{"id":"bgbl1-2013-73-4","kind":"bgbl1","year":2013,"number":73,"date":"2013-12-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/73#page=45","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2013-73-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2013/bgbl1_2013_73.pdf#page=45","order":4,"title":"Verordnung zur Novellierung der Monatsausweisverordnungen nach dem Kreditwesengesetz sowie zur Anpassung der ZAG-Monatsausweisverordnung und der Länderrisikoverordnung","law_date":"2013-12-06T00:00:00Z","page":4209,"pdf_page":45,"num_pages":29,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013                     4209\nVerordnung\nzur Novellierung der Monatsausweisverordnungen nach dem Kreditwesengesetz\nsowie zur Anpassung der ZAG-Monatsausweisverordnung und der Länderrisikoverordnung1\nVom 6. Dezember 2013\nAuf Grund des § 25 Absatz 3 Satz 1 und 2 des Kre-                    Anlage   7   QGVP\nditwesengesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Num-                      Anlage   8   QV 1\nmer 47 Buchstabe c des Gesetzes vom 28. August                          Anlage   9   QV 2\n2013 (BGBl. I S. 3395) geändert worden ist, und des                     Anlage  10   QA 1/QA 2\n§ 29a Absatz 3 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichts-                     Anlage  11   QB 1/QB 2\ngesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe c                     Anlage  12   QSA 1\ndes Gesetzes vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 288) geän-                    Anlage  13   QSA 2\ndert worden ist, verordnet das Bundesministerium der\nFinanzen im Benehmen mit der Deutschen Bundes-                                                     §1\nbank:\nAnwendungsbereich\nArtikel 1                                     Diese Verordnung gilt für alle Institute im Sinne des\n§ 1 Absatz 1b des Kreditwesengesetzes sowie für über-\nVerordnung                                   geordnete Unternehmen im Sinne des § 10a Absatz 1\nzur Einreichung von                                Satz 2, 4 bis 8 und Absatz 2, jeweils auch in Verbindung\nFinanzinformationen nach dem Kreditwesengesetz                          mit Absatz 3, des Kreditwesengesetzes.\n(Finanzinformationenverordnung – FinaV)\n§2\nInhaltsübersicht\nArt und Umfang\n§1      Anwendungsbereich                                                            der Finanzinformationen und\n§2      Art und Umfang der Finanzinformationen und der ergän-                      der ergänzenden Informationen\nzenden Informationen\n§3      Termin und Verfahren zur Einreichung                               (1) Die Finanzinformationen im Sinne des § 25 Ab-\n§4      Finanzinformationen von Kreditinstituten                        satz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes bestehen aus:\n§5      Finanzinformationen von Finanzdienstleistungsinstituten         1. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung, die den\nund Wertpapierhandelsbanken                                         Zeitraum seit dem Ende des letzten Geschäftsjahres\n§6      Finanzinformationen auf zusammengefasster Basis                     umfassen,\n§7      Ergänzende Informationen für Drittstaateneinlagenvermitt-\nlung und Sortengeschäft                                         2. Planangaben für die Gewinn- und Verlustrechnung,\n§8      Übergangsregelungen                                             3. Angaben zum Vermögensstatus, bezogen auf das\nAnlage    1     GVKI                                                        Ende des jeweiligen Berichtszeitraums, und\nAnlage    2     GVKIP                                                   4. sonstigen Angaben.\nAnlage    3     SAKI\nNähere Bestimmungen zu Art und Umfang der jeweils\nAnlage    4     GVFDI\neinzureichenden Finanzinformationen ergeben sich aus\nAnlage    5     STFDI\nden §§ 4 bis 6. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleis-\nAnlage    6     QGV\ntungsaufsicht (Bundesanstalt) kann auf Antrag eines In-\nstituts oder eines übergeordneten Unternehmens in-\n1\nDiese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU des    haltliche Abweichungen von den einzureichenden For-\nEuropäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den\nZugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von mularen zulassen, wenn dies auf Grund der besonderen\nKreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie    Geschäftsstruktur angemessen ist.\n2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und\n2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338) sowie der Anpassung        (2) Finanzdienstleistungsinstitute, die die Drittstaa-\ndes Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Euro-     teneinlagenvermittlung im Sinne des § 1 Absatz 1a\npäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Auf-         Satz 2 Nummer 5 des Kreditwesengesetzes oder das\nsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur\nÄnderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABl. L 176 vom             Sortengeschäft im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2\n27.6.2013, S. 1).                                                     Nummer 7 des Kreditwesengesetzes erbringen, haben","4210         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013\ndarüber hinaus ergänzende Informationen nach § 7 ein-           (6) Kreditinstitute, die Teil einer Institutsgruppe, einer\nzureichen.                                                   Finanzholding-Gruppe oder einer gemischten Finanz-\nholding-Gruppe sind, sind von der Pflicht, Finanzinfor-\n§3                               mationen nach Absatz 1 Nummer 2 einzureichen, be-\nfreit, wenn diese Finanzinformationen durch das über-\nTermin und Verfahren zur Einreichung\ngeordnete Unternehmen der Gruppe nach § 6 Absatz 1\n(1) Der Berichtszeitraum für die Finanzinformationen      Nummer 2 eingereicht werden. Satz 1 gilt entspre-\nund die ergänzenden Informationen umfasst ein Quar-          chend, wenn das übergeordnete Unternehmen der\ntal. Abweichend davon umfasst der Berichtszeitraum           Gruppe Finanzinformationen nach § 6 Absatz 3 ein-\nim Falle des § 4 Absatz 2 Satz 1 einen Kalendermonat.        reicht und die Bundesanstalt Finanzinformationen nach\nMeldestichtag ist jeweils der letzte Kalendertag des Be-     § 2 Absatz 1 Nummer 2 für die jeweilige Gruppe entwe-\nrichtszeitraums.                                             der auf Grund anderer aufsichtlicher Meldeanforderun-\n(2) Die Finanzinformationen und die ergänzenden In-       gen oder auf sonstige Weise in gleichwertiger Form er-\nformationen sind bis zum 20. Geschäftstag des auf den        hält. Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit trifft\nBerichtszeitraum folgenden Kalendermonats einzurei-          die Bundesanstalt.\nchen.\n§5\n(3) Die Finanzinformationen sind der Deutschen\nBundesbank elektronisch zu übermitteln. Die Bundes-                          Finanzinformationen von\nbank veröffentlicht auf ihrer Internetseite die zu verwen-               Finanzdienstleistungsinstituten\ndenden Datenformate und den Übertragungsweg.                             und Wertpapierhandelsbanken\n(4) Die ergänzenden Informationen sind der zustän-           (1) Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapier-\ndigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank               handelsbanken haben die folgenden Finanzinformatio-\nformlos einzureichen.                                        nen einzureichen und hierfür die folgenden Formulare\naus den Anlagen der Verordnung zu verwenden:\n§4                               1. Gewinn- und Verlustrechnung – GVFDI (Anlage 4)\nFinanzinformationen von Kreditinstituten                  und\n(1) Kreditinstitute mit Ausnahme von Wertpapierhan-       2. Vermögensstatus – STFDI (Anlage 5).\ndelsbanken im Sinne des § 1 Absatz 3d Satz 5 des                (2) Finanzdienstleistungsinstitute, die entweder über\nKreditwesengesetzes haben die folgenden Finanzinfor-         die Drittstaateneinlagenvermittlung oder über das Sor-\nmationen einzureichen und hierfür die folgenden For-         tengeschäft hinaus keine weiteren nach dem Kreditwe-\nmulare aus den Anlagen der Verordnung zu verwenden:          sengesetz erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben,\n1. Gewinn- und Verlustrechnung – GVKI (Anlage 1),            sind von der Pflicht, Finanzinformationen nach Absatz 1\neinzureichen, befreit.\n2. Planangaben für die Gewinn- und Verlustrechnung –\nGVKIP (Anlage 2),                                                                     §6\n3. Sonstige Angaben – SAKI (Anlage 3) und                                       Finanzinformationen\n4. Vermögensstatus nach Maßgabe von Absatz 2.                            auf zusammengefasster Basis\n(2) Die Angaben zum Vermögensstatus nach Ab-                 (1) Übergeordnete Unternehmen haben die folgen-\nsatz 1 Nummer 4 gelten für Kreditinstitute, die auf          den Finanzinformationen auf zusammengefasster Basis\nGrund einer Anordnung nach § 18 des Gesetzes über            einzureichen und hierfür die folgenden Formulare aus\ndie Deutsche Bundesbank oder nach Artikel 5 des Pro-         den Anlagen der Verordnung zu verwenden:\ntokolls über die Satzung des Europäischen Systems            1. Gewinn- und Verlustrechnung – QGV (Anlage 6),\nder Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank\nvom 7. Februar 1992 (ABl. C 191 vom 29.7.1992, S. 68)        2. Planangaben für die Gewinn- und Verlustrechnung –\nin der jeweils geltenden Fassung Daten zur Monat-                QGVP (Anlage 7),\nlichen Bilanzstatistik melden, mit diesen Meldungen          3. Vermögensstatus – Angaben zu den Aktiva – QV 1\nals eingereicht. Alle anderen Kreditinstitute haben die          (Anlage 8),\nAngaben zum Vermögensstatus unter Verwendung\ndes in § 5 Absatz 1 Nummer 2 genannten Formulars             4. Vermögensstatus – Angaben zu den Passiva – QV 2\neinzureichen.                                                    (Anlage 9),\n(3) Kreditinstitute, die nur das Garantiegeschäft im      5. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ban-\nSinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Kredit-               ken (MFIs) – QA 1/QA 2 (Anlage 10),\nwesengesetzes betreiben, sind von der Pflicht, Finanz-       6. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber\ninformationen nach Absatz 1 einzureichen, befreit.               Nichtbanken (Nicht-MFIs) – QB 1/QB 2 (Anlage 11)\n(4) Kreditinstitute im Sinne des § 53b des Kreditwe-          und\nsengesetzes sind von der Pflicht, Finanzinformationen        7. Sonstige Angaben – QSA 1 (Anlage 12).\nnach Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 einzureichen, befreit.          (2) Übergeordnete Unternehmen, deren Instituts-\n(5) Kreditinstitute im Sinne des § 53 des Kreditwe-       gruppe, Finanzholding-Gruppe oder gemischte Finanz-\nsengesetzes und Kreditinstitute im Sinne des § 53c           holding-Gruppe kein CRR-Kreditinstitut im Sinne des\nNummer 2 des Kreditwesengesetzes sind von der                § 1 Absatz 3d Satz 1 des Kreditwesengesetzes ange-\nPflicht, Finanzinformationen nach Absatz 1 Nummer 2          hört, sind von der Pflicht, Finanzinformationen nach\neinzureichen, befreit.                                       Absatz 1 Nummer 2, 5, 6 und 7 einzureichen, befreit.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013              4211\n(3) Übergeordnete Unternehmen, die Finanzinforma-          nung vom 5. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1330) geändert\ntionen nach der auf der Grundlage des Artikels 99 der         worden ist, wird wie folgt geändert:\nVerordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parla-          1. § 1 wird wie folgt geändert:\nments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Auf-\nsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapier-            a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Überge-\nfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU)                          ordnete Kreditinstitute einer Institutsgruppe oder\nNr. 646/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1) erlas-                 Finanzholding-Gruppe im Sinne des § 10a Abs. 1\nsenen Durchführungsverordnung einzureichen haben,                    bis 5 des Kreditwesengesetzes haben, sofern das\nhaben abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 7 nur                     nach § 10a Abs. 6, 7 oder 11 des Kreditwesenge-\ndas Formular Sonstige Angaben – QSA 2 (Anlage 13)                    setzes zusammengefasste Volumen“ durch die\neinzureichen.                                                        