{"id":"bgbl1-2013-60-5","kind":"bgbl1","year":2013,"number":60,"date":"2013-10-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/60#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2013-60-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2013/bgbl1_2013_60.pdf#page=10","order":5,"title":"Berichtigung der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen","law_date":"2013-10-07T00:00:00Z","page":3754,"pdf_page":10,"num_pages":2,"content":["3754           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 9. Oktober 2013\nBerichtigung\nder Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie\nüber Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung\nder Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von\nOttokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung\nzur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen\nVom 7. Oktober 2013\nDie Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über             l) In § 21 Absatz 6 Satz 1 sind die Wörter „von Ab-\nIndustrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur               satz“ durch die Wörter „der Absätze“ zu ersetzen.\nBegrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Ver-           m) In § 22 Absatz 2 Satz 2 ist das Wort „aufbe-\nbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraft-                 wahren“ durch das Wort „aufzubewahren“ zu er-\nstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie                  setzen.\nzur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Koh-\nlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraft-           n) In § 23 Absatz 2 ist das Wort „Betriebes“ durch\nfahrzeugen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021) ist wie               das Wort „Betriebs“ zu ersetzen.\nfolgt zu berichtigen:                                           o) In § 25 Absatz 3 Satz 1 sind die Wörter „nach\nAbsatz“ durch die Wörter „nach den Absätzen“\n1. In Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe j ist die Zahl „10“\nzu ersetzen.\ndurch die Zahl „11“ zu ersetzen.\np) § 29 ist wie folgt zu berichtigen:\n2. Artikel 2 ist wie folgt zu berichtigen:\naa) In Absatz 1 Nummer 2 sind die Wörter „Satz 2\na) In § 1 Absatz 2 ist nach den Wörtern „folgende                   oder 3“ jeweils durch die Wörter „Satz 2 oder\nFeuerungsanlagen“ ein Doppelpunkt einzufügen.                   Satz 3“ zu ersetzen.\nb) In § 2 Absatz 17 Nummer 2 ist das Wort „Falle“               bb) In Absatz 1 Nummer 11 ist das Wort „Proben-\ndurch das Wort „Fall“ zu ersetzen.                              nahme“ durch das Wort „Probenahme“ zu er-\nsetzen.\nc) In § 3 Absatz 3 Satz 1 sind die Wörter „in Absatz“\ndurch die Wörter „in den Absätzen“ zu ersetzen.          q) § 30 ist wie folgt zu berichtigen:\nd) § 4 Absatz 12 Satz 1 ist wie folgt zu berichtigen:           aa) In Absatz 2 Satz 2 ist das Wort „vorlegen“\ndurch das Wort „vorzulegen“ zu ersetzen.\naa) Die Angabe „und 3“ ist durch die Angabe\nbb) In Absatz 3 Satz 1 sind die Wörter „in Absatz“\n„oder Nummer 3“ zu ersetzen.\ndurch die Wörter „in den Absätzen“ zu er-\nbb) Die Angabe „oder 3“ ist durch die Angabe                    setzen.\n„oder Satz 3“ zu ersetzen.                              cc) In Absatz 5 ist das Wort „vorlegen“ durch das\ne) In § 6 Absatz 9 Satz 1 Nummer 1 und 2 ist jeweils                Wort „vorzulegen“ zu ersetzen.\ndas Semikolon durch ein Komma zu ersetzen.               r) Die Anlage 3 ist wie folgt zu berichtigen:\nf) In § 7 Absatz 3 Nummer 1 sind die Wörter „wer-               aa) In Nummer 1 Buchstabe a bis e ist nach dem\nden und“ durch das Wort „werden“ zu ersetzen                    Wort „Prozent“ jeweils ein Komma anzu-\nund ein Komma anzufügen.                                        fügen.\ng) In § 8 Absatz 13 ist die Angabe „den §§ 6 oder 7“            bb) In Nummer 1 Buchstabe f ist nach dem Wort\ndurch die Angabe „§ 6 oder § 7“ zu ersetzen.                    „Prozent“ ein Punkt anzufügen.\nh) In § 9 Absatz 5 ist nach der Angabe „GMBl“ der        3. Artikel 3 ist wie folgt zu berichtigen:\nPunkt zu streichen.                                      a) § 1 ist wie folgt zu berichtigen:\ni) In § 11 Absatz 3 Nummer 1 ist nach der Angabe                aa) In Absatz 1 ist die Angabe „Nummer 1.2.1,\n„mg/m3“ ein Semikolon einzufügen.                               