{"id":"bgbl1-2013-53-9","kind":"bgbl1","year":2013,"number":53,"date":"2013-09-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/53#page=86","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2013-53-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2013/bgbl1_2013_53.pdf#page=86","order":9,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Zentralstellenverordnung","law_date":"2013-08-28T00:00:00Z","page":3470,"pdf_page":86,"num_pages":1,"content":["3470 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 3. September 2013\nErste Verordnung\nzur Änderung der Zentralstellenverordnung\nVom 28. August 2013\nAuf Grund des § 7 Absatz 1 Satz 3 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes vom\n28. April 2011 (BGBl. I S. 687) verordnet das Bundesministerium für Familie,\nSenioren, Frauen und Jugend:\nArtikel 1\nDie Zentralstellenverordnung vom 20. Juli 2011 (BGBl. I S. 1503) wird wie\nfolgt geändert:\n1. § 1 wird wie folgt geändert:\na) In Absatz 1 Nummer 2 wird die Angabe „1 000“ durch die Angabe „500“\nersetzt.\nb) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\naa) In Satz 1 wird die Angabe „250“ durch die Angabe „100“ ersetzt.\nbb) In Satz 2 Nummer 2 wird die Angabe „500“ durch die Angabe „250“\nersetzt.\nc) Folgender Absatz 3 wird angefügt:\n„(3) Für den ökologischen und kulturellen Bereich sowie den Bereich\ndes Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes er-\nfüllt die Mindestanforderungen an eine Zentralstelle abweichend von den\nAbsätzen 1 und 2 auch, wer den Bundesfreiwilligendienst innerhalb der\nletzten zwölf Monate in mindestens drei Bundesländern in einem Umfang,\nder mindestens einem zwölfmonatigen Dienst von 100 Freiwilligen ent-\nspricht, durchgeführt hat.“\n2. § 2 wird wie folgt geändert:\na) In Satz 2 wird die Angabe „16“ durch die Angabe „15“ ersetzt.\nb) In Satz 3 wird nach der Angabe „§ 1 Absatz 2“ die Angabe „oder 3“ einge-\nfügt.\nArtikel 2\nDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.\nBerlin, den 28. August 2013\nDie Bundesministerin\nfür Familie, Senioren, Frauen und Jugend\nKristina Schröder"]}