Wörter „Übergeordnete Unternehmen einer Insti-\ntutsgruppe, einer Finanzholding-Gruppe oder ei-\n§7                                      ner gemischten Finanzholding-Gruppe im Sinne\ndes § 10a Absatz 1 bis 3 des Kreditwesengeset-\nErgänzende Informationen für                            zes haben, sofern das nach § 10a Absatz 4 und 5\nDrittstaateneinlagenvermittlung und Sortengeschäft                   des Kreditwesengesetzes zusammengefasste\n(1) Finanzdienstleistungsinstitute, die die Drittstaa-            Volumen“ ersetzt.\nteneinlagenvermittlung erbringen, haben ergänzend zu              b) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „der §§ 2\nden Finanzinformationen nach Staaten geordnet fol-                   und 12 bis 14“ durch die Wörter „des § 9 Absatz 1\ngende Informationen einzureichen:                                    bis 3“ ersetzt und die Wörter „; § 20 des Kredit-\n1. Firma und Sitz der Unternehmen, denen sie im                      wesengesetzes sowie die §§ 9 bis 11 der Groß-\nBerichtszeitraum Einlagen vermittelt haben und die               kredit- und Millionenkreditverordnung sind nicht\nihren Sitz in Staaten außerhalb des Europäischen                 anzuwenden“ gestrichen.\nWirtschaftsraums haben, sowie                             2. In § 2 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „, begin-\n2. die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden.                     nend am 31. März 2009,“ gestrichen.\n(2) Finanzdienstleistungsinstitute, die das Sortenge-      3. Die Anlage wird wie folgt geändert:\nschäft erbringen, haben ergänzend zu den Finanzinfor-             a) Unterhalb des Feldes zur Eintragung der Firma\nmationen folgende Informationen einzureichen:                        des meldenden Kreditinstituts werden die Wörter\n1. Firma und Sitz der Unternehmen, die sie innerhalb                 „§ 10a Abs. 1 bis 5“ durch die Wörter „§ 10a\ndes Berichtszeitraums im Rahmen der Durchführung                 Abs. 1 bis 3“ ersetzt.\ndes Sortengeschäfts eingeschaltet haben, und                  b) In Spalte 10 wird die Angabe „§ 20 Abs. 2 Satz 1\n2. Stückzahl und Betrag der Umsätze mit Kunden, auf-                 Nr. 2 KWG“ durch die Wörter „Art. 400 Abs. 1\ngegliedert nach                                                  Buchstabe g und h der Verordnung (EU)\nNr. 575/2013“ ersetzt.\na) den einzelnen Währungen und\nc) In Fußnote 2 werden die Wörter „§ 10a Absatz 1\nb) innerhalb der Währungen nach Ankauf und Ver-\nbis 5“ durch die Wörter „§ 10a Absatz 1 bis 3“\nkauf, jeweils aufgegliedert nach folgenden Grö-\nersetzt.\nßenordnungen:\nd) Fußnote 4 wird wie folgt geändert:\naa) bis 2 500 Euro,\naa) Satz 1 erster Halbsatz wird wie folgt gefasst:\nbb) über 2 500 bis 15 000 Euro,\n„Alle auf der Basis des § 9 Absatz 1 bis 3\ncc) über 15 000 Euro.\nGroMiKV ermittelten Kredite gemäß § 19 Ab-\nSorten im Sinne des Satzes 1 sind ausländische                       satz 1 KWG ohne Kompensation mit Verbind-\nBanknoten und Münzen, die gesetzliche Zahlungs-                      lichkeiten gegenüber dem betreffenden\nmittel sind, sowie Reiseschecks in ausländischer                     Land;“.\nWährung.\nbb) In Satz 9 wird die Angabe „§ 2 Absatz 2 bis 7“\ndurch die Angabe „§ 9 Absatz 2 und 3“ er-\n§8                                          setzt.\nÜbergangsregelungen                                cc) Satz 10 wird aufgehoben.\n(1) § 6 ist erst ab dem 1. Juli 2014 anzuwenden.           4. In Fußnote 8 werden die Wörter „§ 20 Absatz 2\n(2) Kreditinstitute, die beabsichtigen, eine Befreiung         Satz 1 Nr. 2 KWG“ durch die Wörter „Artikel 400 Ab-\nnach § 4 Absatz 6 Satz 1 oder 2 in Anspruch zu neh-               satz 1 Buchstabe g und h der Verordnung (EU)\nmen, brauchen bis zum 30. Juni 2014 keine Finanzin-               Nr. 575/2013“ ersetzt.\nformationen nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 einzureichen.\nDiese Kreditinstitute haben der jeweils zuständigen                                    Artikel 3\nHauptverwaltung der Deutschen Bundesbank diese\nAbsicht bis zum 31. März 2014 formlos anzuzeigen.\nÄnderung der\nZAG-Monatsausweisverordnung\nArtikel 2                              In § 5 Absatz 1 Satz 2 der ZAG-Monatsausweisver-\nordnung vom 15. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3591) wird\nÄnderung der\ndas Wort „Monatsausweise“ durch das Wort „Finanzin-\nLänderrisikoverordnung                        formationen“ und das Wort „Monatsausweisverord-\nDie Länderrisikoverordnung vom 19. Dezember 1985           nung“ durch das Wort „Finanzinformationenverord-\n(BGBl. I S. 2497), die zuletzt durch Artikel 3 der Verord-    nung“ ersetzt.","4212         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013\nArtikel 4                            führer-Monatsausweisverordnung vom 31. Mai 1999\n(BGBl. I S. 1086) außer Kraft.\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\n(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.       (2) Die Zusammengefasste-Monatsausweise-Verord-\nGleichzeitig treten die Monatsausweisverordnung vom          nung vom 29. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3405), die\n31. Mai 1999 (BGBl. I S. 1080, 1330), die zuletzt durch      durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. März 1999\nArtikel 27 Absatz 13 des Gesetzes vom 4. Juli 2013           (BGBl. I S. 362) geändert worden ist, tritt am 1. Juli\n(BGBl. I S. 1981) geändert worden ist, und die Skontro-      2014 außer Kraft.\nBerlin, den 6. Dezember 2013\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäuble","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013                   4213\nAnlagen zu Artikel 1\nAnlage 1\n(zu § 4 Absatz 1 Nummer 1)\nGVKI\nFinanzinformationen gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 KWG\n– Gewinn- und Verlustrechnung –\nStand Ende:\nInstitutsnummer:                      Prüfziffer:         Name:                                           Ort:\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.1\nGewinn- und Verlustrechnung                                          noch Gewinn- und Verlustrechnung\n021 Zinsergebnis2                                                   090 Sonstige betriebliche Erträge           090\n010 Zinserträge                                 010                 110 Allgemeine Verwaltungs-\naufwendungen\ndarunter:\n111 Personalaufwand                   111\n011 aus Kredit- und\nGeldmarktgeschäften                 011                       114 andere Verwaltungs-\naufwendungen                    114\ndarunter:\n(111 + 114) 110\n012 aus festverzinslichen\nWertpapieren und                                        120 Abschreibungen und Wert-\nSchuldbuchforderungen               012                       berichtigungen auf immaterielle\nAnlagewerte und Sachanlagen           120\n020 Zinsaufwendungen                            020\n130 Sonstige betriebliche\n(010 – 020) 021                         Aufwendungen                          130\n030 Laufende Erträge                                                141 Bewertungsergebnis\nKreditgeschäft2\n031 aus Aktien und anderen nicht\nfestverzinslichen Wertpapieren      031                       142 Abschreibungen und\nWertberichtigungen auf\ndarunter:                                                           Forderungen sowie\nZuführungen zu Rückstellungen\n034 aus offenen Spezial-AIF3        034                             im Kreditgeschäft               142\n032 aus Beteiligungen4                   032                       143 Erträge aus Zuschreibungen\nzu Forderungen sowie aus der\n033 aus Anteilen an verbundenen\nAuflösung von Rückstellungen\nUnternehmen                         033\nim Kreditgeschäft               143\n(031 + 032 + 033) 030\n(143 – 142) 141\n040 Erträge aus Gewinngemein-\n151 Bewertungsergebnis Wertpapiere\nschaften, Gewinnabführungs- oder\nder Liquiditätsreserve2\nTeilgewinnabführungsverträgen            040\n152 Abschreibungen auf\n061    Provisionsergebnis2                                                      Wertpapiere der Liquiditäts-\n050 Provisionserträge                           050                             reserve und Aufwendungen\naus Geschäften mit diesen\n060 Provisionsaufwendungen                      060                             Wertpapieren                    152\n(050 – 060) 061                         153 Erträge aus Zuschreibungen\nbei Wertpapieren der Liquidi-\n076 Nettoertrag oder Nettoaufwand                                               tätsreserve und aus Geschäften\ndes Handelsbestands2                     076                             mit diesen Wertpapieren         153\ndarunter:                                                                                    (153 – 152) 151\n077 aus derivativen                                          161 Bewertungsergebnis Wertpapiere\nFinanzinstrumenten2                 077                       des Anlagevermögens2\ndarunter:                                                          162 Abschreibungen und\nWertberichtigungen auf\n078 aus Schuldverschreibungen                                            Wertpapiere des Anlage-\nund anderen festverzinslichen                                       vermögens                       162\nWertpapieren2                       078\n163 Erträge aus Zuschreibungen\ndarunter:                                                                zu Wertpapieren des Anlage-\nvermögens                       163\n079 aus Aktien und anderen nicht\nfestverzinslichen Wertpapieren2 079                                                     (163 – 162) 161","4214         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.1\nGewinn- und Verlustrechnung                                     noch Gewinn- und Verlustrechnung\n171 Bewertungsergebnis aus\nBeteiligungen und Anteilen an                              1\nAngaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer\nverbundenen Unternehmen2                                      Rundungsregel (5/4).\nUmrechnung von nicht auf Euro lautenden Positionen (Fremdwäh-\n172 Abschreibungen und Wertbe-                                rungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweiligen\nrichtigungen auf Beteiligungen                           von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundes-\nund Anteilen an verbundenen                              bank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro\nUnternehmen                       172                    umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein\nESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus fest-\nstellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen.\n173 Erträge aus Zuschreibungen\nPositionen, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition be-\nzu Beteiligungen und Anteilen                            handelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten\nan verbundenen Unternehmen        173                    Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweig-\nstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt in die Währung\n(173 – 172) 171                      umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird, ohne Zwischenum-\nrechnung in die Währung des Sitzlandes.\n180 Aufwendungen aus                                           2\nVorzeichen angeben.\nVerlustübernahme                       180\n3\nDarunter fallen alle offenen inländischen, EU- und ausländischen\n181 Übrige Ergebnisbeiträge2   5 6         181                    Spezial-AIF im Sinne des § 1 Absatz 6 bis 9 KAGB.\n4\nBei Instituten in genossenschaftlicher Rechtsform und genossen-\n200 Ergebnis der normalen                                         schaftlichen Zentralbanken inklusive Erträgen aus Geschäftsgutha-\nGeschäftstätigkeit2                                           ben.\n(021 + 030 + 040 + 061 + 076 + 090                         5\nIn diesem Posten sind den übrigen Posten nicht zuordenbare Ergeb-\n– 110 – 120 – 130 + 141 + 151 + 161                           nisbestandteile zu berücksichtigen.\n+ 171 – 180 + 181)                     200                 6\nInklusive Rohergebnis aus Warenverkehr und Nebenbetrieben.\n210 Bilanzstichtag des laufenden\nGeschäftsjahres (in der Form                                                     Größere Veränderungen\n„JJJJMMTT“)                            210                           einzelner Positionen bitte gesondert erläutern.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013                  4215\nAnlage 2\n(zu § 4 Absatz 1 Nummer 2)\nGVKIP\nFinanzinformationen gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 KWG\n– Planangaben für die Gewinn- und Verlustrechnung –\nStand Ende:\nInstitutsnummer:                     Prüfziffer:          Name:                                         Ort:\nGrau unterlegte Zellen sind nicht auszufüllen.     Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.1\nGewinn- und Verlustrechnung                                         noch Gewinn- und Verlustrechnung\n021 Zinsergebnis2                                                   090 Sonstige betriebliche Erträge         090\n010 Zinserträge                                010                  110 Allgemeine\nVerwaltungsaufwendungen\ndarunter:\n111 Personalaufwand                  111\n011 aus Kredit- und\nGeldmarktgeschäften                011                       114 andere Verwaltungs-\naufwendungen                    114\ndarunter:\n110\n012 aus festverzinslichen\nWertpapieren und                                        120 Abschreibungen und Wert-\nSchuldbuchforderungen              012                       berichtigungen auf immaterielle\nAnlagewerte und Sachanlagen          120\n020 Zinsaufwendungen                           020\n130 Sonstige betriebliche\n(010 – 020) 021                          Aufwendungen                         130\n030 Laufende Erträge                                                141 Bewertungsergebnis\nKreditgeschäft2\n031 aus Aktien und anderen nicht\nfestverzinslichen Wertpapieren     031                       142 Abschreibungen und\nWertberichtigungen auf\ndarunter:                                                         Forderungen sowie\nZuführungen zu Rückstellungen\n034 aus offenen Spezial-AIF3       034                            im Kreditgeschäft               142\n032 aus Beteiligungen4                  032                       143 Erträge aus Zuschreibungen\nzu Forderungen sowie aus der\n033 aus Anteilen an verbundenen\nAuflösung von Rückstellungen\nUnternehmen                        033\nim Kreditgeschäft               143\n030\n141\n040 Erträge aus Gewinngemein-\n151 Bewertungsergebnis Wertpapiere\nschaften, Gewinnabführungs- oder\nder Liquiditätsreserve2\nTeilgewinnabführungsverträgen            040\n152 Abschreibungen auf\n061    Provisionsergebnis2\nWertpapiere der Liquiditäts-\n050 Provisionserträge                          050                            reserve und Aufwendungen\naus Geschäften mit diesen\n060 Provisionsaufwendungen                     060                            Wertpapieren                    152\n061                       153 Erträge aus Zuschreibungen\nbei Wertpapieren der Liquidi-\n076 Nettoertrag oder Nettoaufwand                                             tätsreserve und aus Geschäften\ndes Handelsbestands2                    076                            mit diesen Wertpapieren         153\ndarunter:                                                                                               151\n077 aus derivativen                                           161 Bewertungsergebnis Wertpapiere\nFinanzinstrumenten2                077                       des Anlagevermögens2\ndarunter:                                                          162 Abschreibungen und\nWertberichtigungen\n078 aus Schuldverschreibungen                                           auf Wertpapiere des\nund anderen festverzinslichen                                     Anlagevermögens                 162\nWertpapieren2                      078\n163 Erträge aus Zuschreibungen\ndarunter:                                                               zu Wertpapieren des Anlage-\nvermögens                       163\n079 aus Aktien und anderen nicht\nfestverzinslichen Wertpapieren2 079                                                               161","4216           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013\nGrau unterlegte Zellen sind nicht auszufüllen.   Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.1\nGewinn- und Verlustrechnung                                       noch Gewinn- und Verlustrechnung\n171 Bewertungsergebnis aus\n1\nBeteiligungen und Anteilen an                                 Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer\nverbundenen Unternehmen2                                      Rundungsregel (5/4).\nUmrechnung von nicht auf Euro lautenden Positionen (Fremdwäh-\nrungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweiligen\n172 Abschreibungen und Wertbe-                                von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundes-\nrichtigungen auf Beteiligungen                          bank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro\nund Anteilen an verbundenen                             umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein\nUnternehmen                       172                   ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus fest-\nstellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen.\nPositionen, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition be-\n173 Erträge aus Zuschreibungen                                handelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten\nzu Beteiligungen und Anteilen                           Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweig-\nan verbundenen Unternehmen        173                   stellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt in die Währung\numzurechnen, in der die Meldung erstellt wird, ohne Zwischenum-\nrechnung in die Währung des Sitzlandes.\n171\n2\nVorzeichen angeben.\n3\n180 Aufwendungen aus                                               Darunter fallen alle offenen inländischen, EU- und ausländischen\nVerlustübernahme                        180                   Spezial-AIF im Sinne des § 1 Absatz 6 bis 9 KAGB.\n4\nBei Instituten in genossenschaftlicher Rechtsform und genossen-\nschaftlichen Zentralbanken inklusive Erträgen aus Geschäftsgutha-\n181 Übrige Ergebnisbeiträge2     5 6         181                   ben.\n5\nIn diesem Posten sind den übrigen Posten nicht zuordenbare Ergeb-\n200 Ergebnis der normalen                    200                   nisbestandteile zu berücksichtigen.\nGeschäftstätigkeit2                                         6\nInklusive Rohergebnis aus Warenverkehr und Nebenbetrieben.\n220 Planungshorizont                                                                  Größere Veränderungen\n(in der Form „JJJJMMTT“)                220                          einzelner Positionen bitte gesondert erläutern.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013                       4217\nAnlage 3\n(zu § 4 Absatz 1 Nummer 3)\nSAKI\nFinanzinformationen gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 KWG\n– Sonstige Angaben –\nStand Ende:\nInstitutsnummer:                      Prüfziffer:         Name:                                             Ort:\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.1\nSonstige Angaben                                                     noch Sonstige Angaben\n(1) Angaben zu stillen Reserven und stillen Lasten                  150 Stille Lasten\n010 Stille Reserven\n160 bei Finanzinstrumenten (nicht\n020 bei Finanzinstrumenten                                               Bestandteil einer Bewertungs-\n(nicht Bestandteil einer                                            einheit)\nBewertungseinheit)\n170 in Wertpapieren\n030 in Wertpapieren                                                       außerhalb des Handels-\naußerhalb des                                                       bestands\nHandelsbestands\n180 bei Schuldver-\n040 bei Schuld-                                                            schreibungen\nverschreibungen                                                       und anderen\nund anderen                                                           festverzinslichen\nfestverzinslichen                                                     Wertpapieren         180\nWertpapieren            040\n190 bei Aktien und\ndarunter:                                                             anderen nicht\n050 kurzfristig                                                       festverzinslichen\nrealisierbar      050                                           Wertpapieren         190\n060 bei Aktien und                                                         darunter:\nanderen nicht\nfestverzinslichen                                                     200 in offenen\nWertpapieren            060                                                 Spezial-AIF2   200\ndarunter:                                                                      (180 + 190) 170\n070 kurzfristig                                          210 in Derivaten                  210\nrealisierbar      070\n(170 + 210) 160\ndarunter:\n220 bei Finanzinstrumenten\n080 in offenen                                           (Bestandteil einer\nSpezial-AIF2      080                              Bewertungseinheit)3\n(040 + 060) 030                                 230 in Wertpapieren\n090 in Derivaten                   090                                    außerhalb des\nHandelsbestands\n(030 + 090) 020\n240 bei Schuldver-\n100 bei Finanzinstrumenten                                                            schreibungen\n(Bestandteil einer                                                               und anderen\nBewertungseinheit)3                                                              festverzinslichen\nWertpapieren         240\n110 in Wertpapieren\naußerhalb des                                                       250 bei Aktien und\nHandelsbestands                                                            anderen nicht\n120 bei Schuldver-                                                         festverzinslichen\nschreibungen                                                          Wertpapieren         250\nund anderen\n(240 + 250) 230\nfestverzinslichen\nWertpapieren            120                              260 in Derivaten                  260\n130 bei Aktien und\n(230 + 260) 220\nanderen nicht\nfestverzinslichen                                                              (160 + 220) 150\nWertpapieren            130\n(2) Angaben zum Kreditgeschäft\n(120 + 130) 110\n140 in Derivaten                   140                  270 Höhe des Kreditvolumens                   270\n(110 + 140) 100                           darunter:\n(020 + 100) 010                           280 Kredite an Nichtbanken              280","4218          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.1\nSonstige Angaben                                              noch Sonstige Angaben\n290 Kredite mit erhöhter                                      410 Barwertänderung bei\nAusfallwahrscheinlichkeit                                      Zinssenkung5                            410\n(Gelbbereich)                    290\n420 Zinskoeffizient bei\n300 In Verzug geratene Kredite                                       Zinssenkung5 (in %)                     420\n(ohne Kredite, für die eine\nEinzelwertberichtigung                                  430 Anwendung Ausweich-\ngebildet wurde)                  300                           verfahren (= 1); sonstige\nVerfahren (= 2)                         430\n310 hierfür bestehende\nSicherheiten                310                    (4) Weitere Angaben\n320 Einzelwertberichtigte                                     440 Nettoergebnis aus der\nKredite vor Absetzung von                                      vorzeitigen Beendigung\nEinzelwertberichtigungen         320                           von Derivaten5 6                        440\n450 Konditionenbeitrag5                        450\n330 hierfür bestehende\nSicherheiten                330                           460 Aktivgeschäft5                      460\n340 Höhe der individuellen                                     470 Passivgeschäft5                     470\nEinzelwertberichtigungen    340\n480 Strukturbeitrag5                           480\n350 Höhe der pauschalierten\nEinzelwertberichtigungen         350                    1\nAngaben – außer bei Posten 400 und 420 – bitte ohne Kommastellen,\nRundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).\n360 Unversteuerte Pauschal-                                     Die Angaben zu den Posten 400 und 420 sind mit zwei Kommastellen\nwertberichtigungen               360                      anzugeben.\n2\n370 Abschreibungen auf                                          Darunter fallen alle offenen inländischen, EU- und ausländischen\nSpezial-AIF im Sinne des § 1 Absatz 6 bis 9 KAGB.\nForderungen zu Lasten\n3\nder Gewinn- und Verlust-                                  Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft sind separat auszuweisen.\nrechnung                         370                    4\nGemäß Rundschreiben 11/2011 (BA) der BaFin: Institute, die von der\nAnwendung des § 2a Absatz 1 KWG Gebrauch machen, sind von\n(3) Angaben zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch4              einer Meldung zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch im Rahmen\ndieses Meldeformulars befreit, sofern entsprechende Angaben bei\n379 Anwendung des § 2a                                          der Meldung des übergeordneten Unternehmens auf zusammenge-\nAbsatz 1 KWG (= 1)               379                      fasster Basis (Meldeformulare QSA 1 oder alternativ QSA 2) Berück-\nsichtigung finden. Entsprechend dem Rundschreiben sind auch Kre-\n380 Zinsbuchbarwert                    380                      ditinstitute im Sinne des § 53c Nummer 2 KWG von der Meldung\nbefreit.