{"id":"bgbl1-2013-75-1","kind":"bgbl1","year":2013,"number":75,"date":"2013-12-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/75#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2013-75-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2013/bgbl1_2013_75.pdf#page=2","order":1,"title":"Organisationserlass der Bundeskanzlerin","law_date":"2013-12-17T00:00:00Z","page":4310,"pdf_page":2,"num_pages":2,"content":["4310 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 75, ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2013\nOrganisationserlass der Bundeskanzlerin\nVom 17. Dezember 2013\nGemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofor-\ntiger Wirkung an:\nI.\nEs erhalten\n1. das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Bezeichnung\nBundesministerium für Wirtschaft und Energie;\n2. das Bundesministerium der Justiz die Bezeichnung Bundesministerium der\nJustiz und für Verbraucherschutz;\n3. das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-\nschutz die Bezeichnung Bundesministerium für Ernährung und Landwirt-\nschaft;\n4. das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Bezeich-\nnung Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur;\n5. das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die\nBezeichnung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor-\nsicherheit.\nII.\nDem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie werden übertragen\n1. aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zustän-\ndigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer;\n2. aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale\nInfrastruktur die Zuständigkeiten für Energieeinsparung;\n3. aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-\nschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Zuständigkeiten für die Energiewende\neinschließlich der mit der Energiewende verbundenen Aspekte des Klima-\nschutzes.\nDie Zuständigkeitsübertragungen schließen deren europäische und interna-\ntionale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.\nIII.\nDem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird aus dem\nGeschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft\ndie Zuständigkeit für Verbraucherpolitik übertragen. Der Verbraucherschutz im\nBereich Ernährung und Lebensmittel verbleibt im Bundesministerium für Ernäh-\nrung und Landwirtschaft.\nDie Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale\nBezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.\nIV.\nDem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur werden aus\ndem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die\nZuständigkeiten übertragen für\n1. TK-Wirtschaft, Breitbandstrategie,\n2. Telekommunikationsrecht\neinschließlich der diesbezüglichen Fachaufsicht über die Bundesnetzagentur.\nDie Aufsicht über die Bundesnetzagentur im Übrigen verbleibt beim Bundes-\nministerium für Wirtschaft und Energie.\nDie Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale\nBezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 75, ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2013 4311\nV.\nDem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit\nwerden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und\ndigitale Infrastruktur die Zuständigkeiten für\n1. Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten;\n2. Stadtentwicklung, Wohnen, Ländliche Infrastruktur und öffentliches Baurecht\nübertragen.\nDie Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale\nBezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.\nVI.\nDie Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern\nder Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitge-\nteilt.\nBerlin, den 17. Dezember 2013\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l"]}