{"id":"bgbl1-2013-6-4","kind":"bgbl1","year":2013,"number":6,"date":"2013-02-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/6#page=20","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2013-6-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2013/bgbl1_2013_6.pdf#page=20","order":4,"title":"Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes","law_date":"2013-02-12T00:00:00Z","page":192,"pdf_page":20,"num_pages":9,"content":["192            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 15. Februar 2013\nVerordnung\nzur Änderung von Rechtsvorschriften\nzur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes\nVom 12. Februar 2013\nAuf Grund der §§ 27, 42 Absatz 1 und 3, der §§ 126 und 166b des Bundesentschädigungsgesetzes, von denen\n§ 27 durch Artikel I Nummer 19 des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315), § 42 Absatz 1 und 3\ndurch Artikel I Nummer 31 Buchstabe a und c des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) und § 126\ndurch Artikel I Nummer 74 des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) geändert und § 166b durch\nArtikel I Nummer 99 des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) eingefügt worden ist, verordnet die\nBundesregierung:\nArtikel 1\nÄnderung der Ersten Verordnung\nzur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes\nDie Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 13. April 1966 (BGBl. I S. 292,\n393), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. März 2011 (BGBl. I S. 521) geändert worden ist, wird wie\nfolgt geändert:\n1. In § 5 Absatz 2 Nummer 2 wird nach den Wörtern „520 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma\nersetzt und werden nach den Wörtern „530 Euro monatlich“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die\nWörter „ab 1. Oktober 2012 ein höherer Betrag als 560 Euro monatlich“ eingefügt.\n2. In § 7 Absatz 1 Nummer 2 wird nach den Wörtern „520 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma\nersetzt und werden nach den Wörtern „530 Euro monatlich“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die\nWörter „ab 1. Oktober 2012 ein höherer Betrag als 560 Euro monatlich“ eingefügt.\n3. In § 13 Absatz 5 wird nach der Angabe „520 Euro“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und werden nach\nder Angabe „530 Euro“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. Oktober 2012 von 560 Euro“\neingefügt.\n4. In § 18 Nummer 4 wird nach den Wörtern „520 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und\nwerden nach den Wörtern „530 Euro monatlich“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab\n1. Oktober 2012 ein höherer Betrag als 560 Euro monatlich“ eingefügt.\n5. § 19 Absatz 1 wird wie folgt geändert:\na) In Nummer 4 wird nach den Wörtern „520 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und\nwerden nach den Wörtern „530 Euro monatlich“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab\n1. Oktober 2012 von mehr als 560 Euro monatlich“ eingefügt.\nb) In Nummer 5 wird nach den Wörtern „520 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und\nwerden nach den Wörtern „530 Euro monatlich“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab\n1. Oktober 2012 von mehr als 560 Euro monatlich“ eingefügt.\n6. § 21a wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.7.2010\nbis\n30.9.2012\n€“.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 15. Februar 2013         193\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.10.2012\n€\n970\n970\n489\n369\n271\n244\n489\n729\n489“.\n7. Die Besoldungsübersicht (Anlage 1 zu § 10) wird wie folgt geändert:\na) In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nEinfacher            Mittlerer             Gehobener           Höherer\nDienst               Dienst                Dienst              Dienst\n€                    €                     €                   €\n„ab 1.10.2012          27 069               33 380                44 624              58 378“.\nb) In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nEinfacher            Mittlerer             Gehobener           Höherer\nDienst               Dienst                Dienst              Dienst\n€                    €                     €                   €\n„ab 1.10.2012          18 046               22 253                29 749              38 919“.\nc) In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nEinfacher            Mittlerer             Gehobener           Höherer\nDienst               Dienst                Dienst              Dienst\n€                    €                     €                   €\n„ab 1.10.2012          10 824               13 356                17 844              23 352“.\nd) In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nEinfacher            Mittlerer             Gehobener           Höherer\nDienst               Dienst                Dienst              Dienst\n€                    €                     €                   €\n„ab 1.10.2012          5 412                6 672                 8 928               11 676“.