\n390 Barwertänderung bei                                       5\nVorzeichen angeben.\nZinserhöhung5                    390                    6\nAus Zinsbuchsteuerung und/oder Bewertungseinheiten.\n400 Zinskoeffizient bei                                                             Größere Veränderungen\nZinserhöhung5 (in %)             400                             einzelner Positionen bitte gesondert erläutern.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013                    4219\nAnlage 4\n(zu § 5 Absatz 1 Nummer 1)\nGVFDI\nFinanzinformationen gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 KWG\n– Gewinn- und Verlustrechnung –\nStand Ende:\nInstitutsnummer:                      Prüfziffer:         Name:                                            Ort:\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.1\nGewinn- und Verlustrechnung                                          noch Gewinn- und Verlustrechnung\n010 Zinserträge                                 010                       darunter:\ndarunter:                                                          084 Devisen3                           084\n011 aus Kredit- und                                                darunter:\nGeldmarktgeschäften                 011\n085 Kursdifferenzen aus\ndarunter:                                                                Aufgabegeschäften3               085\n012 aus festverzinslichen                                    090 Sonstige betriebliche Erträge            090\nWertpapieren und Schuld-\nbuchforderungen                     012                 110 Allgemeine Verwaltungs-\naufwendungen\n020 Zinsaufwendungen                            020\n111 Personalaufwand                    111\n030 Laufende Erträge\ndarunter:\n031 aus Aktien und anderen nicht\nfestverzinslichen Wertpapieren      031                             112 Löhne und Gehälter           112\n032 aus Beteiligungen                    032                             darunter:\n033 aus Anteilen an verbundenen                                          113 Soziale Abgaben und\nUnternehmen                         033                                   Aufwendungen für\nAltersversorgung und\n(031 + 032 + 033) 030                                      für Unterstützung          113\n040 Erträge aus Gewinngemein-                                             114 andere Verwaltungs-\nschaften, Gewinnabführungs- oder                                         aufwendungen                     114\nTeilgewinnabführungsverträgen            040\n(111 + 114) 110\n050 Provisionserträge                           050\n120 Abschreibungen und Wert-\n060 Provisionsaufwendungen                      060\nberichtigungen auf immaterielle\n070 Ertrag des Handelsbestands2                 070                       Anlagewerte und Sachanlagen            120\ndarunter:                                                    130 Sonstige betriebliche\nAufwendungen                           130\n071  Wertpapiere3                        071\n140 Abschreibungen und Wert-\ndarunter:                                                          berichtigungen auf Forderungen\nund bestimmte Wertpapiere sowie\n072 Futures3                             072\nZuführung zu Rückstellungen im\ndarunter:                                                          Kreditgeschäft                         140\n073 Optionen3                            073                 150 Erträge aus Zuschreibungen\nzu Forderungen und bestimmten\ndarunter:                                                          Wertpapieren sowie aus der\nAuflösung von Rückstellungen\n074 Devisen3                             074                       im Kreditgeschäft                      150\ndarunter:                                                    160 Abschreibungen und Wertberichti-\n075 Kursdifferenzen aus                  075                       gungen auf Beteiligungen, Anteile\nAufgabegeschäften3                                            an verbundenen Unternehmen und\nwie Anlagevermögen behandelte\n080 Aufwand des Handelsbestands2                080                       Wertpapiere                            160\ndarunter:                                                    170 Erträge aus Zuschreibungen\nzu Beteiligungen, Anteilen an\n081 Wertpapiere3                         081                       verbundenen Unternehmen und\ndarunter:                                                          wie Anlagevermögen behandelten\nWertpapieren                           170\n082 Futures3                             082\n180 Aufwendungen aus\ndarunter:                                                          Verlustübernahme                       180\n083 Optionen3                            083                 181 Übrige Ergebnisbeiträge4       5         181","4220         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.1\nGewinn- und Verlustrechnung                                    noch Gewinn- und Verlustrechnung\n200 Ergebnis der normalen                                     260 Periodengewinn/Periodenverlust4\nGeschäftstätigkeit4                                               (200 + 210 – 220 – 230 + 240 – 250) 260\n(010 – 020 + 030 + 040 + 050 – 060\n+ 070 – 080 + 090 – 110 – 120 – 130\n1\n– 140 + 150 – 160 + 170 – 180 + 181) 200                     Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer\nRundungsregel (5/4).\nUmrechnung von nicht auf Euro lautenden Positionen (Fremdwäh-\n210 Außerordentliches Ergebnis4                                  rungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweiligen\nvon der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundes-\n211 Außerordentliche Erträge          211                    bank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro\numzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein\n212 Außerordentliche                                         ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus fest-\nstellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen.\nAufwendungen                     212\nPositionen, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition be-\nhandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten\n(211 – 212) 210                     Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweig-\nstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt in die Währung\n220 Steuern vom Einkommen und                                    umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird, ohne Zwischenum-\nrechnung in die Währung des Sitzlandes.\nvom Ertrag                            220\n2\nIst das meldende Institut Kreditinstitut, ist nur der Saldo aus den Po-\nsitionen 070 und 080 auszuweisen.\n230 Sonstige Steuern, soweit nicht\n3\nunter Position 130 ausgewiesen        230                    Nur untergliedert anzugeben von Instituten, die Finanzdienstleistun-\ngen im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 4 bzw. § 33 Absatz 1\nSatz 1 Nummer 1 Buchstabe c KWG erbringen.\n240 Erträge aus Verlustübernahme          240                 4\nVorzeichen angeben.\n5\n250 Auf Grund einer Gewinngemein-                                In diesem Posten sind den übrigen Posten nicht zuordenbare Ergeb-\nschaft, eines Gewinnabführungs-                              nisbestandteile zu berücksichtigen.\noder eines Teilgewinnabführungs-                                                Größere Veränderungen\nvertrags abgeführte Gewinne           250                           einzelner Positionen bitte gesondert erläutern.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013                         4221\nAnlage 5\n(zu § 5 Absatz 1 Nummer 2)\nSTFDI\nFinanzinformationen gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 KWG\n– Vermögensstatus –\nStand Ende:\nInstitutsnummer:                       Prüfziffer:         Name:                                              Ort:\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.1\nAktiva                                                                Passiva\n010 Kassenbestand                                010                 210 Verbindlichkeiten gegenüber\nKreditinstituten4                         210\n020 Guthaben bei Zentralnotenbanken              020\n220 Verbindlichkeiten gegenüber\n030 Schatzwechsel, unverzinsliche                                          Kunden5                                   220\nSchatzanweisungen und ähnliche\nSchuldtitel öffentlicher Stellen,                             230 Verbriefte Verbindlichkeiten\nrefinanzierbar                            030\n231 begebene Schuldver-\n040 Wechsel, refinanzierbar                      040                             schreibungen                        231\n050 Forderungen an Kreditinstitute2                                        232 begebene Geldmarktpapiere             232\n051 täglich fällig                        051                       233 eigene Akzepte und\nSolawechsel im Umlauf               233\n052 andere Forderungen                    052\n234 sonstige verbriefte\n(051 + 052) 050                                Verbindlichkeiten                   234\n060 Forderungen an Kunden3                       060                                    (231 + 232 + 233 + 234) 230\n070 Schuldverschreibungen und                                        235 Handelsbestand                              235\nandere festverzinsliche\nWertpapiere                                                   240 Treuhandverbindlichkeiten                   240\n071 Geldmarktpapiere (soweit                                  250 Rechnungsabgrenzungsposten                  250\nnicht in Position 030 erfasst)      071\n260 Rückstellungen                              260\n072 Anleihen und\nSchuldverschreibungen               072                 280 Nachrangige Verbindlichkeiten               280\n073 eigene Schuldverschreibungen          073                 290 Genussrechtskapital                         290\n(071 + 072 + 073) 070                          darunter:\n080 Aktien und andere nicht                                                291 vor Ablauf von zwei Jahren            291\nfestverzinsliche Wertpapiere              080                             fällig\n081 Handelsbestand                               081                 300 Fonds für allgemeine Bankrisiken            300\n090 Beteiligungen                                090                       darunter:\ndarunter:                                                           301 gemäß § 340e Absatz 4 HGB             301\n091 an Kreditinstituten                   091                 310 Eigenkapital\ndarunter:                                                           311 gezeichnetes Kapital                  311\n092 an Finanzdienstleistungs-                                             darunter:\ninstituten                          092\n312 stille Einlagen                 312\n100 Anteile an verbundenen\nUnternehmen                               100                       313 Abzugsposten: nicht\neingeforderte ausstehende\ndarunter:                                                                 Einlagen                            313 ./.\n101 an Kreditinstituten                   101                       318 Eingefordertes\nKapital:          (311 + (./.) 313) 318\ndarunter:\n314 Rücklagen                             314\n102 an Finanzdienstleistungs-\ninstituten                          102                       315 Gewinnvortrag/Verlustvortrag6         315\n110 Treuhandvermögen                             110                       316 Bilanzgewinn/Bilanzverlust6           316\n120 Ausgleichsforderungen gegen                                                  (318 + 314 + (./.) 315 + (./.) 