1.2.2 oder 1.2.3“ durch die Angabe „den\nNummern 1.2.1, 1.2.2 oder Nummer 1.2.3“\nj) In § 17 Absatz 3 Satz 2 ist das Wort „Zeitraumes“\nzu ersetzen.\ndurch das Wort „Zeitraums“ zu ersetzen.\nbb) In Absatz 2 sind die Wörter „in Nummer“\nk) § 20 ist wie folgt zu berichtigen:                               durch die Wörter „in den Nummern“ zu er-\naa) In Absatz 1 Satz 1 ist das Wort „Falle“ durch               setzen.\ndas Wort „Fall“ zu ersetzen.                         b) § 6 ist wie folgt zu berichtigen:\nbb) In Absatz 7 sind das Komma nach dem Wort                aa) In Absatz 4 Satz 1 ist das Wort „Brennrau-\n„Feuerungsanlagen“ und die Wörter „Gas-                     mes“ durch das Wort „Brennraums“ zu er-\nturbinen und Gasmotoren“ zu streichen.                      setzen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 9. Oktober 2013            3755\nbb) In Absatz 6 Satz 1 sind die Wörter „von Ab-           g) In § 27 Absatz 1 Nummer 8 ist das Wort „Proben-\nsatz“ durch die Wörter „von den Absätzen“ zu             nahme“ durch das Wort „Probenahme“ zu er-\nersetzen.                                                setzen.\ncc) In Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 sind die Wörter           h) Die Anlage 3 ist wie folgt zu berichtigen:\n„in Absatz“ durch die Wörter „in den Absät-\naa) In Nummer 2.1 Buchstabe h ist die Angabe\nzen“ zu ersetzen.\n„mg/m3“ zu streichen.\ndd) In Absatz 7 sind die Wörter „nach Absatz“\nbb) In Nummer 3.4 Satz 2 ist das Wort „Nummer“\ndurch die Wörter „nach den Absätzen“ zu er-\ndurch das Wort „Nummern“ zu ersetzen.\nsetzen.\ncc) In Nummer 4 Satz 2 ist das Wort „Falle“ durch\nc) In § 7 Absatz 6 Satz 1 sind die Wörter „Absatz 1\ndas Wort „Fall“ zu ersetzen.\nbis 3“ durch die Wörter „Absätzen 1 bis 3“ zu\nersetzen.                                                 i) Die Anlage 4 ist wie folgt zu berichtigen:\nd) § 16 ist wie folgt zu berichtigen:                           aa) In Nummer 1 Buchstabe a bis h ist jeweils der\naa) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 sind die Wörter                   Doppelpunkt zu streichen.\n„oder 2“ jeweils durch die Wörter „oder Ab-              bb) In Nummer 1 Buchstabe a bis g ist nach dem\nsatz 2“ zu ersetzen.                                          Wort „Prozent“ jeweils ein Komma anzufügen.\nbb) In Absatz 3 Satz 1 ist das Wort „aufgrund“               cc) In Nummer 1 Buchstabe h ist nach dem Wort\ndurch die Wörter „auf Grund“ zu ersetzen.                     „Prozent“ ein Punkt anzufügen.\ne) § 17 ist wie folgt zu berichtigen:                     4. Artikel 7 ist wie folgt zu berichtigen:\naa) In Absatz 2 Satz 2 ist das Wort „aufbewahren“         a) In Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb\ndurch das Wort „aufzubewahren“ zu ersetzen.              sind die Wörter „des Satz 1“ durch die Wörter\nbb) In Absatz 5 Nummer 1 ist die Angabe „Num-                „des Satzes 1“ zu ersetzen.\nmer 1,“ durch die Angabe „Nummer 1 und“ zu            b) In Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb\nersetzen.                                                sind die Wörter „Absatz 7 Satz 2“ durch die\ncc) In Absatz 5 Nummer 2 ist die Angabe „Num-                Wörter „Abs. 7 Satz 2“ zu ersetzen.\nmer 2,“ durch die Angabe „Nummer 2 und“ zu\nc) In Nummer 12 ist Buchstabe e wie folgt zu\nersetzen.                                                fassen:\ndd) In Absatz 5 Nummer 3 sind die Wörter „sowie\n„e) Nummer 1.2.2 wird wie folgt gefasst:\nNummer“ durch das Wort „und“ zu ersetzen.\n„1.2.2 Grenzwert für die Gesamtemissionen\nee) In Absatz 5 Nummer 4 ist die Angabe „§ 10,\nAnlage 3 Nummer 2.3, Nummer 3.7 sowie                                 Der Grenzwert für die Gesamtemis-\nNummer 4.3“ durch die Angabe „§ 10 und                                sion beträgt 5 Gewichtsprozente vom\nAnlage 3 Nummer 2.3, 3.7 sowie 4.3“ zu er-                            eingesetzten Lösemittel.““\nsetzen.                                               d) In Nummer 13 Buchstabe c ist der Punkt am Ende\nf) In § 22 Absatz 3 Satz 1 ist das Wort „Absatz“                des ersten Anstrichs durch ein Komma zu er-\ndurch die Wörter „den Absätzen“ zu ersetzen.                 setzen.\nBonn, den 7. Oktober 2013\nBundesministerium\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nIm Auftrag\nEwens"]}