe gewährt Herrn/Frau                                                                         In der Zeit vom / am\nAnschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)\nDer Berechtigungsschein im Original oder                    der Antrag auf nachträgliche Bewilligung der Beratungshilfe ist beigefügt.\nÜber die in Nr. 2500 VV RVG bestimmte Gebühr hinaus habe ich Zahlungen von einem Dritten\nnicht erhalten             in Höhe von               EUR erhalten.\nIst der Gegner verpflichtet, die Kosten zu erstatten (§ 9 BerHG i. V. m. § 59 Absatz 1, 3 RVG)?\nnein                      ja; Name und Anschrift sowie die Begründung der Erstattungspflicht ergeben sich aus der Anlage.\nIst die Beratung oder die Vertretung in ein gerichtliches Verfahren / (weiteres) Verwaltungsverfahren in diesem Mandat übergegangen\n(Abs. 2 der Anmerkungen zu den Nummern 2501 oder 2503 VV RVG)?\nnein                      ja, und zwar bei (Gericht/Behörde, Ort, Aktenzeichen):\nIch beantrage, nachstehend berechnete Gebühren und Auslagen, deren Entstehung ich versichere, festzusetzen und auszuzahlen\ndurch Überweisung auf das Konto IBAN-Nr.: _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _\nBIC: _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _ zum Geschäftszeichen _____________________________\nOrt, Datum                                                                                     Rechtsanwalt /Rechtsanwältin /sonstige Beratungsperson\nKostenberechnung (nach RVG)                                                                                                             Dieses Feld bitte nicht ausfüllen.\nVergütungsverzeichnis              Betrag                     Festzusetzen auf\nBezeichnung\nNummer(n)                       EUR                              EUR\n2501\nBeratungsgebühr\n2502\nGeschäftsgebühr                                                                          2503\nMeine Tätigkeit bestand in:\nEinigungs- und Erledigungsgebühr                                                         2508\nInhalt bzw. Darstellung der Erledigung ergeben sich aus der Anlage\nEinzelberechnung 7001\nEntgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen\nPauschale 7002\nDokumentenpauschale (Seiten à 0,50 EUR, Seiten à 0,15 EUR)                               7000\nSumme\nUmsatzsteuer auf die Vergütung                                                           7008\nSumme\nAbzüglich Zahlungen gemäß § 9 BerHG i. V. m. § 58 Absatz 1 RVG; § 55 Absatz 5 Satz 3 RVG\nzu zahlender Betrag"]}