316) 310\ndie öffentliche Hand\n(einschließlich Schuldverschreibungen                         320 Sonstige Verbindlichkeiten                  320\naus dem Umtausch von\nAusgleichsforderungen)                    120                 322 Übrige Passiva                              322","4222             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.1\nAktiva                                                                 Passiva\n130 Immaterielle Anlagewerte                    130                           darunter:\n323 Periodengewinn                           323\n140 Sachanlagen                                 140\n330 Summe der Passiva\n141 Eingefordertes, noch nicht                                                (210 + 220 + 230 + 235 + 240 + 250\neingezahltes Kapital                      141                           + 260 + 280 + 290 + 300 + 310 + 320\n+ 322)                                       330\n170 Sonstige Vermögensgegenstände               170\n340 Eventualverbindlichkeiten\n180 Rechnungsabgrenzungsposten                  180\n341 Eventualverbindlichkeiten aus\nweitergegebenen abgerechne-\n181 Übrige Aktiva                               181\nten Wechseln (einschließlich\ndarunter:                                                                     eigener Ziehungen)                     341\n342 Verbindlichkeiten aus\n182 Periodenverlust                       182                                 Bürgschaften und\nGewährleistungsverträgen               342\n190 Nicht durch Eigenkapital\ngedeckter Fehlbetrag                      190                           343 Haftung aus der Bestellung\nvon Sicherheiten für fremde\n200 Summe der Aktiva                                                                Verbindlichkeiten                      343\n(010 + 020 + 030 + 040 + 050 + 060\n+ 070 + 080 + 081 + 090 + 100 + 110                                                          (341 + 342 + 343) 340\n+ 120 + 130 + 140 + 141 + 170 + 180\n+ 181 + 190)                              200                    350 Plazierungs- und\nÜbernahmeverpflichtungen                     350\n360 Rücknahmeverpflichtungen aus\nunechten Pensionsgeschäften                  360\n370 Unwiderrufliche Kreditzusagen                   370\n1                                                                      2\nAngaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer           Ist das meldende Institut Kreditinstitut, sind unter dieser Position For-\nRundungsregel (5/4).                                                   derungen an Monetäre Finanzinstitute auszuweisen. Ausführliche Er-\nUmrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivposi-         läuterungen: siehe Deutsche Bundesbank, Bankenstatistik Richtlini-\ntionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind         en, Statistische Sonderveröffentlichungen. (Eine Liste der MFIs ist im\nzu dem jeweiligen von der EZB am Meldestichtag festgestellten und      Internet (http://www.bundesbank.de) verfügbar).\nvon der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenz-    3\nIn Fällen der Fußnote 2 hat das meldende Kreditinstitut unter dieser\nkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für\nPosition Forderungen an sonstige Kreditinstitute (Nicht-MFIs) und\ndie kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse\nNichtbanken (sonstige Nicht-MFIs) auszuweisen.\naus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu\n4\nlegen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremd-      Fußnote 2 gilt entsprechend.\nwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstver-    5\nFußnote 3 gilt entsprechend.\nbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Mel-\n6\ndungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge       Vorzeichen angeben.\ndirekt in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird\nohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes.                                     Größere Veränderungen\neinzelner Positionen bitte gesondert erläutern.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013                      4223\nAnlage 6\n(zu § 6 Absatz 1 Nummer 1)\nQGV\nZusammengefasste Finanzinformationen gemäß § 25 Absatz 2 KWG\n– Gewinn- und Verlustrechnung –\n(Übergeordnetes Unternehmen einschließlich nachgeordneter Unternehmen mit Sitz im Inland und im Ausland)1\nÜbergeordnetes Unternehmen                                 Institutsgruppe/Finanzholding-Gruppe/gemischte Finanzholding-Gruppe\n(gemäß § 10a Absatz 1 Satz 2, 4 bis 8 und Absatz 2 in Verbindung mit\nAbsatz 3 KWG)\nOrt:                        Institutsnummer:                       Prüfziffer:                     Stand Ende:\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.2\nGewinn- und Verlustrechnung                                          noch Gewinn- und Verlustrechnung\n021 Zinsergebnis3                                                    090 Sonstige betriebliche Erträge          090\n010 Zinserträge                                010\n110 Allgemeine Verwaltungs-\ndarunter:                                                             aufwendungen\n011 aus Kredit- und                                                   111 Personalaufwand                  111\nGeldmarktgeschäften                 011\n114 andere Verwaltungs-\ndarunter:                                                                  aufwendungen                    114\n012 aus festverzinslichen\nWertpapieren und                                                                         (111 + 114) 110\nSchuldbuchforderungen               012\n120 Abschreibungen und Wert-\n020 Zinsaufwendungen                           020                         berichtigungen auf immaterielle\nAnlagewerte und Sachanlagen          120\n(010 – 020) 021\n130 Sonstige betriebliche\n030 Laufende Erträge                                                       Aufwendungen                         130\n031 aus Aktien und anderen nicht\n141 Bewertungsergebnis\nfestverzinslichen Wertpapieren      031\nKreditgeschäft3\ndarunter:\n142 Abschreibungen und\n034 aus offenen Spezial-AIF4        034                              Wertberichtigungen auf\nForderungen sowie\n032 aus Beteiligungen5                    032                              Zuführungen zu Rückstellungen\n033 aus Anteilen an verbundenen                                            im Kreditgeschäft               142\nUnternehmen                         033\n143 Erträge aus Zuschreibungen\n(031 + 032 + 033) 030                                 zu Forderungen sowie aus der\nAuflösung von Rückstellungen\n040 Erträge aus Gewinngemein-                                                   im Kreditgeschäft               143\nschaften, Gewinnabführungs- oder\nTeilgewinnabführungsverträgen             040                                                  (143 – 142) 141\n061 Provisionsergebnis3                                              151 Bewertungsergebnis Wertpapiere\n050 Provisionserträge                          050                         der Liquiditätsreserve3\n060 Provisionsaufwendungen                     060                         152 Abschreibungen auf\nWertpapiere der Liquiditäts-\n(050 – 060) 061                               reserve und Aufwendungen\naus Geschäften mit diesen\n076 Nettoertrag oder Nettoaufwand                                               Wertpapieren                    152\ndes Handelsbestands3                      076\ndarunter:                                                             153 Erträge aus Zuschreibungen\nbei Wertpapieren der Liquidi-\n077 aus derivativen                                                        tätsreserve und aus Geschäften\nFinanzinstrumenten3                 077                              mit diesen Wertpapieren         153\ndarunter:                                                                                      (153 – 152) 151\n078 aus Schuldverschreibungen                                   161 Bewertungsergebnis Wertpapiere\nund anderen festverzinslichen                                   des Anlagevermögens3\nWertpapieren3                       078\ndarunter:                                                             162 Abschreibungen und\nWertberichtigungen auf\n079 aus Aktien und anderen nicht                                           Wertpapiere des Anlage-\nfestverzinslichen Wertpapieren3 079                                  vermögens                       162","4224         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.2\nGewinn- und Verlustrechnung                                     noch Gewinn- und Verlustrechnung\n163 Erträge aus Zuschreibungen                             210 Bilanzstichtag des laufenden\nzu Wertpapieren des Anlage-                                   Geschäftsjahres (in der Form\nvermögens                         163                         „JJJJMMTT“)                               210\n(163 – 162) 161                   1\nInstitute gemäß § 1 Absatz 1b KWG sowie weitere nach § 10a Ab-\nsatz 1 Satz 2, 4 bis 8 und Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 KWG\n171 Bewertungsergebnis aus                                        einzubeziehende Unternehmen.\nBeteiligungen und Anteilen an                              2\nAngaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer\nverbundenen Unternehmen3                                      Rundungsregel (5/4).\nUmrechnung von nicht auf Euro lautenden Positionen (Fremdwäh-\nrungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweiligen\n172 Abschreibungen und Wertbe-                                von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundes-\nrichtigungen auf Beteiligungen                           bank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro\nund Anteilen an verbundenen                              umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein\nUnternehmen                       172                    ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus fest-\nstellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen.\n173 Erträge aus Zuschreibungen                                Positionen, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition be-\nhandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten\nzu Beteiligungen und Anteilen\nDevisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweig-\nan verbundenen Unternehmen        173                    stellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt in die Währung\numzurechnen, in der die Meldung erstellt wird, ohne Zwischenum-\n(173 – 172) 171                      rechnung in die Währung des Sitzlandes.\n3\nVorzeichen angeben.\n180 Aufwendungen aus                                           4\nDarunter fallen alle offenen inländischen, EU- und ausländischen\nVerlustübernahme                       180                    Spezial-AIF im Sinne des § 1 Absatz 6 bis 9 KAGB.\n5\nBei Instituten in genossenschaftlicher Rechtsform und genossen-\n181 Übrige Ergebnisbeiträge3   6 7         181                    schaftlichen Zentralbanken inklusive Erträgen aus Geschäftsgutha-\nben.\n6\nIn diesem Posten sind den übrigen Posten nicht zuordenbare Ergeb-\n200 Ergebnis der normalen                                         nisbestandteile als auch Konsolidierungseffekte zu berücksichtigen.\nGeschäftstätigkeit3                                        7\n(021 + 030 + 040 + 061 + 076 + 090                            Inklusive Rohergebnis aus Warenverkehr und Nebenbetrieben.\n– 110 – 120 – 130 + 141 + 151 + 161                                               Größere Veränderungen\n+ 171 – 180 + 181)                     200                           einzelner Positionen bitte gesondert erläutern.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013                    4225\nAnlage 7\n(zu § 6 Absatz 1 Nummer 2)\nQGVP\nZusammengefasste Finanzinformationen gemäß § 25 Absatz 2 KWG\n– Planangaben für die Gewinn- und Verlustrechnung –\n(Übergeordnetes Unternehmen einschließlich nachgeordneter Unternehmen mit Sitz im Inland und im Ausland)1\nÜbergeordnetes Unternehmen                                Institutsgruppe/Finanzholding-Gruppe/gemischte Finanzholding-Gruppe\n(gemäß § 10a Absatz 1 Satz 2, 4 bis 8 und Absatz 2 in Verbindung mit\nAbsatz 3 KWG)\nOrt:                       Institutsnummer:                       Prüfziffer:                      Stand Ende:\nGrau unterlegte Zellen sind nicht auszufüllen.   Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.2\nGewinn- und Verlustrechnung                                         noch Gewinn- und Verlustrechnung\n021 Zinsergebnis3                                                   090 Sonstige betriebliche Erträge          090\n010 Zinserträge                              010\n110 Allgemeine Verwaltungs-\ndarunter:                                                            aufwendungen\n011 aus Kredit- und                                                  111 Personalaufwand                  111\nGeldmarktgeschäften               011\n114 andere Verwaltungs-\ndarunter:                                                                 aufwendungen                    114\n012 aus festverzinslichen\nWertpapieren und                                                                                    110\nSchuldbuchforderungen             012\n120 Abschreibungen und Wert-\n020 Zinsaufwendungen                         020                          berichtigungen auf immaterielle\nAnlagewerte und Sachanlagen          120\n(010 – 020) 021\n130 Sonstige betriebliche\n030 Laufende Erträge                                                      Aufwendungen                         130\n031 aus Aktien und anderen nicht\n141 Bewertungsergebnis\nfestverzinslichen Wertpapieren    031\nKreditgeschäft3\ndarunter:\n142 Abschreibungen und\n034 aus offenen Spezial-AIF4      034                                Wertberichtigungen auf\nForderungen sowie\n032 aus Beteiligungen5                  032                                Zuführungen zu Rückstellungen\n033 aus Anteilen an verbundenen                                            im Kreditgeschäft              142\nUnternehmen                       033\n143 Erträge aus Zuschreibungen\n030                                zu Forderungen sowie aus der\nAuflösung von Rückstellungen\n040 Erträge aus Gewinngemein-                                                   im Kreditgeschäft              143\nschaften, Gewinnabführungs- oder\nTeilgewinnabführungsverträgen           040                                                               141\n061 Provisionsergebnis3                                             151 Bewertungsergebnis Wertpapiere\n050 Provisionserträge                        050                          der Liquiditätsreserve3\n060 Provisionsaufwendungen                   060                          152 Abschreibungen auf\nWertpapiere der Liquiditäts-\n061                                reserve und Aufwendungen\naus Geschäften mit diesen\n076 Nettoertrag oder Nettoaufwand                                               Wertpapieren                   152\ndes Handelsbestands3                    076\ndarunter:                                                            153 Erträge aus Zuschreibungen\nbei Wertpapieren der Liquidi-\n077 aus derivativen                                                        tätsreserve und aus Geschäften\nFinanzinstrumenten3               077                                mit diesen Wertpapieren        153\ndarunter:                                                                                                 151\n078 aus Schuldverschreibungen                                  161 Bewertungsergebnis Wertpapiere\nund anderen festverzinslichen                                  des Anlagevermögens3\nWertpapieren3                     078\ndarunter:                                                            162 Abschreibungen und\nWertberichtigungen\n079 aus Aktien und anderen nicht                                           auf Wertpapiere des\nfestverzinslichen Wertpapieren3 079                                  Anlagevermögens                162","4226          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013\nGrau unterlegte Zellen sind nicht auszufüllen.   Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.2\nGewinn- und Verlustrechnung                                       noch Gewinn- und Verlustrechnung\n163 Erträge aus Zuschreibungen\nzu Wertpapieren des Anlage-                            1\nInstitute gemäß § 1 Absatz 1b KWG sowie weitere nach § 10a Ab-\nvermögens                          163                   satz 1 Satz 2, 4 bis 8 und Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 KWG\neinzubeziehende Unternehmen.\n161                 2\nAngaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer\nRundungsregel (5/4).\n171 Bewertungsergebnis aus                                         Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Positionen (Fremdwäh-\nBeteiligungen und Anteilen an                                 rungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweiligen\nverbundenen Unternehmen3                                      von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundes-\nbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro\n172 Abschreibungen und Wertbe-                                umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein\nrichtigungen auf Beteiligungen                           ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus fest-\nund Anteilen an verbundenen                              stellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen.\nPositionen, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition be-\nUnternehmen                        172\nhandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten\nDevisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweig-\n173 Erträge aus Zuschreibungen                                stellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt in die Währung\nzu Beteiligungen und Anteilen                            umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird, ohne Zwischenum-\nan verbundenen Unternehmen         173                   rechnung in die Währung des Sitzlandes.\n3\nVorzeichen angeben.\n171\n4\nDarunter fallen alle offenen inländischen, EU- und ausländischen\n180 Aufwendungen aus                                               Spezial-AIF im Sinne des § 1 Absatz 6 bis 9 KAGB.\nVerlustübernahme                        180                 5\nBei Instituten in genossenschaftlicher Rechtsform und genossen-\nschaftlichen Zentralbanken inklusive Erträgen aus Geschäftsgutha-\n181 Übrige Ergebnisbeiträge3     6 7         181                   ben.\n6\nIn diesem Posten sind den übrigen Posten nicht zuordenbare Ergeb-\n200 Ergebnis der normalen                                          nisbestandteile als auch Konsolidierungseffekte zu berücksichtigen.\nGeschäftstätigkeit3                     200                 7\nInklusive Rohergebnis aus Warenverkehr und Nebenbetrieben.\n220 Planungshorizont (in der Form            220                                       Größere Veränderungen\n„JJJJMMTT“)                                                          einzelner Positionen bitte gesondert erläutern.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013                            4227\nAnlage 8\n(zu § 6 Absatz 1 Nummer 3)\nQV 1\nZusammengefasste Finanzinformationen gemäß § 25 Absatz 2 KWG\n– Vermögensstatus – Angaben zu den Aktiva –\n(Übergeordnetes Unternehmen einschließlich nachgeordneter Unternehmen mit Sitz im Inland und im Ausland)1\nÜbergeordnetes Unternehmen                              Institutsgruppe/Finanzholding-Gruppe/gemischte Finanzholding-Gruppe\n(gemäß § 10a Absatz 1 Satz 2, 4 bis 8 und Absatz 2 in Verbindung mit\nAbsatz 3 KWG)\nOrt:                       Institutsnummer:                     Prüfziffer:                         Stand Ende:\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.2\nAktiva                                                            Zusatzangaben zu Aktiva\n010 Kassenbestand                           010                   in Position 060 enthalten:\n020 Guthaben bei Zentralnotenbanken         020                     061 Buchforderungen                            061\n040 Schatzwechsel, unverzinsliche                                   700 Handelsbestand                             700\nSchatzanweisungen und ähnliche                               in Position 070 enthalten:\nSchuldtitel öffentlicher Stellen,\nrefinanzierbar                         040                     071 Forderungen an Banken (Nicht-MFIs) 071\n050 Wechsel, refinanzierbar                 050                     072 Forderungen an Finanzdienst-\nleistungsinstitute                      072\n060 Forderungen an Banken (MFIs)3           060\n073 Forderungen an sonstige\n070 Forderungen an Nichtbanken                                             Nichtbanken                             073\n(Nicht-MFIs)4                          070\n074 Buchforderungen                            074\n080 Schuldverschreibungen und an-                                   701 Handelsbestand                             701\ndere festverzinsliche Wertpapiere      080\nin Position 080 enthalten:\n090 Aktien und andere nicht\nfestverzinsliche Wertpapiere           090                     702 Handelsbestand                             702\n100 Beteiligungen und Geschäfts-                                  in Position 090 enthalten:\nguthaben bei Genossenschaften          100                     703 Handelsbestand                             703\n110 Anteile an verbundenen                                        zu den Positionen 100 und 110:\nUnternehmen                            110\n101 Nennbetrag der Beteiligungen an\n120 Treuhandvermögen                        120                            inländischen Banken (einschließlich\nGeschäftsguthaben bei Kredit-\n130 Ausgleichsforderungen gegen                                            genossenschaften) und der Anteile\ndie öffentliche Hand                                                  an verbundenen inländischen Banken 101\n(einschließlich Schuldverschrei-\nin Position 176 enthalten:\nbungen aus dem Umtausch von\nAusgleichsforderungen)                 130                     186 Derivative Finanzinstrumente\ndes Handelsbestands                     186\n140 Sachanlagen                             140\nin Position 180 enthalten:\n150 Ausstehende Einlagen auf\ndas gezeichnete Kapital                150                     196 Handelsbestand                             196\n160 Eigene Aktien oder Anteile              160\n1\nInstitute gemäß § 1 Absatz 1b KWG sowie weitere nach § 10a Ab-\n170 Sonstige Aktiva                                                 satz 1 Satz 2, 4 bis 8 und Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 KWG\neinzubeziehende Unternehmen.\n171 Schecks, fällige Schuld-                                 2\nAngaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer\nverschreibungen, Zins- und\nRundungsregel (5/4).\nDividendenscheine sowie                                  Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositio-\nzum Einzug erhaltene Papiere     171                     nen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu\ndem jeweiligen von der EZB am Meldestichtag festgestellten und\n172 Leasinggegenstände                 172                     von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenz-\nkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für\n173 Rechnungsabgrenzungsposten                                 die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse\nfür Sparbriefe u. ä.                                     aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu\nAbzinsungspapiere                173                     legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremd-\nwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstver-\n174 Aktivsaldo der schwebenden                                 buchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Mel-\nVerrechnungen einschließlich                             dungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge\nSaldo aus der Schuldenzu-                                direkt in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird,\nsammenfassung                    174                     ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes.","4228         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.\nAktiva                                                         Zusatzangaben zu Aktiva\n175 Aktivsaldo der Aufwands-                              3\nHierunter sind Forderungen an Banken zu erfassen, die unter\nund Ertragskonten               175                    die     MFI-Definition    fallen.   Ausführlichere    Erläuterungen:\ns. Deutsche Bundesbank, Bankenstatistik Richtlinien, Statistische\n176 Übrige Aktiva                    176                    Sonderveröffentlichung 1. Eine Liste der MFIs ist im Internet\n(http://www.bundesbank.de) verfügbar.\n(171 + 172 + 173 + 174 +\n4\n175 + 176) 170                     Hierunter sind auch Forderungen an Kreditinstitute (Nicht-MFI) sowie\nFinanzdienstleistungsinstitute usw. auszuweisen.\n179 Aktivischer Unterschiedsbetrag\naus der Kapitalzusammenfassung       179\n180 Summe der Aktiva\n(010 + 020 + 040 + 050 + 060 + 070\n+ 080 + 090 + 100 + 110 + 120 + 130                                             Größere Veränderungen\n+ 140 + 150 + 160 + 170 + 179) 180                             einzelner Positionen bitte gesondert erläutern.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013                       4229\nAnlage 9\n(zu § 6 Absatz 1 Nummer 4)\nQV 2\nZusammengefasste Finanzinformationen gemäß § 25 Absatz 2 KWG\n– Vermögensstatus – Angaben zu den Passiva –\n(Übergeordnetes Unternehmen einschließlich nachgeordneter Unternehmen mit Sitz im Inland und im Ausland)1\nÜbergeordnetes Unternehmen                                 Institutsgruppe/Finanzholding-Gruppe/gemischte Finanzholding-Gruppe\n(gemäß § 10a Absatz 1 Satz 2, 4 bis 8 und Absatz 2 in Verbindung mit\nAbsatz 3 KWG)\nOrt:                       Institutsnummer:                        Prüfziffer:                      Stand Ende:\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.2\nPassiva                                                              noch Passiva\n210 Verbindlichkeiten gegenüber                                            314 Ausgleichsposten für Anteile\nBanken (MFIs)3                                                             anderer Gesellschafter          314\n(für Bausparkassen: einschließlich\nBauspareinlagen)                          210                         315 Abzugsposten: ausgewiesener\nVerlust                         315 ./.