{"id":"bgbl1-2013-3-1","kind":"bgbl1","year":2013,"number":3,"date":"2013-01-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/3#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2013-3-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2013/bgbl1_2013_3.pdf#page=2","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften","law_date":"2013-01-21T00:00:00Z","page":86,"pdf_page":2,"num_pages":3,"content":["86              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 28. Januar 2013\nGesetz\nzur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU\nund weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften\nVom 21. Januar 2013\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-              2. § 3 wird wie folgt geändert:\nsen:                                                              a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\nArtikel 1                                   aa) In Nummer 1 werden nach dem Wort „Ehe-\ngatte“ die Wörter „ , der Lebenspartner“ und\nÄnderung des                                       nach dem Wort „Ehegatten“ die Wörter\nFreizügigkeitsgesetzes/EU\n„oder Lebenspartner“ eingefügt.\nDas Freizügigkeitsgesetz/EU vom 30. Juli 2004\nbb) In Nummer 2 werden jeweils nach dem Wort\n(BGBl. I S. 1950, 1986), das zuletzt durch Artikel 14\n„Ehegatten“ die Wörter „oder Lebenspart-\ndes Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854)\nner“ eingefügt.\ngeändert worden ist, wird wie folgt geändert:\nb) Absatz 5 Satz 1 wird wie folgt geändert:\n1. § 2 wird wie folgt geändert:\na) Absatz 2 wird wie folgt geändert:                             aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden nach\ndem Wort „Ehegatten“ die Wörter „oder Le-\naa) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort                    benspartner“ und nach den Wörtern „Aufhe-\n„Gemeinschaftsrechtlich“ durch das Wort                      bung der Ehe“ die Wörter „oder Aufhebung\n„Unionsrechtlich“ ersetzt.                                   der Lebenspartnerschaft“ eingefügt.\nbb) In Nummer 3 werden die Wörter „des Arti-                  bb) In Nummer 1 werden nach dem Wort „Ehe“\nkels 50 des Vertrages zur Gründung der Eu-                   die Wörter „oder die Lebenspartnerschaft“\nropäischen Gemeinschaft“ durch die Wörter                    eingefügt.\n„des Artikels 57 des Vertrages über die Ar-\nbeitsweise der Europäischen Union“ ersetzt.              cc) In Nummer 2 werden nach dem Wort „Ehe-\ngatten“ die Wörter „oder der Lebenspartner“\nb) In Absatz 4 Satz 3 werden nach dem Wort „Auf-                     eingefügt.\nenthaltskarte“ die Wörter „ , auch der“ und nach\ndem Wort „Union“ das Wort „ , entbindet“ einge-               dd) In Nummer 3 werden nach dem Wort „Ehe-\nfügt sowie nach der Angabe „(ABl. EU Nr. L 229                    gatten“ die Wörter „oder dem Lebenspart-\nS. 35)“ das Wort „entbindet“ gestrichen.                          ner“ und nach dem Wort „Ehe“ die Wörter\n„oder der Lebenspartnerschaft“ eingefügt.\nc) In Absatz 6 werden die Wörter „der Bescheini-\ngung über das Aufenthaltsrecht und“ gestrichen.               ee) In Nummer 4 werden nach dem Wort „Ehe-\ngatten“ die Wörter „oder der Lebenspartner“\nd) Folgender Absatz 7 wird angefügt:\neingefügt.\n„(7) Das Nichtbestehen des Rechts nach Ab-\nc) Absatz 6 wird aufgehoben.\nsatz 1 kann festgestellt werden, wenn feststeht,\ndass die betreffende Person das Vorliegen einer         3. In § 4 Satz 1 werden nach den Wörtern „Nicht er-\nVoraussetzung für dieses Recht durch die Ver-              werbstätige Unionsbürger“ das Komma durch das\nwendung von gefälschten oder verfälschten Do-              Wort „und“ ersetzt und die Wörter „und ihre Le-\nkumenten oder durch Vorspiegelung falscher                 benspartner“ gestrichen.\nTatsachen vorgetäuscht hat. Das Nichtbestehen           4. § 4a wird wie folgt geändert:\ndes Rechts nach Absatz 1 kann bei einem Fami-\nlienangehörigen, der nicht Unionsbürger ist,               a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\naußerdem festgestellt werden, wenn feststeht,                 aa) Im Wortlaut werden die Wörter „ , ihre Fami-\ndass er dem Unionsbürger nicht zur Herstellung                    lienangehörigen und Lebenspartner“ gestri-\noder Wahrung der familiären Lebensgemein-                         chen.\nschaft nachzieht oder ihn nicht zu diesem Zweck\nbegleitet. Einem Familienangehörigen, der nicht               bb) Folgender Satz wird angefügt:\nUnionsbürger ist, kann in diesen Fällen die Ertei-                „Ihre Familienangehörigen, die nicht Unions-\nlung der Aufenthaltskarte oder des Visums ver-                    bürger sind, haben dieses Recht, wenn sie\nsagt werden oder seine Aufenthaltskarte kann                      sich seit fünf Jahren mit dem Unionsbürger\neingezogen werden. Entscheidungen nach den                        ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufge-\nSätzen 1 bis 3 bedürfen der Schriftform.