\nArtikel 2\nÄnderung der Zweiten Verordnung\nzur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes\nDie Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 31. März 1966 (BGBl. I\nS. 285), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. März 2011 (BGBl. I S. 521) geändert worden ist, wird\nwie folgt geändert:\n1. In § 15 Absatz 5 wird nach den Wörtern „520 Euro“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und werden nach\nder Angabe „530 Euro“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. Oktober 2012 von 560 Euro“\neingefügt.\n2. In § 15a Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe „540 Euro“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und werden\nnach der Angabe „550 Euro“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. Oktober 2012 von\nmindestens 580 Euro“ eingefügt.","194            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 15. Februar 2013\n3. § 21a wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.7.2010\nbis\n30.9.2012\n€“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.10.2012\n€\n492\n612\n730\n853\n972\n1 213“.\n4. § 21b wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.7.2010\nbis\n30.9.2012\n€“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.10.2012\n€\n1 133“.\n5. § 23b Absatz 1 wird wie folgt gefasst:\n„(1) In den Fällen des § 41a des Bundesentschädigungsgesetzes wird die festgesetzte Minderung der Er-\nwerbsfähigkeit nur auf Antrag des Hinterbliebenen überprüft; die §§ 23 und 23a finden entsprechende Anwen-\ndung.“\n6. Die Besoldungsübersicht (Anlage zu den §§ 13 und 14) wird wie folgt geändert:\na) In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nbis zum       ab                ab        ab            ab           ab\nvoll-         voll-             voll-     voll-         voll-        voll-\nendeten       endetem           endetem   endetem       endetem      endetem\n25.           25.               30.       35.           40.          45.\nLebens-       Lebens-           Lebens-   Lebens-       Lebens-      Lebens-\njahr          jahr              jahr      jahr          jahr         jahr\n€             €                 €         €             €            €\n„ab 1.10.2012            22 596        23 508            24 384    25 296        26 172       27 072“.\nb) In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nbis zum       ab                ab        ab            ab           ab\nvoll-         voll-             voll-     voll-         voll-        voll-\nendeten       endetem           endetem   endetem       endetem      endetem\n25.           25.               30.       35.           40.          45.\nLebens-       Lebens-           Lebens-   Lebens-       Lebens-      Lebens-\njahr          jahr              jahr      jahr          jahr         jahr\n€             €                 €         €             €            €\n„ab 1.10.2012            23 604        25 560            27 528    29 496        31 428       33 384“.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 15. Februar 2013               195\nc) In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nbis zum        ab                ab            ab           ab         ab\nvoll-          voll-             voll-         voll-        voll-      voll-\nendeten        endetem           endetem       endetem      endetem    endetem\n25.            25.               30.           35.          40.        45.\nLebens-        Lebens-           Lebens-       Lebens-      Lebens-    Lebens-\njahr           jahr              jahr          jahr         jahr       jahr\n€              €                 €             €            €          €\n„ab 1.10.2012              28 476         30 972            33 468        35 964       38 448     40 944“.\nd) In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nbis zum        ab            ab                ab           ab         ab        ab\nvoll-          voll-         voll-             voll-        voll-      voll-     voll-\nendeten        endetem       endetem           endetem      endetem    endetem   endetem\n25.            25.           30.               35.          40.        45.       50.\nLebens-        Lebens-       Lebens-           Lebens-      Lebens-    Lebens-   Lebens-\njahr           jahr          jahr              jahr         jahr       jahr      jahr\n€              €             €                 €            €          €         €\n„ab 1.10.2012      36 984         39 888        42 756            45 660       48 552     51 456    54 336“.\nArtikel 3\nÄnderung der Dritten Verordnung\nzur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes\nDie Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 28. April 1966 (BGBl. I S. 300),\ndie zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. März 2011 (BGBl. I S. 521) geändert worden ist, wird wie folgt\ngeändert:\n1. § 22a wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.7.2010\nbis\n30.9.2012\n€“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.10.2012\n€\n2 174“.\n2. § 24 Absatz 4 wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.7.2010\nbis\n30.9.2012\n€“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.10.2012\n€\n639“.\n3. Dem § 33 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:\n„Die seit dem 1. Juli 2010 geltenden Rentenbeträge werden ab dem 1. Oktober 2012 um weitere 5,7 Prozent\nerhöht, wobei der Höchstbetrag von 2 174 Euro nicht überschritten werden darf.