\n220 Verbindlichkeiten gegenüber\nNichtbanken (Nicht-MFIs)4                                                  (318 + 312 + 313 + 314 ./. 315) 310\n221 Spareinlagen (für Bauspar-                                  320 Sonstige Passiva\nkassen: einschließlich Bauspar-                                 321 aufgelaufene Zinsen auf\neinlagen)                           221                              Null-Kupon-Anleihen             321\n222 andere Verbindlichkeiten              222                         322 Passivsaldo aus der\nRefinanzierung von\n(221 + 222) 220                                Leasingforderungen              322\n230 Verbriefte Verbindlichkeiten                                           323 Verpflichtungen aus\nWarengeschäften und auf-\n231 begebene Schuldver-\ngenommenen Warenkrediten        323\nschreibungen                        231\n324 Passivsaldo der schwebenden\n232 begebene Geldmarktpapiere             232                              Verrechnungen einschließlich\n233 eigene Akzepte und                                                     Saldo aus der Schuldenzu-\nSolawechsel im Umlauf               233                              sammenfassung                   324\n325 Passivsaldo der Aufwands-\n234 sonstige verbriefte\nund Ertragskonten               325\nVerbindlichkeiten                   234\n326 Übrige Passiva                   326\n(231 + 232 + 233 + 234) 230\n(321 + 322 + 323 + 324\n240 Treuhandverbindlichkeiten                  240                                                 + 325 + 326) 320\n250 Wertberichtigungen                         250                   330 Summe der Passiva\n(210 + 220 + 230 + 240 + 250\n260 Rückstellungen                             260\n+ 260 + 280 + 290 + 300 + 310 + 320) 330\n280 Nachrangige Verbindlichkeiten              280                   340 Eventualverbindlichkeiten\n290 Genussrechtskapital                        290                         341 Eventualverbindlichkeiten aus\nweitergegebenen abgerechne-\n300 Fonds für allgemeine Bankrisiken           300\nten Wechseln (einschließlich\n301 gemäß § 340e Absatz 4 HGB             301                              eigener Ziehungen)              341\n310 Eigenkapital                                                           342 Verbindlichkeiten aus\nBürgschaften und\n311 gezeichnetes Kapital                  311                              Gewährleistungsverträgen        342\n316 Abzugsposten: nicht                                               343 Haftung aus der Bestellung\neingeforderte ausstehende                                            von Sicherheiten für fremde\nEinlagen                            316 ./.                          Verbindlichkeiten               343\n318 Eingefordertes                                                                       (341 + 342 + 343) 340\nKapital:         (311 + (./.) 316) 318\n350 aus dem Wechselbestand vor\n312 Rücklagen                             312                         Verfall zum Einzug versandte\nWechsel                              350\n313 Passivischer Unterschieds-\nbetrag aus der Kapital-                                   360 Geschäfts-\nzusammenfassung                     313                         volumen            (330 + 341 + 350) 360","4230           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.2\nPassiva                                                        noch Passiva\nZusatzangaben zu Passiva:                                      in Position 326 enthalten:\nin Position 210 enthalten:                                       186 Derivative Finanzinstrumente\ndes Handelsbestands                     186\n524 Handelsbestand                      524                  in Position 330 enthalten:\n480 Handelsbestand                             480\nin Position 220 enthalten:\n201 Verbindlichkeiten gegenüber                              1\nInstitute gemäß § 1 Absatz 1b KWG sowie weitere nach § 10a Ab-\nBanken (Nicht-MFIs)                201                    satz 1 Satz 2, 4 bis 8 und Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 KWG\neinzubeziehende Unternehmen.\n2\n202 Verbindlichkeiten gegenüber                                Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer\nFinanzdienstleistungsinstituten    202                    Rundungsregel (5/4).\nUmrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositio-\nnen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu\n203 Verbindlichkeiten gegenüber                                dem jeweiligen von der EZB am Meldestichtag festgestellten und\nsonstigen Nichtbanken              203                    von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenz-\nkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für\ndie kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse\n525 Handelsbestand                      525                    aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu\nlegen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremd-\nzu Position 233 nachrichtlich:                                   währungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstver-\nbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Mel-\ndungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge\n239 eigener Bestand an eigenen                                 direkt in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird,\nAkzepten und Solawechseln          239                    ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes.\n3\nHierunter sind Verbindlichkeiten gegenüber Banken zu erfassen,\nin Position 230 enthalten:                                       die unter die MFI-Definition fallen. Ausführlichere Erläuterungen:\ns. Deutsche Bundesbank, Bankenstatistik Richtlinien, Statistische\nSonderveröffentlichung 1. Eine Liste der MFIs ist im Internet\n526 Handelsbestand                      526                    (http://www.bundesbank.de) verfügbar.\n4\nHierunter sind auch Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten\nin Position 311 enthalten:                                       (Nicht-MFI) sowie Finanzdienstleistungsinstituten usw. auszuweisen.\nGrößere Veränderungen\n319 stille Einlagen                     319                           einzelner Positionen bitte gesondert erläutern.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013                           4231\nAnlage 10\n(zu § 6 Absatz 1 Nummer 5)\nQA 1/QA 2\nZusammengefasste Finanzinformationen gemäß § 25 Absatz 2 KWG\n(Übergeordnetes Unternehmen einschließlich nachgeordneter Unternehmen mit Sitz im Inland und im Ausland)1\nÜbergeordnetes Unternehmen                                    Institutsgruppe/Finanzholding-Gruppe/gemischte Finanzholding-Gruppe\n(gemäß § 10a Absatz 1 Satz 2, 4 bis 8 und Absatz 2 in Verbindung mit\nAbsatz 3 KWG)\nOrt:                         Institutsnummer:                         Prüfziffer:                      Stand Ende:\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.2\nForderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Banken (MFIs)3\nForderungen an Banken (MFIs)\nBuchforderungen (gemäß QV 1 061)\nmit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist\nSchuldner                                                            von über                        insgesamt\ntäglich fällig      bis 1 Jahr          1 Jahr         von über       (Spalte 01\neinschließlich    bis 5 Jahren       5 Jahren         bis 04)\neinschließlich\n01                 02                03              04              05\nInländische Banken\ninländische Banken (ohne 113 und 114) 111\nzuständige Landesbank/\nGenossenschaftliche Zentralbank\nangeschlossene Sparkassen/\nKreditgenossenschaften4                   113\nDeutsche Bundesbank                        114\nInländische Banken (111 + 113 + 114) 110\nAusländische Banken                         120\nSumme Banken                   (110 + 120) 100\nVerbindlichkeiten gegenüber Banken (MFIs)\nVerbindlichkeiten (gemäß QV 2 210)\nmit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist\nGläubiger                                                            von über                        insgesamt\ntäglich fällig      bis 1 Jahr          1 Jahr         von über       (Spalte 01\neinschließlich    bis 2 Jahren       2 Jahren         bis 04)\neinschließlich\n01                 02                03              04              05\nInländische Banken\ninländische Banken (ohne 113 und 114) 111\nzuständige Landesbank/\nGenossenschaftliche Zentralbank\nangeschlossene Sparkassen/\nKreditgenossenschaften4                   113\nDeutsche Bundesbank                        114\nInländische Banken (111 + 113 + 114) 110\nAusländische Banken                         120\nSumme Banken                   (110 + 120) 100\n1\nInstitute gemäß § 1 Absatz 1b KWG sowie weitere nach § 10a Absatz 1 Satz 2, 4 bis 8 und Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 KWG ein-\nzubeziehende Unternehmen.","4232            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013\n2\nAngaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).\nUmrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem\njeweiligen von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro\numzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An-\nund Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt\nwerden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland\nsind Fremdwährungsbeträge direkt in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird, ohne Zwischenumrechnung in die Währung des\nSitzlandes.\n3\nHierunter sind Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Banken zu erfassen, die unter die MFI-Definition fallen. Ausführlichere\nErläuterungen: s. Deutsche Bundesbank, Bankenstatistik Richtlinien, Statistische Sonderveröffentlichung 1. Eine Liste der MFIs ist im Internet\n(http://www.bundesbank.de) verfügbar.\n4\nNur von Sparkassen/Kreditgenossenschaften bzw. Landesbanken/Genossenschaftlichen Zentralbanken auszufüllen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013                          4233\nAnlage 11\n(zu § 6 Absatz 1 Nummer 6)\nQB 1/QB 2\nZusammengefasste Finanzinformationen gemäß § 25 Absatz 2 KWG\n(Übergeordnetes Unternehmen einschließlich nachgeordneter Unternehmen mit Sitz im Inland und im Ausland)1\nÜbergeordnetes Unternehmen                                    Institutsgruppe/Finanzholding-Gruppe/gemischte Finanzholding-Gruppe\n(gemäß § 10a Absatz 1 Satz 2, 4 bis 8 und Absatz 2 in Verbindung mit\nAbsatz 3 KWG)\nOrt:                        Institutsnummer:                          Prüfziffer:                      Stand Ende:\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.2\nForderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs)3\nForderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs)\nBuchforderungen (gemäß QV 1 074)\nmit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist\nSchuldner                                                    von über                      insgesamt\nbis 1 Jahr          1 Jahr         von über     (Spalte 01\neinschließlich    bis 5 Jahren       5 Jahren       bis 03)\neinschließlich\n01                02              03            04\nInländische Nichtbanken\nVersicherungsunternehmen                                     112\nsonstige Finanzierungsinstitutionen                          113\nsonstige Unternehmen (ohne 112 und 113)                      114\nUnternehmen                              (112 + 113 + 114) 110\nwirtschaftlich selbständige Privatpersonen4                  121\nwirtschaftlich unselbständige Privatpersonen                 122\nsonstige Privatpersonen                                      123\nPrivatpersonen                           (121 + 122 + 123) 120\nOrganisationen ohne Erwerbszweck                             130\nInländische Unternehmen und Privatpersonen\n(einschließlich Organisationen\nohne Erwerbszweck)                       (110 + 120 + 130) 100\nBund5                                                        210\nLänder                                                       220\nGemeinden und Gemeindeverbände6                              230\nSozialversicherung                                           250\nInländische öffentliche\nHaushalte                          (210 + 220 + 230 + 250) 200\nInländische Nichtbanken                          (100 + 200) 300\nAusländische Nichtbanken\nUnternehmen und Privatpersonen                               