“                         halten haben.“","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 28. Januar 2013               87\nb) In Absatz 2 Satz 2 werden nach dem Wort „Ehe-                 sowie die Wörter „Artikel 39 Abs. 3, Artikel 46\ngatte“ die Wörter „oder der Lebenspartner“ ein-               Abs. 1 des Vertrages über die Europäische Ge-\ngefügt.                                                       meinschaft“ durch die Wörter „Artikel 45 Ab-\nc) In Absatz 3 Nummer 3 werden nach dem Wort                     satz 3, Artikel 52 Absatz 1 des Vertrages über\n„Ehegatte“ die Wörter „oder Lebenspartner“ ein-               die Arbeitsweise der Europäischen Union“ er-\ngefügt.                                                       setzt, werden die Wörter „über das gemein-\nschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht oder“ gestri-\nd) In Absatz 4 werden die Wörter „oder vor seinem                chen und werden die Wörter „den Daueraufent-\nTod erworben hatte“ und „bereits bei Entstehen                halt“ durch die Wörter „das Daueraufenthalts-\nseines Daueraufenthaltsrechts“ gestrichen und                 recht“, die Wörter „eingezogen und“ durch das\ndas Wort „hatten“ durch das Wort „haben“ er-                  Wort „oder“ sowie das Wort „widerrufen“ durch\nsetzt.                                                        das Wort „eingezogen“ ersetzt.\n5. § 5 wird wie folgt geändert:\nb) In Satz 3 werden nach dem Wort „wenn“ die\na) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:                       Wörter „es sich um Krankheiten mit epidemi-\n„§ 5                                   schem Potenzial im Sinne der einschlägigen\nAufenthaltskarten,                            Rechtsinstrumente der Weltgesundheitsorgani-\nBescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht“.                sation und sonstige übertragbare, durch Infek-\ntionserreger oder Parasiten verursachte Krank-\nb) Absatz 1 wird aufgehoben.                                     heiten handelt, sofern gegen diese Krankheiten\nc) Die Absätze 2 und 3 werden die Absätze 1                      Maßnahmen im Bundesgebiet getroffen werden,\nund 2.                                                        und wenn“ eingefügt.\nd) Absatz 4 wird Absatz 3 und das Wort „Der“ wird          8. § 7 Absatz 1 wird wie folgt geändert:\ndurch die Wörter „Das Vorliegen oder der“ und\ndas Wort „Ausstellungsvoraussetzungen“ durch               a) In Satz 1 werden nach dem Wort „Unionsbürger“\ndie Wörter „Voraussetzungen des Rechts nach                   die Wörter „oder ihre Familienangehörigen“ ein-\n§ 2 Absatz 1“ ersetzt.                                        gefügt.\ne) Absatz 5 wird Absatz 4 und in Satz 1 werden die            b) Satz 2 wird aufgehoben.\nWörter „und die Bescheinigung über das ge-              9. § 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert:\nmeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht einge-\nzogen“ gestrichen, vor den Wörtern „die Aufent-            a) In Nummer 1 Buchstabe b wird das Wort „aus-\nhaltskarte“ die Wörter „bei Familienangehörigen,              zuhändigen“ durch das Wort „vorzulegen“ er-\ndie nicht Unionsbürger sind,“ eingefügt sowie                 setzt.\ndas Wort „widerrufen“ durch das Wort „eingezo-             b) In Nummer 3 werden die Wörter „die Bescheini-\ngen“ ersetzt.                                                 gung über das gemeinschaftsrechtliche Aufent-\nf) Absatz 6 wird Absatz 5 und in Satz 1 wird das                 haltsrecht,“ gestrichen und nach dem Wort „Be-\nWort „Daueraufenthalt“ durch das Wort „Dauer-                 hörden“ die Wörter „auf Verlangen“ eingefügt.\naufenthaltsrecht“ ersetzt.\n10. § 10 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:\ng) Absatz 7 wird Absatz 6 und die Wörter „Absatz 5\nSatz 1“ werden durch die Wörter „Absatz 4                     „(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 8\nSatz 1“ ersetzt.                                           Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b oder entgegen\n§ 8 Absatz 1 Nummer 3 ein dort genanntes Doku-\n6. § 5a wird wie folgt geändert:                                 ment nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt.“\na) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „für die\n11. § 11 Absatz 1 wird wie folgt geändert:\nAusstellung der Bescheinigung nach § 5 Abs. 1“\ndurch die Wörter „in den Fällen des § 5 Absatz 2“          a) In den Sätzen 3 bis 7 werden jeweils die Wörter\nersetzt.                                                      „§ 5 Absatz 2 Satz 1“ durch die Wörter „§ 5 Ab-\nb) Absatz 2 wird wie folgt geändert:                             satz 1 Satz 1“ und die Wörter „§ 5 Absatz 6\nSatz 2“ durch die Wörter „§ 5 Absatz 5 Satz 2“\naa) Im Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter\nersetzt.\n„für die Ausstellung der Bescheinigung nach\n§ 5 Abs. 1“ durch die Wörter „in den Fällen            b) In Satz 9 wird die Angabe „§ 5 Abs. 5“ durch die\ndes § 5 Absatz 2“ ersetzt und nach dem                    Angabe „§ 5 Absatz 4“ ersetzt.\nWort „zusätzlich“ die Wörter „Folgendes ver-\nlangen:“ eingefügt.                                                        Artikel 2\nbb) In Nummer 2 werden die Wörter „Bescheini-                               Änderung des\ngung nach § 5 Abs. 1“ durch das Wort                                 Aufenthaltsgesetzes\n„Meldebestätigung“ und das abschließende\nKomma durch einen Punkt ersetzt.                      Dem § 43 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes in der\nFassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008\ncc) Nummer 3 wird aufgehoben.\n(BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 1 und 6\ndd) Der abschließende Satzteil „verlangen.“ wird       Absatz 2 des Gesetzes vom 1. Juni 2012 (BGBl. I\ngestrichen.                                        S. 1224) geändert worden ist, wird folgender Satz an-\n7. § 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert:                     gefügt:\na) In Satz 1 werden die Angabe „§ 5 Abs. 5“ durch         „Hiervon ausgenommen sind die Prüfungs- und Nach-\ndie Wörter „§ 2 Absatz 7 und des § 5 Absatz 4“         weismodalitäten der Abschlusstests zu den Integra-","88             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 28. Januar 2013\ntionskursen, die das Bundesministerium des Innern             2. § 58 Satz 1 wird wie folgt geändert:\ndurch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bun-                   a) In Nummer 13 wird die Angabe „§ 5 Abs. 2“ durch\ndesrates regelt.“                                                    die Angabe „§ 5 Absatz 1“ ersetzt.\nb) In Nummer 14 wird die Angabe „§ 5 Abs. 6“ durch\nArtikel 3\ndie Angabe „§ 5 Absatz 5“ ersetzt.\nÄnderung der\n3. § 65 Nummer 9 wird wie folgt geändert:\nAufenthaltsverordnung\na) In Buchstabe a werden die Wörter „sowie einer\nDie Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004\nBescheinigung über das Bestehen des Freizügig-\n(BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 1\nkeitsrechts“ gestrichen.\ndes Gesetzes vom 1. Juni 2012 (BGBl. I S. 1224) geän-\ndert worden ist, wird wie folgt geändert:                         b) In Buchstabe i wird die Angabe „§ 5 Abs. 5“ durch\ndie Wörter „§ 2 Absatz 7, § 5 Absatz 4“ ersetzt.\n1. § 47 wird wie folgt geändert:\n4. In der Überschrift der Anlage D 15 wird die Angabe\na) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\n„§ 5 Abs. 2“ durch die Angabe „§ 5 Absatz 1“ er-\naa) In Satz 1 werden die Wörter „§ 5 Absatz 2               setzt.\nSatz 1“ durch die Wörter „§ 5 Absatz 1 Satz 1“\n5. In der Überschrift der Anlage D 16 wird die Angabe\nund die Wörter „§ 5 Absatz 6 Satz 2“ durch\n„§ 5 Abs. 6“ durch die Angabe „§ 5 Absatz 5“ er-\ndie Wörter „§ 5 Absatz 5 Satz 2“ ersetzt.\nsetzt.\nbb) Satz 2 wird wie folgt geändert:\naaa) In Nummer 1 werden die Wörter „§ 5                                      Artikel 4\nAbsatz 2 Satz 1“ durch die Wörter „§ 5                               Änderung der\nAbsatz 1 Satz 1“ ersetzt.                                       Zweiten Verordnung zur\nbbb) In Nummer 2 werden die Wörter „§ 5                    Änderung der Integrationskursverordnung\nAbsatz 6 Satz 2“ durch die Wörter „§ 5            In Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a der Zweiten Ver-\nAbsatz 5 Satz 2“ ersetzt.                      ordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung\ncc) In Satz 4 werden die Wörter „§ 5 Absatz 6           vom 20. Februar 2012 (BGBl. I S. 295) wird Absatz 1\nSatz 1“ durch die Wörter „§ 5 Absatz 5 Satz 1“      Satz 4 gestrichen.\nersetzt.\nArtikel 5\nb) In Absatz 4 werden die Wörter „§ 5 Absatz 2\nSatz 1“ durch die Wörter „§ 5 Absatz 1 Satz 1“                                Inkrafttreten\nund die Wörter „§ 5 Absatz 6 Satz 2“ durch die             Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in\nWörter „§ 5 Absatz 5 Satz 2“ ersetzt.                   Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es\nist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 21. Januar 2013\nDer Bundespräsident\nJoachim Gauck\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister des Innern\nHans-Peter Friedrich"]}