“","196           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 15. Februar 2013\n4. § 33a wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.7.2010\nbis\n30.9.2012\n€“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.10.2012\n€\n2 174“.\n5. § 34 Absatz 3 wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.7.2010\nbis\n30.9.2012\n€“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.10.2012\n€\n1 101\n1 386\n114“.\n6. § 35 wird wie folgt geändert:\na) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\naa) In Satz 1 werden die Wörter „ab 1. Juli 2010“ durch die Wörter „bis 30. September 2012“ ersetzt, wird der\nPunkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:\n„ab 1. Oktober 2012         1 003 Euro“.\nbb) In Satz 2 werden die Wörter „ab 1. Juli 2010“ durch die Wörter „bis 30. September 2012“ ersetzt, wird der\nPunkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:\n„ab 1. Oktober 2012         114 Euro“.\nb) In Absatz 4 werden die Wörter „ab 1. Juli 2010“ durch die Wörter „bis 30. September 2012“ ersetzt, wird der\nPunkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:\n„ab 1. Oktober 2012         360 Euro“.\nc) In Absatz 5 werden die Wörter „ab 1. Juli 2010“ durch die Wörter „bis 30. September 2012“ ersetzt, wird der\nPunkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:\n„ab 1. Oktober 2012         471 Euro“.\n7. § 38a wird wie folgt geändert:\na) Dem Absatz 1 wird folgende Spalte angefügt:\n„ab\n1.10.2012\n€\n689“.\nb) Dem Absatz 2 wird folgende Spalte angefügt:\n„ab\n1.10.2012\n€\n529“.\nc) Dem Absatz 3 wird folgende Spalte angefügt:\n„ab\n1.10.2012\n€\n264“.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 15. Februar 2013         197\n8. Die Besoldungsübersicht (Anlage 4 zu den §§ 15 und 17) wird wie folgt geändert:\na) In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\n€                           €                       €\n„ab 1.10.2012                24 387                      26 174                  27 069“.\nb) In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\n€                           €                       €\n„ab 1.10.2012                27 513                      31 425                  33 380“.\nc) In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\n€                           €                       €\n„ab 1.10.2012                33 466                      38 449                  40 944“.\nd) In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum               Bis zum                 Bis zum           Ab\nvollendeten           vollendeten             vollendeten       vollendetem\n35.                   45.                     50.               50.\nLebensjahr            Lebensjahr              Lebensjahr        Lebensjahr\n€                     €                       €“                €\n„ab 1.10.2012          42 775                48 560                  51 453            54 345“.\n9. Die Besoldungsübersicht (Anlage 5c zu § 22) wird wie folgt geändert:\na) Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                   Bis zum                Ab\nvollendeten               vollendeten            vollendetem\n35.                       45.                    45.\nLebensjahr                Lebensjahr             Lebensjahr\n€                         €                      €\n„ab 1.10.2012                24 387                    26 174                 27 069“.\nbb) In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                   Bis zum                Ab\nvollendeten               vollendeten            vollendetem\n35.                       45.                    45.\nLebensjahr                Lebensjahr             Lebensjahr\n€                         €                      €\n„ab 1.10.2012                10 974                    17 013                 19 760“.\ncc) In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                   Bis zum                Ab\nvollendeten               vollendeten            vollendetem\n35.                       45.                    45.\nLebensjahr                Lebensjahr             Lebensjahr\n€                         €                      €\n„ab 1.10.2012                7 320                     11 340                 13 176“.","198          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 15. Februar 2013\ndd) In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                Ab\nvollendeten                 vollendeten            vollendetem\n35.                         45.                    45.\nLebensjahr                  Lebensjahr             Lebensjahr\n€                           €                      €\n„ab 1.10.2012             610                         945                    1 098“.\nb) Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                Ab\nvollendeten                 vollendeten            vollendetem\n35.                         45.                    45.\nLebensjahr                  Lebensjahr             Lebensjahr\n€                           €                      €\n„ab 1.10.2012             27 519                      31 425                 33 380“.