421\nöffentliche Haushalte                                        422\nAusländische Nichtbanken                         (421 + 422) 400\nSumme Nichtbanken                                (300 + 400) 500","4234              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013\nVerbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs)\nVerbindlichkeiten (ohne Spareinlagen) (gemäß QV 2 222)\nmit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist\nGläubiger                                                              von über                            insgesamt\nbis 1 Jahr         1 Jahr           von über          (Spalte 01\ntäglich fällig                                                              bis 04)\neinschließlich    bis 2 Jahren        2 Jahren\neinschließlich\n01                 02               03                 04                 05\nInländische Nichtbanken\nVersicherungsunternehmen                       112\nsonstige Finanzierungsinstitutionen            113\nsonstige Unternehmen\n(ohne 112 und 113)                             114\nUnternehmen                (112 + 113 + 114) 110\nwirtschaftlich selbständige\nPrivatpersonen4                                121\nwirtschaftlich unselbständige\nPrivatpersonen                                 122\nsonstige Privatpersonen                        123\nPrivatpersonen             (121 + 122 + 123) 120\nOrganisationen ohne Erwerbszweck               130\nInländische Unternehmen und Privat-\npersonen (einschließlich\nOrganisationen ohne\nErwerbszweck)              (110 + 120 + 130) 100\nBund5                                          210\nLänder                                         220\nGemeinden und Gemeindeverbände6                230\nSozialversicherung                             250\nInländische öffentliche\nHaushalte          (210 + 220 + 230 + 250) 200\nInländische Nichtbanken           (100 + 200) 300\nAusländische Nichtbanken\nUnternehmen und Privatpersonen                 421\nöffentliche Haushalte                          422\nAusländische Nichtbanken (421 + 422) 400\nSumme Nichtbanken                 (300 + 400) 500\n1\nInstitute gemäß § 1 Absatz 1b KWG sowie weitere nach § 10a Absatz 1 Satz 2, 4 bis 8 und Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 KWG ein-\nzubeziehende Unternehmen.\n2\nAngaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).\nUmrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem\njeweiligen von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro\numzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An-\nund Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt\nwerden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland\nsind Fremdwährungsbeträge direkt in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird, ohne Zwischenumrechnung in die Währung des\nSitzlandes.\n3\nHierunter sind Forderungen und Verbindlichkeiten u. a. gegenüber Banken (Nicht-MFI), Finanzdienstleistungsinstituten im Sinne des § 1 Absatz 1a\nKWG, Finanzunternehmen im Sinne des § 1 Absatz 3 KWG zu erfassen. Ausführlichere Erläuterungen: s. Deutsche Bundesbank, Bankenstatistik\nRichtlinien, Statistische Sonderveröffentlichung 1.\n4\nEinschließlich Einzelkaufleute.\n5\nEinschließlich Sondervermögen des Bundes.\n6\nEinschließlich aller kommunaler Zweckverbände (d. h. mit hoheitlichen und/oder wirtschaftlichen Aufgaben).","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013                     4235\nAnlage 12\n(zu § 6 Absatz 1 Nummer 7)\nQSA 1\nZusammengefasste Finanzinformationen gemäß § 25 Absatz 2 KWG\n– Sonstige Angaben –\n(Übergeordnetes Unternehmen einschließlich nachgeordneter Unternehmen mit Sitz im Inland und im Ausland)1\nÜbergeordnetes Unternehmen                               Institutsgruppe/Finanzholding-Gruppe/gemischte Finanzholding-Gruppe\n(gemäß § 10a Absatz 1 Satz 2, 4 bis 8 und Absatz 2 in Verbindung mit\nAbsatz 3 KWG)\nOrt:                       Institutsnummer:                      Prüfziffer:                      Stand Ende:\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.2\nSonstige Angaben                                                   noch Sonstige Angaben\n(1) Angaben zu stillen Reserven und stillen Lasten                            140 in Derivaten                 140\n010 Stille Reserven                                                                                (110 + 140) 100\n020 bei Finanzinstrumenten                                                                   (020 + 100) 010\n(nicht Bestandteil einer\nBewertungseinheit)                                      150 Stille Lasten\n030 in Wertpapieren                                            160 bei Finanzinstrumenten (nicht\naußerhalb des                                                Bestandteil einer Bewertungs-\nHandelsbestands                                              einheit)\n040 bei Schuld-                                              170 in Wertpapieren\nverschreibungen                                               außerhalb des Handels-\nund anderen                                                   bestands\nfestverzinslichen\nWertpapieren          040                                     180 bei Schuldver-\nschreibungen\ndarunter:                                                           und anderen\nfestverzinslichen\n050 kurzfristig\nWertpapieren         180\nrealisierbar   050\n190 bei Aktien und\n060 bei Aktien und\nanderen nicht\nanderen nicht\nfestverzinslichen\nfestverzinslichen\nWertpapieren         190\nWertpapieren          060\ndarunter:\ndarunter:\n200 in offenen\n070 kurzfristig\nSpezial-AIF3   200\nrealisierbar   070\n(180 + 190) 170\ndarunter:\n210 in Derivaten                 210\n080 in offenen\nSpezial-AIF3   080                                                    (170 + 210) 160\n(040 + 060) 030                           220 bei Finanzinstrumenten\n(Bestandteil einer\n090 in Derivaten                 090                               Bewertungseinheit)4\n(030 + 090) 020                               230 in Wertpapieren\n100 bei Finanzinstrumenten                                                    außerhalb des\n(Bestandteil einer                                                       Handelsbestands\nBewertungseinheit)4                                                      240 bei Schuldver-\n110 in Wertpapieren                                                            schreibungen\naußerhalb des                                                            und anderen\nHandelsbestands                                                          festverzinslichen\nWertpapieren         240\n120 bei Schuldver-\nschreibungen                                                  250 bei Aktien und\nund anderen                                                         anderen nicht\nfestverzinslichen                                                   festverzinslichen\nWertpapieren          120                                           Wertpapieren         250\n130 bei Aktien und                                                                (240 + 250) 230\nanderen nicht                                           260 in Derivaten                 260\nfestverzinslichen\nWertpapieren          130                                                    (230 + 260) 220\n(120 + 130) 110                                                    (160 + 220) 150","4236          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.2\nSonstige Angaben                                              noch Sonstige Angaben\n(2) Angaben zum Kreditgeschäft                                390 Barwertänderung bei\nZinserhöhung6                            390\n270 Höhe des Kreditvolumens            270\n400 Zinskoeffizient bei\ndarunter:                                                      Zinserhöhung6 (in %)                     400\n280 Kredite an Nichtbanken       280                    410 Barwertänderung bei\nZinssenkung6                             410\n290 Kredite mit erhöhter\nAusfallwahrscheinlichkeit                               420 Zinskoeffizient bei\n(Gelbbereich)                    290                           Zinssenkung6 (in %)                      420\n300 In Verzug geratene Kredite                                430 Anwendung Ausweich-\n(ohne Kredite, für die eine                                    verfahren (= 1); sonstige\nEinzelwertberichtigung                                         Verfahren (= 2)                          430\ngebildet wurde)                  300\n(4) Weitere Angaben\n310 hierfür bestehende\nSicherheiten                310                    440 Nettoergebnis aus der\nvorzeitigen Beendigung\n320 Einzelwertberichtigte                                            von Derivaten6 7                         440\nKredite vor Absetzung von\nEinzelwertberichtigungen         320                    450 Konditionenbeitrag6                         450\n330 hierfür bestehende                                         460 Aktivgeschäft6                       460\nSicherheiten                330\n470 Passivgeschäft6                      470\n340 Höhe der individuellen\nEinzelwertberichtigungen    340                    480 Strukturbeitrag6                            480\n350 Höhe der pauschalierten\nEinzelwertberichtigungen         350                    1\nInstitute gemäß § 1 Absatz 1b KWG sowie weitere nach § 10a Ab-\nsatz 1 Satz 2, 4 bis 8 und Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 KWG\n360 Unversteuerte Pauschal-                                     einzubeziehende Unternehmen.\nwertberichtigungen               360                    2\nAngaben – außer bei Posten 400 und 420 – bitte ohne Kommastellen,\nRundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).\n370 Abschreibungen auf                                          Die Angaben zu den Posten 400 und 420 sind mit zwei Kommastellen\nForderungen zu Lasten                                     anzugeben.\nder Gewinn- und Verlust-                                3\nDarunter fallen alle offenen inländischen, EU- und ausländischen\nrechnung                         370\nSpezial-AIF im Sinne des § 1 Absatz 6 bis 9 KAGB.\n(3) Angaben zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch5            4\nGrundgeschäft und Sicherungsgeschäft sind separat auszuweisen.\n5\nGemäß Rundschreiben 11/2011 (BA) der BaFin.\n378 Steuerung der Zinsände-\n6\nrungsrisiken auf Anwen-                                   Vorzeichen angeben.\ndungsebene des Gruppen-                                 7\nAus Zinsbuchsteuerung und/oder Bewertungseinheiten.\nWaivers (= 1)                    378\nGrößere Veränderungen\n380 Zinsbuchbarwert                    380                             einzelner Positionen bitte gesondert erläutern.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2013                          4237\nAnlage 13\n(zu § 6 Absatz 3)\nQSA 2\nZusammengefasste Finanzinformationen gemäß § 25 Absatz 2 KWG\n– Sonstige Angaben –\n(Übergeordnetes Unternehmen einschließlich nachgeordneter Unternehmen mit Sitz im Inland und im Ausland)1\nÜbergeordnetes Unternehmen                                       Institutsgruppe/Finanzholding-Gruppe/gemischte Finanzholding-Gruppe\n(gemäß § 10a Absatz 1 Satz 2, 4 bis 8 und Absatz 2 in Verbindung mit\nAbsatz 3 KWG)\nOrt:                          Institutsnummer:                           Prüfziffer:                  Stand Ende:\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.2\nSonstige Angaben\n(1) Angaben zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch3\n378 Steuerung der Zinsände-\nrungsrisiken auf Anwen-\ndungsebene des Gruppen-\nWaivers (= 1)                            378\n380 Zinsbuchbarwert                             380\n390 Barwertänderung bei\nZinserhöhung4                            390\n400 Zinskoeffizient bei\nZinserhöhung4 (in %)                     400\n410 Barwertänderung bei\nZinssenkung4                             410\n420 Zinskoeffizient bei\nZinssenkung4 (in %)                      420\n430 Anwendung Ausweich-\nverfahren (= 1); sonstige\nVerfahren (= 2)                          430\n(2) Weitere Angaben\n450 Konditionenbeitrag4                         450\n460 Aktivgeschäft4                       460\n470 Passivgeschäft4                      470\n480 Strukturbeitrag4                            480\n1\nInstitute gemäß § 1 Absatz 1b KWG sowie weitere nach § 10a Ab-\nsatz 1 Satz 2, 4 bis 8 und Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 KWG\neinzubeziehende Unternehmen.\n2\nAngaben – außer bei Posten 400 und 420 – bitte ohne Kommastellen,\nRundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).\nDie Angaben zu den Posten 400 und 420 sind mit zwei Kommastellen\nanzugeben.\n3\nGemäß Rundschreiben 11/2011 (BA) der BaFin.\n4\nVorzeichen angeben.\nGrößere Veränderungen\neinzelner Positionen bitte gesondert erläutern."]}