\nbb) In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                Ab\nvollendeten                 vollendeten            vollendetem\n35.                         45.                    45.\nLebensjahr                  Lebensjahr             Lebensjahr\n€                           €                      €\n„ab 1.10.2012             12 381                      20 426                 24 367“.\ncc) In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                Ab\nvollendeten                 vollendeten            vollendetem\n35.                         45.                    45.\nLebensjahr                  Lebensjahr             Lebensjahr\n€                           €                      €\n„ab 1.10.2012             8 256                       13 620                 16 248“.\ndd) In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                Ab\nvollendeten                 vollendeten            vollendetem\n35.                         45.                    45.\nLebensjahr                  Lebensjahr             Lebensjahr\n€                           €                      €\n„ab 1.10.2012             688                         1 135                  1 354“.\nc) Abschnitt 3 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                Ab\nvollendeten                 vollendeten            vollendetem\n35.                         45.                    45.\nLebensjahr                  Lebensjahr             Lebensjahr\n€                           €                      €\n„ab 1.10.2012             33 466                      38 449                 40 944“.\nbb) In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                Ab\nvollendeten                 vollendeten            vollendetem\n35.                         45.                    45.\nLebensjahr                  Lebensjahr             Lebensjahr\n€                           €                      €\n„ab 1.10.2012             15 060                      24 992                 29 889“.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 15. Februar 2013         199\ncc) In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                   Bis zum                 Ab\nvollendeten               vollendeten             vollendetem\n35.                       45.                     45.\nLebensjahr                Lebensjahr              Lebensjahr\n€                         €                       €\n„ab 1.10.2012               10 044                    16 656                  19 932“.\ndd) In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                   Bis zum                 Ab\nvollendeten               vollendeten             vollendetem\n35.                       45.                     45.\nLebensjahr                Lebensjahr              Lebensjahr\n€                         €                       €\n„ab 1.10.2012               837                       1 388                   1 661“.\nd) Abschnitt 4 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum             Bis zum                 Bis zum           Ab\nvollendeten         vollendeten             vollendeten       vollendetem\n35.                 45.                     50.               50.\nLebensjahr          Lebensjahr              Lebensjahr        Lebensjahr\n€                   €                       €                 €\n„ab 1.10.2012         42 775              48 560                  51 453            54 345“.\nbb) In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum             Bis zum                 Bis zum           Ab\nvollendeten         vollendeten             vollendeten       vollendetem\n35.                 45.                     50.               50.\nLebensjahr          Lebensjahr              Lebensjahr        Lebensjahr\n€                   €                       €                 €\n„ab 1.10.2012         15 100              26 708                  35 503            39 128“.\ncc) In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum             Bis zum                 Bis zum           Ab\nvollendeten         vollendeten             vollendeten       vollendetem\n35.                 45.                     50.               50.\nLebensjahr          Lebensjahr              Lebensjahr        Lebensjahr\n€                   €                       €                 €\n„ab 1.10.2012         10 068              17 808                  23 664            26 088“.\ndd) In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.7.2010“ durch die Angabe „bis 30.9.2012“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum             Bis zum                 Bis zum           Ab\nvollendeten         vollendeten             vollendeten       vollendetem\n35.                 45.                     50.               50.\nLebensjahr          Lebensjahr              Lebensjahr        Lebensjahr\n€                   €                       €                 €\n„ab 1.10.2012         839                 1 484                   1 972             2 174“.","200 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 15. Februar 2013\nArtikel 4\nInkrafttreten\nDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBerlin, den 12. Februar 2013\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäuble"]}